Ratgeber. Österreich-Ausgabe. Vorsorge. Die ersten Stunden. Die Bestattung. Die Zeit nach dem Begräbnis. in Kooperation mit

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1 Ratgeber Österreich-Ausgabe Vorsorge Die ersten Stunden Die Bestattung Die Zeit nach dem Begräbnis in Kooperation mit

2 Bestattung Wien Tel In Kooperation mit Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz Tel. 01/ Österreichischer Gemeindebund Bank Austria Creditanstalt Center für Vermögensweitergabe Tel Österreichische Notariatskammer Tel. 01/ Wiener Verein Tel Caritas der Erzdiözese Wien Kontaktstelle für Trauerpastoral Tel. 01/ Impressum Eigentümer und Verleger: Bestattung Wien GmbH, 1040 Wien, Goldeggasse 19 Für den Inhalt verantwortlich: Bestattung Wien GmbH Konzeption und Redaktion: Kovar & Köppl Public Affairs Consulting GmbH Gestaltung: Nikolaus Diemannsberger, Herstellung: Lischkar & Co GmbH Sie erhalten den Ratgeber kostenlos unter der Bestellhotline Nachdruck auch auszugsweise nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Bestattung Wien GmbH und der Kooperationspartner gestattet. Sollten Ihnen Änderungen von Adressen oder Telefonnummern im Bestatterverzeichnis bekannt sein, melden Sie diese bitte unter 01/ Auflage Österreich-Ausgabe Stand: Oktober 2007 BE KS Nr L

3 Inhalt Vorsorge 4 Die ersten Stunden 8 Die Bestattung 10 Die Zeit nach dem Begräbnis 12 Anhang - Adressen und Bestatterverzeichnis 16

4

5 3 Vorwort Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser! Sie halten einen Ratgeber für schwierige Stunden in Händen. Ein Angehöriger stirbt und Sie müssen entscheiden, wie nun vorzugehen ist: Wer muss benachrichtigt werden? Wie soll die Trauerfeier abgehalten werden? Was muss in der Zeit nach dem Begräbnis geschehen? Schritt für Schritt Wir bieten Ihnen mit dieser Publikation einen Leitfaden, mit dessen Hilfe Sie auf diese Entscheidungen besser vorbereitet sind und der Ihnen Schritt für Schritt erläutert, was unmittelbar nach einem Todesfall zu tun ist. Sie bekommen einen Überblick, welche Dokumente Sie benötigen, was Sie selbst erledigen müssen und was Ihr Bestattungsunternehmen für Sie übernehmen kann. Die Kosten eines Begräbnisses werden ebenso thematisiert wie das Erben. Vorsorge Einen Schwerpunkt haben wir auf die Vorsorge gelegt. Oft bleiben die Angehörigen eines Verstorbenen nicht nur traurig, sondern auch ratlos zurück. Wichtige Dokumente fehlen, eine Übersicht über Hab und Gut muss erst langwierig und manchmal kostspielig erstellt werden. In wieder anderen Fällen erfahren die Angehörigen erst nach der Bestattung, wie der Verstorbene selbst gerne beerdigt worden wäre, da das Testament üblicherweise nach der Beisetzung geöffnet wird. Ein weiterer Aspekt ist die finanzielle Vorsorge für ein Begräbnis, die sicherstellt, dass die dafür vorgesehenen Mittel nicht in den Nachlass fallen. Persönlich Sie können diesen Ratgeber natürlich auch für Ihre ganz persönliche Vorsorge nützen. Füllen Sie die folgenden Seiten aus und bewahren Sie diese Publikation gemeinsam mit Kopien Ihrer Dokumente sorgsam an einem sicheren Ort auf. Informieren Sie zwei enge Vertraute über Ihre Vorsorge-Maßnahmen. Fragen Wir haben versucht, die wichtigsten Fragen, die bei einem Todesfall entstehen, zu beantworten. Sollte etwas offen oder unklar geblieben sein, zögern Sie nicht und wenden Sie sich an Ihren Bestatter. Direktor Dr. Christian Fertinger Geschäftsführer der Bestattung Wien Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppenobmann Bestattung

6 4 Vorsorge Vorsorge So bereiten Sie sich auf einen Sterbefall im Familien- und Freundeskreis rechtzeitig vor. Denken Sie aber auch an jene Dinge, die Sie gerne im Fall Ihres eigenen Ablebens geregelt wissen wollen. 01. Überlegen Sie, ob Sie eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht einrichten möchten. Eine Patientenverfügung ist eine Willensäußerung, mit der PatientInnen bestimmte medizinische Behandlungen und ein Hinauszögern des Sterbeprozesses vorweg ablehnen können. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht Ihnen, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die Handlungen und Entscheidungen durchführen darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. 02. Informieren Sie sich über stationäre und mobile Hospiz- und Palliativeinrichtungen. SERVICE Für den Fall, dass Sie medizinisch-pflegerische Hilfe und/oder seelischen Beistand brauchen: Der Dachverband Hospiz Österreich unter der Telefonnummer 01/ ( informiert Sie über nächstgelegene Einrichtungen. 03. Erstellen Sie eine Liste der Angehörigen und Freunde, die im Todesfall verständigt werden sollen. y Personen, die sofort verständigt werden sollen: y Personen, die eine Traueranzeige bekommen sollen. Auf Seite 35 finden Sie Platz, um diese Liste anzulegen.

7 5 Vorsorge 04. Denken Sie über eine Vorsorgeversicherung zur Absicherung der Kosten der Bestattung nach. TIPP Ein Todesfall bedeutet immer auch eine finanzielle Belastung für die Hinterbliebenen. Eine Bestattung kostet üblicherweise zwischen und Euro (inklusive der Friedhofsgebühren). Der Abschluss einer Wiener Verein Bestattungsvorsorge nimmt Ihren Angehörigen diese Kosten ab. Außerdem sorgt eine entsprechende Versicherung dafür, dass dieses Geld nicht in den Nachlass fällt und tatsächlich für die Bestattung verwendet wird (und nicht für die Tilgung eventueller anderer Kosten). Vorsorge SERVICE Eine auf die Bedürfnisse des Ablebens und der Bestattungsdurchführung speziell abgestimmte Vorsorgeeinrichtung ist der Wiener Verein (Zentrales Kundenservice, Eßlinggasse 15,1010 Wien, Tel werktags von 8 bis 16 Uhr, Zweckgebunden vorsorgen, Wünsche vermerken lassen und auch für Überführungen aus dem In- und Ausland versichert sein, sind einige Vorteile dieses Traditionsunternehmens. Sie können aber auch über den Bestatter Ihres Vertrauens Vorkehrungen für Ihr Begräbnis treffen. Ihr Bestattungsunternehmen nimmt sich gerne Zeit, Sie auch in Fragen der Wiener Verein Bestattungsvorsorge zu beraten. 05. Schreiben Sie nieder, wie Ihre Bestattung durchge führt werden soll. Bestimmen Sie die Art der Bestattung (Erd-, Feuer-, Seebestattung oder andere), eventuell den Sarg, welche Musik gespielt werden soll, wer die Trauerrede halten soll: TIPP Schreiben Sie Ihre Wünsche über die Durchführung der Bestattung nicht ins Testament, da dieses in den meisten Fällen erst nach dem Begräbnis geöffnet wird. Insbesondere für Alleinstehende nimmt der Wiener Verein im Rahmen einer Vorsorgeversicherung Ihre Wünsche entgegen, speichert diese und beauftragt im Ablebensfall das Bestattungsunternehmen nach Ihren Vorstellungen.

8 6 Vorsorge 06. Denken Sie darüber nach, ob Sie zu Lebzeiten eine Grabstelle erwerben wollen. Das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens gibt Ihnen alle relevanten Informationen zu den in Frage kommenden Friedhöfen. Eine Übersicht über alle Bestatter Österreichs finden Sie ab Seite Sollten Sie bereits im Besitz einer Grabstelle sein, schreiben Sie die Angaben über die Grabstelle auf. Friedhof... Gruppe... Reihe... Nummer... Urnenhain... Abteilung... Ring... Name des letzten Verstorbenen... bestattet am... Benützungsberechtigter Kontaktieren Sie den Wiener Verein oder das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens um sicher zu gehen, dass alles Ihren Wünschen entsprechend erledigt wird. Vor allem wenn Sie keine näheren Angehörigen haben, sorgen diese Institutionen dafür, dass Sie im Familiengrab beerdigt werden, und die Bestattung so abgewickelt wird, wie Sie es möchten. 09. Legen Sie sich eine Dokumentenmappe an und informieren Sie mindestens zwei Personen Ihres Vertrauens darüber, wo diese zu finden ist. TIPP Die Dokumentenmappe sollte Originale oder Kopien folgender Dokumente beinhalten: ü Geburtsurkunde ü Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein ü Heiratsurkunde ü Meldenachweis ü Bei Verwitweten: Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde des Ehepartners ü Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil ü Bei Akademikern: urkundlicher Nachweis akademischer Grade ü Bei nichtösterreichischen Staatsbürgern: Reisepass ü Wiener Verein Vorsorge-Polizze 10. Gerade die optimale und reibungslose Weitergabe Ihres Vermögens erfordert umfassende Information und sorgfältige Planung in Kombination mit gezielter Veranlagung. Informieren Sie daher eine oder mehrere Personen über Ihre finanzielle Situation. Das Center für Vermögensweitergabe der Bank Austria Creditanstalt verweist auf die Beachtung folgender Punkte: y Persönlicher Bankberater, Bankverbindung

9 7 Vorsorge y Girokonto (Pensionskonto) y Sparbücher (bitte keinesfalls Losungswort anführen!) y Bausparer Vorsorge y Wertpapierdepot y Safe, Sparbuchschließfach y Kredit (Darlehen, Leasing) y Sonstige Wertgegenstände (Edelmetalle, Münzen, Schmuck, Kunstwerke etc.) SERVICE Das Center für Vermögensweitergabe der Bank Austria Creditanstalt hat die kostenlose Info-Broschüre Vermögensweitergabe: Rechtzeitig planen richtig ausführen aufgelegt. Sie können diese unter der Telefonnummer oder in jeder Filiale der Bank Austria Creditanstalt bestellen. 11. Denken Sie über die Errichtung eines Testaments nach. SERVICE Wenn Sie ein Testament errichten wollen, erhalten Sie bei jedem österreichischen Notar eine erste unentgeltliche Auskunft zu diesem Thema. Nähere Informationen über den Notar in Ihrer Nähe erhalten Sie unter Bei anwaltlichen Fragen hilft der Österreichische Rechtsanwaltskammertag unter der Telefonnummer 01/ weiter. TIPP Um sicher zu gehen, dass Ihr Testament auch gefunden wird, können Sie es bei jedem österreichischen Notar, Rechtsanwalt oder Bezirksgericht hinterlegen. Die Hinterlegung sowie der Hinterlegungsort können auf Wunsch beim Österreichischen Zentralen Testamentsregister, das von der Österreichischen Notariatskammer betrieben wird, gespeichert werden. KOSTEN Die Kosten für ein einfaches Testament inklusive Beratung, fachmännischer Errichtung und Hinterlegung betragen beim Notar 150 bis 250 Euro. Für die Registrierung und Löschung eines Testaments beim Österreichischen Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer wird zusätzlich eine einmalige Gebühr von 18,50 Euro berechnet.

10 8 Die ersten Stunden Die ersten Stunden Das sind die ersten Maßnahmen, die bei einem Todesfall zu treffen sind. TIPP Kontaktieren Sie möglichst rasch ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens (siehe Adressteil ab Seite 18). Dieses übernimmt auf Ihren Wunsch viele Amtswege (beispielsweise die Beurkundung am Standesamt) und veranlasst die Überführung des Verstorbenen auf den Friedhof. Die Bestattung Wien führt österreichweit Überführungen von und nach Wien durch und ist Ihnen auch bei internationalen Überführungen behilflich. Die Bestattung Wien ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer 01/ erreichbar. 01. Die ersten Schritte hängen vom Sterbeort ab. Ihr Angehöriger stirbt zu Hause: y Benachrichtigung des behandelnden Arztes (=Hausarzt), der den Behandlungsschein ausstellt. y Anruf beim Bestattungsunternehmen. y Nehmen Sie sich Zeit für die Verabschiedung von Ihrem Verstorbenen und verständigen Sie Angehörige, die das ebenfalls gerne möchten. y Das Realisieren des Todes ist für die Bewältigung der Trauer von großer Wichtigkeit. y Die Zeit der Verabschiedung ist eine schwere, aber auch wertvolle Zeit. SERVICE Informationen zu Verabschiedung und Trauer erhalten Sie bei allen Hospiz- und Palliative Care-Einrichtungen sowie bei der Kontaktstelle für Trauerpastoral der Caritas der Erzdiözese Wien unter der Telefonnummer 0664/ y Der Bestatter bzw. der behandelnde Arzt verständigt den zuständigen Arzt für die Totenbeschau (dies ist der Gemeinde-, Distrikts- oder Sprengelarzt). y Gibt der Totenbeschau-Arzt den Verstorbenen frei, kann der Bestatter den Verstorbenen abholen und für die Bestattung bekleiden. y Der Totenbeschau-Arzt stellt die Anzeige des Todes (wichtig für Eintragung im Sterbebuch am zuständigen Standesamt) aus. y Ist die Todesursache nicht eindeutig feststellbar, wird der Verstorbene in ein zuständiges Spital oder in eine Gerichtsmedizin zur Klärung der Todesursache überstellt. SERVICE In diesem Fall informiert Sie Ihr Bestattungsunternehmen über die weiteren Schritte und besorgt die nötigen Dokumente. Die Adressen und Telefonnummern aller gerichtsmedizinischen Institute in Österreich finden Sie im Adressteil auf Seite 17. Ihr Angehöriger stirbt im Krankenhaus, Pflegeheim, Pensionistenheim oder Hospiz: y Klären Sie die Möglichkeit Ihrer Anwesenheit bei Sterben, Tod und Verabschiedung. y Anruf beim Bestattungsunternehmen. y Kleider, mit denen der Verstorbene zur Einsargung bekleidet werden soll, müssen ins Krankenhaus (Pflege-, Pensionistenheim, Hospiz) oder zum Bestatter gebracht werden. y Wo Sie die Anzeige des Todes erhalten, erfahren Sie in der Verwaltung des Krankenhauses oder bei Ihrem Bestattungsunternehmen. Ihr Angehöriger stirbt an einem öffentlichen Ort: y Sie werden durch die zuständige Sicherheitsdienststelle verständigt. y Dabei wird Ihnen auch mitgeteilt, wohin der Verstorbene gebracht wurde. Nehmen Sie möglichst rasch Kontakt mit Ihrem Bestatter auf. y Das Bestattungsunternehmen übernimmt auch die Bekleidung für den Verstorbenen und erledigt die erforderlichen Überführungsformalitäten.

11 9 Die ersten Stunden y Besonders bei unerwarteten Todesfällen wie z.b. Unfall ist das Abschiednehmen für die weitere Bewältigung der Trauer von großer Bedeutung. Da es in dieser Krisensituation häufig zu Überforderung kommt, bieten professionelle Einrichtungen Krisenintervention zur persönlichen Begleitung an. TIPP Sie können in akuten Krisen ein Kriseninterventionsteam, Akut-Team oder auch psychologische Begleitung über die Polizei und Rettung anfordern. Ihr Angehöriger stirbt im Ausland y Beim Ableben eines österreichischen Staatsbürgers im Ausland werden die Angehörigen in der Regel durch die dort ansässige österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) verständigt. Sind Sie selbst vor Ort, wenden Sie sich an diese österreichische Vertretungsbehörden (Botschaft oder Konsulat). Die ersten Stunden SERVICE Eine Liste der österreichischen Botschaften und Konsulate im Ausland hat das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, 1010 Wien, Minoritenplatz 8, Tel (aus dem Ausland Tel ), KOSTEN Die Kosten der Überführung sind von den Angehörigen zu tragen, es sei denn, der Verstorbene hat schon vor seinem Ableben die entsprechenden Maßnahmen getroffen. Eine Versicherung für solche Fälle bietet der Wiener Verein, der weltweit alle Formalitäten und Behördenwege erledigt. Sämtliche anfallenden Kosten und Gebühren werden (im Rahmen der Versicherungssumme) vom Wiener Verein übernommen. 02. Möglichst rasch nach der Freigabe wird der Sterbefall beim zuständigen Standesamt beurkundet. Das erledigt Ihr Bestatter für Sie, dazu benötigt er: y Anzeige des Todes y Dokumente des Verstorbenen: y Geburtsurkunde y Staatsbürgerschaftsnachweis y Heiratsurkunde y Meldenachweis y Bei Verwitweten: Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde des Ehepartners y Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil y Bei Akademikern: urkundlicher Nachweis akademischer Grade y Bei nichtösterreichischen Staatsbürgern: Reisepass 03. Der Standesbeamte stellt nach der Eintragung im Sterbebuch folgende Urkunden/Formulare aus: y Todesbescheinigung y Abschrift aus dem Sterbebuch (gebührenpflichtig 8,70 Euro). Diese wird für verschiedene Abmeldungen (z.b. von Versicherungen) benötigt. TIPP Lassen Sie sich eine ausreichende Zahl von Abschriften ausstellen. y Todesbestätigung (zur Abmeldung bei der Sozialversicherung, bzw. zur Geltendmachung eines eventuellen Bestattungskostenbeitrags)

12 10 Die Bestattung Die Bestattung Bei der Organisation eines Begräbnisses sind Sie nicht auf sich alleine gestellt. Es gibt kompetente Partner, die Sie unterstützen. Den Bestatter Ihres Vertrauens finden Sie im Adressteil ab Seite 18. Wiener Verein Zentrales Kundenservice, Eßlinggasse 15, 1010 Wien, Tel.: , Mo Fr, 8 16 Uhr. 01. Was Sie beim Bestatter benötigen: y Todesbescheinigung (ausgestellt vom Standesamt) y Grabdaten oder Namen und Beerdigungsdatum eines bereits im Grab Beerdigten y Polizzen oder Anweisung des Wiener Vereins y Versicherungspolizzen (für jede Versicherungsgesellschaft eine Abschrift aus dem Sterbebuch) y Foto des Verstorbenen (für Todesanzeige, Gedenkkarten oder Sterbebildchen) 02. Folgende Überlegungen müssen die Hinterbliebenen anstellen, falls der Verstorbene keine Vorkehrungen getroffen hat: y Erd- oder Feuerbestattung y Friedhof, Grabstelle y Einsegnung durch einen Geistlichen y Trauerredner y Todesanzeige, Gedenkbilder y Zeitungseinschaltungen 03. Die Leistungen Ihres Bestatters: y Verständigung des Totenbeschau-Arztes y Ankleiden, Einsargen und Überführung zum Friedhof y Beurkundung am Standesamt y Gestaltung der Trauerfeier y Gestaltung von Traueranzeigen, Trauerbildern und Danksagungen y Beratung bei der Auswahl des Sarges bzw. der Urne y Benachrichtigung der zuständigen Pfarre y Überführungen im Inland und ins Ausland y Besorgung der nötigen Überführungspapiere y Direktverrechnung mit Wiener Verein y Verrechnung (Inkasso) von Versicherungen y Verrechung mit der Friedhofsverwaltung y CD zur Trauerbewältigung 04. Manche Bestatter übernehmen auch für Sie: y Vermittlung von besonderen Trauerfeiern (z.b. Seebestattung) y Thanatopraktische Behandlung (kosmetisches Einbalsamieren) y Traueranzeigen in Zeitungen y Auswahl der Trauermusik y Vermittlung von Blumenspenden y Vermittlung von psychologischer Betreuung zur Trauerbewältigung

13 11 Die Bestattung KOSTEN Die Bestattungskosten sind üblicherweise vor der Bestattungsfeier zu begleichen. In sozial gerechtfertigten Fällen ist eine Stundung der Bestattungskosten möglich. Sollten Ansprüche auf Sterbegeld bestehen, kann das Inkasso von Ihrem Bestatter übernommen werden, wenn Sie dies wünschen. Die hierfür erforderlichen Unterlagen (Versicherungspolizzen, Versicherungskarte mit der Sozialversicherungsnummer des Verstorbenen bzw. des Versicherten u. a.) können Sie bei der Aufnahme des Todesfalles zur weiteren Veranlassung Ihrem Bestatter übergeben. Die Ansprüche werden in der Regel mit den Bestattungskosten gegenverrechnet, sodass Sie nur den Differenzbetrag auf die Gesamtkosten zahlen müssen. Bringen Sie dazu die Bestätigung der letzten Prämieneinzahlung und die Polizze mit. Bitte beachten Sie: Wird ein Bestattungskostenbeitrag gewährt, dann ist hierfür die kostenlose vom Standesamt ausgestellte Todesbestätigung notwendig. Eventuelle Zahlungsüberschüsse werden rückerstattet. Zu diesem Zweck wird empfohlen, dem Bestatter eine Bankverbindung (Bankleitzahl, Kontonummer) bekannt zu geben. Für das Geltendmachen von Versicherungsansprüchen ist je eine gebührenpflichtige Abschrift aus dem Sterbebuch erforderlich. 05. Kosten können für folgende Leistungen anfallen: y Leistungen des Bestatters: Abholung und Überführung des Verstorbenen, Sarg bzw. Urne, Personal, Aufbahrung und Trauerfeier, Trauerzug etc. y Leistungen, die möglicherweise von anderen Firmen erbracht werden: Blumenspenden, Trauerredner, musikalische Leistungen etc. y Diverse Gebühren: Spitalsgebühren, Friedhofs- und Grabstellenentgelte, Kirchengebühren, etc. y Kosten, die nach der Bestattung anfallen: Grabstein bzw. Grabsteinpflege, der Leichenschmaus etc. Eine Bestattung kostet üblicherweise zwischen und Euro (inklusive Friedhofsgebühren). Die exakten Kosten hängen aber stark von Ihren Wünschen ab. Die Bestattung

14 12 Die Zeit nach dem Begräbnis Die Zeit nach dem Begräbnis 01. Wer nach den engsten Angehörigen noch verständigt werden muss: y Arbeitgeber oder zuständiger Pensionsversicherungsträger Der Antrag auf Witwer- bzw. Witwenpension und Waisenpension ist beim zuständigen Pensionsversicherungsträger einzubringen. Dort erfährt man, ob die nötigen Versicherungsmonate vorliegen. Auch wenn die Wartezeit nicht erfüllt ist, aber mindestens ein Beitragsmonat vom Verstorbenen erworben wurde, gebührt eine Abfindung als einmalige Leistung. Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Versicherten oder der Versicherten einzubringen, um einen Pensionsanspruch mit dem auf den Todestag folgenden Tag zu haben. Bei einer späteren Antragstellung gebührt die Pension in der Regel erst mit dem Tag der Antragstellung. TIPP Eventuelle Sterbegeld- und Pflegegeldansprüche (Neuantrag?) prüfen. SERVICE Hat der Verstorbene Leistungen nach folgenden Gesetzen erhalten, so gebührt ebenfalls finanzielle Unterstützung: Bundespflegegeldgesetz: Wird innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod der pflegebedürftigen Person von den bezugsberechtigten Personen kein Antrag auf Auszahlung gestellt oder sind keine solchen Personen vorhanden, fällt die noch nicht ausgezahlte Geldleistung in den Nachlass. Wird innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod der pflegebedürftigen Person von fortsetzungsberechtigten Personen kein Antrag auf Fortsetzung des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens auf Gewährung oder Neubemessung des Pflegegeldes gestellt oder sind hiezu keine zur Fortsetzung berechtigten Personen vorhanden, sind hiezu die Verlassenschaft nach dem Verstorbenen bzw. dessen Erben berechtigt. Kriegsopferversorgungsgesetz Heeresversorgungsgesetz Opferfürsorgegesetz Impfschadengesetz Verbrechensopfergesetz Anträge sind schriftlich oder mündlich bei der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes einzubringen. Anträge nach dem Bundespflegegeldgesetz sind bei der jeweiligen das Pflegegeld auszahlenden Stelle einzubringen. Anträge nach dem Opferfürsorgegesetz sind schriftlich oder mündlich beim örtlich zuständigen Amt der Landesregierung einzubringen. y Bank: y Auszug aus dem Sterbebuch (Sterbeurkunde) y Bank-Karten (Bankomat-Karte, Kreditkarte etc.) y Daueraufträge und Einziehungsaufträge ändern bzw. löschen y Eventuell neues Girokonto für Hinterbliebene eröffnen y Bei Bedarf (Begräbniskosten): Rahmenvereinbarung treffen

15 13 Die Zeit nach dem Begräbnis SERVICE Beratung in Veranlagungs- und Vorsorgefragen, Information zu Behördenwegen und Verfahrensschritten sowie allgemeine Auskünfte zur diesbezüglichen Rechts- und Steuerlage erhalten Sie im Center für Vermögensweitergabe der Bank Austria Creditanstalt. Frau Rosemarie Dittrich, Chefexpertin, Tel und Herr Mag. Hartwig Armin Frank, Tel , Bank Austria Creditanstalt, Vordere Zollamtsstraße 13, 1030 Wien. y Versicherungen SERVICE Folgende Dokumente werden zur Behebung von Versicherungssummen benötigt: ü Abschrift aus dem Sterbebuch ü Versicherungspolizze ü Bestätigung über die letzte Prämieneinzahlung ü Lichtbildausweis des Antragstellers y Hausverwaltung y Post, Telekom und Mobilfunkbetreiber y Gas- und Stromversorger y Kirchenbeitragsstelle y Meldeamt y Sonstiges: y Kündigung von Mitgliedschaften (Vereine, Organisationen, Gewerkschaften) y Kündigung von Abonnements (Verlage, Zeitungen etc.) y Offene Verträge 02. Was Sie zum Thema Erben wissen müssen y Verlassenschaftsverfahren Ein Verlassenschaftsverfahren wird nach jedem Todesfall automatisch eingeleitet. Das Verlassenschaftsgericht erhält Nachricht vom Standesamt. Zuerst veranlasst es die Todesfallaufnahme, die vom Gerichtskommissär (d.i. ein Notar, eine Notarin) durchgeführt wird. Dieser verständigt dann die Angehörigen. Bei der Todesfallaufnahme geben die Angehörigen und/oder andere informierte Personen die wichtigsten Daten über den Erblasser und sein Vermögen zu Protokoll. Die hierzu geladenen Angehörigen sollten zu diesem Termin die Personaldokumente des Verstorbenen mitbringen. Die Zeit danach TIPP Vorbereitung der Dokumente zur Verlassenschaftsabhandlung ü Name, Adresse, Familienstand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten ü Standesdokumente (Geburtsurkunde, evtl. Heiratsurkunde, Scheidungsdekret) ü Staatsbürgerschaftsnachweis des Verstorbenen ü Meldenachweis des Verstorbenen ü Letztwillige Verfügungen, Testamente ü Vormundschaftsdekrete ü Letzte Pensionsabschnitte des Verstorbenen ü Kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass ü Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalls und des Begräbnisses

16 14 Die Zeit nach dem Begräbnis y Sie können sich bei der Todesfall-Aufnahme auch vertreten lassen. Vorhandene Testamente werden vom Notar übernommen. In der Folge fordert das Abhandlungsgericht den vermutlichen Erben zur Erbantrittserklärung auf. Er soll entscheiden, ob er den Nachlass übernehmen oder ausschlagen will. Gibt der Erbe eine positive Erbantrittserklärung ab, so muss er gleichzeitig oder später auch den Beweis für sein Recht antreten, z.b. durch Berufung auf ein gültiges Testament oder auf Standesurkunden zum Nachweis des gesetzlichen Erbrechts. Werden Erbantrittserklärungen abgegeben, die einander widersprechen, so muss die Auseinandersetzung zwischen den Streitparteien ausgetragen werden, wenn nicht beim Notar eine Einigung erzielt werden kann. 03. Weitere Aufgaben der Erben: y Benützungsrecht bei der zuständigen Friedhofsverwaltung erwerben oder prüfen. TIPP Auch wer Erbe einer Person ist, die das Benützungsrecht an einer Grabstelle hatte, sollte sich umgehend mit allen Erbunterlagen an die zuständige Friedhofsverwaltung wenden, um das Recht auf den eigenen Namen überschreiben zu lassen. Sonst bleibt die verstorbene Person in den Grabbüchern eingetragen, und die Friedhofsverwaltung hat keinen Ansprechpartner, was zu Problemen führen kann. y Weitergabe von Unternehmen SERVICE Die für Sie zuständige Gewerbebehörde finden Sie unter y Waffenschein abmelden y KFZ-Zulassungsbehörde (Ab- bzw. Ummeldung) y Mietwohnung: y Treten die Erben in den Mietvertrag ein oder wollen sie den Vertrag kündigen? TIPP Bei Wohnungsauflösung/Kündigung sind zu benachrichtigen: ü Vermieter ü Energie-, Stromversorger ü Telefongesellschaft ü Rundfunkgebühren, Fernsehgesellschaften (z.b. ORF-Gebühren via GIS, Hotline )

17 15 Notizen Die Zeit danach

18 16 Anhang Anhang Wichtige Adressen und Telefonnummern Bestattung Wien Zentrale 1040 Wien, Goldeggasse 19 Tel. 01/ Fax 01/ Bank Austria Creditanstalt Center für Vermögensweitergabe 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 13 Tel oder Österreichische Notariatskammer 1010 Wien, Landesgerichtsstraße 20 Tel. 01/ Notariatskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland 1010 Wien, Landesgerichtsstraße 20 Tel. 01/ Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg 6020 Innsbruck, Maximilianstraße 3 Tel. 0512/ Notariatskammer für Kärnten 9020 Klagenfurt, Alter Platz 23/2 Tel. 0463/ Notariatskammer für Oberösterreich 4040 Linz, Schmiedegasse 20/5 Tel. 0732/ Notariatskammer für Salzburg 5020 Salzburg, Ignaz-Harrer-Straße 7 Tel. 0662/ Notariatskammer für Steiermark 8010 Graz, Wielandgasse 36/III Tel. 0316/ Wiener Verein Zentrales Kundenservice 1010 Wien, Eßlinggasse 15 (Mo Fr 8-16 Uhr) Tel kundenservice@wienerverein.at Fax Linz, Dametzstrasse 9 (Mo-Fr 8-16 Uhr) Tel Steyr, Bahnhofstrasse 8 (nach Vereinbarung) Tel Salzburg, Auerspergstrasse 14 (Mo-Fr 8-16 Uhr) Tel Innsbruck, Salurnerstrasse 3 (Mo-Fr 9-12 Uhr) Tel Graz, Schießstattgasse 33 (Mo-Fr 8-16 Uhr) Tel Graz, Annenstrasse 39 (Mo-Fr 8-16 Uhr) Tel Leoben, Kaiserfeldgasse 5 (Mo-Fr 8-16 Uhr) Tel Klagenfurt, Lidmanskygasse 43 (Mo-Fr 8-16 Uhr) Tel Villach, Moritschgasse 5-7 (Mo-Fr 9-13 Uhr) Tel

19 17 Anhang Dachverband Hospiz Österreich 1090 Wien, Müllnergasse 16 Ecke Pramergasse Tel. 01/ Telefonseelsorge Rund um die Uhr, anonym und kostenlos (Festnetz) Tel Gerichtsmedizinische Institute Gerichtsmedizinisches Institut der Universität Graz 8010 Graz, Universitätsplatz 4 Tel. 0316/ Institut für Gerichtsmedizin der Universität Innsbruck 6020 Innsbruck, Müllerstraße 44 Tel. 0512/ Gerichtsmedizinisches Institut der Universität Linz 4020 Linz, Dinghoferstraße 20 Tel. 0732/ Gerichtsmedizinisches Institut der Universität Salzburg 5020 Salzburg, Egnatz-Harerstraße 79 Tel. 0662/8044 Department für Gerichtliche Medizin der Medizinischen Universität Wien 1090 Wien, Sensengasse 2 (Mo-Fr 9-12 Uhr) Tel. 01/ Anhang

20 18 Anhang Bestatter Burgenland Bestatterverzeichnis Burgenland Bezirk Jennersdorf Aufner Herbert 7561 Heiligenkreuz i.l., Nr /4235 Bestattung Fürstenfeld GmbH 8262 Königsdorf, Königsdorf /52350 Eisenstadt Koch Klaus Josef Ing Eisenstadt, Neusiedler Straße. 49 Rumpler Maria 7000 Eisenstadt, Kirchengasse 31 Wedl Klaus 7000 Eisenstadt, Kalvarienbergplatz 6 Bezirk Eisenstadt Umgebung Ernst Johann 7062 St. Margarethen i.bgld., Hauptstr. 139 Filipich Anton 7061 Trausdorf/W., Linke Wulkazeile 37 Gröbicz Franz 7083 Purbach/See, Quergasse 3 Halwax Hermann Franz 7072 Mörbisch/See, Lindengasse 4 Hermann Richard Ing Purbach/See, Untere Bahngasse 90 Ivancsits Rudolf 7041 Wulkaprodersdorf, Wiener Str. 17 A 7013 Klingenbach, Ödenburger Str. 53 Kainer Robert Karl Ing Großhöflein, Meistergasse 10 Kaufmann Walter 7081 Schützen/Geb., Weingartengasse 5 Koch Klaus Josef Ing Stotzing, Überlände Schützen am Gebirge, Waldgasse Oslip, Hauptstraße 7 Nechansky Franz Michael 2491 Neufeld/Leitha, Sportplatzgasse Steinbrunn, Obere Hauptstr Hornstein, Linke Hauptzeile 39 Tischlerei Mutsch GmbH 7082 Donnerskirchen, Oberer Kreutberg 9 Wedl Klaus 7071 Rust, Hauptstr Oggau/See, Sebastianstr Oslip, Weinberggasse Müllendorf, Hauptstr. 88 Bezirk Güssing Bestattung Oswald GmbH 7540 Güssing, Rotkreuzbergstr / / / / / / / / / / / / / / /62677 od / / Bestattung Oswald GmbH 7562 Eltendorf, Nr. 160 Huber Hans Michael 8384 Minihof-Liebau, 43 Leiner Julius 8380 Jennersdorf, Raxer Str Neumarkt/R., Eisenberg/R., Kirchenzipf 19 Zotter Walter 8383 Gritsch, Dorfstraße 22 u. 23 Bezirk Mattersburg Artner Robert Stefan Dipl.-Ing Baumgarten, Hauptstr. 52 Bestattung Rottluff KEG 7023 Pöttelsdorf, Hauptstraße Sigleß, Wr. Neustädter Str Zemendorf, Kirchenplatz Antau, Hauptstraße 61 Concordia Rottluff Piller OEG 7210 Mattersburg, Bachgasse 13 Herowitsch Franz Roland 7201 Neudörfl, Gartengasse Schattendorf, Kräftenweg 5 Pauschenwein Peter Alois 7203 Wiesen, Siedlungsgasse 2a 7210 Mattersburg, Wiener Str. 19 Pichler Josef 7212 Forchtenstein, Hauptstr. 160 Schöll Josef Franz 7221 Marz, Schulstr Rohrbach b.m., Marzer Str Bad Sauerbrunn, Badstr. 40 Trimmel Ewald 7222 Rohrbach b.m., Berggasse Marz, Hauptstraße 75 Bezirk Neusiedl am See A. & A. Hitzinger KEG 7100 Neusiedl am See, Gartenweg 26 Csida Thomas 7163 Andau, Langegasse 4 Frank Ernestine Magdalena 7123 Mönchhof, Angergasse 8 Hannak Claudia Mag Halbturn, Blumentalgasse Gols, Untere Hauptstraße / / / / / / / / / / / / / / / / Kukmirn, Nr St. Michael i.b., Nr Stegersbach, Hauptplatz 6 Heschl Karl 7534 Olbendorf, Nr. 486 Pail Friedrich 7522 Strem, Hauptstr Eberau, Nr / /2850 od /7239 Hitzinger Andreas Ferdinand 7100 Neusiedl Am See, Untere Hauptstr. 52 A 2425 Nickelsdorf, Windgasse Parndorf, Wassergrund 10 Josef Neugebauer KG 2460 Bruckneudorf, Parndorfer Straße 33 Kölndorfer Bernhard 7132 Frauenkirchen, Franziskaner Str / / /2271

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