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1 AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DER MEHRWERTSTEUER Markus Metzger Partner Tax Team AG, Cham Inhalt Baugewerbe (neue Abgrenzungskriterien) Definition der unternehmerischen Tätigkeit Internationale Entwicklungen (Auszug) Ausblick Seite 2 1

2 Baugewerbe (1) Erstellen und Verkaufen von Immobilien (1) Neue Abgrenzungskriterien seit in Kraft Rückwirkende Anwendung bereits per möglich, sofern diese für den Steuerpflichtigen besser sind Für die Beurteilung, ob ein steuerbarer oder ein von der Steuer ausgenommener Liegenschaftsverkauf vorliegt, ist lediglich auf den Baubeginn abzustellen Beurkundung vor Baubeginn = steuerbare Immobilienlieferung Der Umsatz aus dem Liegenschaftsverkauf ohne Wert des Bodens ist zum Normalsatz (derzeit 8,0 %) steuerbar Auf den Eingangsleistungen (z.b. Handwerkerrechnung) darf der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden Seite 3 Baugewerbe (2) Erstellen und Verkaufen von Immobilien (2) Beurkundung nach Baubeginn = von der Steuer ausgenommene Immobilienlieferung Der Umsatz aus dem Liegenschaftsverkauf unterliegt nicht der MWST Auf den Eingangsleistungen (z.b. Handwerkerrechnung) darf der Vorsteuerabzug nicht geltend gemacht werden Seite 4 2

3 Baugewerbe (3) Erstellen und Verkaufen von Immobilien (3) Die «schädlichen» Abgrenzungskriterien entfallen. Es sind dies insbesondere: - Anzahlung von mehr als 30 % vor bezugsbereiter Fertigstellung oder - Mehrkosten (Käuferwünsche) von mehr als 5 % Achtung: Eine steuerbare Immobilienlieferung liegt immer vor, wenn - der zu bebauende Boden dem Käufer oder - einem Dritten (nur wenn Dritter keine nahestehende Person des Bauunternehmers ist) gehört Eine von der Steuer ausgenommene Immobilienlieferung setzt voraus, dass der Boden inklusive Liegenschaft verkauft wird Seite 5 Baugewerbe (4) Es lohnt sich, detaillierte Überlegungen und Berechnungen anzustellen sowie die entsprechenden Dokumentationen auf- und vorzubereiten Seite 6 3

4 Unternehmerische Tätigkeit (1) Definition der unternehmerischen Tätigkeit: - eine auf nachhaltige - Erzielung von Einnahmen aus Leistungen ausgerichtete - berufliche oder gewerbliche Tätigkeit - selbstständig ausübt und - unter eigenem Namen nach aussen auftritt Insbesondere die Voraussetzung des Erzielens von Einnahmen aus Leistungen (steuerbare, steuerbefreite und von der Steuer ausgenommene Umsätze) führt in der Praxis zu Schwierigkeiten Seite 7 Unternehmerische Tätigkeit (2) Wenn Rechtsträger die Aufwendungen für eine Tätigkeit oder auch gesamthaft dauernd nicht zumindest zu 25 % aus Einnahmen aus Leistungen, sondern zu mehr als 75 % durch Nicht-Entgelte (z.b. Subventionen, Spenden) decken, liegt keine unternehmerische Tätigkeit vor Diese nicht unternehmerische Tätigkeit hat zur Folge, dass diese Tätigkeit oder die Rechtsträger nicht MWST-pflichtig sind und auch nicht werden können (auch nicht freiwillig) Ein bereits im MWST-Register eingetragener Rechtsträger, muss sich bei fehlender unternehmerischer Tätigkeit zwingend rückwirkend per 1. Januar 2010 aus dem MWST-Register löschen lassen Die seit 1. Januar 2010 in Abzug gebrachte Vorsteuer muss grundsätzlich der ESTV zurückbezahlt werden Seite 8 4

5 Unternehmerische Tätigkeit (3) Die seit 1. Januar 2010 in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann grundsätzlich erst nach erfolgten Rechnungskorrekturen bei der ESTV zurückgefordert werden Betroffen von dieser neuen Praxis sind insbesondere Non-Profit- Organisationen, wie beispielsweise - Stiftungen - Vereine - Genossenschaften Praxis gilt nicht für Gemeinwesen Seite 9 Unternehmerische Tätigkeit (4) Voraussichtlich wird ein Präzedenzfall gerichtlich beurteilt werden Kunden aus den genannten Bereichen informieren Offenlegung gegenüber der ESTV Entscheid abwarten Seite 10 5

6 Internationale Entwicklungen (1) Nachweisvorschriften bei steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferungen ab Deutschland Nachweis zwingend mit Gelangenbestätigung Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ( 4 Nr. 1 Buchstabe b, 6a UStG); Änderungen der 17a und 74a UStDV durch die Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer- Durchführungsverordnung Im Wesentlichen eine Bestätigung, dass die Waren beim Warenempfänger tatsächlich und physisch angekommen sind Musterformulare erhältlich Weisung des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. September 2013 Seite 11 Internationale Entwicklungen (2) Kleine einzige Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer in der EU Erweiterung per auf alle elektronischen Dienstleistungen Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronische Dienstleistungen Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige (B2C) Registrierung nur noch in einem Land der EU Ausweis der jeweiligen MWST des Landes auf den Rechnungen Direkte Abrechnung durch Registrierungsland mit den anderen Ländern der EU Seite 12 6

7 Ausblick (1) MWST-Reform (1) Idee von alt BR Merz definitiv gescheitert Einheitssatz und Abschaffung der meisten Ausnahmen Kompromiss ebenfalls gescheitert Zwei-Satz-Modell Gastgewerbe und Beherbergung unter reduziertem Satz Initiative Gastrosuisse noch hängig Abschaffung einiger Ausnahmen Idee der kleinen MWST-Revision Praxisnachvollzug Eingaben MWST-Konsultativgremium Parlamentarischen Initiativen Triponez und Frick Seite 13 Ausblick (2) MWST-Reform (2) Drei-Satz-Modell soll beibehalten werden Für die Beurteilung einer MWST-Pflicht soll der weltweite Umsatz und nicht mehr nur der inländische Umsatz zählen Und dann gibt es ja auch noch die Volksinitiative «Energiestatt Mehrwertsteuer» Termin für Volksabstimmung noch offen Seite 14 7

8 Ausblick (3) Neue Publikationen (1) MWST-Praxis-Info 06: definitiv Neues Rechnungslegungsrecht; «vereinfachte/eingeschränkte» Buchführung und die MWST MWST-Praxis-Info 07: definitiv Option für die Versteuerung von der MWST ausgenommene Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien (Begriff private Nutzung präzisiert) MWST-Praxis-Info 08: zurückgezogen Abgrenzung zwischen Bekanntmachungs- und Werbeleistungen bei gemeinnützigen Organisationen MWST-Praxis-Info 09: definitiv Präzisierung zur Transportunternehmung des öffentlichen Verkehrs Seite 15 Ausblick (4) Neue Publikationen (2) MWST-Praxis-Info 10: definitiv Einbezug der Dentalhygieniker unter die Ausnahmen Entwurf Praxisänderung zur MWST-Branchen-Info 14 (Finanzbereich) Überarbeitung des Kapitels über die kollektiven Kapitalanlagen Entwurf MWST-Branchen-Info 11 (Luftverkehr) Bisher noch keine gültige Praxisauslegung seit Einführung MWSTG Wirkung voraussichtlich ab ! Seite 16 8

9 Ausblick (5) Neue Publikationen (3) Entwurf Praxisänderung zur MWST-Branchen-Info 18 (Gemeinwesen) Präzisierung zu den Parkplätzen im Gemeingebrauch Entwurf Praxisänderung zur MWST-Branchen-Info 17 (Liegenschaftsverwaltung/Vermietung und Verkauf von Immobilien) Präzisierung zu den Parkplätzen im Gemeingebrauch Webbasierte Publikationen mit Stichwortverzeichnis Seite 17 Ausblick (6) Bundesgerichtsurteil zu den Einschätzungsmitteilungen der ESTV (2C_805/2013 vom 21. März 2014) Kontrolle der ESTV wird mit Einschätzungsmitteilung abgeschlossen In Form eines formellen Entscheides nur dann möglich Die steuerpflichtige Person bereits das Kontrollergebnis bestritten hat oder Eine Gefährdung der Steuererhebung vorlag Bereits gestellte Einsprachen werden als Gesuch um Erlass einer Verfügung im Sinne von Art. 82 MWSTG durch die ESTV betrachtet und dementsprechend eine (nachträgliche) Verfügung ausgestellt Seite 18 9

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