Leitbild und Fachgruppenreglement
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- Ludo Kirchner
- vor 8 Jahren
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1 Schweizerischer Hebammenverband Sektionen Zentralschweiz und Schwyz Fachgruppe Freipraktizierende Hebammen Leitbild und Fachgruppenreglement genehmigt am Delegiertentreffen Emmenbrücke, 2. September 2010
2 LEITBILD Unsere Zusammenarbeit ist geprägt von Solidarität, Fairness, Wertschätzung und Transparenz. In der Fachgruppe sind uns Austausch und Netzwerkarbeit wichtig. Wir betreiben Öffentlichkeitsarbeit, engagieren uns in der Politik und fördern das Lobbying. In unserer Arbeit bemühen wir uns um Qualität, Kompetenz, Effizienzsteigerung, und Weiterentwicklung und arbeiten zielorientiert. FACHGRUPPENREGLEMENT AUFGABEN UND ORGANISATION DER FACHGRUPPE Die Fachgruppe koordiniert alle Belange der fph, sie organisiert die Liste der fph und überprüft die Fort- und Weiterbildungsnachweise. Die Fachgruppe ist in Regionalgruppen aufgeteilt. Die Regionalgruppen konstituieren sich selber. Die Regionalgruppen führen Protokoll über ihre Aktivitäten. Die Fachgruppe ist den Co.-Präsidentinnen des SHV, Sektionen Zentralschweiz und Schwyz untergeordnet. Die Regionalgruppen behandeln die berufspolitischen Themen der Region und bieten Platz für die Praxisentwicklung. Der Informationsfluss zwischen den Regionalgruppen und dem Vorstand wird durch die Delegiertentreffen der Regionalgruppen, dem gegenseitigen Versenden der Protokolle und durch eine Vertreterin im Vorstand gewährleistet. Die Delegiertentreffen finden zweimal jährlich statt und dienen dem Informationsaustausch und der Klärung von Fragen, die überregional behandelt werden müssen. Die Vertreterin des Vorstandes organisiert und leitet die Delegiertentreffen. Am Delegiertentreffen nehmen die Vertreterin des Vorstandes, je mindestens eine Vertreterin der Regionalgruppe und eine Vertreterin der IGGHCH teil. Die Delegiertentreffen stehen allen Mitgliedern der Fachgruppe offen. Die Korrespondenz nach aussen wird auf dem offiziellen Verbandspapier in der offiziellen Schrift geführt. Von sämtlichen schriftlichen Kontakten, sowie den Sitzungsprotokollen geht 1 Kopie an die Co.- Präsidentinnen. Im Organigramm sind Struktur, Infofluss und die Verteilung der Mandate aufgezeichnet (siehe Anhang 1). MITGLIEDSCHAFT Voraussetzungen für die Mitgliedschaft Diplomierte Hebamme Mitglied des SHV, Sektion Zentralschweiz oder Schwyz Gültige Berufsausübungsbewilligung einer Gesundheitsdirektion der Kantone
3 Luzern, Obwalden, Nidwalden, Uri, Zug oder Schwyz (Ausnahme: Hebammen die ausschliesslich Kurse anbieten) Fristgerechtes Bezahlen des Fachgruppen-Beitrages Beginn der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft beginnt mit der Anmeldung bei der Kassiererin der Fachgruppe und dem Bezahlen des Fachgruppen-Beitrages Rechte der Mitglieder Jedes Mitglied kann an den Arbeitssitzungen der Regionalgruppen teilnehmen und ist stimm- und wahlberechtigt. Jedes Mitglied kann an den Delegiertentreffen der Regionalgruppen teilnehmen und ist stimm- und wahlberechtigt. Jedes Mitglied kann sich als Ressortverantwortliche zur Verfügung stellen. Die Wahl erfolgt an den Delegiertentreffen Jedes Mitglied kann sich, gemäss Aufnahmekriterien, in die Liste der freipraktizierenden Hebammen eintragen. Die Kosten dafür werden jedes Jahr neu angepasst. Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder verpflichten sich zur fristgerechten Rücksendung der korrekt und vollständig ausgefüllten Statistik zum Besuch von jährlich mindestens zwei Tage Fort- oder Weiterbildungsveranstaltungen (1 Tag entspricht 6 Lektionen / Stunden), sie weisen die besuchte Fortbildung nach. zur Kenntnisnahme und Einhaltung der folgenden Empfehlungen 1. Internationaler Ethik-Kodex für Hebammen (siehe Anhang 2) 2. Empfehlungen des SHV zur Berufsausübung für fph Juli 2010 zur Kenntnisnahme und Einhaltung der relevanten schweizerischen und kantonalen Gesetze insbesondere 1. Bundesgesetz über Krankenversicherung (KVG), Artikel betreffend Mutterschaft 2. Kantonale Gesundheitsgesetze und entsprechende Verordungen über die Berufe im Gesundheitswesen Ende der Mitgliedschaft Die Beendigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich durch schriftliche Meldung an die Kassiererin der Fachgruppe freipraktizierende Hebammen, SHV, Sektionen Zentralschweiz und Schwyz. Ein bereits bezahlter Fachgruppen-Jahresbeitrag wird nicht zurückerstattet. Die Mitgliedschaft endet automatisch, wenn die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft nicht mehr erfüllt werden. MANDATE In der Fachgruppe sind folgende Mandate zu vergeben: 1. Kantonszuständige
4 2. Regionalgruppenleiterin 3. Kontaktperson Fachgruppe / Vorstand 4. Kontaktperson IGGH-CH (Interessengemeinschaft Geburtshäuser Schweiz) 5. Statistik 6. Kasse 7. Internet 8. Verantwortliche Organigramm und Informationsdossier für Neumitglieder 9. Listenverantwortliche In einem Pflichtenheft sind Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Mandatsverantwortlichen festgelegt. Die Mandatsverantwortlichen werden gewählt (siehe Wahl- und Abstimmungsprozedere). ABSTIMMUNGS UND WAHLPROZEDERE Abstimmungen Wahlen Ein zur Abstimmung fälliges Thema wird mit der Traktandenliste im Protokoll angekündigt. Die Diskussion darüber findet statt und anschliessend wird abgestimmt. Das Delegiertentreffen hat Beschlusskraft, unabhängig davon, wie viele Hebammen anwesend sind. Bei Stimmengleichheit hat diejenige, die das Traktandum eingebracht hat, den Stichentscheid. Die verschiedenen Aufgaben sind in Mandaten zusammengefasst. Für ein Mandat muss Frau vom Delegiertentreffen gewählt werden. Wer sich für ein Mandat zur Verfügung stellt, tut dies in der Regel für 4 Jahre. Die Kündigung eines Mandats wird im Protokoll festgehalten und erfolgt spätestens 3 Monate vor dem Rücktritt. Dieses Reglement mit Organigramm und Pflichtenhefte wurde am Delegiertentreffen vom 2. September 2010 genehmigt und dem Vorstand des SHV, Sektionen Zentralschweiz und Schwyz zur Genehmigung vorgelegt. Das Organigramm wird laufend aktualisiert. Ort Datum: Esther Waser-Christen Co Präsidentin des SHV Sektion Zentralschweiz Christine Fässler-Kamm Co Präsidentin des SHV Sektion Schwyz
5 Schweizerischer Hebammenverband Sektionen Zentralschweiz und Schwyz Fachgruppe Freipraktizierende Hebammen PFLICHTENHEFTE 1. Kantonszuständige Ist Ansprechperson der freipraktizierenden Hebammen des Kantons. Führt Verhandlungen mit dem Kantonsarzt, der Gesundheitsdirektion und anderen öffentlichen Diensten. Hat Kenntnisse über die kantonalen Gesetze und Verordnungen für freipraktizierende Hebammen und führt bei Neuregelungen und Anpassungen entsprechende Verhandlungen mit den zuständigen Instanzen. Nimmt, in Absprache mit der Regionalgruppe, Stellung zu politischen Entscheiden, die den Hebammenberuf oder die Tätigkeit der freipraktizierenden Hebammen betreffen. Meldet alle kantonalen Änderungen an die Verantwortliche Organigramm und Informationsdossier für Neumitglieder. 2. Regionalgruppenleiterin Organisiert und leitet die Treffen der Regionalgruppen. Sorgt dafür, dass ein Protokoll erstellt wird. Ist verantwortlich für die Teilnahme einer Delegierten am Delegiertentreffen der Regionalgruppen oder nimmt selbst an der Sitzung teil. 3. Kontaktperson Fachgruppe / Vorstand Leitet und organisiert die Delegiertentreffen, sorgt dafür, dass ein Protokoll erstellt wird. ist Mitglied des Vorstandes. Informationsfluss zwischen der FG - fph und dem Vorstand gewährleisten. Organisiert die Räumlichkeiten der Delegiertentreffen. Publiziert die Daten des Delegiertentreffens rechtzeitig in der Hebammenzeitung. 4. Kontaktperson IGGH-CH Orientiert über Aktualitäten und Neuerungen der IGGH-CH. 5. Statistik Pflegt Kontakte zur Schweizerischen Statistikgruppe. Fordert jährlich die Statistik bei allen Sektionsmitglieder mit Bewilligung für die Freiberuflichkeit (Adressen bei den Gesundheitsämter der jeweiligen Kantone)
6 ein. Kontrolliert ob die Statistik eingereicht wurde und leitet dies dem ZHAW (Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften in Winterthur weiter). Rücksprache mit den Listenverantwortlichen. Statistikblatt für die Zentralschweiz erstellen. Statistikblatt Zentralschweiz an die jeweiligen Gesundheitsämter und an die Kantonsärzte schicken. 6. Kasse Fortlaufende Buchung von Einnahmen und Ausgaben. Erstellen des Budget für das folgende Jahr. Dieses wird an der Herbstsitzung vorgelegt. Abschluss der Jahresrechnung des vergangenen Jahres (jeweils Ende Oktober). Dieser wird im laufenden Jahr an der Frühlingssitzung vorgelegt. Antrag für den Sektionsbeitrag, Rechnungsabschluss und Budget werden der Kassiererin der Sektionen Zentralschweiz und Schwyz rechtzeitig zur Einsicht zugestellt. Verdankung von Spenden. Berechnung der Mitglieder - und Listenbeiträge (Änderungen jährlich möglich). Einfordern und Mahnen (der von der Fachgruppe festgelegte Mahnungsbetrag wird in Rechnung gestellt) von ausstehenden Beträgen. Bezahlung der Spesen an die Fachgruppenmitglieder (Kopien, Porto, Getränke usw.). 7. Internet Die Mandatsträgerin ist verantwortlich für die Aktualisierung der Homepage der fph-zentralschweiz. Sie macht einen ersten Auftritt für Neueinsteigerinnen und schickt den Mitgliedern den Link und das persönliche Passwort für die Aktualisierung der persönlichen Daten. Kontrolle der bestehenden Homepage auf Verfügbarkeit (Sucher, Suchbegriffe) und Vollständigkeit. Finanzierung der Homepage (Grafiker, PR, Web Domain) sichern. Aktualisierung der Gruppe FG sowie Versand von Informationen im Auftrag von Kolleginnen per . Aufnahme ( ), Verwaltung (PC-Ordner, Disk) und Integration der FG- Beiträge. Aktualisierung der Hebammenliste in Koordination mit der Listenverantwortlichen. Aktualisierung der Adressliste der fph. Kontrolle der bestehenden Homepage auf Verfügbarkeit (Sucher, Suchbegriffe) und Vollständigkeit. Beiträge und beantwortung in eigener Regie erstellen und bei FG- Mitgliedern einfordern. 8. Verantwortliche Organigramm und Informationsdossier für Neumitglieder
7 Bereitstellung relevanter Unterlagen und Informationen für angehende freipraktizierende Hebammen, Kontaktperson für angehende, freipraktizierende Hebammen im Zusammenhang mit dem Informationsdossier. Zusammenstellung und Versand des elektronischen Informationsdossiers mit standardisiertem Willkommensbrief und den nächsten bekannten Sitzungsdaten der fph. Regelmässige Aktualisierung und Überarbeitung des Informationsdossiers. Aktualisiert das Organigramm der Fachgruppe. 9. Listenverantwortliche Koordinieren, Erstellen und Versenden der Liste nach festgelegten Kriterien der Fachgruppe Zentralschweiz. Erscheinen lassen der Liste nach festgelegten Zeitrahmen. Persönliche Coupons mit Listenbrief (Anmeldung) versenden. Rückgegangene Coupons sammeln, sortieren und zur Liste zusammenkleben. Rückkontrolle mit Kassiererin und der Verantwortlichen Statistik. Grafiker stellt den Prototypen her. Kontrolle der Drucksachen (gut zum Druck), Vergabe des Druckauftrages und Koordinierung der Listenverteilung. Zusammenarbeit mit Verantwortlichen Kasse, Statistik und Internet. genehmigt am Delegiertentreffen Emmenbrücke, 2. September 2010
8 Anhang 2 Internationaler Ethik-Kodex für Hebammen
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