Übersicht zur Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen natürlicher Personen ab 2011

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Übersicht zur Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen natürlicher Personen ab 2011"

Transkript

1 MatrixKapitalerträge.doc Copyright by HACKL & CO, Wien Übersicht zur Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen natürlicher Personen ab 2011 DEPOT BEI INLÄNDISCHER BANK DEPOT BEI AUS- LÄNDISCHER BANK Einkünfte aus der Überlassung von Kapital - Zinsen aus privaten Kapitalforderungen (zb Privatdarlehen, Gesellschafterdarlehen) - Kapitalerträge aus nicht öffentlich angebotenen Forderungswertpapieren - Gewinnanteile echter stiller Gesellschafter Besteuerung zum ESt-Tarif - Dividenden und sonstige Bezüge aus Kapitalgesellschaften - Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen Endbesteuerung 25 % KESt Veräußerungsgewinne Einkünfte aus der realisierten Wertsteigerung inkl. Stückzinsen Endbesteuerung 25 % KESt Einkünfte aus Derivaten Einkünfte aus der Veräußerung sowie sonstigen Abwicklung, Differenzausgleich, Stillhalterprämie Endbesteuerung 25 % KESt 53 Besteuerung zum ESt-Tarif 25 % Sondersteuer 25 % Sondersteuer 25 % Sondersteuer

2 KESt neu_1.doc Copyright by HACKL & CO, Wien Einkünfte aus Kapitalvermögen im Privatvermögen einer natürlichen Person ab Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte Steuersätze Veranlagung Verlustausgleich Einkünfte aus der Überlassung von Kapital 27 Abs 2 EStG Dividenden oder sonstige Bezüge aus AG und GmbH Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen einschließlich Nullkuponanleihen Einkünfte aus der Beteiligung als echter stiller Gesellschafter Dazu gehören gem 27 Abs 5 EStG auch: - Besondere Entgelte und Vorteile, die neben oben angeführten Einkünften gewährt werden, zb Sachleistungen, Boni - Von Abzugsverpflichteten übernommene Kapitalertragsteuerbeträge - Einkünfte aus bestimmten Kapitalversicherungen mit Laufzeit von weniger als 15 Jahren - Zeitanteilige Kapitaleinkünfte bei Wegzugsbesteuerung - Zuwendungen von Privatstiftungen oder vergleichbaren ausländ. Stiftungen (ausgenommen Substanzauszahlungen) Veräußerungsgewinne aus Kapitalvermögen = Einkünfte aus der realisierten Wertsteigerung von Kapitalvermögen einschließlich Stückzinsen, 27 Abs 3 EStG Veräußerungsgewinne, unabhängig von Beteiligungsausmaß und -dauer Veräußerungsgewinn = Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten ohne Anschaffungsnebenkosten Einkünfte aus der Einlösung und sonstigen Abschichtung, zb Tilgung von Wertpapieren Dazu gehören auch Veräußerungsfiktionen, 27 Abs 6 EStG: - Entnahme und Ausscheiden von Wertpapieren aus einem Depot - Untergang von Anteilen aufgrund Liquidation einer Körperschaft - Veräußerung von Dividenden- oder Zinsscheinen ohne Veräußerung des zugehörigen Wirtschaftsgutes (stripped bonds) - Zufluss anteiliger Kapitalerträge anlässlich der Realisierung des zugehörigen Wirtschaftsgutes = Stückzinsen - Wegzugsbesteuerung (allerdings Aufschuboption bei Wegzug in ein anderes EU-Land) Anmerkung: ab treten 30 EStG, Spekulationsgeschäfte für Kapitalanlagen und 31 EStG, Veräußerungen von Beteiligungen außer Kraft. Der Spekulationstatbestand besteht nur mehr außerhalb des Kapitalvermögens, insbesondere für Liegenschaften. = Einkünfte aus Kapitalvermögen gem 27 EStG Einkünfte aus Derivaten = Termingeschäfte (zb Optionen, Futures, Swaps) und sonstige derivative Finanzinstrumente, zb Indexzertifikate, 27 Abs 4 EStG Differenzausgleich Stillhalterprämie Einkünfte aus der Veräußerung Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung 54

3 KESt neu_1.doc Copyright by HACKL & CO, Wien Bestimmte positive und negative Einkünfte gem 27a Abs 2 EStG - Zinsen aus privaten Kapitalforderungen (zb Privatdarlehen, Gesellschafterdarlehen) - Kapitalerträge aus nicht öffentlich angebotenen Forderungswertpapieren sowie Immobilienfondsanteilen (private placement) - Gewinnanteile als stiller Gesellschafter - Einkünfte aus bestimmten Kapitalversicherungsverträgen mit Laufzeit < 15 Jahren - Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen - Einkünfte aus Pensions- und Leihgeschäften ohne Beteiligung einer Bank als Entleiher oder Pensionsnehmer Normaler Einkommensteuertarif - Kein KESt-Abzug, keine Endbesteuerung - Veranlagungspflicht zur Einkommensteuer, ESt zum Tarif - Kein Abzugsverbot gem 20 Abs 2 EStG - Verlustanteile als echter stiller Gesellschafter können nicht mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen werden; sie sind in Folgejahren mit Gewinnanteilen aus dieser Beteiligung zu verrechnen (Wartetaste) Achtung: Vor dem BBG unterlagen Gewinnanteile stiller Gesellschafter und Kapitalerträge aus nicht öffentlich angebotenen Forderungswertpapieren dem KESt-Abzug ohne Endbesteuerungswirkung! = Einkünfte aus Kapitalvermögen gem 27 EStG Alle übrigen Einkünfte gem 27 Abs 2-4 EStG Positive Einkünfte unterliegen gem 27a Abs 1 EStG dem Sondersteuersatz von 25 % Auszahlende bzw. depotführende Stelle im Inland 25 % Kapitalertragsteuer - Kapitalertragsteuer 25 % mit Endbesteuerungswirkung - Option zur Regelbesteuerung mit KESt-Anrechnung - Abzugsverbot für mit Einkünften in Zusammenhang stehende Ausgaben, 20 Abs 2 EStG Auszahlende bzw. depotführende Stelle im Ausland oder gar keine auszahlende bzw. depotführende Stelle zb bei Veräußerung GmbH-Anteile 25 % Sondersteuer - Veranlagungspflicht zur Einkommensteuer, 25 % Sondersteuersatz - Option zur Regelbesteuerung - Abzugsverbot gem 20 Abs 2 EStG Negative Einkünfte Veräußerungsverluste, Verluste aus Derivaten und sonstige Verluste.. können im Veranlagungsweg mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen (Veräußerungsgewinnen und auch mit laufenden positiven Kapitaleinkünften) ausgeglichen werden, wenn diese a) der 25 % KESt oder dem 25 % Sondersteuersatz unterliegen b) und es sich bei den positiven Einkünften - weder um Zinserträge aus Geldeinlagen und sonstigen Bankforderungen (zb Zinsen aus Sparguthaben und Zinsen aus Girokonten) - noch um Zuwendungen aus Privatstiftungen handelt. Nach der in der Literatur vertretenen Ansicht können Veräußerungsverluste aus Neubeständen mit laufenden positiven Einkünften aus Altbeständen ausgeglichen werden. Eine Verrechnung mit Spekulationsgewinnen aus Altbeständen ist nicht zulässig. Nicht ausgeglichene Verluste aus Kapitalvermögen dürfen weder mit anderen Einkünften ausgeglichen noch vorgetragen werden (kein Verlustvortrag). 55

4 56 2. Regelbesteuerungsoption, 27a Abs 5 EStG Option zur Tarifveranlagung für alle Kapitaleinkünfte, dh es müssen alle Kapitalerträge, die dem KESt-Abzug bzw. dem Sondersteuersatz von 25 % unterliegen, einbezogen werden. Nur sinnvoll, wenn der laufende ESt-Tarif geringer als 25 % ist. Auch bei Option zur Regelbesteuerung sind die Kapitaleinkünfte ohne Abzug von Werbungskosten anzusetzen, VfGH vom , B 53/08. Achtung: Ab werden Dividenden zum normalen Tarif veranlagt (Halbsatz-Verfahren für Dividenden nicht mehr anwendbar, 37 Abs 4 EStG entfällt ab ). 3. Steuerbefreiungen Zinsen in Höhe von maximal 4 % bei steuerbegünstigten Wohnbauanleihen, wie bisher. Ausschüttungen aus Anteilen und Genussrechten aus Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften, 27 Abs 7 EStG. Die Befreiung für junge Aktien und Genussscheine isd BeteilligungsfondsG wird ab parallel zum Auslaufen der Sonderausgabenbegünstigung abgeschafft. Der Entfall gilt für Anschaffungen ab , 124b Z 183 EStG. Veräußerungsgewinne von Kapitalanlagen im Rahmen eines vor abgeschlossenen Tilgungsplanes im Zusammenhang mit Schaffung von Eigenheim oder Wohnraum sowie Wohnraumsanierung, Details 124b Z 185 lit d EStG. 4. Veranlagung von Kapitaleinkünften Verpflichtende Veranlagung Option zur Veranlagung Besonderer Steuersatz 25 % Normaler Einkommensteuertarif Besonderer Steuersatz 25 % Normaler Einkommensteuertarif Kapitalerträge ohne Steuerabzug, zb Veräußerung privater GmbH-Anteile oder Kapitalerträge auf ausländischem Wertpapierdepot (ohne auszahlende Stelle im Inland) Kapitalerträge mit Steuerabzug aber ohne Endbesteuerungswirkung: Einkünfte aus Veräußerung von Kapitalvermögen und Derivaten im Betriebsvermögen Sonderfall: Nachweis der tatsächlichen Anschaffungskosten, wenn zuvor die fiktiven Anschaffungskosten gem 93 Abs 4 EStG angesetzt wurden Bei Vorliegen von Kapitaleinkünften, die dem normalen Einkommensteuertarif unterliegen, ua. - Zinsen aus privaten Kapitalforderungen (zb Privatdarlehen, Gesellschafterdarlehen) - Kapitalerträge aus nicht öffentlich angebotenen Forderungswertpapieren (private placement) - Gewinnanteile als echter stiller Gesellschafter - Einkünfte aus bestimmten Kapitalversicherungsverträgen mit Laufzeit von weniger als 15 Jahren Verlustverrechnung gem 27 Abs 8 EStG Veräußerungsgewinne bestimmter Tilgungspläne auf Antrag steuerfrei, 124b Z 185 lit d EStG Korrektur bei zuviel einbehaltener KESt, zb bei schwarzen Fonds mit Selbstnachweis ausschüttungsgleicher Erträge gem 40 Abs 2 Z 4 InvFG Regelbesteuerungsoption gem 27a Abs 5 EStG, wenn individueller Steuersatz unter 25 % liegt Anrechnung ausländischer Steuern gem 97 Abs 2 EStG KESt neu_2.doc Copyright by HACKL & CO, Wien

5 57 5. Ermittlung der steuerlichen Anschaffungskosten, 27a Abs 4 EStG Die steuerlichen Anschaffungskosten sind zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung bei Veräußerungsgeschäften maßgebend. Die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten bildet die Basis für die Kapitalertragsteuer. Entgeltlicher Erwerb Im Privatvermögen: Anschaffungskosten OHNE Anschaffungsnebenkosten Typische Anschaffungsnebenkosten sind Transaktionsspesen. Der Ausgabeaufschlag bei Erwerb eines Investmentfondsanteils stellt nach dem Gesetzeswortlaut und nach aktueller Auffassung des BMF Anschaffungsnebenkosten dar. So auch Rz 153 InvFR. In der Literatur wird teilweise auch die Ansicht vertreten, dass der Ausgabeaufschlag Teil der Anschaffungskosten ist. Im Betriebsvermögen: Anschaffungskosten MIT Anschaffungsnebenkosten Unentgeltlicher Erwerb Anschaffungskosten der Rechtsvorgängers sind maßgebend Fiktive Anschaffungskosten dann anzusetzen, wenn der Steuerpflichtige die historischen Anschaffungskosten bei Depotwechsel oder Depoteinlage nicht nachweist, 93 Abs 4 EStG Fiktive Anschaffungskosten = Gemeiner Wert bei Depoteinlage abzüglich 0,5 % für jeden seit der Anschaffung vergangenen Monat, mindestens aber 50 % des gemeinen Wertes zum Zeitpunkt der Einlage. Weist der Steuerpflichtige die Anschaffung vor dem nicht nach, ist von einer Anschaffung zum auszugehen. Bei späterer Veräußerung solcher mit fiktiven Anschaffungskosten bewerteter Wertpapiere entfaltet der KESt-Abzug durch die Bank keine Endbesteuerungswirkung. Im Rahmen der Veranlagung hat der Steuerpflichtige sowohl Anschaffungskosten als auch Anschaffungszeitpunkt nachzuweisen. Sukzessiver Erwerb von Wertpapieren mit derselben Wertpapierkenn-Nummer 27a Abs 4 Z 3 EStG Erfolgt nach dem der Erwerb von gleichen Wertpapieren in mehreren Tranchen, zb beim Fonds-Sparen, dann ist für diese Wertpapiere der gewogenen Durchschnittspreis anzusetzen. Befindet sich ein bestimmtes Wertpapier per im Depot eines Anlegers und erwirbt der Anleger ab dem weitere Anteile des betreffenden Wertpapiers, so muss eine Trennung zwischen Alt- und Neubestand sichergestellt werden. Dies geschieht in der Bankenpraxis unterschiedlich: Durch Eröffnung eines Sub-Depots für den Altbestand oder durch Ausweis dieses Wertpapiers in zwei getrennten Positionen. Bei teilweiser Veräußerung der Wertpapiere kann der Anleger wählen, ob er Wertpapiere aus dem steuerfreien Altbestand oder dem KEStpflichtigen Neubestand veräußert. KESt neu_2.doc Copyright by HACKL & CO, Wien

6 KESt neu_2.doc Copyright by HACKL & CO, Wien 6. Depotübertragungen Ausnahmen von der Veräußerungsfiktion Veräußerungsfiktion, 27 Abs 6 EStG: Als Veräußerung gelten auch die Entnahme und das sonstige Ausscheiden von Wertpapieren aus einem Depot, jedoch mit nachstehenden Ausnahmen. Depotübertragung desselben Anlegers Übertragung auf ein anderes Depot bei derselben inländischen Bank Wertpapierdaten bei Bank vorhanden Steuerneutral, weil die depotführende Stelle alle für den Steuerabzug notwendigen Informationen hat Übertragung auf ein Depot bei einer anderen inländischen Bank Datenweiterleitung an andere Bank Steuerneutral, wenn der Steuerpflichtige die übertragende Bank beauftragt, die erforderlichen Daten über die Anschaffungskosten der Wertpapiere an die andere Bank weiterzuleiten. Die andere Bank übernimmt den späteren KESt-Abzug. Übertragung auf ein Depot bei einer anderen ausländischen Bank Datenweiterleitung an Finanzamt durch Mitteilung der inländischen Bank Steuerneutral, wenn der Steuerpflichtige die übertragende Bank beauftragt, dem Finanzamt die erforderlichen Daten weiterzuleiten. Da die ausländische Bank keinen späteren KESt- Abzug vornehmen kann, muss das Finanzamt die spätere Besteuerung sicherstellen - Entbindung von Bankgeheimnis. Übertragung zwischen zwei ausländischen Banken Datenweiterleitung an Finanzamt durch den Steuerpflichtigen selbst Steuerneutral, wenn der Steuerpflichtige die erforderlichen Daten an Finanzamt weiterleitet Unentgeltliche Depotübertragung zwischen verschiedenen Anlegern, zb bei Erbschaft oder Schenkung Übertragung von einer inländischer Bank an eine andere Bank Datenweiterleitung durch Steuerpflichtigen oder Mitteilung inländischer Bank an Finanzamt Steuerneutral, wenn Nachweis der Wertpapierdaten durch Steuerpflichtigen anhand geeigneter Unterlagen (Notariatsakt, Einantwortungsbeschluss, Schenkungsmeldung) an die inländische Bank erfolgt oder Beauftragung inländischer Bank zur Datenweiterleitung an Finanzamt Entbindung von Bankgeheimnis Übertragung von einer ausländischer Bank an eine andere Bank Datenweiterleitung durch Steuerpflichtigen selbst Steuerneutral, wenn Nachweis der Wertpapierdaten durch Steuerpflichtigen anhand geeigneter Unterlagen (Notariatsakt, Einantwortungsbeschluss, Schenkungsmeldung) an die inländische Bank erfolgt 58 Werden bei Depotübertragungen oben genannte Voraussetzungen zur Steuerneutralität nicht erfüllt, dann gilt die Depotübertragung als Veräußerung der Wertpapiere. Die inländische übertragende Bank hat den KESt-Abzug vorzunehmen. Sie kann die herauszugebenden Wertpapiere bis zum Ersatz der anfallenden Kapitalertragsteuer zurückbehalten, 95 Abs 3 Z 3 EStG.

7 KESt neu_2.doc Copyright by HACKL & CO, Wien 7. Stückzinsen 27a Abs 3 und 27 Abs 6 Z 4 EStG Stückzinsen galten bis zum Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2011 als laufende Einkünfte, beim Kauf von Anleihen und Investmentfonds wurde die KESt auf Stückzinsen gutgeschrieben. Ab 2011 sind Stückzinsen Teil des Anschaffungs- bzw. Veräußerungspreises. Das bedeutet, dass Stückzinsen- sowie Kapitalertragsteuerabgrenzungen auf eingekaufte Zinserträge ab 2011 entfallen können. Für Investmentfonds entfallen daher auch die täglichen KESt- Meldungen an die Österreichische Kontrollbank OeKB. Das alte KESt-System inklusive der KESt-Gutschrift für Stückzinsen gilt für Forderungswertpapiere, die vor dem erworben wurden, weiter. Darstellung Stückzinsen anhand eines Beispiels 1.1.Jahr Jahr Jahr Jahr 7 Begebung einer Anleihe am mit Rechtslage bis Budgetbegleitgesetz Rechtslage ab Budgetbegleitgesetz 2011 Erwerb der Anleihe um zuzüglich Stückzinsen von Steuerliche Anschaffungskosten KESt-Gutschrift von 25 % von 40 = 10 Steuerliche Anschaffungskosten Steueroptimierter Kauf bzw. Verkauf von Forderungswertpapieren Veräußerung der Anleihe um zuzüglich Stückzinsen von Veräußerungserlös null Laufende Einkünfte 60 davon 25 % KESt = 15 Jahr 3 bis Jahr 6: KESt insgesamt: = 5 Veräußerungserlös abzüglich An.kosten von ergibt Veräußerungsgewinn 20 davon 25 % KESt = 5 Jahr 3 bis Jahr 6: KESt insgesamt: 5 Alternative statt Veräußerung: Tilgung der Anleihe zu keine steuerliche Auswirkung Jahr 3 bis Jahr 7 KESt insgesamt: -10 Veräußerungsverlust von 40 Jahr 3 bis Jahr 7: KESt insgesamt: 0, Verlustausgleich mit anderen positiven Einkünften möglich, dann KESt -10 Anleihen sollten kurz nach dem Kupontermin angeschafft werden: Eine Anschaffung von Anleihen kurz vor dem Kupontermin erhöht die Anschaffungskosten aufgrund der aufgelaufenen Stückzinsen. Diese erhöhten Anschaffungskosten bleiben bis zur Einlösung bzw Veräußerung der Anleihe steuerlich unbeachtlich. Liegt der Kurswert der Anleihe bei Anschaffung über dem Nominalwert, dann entsteht bei der Einlösung der Anleihe ein Verlust, der nur im Wege der Veranlagung ausgeglichen werden kann. Allenfalls kann der Anleger danach trachten, die Anleihe vor Einlösung über den Sekundärmarkt zu verkaufen, um durch aufgelaufene Stückzinsen einen Veräußerungsgewinn zu erzielen. ABER: Was allenfalls steuerlich Sinn macht, muss zuvor nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten durchdacht werden!!! 59

8 60 8. Inkrafttreten Bestandschutz für Altanlagen 8.1. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen Das neue KESt-Regime mit dem Konzept der Vermögenszuwachsbesteuerung tritt mit in Kraft. Diese neuen Bestimmungen sind für alle Kapitalanlagen anzuwenden, die ab dem bzw erworben werden. Die Besteuerung durch die KESt neu gilt für Aktien, GmbH-Anteile, Investmentfondsanteile, die nach dem angeschafft werden Sonstige Wertpapiere (zb Forderungswertpapiere) und Derivate, die nach dem angeschafft werden Im Übergangszeitraum bis zum bleiben die bisherigen Besteuerungsgrundsätze aufrecht, zb die Besteuerung von Wertpapier-Veräußerungen innerhalb der Spekulationsfrist mit dem normalen Einkommensteuertarif Besteuerung gemäß bisherigen Regelungen Besteuerung gemäß KESt neu Beispiel: Erwerb Aktie A um 100 Verkauf Aktie A um 140 Verkauf Aktie A um 140 Spekulationsgewinn 40, lauf. Tarif, ESt = 20 Veräußerungsgewinn KESt-Pflicht von 40, EST= Erwerb Aktie B um Verkauf Aktie B 100 um 70 Spekulationsverlust von 30 Keine Saldierung von Spekulationsverlusten mit KESt-pflichtigen Veräußerungsgewinnen Saldierung von Spekulationseinkünften zulässig 8.2. Altanlagen - Bestandschutz Für Altanlagen, dh Wertpapiere, die vor bzw erworben wurden, bleibt es bei den bisherigen Besteuerungsgrundsätzen: Bei Veräußerung nach Ablauf eines Jahres besteht keine Steuerpflicht, bei Veräußerungen innerhalb eines Jahres erfolgt die Besteuerung mit dem normalen Einkommensteuertarif Spekulationsbesteuerung, 124b Z 185 EStG. Aktien, GmbH-Anteile und Investmentfondsanteile, die vor dem erworben wurden, sind innerhalb der einjährigen Frist spekulationsverhangen, längstens bis Sonstige Wertpapiere und Derivate, die vor dem erworben wurden, sind innerhalb der einjährigen Frist spekulationsverhangen, längstens bis KESt neu_2.doc Copyright by HACKL & CO, Wien

9 Veräußerung von Beteiligungen gem 31 EStG idf vor BBG Die Veräußerung von Beteiligungen ist im neuen KESt-Regime unabhängig von Beteiligungsdauer und Beteiligungshöhe steuerpflichtig. 31 EStG idf vor BBG 2011 entfällt ersatzlos ab , die Veräußerung von Beteiligungen wird dann von 27 Abs 3 EStG erfasst ( 124b Z 185 EStG). Für die Veräußerung einer Beteiligung gem 31 EStG idf vor BBG, die vor dem angeschafft wurde, gilt: bis zum : altes Besteuerungssystem, dh halber Einkommensteuersatz gem 31 ivm 37 Abs 4 idf vor BBG (bzw Spekulationsgeschäft bei Veräußerung innerhalb 1-Jahresfrist) ab : neues Besteuerungssystem, dh 25 % Steuer. Anmerkung: in der Praxis gibt es für GmbH-Beteiligungen idr keine depotführende bzw auszahlende Stelle, daher unterliegt die Veräußerung der Beteiligung nicht dem KESt-Abzug, sondern ist im Rahmen der Einkommensteuer zu veranlagen, ErlRV zu 31 EStG. Steuerhängige Beteiligungen unter 1 % fallen nur dann in die Besteuerung des neuen KESt-Regimes, wenn diese Beteiligung innerhalb der 5- bzw 10-jährigen Steuerhängigkeitsfrist veräußert wird, 124b Z 185 EStG Bestandschutz für unentgeltlich erworbene Kapitalanlagen Der Bestandschutz gilt auch für Alt-Kapitalanlagen, die im Rahmen von Erbschaften oder Schenkungen nach dem zugehen, wenn der Bank die Wertpapierdaten anhand geeigneter Unterlagen (Notariatsakt, Einantwortungsbeschluss, Schenkungsmeldung) nachgewiesen werden, 27 Abs 6 Z 1 lit a EStG. Bei Einlage in ein Depot ab bleibt der Altbestandschutz dann erhalten, wenn der Steuerpflichtige der Bank die tatsächlichen Anschaffungskosten und die Anschaffungszeitpunkt nachweist, 93 Abs 4 EStG. KESt neu_2.doc Copyright by HACKL & CO, Wien

10 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen Art der Kapitalanlage Erwerb Verkauf Steuerliche Auswirkung Aktien, GmbH- Anteile, Investmentfondsanteile bis ab innerhalb 1 Jahr bis längstens außerhalb 1 Jahr bis Spekulationsgeschäft, normaler ESt-Tarif steuerfrei ab KESt 25 % Spekulationsgeschäft, normaler ESt-Tarif Sonstige Wertpapiere (zb bis längstens innerhalb 1 Jahr, bis Spekulationsgeschäft, normaler ESt-Tarif wertpapiere), Forderungs- außerhalb 1 Jahr steuerfrei Derivate ohne Indexzertifikate ab egal wann KESt 25 % Beteiligungen gem 31 EStG idf vor BBG bis bis ab Halber ESt-Satz (außer Spekulationsgeschäft: norm. ESt-Tarif) 25 % Veranlagung (außer Spekulationsgeschäft: norm. ESt-Tarif); Sonderbestimmungen für Beteiligungen < 1 %, siehe oben) Indexzertifikate bis außerhalb 1 Jahr Arten von Indexzertifikaten: - Forderungswertpapier: Differenz zwischen Veräußerungserlös und Nominale ist kest-pflichtig - Altbestand begeben vor , Kapitalgarantie < 20 %: steuerfrei - Turbozertifikat ab Hebel 5, dh Kapitaleinsatz < 20 %: steuerfrei ab egal wann KESt 25 % 8.6. Beispiel Erwerb Aktie um Veräußerung Aktie um Steuerliche Auswirkung Spekulationsgewinn von 200, normaler ESt-Tarif, 30 gilt für Altbestand bis weiter Veräußerungsgewinn 200, steuerfrei, weil Altbestand und Veräußerung außerhalb Spekulationsfrist Spekulationsgewinn von 200, normaler ESt-Tarif, 30 gilt für Neubestand bis weiter Veräußerungsgewinn 200, KESt-Pflicht aufgrund BBG Veräußerungsgewinn 200, KESt-Pflicht aufgrund BBG, unabhängig von Beteiligungsausmaß und -dauer KESt neu_2.doc Copyright by HACKL & CO, Wien

Ausnahme: 7 Abs. 3 Körperschaften (zb Kapges) außer Ermächtigung zur Datenweitergabe Zurückbehaltungsrecht, wenn KESt nicht ersetzt

Ausnahme: 7 Abs. 3 Körperschaften (zb Kapges) außer Ermächtigung zur Datenweitergabe Zurückbehaltungsrecht, wenn KESt nicht ersetzt KESt neu - Überblick Grundtatbestände erweitert Einbeziehung Substanz und Derivate Verlustausgleich auf KV beschränkt Boxen innerhalb KV, kein Verlustvortrag Gleichstellung betrieblich-außerbetrieblich

Mehr

Beilage E 1kv zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen 2012

Beilage E 1kv zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen 2012 Beilage E 1kv zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen 2012 1. Kapitalerträge zugeflossen bis 31.3.2012 nur solche aus der Überlassung von Kapital unverändert gegenüber 2011 -

Mehr

= steuerpflichtiges EINKOMMEN x Steuertarif ( 33) = Einkommensteuerschuld Absetzbeträge ( 33 Abs 2 ff)

= steuerpflichtiges EINKOMMEN x Steuertarif ( 33) = Einkommensteuerschuld Absetzbeträge ( 33 Abs 2 ff) 2 Abs2 EStG: 1. EK aus Land- und Forstwirtschaft ( 21) 2. EK aus selbständiger Arbeit ( 22) 3. EK aus Gewerbebetrieb ( 23) 4. EK aus nichtselbständiger Arbeit ( 25) 5. EK aus Kapitalvermögen ( 27) 6. EK

Mehr

KESt neu bald geht s los! 1. Februar Andreas Hable Christoph Urtz Christian Wimpissinger

KESt neu bald geht s los! 1. Februar Andreas Hable Christoph Urtz Christian Wimpissinger KESt neu bald geht s los! 1. Februar 2012 Andreas Hable Christoph Urtz Christian Wimpissinger Inhalt 1. Ziele der Neuerungen 2. Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen 3. Inkrafttreten (Privatvermögen)

Mehr

Besteuerung von Wertpapieren

Besteuerung von Wertpapieren Besteuerung von Wertpapieren (Regelung für österreichische Privatanleger) Infoblatt, Stand 1. Jänner 2016 Vermögenszuwachssteuer 1. Wie sieht die Vermögenszuwachssteuer aus? Die Vermögenszuwachssteuer

Mehr

Die Besteuerung von Kapitalvermögen

Die Besteuerung von Kapitalvermögen Die Besteuerung von Kapitalvermögen Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 erfuhr die Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich eine grundlegende Änderung. Waren zuvor lediglich Früchte aus Kapitalvermögen,

Mehr

Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 27 EStG)

Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 27 EStG) UE aus Finanzrecht SS 2017 I. Einkünfte aus der Überlassung von Kapital ( 27 Abs 2 EStG) - Früchte Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften Bezüge von Genossenschaften/Genussrechten/Partizipationskapital

Mehr

4.2 Besonderheiten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

4.2 Besonderheiten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen 4. 1 Das Auto im Steuerrecht 4.1 Das Auto im Steuerrecht Einkommensteuer 4.2 Besonderheiten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen Der Aufbau dieses Kapitels ist so konzipiert, dass zunächst die Grundlagen

Mehr

Besteuerung von Kapitalvermögen im Betriebsvermögen natürlicher Personen ab dem Jahr 2012.

Besteuerung von Kapitalvermögen im Betriebsvermögen natürlicher Personen ab dem Jahr 2012. Fakten aktuell September 2011 Besteuerung von Kapitalvermögen im Betriebsvermögen natürlicher Personen ab dem Jahr 2012. (Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage) Am 30. Dezember 2010 wurde das Budgetbegleitgesetz

Mehr

Die Besteuerung von Kapitalvermögen

Die Besteuerung von Kapitalvermögen Die Besteuerung von Kapitalvermögen Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 erfuhr die Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich ab 1.4.2012 eine grundlegende Änderung. Waren zuvor lediglich Früchte aus Kapitalvermögen,

Mehr

Die Besteuerung von Kapitalvermögen

Die Besteuerung von Kapitalvermögen Die Besteuerung von Kapitalvermögen Kapitalanlagen können sich entweder im Privat- oder im Betriebsvermögen befinden. Einkünfte aus Kapitalanlagen, die sich im Betriebsvermögen befinden sind der jeweiligen

Mehr

Die Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen ab 2012.

Die Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen ab 2012. Fakten aktuell September 2011 Die Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen ab 2012. (Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage) Am 30. Dezember 2010 wurde das Budgetbegleitgesetz 2011 veröffentlicht.

Mehr

Tax News. Nr. 46 vom 7. Dezember Die KPMG Tax News bieten Ihnen aktuelle Informationen, diesmal aus der Rubrik Gesetzesänderungen allgemein

Tax News. Nr. 46 vom 7. Dezember Die KPMG Tax News bieten Ihnen aktuelle Informationen, diesmal aus der Rubrik Gesetzesänderungen allgemein Tax News Nr. 46 vom 7. Dezember 2010 Die KPMG Tax News bieten Ihnen aktuelle Informationen, diesmal aus der Rubrik Gesetzesänderungen allgemein Die Regierungsvorlage des Budgetbegleitgesetzes 2011-2014,

Mehr

Workshop Wertpapier-KESt

Workshop Wertpapier-KESt Wirtschaftskammer Steiermark Fachgruppe Finanzdienstleister Univ.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel BDO Graz GmbH 1. März 2011 Rechtsgeschäftsgebühren Darlehensverträge Rechtslage bis einschließlich 31. 12. 2010

Mehr

Volksbank Investments

Volksbank Investments Volksbank Investments Aktueller Status hinsichtlich der Kursgewinnsteuer Stand: 02.09.2011 Kursgewinnbesteuerung Die Kursgewinnbesteuerung gilt für: Inländischen Personen (natürliche Personen, Personengesellschaften

Mehr

Stiftungssymposium 2013

Stiftungssymposium 2013 Stiftungssymposium 2013 Aktuelle steuerrechtliche Stiftungsfragen 24. und 25. Jänner 2013 Rafaela SVAROVSKY Österreichischer Sparkassenverband Überblick - Stiftungsbesteuerung KESt NEU Immobilienertragsteuer

Mehr

Besteuerung von Kapitalerträgen

Besteuerung von Kapitalerträgen Besteuerung von Kapitalerträgen WP/StB Mag. Cornelius Necas Klassische Früchte Entgelt für Kapitalüberlassung Keine grundsätzlichen Änderungen Neu: Stückzinsen werden den Anschaffungskosten hinzugerechnet

Mehr

Vermögenszuwachsbesteuerung

Vermögenszuwachsbesteuerung Steuern Neuerungen 2012 Axel Dillinger Wien, 1. Dezember 2011 Neuerungen bei der Besteuerung von Kapitalvermögen Vermögenszuwachsbesteuerung 1 Neuerungen bei der Besteuerung von Kapitalvermögen 1. Substanzgewinne

Mehr

7. Optionsanleihe 8. Wandelanleihe 9. Aktienanleihe

7. Optionsanleihe 8. Wandelanleihe 9. Aktienanleihe Abkürzungsverzeichnis...11 Literaturverzeichnis... 13 1. Einleitung... 17 2. Meldepflicht für Schenkungen... 17 3. Persönliche Einkommensteuerpflicht: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt... 18 4. Einkommen

Mehr

Kurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Abkürzung. Index. Beachte. Text

Kurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Abkürzung. Index. Beachte. Text Kurztitel Einkommensteuergesetz 1988 Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 400/1988 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2017 Typ BG /Artikel/Anlage 27 Inkrafttretensdatum 01.01.9000 Außerkrafttretensdatum 14.08.2018

Mehr

27 EStG 1988 Einkünfte aus Kapitalvermögen

27 EStG 1988 Einkünfte aus Kapitalvermögen Sie können die QR Codes nützen um später wieder auf die neuste Version eines Gesetzestexts zu gelangen. 27 EStG 1988 Einkünfte aus Kapitalvermögen EStG 1988 - Einkommensteuergesetz 1988 Berücksichtigter

Mehr

www.pwc.at Public Breakfast 22. März 2011 Die Besteuerung von Kapitalvermögen bei KöR

www.pwc.at Public Breakfast 22. März 2011 Die Besteuerung von Kapitalvermögen bei KöR www.pwc.at Public Breakfast 22. Die Besteuerung von Kapitalvermögen bei KöR www.pwc.at Die Besteuerung des Kapitalvermögens NEU Allgemeine Übersicht Neuordnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte

Mehr

Fondskongress 10. März Die neue Fondsbesteuerung. Johannes Edlbacher Stefan Perklin

Fondskongress 10. März Die neue Fondsbesteuerung. Johannes Edlbacher Stefan Perklin Fondskongress Die neue Fondsbesteuerung Johannes Edlbacher Stefan Perklin Steuerliche Neuerungen durch das Budgetbegleitgesetz 2011 Allgemeines zur Vermögenszuwachsbesteuerung Slide 2 Vermögenszuwachsbesteuerung

Mehr

FAKTENaktuell. Die Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen. Stand: Dezember 2015.

FAKTENaktuell. Die Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen. Stand: Dezember 2015. Die Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen. Stand: Dezember 2015. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011), dem Abgaben änderungsgesetz 2011 (AbgÄG 2011), dem Budget begleitgesetz 2012

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR VOLLTHESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A07HH0)

STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR VOLLTHESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A07HH0) STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR VOLLTHESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A07HH0) für das Fondsgeschäftsjahr 01.09.2015 bis 31.08.2016 (in EUR pro Anteil) / Extag: 01.12.2016 1. Fondsergebnis der Meldeperiode

Mehr

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Value Cash Flow Fonds

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Value Cash Flow Fonds Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Value Cash Flow Fonds Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt

Mehr

Steuerliche Behandlung je Thesaurierungssanteil mit KESt-Abzug des Pioneer Funds Austria - GEM Garantie 7/2017 USD

Steuerliche Behandlung je Thesaurierungssanteil mit KESt-Abzug des Pioneer Funds Austria - GEM Garantie 7/2017 USD Steuerliche Behandlung je Thesaurierungssanteil mit KESt-Abzug des Pioneer Funds Austria - GEM Garantie 7/2017 USD Seite 1 ISIN: AT0000A0HP82 Kupon-Nr. 0 Ex-Tag: 27.07.2017 Pos. Beschreibung Privatanleger

Mehr

Vermögenszuwachssteuer Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen (Vergleich zur bisherigen Rechtslage)

Vermögenszuwachssteuer Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen (Vergleich zur bisherigen Rechtslage) Infoblatt, Stand 11. Dezember 2012 Vermögenszuwachssteuer Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen (Vergleich zur bisherigen Rechtslage) 1. Wie sieht die Vermögenszuwachssteuer aus? Das Budgetbegleitgesetz

Mehr

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Apollo New World

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Apollo New World Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Apollo New World Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Edlbacher, Besteuerung von Investmentfonds VII

Inhaltsverzeichnis. Edlbacher, Besteuerung von Investmentfonds VII Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Quellen- und Literaturverzeichnis... XVII I. Einleitung... 1 A. Zum Inhalt und zum Aufbau des Buchs... 1 B. Steuerrechtliche Grundlagen... 2 II. Die Besteuerung

Mehr

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Pioneer Invest Austria - GF Euro Rent

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Pioneer Invest Austria - GF Euro Rent Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Pioneer Invest Austria - GF Euro Rent Seite 1 ISIN: AT0000857008 Kupon-Nr. 34 Ex-Tag: 13.12.2017 Pos. Beschreibung Anleger mit 1. Fondsergebnis der Meldeperiode

Mehr

Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick

Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Information zum Budgetbegleitgesetz 2011 Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Da sich durch das neue Budgetbegleitgesetz 2011 ab heuer die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wertpapierveranlagungen

Mehr

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Pioneer Funds Austria - GF Euro Core Rent

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Pioneer Funds Austria - GF Euro Core Rent Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Pioneer Funds Austria - GF Euro Core Rent Seite 1 ISIN: AT0000856125 Kupon-Nr. 34 Ex-Tag: 13.12.2016 Pos. Beschreibung Anleger mit 1. Fondsergebnis der

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria Amerika Garantie 10/2016 Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf Rechnungsjahr: 29.10.2013-28.10.2014 Die nachstehenden Ausführungen

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Pioneer Funds Austria - Komfort Invest traditionell

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Pioneer Funds Austria - Komfort Invest traditionell Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Pioneer Funds Austria - Komfort Invest traditionell Seite 1 ISIN: AT0000822382 Kupon-Nr. 20 Ex-Tag: 28.07.2017 Pos. Beschreibung Privatanleger mit Privatanleger

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG DER AUSSCHÜTTUNG BZW. KEST-AUSZAHLUNG DER HYPO-RENT- ANTEILE AUS 2014/2015

STEUERLICHE BEHANDLUNG DER AUSSCHÜTTUNG BZW. KEST-AUSZAHLUNG DER HYPO-RENT- ANTEILE AUS 2014/2015 STEUERLICHE BEHANDLUNG DER AUSSCHÜTTUNG BZW. KEST-AUSZAHLUNG DER - ANTEILE AUS 2014/2015 Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4. 2012) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR THESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A17Z11)

STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR THESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A17Z11) STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR THESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A17Z11) für das Fondsgeschäftsjahr 01.04.2015 bis 31.03.2016 (in EUR pro Anteil) / Extag: 29.07.2016 1. Fondsergebnis der Meldeperiode -0,7006-0,7006-0,7006-0,7006

Mehr

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des SUPERIOR 4 - Ethik Aktien

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des SUPERIOR 4 - Ethik Aktien Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des SUPERIOR 4 - Ethik Aktien Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung YOU INVEST progressive Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf

Mehr

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Apollo European Equity

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Apollo European Equity Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Apollo European Equity Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt

Mehr

Besteuerung von Kapitalveranlagungen

Besteuerung von Kapitalveranlagungen Besteuerung von Kapitalveranlagungen Ein Handbuch für die Praxis von Sabine Kirchmayr / Helmut Moritz Tatjana Polivanova / Yvonne Schuchter Wien 2010 AN. Bank Wien ЗД SpringerWienNewYork Verlag- Vorwort

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - A3 Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf Rechnungsjahr: 1. November 2012-31. Oktober 2013 Die nachstehenden Ausführungen beziehen

Mehr

Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis 1. Die Handhabung dieses Buches 2. Aufbau der steuerlichen Nachweise sowie der Steuererklärungen

Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis 1. Die Handhabung dieses Buches 2. Aufbau der steuerlichen Nachweise sowie der Steuererklärungen Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 15 1. Die Handhabung dieses Buches... 21 1.1. Allgemeine Hinweise und Eingrenzung des Themas... 22 1.2. Arten von Anlegern... 23 1.3. Arten von Investmentfonds und

Mehr

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Rechnungsjahr 2011/12 Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf

Mehr

Highlights AbgÄG 2011 (RV) Mag. Christoph Schlager

Highlights AbgÄG 2011 (RV) Mag. Christoph Schlager Highlights AbgÄG 2011 (RV) Mag. Christoph Schlager Uni Linz, 29. Juni 2011 1 AbgÄG 2011 Änderungen EStG AbgÄG 2011 Überblick EStG I: - Auslandsmontage - 60%, max. HöchtsBgl (monatlich) - Einsatzort > 400

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Amerika Garantie 10/2016 Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf Rechnungsjahr: 29.10.2012-28.10.2013 Die nachstehenden Ausführungen

Mehr

Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften

Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften FACHZEITSCHRIFT FÜR WIRTSCHAFTSRECHT FEBRUAR 2003 2 7 3 1 4 8 EuGVVO Überseering Ertragsteuern nach Überseering Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften OGH kassiert 12 Klauseln der AGB Banken 2000 Abberufung

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-RENT. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-RENT. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-RENT. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 Inhaltsverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis 18 A. Die Abgeltungsteuer im Überblick 21 I.Allgemeine Fragen zum neuen Besteuerungssystem 22 II. Abgeltungsteuer

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Die Entnahme aus dem Depot (außer Daten werden weitergegeben oder offengelegt) und der Wegzug sind ebenfalls Realisierungstatbestände.

Die Entnahme aus dem Depot (außer Daten werden weitergegeben oder offengelegt) und der Wegzug sind ebenfalls Realisierungstatbestände. Vermögenszuwachsbesteuerung (für natürliche Personen im Privatvermögen): 1. Welches Besteuerungsziel wird damit verfolgt? Ziel ist die Herstellung der Steuerneutralität von Kapitalveranlagungen durch Einbeziehung

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Pioneer Funds Austria - A3 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr:

Grundlagen der Besteuerung des Pioneer Funds Austria - A3 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: Grundlagen der Besteuerung des Pioneer Funds Austria - A3 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 01.11.2011-31.10.2012 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgeltungsteuer

Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgeltungsteuer Oberstufenzentrum Logistik, Touristik, Immobilien, Steuern Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten Einkünfte aus Kapitalvermögen Abgeltungsteuer F a c h b e r e i c h S t e u e r n Wesen Alle privaten

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Europa-Rentenfonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Europa-Rentenfonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Europa-Rentenfonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

AT Fondsstatus Geschäftsjahresende KESt Meldefonds seit

AT Fondsstatus Geschäftsjahresende KESt Meldefonds seit ISIN AT0000779806 Name der Anteilsgattung des Fonds Kathrein Mandatum 25 (A) Verwaltungsgesellschaft Fondsstatus A Geschäftsjahresende 30.11. KESt Meldefonds seit 01.04.2012 Art der Meldung Melde-ID Meldedatum

Mehr

Kursgewinnsteuer KESt-System neu. Mag. Martin Ratschiller MMag. Peter Moschner Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Stand: 09/2011

Kursgewinnsteuer KESt-System neu. Mag. Martin Ratschiller MMag. Peter Moschner Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Stand: 09/2011 Kursgewinnsteuer KESt-System neu Mag. Martin Ratschiller MMag. Peter Moschner Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Stand: 09/2011 1 Kursgewinnsteuer KESt-System neu Am 20.12.2010 wurde das Budgetbegleitgesetz

Mehr

Grundzüge der Besteuerung von Kapitalerträgen ab Prof. Dr. Helmuth Wilke

Grundzüge der Besteuerung von Kapitalerträgen ab Prof. Dr. Helmuth Wilke Grundzüge der Besteuerung von Kapitalerträgen ab 2009 Prof. Dr. Helmuth Gliederung 1. Überblick 2. Neuer Zuschnitt der Einkünfte aus Kapitalvermögen 3. Sondersteuersatz und Abgeltungsteuer 4. Verlustbehandlung

Mehr

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des SUPERIOR 3 - Ethik

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des SUPERIOR 3 - Ethik Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des SUPERIOR 3 - Ethik Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt

Mehr

Hinweis: Diese Grundsätze gelten auch bei gesondert in Rechnung gestellten Stückzinsen bei Bundesschatzbriefen Typ B. Hinweise zur Abgeltungsteuer

Hinweis: Diese Grundsätze gelten auch bei gesondert in Rechnung gestellten Stückzinsen bei Bundesschatzbriefen Typ B. Hinweise zur Abgeltungsteuer Die Finanzverwaltung hat mit einem sehr umfangreichen Schreiben vom 22.12.2009 (Aktenzeichen IV C 1 S 2252/08/10004) zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer Stellung genommen. Auf einige ausgewählte Aspekte

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf Rechnungsjahr: 30. März 2015-29. März 2016 Die nachstehenden Ausführungen

Mehr

Abgeltungsteuer - Besteuerung von Investmentfonds

Abgeltungsteuer - Besteuerung von Investmentfonds Abgeltungsteuer - Besteuerung von Investmentfonds Vortrag beim Börsen-Team TU Darmstadt e.v. 16. April 2008 Dr. Gabriele Machens, BVI 1 Agenda 1. Einleitung 2. Überblick über die wesentlichen Elemente

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Trend Bond Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (InvFG) Rechnungsjahr: 16.05.2013-15.05.2014 Die nachstehenden Ausführungen beziehen

Mehr

5. Verluste aus Kapitalanlagen

5. Verluste aus Kapitalanlagen 47 5. Verluste aus Kapitalanlagen Es ist nichts Neues, das mit Kapitalanlagen nicht nur Gewinne, sondern auch Verluste erzielt werden können. Die Verlustverrechnung ist daher für jeden Steuerpflichtigen

Mehr

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung Rechnungsjahr 2008/09 A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz,

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.

Mehr

Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen an Privatkunden

Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen an Privatkunden Nachtrag Nr. 3 zum Prospekt der Erste Group Bank AG für das Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen an Privatkunden Dieser Nachtrag (der "Nachtrag") stellt einen Nachtrag zum Prospekt gemäß Art

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

7. Optionsanleihen 8. Wandelanleihen 9. Aktienanleihe

7. Optionsanleihen 8. Wandelanleihen 9. Aktienanleihe Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 18 1. Einleitung... 21 2. Meldepflicht für Schenkungen... 21 3. Persönliche Einkommensteuerpflicht: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt...

Mehr

Abgeltungsteuer. STEUERBERATERKANZLEI ERLER PROBST Garching

Abgeltungsteuer. STEUERBERATERKANZLEI ERLER PROBST Garching Abgeltungsteuer 53 Reform der Erbschaft- & Schenkungsteuer Änderungen bei Erbschaftsteuerfestsetzung Fazit: Altes Erbschaftsteuerrecht nur noch kurze Zeit anwendbar Handlungsbedarf Steuerliche Aspekte

Mehr

Unternehmenssteuerreform 2008:

Unternehmenssteuerreform 2008: Unternehmenssteuerreform 2008: Kapitalerträge und Abgeltungssteuer 1 I. Kernaussagen: Ausweitung der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Wegfall der Spekulationsfrist Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens

Mehr

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz,

Mehr

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Vollkommene Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen

Vollkommene Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen Budgetbegleitgesetz 2011-14 Besteuerung von Kapitalvermögen Universität Linz, 15.12.2010 MMag. Dr. Ernst Marschner LL.M. Leiter der Abteilung Tax von Ernst & Young in Linz, Prokurist Vollkommene Neuordnung

Mehr

Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalvermögen

Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalvermögen ÖGWT-Club Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalvermögen Dr. Gernot Aigner 15. und 17.3.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen. Wesentliche Änderungen bei Kapitalerträgen - Überblick

Mehr

Short-Cuts für Investoren

Short-Cuts für Investoren Fischmeister/Kwauka/Mörtl Short-Cuts für Investoren Am 30. Dezember 2010 wurde das Budgetbegleitgesetz 2011 ( BBG 2011 ), das umfangreiche Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalvermögen mit sich bringt,

Mehr

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung*

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung* Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung* A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf Rechnungsjahr: 30.03.2014-29.03.2015 Die nachstehenden Ausführungen

Mehr

Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluss ab )

Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluss ab ) Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluss ab 1.4.2012) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz

Mehr

Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge

Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge Einfluss der Unternehmenssteuerreform 2008 auf die Besteuerung von Kapitalerträgen ab dem 1. Januar 2009 Spezialisierung: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Fach:

Mehr

Spekulationsgeschäfte mit Grundstücken Rechtslage bis

Spekulationsgeschäfte mit Grundstücken Rechtslage bis Abschnitt 8 Spekulationsgeschäfte mit Grundstücken (bis 31. 3. 2012) 165 Abschnitt Spekulationsgeschäfte mit Grundstücken Rechtslage bis 31. 3. 2012 Seite 8.0 Vorbemerkung 166 8.1 Begriffsbestimmungen

Mehr