Leitbild und Fachgruppenreglement

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leitbild und Fachgruppenreglement"

Transkript

1 Schweizerischer Hebammenverband Sektionen Zentralschweiz und Schwyz Fachgruppe Freipraktizierende Hebammen Leitbild und Fachgruppenreglement genehmigt am Delegiertentreffen Emmenbrücke, 2. September 2010

2 LEITBILD Unsere Zusammenarbeit ist geprägt von Solidarität, Fairness, Wertschätzung und Transparenz. In der Fachgruppe sind uns Austausch und Netzwerkarbeit wichtig. Wir betreiben Öffentlichkeitsarbeit, engagieren uns in der Politik und fördern das Lobbying. In unserer Arbeit bemühen wir uns um Qualität, Kompetenz, Effizienzsteigerung, und Weiterentwicklung und arbeiten zielorientiert. FACHGRUPPENREGLEMENT AUFGABEN UND ORGANISATION DER FACHGRUPPE Die Fachgruppe koordiniert alle Belange der fph, sie organisiert die Liste der fph und überprüft die Fort- und Weiterbildungsnachweise. Die Fachgruppe ist in Regionalgruppen aufgeteilt. Die Regionalgruppen konstituieren sich selber. Die Regionalgruppen führen Protokoll über ihre Aktivitäten. Die Fachgruppe ist den Co.-Präsidentinnen des SHV, Sektionen Zentralschweiz und Schwyz untergeordnet. Die Regionalgruppen behandeln die berufspolitischen Themen der Region und bieten Platz für die Praxisentwicklung. Der Informationsfluss zwischen den Regionalgruppen und dem Vorstand wird durch die Delegiertentreffen der Regionalgruppen, dem gegenseitigen Versenden der Protokolle und durch eine Vertreterin im Vorstand gewährleistet. Die Delegiertentreffen finden zweimal jährlich statt und dienen dem Informationsaustausch und der Klärung von Fragen, die überregional behandelt werden müssen. Die Vertreterin des Vorstandes organisiert und leitet die Delegiertentreffen. Am Delegiertentreffen nehmen die Vertreterin des Vorstandes, je mindestens eine Vertreterin der Regionalgruppe und eine Vertreterin der IGGHCH teil. Die Delegiertentreffen stehen allen Mitgliedern der Fachgruppe offen. Die Korrespondenz nach aussen wird auf dem offiziellen Verbandspapier in der offiziellen Schrift geführt. Von sämtlichen schriftlichen Kontakten, sowie den Sitzungsprotokollen geht 1 Kopie an die Co.- Präsidentinnen. Im Organigramm sind Struktur, Infofluss und die Verteilung der Mandate aufgezeichnet (siehe Anhang 1). MITGLIEDSCHAFT Voraussetzungen für die Mitgliedschaft Diplomierte Hebamme Mitglied des SHV, Sektion Zentralschweiz oder Schwyz Gültige Berufsausübungsbewilligung einer Gesundheitsdirektion der Kantone

3 Luzern, Obwalden, Nidwalden, Uri, Zug oder Schwyz (Ausnahme: Hebammen die ausschliesslich Kurse anbieten) Fristgerechtes Bezahlen des Fachgruppen-Beitrages Beginn der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft beginnt mit der Anmeldung bei der Kassiererin der Fachgruppe und dem Bezahlen des Fachgruppen-Beitrages Rechte der Mitglieder Jedes Mitglied kann an den Arbeitssitzungen der Regionalgruppen teilnehmen und ist stimm- und wahlberechtigt. Jedes Mitglied kann an den Delegiertentreffen der Regionalgruppen teilnehmen und ist stimm- und wahlberechtigt. Jedes Mitglied kann sich als Ressortverantwortliche zur Verfügung stellen. Die Wahl erfolgt an den Delegiertentreffen Jedes Mitglied kann sich, gemäss Aufnahmekriterien, in die Liste der freipraktizierenden Hebammen eintragen. Die Kosten dafür werden jedes Jahr neu angepasst. Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder verpflichten sich zur fristgerechten Rücksendung der korrekt und vollständig ausgefüllten Statistik zum Besuch von jährlich mindestens zwei Tage Fort- oder Weiterbildungsveranstaltungen (1 Tag entspricht 6 Lektionen / Stunden), sie weisen die besuchte Fortbildung nach. zur Kenntnisnahme und Einhaltung der folgenden Empfehlungen 1. Internationaler Ethik-Kodex für Hebammen (siehe Anhang 2) 2. Empfehlungen des SHV zur Berufsausübung für fph Juli 2010 zur Kenntnisnahme und Einhaltung der relevanten schweizerischen und kantonalen Gesetze insbesondere 1. Bundesgesetz über Krankenversicherung (KVG), Artikel betreffend Mutterschaft 2. Kantonale Gesundheitsgesetze und entsprechende Verordungen über die Berufe im Gesundheitswesen Ende der Mitgliedschaft Die Beendigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich durch schriftliche Meldung an die Kassiererin der Fachgruppe freipraktizierende Hebammen, SHV, Sektionen Zentralschweiz und Schwyz. Ein bereits bezahlter Fachgruppen-Jahresbeitrag wird nicht zurückerstattet. Die Mitgliedschaft endet automatisch, wenn die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft nicht mehr erfüllt werden. MANDATE In der Fachgruppe sind folgende Mandate zu vergeben: 1. Kantonszuständige

4 2. Regionalgruppenleiterin 3. Kontaktperson Fachgruppe / Vorstand 4. Kontaktperson IGGH-CH (Interessengemeinschaft Geburtshäuser Schweiz) 5. Statistik 6. Kasse 7. Internet 8. Verantwortliche Organigramm und Informationsdossier für Neumitglieder 9. Listenverantwortliche In einem Pflichtenheft sind Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Mandatsverantwortlichen festgelegt. Die Mandatsverantwortlichen werden gewählt (siehe Wahl- und Abstimmungsprozedere). ABSTIMMUNGS UND WAHLPROZEDERE Abstimmungen Wahlen Ein zur Abstimmung fälliges Thema wird mit der Traktandenliste im Protokoll angekündigt. Die Diskussion darüber findet statt und anschliessend wird abgestimmt. Das Delegiertentreffen hat Beschlusskraft, unabhängig davon, wie viele Hebammen anwesend sind. Bei Stimmengleichheit hat diejenige, die das Traktandum eingebracht hat, den Stichentscheid. Die verschiedenen Aufgaben sind in Mandaten zusammengefasst. Für ein Mandat muss Frau vom Delegiertentreffen gewählt werden. Wer sich für ein Mandat zur Verfügung stellt, tut dies in der Regel für 4 Jahre. Die Kündigung eines Mandats wird im Protokoll festgehalten und erfolgt spätestens 3 Monate vor dem Rücktritt. Dieses Reglement mit Organigramm und Pflichtenhefte wurde am Delegiertentreffen vom 2. September 2010 genehmigt und dem Vorstand des SHV, Sektionen Zentralschweiz und Schwyz zur Genehmigung vorgelegt. Das Organigramm wird laufend aktualisiert. Ort Datum: Esther Waser-Christen Co Präsidentin des SHV Sektion Zentralschweiz Christine Fässler-Kamm Co Präsidentin des SHV Sektion Schwyz

5 Schweizerischer Hebammenverband Sektionen Zentralschweiz und Schwyz Fachgruppe Freipraktizierende Hebammen PFLICHTENHEFTE 1. Kantonszuständige Ist Ansprechperson der freipraktizierenden Hebammen des Kantons. Führt Verhandlungen mit dem Kantonsarzt, der Gesundheitsdirektion und anderen öffentlichen Diensten. Hat Kenntnisse über die kantonalen Gesetze und Verordnungen für freipraktizierende Hebammen und führt bei Neuregelungen und Anpassungen entsprechende Verhandlungen mit den zuständigen Instanzen. Nimmt, in Absprache mit der Regionalgruppe, Stellung zu politischen Entscheiden, die den Hebammenberuf oder die Tätigkeit der freipraktizierenden Hebammen betreffen. Meldet alle kantonalen Änderungen an die Verantwortliche Organigramm und Informationsdossier für Neumitglieder. 2. Regionalgruppenleiterin Organisiert und leitet die Treffen der Regionalgruppen. Sorgt dafür, dass ein Protokoll erstellt wird. Ist verantwortlich für die Teilnahme einer Delegierten am Delegiertentreffen der Regionalgruppen oder nimmt selbst an der Sitzung teil. 3. Kontaktperson Fachgruppe / Vorstand Leitet und organisiert die Delegiertentreffen, sorgt dafür, dass ein Protokoll erstellt wird. ist Mitglied des Vorstandes. Informationsfluss zwischen der FG - fph und dem Vorstand gewährleisten. Organisiert die Räumlichkeiten der Delegiertentreffen. Publiziert die Daten des Delegiertentreffens rechtzeitig in der Hebammenzeitung. 4. Kontaktperson IGGH-CH Orientiert über Aktualitäten und Neuerungen der IGGH-CH. 5. Statistik Pflegt Kontakte zur Schweizerischen Statistikgruppe. Fordert jährlich die Statistik bei allen Sektionsmitglieder mit Bewilligung für die Freiberuflichkeit (Adressen bei den Gesundheitsämter der jeweiligen Kantone)

6 ein. Kontrolliert ob die Statistik eingereicht wurde und leitet dies dem ZHAW (Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften in Winterthur weiter). Rücksprache mit den Listenverantwortlichen. Statistikblatt für die Zentralschweiz erstellen. Statistikblatt Zentralschweiz an die jeweiligen Gesundheitsämter und an die Kantonsärzte schicken. 6. Kasse Fortlaufende Buchung von Einnahmen und Ausgaben. Erstellen des Budget für das folgende Jahr. Dieses wird an der Herbstsitzung vorgelegt. Abschluss der Jahresrechnung des vergangenen Jahres (jeweils Ende Oktober). Dieser wird im laufenden Jahr an der Frühlingssitzung vorgelegt. Antrag für den Sektionsbeitrag, Rechnungsabschluss und Budget werden der Kassiererin der Sektionen Zentralschweiz und Schwyz rechtzeitig zur Einsicht zugestellt. Verdankung von Spenden. Berechnung der Mitglieder - und Listenbeiträge (Änderungen jährlich möglich). Einfordern und Mahnen (der von der Fachgruppe festgelegte Mahnungsbetrag wird in Rechnung gestellt) von ausstehenden Beträgen. Bezahlung der Spesen an die Fachgruppenmitglieder (Kopien, Porto, Getränke usw.). 7. Internet Die Mandatsträgerin ist verantwortlich für die Aktualisierung der Homepage der fph-zentralschweiz. Sie macht einen ersten Auftritt für Neueinsteigerinnen und schickt den Mitgliedern den Link und das persönliche Passwort für die Aktualisierung der persönlichen Daten. Kontrolle der bestehenden Homepage auf Verfügbarkeit (Sucher, Suchbegriffe) und Vollständigkeit. Finanzierung der Homepage (Grafiker, PR, Web Domain) sichern. Aktualisierung der Gruppe FG sowie Versand von Informationen im Auftrag von Kolleginnen per . Aufnahme ( ), Verwaltung (PC-Ordner, Disk) und Integration der FG- Beiträge. Aktualisierung der Hebammenliste in Koordination mit der Listenverantwortlichen. Aktualisierung der Adressliste der fph. Kontrolle der bestehenden Homepage auf Verfügbarkeit (Sucher, Suchbegriffe) und Vollständigkeit. Beiträge und beantwortung in eigener Regie erstellen und bei FG- Mitgliedern einfordern. 8. Verantwortliche Organigramm und Informationsdossier für Neumitglieder

7 Bereitstellung relevanter Unterlagen und Informationen für angehende freipraktizierende Hebammen, Kontaktperson für angehende, freipraktizierende Hebammen im Zusammenhang mit dem Informationsdossier. Zusammenstellung und Versand des elektronischen Informationsdossiers mit standardisiertem Willkommensbrief und den nächsten bekannten Sitzungsdaten der fph. Regelmässige Aktualisierung und Überarbeitung des Informationsdossiers. Aktualisiert das Organigramm der Fachgruppe. 9. Listenverantwortliche Koordinieren, Erstellen und Versenden der Liste nach festgelegten Kriterien der Fachgruppe Zentralschweiz. Erscheinen lassen der Liste nach festgelegten Zeitrahmen. Persönliche Coupons mit Listenbrief (Anmeldung) versenden. Rückgegangene Coupons sammeln, sortieren und zur Liste zusammenkleben. Rückkontrolle mit Kassiererin und der Verantwortlichen Statistik. Grafiker stellt den Prototypen her. Kontrolle der Drucksachen (gut zum Druck), Vergabe des Druckauftrages und Koordinierung der Listenverteilung. Zusammenarbeit mit Verantwortlichen Kasse, Statistik und Internet. genehmigt am Delegiertentreffen Emmenbrücke, 2. September 2010

8 Anhang 2 Internationaler Ethik-Kodex für Hebammen

Statuten der QGIS Anwendergruppe Schweiz

Statuten der QGIS Anwendergruppe Schweiz Statuten der QGIS Anwendergruppe Schweiz 1 Ziele der QGIS Anwendergruppe 1.1 Die QGIS Anwendergruppe Schweiz ist ein Verein im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Art. 60 79 ZGB). 1.2 Die Ziele

Mehr

S T A T U T E N. des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden

S T A T U T E N. des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden S T A T U T E N des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden 1. Name und Sitz Unter dem Namen "Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden" besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz

Mehr

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Staatskanzlei Informationsdienst Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Die Politische Gemeinde. (nachstehend Gemeinde genannt) und der Kanton Thurgau, vertreten durch die Staatskanzlei

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 4. Juni 2008 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» (vormals «Aargauischer Heilstätteverein») besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Mehr

Dachverband Xund Statuten

Dachverband Xund Statuten für natürliche Methoden im Gesundheitswesen S T A T U T E N Inhaltsverzeichnis Seite I. Name, Sitz, Zweck 2 Art. 1 Name und Sitz 2 Art. 2 Zweck 2 II. Mitgliedschaft 2 Art. 3 Mitglieder des Vereins sind

Mehr

STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN

STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN 1. Name und Sitz Art.1.1 Unter dem Namen Skiclub Steil'Alva besteht ein Verein im Sinne von Art.60 ff. ZGB. Der Sitz des Vereins ist in Nennigkofen. 2. Zweck

Mehr

Verein. Association of Management Schools Switzerland (AMS) - S t a t u t e n - Mai 2009. AMS S t a t u t e n Mai 2009 1 / 7

Verein. Association of Management Schools Switzerland (AMS) - S t a t u t e n - Mai 2009. AMS S t a t u t e n Mai 2009 1 / 7 Verein Association of Management Schools Switzerland (AMS) - S t a t u t e n - Mai 2009 1 / 7 Inhaltsverzeichnis I Name, Sitz und Zweck Art. 1: Name, Sitz Art. 2: Zweck II Mitgliedschaft Art. 3: Mitglieder

Mehr

Reglement Elternzirkel

Reglement Elternzirkel Reglement Elternzirkel Inhaltsverzeichnis Zweck und Ziele 2 Gesetzliche Grundlagen 2 Mitglieder 2 Organisation 3 Vorstand 3 Lehrerschaft / Schulleitung 4 Öffentlichkeitsarbeit 4 Finanzierung 4 Infrastruktur

Mehr

Benutzer Anleitung Manegger Tourenbuch

Benutzer Anleitung Manegger Tourenbuch Benutzer Anleitung Manegger Tourenbuch Stand: 7.10.2013 Autor: Berthold Müller 1. Login Vorgang... 2 2. Passwort ändern und Benutzerdaten überprüfen und anpassen... 2 2.1. Maske mit Benutzerdaten... 3

Mehr

Kommunikations- Kommission

Kommunikations- Kommission Kommunikations- Kommission INHALTSVERZEICHNIS Statuarische Zielsetzung und Pflichten (Art. 9.1, 9.3.)...3 1 Zusammensetzung...3 2 Allgemeine Aufgaben der Kommission...4 3 Aufgaben-, Zuständigkeits- und

Mehr

Zur Bestätigung wird je nach Anmeldung (Benutzer oder Administrator) eine Meldung angezeigt:

Zur Bestätigung wird je nach Anmeldung (Benutzer oder Administrator) eine Meldung angezeigt: K U R Z A N L E I T U N G D A S R Z L WE B - P O R T A L D E R R Z L N E W S L E T T E R ( I N F O - M A I L ) RZL Software GmbH Riedauer Straße 15 4910 Ried im Innkreis Version: 11. Juni 2012 / mw Bitte

Mehr

Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN

Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN Grundsätze Artikel 1 Unter dem Namen "Gönnervereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon, in der Folge "Vereinigung

Mehr

Gesundheitlich und Soziale Berufsmatura. Informationsbroschüre Lehrbegleitende Ausbildung 2015 2018

Gesundheitlich und Soziale Berufsmatura. Informationsbroschüre Lehrbegleitende Ausbildung 2015 2018 Gesundheitlich und Soziale Berufsmatura Informationsbroschüre Lehrbegleitende Ausbildung 2015 2018 Januar 2015 - 2 - Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 Voraussetzungen für die Aufnahme an die Berufsmaturitätsschule...

Mehr

Statuten Verein für aktive Humanität

Statuten Verein für aktive Humanität Statuten Verein für aktive Humanität Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein für aktive Humanität besteht ein nicht gewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne

Mehr

Reglement des Elternrates Ottenbach. Reglement. Elternrat. Ottenbach

Reglement des Elternrates Ottenbach. Reglement. Elternrat. Ottenbach Reglement Elternrat Ottenbach Reglement Elternrat Ottenbach_2011.doc 1 Erstelldatum 22.3.2012 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 3 2 Ziel... 3 3 Abgrenzung... 3 4 Elterndelegierte... 3 5 Organisation...

Mehr

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung

Mehr

IPA SEKTION SCHWEIZ. Reglemente. Reglement über die Aufnahme von Personen. Reglement über die Kontrollstelle. Reglement über Ehrungen

IPA SEKTION SCHWEIZ. Reglemente. Reglement über die Aufnahme von Personen. Reglement über die Kontrollstelle. Reglement über Ehrungen IPA SEKTION SCHWEIZ Reglemente Reglement über die Aufnahme von Personen Reglement über die Kontrollstelle Reglement über Ehrungen Reglement über die Aufnahme von Personen Liste der Personenkategorien,

Mehr

Reglement. über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement)

Reglement. über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement) Reglement über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement) I. Allgemeines 1. Voraussetzungen Art. 1 Grundsätze Das Mitglied von LEADING SWISS AGENCIES muss: a) in der Schweiz domiziliert sein,

Mehr

Statuten. A Allgemeine Bestimmungen Name und Sitz Zweck des Vereins

Statuten. A Allgemeine Bestimmungen Name und Sitz Zweck des Vereins Statuten A Allgemeine Bestimmungen Name und Sitz Zweck des Vereins B Mitgliedschaft Mitglieder Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft Mitgliederbeiträge C Vorstand Stellung Zusammensetzung Aufgaben D Generalversammlung

Mehr

STATUTEN. des Vereins Kinderkrippe Sennhof

STATUTEN. des Vereins Kinderkrippe Sennhof STATUTEN des Vereins Kinderkrippe Sennhof 1. INHALT 2. Name und Sitz... 3 3. Zweck... 3 4. Mitgliedschaft... 3 4.1 Allgemeines, Entstehung, Erlöschen, Ausschluss... 3 5. Rechte und Pflichten der Mitglieder...

Mehr

STATUTEN Verein "Traubenblütenfest (TBF)"

STATUTEN Verein Traubenblütenfest (TBF) STATUTEN Verein "Traubenblütenfest (TBF)" Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 3 2 Zweck 3 3 Mitgliedschaft 3 3.1 Aktivmitglied 3 3.2 Passivmitglieder 3 4 Ein-/Austritte und Ausschluss 3 4.1 Eintritte 3

Mehr

Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern

Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung vermutlich gesetzwidriger

Mehr

Anleitung für IQES-Verantwortliche Persönliche Konten verwalten

Anleitung für IQES-Verantwortliche Persönliche Konten verwalten Anleitung für IQES-Verantwortliche Persönliche Konten verwalten Tellstrasse 18 8400 Winterthur Schweiz Telefon +41 52 202 41 25 info@iqesonline.net www.iqesonline.net Anleitung Konto verwalten Seite 2

Mehr

Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten. Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer

Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten. Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer 1.1 Die Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff

Mehr

Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10.

Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10. - 1-412.310 Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10. Januar 2013 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen den Artikel

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Reglement Generalsekretariat SDM

Reglement Generalsekretariat SDM Reglement Generalsekretariat SDM Gestützt auf Artikel 15 Abs. 3 und Artikel 18 der Statuten erlässt der Vorstand das nachfolgende Reglement: Inhaltsverzeichnis I. Grundsatz 2 Art. 1 Grundsätze 2 II. Aufgaben

Mehr

Statuten Gültig ab 1. Januar 2014

Statuten Gültig ab 1. Januar 2014 Statuten Gültig ab 1. Januar 2014 Inhalt I. Name, Sitz und Zweck... 3 Art.1 Art.2 Name und Sitz... 3 Zweck des Vereins... 3 II. Mitgliedschaft... 3 Art.3 Mitgliedschaft... 3 Art.4 Austritt und Ausschluss...

Mehr

INTERNATIONALES AKADEMISCHES ABKOMMEN

INTERNATIONALES AKADEMISCHES ABKOMMEN INTERNATIONALES AKADEMISCHES ABKOMMEN Abkommen zwischen der (vollständigen Namen der Schule von USP, in Portugiesisch geschrieben) DA UNIVERSIDADE DE SÃO PAULO (BRASILIEN) und die...( vollständiger Name

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION DER SOZIALHILFE

REGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION DER SOZIALHILFE EINWOHNERGEMEINDE GELTERKINDEN REGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION DER SOZIALHILFE (IN KRAFT SEIT. MÄRZ 00) Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Gelterkinden Seite Die Gemeindeversammlung

Mehr

Agentur für Werbung & Internet. Schritt für Schritt: E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail

Agentur für Werbung & Internet. Schritt für Schritt: E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail Agentur für Werbung & Internet Schritt für Schritt: E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail Inhalt E-Mail-Konto erstellen 3 Auswahl des Servertyp: POP oder IMAP 4 Konfiguration

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung SRL Nr. 865 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 23. März 1998* Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 27. Mai 1997 1,

Mehr

STATUTEN. Gewerbeverein Stäfa

STATUTEN. Gewerbeverein Stäfa STATUTEN 1. Name und Zweck Art. 1 Unter dem Namen besteht in Stäfa ein am 9. November 1862 gegründeter, 1869 aufgelöster und am 10. März 1877 erneut gebildeter, unabhängiger Verein im Sinne von Art. 66

Mehr

gesundheit, bildung, zukunft.

gesundheit, bildung, zukunft. STATUTEN (10.06.2003) Inhaltsverzeichnis I Name und Sitz Art. 1 Art. 2 Name Sitz II Zweck und Aufgaben Art. 3 Art. 4 Art. 5 III Organe Art. 6 Zweck Aufgaben Non-Profit Organisation Organe 3.1 Mitgliederversammlung

Mehr

SwiNOG Federation Statuten. Index

SwiNOG Federation Statuten. Index SwiNOG Federation Statuten Index KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 2 ART. 1 NAME UND SITZ... 2 ART. 2 ZWECK... 2 ART. 3 FINANZEN... 2 KAPITEL II MITGLIEDSCHAFT... 3 ART. 4 MITGLIEDSCHAFT... 3 ART. 5

Mehr

Schmatzplatz Die Tagesstruktur im Tannzapfenland. Reglement V1.2_2015_09_05. Christina Stillhart & Daniel Sigrist Sonnenhofstrasse 7 8374 Oberwangen

Schmatzplatz Die Tagesstruktur im Tannzapfenland. Reglement V1.2_2015_09_05. Christina Stillhart & Daniel Sigrist Sonnenhofstrasse 7 8374 Oberwangen Reglement V1.2_2015_09_05 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Allgemeine Bestimmungen... 3 2 Zulassung... 3 3 Aufnahmeverfahren... 3 4 Kosten... 3 5 Betreuung... 4 6 Versicherung... 4 7 Kündigung...

Mehr

Gruppe Nr. 225 der Schweizer Sektion von Amnesty International

Gruppe Nr. 225 der Schweizer Sektion von Amnesty International Statuten Gruppe Nr. 225 der Schweizer Sektion von Amnesty International Name, Rechtsform, Sitz 1. Unter dem Namen Amnesty International Students an der Universität St. Gallen besteht im Sinne der Art.

Mehr

Anleitung zur Online-Schulung

Anleitung zur Online-Schulung Anleitung zur Online-Schulung Webbasierte 7-Stunden-Schulung für Personen mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht oder Luftpost (gemäß Kapitel 11.2.3.9 der Verordnung (EU) Nr. 185/2010). Vorgehensweise:

Mehr

Unter dem Namen Pronto-Club besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Horw.

Unter dem Namen Pronto-Club besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Horw. Statuten Prontoclub Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Pronto-Club besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Horw. Art. 2 Zweck Der Verein bezweckt die Bereitstellung der finanziellen

Mehr

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes

Mehr

FME Förderverein Museum ENTER

FME Förderverein Museum ENTER FME Förderverein Museum ENTER S T A T U T E N I. N A M E und Z W E C K des V E R E I N S Artikel 1 Name, Sitz Unter dem Namen FME Förderverein Museum ENTER besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von

Mehr

Statuten der Vereinigung Christlicher Unternehmer Regionalgruppe Zürich

Statuten der Vereinigung Christlicher Unternehmer Regionalgruppe Zürich Statuten der Vereinigung Christlicher Unternehmer Regionalgruppe Zürich 1 ) )ehen Wirtschaft der Schweiz leitende Funktionen bekleiden und bestrebt sind, diese als gläubige Christen, im Sinn der christlichen

Mehr

Statuten des Vereins KaTina Kindertagesstätte

Statuten des Vereins KaTina Kindertagesstätte Statuten des Vereins KaTina Kindertagesstätte Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen "KaTina Kindertagesstätte" besteht ein Verein im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) Artikel 60 bis 79 mit

Mehr

Organisationsreglement

Organisationsreglement Verein swissdec swissdec, 6002 Luzern www.swissdec.ch Organisationsreglement Inhaltsverzeichnis I Vorstand... 4 1 Zusammensetzung... 4 2 Rechnungsführer... 4 II Organisationseinheiten des Vereins... 4

Mehr

Tevalo Handbuch v 1.1 vom 10.11.2011

Tevalo Handbuch v 1.1 vom 10.11.2011 Tevalo Handbuch v 1.1 vom 10.11.2011 Inhalt Registrierung... 3 Kennwort vergessen... 3 Startseite nach dem Login... 4 Umfrage erstellen... 4 Fragebogen Vorschau... 7 Umfrage fertigstellen... 7 Öffentliche

Mehr

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung ÄNDERUNG DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN, DIE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG AN ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN

Mehr

Ping Erfahrungsaustausch

Ping Erfahrungsaustausch Corporate Technology Ping Erfahrungsaustausch 14. Mai 2012 München Perlach Selbstverständnis und Organisation der PINGler / Copyright Copyright Siemens Siemens AG 2006. AG

Mehr

Hilfe zur ekim. Inhalt:

Hilfe zur ekim. Inhalt: Hilfe zur ekim 1 Hilfe zur ekim Inhalt: 1 Benutzerkonten und rechte... 2 1.1 Hauptkonto (Unternehmer bzw. Lehrer)... 2 1.2 Benutzer (Mitarbeiter bzw. Schüler)... 3 2 Präsentationsmodus... 4 3 Warenkorb...

Mehr

Statuten Verein CommunityRack.org - Stand 2014-12-01

Statuten Verein CommunityRack.org - Stand 2014-12-01 Statuten Verein CommunityRack.org - Stand 2014-12-01 1 Name und Sitz Unter dem Namen CommunityRack.org besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Er ist politisch und konfessionell

Mehr

Kurzanleitung zur Anmeldung:

Kurzanleitung zur Anmeldung: Kurzanleitung zur Anmeldung: Liebes zukünftiges Mitglied, auf den folgenden Seiten werden alles notwendigen Daten Deiner Person aufgenommen. Diese Daten werden Vereinsintern und Verbandsintern (siehe Datenschutz

Mehr

Reglement vom 27. September 2011 über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (RBG)

Reglement vom 27. September 2011 über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (RBG) KANTONALER FONDS ZUR FÖRDERUNG VON KRIPPENPLÄTZEN Kriterien für die Gewährung von Finanzhilfe für die Schaffung neuer Krippenplätze Gesetzliche Grundlage Gesetz vom 9. Juni 2011 über die familienergänzenden

Mehr

Nach der Einrichtung einer Benutzerkennung auf dem IW Medien Messenger werden dem Geschäftspartner automatisch zwei Informationsmails zugestellt.

Nach der Einrichtung einer Benutzerkennung auf dem IW Medien Messenger werden dem Geschäftspartner automatisch zwei Informationsmails zugestellt. 1 Systembeschreibung Der IW Medien Messenger ist eine zentrale Serverlösung für den vertraulichen E-Mail- Austausch mit Geschäftspartnern, die über keine eigene Verschlüsselungs-Software verfügen. Anstatt

Mehr

Domaintransfer von Switch zu switchplus

Domaintransfer von Switch zu switchplus Domaintransfer von Switch zu switchplus Durch einen Beschluss des Bundesrates und des BAKOM muss die Verwaltung der Internetadressen mit den Endungen für die Schweiz und das Inkasso getrennt werden. Somit

Mehr

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Geschäftsstelle Spitex Gossau Rosenweg 6,9201 Gossau Tel. 071 383 23 63 / Fax 071 383 23 65 kpv.gossau@spitexgossau.ch Krankenpflegeverein

Mehr

S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A.

S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A. S T A T U T E N der Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A. mit Sitz in Opfikon (ZH) I. FIRMA, SITZ, DAUER UND ZWECK DER GESELLSCHAFT Artikel 1 Unter der

Mehr

S A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen

S A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen S A T Z U N G für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen (neue leben Lebensversicherung AG, neue leben Unfallversicherung AG, neue leben Pensionskasse AG) Inhaltsverzeichnis Seite Präambel 2 1

Mehr

Eine doppelte bzw. mehrfache Erfassung eines Kunden ist unbedingt zu vermeiden.

Eine doppelte bzw. mehrfache Erfassung eines Kunden ist unbedingt zu vermeiden. Arbeitsanweisungen 1 Prüfung und Erfassung eines Kunden Für die langfristige Kundenbindung sollen möglichst alle Kunden in der Kundenverwaltung gespeichert werden. Termine im Kalender können nur gespeichert

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Ausfüllhilfe für die ESTA Beantragung zur Einreise in die Vereinigten Staaten

Ausfüllhilfe für die ESTA Beantragung zur Einreise in die Vereinigten Staaten Ausfüllhilfe für die ESTA Beantragung zur Einreise in die Vereinigten Staaten Das Heimatschutzministerium empfiehlt, sich allerspätestens 72 Stunden vor der Abreise online zu registrieren, damit die Genehmigung

Mehr

Statuten Alumni ZHAW MSc BA

Statuten Alumni ZHAW MSc BA I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Alumni ZHAW MSc BA besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, der die ehemaligen Studierenden der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW)

Mehr

Leitlinie-Qualitätszirkel

Leitlinie-Qualitätszirkel Leitlinie-Qualitätszirkel 2 23 Leitlinie-Qualitätszirkel INHALTSVERZEICHNIS Präambel 3 1 Qualitätszirkel 3 1.1 Definition 3 1.2 Arten 3 1.3 Größe und Struktur 3 1.4 Themen, Dauer und Häufigkeit 4 1.5 Dokumentation

Mehr

Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung)

Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Swisslos-Sportfonds: Verordnung 56. Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Vom 6. November 0 (Stand.

Mehr

Online-Fanclub-Verwaltung

Online-Fanclub-Verwaltung Online-Fanclub-Verwaltung Kurzanleitung Diese Kurzanleitung soll in wenigen Schritten beschreiben, wie Sie Ihre Fanclubdaten online verwalten können. Wenn Sie Ihren Fanclub nicht selbst verwalten können,

Mehr

Statuten Spitex-Verein Untersiggenthal 24.03.2011. Statuten. Spitex-Verein Untersiggenthal

Statuten Spitex-Verein Untersiggenthal 24.03.2011. Statuten. Spitex-Verein Untersiggenthal Statuten Spitex-Verein Untersiggenthal I. Grundlagen 1. Name, Sitz Unter dem Namen Spitex-Verein Untersiggenthal besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB)

Mehr

Registrierung am Elterninformationssysytem: ClaXss Infoline

Registrierung am Elterninformationssysytem: ClaXss Infoline elektronisches ElternInformationsSystem (EIS) Klicken Sie auf das Logo oder geben Sie in Ihrem Browser folgende Adresse ein: https://kommunalersprien.schule-eltern.info/infoline/claxss Diese Anleitung

Mehr

Bearbeitungsreglement. Extern

Bearbeitungsreglement. Extern Bearbeitungsreglement Extern Ausgabe 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 1 1.1. Rechtliche Grundlage 1 1.2. Ziel des Bearbeitungsreglementes 1 2. Kurzbeschreibung Krankenkasse Birchmeier 1 3. Organisation

Mehr

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Die Evangelischen Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland verstehen sich als Orte, an denen Kinder-, Jugend-, Familien-

Mehr

Wenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen.

Wenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen. 1 PIN/TAN-T-Online-WebBanking mit moneyplex Bis auf wenige Ausnahmen bieten heute fast alle Kreditinstitute modernes und hoch sicheres HBCI-Internetbanking an. Um mit nicht HBCI-fähigen Banken trotzdem

Mehr

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht

Mehr

GEMEINDE BOTTMINGEN. Pflichtenheft. des Wahlbüros

GEMEINDE BOTTMINGEN. Pflichtenheft. des Wahlbüros GEMEINDE BOTTMINGEN Pflichtenheft des Wahlbüros I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite I. Allgemeine Bestimmungen Gegenstand 3 Zusammensetzung, Aufsicht 3 3 Allgemeine Aufgaben des Wahlbüros 3 4 Pflichten

Mehr

Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich

Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Mitgliederbereich (Version 1.0) Bitte loggen Sie sich in den Mitgliederbereich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten

Mehr

Statuten der Alumni Nuolen

Statuten der Alumni Nuolen Statuten der Alumni Nuolen I. Namen, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Alumni Nuolen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Wangen-Nuolen. Art.

Mehr

Funktionsbeschreibungen Vorstand EMHV

Funktionsbeschreibungen Vorstand EMHV Funktionsbeschreibungen Vorstand EMHV 1 Inhaltsverzeichnis Funktionsbeschreibung Präsident EMHV 3 Funktionsbeschreibung Vize-Präsident EMHV 5 Funktionsbeschreibung Obmann EMHV 7 Funktionsbeschreibung Vize-Obmann

Mehr

Ausfüllhilfe ESTA USA

Ausfüllhilfe ESTA USA Das Heimatschutzministerium empfiehlt, sich allerspätestens 72 Stunden vor der Abreise online zu registrieren, damit die Genehmigung noch rechtzeitig erteilt werden kann. Die ESTA-Genehmigung ist für zwei

Mehr

Zentraler Veranstaltungskalender der Hochschule Landshut

Zentraler Veranstaltungskalender der Hochschule Landshut Zentraler Veranstaltungskalender der Hochschule Landshut 1. Verwaltung des Kalenders 2. Vorbereitende Schritte 3. Art des Termins 4. Anlegen eines Termins 5. Terminweitergabe an den Veranstaltungskalender

Mehr

Vertrag Stillberatung SBK. Tarifvertrag. zwischen dem. Schweizer Berufsverband der Krankenschwestern und Krankenpfleger. und dem

Vertrag Stillberatung SBK. Tarifvertrag. zwischen dem. Schweizer Berufsverband der Krankenschwestern und Krankenpfleger. und dem Tarifvertrag zwischen dem Schweizer Berufsverband der Krankenschwestern und Krankenpfleger (SBK) und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer (KSK) Art. 1. Gegenstand Der vorliegende Vertrag,

Mehr

Schulzahnpflege Reglement (Inkraftsetzung am 20. August 2007)

Schulzahnpflege Reglement (Inkraftsetzung am 20. August 2007) Schulzahnpflege Reglement (Inkraftsetzung am 20. August 2007) 1. Ziel und allgemeine Bestimmungen Das Ziel der Schulzahnpflege besteht darin, durch Massnahmen zur Erhaltung einer gesunden Mundhöhle einen

Mehr

Antrag Qualitätssiegel des MedienCampus Bayern

Antrag Qualitätssiegel des MedienCampus Bayern des MedienCampus Bayern Für Antragsteller des Qualitätssiegels Qualitätssiegel des MedienCampus Bayern e. V. Aus- bzw. Fortbildungseinrichtungen im Medienbereich bzw. Medienunternehmen, die in der Ausbzw.

Mehr

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v. Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister

Mehr

STATUTEN. 1. Name und Sitz. 2. Zweck des Vereins. 3. Mitgliedschaft

STATUTEN. 1. Name und Sitz. 2. Zweck des Vereins. 3. Mitgliedschaft STATUTEN 1. Name und Sitz Unter dem Namen Fachverband Sozialpädagogische Familienbegleitung Schweiz besteht seit dem 30. Oktober 1998 ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Der Verband ist politisch unabhängig

Mehr

Wissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe

Wissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe Wissenswertes über die Bewertung Arbeitshilfe Grundlagen 02 Der Zweck der Archivierung ist es, Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, eine kontinuierliche und rationelle Aktenführung

Mehr

Statuten der NADA Schweiz

Statuten der NADA Schweiz Statuten der NADA Schweiz Art. 1: Name und Sitz Unter dem Namen NADA - Schweiz besteht ein 2004 gegründeter Verein, gemäss Art 60 ff ZGB, mit Sitz in Wil. (Postadresse ist die Adresse des Präsidenten)

Mehr

Willkommen bei consultoronline! Ablauf der e-beratung

Willkommen bei consultoronline! Ablauf der e-beratung consultoronline Willkommen bei consultoronline! Ablauf der e-beratung lic. phil. Regula Usteri Dr. phil. Barbara Preschl www.consultor-online.net / info@consultor-online.net Allgemeine Kontaktaufnahme

Mehr

Mitglied: Name od Firma: Ausbildungsstätte: Straße: Postleitzahl: Land: Ansprechpartner: Vorname: Nachname: Geburtsdatum: Tätigkeit: Telefon: Fax:

Mitglied: Name od Firma: Ausbildungsstätte: Straße: Postleitzahl: Land: Ansprechpartner: Vorname: Nachname: Geburtsdatum: Tätigkeit: Telefon: Fax: Seite 1 von 5 Antrag auf Mitgliedschaft im KNX-Userclub Austria (Verein zur Förderung der KNX-Technologie) Stand: März 2010 Mitglied: Name od Firma: Ausbildungsstätte: Straße: Postleitzahl: Land: Ansprechpartner:

Mehr

Pflichtenheft. VEREIN GLH Glaris lueget häne. Gewaltprävention im Glarnerland

Pflichtenheft. VEREIN GLH Glaris lueget häne. Gewaltprävention im Glarnerland Pflichtenheft VEREIN GLH Glaris lueget häne Gewaltprävention im Glarnerland PRÄSIDENT Der Präsident ist vorbehältlich anderer statutarischer Regelungen für die gesamte Vereins und die Vorstandstätigkeit

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

Anmeldung, Registrierung und Elternkontrolle des MEEP!-Tablet-PC

Anmeldung, Registrierung und Elternkontrolle des MEEP!-Tablet-PC Anmeldung, Registrierung und Elternkontrolle des MEEP!-Tablet-PC Starten Sie in den Browsern Chrome oder Safari die Seite: www.mymeep.de Erstellen Sie Ihren persönlichen Account unter Eltern Login neu,

Mehr

Kurzer Leitfaden für den Einstieg in PayComm

Kurzer Leitfaden für den Einstieg in PayComm Kurzer Leitfaden für den Einstieg in PayComm Vor dem Login Monatliche Infomail Als Nutzer von PayComm erhalten Sie automatisch, jeweils zum Ende eines Monats, eine Informations- E-Mail direkt an Ihre E-Mail-Adresse

Mehr

Handbuch - Mail-Sheriff Verwaltung

Handbuch - Mail-Sheriff Verwaltung SCHWARZ Computer Systeme GmbH Altenhofweg 2a 92318 Neumarkt Telefon: 09181-4855-0 Telefax: 09181-4855-290 e-mail: info@schwarz.de web: www.schwarz.de Handbuch - Mail-Sheriff Verwaltung Gehen Sie mit Ihrem

Mehr

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

Roundcube Webmail Kurzanleitung

Roundcube Webmail Kurzanleitung Roundcube Webmail Kurzanleitung Roundcube Webmail ist ein IMAP Client, der als Schnittstelle zu unserem E-Mail-Server dient. Er hat eine Oberfläche, die E-Mail-Programmen für den Desktop ähnelt. Öffnen

Mehr

Vertreterabrechnung DdD Cowis backoffice

Vertreterabrechnung DdD Cowis backoffice Vertreterabrechnung DdD Cowis backoffice Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis Bereich Adressen... 3 Übergeordnete Vertreter... 3 Provisionen... 4 Bereich Aufträge... 4 Seite 2 von 5 Bereich Adressen In der

Mehr

Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel)

Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) Organisationsverordnung Rügel 7.300 Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) vom. Oktober 05 (Stand 0. Januar 06) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten

Mehr

Reglement über das. Oeffentlichkeitsprinzip und. den Datenschutz

Reglement über das. Oeffentlichkeitsprinzip und. den Datenschutz Reglement über das Oeffentlichkeitsprinzip und den Datenschutz vom 17. Juni 2002 Inhaltsverzeichnis 2 I. Oeffentlichkeitsprinzip Seite 1 Ziele 3 2 Verantwortlichkeiten 3 3 Dringliche Informationen 3 4

Mehr

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere"

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung Spezialtierarzt FVH für Kleintiere Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere" 1 Spezialtierarztbezeichnung Für das Gebiet der Kleintiermedizin wird die Bezeichnung

Mehr

Statuten 2014. Ersetzt die Statuten vom 15. Februar 1984 und Statutenänderung vom 9. Februar 1995. Statuten, 6. März 2014 1

Statuten 2014. Ersetzt die Statuten vom 15. Februar 1984 und Statutenänderung vom 9. Februar 1995. Statuten, 6. März 2014 1 Statuten 2014 Ersetzt die Statuten vom 15. Februar 1984 und Statutenänderung vom 9. Februar 1995 Statuten, 6. März 2014 1 Inhaltsverzeichnis 1. Name und Zweck... 3 2. Mitgliedschaft... 3, 4 3. Rechte,

Mehr

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 -

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 - Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 - Börse München INHALT I. Abschnitt: Organisation 1 Träger 2 Organe 3 Mitgliedschaft, Vorsitz und Amtszeit des Freiverkehrsausschusses

Mehr

Der Betriebsrat der Musterfirma hat gemäß 36 BetrVG in der Sitzung vom xx.xx.xxxx folgende. Geschäftsordnung. 1 Geltung

Der Betriebsrat der Musterfirma hat gemäß 36 BetrVG in der Sitzung vom xx.xx.xxxx folgende. Geschäftsordnung. 1 Geltung Geschäftsordnung Der Betriebsrat der Musterfirma hat gemäß 36 BetrVG in der Sitzung vom xx.xx.xxxx folgende beschlossen. Geschäftsordnung 1 Geltung Die Geschäftsordnung gilt für die Dauer einer Amtsperiode.

Mehr