Die korrekte Mwst-deklaration

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die korrekte Mwst-deklaration"

Transkript

1 Info 22. August Steuern im Griff Die korrekte Mwst-deklaration Auch vermeintlich einfache Deklarationen bergen erhebliches Fehler- und Konfliktpotenzial. Wir zeigen im folgenden Artikel auf, welche Faktoren an welcher Stelle zu deklarieren sind und welche Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Positionen bestehen. Mit diesem Verständnis der Zusammenhänge sind Sie in der Lage, die Deklarationen zu plausibilisieren. Die Selbstdeklarationspflicht ist eine Besonderheit der Mehrwertsteuer. Die Selbstdeklaration setzt eine rechtliche Qualifikation (Beurteilung) des Sachverhaltes voraus. Die Beurteilung der Geschäftsfälle ist infolge der Komplexität der Mehrwertsteuer nicht immer einfach. Die grösste Herausforderung für Unternehmen besteht, trotz Vereinfachung des MWSTG, nach wie vor darin, steuerbare, steuerbefreite, ausgenommene Umsätze sowie Nicht-Entgelte voneinander abzugrenzen. Die richtige Qualifikation der einzelnen Geschäftsfälle ist Grundvoraussetzung für die korrekte Erstellung der MWST-Abrechnung. Die Kontrolle der MWST-Abrechnung Die vom Steuerpflichtigen vorgenommene Plausibilitätskontrolle der Mehrwertsteuerdeklaration bezweckt die komplette Überprüfung des MWST Systems der Unternehmung. Es wird geprüft, ob aufgrund der relevanten Kontensaldi von Bilanz und Erfolgsrechnung die Mehrwertsteuer korrekt deklariert und abgerechnet wird. Diese Prüfung hilft Fehler im System zu erkennen, zu bereinigen und Abstimmungen effizient zu erledigen sowie ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen. Die MWST-Abrechnung kann nur korrekt ausgefüllt werden, wenn die Geschäftsfälle vom Einzelbeleg über die Buchhaltung bis zur Mehrwertsteuerabrechnung verfolgt werden können. Ob Vorsteuer geltend gemacht werden kann, hängt u.a. davon ab, ob die entsprechenden Zusatzdokumente im Original vorhanden sind (z.b. Rechnungen, Veranlagungsverfügungen MWST für die Geltendmachung der Einfuhrsteuer, Lieferpapiere). Zwischen der Buchhaltung und der MWST-Abrechnung gibt es in der Regel gewisse Differenzen, weil beispielsweise in den verbuchten Aufwendungen und Investitionen Beträge enthalten sind, welche nicht oder nur teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigen. Differenzen dürfen bestehen, müssen aber ermittelt, begründet und allenfalls nachdeklariert werden.

2 2 Wie ist die Deklaration aufgebaut? Der Aufbau der MWST Deklaration ist in 3 Teile gegliedert: Im ersten Teil (Umsatz) werden das vereinbarte oder das vereinnahmte Entgelt und die Abzüge (steuerbefreite und steuerausgenommene Leistungen, Leistungen im Ausland, etc.) eingetragen. Im zweiten Teil (Steuerberechnung) wird die geschuldete Umsatzsteuer auf die gesetzlichen Steuersätze aufgeteilt und die Vorsteuern werden aufgeschlüsselt. Es resultiert die Steuerforderung, d.h. die Steuerschuld oder das Steuerguthaben. Im dritten Teil (andere Mittelflüsse) sind die Nicht-Entgelte (Subventionen, Spenden, Dividenden, Gewinnanteile, Schadenersatz, etc.) einzutragen. Zu beachten ist, dass gewisse Mittelflüsse einen Einfluss auf den Vorsteuerabzug haben bzw. eine Vorsteuerkürzung mit sich ziehen. Wie ist die Deklaration zu verstehen? Erläuterungen der Zusammenhänge in der Abrechnung: 1) Ziffer 205: Der optierte ausgenommene Umsatz (z.b. bei Vermietung einer Liegenschaft) ist im Gesamtumsatz (Ziffer 200) enthalten. Es handelt sich um ein reines Informationsfeld der ESTV. 2) Ziffer 289: Total der Umsatzabzüge. Wird Ziffer 280 (Diverses) verwendet, ist ein Text zu erfassen. 3) Ziffer 299: Gesamtumsatz (Ziffer 200) minus Umsatzabzüge (Ziffer 289) = Total steuerbare Leistungen. Das Total der deklarierten Leistungen (Ziffer ) muss mit Ziffer 299 übereinstimmen. 4) Ziffer 381: Die Bezugsteuer darf im Gesamtumsatz (Ziffer 200) nicht enthalten sein. Dies ist kein Total der Ziffern 301, 311 und 341. Leer lassen, sofern keine Bezugsteuer. 5) Ziffer 399: Total aller Steuerbeträge (inkl. berechnete Bezugsteuer). 6) Ziffer 479: Total abziehbare Vorsteuer (Ziffern 400/405/410 abzüglich Ziffern 415/420); inkl. Vorsteuerabzug Bezugsteuer. 7) Ziffer 900/910: Diverse Mittelflüsse (Nicht-Entgelte) dürfen im Gesamtumsatz (Ziffer 200) nicht enthalten sein. Abrechnungsperiode: Einreichedatum und Zahlungsfrist: Valuta (Verzugszins ab): Effektiv MWST-Nr: Ref-Nr: (Bitte aufbewahren) Musterabrechnung I. UMSATZ (zitierte Artikel beziehen sich auf das Mehrwertsteuergesetz vom ) Ziffer Umsatz CHF Umsatz CHF Total der vereinbarten bzw. vereinnahmten Entgelte (Art. 39), inkl. Entgelte aus Übertragungen im Meldeverfahren sowie aus Leistungen im Ausland Seite In Ziffer 200 enthaltene Entgelte aus nicht steuerbaren Leistungen (Art. 21), für welche nach 205 Art. 22 optiert wird Seite 8 Abzüge: Von der Steuer befreite Leistungen (u.a. Exporte, Art. 23), von der Steuer befreite Leistungen Seite 9 an begünstigte Einrichtungen und Personen (Art. 107 Abs. 1 Bst. a) Leistungen im Ausland Seite 9 Übertragung im Meldeverfahren (Art. 38, bitte zusätzlich Form. 764 einreichen) Seite 10 Nicht steuerbare Leistungen (Art. 21), für die nicht nach Art. 22 optiert wird Seite 10 Entgeltsminderungen Seite Total Ziff. 220 bis 280 Diverses... Seite = Steuerbarer Gesamtumsatz (Ziff. 200 abzüglich Ziff. 289) 299 II. STEUERBERECHNUNG Satz Leistungen CHF ab Normal ,0% ,6% Reduziert ,5% ,4% Beherbergung 341 Bezugsteuer ,8% ,6% Total geschuldete Steuer (Ziff. 300 bis 381) Seite 11 = Steuer CHF / Rp. Vorsteuer auf Material- und Dienstleistungsaufwand Seite Vorsteuer auf Investitionen und übrigem Betriebsaufwand Seite Einlageentsteuerung (Art. 32, bitte detaillierte Aufstellung beilegen) Seite Vorsteuerkorrekturen: gemischte Verwendung (Art. 30), Eigenverbrauch (Art. 31) Seite Vorsteuerkürzungen: Nicht-Entgelte wie Subventionen, Tourismusabgaben (Art. 33 Abs. 2) = Seite 12 An die Eidg. Steuerverwaltung zu bezahlender Betrag 500 = Guthaben der steuerpflichtigen Person 510 = III. ANDERE MITTELFLÜSSE (Art. 18 Abs. 2) Weitere D_MWST Nr. 555 Punkte eff / zu beachten: Steuer CHF / Rp. ab Subventionen, durch Kurvereine eingenommene Tourismusabgaben, Entsorgungs- und 900 Wasserwerkbeiträge (Bst. a-c) Seite 13 Spenden, Dividenden, Schadenersatz usw. (Bst. d-l) Seite B Q0X/20XX Erklärungen zur Abrechnung auf der Rückseite Leistungen CHF bis Der/die Unterzeichnende bestätigt die Richtigkeit seiner/ihrer Angaben: Datum Buchhaltungsstelle Telefon Rechtsverbindliche Unterschrift = Steuer CHF / Rp. bis Total Ziff. 400 bis 420 Die Seitenangaben beziehen sich auf die MWST-Info 15, Abrechung und Steuerentrichtung. ( / Webcode: d_03250_de) Webcode: d_04711_de Quelle ESTV; MWST-Info 21 1) Wird das Originalformular der richtigen Abrechnungsperiode verwendet? 2) Sind nur Werte der aktuellen Abrechnungsperiode deklariert?

3 3 Welche Kontrollfragen sind bei den einzelnen Deklarationsziffern zu stellen? Steuerbefreite Tatbestände (Art. 23 MWSTG) Leistungen nach Art. 23 MWSTG sind separat zu erfassen und müssen in Ziffer 220 und in Ziffer 200 deklariert werden. Die in Art. 23 MWSTG geregelten Steuerbefreiungen berechtigen zum Vorsteuerabzug, falls die entsprechenden Nachweise erbracht werden können. Kontrollfragen: Sind die Nachweise bei Exportlieferungen (Export-Dokumente) und Leistungen im Ausland (buch- und belegmässiger Nachweis) lückenlos vorhanden? Können die Ausfuhrnachweise den Kundenrechnungen zugeordnet werden? Leistungen im Ausland (Art. 7 und 8 MWSTG) Die Ziffer 221 ist für Lieferungen im Ausland (Ausland-Ausland Lieferungen) und Dienstleistungen an ausländische Leistungsempfänger, die dem Empfängerortsprinzip unterliegen, vorgesehen. Der Vorsteuerabzug ist gegeben. Kontrollfragen: Wurde eine allfällige Steuerpflicht im Ausland abgeklärt? Sind die ausländischen Formvorschriften auf der ausgestellten Rechnung eingehalten (Reverse Charge Verfahren)? Beispiel: MWST-Klausel für eine in der Schweiz erbrachte Dienstleistung an einen deutschen Kunden (Rechnungsadresse), die am Empfängerort besteuert wird: Steuerschuldner ist nach Art. 13b UStG der Leistungsempfänger Ausgenommene Tatbestände (Art. 21 MWSTG) Leistungen nach Art. 21 MWSTG (z.b. Zinseneinnahmen, nicht optierte Mieteinnahmen, Bildungsleistungen etc.) sind separat zu erfassen und müssen in Ziffer 200 und zusätzlich noch in Ziffer 230 deklariert werden. Kontrollfragen: Ist eine Vorsteuerkorrektur vorgenommen worden, sofern auf den Investitionen und Aufwendungen ein Vorsteuerabzug vorgenommen wurde oder wurde auf die Geltendmachung der Vorsteuer verzichtet? Bezugsteuer-Dienstleistungen (Art. 8 Abs. 1 MWSTG) Aus dem Ausland bezogene Dienstleistungen sind in Ziff. 381 aufzuführen. Bei Anwendung der effektiven Abrechnungsmethode kann die Vorsteuer wiederum in Ziff. 400 in Abzug gebracht werden, sofern keine Vorsteuerkürzung erfolgen muss. Bei Anwendung der Saldo- oder Pauschalsteuersatzmethode kann kein entsprechender Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Kontrollfragen: Sind die ausländischen Kreditorenrechnungen auf die Bezugsteuerpflicht überprüft worden? Beispiel - Qualifizierung ist nicht immer eindeutig: Eine Bildungsleistung, bezogen aus dem Ausland (Kurse etc.), ist von der Steuer ausgenommen und unterliegt nicht der Bezugsteuer. Die Abgrenzung zu einer Beratungsleistung ist nicht immer einfach.

4 4 Nicht-Entgelte (Art. 18 MWSTG) Subventionen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge müssen gemäss Art. 18 Abs. 2 Bst. a-c MWSTG unter Ziffer 900 gemeldet werden. Spenden, Dividenden, Schadenersatz, hoheitliche Tätigkeiten sind unter Ziffer 910 zu deklarieren. Kontrollfragen: Ist eine Vorsteuerkürzung bei effektiver Abrechnungsmethode für die in Ziff. 900 deklarierten Mittelflüsse (Art. 18 Abs. 2 Bst. a-c) vorgenommen worden? Keine Vorsteuerkürzung ist für den Erhalt von Spenden, Dividenden, zinslosen Darlehen und Schadenersatzleistungen vorgesehen. Wie kann die Deklaration auf einfache Art überprüft werden? Das MWST-Abrechnungsformular umfasst eine Seite. Gewisse Positionen sind voneinander abhängig, bzw. beeinflussen einander und lassen Rückschlüsse auf die Richtigkeit der Deklaration zu. Eine Plausibilitätskontrolle der geltend gemachten Vorsteuern ist unbedingt vor Abgabe der MWST-Deklaration vorzunehmen. Auf den vorsteuerbelasteten Investitionen und Aufwendungen muss die korrekte und vollständige Geltendmachung des Vorsteuerabzugs überprüft werden: Quelle ESTV

5 5 Die steuerpflichtige Person kann innerhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit auch Leistungen erbringen, die gemäss Artikel 21 Absatz 2 MWSTG von der Steuer ausgenommen sind (Ziffer 230). Wird bei Ziffer 230 ein Entgelt deklariert, ist zu überprüfen, ob eine Vorsteuerkorrektur auf den Aufwendungen, die zur Erzielung einer solchen Leistung anfällt, vorgenommen werden muss. Fragen, die im weiteren Zusammenhang mit der Deklaration gestellt werden müssen: Sind Lohnabzüge an Mitarbeiter (z.b. für Parkplatzvermietung) im Umsatz berücksichtigt? Sind Betriebsmittelverkäufe an das Personal berücksichtigt? Sind die Rechnungen auf die Formerfordernisse gemäss MWSTG Art. 26 überprüft worden? Sind die MWST-Sätze korrekt? Stimmt der Totalbetrag MWST mit den Fibu-Konten überein (Zahllast-Abstimmung)? Sind die Einfuhr-Veranlagungsverfügungen MWST der Eidg. Zollverwaltung EZV bzw. die elektronischen Veranlagungsverfügungen (evv) lückenlos im Original vorhanden? Liegt bei Einfuhrreihengeschäften die von der ESTV bewilligte Unterstellungserklärung vor, falls der mittlere Unternehmer als Importeur auftritt? Ist bei optierten Leistungen (z.b. Mieterträge) die MWST in den Verträgen / Mietrechnungen separat ausgewiesen? Sind allfällige Vorsteuerkorrekturen im Abrechnungsformular aufgrund Zinseinnahmen und Einnahmen aus dem Handel von Wertpapieren, nicht optierten Mieteinnahmen etc. berücksichtigt? Auswirkungen einer «falschen Deklaration» bzw. einer «falschen Qualifikation» Unterlassungen und Nachlässigkeiten können je nach Umfang zu unangenehmen Folgen führen (Nachforderungen, Verzugszinsen, Bussen, allenfalls strafrechtliche Verfolgung). Steuerhinterziehung ist ein Erfolgsdelikt und eine Strafbarkeit tritt erst ein, wenn durch das strafbare Verhalten ein Steuervorteil (für den Steuerpflichtigen) resultiert. Nicht jede unvollständige oder unrichtige Abrechnung führt zu einer strafrechtlich relevanten Handlung (Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug). Wird beispielsweise die Deklaration von Nicht-Entgelten unterlassen, ist die Deklaration zwar unvollständig, aber es liegt kein Steuervorteil vor. Mögliche Deklarationsfehler: Unvollständige Deklaration von Einnahmen Das Ausweisen von zu hohen Einnahmen aus von der Steuer befreiten Leistungen (zu Lasten von steuerpflichtigen Umsätzen) Unvollständige Deklaration von Bezugsteuern (bei unvollständigem Vorsteuerabzug) Einforderung von zu hohen Vorsteuern Unterlassen von Vorsteuerkürzungen und -korrekturen Differenzen in der MWST-Abrechnung - was tun? In der Praxis stellt sich nun oft die Frage nach der Art und Weise der Meldung von Differenzen. Es bestehen die folgenden drei Möglichkeiten:

6 6 Geringe Differenzen, welche gesamthaft einen allfälligen Verzugszins von CHF 100 (bei 4,5 % p.a.) nicht überschreiten, können nach Verwaltungspraxis in der nachfolgenden MWST-Abrechnung deklariert werden. Grössere Differenzen, welche einzelne MWST-Abrechnungen betreffen und erst nach deren Abschluss respektive Einreichung festgestellt werden, sind mittels Korrekturformular Nr der ESTV zu melden. Es wird ein allfälliger Verzugszins von 4,5 % p.a. erhoben. Es sind dies insbesondere Differenzen, welche bereits vor einer Jahresabstimmung festgestellt werden respektive offensichtlich sind. So zum Beispiel auch allfällige unterjährige Vorsteuerkorrekturen oder -kürzungen, welche sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergeben. Differenzen, welche nachweislich aufgrund der Umsatz- und Vorsteuerabstimmung festgestellt werden und bei ordentlicher Erstellung der MWST-Abrechnungen nicht zwingend erkennbar gewesen sind, können innert der Frist von 240 Tagen (180 Tage Berichtigungsfrist zzgl. 60 Tage Einreichungsfrist) der ESTV straf- und verzugszinsfrei mittels Jahresabstimmung (Formular 0550 / 0551) nachgemeldet werden (Finalisierung). Schlussbemerkungen Die vermeintlich «einfache» MWST-Deklaration birgt gewisse Tücken. Unvollständige und falsche Deklarationen können dazu führen, dass Sie zu viel an die ESTV bezahlen, oder dass die ESTV nicht das erhält, was ihr zusteht. Beide Fälle sind unangenehm. Im ersten Fall verlieren Sie Geld, im zweiten Fall riskieren Sie Nachforderungen der ESTV, Verzugszinsen oder gar Bussen. Die ESTV scannt die MWST-Deklarationen aller 320'000 Steuerpflichtigen. Dabei prüft die Software die Plausibilitäten, welche wir vorstehend beschrieben haben. Sollten die Additionen nicht stimmen oder formale Fehler durch die Nichtbeachtung der «inneren Zusammenhänge» vorliegen, wird dies registriert. Nachfragen oder gar Prüfungen am Domizil des Steuerpflichtigen sind die Folge von derartigen Fehlern. Deshalb ist der korrekten und in sich stimmigen MWST-Deklaration die nötige Beachtung zu schenken und eine Plausibilitätskontrolle vor der Abgabe jeder Deklaration durchzuführen. Autor Mathias Wimmersberger, Mehrwertsteuerberater, BDO AG, St. Gallen, Tel: , mathias.wimmersberger@bdo.ch Haben Sie Fragen? Für Fragen oder bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenpartner oder eine unserer 31 Niederlassungen in Ihrer Nähe. oder Tel Hinweis Diese Publikation will einen Überblick vermitteln; sie enthält Informationen allgemeiner Art und kann eine individuelle Abklärung nicht ersetzen. Für den Inhalt wird keine Haftung übernommen. Es ist zu beachten, dass überlagernde Vorschriften bestehen können. Bei einer Verknüpfung mit einem früher erschienenen Newsletter ist die Rechtsentwicklung seit dem Erscheinen zu berücksichtigen. Copyright Ein Abdruck dieses Artikels (auch auszugsweise) ist nur mit schriftlicher Zustimmung von BDO und mit Quellenangabe gestattet. Bitte senden Sie uns ein Belegexemplar zu. Ansprechperson: Heidi Fundinger Tel: heidi.fundinger@bdo.ch

MWST Formular: Effektive Abrechnungsmethode 1

MWST Formular: Effektive Abrechnungsmethode 1 Finanzbuchhaltung Ausfüllen von MWST Formularen Seite 1 MWST Formular: Effektive Abrechnungsmethode 1 Das Mehrwertsteuer Abrechnungsformular besteht aus drei Teilen: Teil I enthält das vereinbarte oder

Mehr

Ersetzt durch die. webbasierten Publikationen. Abrechnung und Steuerentrichtung. MWST-Info 15. Januar 2010 www.estv.admin.ch

Ersetzt durch die. webbasierten Publikationen. Abrechnung und Steuerentrichtung. MWST-Info 15. Januar 2010 www.estv.admin.ch Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Info 15 Abrechnung und Steuerentrichtung (Effektive Abrechnungsmethode) Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Vorbemerkungen Begriffe,

Mehr

Meldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren

Meldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent Inhaltsübersicht Grundlagen zum Meldeverfahren Anwendungsfälle des Meldeverfahrens Durchführung des Meldeverfahrens 2 1 Ziele Sie wissen, wann das Meldeverfahren

Mehr

Präzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01

Präzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01 Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Praxis-Info 01 Präzisierungen zur MWST Übergangsinfo 01 vom 31. März 2010 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV MWST-Praxis-Info

Mehr

Sage50. Neue MWST-Verordnung per 01.01.2010. Verbuchung und Deklaration von Privatanteilen und Eigenverbrauch

Sage50. Neue MWST-Verordnung per 01.01.2010. Verbuchung und Deklaration von Privatanteilen und Eigenverbrauch Sage50 Neue MWST-Verordnung per 01.01.2010 Verbuchung und Deklaration von Privatanteilen und Eigenverbrauch Bei der Einzelunternehmung Bei juristischen Personen Sage Schweiz AG D4 Platz 10 CH-6039 Root

Mehr

Obergericht des Kantons Zürich

Obergericht des Kantons Zürich Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995

Mehr

Erfahrungen aus Mehrwertsteuer-Revisionen bei Städten und Gemeinden

Erfahrungen aus Mehrwertsteuer-Revisionen bei Städten und Gemeinden Fachveranstaltung vom 11.9.2015 der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und direktoren Mehrwertsteuer und Gemeinwesen Erfahrungen aus Mehrwertsteuer-Revisionen bei Städten und Gemeinden Thomas

Mehr

3. Bemessungsgrundlage Vorsteuerkorrektur (Eigenverbrauch / Einlageentsteuerung)

3. Bemessungsgrundlage Vorsteuerkorrektur (Eigenverbrauch / Einlageentsteuerung) 3. Bemessungsgrundlage Vorsteuerkorrektur (Eigenverbrauch / Einlageentsteuerung) Anwendung der vollumfänglichen sänderung: Unternehmen werden neu steuerpflichtig oder aus der Steuerpflicht entlassen; Gegenstände

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es

Mehr

Immobilien und Mehrwertsteuer (MWST)

Immobilien und Mehrwertsteuer (MWST) Immobilien und Mehrwertsteuer (MWST) ÜBERBLICK ÜBER DIE MWST-GESTALTUNG UND FOLGEN BEI IMMOBILIEN Sachverhalt Gegenstand Voraussetzungen Vorteil Nachteil Kauf / Erstellung Allgemeines Prüfung, ob auf dem

Mehr

Januar 2010 www.estv.admin.ch. MWST-Info 14. Bezugsteuer. Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

Januar 2010 www.estv.admin.ch. MWST-Info 14. Bezugsteuer. Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Info 14 Bezugsteuer Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Vorbemerkungen Begriffe, die eine weibliche und eine männliche Form aufweisen

Mehr

MWST - MWST-Info 21 NEUE STEUERPFICHTIGESeite 1a

MWST - MWST-Info 21 NEUE STEUERPFICHTIGESeite 1a MWST - MWST-Info 21 NEUE STEUERPFICHTIGESeite 1a 1 Das System der MWST: MWST = > Verbrauchssteuer > Inlandsteuer > Selbstdeklaration (es wird keine Rechnung zugestellt) Art. 86 Abs. 1 MWSTG > Nur inländische

Mehr

Info. recht steuern interessant. Lieferung eines Gegenstandes aus dem Ausland in die Schweiz (Zweiparteienverhältnis) juni 2014 www.bdo.

Info. recht steuern interessant. Lieferung eines Gegenstandes aus dem Ausland in die Schweiz (Zweiparteienverhältnis) juni 2014 www.bdo. Info juni 2014 www.bdo.ch recht steuern interessant im griff xxxxx warenlieferungen aus dem ausland in die schweiz aus Sicht (3. der Teil) mwst Beim Warenimport können Fehler entstehen, welche zur Verweigerung

Mehr

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche

Mehr

25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,

25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten, 25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich

Mehr

Halbtagesseminar. Dienstag, 6. September 2011 (Vormittag) im Swissôtel, Zürich-Oerlikon MEHRWERTSTEUER- SEMINAR MWST FÜR CFO UND ANDERE FÜHRUNGSKRÄFTE

Halbtagesseminar. Dienstag, 6. September 2011 (Vormittag) im Swissôtel, Zürich-Oerlikon MEHRWERTSTEUER- SEMINAR MWST FÜR CFO UND ANDERE FÜHRUNGSKRÄFTE MEHRWERTSTEUER- SEMINAR MWST FÜR CFO UND ANDERE FÜHRUNGSKRÄFTE Halbtagesseminar Dienstag, 6. September 2011 (Vormittag) im Swissôtel, Zürich-Oerlikon Von Graffenried AG Treuhand Waaghausgasse 1, 3000 Bern

Mehr

M E H R W E R T S T E U E R - U N D S T E U E R S E M I N A R V E R T I E F U N G S T H E M A P R I V A T A N T E I L E

M E H R W E R T S T E U E R - U N D S T E U E R S E M I N A R V E R T I E F U N G S T H E M A P R I V A T A N T E I L E M E H R W E R T S T E U E R - U N D S T E U E R S E M I N A R V E R T I E F U N G S T H E M A P R I V A T A N T E I L E Halbtagesseminar Montag, 7. September 2015 (Nachmittag) in Zürich Von Graffenried

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Wiederholungen aufgrund der grossen Nachfrage

Wiederholungen aufgrund der grossen Nachfrage M E H R W E R T S T E U E R - U N D S T E U E R S E M I N A R E V E R T I E F U N G S T H E M A P R I V A T A N T E I L E Halbtagesseminar Dienstag, 4. Juni 2013 (Vormittag) in Zürich Dienstag, 17. September

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine

Mehr

a) Mehrwertsteuer buchungstechnisch

a) Mehrwertsteuer buchungstechnisch Arbeiten zum Kapitel 24 Mehrwertsteuer ab dem Jahr 2011 a) Mehrwertsteuer buchungstechnisch 1. Rechnen Sie den Mehrwertsteuerbetrag aus, den die folgenden Summen enthalten: a) 12'453.75 inkl. 2,5 % MWST

Mehr

Vereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Vereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Vereinigtes Königreich Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Nein.

Mehr

5 Halbtages-Module jeweils am Mittwoch Vormittag

5 Halbtages-Module jeweils am Mittwoch Vormittag M E H R W E R T S T E U E R - S E M I N A R G R U N D K U R S 5 Halbtages-Module jeweils am Mittwoch Vormittag basierend auf den aktuellen Publikationen der ESTV ab 18. Mai 2016 in Zürich Von Graffenried

Mehr

MEHRWERTSTEUER FINANZ-DOSSIER. Die korrekte MWST-Deklaration Seite 4. Buchführung und Abrechnung

MEHRWERTSTEUER FINANZ-DOSSIER. Die korrekte MWST-Deklaration Seite 4. Buchführung und Abrechnung CHF 28. Buchführung und Abrechnung Die korrekte MWST-Deklaration Seite 4 Lieferung über die Grenze Entwicklungen in der EU hinsichtlich Reihengeschäften Praxis-Beispiele Praxis-Beispiele zum Vorsteuerabzug

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001

1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001 Schweizerische Steuerkonferenz Kreisschreiben Nr.14 Interkantonaler Wohnsitzwechsel von quellensteuerpflichtigen Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden (Art. 90 Abs. 2 DBG, Art. 34 Abs.

Mehr

Beispiel: Nutzungsänderung eines Gebäudes mit werterhaltenden und wertvermehrenden Aufwendungen bzw. Grossrenovation

Beispiel: Nutzungsänderung eines Gebäudes mit werterhaltenden und wertvermehrenden Aufwendungen bzw. Grossrenovation Beispiel: Nutzungsänderung eines Gebäudes mit werterhaltenden und wertvermehrenden Aufwendungen bzw. Grossrenovation Die steuerpflichtige Maschinenfabrik Künzli AG in Musterhausen (Abrechnungsart: vereinbart

Mehr

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)

CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3

Mehr

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.

Mehr

Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften

Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften Finanzdepartement Steuerverwaltung Bahnhofstrasse 15 Postfach 1232 6431 Schwyz Telefon 041 819 23 45 Merkblatt Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften 1. Allgemeines

Mehr

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen

Mehr

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

WSCAR Saldobesteuerung

WSCAR Saldobesteuerung WSCAR Saldobesteuerung Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 2 1.1 Ertragskonten mit Umsatzsteuer... 2 1.2 Aufwandkonten mit Vorsteuer... 3 2 Saldobesteuerung (Vorarbeiten)... 4 2.1 Konto eröffnen... 4 2.2

Mehr

Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich

Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Zürich, 01.04.2014/RH Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Am 1. April 2014 tritt die neue SECO-Weisung "Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich" in Kraft, die eine Reihe von

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Rechnungserklärung. Haus der Stadtwerke Kröpeliner Straße 32 18055 Rostock. Info-Telefon 0381 805-2000 FAX 0381 805-2166 E-mail kundenzentrum@swrag.

Rechnungserklärung. Haus der Stadtwerke Kröpeliner Straße 32 18055 Rostock. Info-Telefon 0381 805-2000 FAX 0381 805-2166 E-mail kundenzentrum@swrag. Rechnungserklärung Die Rechnung - oft ein Buch mit sieben Siegeln. Bei uns nicht: Wir sagen Ihnen, was sich hinter den einzelnen Bestandteilen unserer Rechnung konkret verbirgt. Keine Frage: Die Rechnung

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Sage 50. Neues MWSTG 2010. 1. Einleitung

Sage 50. Neues MWSTG 2010. 1. Einleitung Sage 50 Neues MWSTG 2010 1. Einleitung Der Gesetzgeber hat am 12. Juni 2009 das neue Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer verabschiedet (nmwstg). Es tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Die wichtigsten Ziele

Mehr

Umkehr der Steuerschuld bei Bauleistungen nach 13 b UStG. in der GDI-Finanzbuchhaltung 5.93 ab 01.01.2005

Umkehr der Steuerschuld bei Bauleistungen nach 13 b UStG. in der GDI-Finanzbuchhaltung 5.93 ab 01.01.2005 In der Umsatzsteuervoranmeldung 2005 sind folgende Umsatzsteuerkennziffern hinzugekommen: 60 Steuerpflichtige Umsätze im Sinne des 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 UStG, für die der Leistungsempfänger die

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

O r i e n t i e r u n g

O r i e n t i e r u n g Das neue MWSt-Gesetz Inkraftsetzung auf den 1. nuar 2010 eine O r i e n t i e r u n g Erstellt am 31. Oktober 2009 MANN HERBERT FÜR PERSÖNLICHE LÖSUNGEN Inhaltsverzeichnis 1. Die wichtigsten Änderungen

Mehr

Crashkurs Buchführung für Selbstständige

Crashkurs Buchführung für Selbstständige Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

EU-Verzollungen am Beispiel der Muster AG

EU-Verzollungen am Beispiel der Muster AG EU-Verzollungen am Beispiel der Muster AG Um was geht es bei der EU-Verzollung? Über Deutschland Die MusterAG ist in Deutschland umsatzsteuertechnisch selbst registriert und verfügt dadurch über den Status

Mehr

Reglement betreffend die Heranziehung schweizerischer Staatsangehöriger zur italienischen ausserordentlichen Vermögensabgabe

Reglement betreffend die Heranziehung schweizerischer Staatsangehöriger zur italienischen ausserordentlichen Vermögensabgabe Übersetzung 1 Reglement betreffend die Heranziehung schweizerischer Staatsangehöriger zur italienischen ausserordentlichen Vermögensabgabe 0.642.045.41 Erlassen am 11. Dezember 1956 durch die ständige

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

BENNO FREI. Das. Mehrwertsteuer- Handbuch für die Praxis. 5. erweiterte und aktualisierte Auflage. Ci COSMOS

BENNO FREI. Das. Mehrwertsteuer- Handbuch für die Praxis. 5. erweiterte und aktualisierte Auflage. Ci COSMOS BENNO FREI Das Mehrwertsteuer- Handbuch für die Praxis 5. erweiterte und aktualisierte Auflage Ci COSMOS Inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.1.1 1.1.2 1.1.3 1.2 1.3 2 2.1 2.2 2.3 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 2.4 2.4.1

Mehr

Halbtagesseminar. Mittwoch, 15. Juni 2016 (Nachmittag) in Zürich

Halbtagesseminar. Mittwoch, 15. Juni 2016 (Nachmittag) in Zürich M E H R W E R T S T E U E R - S E M I N A R V E R T I E F U N G S T H E M A G R U N D L A G E N D E R E U - M W S T Halbtagesseminar Mittwoch, 15. Juni 2016 (Nachmittag) in Zürich Von Graffenried AG Treuhand

Mehr

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010?

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Der Reisende muss die Frühstückskosten selbst tragen. Der Arbeitgeber (oder Reisestelle oder neu, der Arbeitnehmer selbst) bestellt,

Mehr

Gemeinde Samnaun. Stand 31. August 2008. Seite 1 von 8

Gemeinde Samnaun. Stand 31. August 2008. Seite 1 von 8 Gemeinde Samnaun Steuergesetz der Gemeinde Samnaun Stand 31. August 2008 Seite 1 von 8 Steuergesetz der Gemeinde Samnaun Steuergesetz der Gemeinde Samnaun I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 1 Die Gemeinde

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

Ermittlung von Tantiemen mittels Excel-Zielwertsuche für Bemessungsgrundlagen nach Gewerbesteuer und nach der Tantieme selbst

Ermittlung von Tantiemen mittels Excel-Zielwertsuche für Bemessungsgrundlagen nach Gewerbesteuer und nach der Tantieme selbst Newsletter März 2005 Ermittlung von Tantiemen mittels Excel-Zielwertsuche für Bemessungsgrundlagen nach Gewerbesteuer und nach der Tantieme selbst Die Ermittlung von Tantiemen, deren Bemessungsgrundlage

Mehr

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Version 01.01.2016 Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Zur Verbesserung Ihrer Vorsorgeleistungen stehen Ihnen verschiedene Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung: Freiwillige Sparbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge)

Mehr

Umsatzsteuer im Kulturbereich. Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin

Umsatzsteuer im Kulturbereich. Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin Umsatzsteuer im Kulturbereich Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin !!Achtung!! Wir sind ja gemeinnützig und steuerbefreit, Wir sind als Theatergruppe grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit Ist

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Erfahrung und Fachkompetenz im Sportmarketing. METATOP EXPERTISE Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Unterscheidung Sponsorgeber und -nehmer sowie die Abgrenzung zur Spende. www.metatop.com Definition

Mehr

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer

Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer EXISTENZGRÜNDUNG E35 Stand: November 2013 Ihr Ansprechpartner Dr. Thomas Pitz E-Mail thomas.pitz @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-211 Fax (0681) 9520-389 Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Inhalt:

Mehr

Arcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG

Arcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG Arcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG Inhalt 1.0 Einstellungen... 3 1.1 Grundeinstellungen... 3 2.0 Rechnungen erstellen und verwalten... 4 2.1 Rechnungen erstellen... 4 2.2 Rechnungen verwalten...

Mehr

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle

Mehr

Mehrwertsteuer 2010. Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes und der Mehrwertsteuerverordnung per 01.01.2010. verfasst von

Mehrwertsteuer 2010. Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes und der Mehrwertsteuerverordnung per 01.01.2010. verfasst von Mehrwertsteuer 2010 Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes und der Mehrwertsteuerverordnung per 01.01.2010 verfasst von Redi AG, Treuhand Fredy Märki Frauenfeld Tel. 052 725 09 30 im Auftrag von FB Alter

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08 Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 3. Die Finanzkontrolle hat die folgenden Kreditabrechnungen geprüft:

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 3. Die Finanzkontrolle hat die folgenden Kreditabrechnungen geprüft: Die Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 3 Kreditabrechnungen Kenntnisnahme; Direktion Präsidiales und Finanzen Bericht des Gemeinderates an das Parlament 1. Zusammenfassung Die Finanzkontrolle

Mehr

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016 Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Einnahmen und Ausgaben buchen und auswerten

Einnahmen und Ausgaben buchen und auswerten Einnahmen und Ausgaben buchen und auswerten Wo und wie buche ich Rechnungen, Mieten und Hausgelder? Kann ich diese auswerten lassen? Sie können alle Formen von Einnahmen und Ausgaben buchen. Wichtig für

Mehr

Bedienungsanleitung Pinus Faktura, Mahnwesen Gültig ab Version 3.9, Oktober 2009

Bedienungsanleitung Pinus Faktura, Mahnwesen Gültig ab Version 3.9, Oktober 2009 Bedienungsanleitung Pinus Faktura, Mahnwesen Gültig ab Version 3.9, Oktober 2009 2009 Pinus AG, www.pinus.ch Inhaltsverzeichnis 1. Grundeinstellungen... 3 2. Mahnungen erstellen... 4 3. ... 8

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich

Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich eurex Bekanntmachung Änderung der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Der Börsenrat der Eurex Deutschland hat am 30. Juni 2011, der Verwaltungsrat der Eurex Zürich hat am 22. Juni 2011 die nachfolgende

Mehr

Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen

Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen 19 - Stand Februar 2012 1 Inhalt 1. Erträge aus rückkaufsfähiger Kapitalversicherung (Lebensversicherung)

Mehr

Umsatzsteuer Stand 20.01.2015 ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH 2014/2015

Umsatzsteuer Stand 20.01.2015 ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH 2014/2015 Umsatzsteuer Stand 20.01.2015 Karteikarten Umsatzsteuer Inhalt 2 A. Übersicht B. Steuerbarkeit C. Steuerbefreiungen D. Bemessungsgrundlagen E. Steuersatz F. Steuerschuld und Steuerschuldverhältnis G. Vorsteuerabzug

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

Whitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz

Whitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz Whitepaper Produkt: combit factura manager Mehrwertsteuererhöhung durchführen Mehrwertsteuererhöhung durchführen - 2 - Inhalt Aufgabenstellung 3 Allgemeine Hinweise

Mehr

WinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon

WinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon WinWerk Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052-740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Ablauf der Rabattverarbeitung...

Mehr

104 WebUntis -Dokumentation

104 WebUntis -Dokumentation 104 WebUntis -Dokumentation 4.1.9.2 Das elektronische Klassenbuch im Betrieb Lehrer Aufruf Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort am System an. Unter den aktuellen Tagesmeldungen erscheint

Mehr

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre

Mehr

Beweiskraft von elektronischen Kreditorenrechnungen Seite 4

Beweiskraft von elektronischen Kreditorenrechnungen Seite 4 CHF 28. Buchführung und Abrechnung Beweiskraft von elektronischen Kreditorenrechnungen Seite 4 Buchführung und Abrechnung MWST-Checkliste am Ende des Geschäftsjahres Grenzüberschreitende Lieferung Neuregelung

Mehr

im SIB Schweizerisches Institut für Betriebsökonomie Lagerstrasse 5, 8021 Zürich

im SIB Schweizerisches Institut für Betriebsökonomie Lagerstrasse 5, 8021 Zürich MEHRWERTSTEUER- SEMINAR GRUNDKURS 5 Halbtages-Module jeweils am Mittwoch Vormittag in Zürich jeweils am Dienstag Vormittag in Bern basierend auf dem neuen MWSTG 2010 und den dazugehörigen Publikationen

Mehr

LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott

LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott (berücksichtigt die Rechtslage ab 01.01.2014) Der vorliegende Leitfaden zeigt Ihnen eine Möglichkeit auf, wie Sie die geltende Rechtslage

Mehr

Aktuelle Entwicklungen bei der Mehrwertsteuer in Liechtenstein und der Schweiz Dr. Niklaus Honauer Partner Indirekte Steuern Schweiz, PwC

Aktuelle Entwicklungen bei der Mehrwertsteuer in Liechtenstein und der Schweiz Dr. Niklaus Honauer Partner Indirekte Steuern Schweiz, PwC Aktuelle Entwicklungen bei der Mehrwertsteuer in Liechtenstein und der Schweiz Dr. Niklaus Honauer Partner Indirekte Steuern Schweiz, MWST auch 2014 eine bedeutende Steuerart von Liechtenstein Quelle:

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert

Mehr

Aktuelle Änderungen bei der Umsatzsteuer für polnische Unternehmer in Deutschland. Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater 11.

Aktuelle Änderungen bei der Umsatzsteuer für polnische Unternehmer in Deutschland. Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater 11. Aktuelle Änderungen bei der Umsatzsteuer für polnische Unternehmer in Deutschland Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater 11. Juni 2010 Seminar UNI-BUD in Kolberg 11.-12.06.2010 BM Partner Revision GmbH

Mehr