DER RÜCKTRITT DES BUNDESPRÄSIDENTEN CHRISTIAN WULFF

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1 DER RÜCKTRITT DES BUNDESPRÄSIDENTEN CHRISTIAN WULFF WORTSCHATZ 1. die Amtsenthebung 2. der Anfangsverdacht 3. die Aufhebung der Immunität 4. zur Belastung ( zur Entlastung) 5. die Beschlagnahme 6. die Bestechung, die Bestechlichkeit 7. die Durchsuchung 8. die Ermittlungen 9. der Sachverhalt 10. die Staatsanwaltschaft 11. der Tatbestand 12. die Unschuldsvermutung 13. die versuchte Einflussnahme 14. die versuchte Nötigung 15. die Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung im Amt... : levée de l'immunité... : éléments constitutifs d'une infraction... : soupçon initial... : ministère public / parquet... : saisie... : présomption d'innocence... : destitution / révocation d'une fonction... : état des faits... : tentative de menace... : à charge à décharge... : enquête / instruction... : tentative d'influence... : fait de recevoir ou d'accorder des dons, avantages, privilèges dans l'exercice de ses fonctions... : corruption, corruptibilité... : fouille / perquisition TEXTE Hohe Hürden für den Präsidenten- Rauswurf Bundespräsident Christian Wulff kommt aus den Negativschlagzeilen nicht heraus. Noch weist Wulff jeden Gedanken an einen Rücktritt zurück. Und auch die Hürden für eine erzwungene Amtsenthebung liegen hoch. Am ersten Januar- Wochenende (07./ ) dachte die Partei "Die Linke" laut über die Möglichkeit eines Amtsenthebungsverfahrens gegen Christian Wulff nach. Man müsse überprüfen, so der rechtspolitische Sprecher der Linken im Bundestag, Wolfgang Neskovic, ob der Anruf des Bundespräsidenten bei dem Chefredakteur der 'Bild'- Zeitung den Tatbestand der versuchten Nötigung erfülle. Wulff hatte im Vorfeld der Veröffentlichungen der "Bild"- Zeitung über den von ihm aufgenommenen Privatkredit versucht, Kai Diekmann, Chefredakteur des Boulevardblattes, sowie Mathias Döpfner, Verlagschef der Springer- Gruppe, zu erreichen. Nach Wulffs Angaben, um die Publizierung um einen Tag zu verschieben, nach Aussagen von "Bild", um durch Drohungen eine Veröffentlichung ganz zu unterbinden. Versuchte Einflussnahme oder versuchte Nötigung? Hans Herbert von Arnim, Professor für Staatsrecht an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, hält die Forderung der Linken nach einer Überprüfung des Sachverhalts für gerechtfertigt. Möglicherweise handele es sich tatsächlich um eine versuchte Nötigung. Wäre dem so, hätte dies schwerwiegende Konsequenzen für Wulff: "Die Voraussetzung für die Anklage des Bundespräsidenten ist ja, dass dieser ein Bundesgesetz oder das Grundgesetz verletzt hat, und der Paragraph 240 des Strafgesetzbuchs, der die Nötigung untersagt, ist ja ein solches Bundesgesetz und auch der Versuch ist strafbar." Rechtlich möglich politisch unrealistisch Doch auch für den Fall, dass Wulffs Einschüchterungs- Anruf bei Diekmann und Springer- Chef Mathias Döpfner strafrechtlich als versuchte Nötigung zu werten sei, werde es wohl kaum zu einem Amtsenthebungsverfahren kommen, glaubt von Arnim: "Für die Anklage vor dem Verfassungsgericht ist bereits eine Zwei- Drittel- Mehrheit im Bundestag erforderlich. Da die Mehrheit aus Union und FDP den

2 Präsidenten ja ins Amt gewählt hat in der Bundesversammlung, ist es unwahrscheinlich, dass nun ausgerechnet sie einen solchen Antrag stellen würde." Rechtliche Grundlagen für die Präsidentenanklage Hohe Hürden also für eine Abwahl oder Amtsenthebung des Bundespräsidenten: Zwei Drittel der Abgeordneten des Bundestages oder des Bundesrates müssten beschließen, eine Präsidentenanklage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Nur wenn der Bundespräsident während seiner Amtszeit vorsätzlich ein Bundesgesetz oder das Grundgesetz verletzt, kann er seines Amtes enthoben werden. Die ursprünglichen Vorwürfe gegen Wulff - wegen der Vermengung von dienstlichen und privaten Beziehungen mit befreundeten Unternehmern, sowie der unvollständigen Auskunft über diese Beziehungen vor dem niedersächsischen Landtag - würden ein Amtsenthebungsverfahren also nicht rechtfertigen, da sie sich auf die vorpräsidiale Zeit Wulffs beziehen. Politischer Druck Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, das sich mit den Vorwürfen aus Wulffs Zeit als Ministerpräsident von Niedersachsen beschäftigt, würde gleichwohl den politischen Druck auf ihn weiter erhöhen. "Wenn er die öffentliche Unterstützung der Parteien und Parteichefs, die ihm zum Amt verholfen haben verlieren sollte, dann wird es eng, aber rechtlich kann ihn keiner zur Aufgabe seines Amtes zwingen". Direktwahl des Bundespräsidenten Im Laufe der Affäre Wulff tauchte - wie schon nach dem Rücktritt von Wulffs Amtsvorgänger Horst Köhler in der Öffentlichkeit die Frage nach einer Direktwahl des Bundespräsidenten durch das Volk auf. Bislang wird der Bundespräsident durch die Bundesversammlung, in der Abgeordnete des Bundestages und der Länderkammern sitzen, gewählt. Im Vorfeld stellen die Parteien jeweils einen Kandidaten oder eine Kandidatin auf. Zuweilen einigen sich auch mehrere Parteien auf einen gemeinsamen Kandidaten. Viele der Bundespräsidenten, so auch Roman Herzog und Richard von Weizsäcker hatten sich für eine Direktwahl des Bundespräsidenten ausgesprochen, denn durch eine Direktwahl wäre der Präsident politisch unabhängiger und hätte eine breitere demokratische Legitimation. Dass ein direkt gewählter Bundespräsident dadurch zu viel Macht bekäme, glaubt der Speyrer Staatsrechtler von Arnim nicht: "Eine Gefahr des Missbrauchs besteht hier nicht, weil der Bundespräsident sehr wenig Entscheidungsmacht hat. Das heißt nicht, dass er unwichtig ist, denn Reden und Repräsentieren, das sind Dinge, die Menschen integrieren und zusammenhalten." Und das sei auch wichtig in einer Demokratie. Eine Änderung des Wahlrechts für den Bundespräsidenten hält von Arnim gleichwohl für unrealistisch: "Dazu müsste die Verfassung geändert werden und auch dafür bedürfte es Zweidrittel- Mehrheiten im Bundestag und im Bundesrat und nach aller Erfahrung muss man sagen, dass die Politik nicht bereit ist, den Zugriff auf dieses Amt dem Volk zu geben." Lehren aus der Vergangenheit Dass der Bundespräsident in Deutschland indirekt gewählt wird und hauptsächlich repräsentative Aufgaben hat, liegt in den Erfahrungen der ersten demokratischen Republik von Weimar begründet. Hier hatte der Reichspräsident eine ungleich stärkere Stellung. Er war Oberbefehlshaber der Streitkräfte, konnte das Parlament auflösen und mit Notstandsgesetzen selber zum Gesetzgeber werden. Darüber hinaus durfte er auch ohne Zustimmung des Parlaments den Reichskanzler ernennen. Der letzte Reichspräsident der Weimarer Republik, Paul von Hindenburg, berief auf diese Weise seit 1930 am Parlament vorbei die jeweiligen Reichskanzler. Den letzten benannte er am 30. Januar 1933: Adolf Hitler. Rachel Gessat, , world.de Deutsche Welle. 240 StGB Nötigung (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt, 2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

3 Chronologie > die letzten Etappen 19. Januar 2012: Die Staatsanwaltschaft Hannover durchsucht die Privat- und Geschäftsräume von Wulffs Ex- Sprecher, Olaf Glaeseker. Ihm wird Bestechlichkeit vorgeworfen. 29. Januar 2012: Razzia im Bundespräsidialamt: Ein Staatsanwalt und Beamte des LKA Niedersachsen suchen im ehemaligen Büro von Glaeseker nach Beweisen für den Korruptionsverdacht. Unterlagen und Computerdaten werden beschlagnahmt. 8. Februar 2012: Der Filmunternehmer David Groenewold soll für Christian Wulff einen Kurzurlaub auf der Insel Sylt bezahlt haben, berichtet die "Bild - Zeitung. Wulff habe den Betrag später in bar beglichen, sagt dessen Anwalt Gernot Lehr. 16. Februar 2012: Die Staatsanwaltschaft Hannover beantragt die Aufhebung der Immunität von Bundespräsident Wulff. 17. Februar 2012: Christian Wulff gibt seinen Rücktritt bekannt. (Quelle: DW online, , Die Affäre Wulff - Stationen eines Abgangs) Die Erklärung der Staatsanwaltschaft im Wortlaut Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Aufhebung der Immunität von Bundespräsident Christian Wulff beantragt. Die Erklärung im Wortlaut: "Nach umfassender Prüfung neuer Unterlagen und der Auswertung weiterer Medienberichte sieht die Staatsanwaltschaft Hannover nunmehr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (Paragraf 152 Abs. 2 StPO) und somit einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung. Sie hat deshalb bei dem Präsidenten des Deutschen Bundestages die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten beantragt. Diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Hannover unabhängig nach intensiver kollegialer Beratung getroffen. Weisungen vorgesetzter Behörden hat es nicht gegeben. Aufgabe der angestrebten Ermittlungen ist es, den Sachverhalt in einem förmlichen Verfahren zu erforschen. Nach dem gesetzlichen Auftrag (Paragraf 160 Abs. 2 StPO) hat die Staatsanwaltschaft dabei nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln. Selbstverständlich gilt auch nach Bejahung des Anfangsverdachts die Unschuldsvermutung. Über die Aufhebung der Immunität befindet der Deutsche Bundestag. Die Staatsanwaltschaft Hannover ist deshalb aus rechtlichen Gründen an weiteren Stellungnahmen gehindert." (Quelle: tagesschau.de, ) 152 Abs. 2 StPO (1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen. (2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. 160 Abs. 2 StPO (1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen. (2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist. (3) Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen. (4) Eine Maßnahme ist unzulässig, soweit besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen. Wie geht es nun weiter? Nach seinem Rücktritt vom Amt des Bundespräsidenten ist die Immunität Wulffs aufgehoben. Somit wird es im Bundestag auch keine Abstimmung über den Antrag der Staatsanwaltschaft geben. Als Bundesratspräsident übernimmt nun Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) kommissarisch die Amtsgeschäfte bis zur Neuwahl eines Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung. Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt. Einmalige Wiederwahl ist zulässig. Diese Wahl ist die einzige Aufgabe der Bundesversammlung. Sie wird gebildet aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Delegierten, die von den Landesparlamenten entsprechend der Fraktionsstärke entsandt werden. Zumeist sind es Landtagsabgeordnete, zum Teil auch Kommunalpolitiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache. Wählbar ist jeder Deutsche, der das 40. Lebensjahr vollendet hat. Zum Bundespräsidenten ist gewählt, wer die Mehrheit der Stimmen der Bundesversammlung (absolute Mehrheit) auf sich vereinigt. Erreicht kein Kandidat im ersten und zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit, genügt im dritten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (relative Mehrheit). (Quelle: Bundeszentrale für Politische Bildung)

4 ÜBUNG - Die juristische Dimension der Affäre Wulff Ergänzen die Grafik mit Stichworten. Christian Wulff als Bundespräsident Christian Wulff als Ministerpräsident von Niedersachsen VORWÜRFE EV. FOLGEN oder VERFAHREN VORAUS- SETZUNGEN Was daraus wurde.

5 HÖRVERSTEHEN: Christian Wulff und die Medien Der Bundespräsident hat Journalisten massiv unter Druck gesetzt. Ist die deutsche Pressefreiheit in Gefahr? Ein Gespräch mit dem Journalisten und Ex- Politiker Michael Naumann. Michael Naumann ist Chefredakteur von "Cicero" und kennt das Spannungsverhältnis von Politik und Presse wie kein anderer. Neben seiner langjährigen Tätigkeit als Journalist und Herausgeber der Wochenzeitung "Die Zeit", war Naumann auch als Politiker tätig: als Staatsminister für Kultur und Medien im Kabinett Gerhard Schröder und 2007 als Spitzenkandidat der SPD um die Bürgerschaftswahl in Hamburg. Deutsche Welle: Herr Naumann, Sie sind Chefredakteur des Magazins CICERO, dessen Online- Ausgabe, Christian Wulff habe neben seinen Anrufen bei Bild- Chefredakteur Kai Diekmann auch bei der Verlegerin Friede Springer angerufen und versucht, eine über die Finanzierung seines Einfamilienhauses zu. Wie stark hat der Bundespräsident mit diesen Drohgebärden in die Pressefreiheit? Michael Naumann: Nun, bei der Pressefreiheit gehört immer zwei, das heißt, er hat sie nicht eingeschränkt, sondern sehr wohl hinterher das Gegenteil provoziert; er hat versucht, sie zu, und das Gegenteil ist dann geschehen. Mit anderen Worten: Die in Deutschland ist weiter garantiert, auch wenn der Bundespräsident glaubt, durch politischen oder auch nur rhetorischen oder auch durch persönliche [Beziehungen] zu Chefredakteuren oder Journalisten. Das ist in der Sache eigentlich nicht ganz so ungewöhnlich, wie man glaubt, nur scheint es sich hier vor allem um eine Frage des Tonfalls zu handeln. Nun könnte man ja argumentieren, dass Wulff die Berichterstattung über sein Privathaus in Boulevardzeitungen als Eingriff in sein empfunden hat. Was unterscheidet denn nun den Fall Wulff von dem einer Prominenten wie Caroline von Monaco, die in einem historischen Prozess erreichen konnte, dass auch für sich kann? Der Bundespräsident hat ehe er Präsident wurde, aber ich glaube auch danach sein Privatleben durchaus. Vor allem ist sein ja in dem Augenblick nicht mehr privat, in dem er einen privaten Kredit annimmt, unter dem - der immer noch nicht juristisch ist - einer anheim gefallen zu sein. In anderen Worten: als Politiker darf er keine annehmen oder in irgendeiner Art und Weise herbeiführen. Das ist möglicherweise hier - das ist juristisch noch nicht - geschehen. Und da liegt der Hase gewissermaßen im Pfeffer, denn um zu, dass es sich um Privatvorteile handeln könnte, muss die Presse auch dieses Privatleben in diesem Fall war es ja nur das Foto des Hauses publizieren.

6 Sie kennen die zwischen Journalisten und Politikern ja auch aus beiderlei Perspektiven, waren neben Ihrer Tätigkeit als Journalist auch Kulturstaatsminister und später Spitzenkandidat der Hamburger SPD. Wie außergewöhnlich - würden Sie sagen - ist diese Intervention Wulffs gegenüber der Presse? Also, ich kann mich selber daran erinnern, dass ich mich brieflich in einem Fall habe, aber nicht vor der Publikation von irgendeinem Artikel. Das ist Casus Knaxus hier, das heißt, ich habe niemals versucht, irgendetwas zu, sondern Politiker versuchen prinzipiell selbstverständlich, entweder durch ihre oder aber durch Politiker übrigens aller Couleurs, auch der Linken die Berichterstattung über ihre Arbeit in irgendeiner Art und Weise in ein helles Licht zu stellen, zu beeinflussen. Das ist normal. Unnormal ist es, eine durch Anrufe, in diesem Fall wohl auch durch grobe Anrufe, verhindern zu wollen. Das macht man nicht. [...] Wie steht es Ihrer Meinung nach um die Pressefreiheit in Deutschland? Ich halte sie für und habe nicht den geringsten Anlass, davon auszugehen, dass sie wirklich ist. Ganz im Gegenteil: Es gibt ja nun eine ganz andere, neue, das ist die Internet-. Und wer sich dort tumelt oder auch nur als Zuschauer zuschaut, was sich in den Blogs tut, hat das Gefühl: Hier werden permanent vor allem Diskretionsgrenzen, und da mache ich mir selber Sorgen. Das sind aber eher kulturelle Sorgen als juristische. [...] Das Gespräch führte Sarah Judith Hofmann, world.de Deutsche Welle, DISKUSSION Diskutieren Sie, ob die "neue Internet- Öffentlichkeit" die Medienfreiheit begünstigt oder bedroht. Das "Caroline- Urteil" ( ) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland wegen mangelhaften Schutzes der Privatsphäre in den Medien verurteilt. Mit dem Urteil gaben die Straßburger Richter am Donnerstag Prinzessin Caroline von Monaco Recht, die wegen der unerlaubten Veröffentlichung von Fotos in mehreren deutschen Illustrierten geklagt hatte. Mit seiner Entscheidung widersprach der Gerichtshof für Menschenrechte einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die fraglichen Veröffentlichungen weitgehend gebilligt hatte. Beide Parteien können gegen das Urteil weitere Rechtsmittel einlegen. Dem Karlsruher Urteilsspruch vom Dezember 1999 zufolge muß Caroline von Monaco als absolute Person der Zeitgeschichte hinnehmen, daß ohne ihre Einwilligung Fotos veröffentlicht werden, die sie in einem öffentlich zugänglichen Raum zeigen. Diese Rechtssprechung verstößt nach Auffassung der Straßburger Richter gegen das Grundrecht auf den Schutz des Familien- und Privatlebens, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Das Urteil wird Experten zufolge weit reichende Auswirkungen auf die deutsche Medienlandschaft haben, da es das Recht auf Veröffentlichung von Fotos Prominenter grundsätzlich einschränkt. (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24. Juni 2004,

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