GEMEINDE MOLBERGEN. Niederschrift

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1 GEMEINDE MOLBERGEN Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Energie des Rates der Gemeinde Molbergen in der Kommunalwahlperiode am Mittwoch, 21. Februar 2018, 18:00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses in Molbergen. Anwesend waren: 1. Vorsitzender: Ratsherr Thomas Gardewin, Ermke 2. Ausschussmitglieder: Ratsherr Eugen Derksen, Molbergen Ratsherr Sergei Meier, Molbergen Ratsherr Stephan Nordloh, Dwergte Ratsherr Bernhard Schürmann, Resthausen Ratsherr Dr. Hermann Südhoff, Molbergen Ratsherr Ansgar Thölking, Molbergen Ratsfrau Petra Wulfers, Dwergte (als Vertretung für Ratsherr Frank Westendorf) 3. Verwaltung: Bürgermeister Ludger Möller, Molbergen allgem. Vertreter des Bürgermeisters Andreas Unnerstall, Cloppenburg Dipl.-Ing. Marco Herzog, Barßel, zugl. Protokollführer 4. beratend: Herr Homm (Planungsbüro TOPOS, Oldenburg) 5. Zuhörer: Ratsherr Dr. Sebastian Vaske, Molbergen Ratsherr Thomas Wernke, Peheim Ratsherr Hubert Werrelmann, Ermke Ratsherr Hubert Thien, Peheim (ab TOP 3) Pressevertreter Herr Georg Meyer von der MT zahlreiche Bürger aus der Gemeinde Molbergen 1

2 Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit des Ausschusses. 2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Energie vom Aufstellung der Außenbereichssatzung "Resthausen-Sandberg" im vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB b) Zustimmung zum Vorentwurf und Beschluss über die Beteiligung gem. 3 (2) und 4 (2) BauGB 4. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 "Feuerwehr" im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB b) Zustimmung zum Vorentwurf und Beschluss über die Beteiligung gem. 3 (2) und 4 (2) BauGB Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Molbergen 6. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 "Neuenlande" Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Molbergen 8. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81 "Einzelhandel Am Waldeck" 9. Mitteilungen und Anfragen Die mit der Einladung vom 12. Februar 2018 zugestellte Tagesordnung wurde wie folgt abgewickelt: 2

3 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit des Ausschusses. Der Ausschussvorsitzende Thomas Gardewin eröffnete die Sitzung um 18:02 Uhr. Er stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest und begrüßte die Anwesenden recht herzlich. Sodann wurde mit der Beratung der auf der Tagesordnung stehenden Punkte begonnen. Die Beratungen fanden in öffentlicher Sitzung statt. 2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Energie vom Gegen die o.g. Niederschrift, welche allen Ausschussmitgliedern zugestellt worden war, wurden keine Einwendungen erhoben; sie wurde - bei 1 Enthaltung durch Ratsfrau Petra Wulfers, welche an der Sitzung nicht teilnahm - unverändert genehmigt. 3. Aufstellung der Außenbereichssatzung "Resthausen-Sandberg" im vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB b) Zustimmung zum Vorentwurf und Beschluss über die Beteiligung gem. 3 (2) und 4 (2) BauGB Bürgermeister Möller führte in seinen einleitenden Worten aus, dass die Gemeinde Molbergen bestrebt sei, den Bürgern in allen Ortsteilen der Gemeinde, entsprechend der rechtlichen und örtlichen Möglichkeiten Grundstücke zu Wohnbauzwecken zur Verfügung zu stellen. Die Neufassung des Baugesetzbuches vom eröffne mit dem neu eingeführten 13b die Möglichkeit, für an im Zusammenhang bebaute Ortsteile angrenzende Außenbereichsflächen bis qm Größe entsprechend 13a (Innenentwicklung) Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Da diese Regelung zeitlich befristet sei, hat die Verwaltung entsprechende Flächen eruiert und dem Planungsamt des Landkreises Cloppenburg zur Überprüfung der Anwendbarkeit des 13b BauGB mitgeteilt. Diese Überprüfung habe jedoch ergeben, dass die Voraussetzungen für die Flächen im Ortsteil Resthausen nicht gegeben sind und die Auflagen an ausgewiesene Wohngebiete, insbesondere im Hinblick auf die landwirtschaftlichen Geruchsimmissionen nicht eingehalten werden können. Für das nun vorliegende Plangebiet "Resthausen-Sandberg" konnte aber die Aufstellung einer Außenbereichssatzung im Sinne von 35 Abs. 6 (analog Grönheim-Hunteburg) als mögliche Alternative geklärt werden. Hierdurch besteht bei ortsüblicher Aufteilung die Möglichkeit, ca. 6-7 Grundstücke einer Wohnbebauung zugänglich zu machen. Herr Homm stellte den Anwesenden daraufhin den Planentwurf vor (sh. nachfolgende Abbildung) und ging auf den Inhalt der aufzustellenden Satzung ein, die dem Zweck dient, innerhalb des Geltungsbereichs Wohnzwecken dienende Vorhaben zuzulassen. Diesen 3

4 kann im Sinnes des 35 Abs. 2 BauGB nicht entgegengehalten werden, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Gem. Forderung des Landkreises erstreckt sich die Satzung nicht auf Vorhaben, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen, was den Zuschnitt des Geltungsbereiches im Süd-Westen erklärt (Betrieb Molske). Der 3 der Satzung enthält die folgenden näheren Bestimmungen über die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich: 1. Zulässig sind nur eingeschossige Gebäude in offener Bauweise als Einzelhäuser. In Wohngebäuden sind je Einzelhaus höchstens zwei Wohnungen zulässig. 2. Gebäude müssen einen Mindestabstand von 4 m gemessen von der Grundstücksgrenze der angrenzenden Straßen und Wege einhalten; das gilt auch für Garagen, überdachte Stellplätze und sonstige Nebenanlagen in Form von Gebäuden. 3. Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, sind nicht zulässig. 4

5 Die Anwendung des 35 Abs. 4 BauGB bleibt von der Satzung unberührt. Mit Aufstellung der Satzung besteht die Möglichkeit, dass sich der Siedlungssplitter am Sandberg erweitert; Herr Homm wies aber ausdrücklich darauf hin, dass es sich nach wie vor um Flächen im Außenbereich handelt. Hinsichtlich etwaiger Immissionen gibt es nach Einschätzung von Herrn Homm kein zu erwartendes Konfliktpotenzial, da die neu entstehenden Wohngebäude die Abstände der bisherigen Wohnbebauung zu den landwirtschaftlichen Betrieben nicht unterschreiten. Die naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen sind im Einzelnen im Bauantragsverfahren abzuarbeiten und etwaige Kompensationsmaßnahmen vom Antragsteller zu leisten. Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen sind ebenso im Bauantragsverfahren zu beachten; hieraus können im Einzelfall artenschutzrechtliche Untersuchungen und Auflagen erforderlich werden. Die Aufstellung der Außenbereichssatzung "Resthausen-Sandberg" wird im vereinfachten Verfahren aufgestellt; von der frühzeitigen Beteiligung wird abgesehen und die Planunterlagen können direkt öffentlich ausgelegt werden. Abschließend sprach Herr Möller dem Planungsamt des Landkreises seinen Dank aus und erläuterte auf Nachfrage, dass mit einer Bebaubarkeit der Flächen wohl frühestens zum Frühjahr 2019 zu rechnen sei. Nach kurzer Aussprache fasste der Ausschuss einstimmig folgende Beschlussempfehlungen an den Rat. Dem Rat wird empfohlen, die Aufstellung der Außenbereichssatzung "Resthausen- Sandberg" im vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB zu beschließen, dem Vorentwurf zuzustimmen und die Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 (2) und 4 (2) BauGB zu beschließen 5

6 4. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 "Feuerwehr" im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB b) Zustimmung zum Vorentwurf und Beschluss über die Beteiligung gem. 3 (2) und 4 (2) BauGB In seiner Einführung zu diesem Tagesordnungspunkt wies Bürgermeister Möller auf die aktuelle Situation am derzeitigen Standort der Feuerwehr Molbergen hin. Die beengten Platzverhältnisse und der alte Gebäudebestand entsprächen nicht mehr den Anforderungen einer modernen und leistungsfähigen Feuerwehr. Mit dem Feuerwehrbedarfsplan habe die Gemeinde Molbergen daher insgesamt 7 potenzielle Standorte für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes untersuchen lassen, wobei sich die nun zu überplanende Fläche als am besten geeignet herausgestellt habe. Herr Homm stellte den Anwesenden den, mit dem Planungsamt des Landkreises Cloppenburg im Vorfeld abgestimmten Planentwurf vor und erläuterte dabei die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen. Die Fläche sei derzeit noch offiziell als Wald festgesetzt und im Flächennutzungsplan ausgewiesen (sh. Abb.). Die bereits erfolgte Abholzung im Rahmen einer Holzernte bereite grundsätzlich keine rechtlichen Probleme, jedoch seien auch im beschleunigten Bauleitplanverfahren die natur- und artenschutzrechtlichen Belange zu beachten und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen zu erbringen. Der Flächennutzungsplan kann nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 74 "Feuerwehr" im Wege der Berichtigung angepasst werden. Zeichnerisch werden im Planentwurf lediglich die Baugrenzen, etwaige Anpflanzflächen, sowie die Nutzungsart Fläche für den Gemeinbedarf Feuerwehr festgesetzt. Darüber hinaus gehen aus der zeichnerischen Darstellung die Zu- und Abfahrtsverbote für den Bereich der "Cloppenburger Straße" hervor, die in den textlichen Festsetzungen näher beschrieben werden. Demnach darf dieser Bereich für eine Zu- und Abfahrt von maximal 6

7 8m Breite unterbrochen werden, die ausschließlich dem Befahren im Einsatzfall dient; der sonstige Verkehr muss das Gelände zwingend über die "Friedlandstraße" anfahren. Auf Nachfrage von Ratsherr Nordloh erklärte Herr Homm, dass an den Schallschutz zur angrenzenden Wohnbebauung keine besonderen Anforderungen gestellt würden. Durch die festgesetzten Anpflanzflächen erfolge jedoch eine gewisse Abschirmung zum "Lärchenweg" und zur Bebauung an der "Stettiner Straße", um die Nachbarschaft vor den Beeinträchtigungen im Alltagsbetrieb (Dienstabende, Gerätewartung etc.) zu schützen. Eine Anrechnung der Anpflanzflächen als interne Kompensation sei nicht erforderlich, wie Herr Homm auf Nachfrage von Ratsherr Schürmann erläuterte, da im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB keine Eingriffsbilanzierung erfolge. Der erforderliche Waldersatz sei hiervon ausgenommen und extern zu regeln; hierfür wären die Anpflanzflächen sowieso nicht geeignet. Der Ausschuss beschloss sodann einstimmig die Empfehlung an den Rat, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 74 "Feuerwehr im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB zu fassen, dem Vorentwurf zuzustimmen und die Beteiligung gem. 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. 7

8 Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Molbergen 6. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 "Neuenlande" Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs der im Parallelverfahren aufzustellenden Bauleitpläne, werden die Tagesordnungspunkte 5 und 6 zusammen behandelt. Bürgermeister Möller wies in seinen einleitenden Worten auf den Antrag der Zentrumspartei zur Wiederaufnahme der Planungen für das Baugebiet "Neuenlande" hin und begrüßte diesen Vorstoß, da er die Neuausweisung weiterer Wohnbaugrundstücke für zwingend erforderliche halte, um der anhaltend hohen Nachfrage gerecht zu werden. Die derzeitigen Chancen dürften nicht verpasst werden, um die zukünftige Entwicklung der Gemeinde positiv gestalten zu können. Herr Homm stellte daraufhin die Planentwürfe für die 17. Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan Nr. 80 "Neuenlande" vor. Im Flächennutzungsplan 2002 sind die zu überplanenden Flächen teilweise als Wohnbauflächen und teilweise als Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Sportplatz" ausgewiesen. Da mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 71 "Sportpark" und mit dem vorhandenen Schulsportplatz im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 "Schule Nord" ausreichend Sportflächen für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung stehen, erscheint eine Überplanung der nördlich gelegenen Areale als Wohnbauflächen sinnvoll, zumal westlich bis zur Straße "Moorhook" bereits eine entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan vorhanden ist und sich darüber hinaus das bereits entwickelte Baugebiet des Bebauungsplanes Nr. 69 "Moorhook" anschließt. 8

9 Die am Südostrand des Geltungsbereiches liegende Gehölzfläche wird bereits durch den Bebauungsplan Nr. 37 "Schule-Nord" teilweise überplant. Eine entsprechende Entwicklung hat jedoch nicht stattgefunden; es handelt sich hier weiterhin um eine Waldfläche, so dass im Zuge der weiteren Planungen die artenschutzrechtlichen Belange zu beachten sind. Eine erforderliche Fledermauskartierung kann noch in diesem Jahr erfolgen. Die übrigen Flächen werden derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt (Spargelfelder), weshalb eine Brutvogelkartierung (Freiflächenbrüter) nicht erforderlich sein dürfte. Das geplante und mit dem Bebauungsplan Nr. 80 "Neuenlande" ausgewiesene allgemeine Wohngebiet (WA) soll analog der zuletzt entwickelten Gebiete genutzt werden können. Die Festsetzungen (sh. Nutzungsschablone) entsprechen demnach denen des westlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 69 "Moorhook". Mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 erwirbt auch das an der Dwergter Straße gelegene Wohnhaus Baurechte im Sinne der Festsetzungen. Die ausgewiesene Abstandsfläche ergibt sich aus den Forderungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung (eine entsprechende Beurteilung ist vom TÜV-Nord bereits vorgenommen worden) und misst an der breitesten Stelle 16 m. Für eine Aufpflanzung und Anrechnung als Waldersatz, wie von Ratsherr Gardewin angeregt, ist dies nicht ausreichend. Die Planung sieht eine Eingrünung mit Anlegung eines Fußweges vor; ggf. ist die Fläche auch im 9

10 Rahmen der Oberflächenentwässerungsplanung teilweise für eine Regenrückhaltung nutzbar. Die Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt parallel im zweistufigen Regelverfahren. Nach Abschluss des Verfahrens ist die Flächennutzungsplanänderung dem Planungsamt des Landkreises zur Genehmigung vorzulegen; dieses hat mit 3-Monats-Frist über den Genehmigungsantrag zu entscheiden. In der sich anschließenden, kontrovers geführten Diskussion über die Entwicklungsziele und deren Folgen stellte Ratsherr Dr. Südhoff einen von der CDU-Fraktion erarbeiteten 6- Punkte Plan vor, mit dem die Wohnbauentwicklung in der Gemeinde Molbergen zukünftig gesteuert werden soll: 1. Die Gemeinde erschließt und vermarktet die Baugebiete in Eigenregie 2. Es sollen ausschließlich Eigenheime errichtet werden - kein Mietwohnungsbau 3. Die Erschließung erfolgt in 3 Abschnitten 4. Grundstücke werden an Molberger Bürger veräußert - kein Zuzug von außerhalb 5. Jeder Bürger erhält nur ein Baugrundstück von der Gemeinde 6. Die Grundstücke sind innerhalb von 2 Jahren zu bebauen Ratsherr Nordloh von der Fraktion Bürgerbündnis stimmte dem Anliegen der CDU- Fraktion, die Entwicklung steuern zu wollen grundsätzlich zu, jedoch geht ihm der Plan nicht weit genug. Er bemängelte eine unzureichende finanzielle Absicherung hinsichtlich der zu erwartenden Folgekosten. Schulen und Kindergärten stießen bereits wenige Jahre nach den Erweiterungen wieder an Ihre Grenzen; aktuell liefen bereits Planungen für einen Kindergartenneubau und die Erweiterung der Anne-Frank-Schule. Den auflaufenden Schuldenberg der nächsten Jahre sieht Ratsherr Nordloh nicht ausreichend abgesichert; es fehle ein finanzielles Konzept. Das Wachstum der Bevölkerung und das Wachstum des Gewerbes entwickelten sich nach seiner Auffassung nicht im Einklang. Wer Wohngebiete ausweise, müsse auch Gewerbeansiedlungen fördern, um der wachsenden Bevölkerung gerecht zu werden und wohnortnahe Arbeitsplätze anzubieten. Seine Fraktion habe einen Antrag auf Erstellung einer Liste der notwendigen Investitionen für die nächsten Jahre gestellt. Dieser Antrag sei bis dato nicht in den Rat eingebracht worden. Ausschuss-Vorsitzender Gardewin hielt dem entgegen, dass der aktuelle Haushalt einen entsprechenden Finanzplan enthalte, der die Investitionen der Folgejahre ausweise. Zudem müsse man die anstehenden Investitionen als Zukunftschance verstehen; gerade die Tatsache, dass die Bevölkerung Molbergens überdurchschnittlich jung sei, verpflichte Rat und Gemeinde in die Jugend zu investieren und werde nachhaltig Gewerbeansiedlungen nach sich ziehen. Bereits in den vergangenen Jahre sei das Gewerbesteueraufkommen in der Gemeinde gestiegen. Ratsfrau Wulfers bezeichnete den eingeschlagenen Weg als gut und richtig. Mit dem formulierten 6-Punkte Plan könne die zukünftige Wohngebietsentwicklung ausreichend gesteuert werden. Den Bedarf an weiteren Baugebieten könne bei der anhaltend großen 10

11 Nachfrage wohl niemand in Frage stellen. Die geplanten Investitionen halte sie alle für dringend erforderlich. Ratsherr Dr. Südhoff ergänzte, dass die Ausweisung des Baugebietes "Neuenlande" nur die logische Konsequenz einer bereits getätigten Investition sei und die Vermarktung nunmehr die Refinanzierung ermögliche; ansonsten sei die brach liegende Fläche "totes Kapital". Ratsherr Meier konnte keinen Zusammenhang zwischen der Verschuldung der Gemeinde und der Ausweisung neuer Baugebiete erkennen und sprach sich im Namen der Zentrumsfraktion für die Aufstellung des Bebauungsplanes aus, um die vielen Anfragen nach Bauland befriedigen zu können. Bürgermeister Möller wies auf die hohen Beteiligung der Öffentlichkeit an der aktuellen Sitzung hin und sprach von einer großen Erwartungshaltung in der Bevölkerung. Der Bedarf an Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde Molbergen sei vorhanden; die Gemeinde habe sich zu einem attraktiven Wohnstandort entwickelt, das zeige die Anwesenheit der jungen Leute, die hier Ihr Eigenheim bauen wollen. Abschließend formulierte der Ausschuss - bei einer Enthaltung - folgende Beschlussempfehlungen an den Rat: Dem Rat wird empfohlen, die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Molbergen und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. 3 (1) und 4 (1) BauGB zu beschließen. Desweiteren wird dem Rat empfohlen, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 "Neuenlande" und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. 3 (1) und 4 (1) zu beschließen. 11

12 Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Molbergen 8. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81 "Einzelhandel Am Waldeck" Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs der im Parallelverfahren aufzustellenden Bauleitpläne, werden die Tagesordnungspunkte 7 und 8 zusammen behandelt. Bürgermeister Möller erläuterte den Anwesenden die Hintergründe zu den vorliegenden Bauleitplanentwürfen. Nachdem die Planungen für den ALDI-Neubau abgeschlossen seien, habe LIDL nunmehr Planungsabsichten mitgeteilt; demnach solle der vorhandene LIDL-Markt inklusive aller Nebengebäude (Getränkemarkt, Bäckerei u. Fitness-Studio) abgerissen werden und die Fläche neu bebaut werden. Ein erster Entwurfslageplan konnte vorgestellt werden; dieser verdeutlicht die erheblichen Änderungen im Vergleich zum jetzigen Bestand Herr Homm zeigte die aktuelle Ausweisung im Flächennutzungsplan als Mischgebietsfläche auf und plädierte für eine einheitliche Darstellung, analog der Ausweisung im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 (ALDI/ROSSMANN) als Sondergebiet für den Einzelhandel (SO-Einzelhandel). Mit der vorliegenden Planung soll die Umsetzung einer Maßnahme für den großflächigen Einzelhandel vorbereitet werden. Dies könne, so Herr Homm, nicht im beschleunigten Verfahren erfolgen, sondern nur im zweistufigen Regelverfahren. Aufgrund der Verkaufsflächengrößen ist evtl. ein Nachtrag zum Einzelhandelskonzept der BBE - Standort und Kommunalberatung Münster erforderlich. 12

13 Im Bebauungsplan Nr. 81 "Einzelhandel Am Waldeck" erfolgt eine Gliederung des Sondergebietes in SO1 und SO2. Dabei soll im SO1 ein Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsfläche (VKF) von maximal m² zugelassen werden. Der Entwurf sieht für das SO2 ein Fachgeschäft mit dem Hauptsortiment Getränke (max. VKF 450 m²), ein Fachgeschäft mit dem Hauptsortiment Bäckerei-/Konditoreiwaren (max. VKF 40 m²) und Gebäude und Anlagen für sonstige nicht wesentlich störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, sowie für kulturelle, soziale, gesundheitliche u. sportliche Zwecke vor. Im Gegensatz zum bisherigen Bebauungsplan Nr. 44 "LIDL-Markt" handelt es sich beim Bebauungsplan Nr. 81 nicht um eine vorhabenbezogene Planung, sondern um eine Angebotsplanung. Auf Nachfrage versicherte Herr Homm, dass man sich nunmehr nicht dauerhaft an einen Betreiber binde; es werde lediglich der Betriebstyp (Discounter) mit einer Obergrenze für die VKF festgesetzt. Die Erschließung erfolgt weiterhin über die "Cloppenburger Straße" und zusätzlich über die Straße "Am Waldeck". Sicherlich werde eine schalltechnische Untersuchung erforderlich, um der geänderten Gebäudeanordnung und somit den geänderten Betriebsabläufen (Verkehre, Lüftungseinrichtungen, Schneckenverdichter, Anlieferungen etc.) Rechnung zu tragen. Der Ausschuss beschloss sodann einstimmig die Empfehlung an den Rat, die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. 3(1) u. 4 (1) BauGB zu beschließen, sowie den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 81 "Einzelhandel Am Waldeck zu fassen und die frühzeitige Beteiligung gem. 3(1) und 4 (1) durchzuführen. 13

14 9. Mitteilungen und Anfragen Ratsherr Eugen Derksen erkundigte sich nach dem Sachstand bezüglich des Neubaus des ALDI-Marktes und ob während der Bauphase ein Übergangsquartier bezogen werden soll. Bürgermeister Möller erklärte, der Bauantrag zum Bauvorhaben ALDI/ROSSMANN sei gestellt worden und der Ankauf des angrenzenden Wohnhauses sei erfolgt. Hinsichtlich der vorübergehenden Unterbringung habe die Gemeinde Kontakte vermittelt; über den Ausgang sei man nicht informiert worden. Laut Aussage von Ratsherr Nordloh sei angeblich keine Zwischenlösung von ALDI vorgesehen. Weitere Mitteilungen und Anfragen lagen nicht vor. Der Vorsitzende schloss die Sitzung gegen 19:16 Uhr. Vorsitzender gez. Thomas Gardewin Protokollführer gez. Marco Herzog 14

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