GK 034 Dachdeckerhandwerk

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1 GK 034 Dachdeckerhandwerk Stand: 04/2014

2 Inhalt 1 Markt 2 Betriebskonzept 3 Leistungsspektrum 4 Kalkulationshilfen 5 Finanzierung 6 Spezielle Gründerinfos 7 Recht 8 Gründerkontakte / -informationen 9 Fachkontakte / -informationen

3 VR-GründungsKonzept GK Markt Die Branche auf einen Blick: Branchenumsatz rund 8,7 Mrd. EUR (2012) Branche rund Unternehmen rund Dachdecker-Betriebe lt. Handwerksrolle (2013) Durchschnittsumsatz pro Jahr und Unternehmen rund EUR (netto, 2012) Bei andauerndem Personalabbau der Branche nimmt die Zahl der arbeitslos gewordenen Meister zu, die ihr Glück mit der Selbständigkeit versuchen. Das Gewerbe ist entsprechend geprägt durch seine klein- bis mittelständische Struktur - etwa jeder achte Betrieb setzt weniger als EUR im Jahr um, 60 Prozent der Unternehmen bleiben unter EUR Jahresumsatz (netto). Auf der anderen Seite sind diese Kleinbetriebe weniger von den Zyklen der (Neu-) Baukonjunktur abhängig als größere Unternehmen und andere Gewerke. Baugewerblicher Umsatz rund 95,5 Mrd. EUR davon in Betrieben < 20 Mitarbeiter 33,3 % Baugewerblicher Umsatz im Hochbau (ZDB) rund 59,1 Mrd. EUR im Wohnungsbau 54,8 % im Wirtschaftsbau 35,5 % in öffentlichen Bauvorhaben 9,3 % Branchenumsatz *) rund 8,7 Mrd. EUR (2012) 2012, ZDB / 2013, destatis, netto, nur Bauhauptgewerbe **) inkl. Bauspenglerei In vergangenen beiden Jahren haben Dachdecker von der besseren Neubaukonjunktur wie auch von Förder- und Konjunkturprogrammen für den Bestand und der aktuellen Energiesparverordnung (EnEV von 2009) profitiert, und viele Betriebe konnten ihren Umsatz steigern flachte das Wachstum im Bauhauptgewerbe ab. Der gesamte Hochbau legte noch 2,2 Prozent zu, besonders deutlich dabei der Wohnungsbau (+ 5 %), während die öffentlichen Aufträge zurückgingen (Umsatz 12,4 %). Von den gesamten Bauinvestitionen gut 260 Mrd. EUR im Jahr 2012 (destatis) fließt der Großteil in Hochbauvorhaben: 220,8 Mrd. EUR. Daran partizipieren die Gewerke und Baudienstleister in unterschiedlichem Ausmaß (Struktur auf Basis der Daten von 2010): rund 31% Bauhauptgewerbe rund 33 % Ausbaugewerbe rund 16 % das sonstige Bauhandwerk rund 13 % Baudienstleistungen (u.a. Architekten/Bauingenieure). Prognosen erwarten für 2014 nach einer Stagnation im Jahr 2013 ein kräftiges Wachstum der Bauinvestitionen um insgesamt 4 Prozent. Auch 2014 lässt die Zunahme der Baugenehmigungen im Wohnungsbau aus dem Vorjahr konstante Auftragseingänge erwarten; ob diese Vorhaben alle realisiert werden, hängt allerdings von der wirtschaftlichen Entwicklung übers Jahr ab. Der ZDB rechnet 2014 mit einem Umsatzwachstum im Bauhauptgewerbe um 3,5 Prozent auf 98,6 Mrd. EUR, davon sollen rund 35,3 Mrd. EUR in den Wohnungsbau fließen, die gleiche Summe in den Gewerbebau.

4 VR-GründungsKonzept GK034 4 Mittelfristig könnte die derzeitige Diskussion um steigende Mieten weitere Impulse im Wohnungsbau setzen, so wird vom Bauministerium eine Zielgröße von WEs jährlich angepeilt, gefördert durch Maßnahmen wie eine befristete degressive Abschreibung etwa erwartet der ZDB ein entsprechendes Bauvolumen, das Ifo-Institut prognostiziert für dieses Jahr etwa neue Wohnungen. Zusätzlich zur generellen Branchenentwicklung muss ein Existenzgründer auch das regionale Umfeld berücksichtigen, so Kaufkraftunterschiede und unterschiedliche Wanderungsbewegungen der Wohnbevölkerung aufgrund der Wirtschaftsstruktur (z.b. Abwanderung oder Investitionen großer Unternehmen). Der Baumarkt in Zahlen (gerundete Werte): 2012 Baufertigstellungen rd Wohneinheiten + 9,5 % Nicht-Wohngebäude rd. 188 Mio. cbm umbauter Raum + 7,1 % Stärkstes Segment im Wohnungsbau war mit rund 42 Prozent Anteil wieder der Bau von 1-Familien-Häusern; nach dem deutlichen Zuwachs 2011 stieg die Zahl der Fertigstellungen 2012 aber nur mehr um 4 Prozent. Anders bei den Mehrfamilienhäusern (nochmals plus 16 %), die getrieben wurden von der Errichtung neuer Eigentumswohnungen (plus 23,3 %); dies waren 20 Prozent aller fertig gestellten WEs bzw. die Hälfte der WEs in mehrgeschossigen Gebäuden. Im Wirtschaftsbau reduzierten die öffentlichen Bauherren 2012 ihre Bautätigkeit deutlich (-13,8 %), während private bzw. gewerbliche Investitionen insbesondere in Handel und Logistik (+ 18,7 %) sowie Fabrik- und Werkstattgebäude (+10,4 %) deutlich anstiegen. Für das Gesamtjahr 2013 rechnet der ZDB mit der Fertigstellung von rund WEs, darunter WEs in Ein- und Zweifamilienhäusern, und erwartet, dass sich auch die Fertigstellungen im Wirtschaftsbau 2013 nur leicht abschwächen werden Baugenehmigungen rd Wohneinheiten + 12,9 % Nicht-Wohngebäude rd. 200 Mio. cbm umbauter Raum - 4,8 % Die Zahl der Baugenehmigungen ist für Existenzgründer interessant, gibt sie doch einen Hinweis auf zukünftige Aufträge. In diesem Sinne war 2013 ein exzellentes Jahr, für das Bauhauptgewerbe (+ 11,7 % neu errichtete Wohngebäude wie auch für das Ausbaugewerbe (Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden + 23,2 % im Wohnsegment). Insbesondere der Geschosswohnungsbau legte noch einmal deutlich zu (+ 22,3 %, dabei ETW + 15,3 %), während für Einfamilienhäuser nur gut 1 Prozent mehr Baugenehmigungen beantragt wurden. Das genehmigte Volumen umbauten Raums im Wirtschaftsbau betrug fast 5 Prozent weniger als 2012, lediglich für die beiden eher kleinen Segmente Büro- und Verwaltungsgebäude (+ 11,2 %) und Anstaltsbauten (+ 31,1 %) liegen mehr Bauanträge vor. Auch öffentliche Bauherren planen offenbar wieder mehr Bauinvestitionen (+ 18,8 %). Branche rund Unternehmen (2012) rund Dachdecker-Betriebe lt. Handwerksrolle (2013)

5 VR-GründungsKonzept GK034 5 destatis, inkl. Bauspenglerei Der ZDB meldet für Mitte 2012 insgesamt rund Unternehmen, die in der Dachdeckerei / Bauspenglerei tätig sind, davon deutlich über 90 Prozent handwerkliche Betriebe. Rund 50 % der Handwerksbetriebe arbeiten mit maximal 4 Beschäftigten, knapp 20 % haben mehr als 10 Beschäftigte (Handwerkszählung 2011). Rund 22 % bleiben unter EUR Jahresumsatz, knapp 35 % setzen zwischen 0,5 und 5 Mio. EUR im Jahr um. Marktfaktor Modernisierung. Rund 11 Prozent der Baugenehmigungen im Wohnungsbau betreffen das Bauen im Bestand (2013, destatis). Altbaumodernisierung bzw. Aus- und Anbauten bringen mittlerweile rund drei Viertel des Bauvolumens im Jahr 2000 lag der Anteil unter 60 Prozent (RWI 2008; Forschungszentrum Jülich 2011). Umsatzstruktur von Dachdeckern Großbetriebe Kleinbetriebe *) Altbau 74 % 80 % v. Umsatz Neubau 26 % 20 % v. Umsatz *) mehr als 15 Mitarbeiter bzw. bis 5 Mitarbeiter

6 VR-GründungsKonzept GK Betriebskonzept Aufträge von: Kleinbetriebe Branchendurchschnitt Private Haushalte 67 % 63 % v. Umsatz Gewerbliche Wirtschaft 16 % 16 % v. Umsatz Wohnungsbaugesellschaften 8 % 9 % v. Umsatz Öffentliche Hand 8 % 9 % v. Umsatz Sonstige 1 % 3 % v. Umsatz lgh-betriebsvergleich 2010, gerundete Werte Umsätze im Dachdeckerhandwerk sind stärker noch als der anderer Bauhandwerker von Witterungseinflüssen betroffen, dies allerdings in zwei Richtungen: Zum einen können neben anhaltenden Frostperioden auch lange feuchte Winter die Dacharbeiten behindern zum anderen ergeben sich aus solchen Wetterereignissen wie auch Stürmen zusätzliche Aufträge. Standort. Der räumliche Aktionsradius kleiner Unternehmen ist gering, sie werden überwiegend in der heimischen Region tätig. Eine Vorbedingung für einen erfolgreichen Start in die Selbständigkeit ist sorgfältige Standortplanung, die Angebot und Kundenkreis der Konkurrenten berücksichtigt. Detailfragen zu Standortproblemen sollten Sie mit Ihrer Kammer oder Innung besprechen; dort liegen Erfahrungen mit der Handhabung der behördlichen Auflagen, aber auch Untersuchungen zur Kaufkraft in Ihrem Zielgebiet und Konkurrenzdichte schon vor. Unterschiedliche Umsätze in den Regionen zeigen die Daten für das Bauhauptgewerbe (nur Betriebe mit Beschäftigten, 2011, destatis): Unternehmen durchschnittlicher Jahresumsatz ansässig in pro Unternehmen pro Beschäftigtem Baden-Württemberg rd. 4,1 Mio. EUR rd EUR Bayern rd. 3,7 Mio. EUR rd EUR Berlin rd. 4,1 Mio. EUR rd EUR Bremen rd. 6,4 Mio. EUR rd EUR Hamburg rd. 6,0 Mio. EUR rd EUR Mecklenburg-Vorpommern rd. 3,6 Mio. EUR rd EUR Niedersachsen rd. 4,0 Mio. EUR rd EUR Nordrhein-Westfalen rd. 3,8 Mio. EUR rd EUR Rheinland-Pfalz rd. 3,4 Mio. EUR rd EUR Schleswig-Holstein rd. 3,8 Mio. EUR rd EUR Auch die Lieferanten sollten Sie nicht vergessen: Je besser und schneller die Fahrer den Laden erreichen können (Nähe der Autobahnabfahrt / Parkmöglichkeiten), desto eher sind sie zu Extratouren bei Eilbestellungen bereit. Kooperation. Im Interesse vieler Kunden sind Komplettangebote für das ganze Dach oder die Gebäudehülle. Wenn der Betrieb dies nicht aus eigener Kraft leisten kann, sollten Kooperationen mit anderen Handwerksbetrieben gesucht werden. Dies gilt vor allem bei öffentlichen Aufträgen/Ausschreibungen, deren Losgröße die Kapazitäten kleiner Betriebe erfahrungsgemäß häufig sprengen. Arbeitsgemeinschaften haben in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit, einen Mitarbeiter / Inhaber freizustellen, der sich gezielt in die nicht ganz umkomplizierten Verfahren der Auftragsvergabe einarbeiten kann.

7 VR-GründungsKonzept GK034 7 Öffentliche Aufträge. Die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden unter den Vorgaben der EnEV von 2012 bis 2020 beziffert eine Studie (Bremer Energieinstitut/KfW 2012) auf rund 75 Mrd. EUR, hinzu kommt ein Neubaubedarf von rund 50 Mrd. EUR. Die Vergabe öffentlicher Aufträge wird allerdings zunehmend formalisiert. Das Mitbieten erfordert gerade bei Anfängern viel Zeitaufwand und den Erwerb von erheblichem Verfahrens-Know-how, auch was die Vergabe / Information über das Internet angeht. Auftragberatungsstellen können den Einstieg erleichtern und damit die Chance, zum Zuge zu kommen erhöhen. Es gibt drei Arten von Vergabe: Öffentliche Ausschreibungen in amtlichen Mitteilungsblättern, auf die sich jedes Unternehmen bewerben kann. bei Aufträgen ab EUR muss mit europäischen Mitbewerbern gerechnet werden Beschränkte Ausschreibungen für Leistungen, die nur ein kleiner Kreis von (Fach-) Firmen überhaupt erbringen kann nur bei Aufträgen bis zu einem Volumen von EUR erlaubt Freihändige Vergabe, bei der lediglich drei Anbieter aufgefordert werden, ein Angebot abzugeben (erfolgt z.b. bei patentgeschützten Leistungen / Lieferungen bzw. im Rahmen von zusammenhängenden Projekten) nur bei Aufträgen bis EUR Wichtig: Den Kriterienkatalog der Auftragsbeschreibung genau einhalten bei Abweichungen fällt auch ein sonst wirtschaftliches Angebot aus dem Wettbewerb. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag wirtschaftlich bedeutet: ein günstige Relation von Preis und Qualität, die u.a. durch den Nachweis der fachlichen Eignung und/oder Zuverlässigkeit des Unternehmens beeinflusst wird. Letztere muss durch eine Reihe von Unterlagen nachgewiesen werden, und zwar erfordert jedes Bieterverfahren erneut (VOB/A 8), so u.a.: Auszug aus dem Handelsregister Bankauskunft Eintrag ins Gewerbezentralregister Auskunft über ggf. Einträge im Landeskorruptionsregister ggf. Eintrag in die Handwerksrolle Diese Papierflut, die auch jedes Mal mit Kosten verbunden ist), kann vermeiden, wer am Präqualifikationsverfahren des pq-vereins teilnimmt. Staatliche Stellen können auf die entsprechenden Internetseiten zugreifen und sich der Eignung und Seriosität eines Bieters vergewissern. Bezugsquellen. Beim Wareneinkauf bieten sich Ihnen verschiedene Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise auch Mitglied der Einkaufsgenossenschaft für das Dachdeckerhandwerk werden, um dann über diese Einkaufsgemeinschaft Ihren Materialbedarf zu decken. Verhandeln Sie mit schon im Vorfeld der Gründung mit mehreren Lieferanten, bis Sie Bezugsquellen gefunden haben, denen Sie vertrauen und die Ihnen günstige Konditionen einräumen. Prüfen Sie genau, welche der folgenden Punkte für Ihre Verhandlungen mit den Lieferanten besonders ins Gewicht fallen: + Lieferfristen + Rabatte + Rückgaberecht bzw. Kulanz bei Materialfehlern + Zahlungsweise und Zahlungsziele + Sortimentsbandbreite. Zahlungsrisiken. In der Branche wird die schlechte Zahlungsmoral von Kunden, vor allem von öffentlichen Auftraggebern, beklagt. Das größte Risiko, einmal abgesehen von ausbleibenden Aufträgen, besteht für Existenzgründer in offenen Rechnungen, die wiederum eigene Zahlungsschwierigkeiten gegenüber Lieferanten und Finanzamt bedingen, und sogenannten "Kampfpreisen", die keine kostendeckende Arbeit erlauben. Wichtiger ist, von Anfang an mit qualitativ guter Arbeit und Zuverlässigkeit zu überzeugen, sich mit speziellen Kenntnissen oder Maschinen und Konzentration auf bestimmte Marktsegmente einen ebenso speziellen Ruf zu erwerben.

8 VR-GründungsKonzept GK Leistungsspektrum Dachabdichtungen mit Bitumen und Flüssigbeschichtungen sowie Dachdeckungen mit Ziegeln, Steinen, Metall und Schiefer sind die klassischen, und nach wie vor überwiegenden Tätigkeitsbereiche von Dachdeckern. Weitere Aufträge betreffen Bauwerksabdichtungen und Außenwandbekleidungen. Dazu kommen Aufgaben im Metallbereich, die früher den Klempnern vorbehalten waren. Aufträge aus dem Bereich Umweltschutz. Steigende Energiepreise und wachsendes Umweltbewusstsein bedeuten zusätzliche Investitionen von Bauherren bzw. Hausbesitzern in die entsprechenden Maßnahmen, ob beim Neubau oder bei der Gebäudesanierung. Von insgesamt rund 6,8 Mrd. EUR direkter Bauinvestitionen 2011, destatis) in diesem Segment fließen rund 3,6 Mrd. EUR ins Ausbaugewerbe, rund 775 Mio. EUR an spezialisierte Bautätigkeiten wie u.a. Dachdecker. Auch kleinere Betriebe sollten dieses Wachstumssegment im Auge behalten: Diejenigen Bauunternehmen, die überhaupt Aufträge aus dem Umweltsektor akquirieren, erzielen im Durchschnitt gut 28 Prozent ihres Umsatzes daraus, überwiegend in den Segmenten Klimaschutz (33,1 %) und Abwasserwirtschaft (46,6 %). Speziell das Dachdeckerhandwerk profitiert vom Trend zur Energieeinsparung, wie sie auch mit Gebäudesanierungsprogrammen der KfW gefördert wird. Im Bereich Energieeffizienz von Gebäuden wird das gesamte Marktvolumen auf rund 41 Mrd. EUR beziffert (Roland Berger, 2011), davon knapp 40 Prozent für Dämmmaßnahmen einschließlich Fenster. Marktentwicklung Energieeffizienz Heizung, Klima, Lichtsysteme rd. 24,1 Mrd. EUR rd. 32,2 Mrd. EUR Dämmung/Fenster rd. 21,9 Mrd. EUR rd. 31,9 Mrd. EUR Energiemanagement/Gebäudetechnik rd. 8,0 Mrd. EUR rd. 12,3 Mrd. EUR Wärmedämmung. Rund 4 Millionen Dächer, vor allem in den östlichen Bundesländern, gelten als schlecht isoliert. Etwa drei Viertel der bestehenden Wohneinheiten entsprechen nicht den Anforderungen der für Neubauten und neubauähnliche Änderungen (Dachgeschossausbau, Anbau) geltenden Wärmeschutzverordnung. Flachdächer-Sanierung. Für langfristige Auftragssicherung sorgt auch die Sanierung von älteren Flachdächern. Die vor rund 30 Jahren errichteten Flachdächer sind den Witterungsbedingungen und sonstigen Beanspruchungen nicht mehr gewachsen und generell sanierungsbedürftig. Solarenergie. Die Installation von solartechnischen Anlagen ist ein weiteres Aufgabengebiet der Dachdecker. Photovoltaik, die Erzeugung von elektrischem Strom aus entsprechenden Zellen in Dach und Wand, und in geringerem Umfang Photothermie sieht die Branche als einen künftigen Wachstumsmarkt. Hier bieten sich auch Chancen der Kapazitätsausweitung bisher liegt dieser Bereich vor allem in der Hand des SHK-Handwerks.

9 VR-GründungsKonzept GK034 9 Weiteres Leistungsspektrum. Z.B. Verwendung von Flüssigkunststoffen zur Abdichtung, Flachdachbegrünungen sowie die Wiederherstellung historischer Bausubstanzen, z. T. durch Wiedereinführung früherer Techniken. Ein erweitertes Leistungsspektrum erfordert ständige Weiterbildung und häufig zwischenbetriebliche Kooperation.

10 VR-GründungsKonzept GK Kalkulationshilfen Durchschnittsumsatz pro Jahr und Unternehmen (2012) inkl. Bauspenglerei; laut Umsatzsteuerstatistik EUR / pro Jahr und Beschäftigtem rund EUR / pro Jahr und Beschäftigtem in Betrieben < 5 Mitarbeiter rund EUR Handwerkszählung 2011 Auch wenn die eigene Kalkulation von den konkreten Kosten im neuen Betrieb und den aktuell am Markt erzielbaren Preisen bestimmt wird, können Vergleichswerte wie die oben vom Statistischen Bundesamt oder aus Betriebsvergleichen eine realistische Planung des Unternehmens erleichtern. Praxisdaten I: Detaillierte Werte und Erläuterungen bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks; hier einige Werte aus Betriebsvergleichen aus dem Jahr 2010 (gerundete Zahlen) / kleinere Betriebe: bis 5 Beschäftigte inkl. Inhaber und mithelfende Familienmitglieder Jahresbetriebsleistung / Unternehmen Jahresbetriebsleistung je handwerklich Beschäftigtem handwerklicher Umsatz je handwerkl. Beschäftigtem *) Kostenstruktur: Materialeinsatz für die Aufträge Lohn- und Lohnnebenkosten Fremdleistungen Fahrzeugkosten Steuerliche Abschreibungen von Investitionen Raumkosten Werbung Weitere Kosten Steuerliches Betriebsergebnis jährlich gemessen an der Jahresbetriebsleistung / Kleinbetriebe gemessen am Durchschnittsumsatz / Branche EUR EUR EUR 36 % v. Umsatz 28 % v. Umsatz 3 % v. Umsatz 4 % v. Umsatz 2 % v. Umsatz 2 % v. Umsatz 1 % v. Umsatz 10 % v. Umsatz 14 % v. Umsatz EUR EUR *) nach Abzug von Materialkosten und Fremdleistungen Zusatzinfos Preisgestaltung. Laut Betriebsvergleich ergeben sich dazu folgende Daten: Gemeinkostenzuschlag rund 190 % Kostendeckender Stundensatz 41,92 EUR Produktive Stunden pro Handwerker rund Der durchschnittliche Aufschlag auf Material wird mit 26 % angegeben. Praxisdaten II: Wie größere Unternehmen wirtschaften, zeigt die Kostenstruktur, die das Statistische Bundesamt für Betriebe zwischen 20 und 49 Beschäftig-

11 VR-GründungsKonzept GK ten die Dachdeckerei und Bauspenglerei erhoben hat (2011, in % des Bruttoproduktionswertes): Materialeinsatz 39,4 % Fremdleistungen 10,2 % Personalkosten 32,1 % Miete / Pacht 2,1 % Energieverbrauch 1,7 % Abschreibungen 1,1 % Sonstiger Aufwand 6,8 % Daraus ergibt sich ein rechnerisches Betriebsergebnis vor Steuern für diese Betriebe von 8,7 % des Bruttoproduktionswertes. Personal.. Hinweis zur Kalkulation: Im Dachdeckerhandwerk gilt ein tariflich vereinbarter flächendeckender Mindestlohn. Betriebliche Versicherungen. Unabdingbar sind Haftpflichtversicherungen für Schäden, die Inhaber oder Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit verursachen (Wahl falscher Materialien, fehlerhafte Ausführung). Wichtig sind Betriebsunterbrechungsversicherungen, die zusätzlich zu den entsprechenden Sachversicherungen wie Feuer, Sturm oder Vandalismus die Ausfallzeit abdecken. Arbeitslosenversicherung. Selbständige können freiwillig (gegen einen pauschalen Monatsbeitrag) Mitglied der Arbeitslosenversicherung bleiben (Kündigung erstmals nach 5 Jahren möglich, dann mit jeweils 3 Monaten Frist). Wesentliche Voraussetzungen: mind. 15 Wochenstunden selbständige Tätigkeit; innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt oder Bezieher von Arbeitslosengeld; Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach Existenzgründung. Krankenversicherung. Wer selbständig ist, kann wählen, ob er in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt oder sich privat versichert. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung sind von Alter, Geschlecht und Anzahl der nicht erwerbstätigen Familienangehörigen unabhängig, während die Privatversicherer für jedes Mitglied einen eigenen Beitrag berechnen. Für junge, gesunde Einsteiger ohne mitzuversichernde Familienangehörige ist eine Privatversicherung meist günstiger. Alters- / Risikovorsorge. Bei der Altersvorsorge gibt es für Selbständige meist die Möglichkeit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung, Versorgungswerken bei einigen Berufsgruppen und/oder privaten Versicherungen zu wählen. ACHTUNG: Selbständige Handwerksmeister in einem zulassungspflichtigen Gewerk (Eintragung in die Handwerksrolle laut Anlage A) sind in der Gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Über etwaige Ausnahmen sollte man sich bei der Deutschen Rentenversicherung über die Einzelheiten sachkundig machen. Berufsunfähigkeit ist in der gesetzlichen Rentenversicherung für alle, die ab geboren sind, nur äußerst unzureichend abgesichert (Erwerbsminderungsrente); eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte zusätzlich privat abgeschlossen werden. Derzeit gilt eine private Vorsorge als günstiger, doch Prognosen über lange Zeiträume sind immer mit Unsicherheiten behaftet.

12 VR-GründungsKonzept GK Finanzierung Kredithilfen. Neben den Kredithilfen des Bundes bzw. der KfW- Mittelstandsbank (z.b. ERP-Gründerkredit-StartGeld bis EUR, ERP- Gründerkredit-Universell für höhere Kreditsummen bis 10 Mio. EUR oder ERP- Kapital für Gründung mit Eigenkapitalfunktion bis EUR) können Existenzgründer auch Förderung aus Landesprogrammen beantragen. Dazu gehören zinsgünstige Darlehen, in mehreren Ländern aber auch zusätzliche Beratungsmittel, in einigen Regionen und Branchen auch direkte Zuschüsse. Das aus eigenen Mitteln aufgebrachte Kapital sollte 15 bis 20 Prozent des Gesamtbedarfs nicht unterschreiten. Zu beachten: Öffentliche Förderkredite für Existenzgründer erhält nur, wer den Antrag darauf stellt, bevor er Investitionen tätigt, Räume mietet oder das Gewerbe anmeldet. Haftungsfreistellung: Förderkredite werden in aller Regel über die Hausbank ausgeliehen, die ihrerseits für die Rückzahlung des Darlehens gegenüber der Förderbank haftet. Diese Haftung wird für einige Programme, wie z.b. das StartGeld der KfW, mit der Haftungsfreistellung für einen Teil des Kredits (um max. 80 %) reduziert, Hausbank und Förderbank teilen sich also das Kreditrisiko. Der Gründer profitiert hiervon indirekt, weil dies der Hausbank die Gewährung des Kredits auch bei geringeren Sicherheiten erleichtert. Ausfallbürgschaft: Die Bürgschaftsbanken der Länder ersetzen mit öffentlichen Bürgschaften fehlende bankübliche Sicherheiten des Gründers für Bank- und/oder Förderkredite. Bei einem Scheitern des Vorhabens zahlen sie den besicherten Anteil der Finanzierung (max. 80 %, zwischen EUR und 1 Mio. EUR) an die Hausbank. Der Gründer haftet für diesen Anteil gegenüber der Bürgschaftsbank, für den Rest gegenüber der Hausbank. Der Antrag auf eine öffentliche Bürgschaft wird über die Hausbank gestellt (bis EUR in einigen Ländern auch direkt). Die Bürgschaftsbanken holen i.d.r. eine Stellungnahme der zuständigen Kammer oder Branchenvereinigung ein. Wesentlich ist eine absehbar ausreichende Rentabilität des Vorhabens. Ausfallbürgschaften gibt es nicht für Förderkredite mit Haftungsfreistellung. Förderprogramme der Länder Ausführliche Informationen bei den Landesförderinstituten. Adressen und Webadressen siehe unter Gründerkontakte / -informationen. Baden-Württemberg u.a.: Gründungsfinanzierung - Kredite ab EUR bis 5 Mio. EUR (stille Beteiligung bei Vorhaben bis max EUR möglich) + Startfinanzierung 80 - Kredite für Vorhaben bis max EUR Gesamtvolumen (Darlehensbetrag bis max EUR zu 100 % des Finanzierungsbedarfs) + Exi- Gründungs-Gutscheine für kostenlose Gründungsberatungen, bis 10 Tage Intensivberatungen zu reduzierten Kosten (bis zu 80 % verbilligt) Bayern u.a.: Startkredit bis 40 % der förderfähigen Kosten (vorwiegend Investitionen, ohne Pkw) zwischen EUR und EUR Darlehenssumme + Startkredit 100 zur Aufstockung

13 VR-GründungsKonzept GK auf höhere Finanzierungsanteile, mind EUR Darlehen, max. 10 Mio. EUR Gesamtfinanzierung + Universalkredit bis 100 % Finanzierung (inkl. Betriebsmittel), mind EUR, höchstens 10 Mio. EUR Darlehensbetrag + stille Beteiligung zwischen EUR und EUR + Existenzgründercoaching bis 70 % Zuschuss zum Beraterhonoraren bis 800 EUR pro Tagewerk, max. 10 Tagewerke Berlin u.a.: Berlin Start - Darlehen für Investitionen, ggf. den Ü- bernahmepreis oder ein erstes Warenlager sowie Betriebsmittel zwischen EUR und EUR + Meistergründungsprämie als ggf. nicht rückzahlbarer Zuschuss von EUR plus EUR für Schaffung eines Arbeitsplatzes Bremen u.a.: BAB-Starthilfekredit (als Eigenkapitalaufstockung) bis max EUR (bei max EUR Finanzierungsbedarf) + Ergänzungsdarlehen ab EUR (max. 50 % des Hausbankdarlehens) + Bremer Gründerkredit bis 5 Mio. EUR + Beratungsförderung als Zuschuss bis max. 80% bei max. 700 EUR Honorar pro Tagewerk (insgesamt max EUR Zuschuss) Hamburg u.a.: Gründungsdarlehen für Handwerksmeister zwischen und EUR, davon können bis zu EUR Restschuld bei Schaffung von Arbeitsplätzen erlassen werden + Darlehen bis max EUR ( EUR bei Gemeinschaftsgründung) für erwerbslose oder von Erwerbslosigkeit bedrohte Existenzgründer Mecklenburg-Vorpommern u.a.: Kleindarlehen zwischen EUR und EUR + Meisterprämie bei Betriebsübernahmen im Handwerk (auch für Industriemeister), einmaliger Zuschuss von EUR + 50 % Zuschuss zur Unternehmensberatung von max. 500 EUR pro Tagewerk, im Rahmen von Unternehmensnachfolgen insgesamt max EUR Niedersachsen u.a.: Niedersachsen-Gründerkredit zwischen EUR und EUR für Investitionen sowie bis zu EUR für Betriebsmittel und ggf. ein erstes Warenlager + Gründercoaching von 3-20 Tagewerken, je nach Region bis 75 % Zuschuss zu max. 600 EUR pro Tag (nur bei NBank akkreditierte Berater; Sonderkonditionen für bestimmte Regionen bzw. Gründungen) Nordrhein-Westfalen u.a.: NRW.BANK Gründungskredit, mind EUR, max. 10 Mio. EUR Kreditvolumen (zu 100 % der förderfähigen Kosten) + Meistergründungsprämie NRW von EUR (Voraussetzung: mind. 1 Arbeitnehmer/Lehrling, mind EUR Finanzierungsbedarf bei Männern / EUR bei Frauen) + Gründungsberatung (max. 50% / 400 EUR pro Tagewerk Zuschuss, i.d.r. für 4 Tagewerke) Rheinland-Pfalz u.a.: Darlehen aus dem Mittelstandsförderungsprogramm bis zu 100% der Investitionen (max. 2 Mio. EUR, dabei Betriebsmittel bis EUR) + Existenzgründungsberatung bis 50% Zuschuss für max. 9 Tagewerke zu 800 EUR Schleswig-Holstein u.a.: Starthilfedarlehen bis EUR Investitionsbedarf und/oder EUR Betriebsmittelbedarf (je Gründer, ab EUR Finanzierungsbedarf 15 % Eigenkapital erforderlich) + Zuschuss aus dem Zukunftsprogramm Arbeit zur Gründungsberatung / -schulung von 50 % der Kosten / max. 300 EUR für max. 5 Tagewerke

14 VR-GründungsKonzept GK Meister-BaföG (Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung - AFBG). Der Meisterkurs muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Die Förderung erfolgt zu rund 70 Prozent als zinsgünstiges Darlehen, zu 30 Prozent als Zuschuss. Unterhaltsförderung bis 675 EUR monatlich (erhöhte Fördersätze für Verheiratete bzw. Eltern), zusätzlich für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu EUR sowie Förderung des Meisterstücks. Bei bestandener Prüfung werden 25 Prozent des Darlehens erlassen, Existenzgründern unter bestimmten Voraussetzungen die Rückzahlung von weiteren 66 Prozent. Die Förderung wird in der Regel nur einmalig gewährt. Nähere Einzelheiten erläutert die zuständige Handwerkskammer (bzw. die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung). Gründungszuschuss für ALG-I-Bezieher. Kann -Leistung in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes I plus 300 EUR pauschal zur sozialen Absicherung für 6 Monate, danach pauschal 300 EUR zur sozialen Absicherung für weitere 9 Monate, sofern inzwischen eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden können; Verbrauch der Ansprüche auf ALG I; Voraussetzungen: Arbeitslose mit (Rest-)Anspruch auf mind. 150 Tage ALG I. Förderanspruch nur mit Bescheinigung von IHK, Handwerkskammer oder Bank, dass die Existenzgründung eine wirtschaftlich tragfähige Vollexistenz ermöglicht; dazu erforderlich Beschreibung des Konzepts (Businessplan), Kapital- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf; Antrag beim zuständigen Arbeitsamt. Achtung: Grundsätzlich hat der Job-Berater im Rahmen seiner Ermessensausübung individuell zu prüfen, ob die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit Vorrang vor der Gewährung des Gründungszuschusses hat. Geno-Star: Finanzierungsplaner im Internet. Wie eine auf Ihren Kapitalbedarf zugeschnittene Finanzierung mit dem vorhandenen Eigenkapital, öffentlichen Mitteln und Bankdarlehen im Idealfall aussehen könnte, ermitteln Sie im ersten Schritt selbst mit GENO-Star. Das DV-gestützte Beratungssystem der Volksbanken, Raiffeisenbanken und Spar- und Darlehenskassen errechnet aufgrund Ihrer Angaben ganz unverbindlich einen optimalen Finanzierungs- und Kapitaldienstplan. So können Sie erst einmal verschiedene Modelle durchspielen. Damit erhalten Sie erste konkrete Zahlen für Ihren Businessplan, die dann im Gespräch mit Ihrer Hausbank verfeinert und noch besser auf Ihr Vorhaben zugeschnitten werden können. Internet-Service unter Förderrechner mit optimalem Finanzierungsplan und Kapitaldienstplan sowie Hinweisen auf einzureichende Unterlagen Förderprogramme und Förderlexikon Adressen der lokalen genossenschaftlichen Bank(en)

15 VR-GründungsKonzept GK Spezielle Gründerinfos Businessplan. Ein Gründungs- bzw. Investitionskonzept für die Finanzierung sollte u. a. folgende Informationen enthalten: Marktbedingungen und voraussichtliche Entwicklung der Branche Angebotspalette, Spezialisierungen, Preise, Service Kundenpotenzial im Einzugsgebiet und ggf. daraus begründete Standortwahl Konkurrenzsituation notwendiger Mitarbeiterstamm Erfolgsaussichten des Unternehmens als Vollexistenz: Die oben genannten Themen müssen mit einer Umsatz-, Kosten- und Ertragsvorschau quantifiziert bzw. untermauert werden, um von der Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Vorhabens zu überzeugen. Gründungsplaner der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Bei der Erstellung von ersten professionellen Businessplänen unterstützt Sie der Gründungsplaner der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Mit Hilfe dieses umfangreichen und effizienten Planungsinstruments schärfen Sie den Blick für die Chancen Ihres zukünftigen Unternehmens, senken durch genaue Kalkulation die Risiken und betrachten ganz realistisch die Erfolgsaussichten aus verschiedenen Blickwinkeln. Zentrale Bestandteile des Gründungsplaners, den interessierte Gründer bei jeder Volksbank und Raiffeisenbank erhalten: Das Simulationsprogramm: Unternehmensgründung" für Ihren heimischen PC bildet den Gründungsprozess in betriebswirtschaftlich logischer Reihenfolge ab. Im Ergebnis erarbeiten Sie schrittweise Ihren individuellen Businessplan, der eine detaillierte Grundlage für das Finanzierungsgespräch mit Ihrer Hausbank bildet. Im Gründerplanspiel planen Sie gemeinsamen mit anderen (max. 20) Unternehmensgründern einen ganzen Tag lang Ihre eigene Firma, unter kompetenter Leitung, über einen Zeitverlauf von drei Jahren. Fragen Sie in Ihrer Genossenschaftsbank nach den nächsten Terminen. Unternehmenskauf. Die Möglichkeit, einen bereits eingeführten Betrieb zu übernehmen, kann von Vorteil sein. Die Anlaufphase ist leichter, wenn der Betrieb schon einen Namen hat und über eingearbeitete Mitarbeiter verfügt. Der oft schwierige Aufbau eines Kundenstamms entfällt. Auch eine bestehende gute Zusammenarbeit mit Zulieferfirmen kann den Start erleichtern. Der Arbeitsablauf ist eingespielt. Die Übernahme bietet aber nicht immer ein sicheres Sprungbrett in die Selbständigkeit. Unter Umständen hat der Vorbesitzer in den letzten Jahren nicht ausreichend investiert. Übernahmen innerhalb der Familie bzw. durch Beschäftigte, wenn der Altinhaber sich zurückzieht, sind oftmals unproblematischer. Die Junginhaber kennen Stärken und Schwächen des Betriebs genau. Ansonsten sollten Sie die Berater der Kammer oder des Verbandes aufsuchen, die Ihnen auch geeignete Betriebe zur Übernahme nennen können. Prüfpunkte. Der zum Verkauf stehende Betrieb sollte einer gründlichen betriebswirtschaftlichen Prüfung unterzogen werden. Besonders sorgfältig recherchiert werden sollten:

16 VR-GründungsKonzept GK Verkaufsgründe des bisherigen Inhabers alle betriebswirtschaftlichen Kennzahlen wie Personaldaten, Verträge, Verbindlichkeiten und Außenstände; die Jahresabschlüsse der letzten 3 bis 5 Jahre (Bilanzen / Gewinn- und Verlustrechnungen), laufende Verbindlichkeiten laufende Verträge mit Herstellern und Lieferanten und die Berechtigung, als Nachfolger in diese Verträge eintreten bzw. sie kündigen zu können (Rest-)Laufzeit des Mietvertrags und ggf. neue Auflagen oder Bauplanungen der Behörden Kaufpreis. Der Unternehmenswert setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: Zeitwert für Maschinen und Fahrzeuge Wert des Materialbestandes, soweit vorhanden; Geschäftswert, der sich aus den Umsatzzahlen, der Geschäftslage und dem Kundenstamm ergibt. Die Finanzierung des Kaufpreises sowie der erforderlichen Zusatzinvestitionen kann - wie jede Existenzgründung - vom Staat mit zinsgünstigen Mitteln erleichtert werden. Haftung gegenüber dem Finanzamt: Bei einer Geschäftsübernahme haften der Käufer gegenüber dem Finanzamt für alle betrieblichen Steuern wie Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Lohnsteuer, die ein Jahr vor und ein Jahr nach der Geschäftsübergabe anfallen. Begrenzt ist diese Haftung auf den Unternehmenswert. Das Haftungsrisiko kann eingeschränkt werden, indem man sich vom Veräußerer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorlegen lässt, die besagt, ob betriebliche Steuern auf dem Unternehmen lasten. Webpage. Nicht einmal mehr 15 Prozent aller Unternehmen zeigen keine Präsenz im Internet (ECC Handel, 2008). Und immer mehr Kunden - private und gewerbliche suchen im Internet nach geeigneten Angeboten oder Spezialisten. Eine eigene Webpage ist daher mittlerweile für Bauhandwerker unverzichtbar, gerade, wenn man neu auf den Markt kommt. Das Baugewerbe gehört allerdings zu den Nachzüglern : Kleinere Betriebe (bis 20 Beschäftigte) sind rund 42 Prozent Netzpräsenz eher zurückhaltend (destatis 2008). Die Branche nutzt das Medium vorwiegend für Produkt- / Preisinformationen. Wichtig: Die Seiten sind die elektronische Visitenkarte und sollten genauso aufgeräumt und übersichtlich wie die Werkstatt oder Baustelle daherkommen. Vorsicht: Auch die einfachsten Websites unterliegen mehr oder weniger umfänglich dem Telemediengesetz vor allem ein fehlerhaftes Impressum kann Abmahnprofis in die Hände spielen. Der Teufel steckt dabei im Detail, neben (Firmen-) Namen und ladungsfähiger Anschrift, ggf. Umsatzsteuer-ID sowie -Adresse muss auch eine zweite Kontaktmöglichkeit angeboten werden; dabei ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob eine Telefonnummer genügt, die nur auf einen Anrufbeantworter aufläuft. Bei gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen muss nicht nur diese aufgeführt sein, sondern auch der Staat, in dem sie erworben wurde.

17 VR-GründungsKonzept GK Recht Das Dachdeckerhandwerk als Vollhandwerk darf nur selbständig ausüben, wer in die Handwerksrolle eingetragen ist. Der Regelfall ist die Eintragung aufgrund einer Meisterprüfung. Es gilt als "zulassungspflichtig" laut Anlage A der Handwerksordnung, ebenso unberührt von der Handwerksreform bleibt die Abgrenzung der Gewerke. Ausnahmeregelungen: Auch Gesellen mit mindestens sechs Jahren Berufserfahrung, vier Jahre davon in leitender Funktion, dürfen einen Betrieb selbständig führen. Das Inhaberprinzip wird grundsätzlich abgeschafft, d.h. auch branchenfremde Einzelpersonen dürfen einen Handwerksbetrieb gründen, wenn sie einen entsprechend qualifizierten Meister beschäftigen. Ausnahmebewilligung: Kann bei der Handwerkskammer beantragt werden, wenn die Ablegung der Meisterprüfung eine unzumutbare Belastung bedeuten würde und die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden können. Die Eintragung in die Handwerksrolle durch Ausnahmebewilligung führt nicht automatisch zum Recht, den Meistertitel zu führen oder Lehrlinge auszubilden. Einfache handwerkliche Tätigkeiten innerhalb des Gewerks dürfen ohne weiteres von allen Existenzgründern ausgeübt werden. Dies sind Tätigkeiten, die in kurzer Zeit (bis zu 3 Monate) erlernt werden können, oder bei längerer Anlernzeit für das Gewerk nebensächlich sind, oder nicht aus einem Gewerk der Anlage A der Handwerksordnung entstanden sind. Diese Tätigkeiten gelten als handwerksähnliches Gewerbe (keine Meisterprüfung). Starten Sie aber nicht ohne Rücksprache mit der Handwerkskammer. Ob im Einzelfall die IHK zuständig ist, entscheidet eine Schlichtungskommission. Gewerbeanmeldung bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Davon werden automatisch in Kenntnis gesetzt das Finanzamt das Gewerbeaufsichtsamt die Ordnungsbehörden die Berufsgenossenschaft Mit der Aufnahme eines Gewerbes wird jedes Unternehmen kammerzugehörig und damit beitragspflichtig. Sollte das Finanzamt innerhalb von wenigen Wochen keine Steuernummer zugeteilt haben, ist der Gewerbetreibende verpflichtet, eine persönliche Mitteilung zu machen. Steuern. Auch Gründer, die sich beim Thema Unternehmenssteuern von Anfang an der Hilfe eines Steuerberaters bedienen, müssen sich selbst in Grundzügen mit den rechtlichen und steuerlichen Aspekten einer Unternehmensgründung befassen. Wichtig für viele, wenn sie (in der Anfangsphase) ohne Mitarbeiter arbeiten: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann bereits durch die gemeinsame Tätigkeit / Kooperation zweier Personen entstehen und dann ohne dass die Partner dies wissen zu weit reichenden steuerlichen Konsequenzen führen, ggf. verbunden mit erheblichen steuerlichen Nachteilen für die Partner.

18 VR-GründungsKonzept GK Bauabzugssteuer: Von Rechnungen für Bauleistungen, die an Unternehmen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts gestellt werden, muss der Leistungsempfänger 15 Prozent des Rechnungsbetrages direkt ans Finanzamt abführen (Ausnahmen bei Bagatellgrenzen bzw. Freistellungsbescheinigung). Die so einbehaltenen Beträge werden von den Finanzämtern mit der Einkommenssteuervorauszahlung oder Lohnsteuer verrechnet. Umsatzsteuerumkehr: Nicht zuletzt die schlechte Steuermoral schwarzer Schafe der Baubranche hat den Gesetzgeber veranlasst, bei der Umsatzsteuer genauer hinzusehen: Zum einen sollen Existenzgründer die eingenommenen Mehrwertsteuerbeträge monatlich voranmelden (gilt für das Gründungsjahr und das darauf folgende); zum anderen muss der Auftraggeber die Umsatzsteuer auf Bauleistungen einbehalten und an das Finanzamt abführen. Gilt nur für Auftraggeber, die ihrerseits Bauleistungen oder Gebäudereinigungsleistungen abrechnen. Personal. Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, brauchen Sie für die Anmeldung zur Krankenkasse eine Betriebsnummer. Die bekommen Sie von Ihrem zuständigen Arbeitsamt zugeteilt. Innerhalb von 8 Tagen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit müssen Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden, die sie gegen berufliche Unfälle und Krankheiten versichert. Der Beitrag richtet sich nach der Höhe der Brutto-Entgelte. Hinweis: Als Maßnahme gegen die Schwarzarbeit im Baugewerbe müssen die Mitarbeiter seit nicht nur den Sozialversicherungsausweis, sondern auch amtliche Dokumente (Personalausweis) ständig mit sich führen, um Kontrollen zu erleichtern (darüber schriftliche Belehrung der Mitarbeiter!). Außerdem hat der Arbeitgeber für jeden zur Mitführung des Ausweises verpflichteten Beschäftigten spätestens am Tag nach der Arbeitsaufnahme eine Sofortmeldung an die Krankenkasse vorzunehmen. Aushilfskräfte: Die sozialversicherungs-, steuer- und arbeitsrechtlichen Voraussatzungen bzw. Möglichkeiten, der so genannten Geringfügigen Beschäftigung (Entgeltobergrenze: 450 Euro monatlich) und bei der kurzfristigen Beschäftigung sind ebenso vielfältig wie kompliziert. Krankenkassen und Kammern halten zum Thema Minijobs ausführliche Informationsschriften bereit (auch im Internet). Achtung: Nach dem begonnene Minijobs sind nur auf Wunsch des Arbeitnehmers von der Rentenversicherungspflicht befreit (schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber). Öffentliche Aufträge. Die Vergabe öffentlicher Aufträge wird zunehmend formalisiert. Das Mitbieten erfordert gerade bei Anfängern viel Zeitaufwand und den Erwerb von erheblichem Verfahrens-Know-how, auch was die Vergabe / Information über das Internet angeht. Auftragberatungsstellen können den Einstieg erleichtern und damit die Chance, zum Zuge zu kommen erhöhen. Es gibt drei Arten von Vergabe: Öffentliche Ausschreibungen in amtlichen Mitteilungsblättern, auf die sich jedes Unternehmen bewerben kann. bei Aufträgen ab 5 Mio. EUR muss mit europäischen Mitbewerbern gerechnet werden Beschränkte Ausschreibungen für Leistungen, die nur ein kleiner Kreis von (Fach-) Firmen überhaupt erbringen kann nur bei Aufträgen bis zu einem Volumen von EUR erlaubt Freihändige Vergabe, bei der lediglich drei Anbieter aufgefordert werden, ein Angebot abzugeben (erfolgt z.b. bei patentgeschützten Leistungen / Lieferungen bzw. im Rahmen von zusammenhängenden Projekten) nur bei Aufträgen bis EUR

19 VR-GründungsKonzept GK Wichtig: Den Kriterienkatalog der Auftragsbeschreibung genau einhalten bei Abweichungen fällt auch ein sonst sinnvolles Angebot aus dem Wettbewerb. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag wirtschaftlich bedeutet: ein günstige Relation von Preis und Qualität, die u.a. durch den Nachweis der fachlichen Eignung und/oder Zuverlässigkeit des Unternehmens beeinflusst wird. Letztere muss durch eine Reihe von Unterlagen nachgewiesen werden, und zwar erfordert jedes Bieterverfahren erneut (VOB/A 8), so u.a.: Auszug aus dem Handelsregister Bankauskunft Eintrag ins Gewerbezentralregister Auskunft über ggf. Einträge im Landeskorruptionsregister ggf. Eintrag in die Handwerksrolle Diese Papierflut, die auch jedes Mal mit Kosten verbunden ist), kann vermeiden, wer am Präqualifikationsverfahren des pq-vereins teilnimmt. Staatliche Stellen können auf die entsprechenden Internetseiten zugreifen und sich der Eignung und Seriosität eines Bieters vergewissern.

20 VR-GründungsKonzept GK Gründerkontakte/-informationen Anlaufstellen für Gründer Baden-Württemberg: ifex - gruendung-bw.de Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Neues Schloss, Schlossplatz 4, Stuttgart Tel. 0711/ , Fax 0711/ ifex@mfw.bwl.de Bayern: Startup in Bayern Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Prinzregentenstraße 28,, München Tel. 089/ , Fax 089/ info2010@mittelstand-in-bayern.de Berlin: gruenden-in-berlin.de -> Kontaktformular Existenzgründer-Telefon: 030/ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Martin-Luther-Str. 105, Berlin poststelle@senwtf.berlin.de Bremen: B.E.G.IN-Gründungsleitstelle c/o RKW Bremen, Langenstr. 30, Bremen Info-Line Bremen: 0421/ Info-Line Bremerhaven: 0471/ info@begin24.de Hamburg: H.E.I. Hamburger ExistenzgründungsInitiative Habichtstr. 41, Hamburg Tel. 040/ , Fax 040/ Kontaktformular: Mecklenburg-Vorpommern: Gründertelefon -> Kontaktformular Ansprechpartner Mo-Do Uhr unter: Online-Beratung:

21 VR-GründungsKonzept GK Niedersachsen: Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Günther-Wagner-Allee 12-16, Hannover Existenzgründung in Niedersachsen: Nordrhein-Westfalen: STARTERCENTER NRW Standorte der Startercenter in NRW: Infoline: 0211/ (Montag-Freitag 8-18 Uhr) Kontaktformular: Förderlotse: Rheinland-Pfalz: Gründungsinitiative Ministerium f. Wirtschaft, Klimaschutz, Energie u. Landesplanung Kaiser-Friedrich-Straße 1, Mainz, Tel / Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Beratertelefon: 06131/ (Mo.-Do Uhr; Fr Uhr) Förderfinder: Schleswig-Holstein: Existenzgründungsoffenssive Förderberatung: Förderlotsen einschließlich GründerInnenberatung Investitionsbank Schleswig-Holstein Tel. 0431/9905-0, Fax 0431/ Initiative "Gründerland Deutschland" auf dem Existenzgründerportal Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Kammern Handwerklichen Gründern steht der Betriebsberatungsdienst ihrer Handwerkskammer zur Seite. Die Beratungs- und Informationsplattform für Technologietransfer im Handwerk (BISTECH) ist ein Informations- und Kommunikationssystem für die Betriebe und die Berater des Handwerks. Es bietet Fachinformationen und praxisrelevante Managementhilfen für die effiziente Unternehmensführung.

22 VR-GründungsKonzept GK Links zu allen Handwerkskammern: Auf den Websites der Handwerkskammern finden Sie u. a. auch die Adressen der regionalen Kreishandwerkerschaften und lokalen Innungen. Baden-Württembergischer Handwerkstag e.v. Heilbronner Straße 43, Stuttgart Tel. 0711/ , Fax 0711/ Handwerkskammer Freiburg Bismarckallee 6, Freiburg i.br. Tel. 0761/ , Fax 0761/ Handwerkskammer Heilbronn-Franken Allee 76, Heilbronn Tel /791-0, Fax 07131/ Handwerkskammer Karlsruhe Friedrichsplatz 4 5, Karlsruhe Tel. 0721/ , Fax 0721/ info@hwk-karlsruhe.de Handwerkskammer Konstanz Webersteig 3, Konstanz Tel /20 50, Fax 07531/ info@hwk-konstanz.de Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar Odenwald B 1, 1-2, Mannheim Tel. 0621/ , Fax 0621/ Kontaktformular Handwerkskammer Reutlingen Hindenburgstraße 58,72762 Reutlingen Tel / , Fax 07121/ handwerk@hwk-reutlingen.de Handwerkskammer Region Stuttgart Heilbronner Straße 43, Stuttgart Tel. 0711/ , Fax 0711/ info@hwk-stuttgart.de Handwerkskammer Ulm Olgastraße 72, Ulm Tel. 0731/ , Fax 0731/ info@hk-ulm.de Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern Max-Joseph-Straße 4, München Tel. 089/ , Fax 089/ info@hwk-bayern.de Handwerkskammer für Mittelfranken Sulzbacher Straße 11-15, Nürnberg Tel. 0911/5309-0, Fax 0911/ info@hwk-mittelfranken.de Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 4, München Tel. 089/5119-0, Fax 089/ info@hwk-muenchen.de Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz Ditthornstraße 10, Regensburg Tel. 0941/7965-0, Fax 0941/ info@hwkno.de Handwerkskammer für Oberfranken Kerschensteinerstr. 7, Bayreuth Tel. 0921/910 0, Fax 0921/ info@hwk-oberfranken.de Handwerkskammer für Schwaben Siebentischstraße 52-58, Augsburg Tel. 0821/3259-0, Fax 0821/ info@hwk-schwaben.de Handwerkskammer für Unterfranken Rennweger Ring 3, Würzburg Tel. 0931/ , Fax 0931/ info@hwk-ufr.de

23 VR-GründungsKonzept GK Handwerkskammer Berlin Blücherstr. 68, Berlin Tel. 030/ , Fax 030/ Handwerkskammer Bremen Ansgaritorstr. 24, Bremen Tel. 0421/ , Fax 0421/ Handwerkskammer Hamburg Holstenwall 12, Hamburg Tel. 040/ , Fax 040/ Handwerkskammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern Schwaaner Landstraße 8, Rostock Tel. 0381/ , Fax 0381/ Handwerkskammer Schwerin Friedensstraße 4a, Schwerin Tel. 0385/ , Fax 0381/ Niedersächsischer Handwerkstag Ferdinandstr. 3, Hannover Tel , Fax Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade Burgplatz 2 + 2a, Braunschweig Tel. 0531/1201-0, Fax 0531/ Friedenstr. 6, Lüneburg Tel /712-0, Fax info@hwk-bls.de Westdeutscher Handwerkskammertag e.v. Sternwartstraße 27-29, Düsseldorf Tel. 0211/ , Fax 0211/ whkt@handwerk-nrw.de Handwerkskammer Aachen Sandkaulbach 21, Aachen Tel. 0241/471-0, Fax 0241/ info@hwk-aachen.de Handwerkskammer Dortmund Reinoldistraße 7-9, Dortmund Tel. 0231/5493-0, Fax 0231/ info@hwk-do.de Handwerkskammer Hannover Berliner Allee 17, Hannover Tel. 0511/ , Fax 0511/ info@hwk-hannover.de Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen Braunschweiger Straße 53, Hildesheim Tel /1 62-0, Fax 05121/ hgf@hwk-hildesheim.de Handwerkskammer Oldenburg Theaterwall 32, Oldenburg Tel. 0441/232-0, Fax 0441/ info@hwk-oldenburg.de Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Bramscher Straße , Osnabrück Tel. 0541/6929-0, Fax 0541/ info@hwk-os-el.de Handwerkskammer für Ostfriesland Straße des Handwerks 2, Aurich Tel /1797-0, Fax 04941/ info@hwk-aurich.de

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