Vernehmlassung Arbeitszeitmodell ordinierte Dienste. 1. Wichtiger Hinweis

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1 1. Wichtiger Hinweis Leider lässt die Software das Ausdrucken Ihrer Vernehmlassungsantworten am Ende der Umfrage nicht zu. Wenn Sie Ihre Antworten ablegen möchten, vergessen Sie bitte nicht, von jeder Seite einen Screenshot zu machen. 1

2 2. Die wichtigsten Änderungen in Kürze Die Revision des Arbeitszeitmodells sieht fünf Änderungen vor: 1. den Wechsel von der Wochenarbeitszeit zur hresarbeitszeit, 2. die Festsetzung der hresarbeitszeit bei einem Anstellungsgrad von 100% auf 2184 Stunden, 3. die Neuregelung der Überstundenkompensation, 4. den Wegfall von Kompensationsansprüchen von an Feiertagen geleisteter Arbeitszeit, 5. die Ermächtigung der Kirchenpflege, eine Arbeitszeiterfassung unter Bedingungen anzuordnen. 2

3 3. Wechsel von Wochenarbeitszeit zu hresarbeitszeit Das geltende Arbeitszeitmodell gründet bei einem Stellenpensum von 100% auf der 42-Stunden- Woche. Arbeitszeit, welche 48 Wochenstunden übersteigt, kann kompensiert werden, sofern während mehr als drei Monaten pro hr mehr als 42 Stunden pro Woche gearbeitet wurde ( 25 DLD). Diese Regelung hat sich als nicht praktikabel erwiesen. Zudem lässt die Wochenarbeitszeit ausser Acht, dass die Arbeitszeit der ordinierten Dienste im hresverlauf deutliche Schwankungen aufweisen kann. Der Wechsel von Wochenarbeitszeit zu hresarbeitszeit ermöglicht, arbeitsreiche und weniger arbeitsintensive Perioden auszugleichen. Sind Sie mit dem angedachten Wechsel von Wochenarbeitszeit zu hresarbeitszeit grundsätzlich einverstanden? Kommentar 3

4 4. Festsetzung der hresarbeitszeit Die hresarbeitszeit bei einem Stellenpensum von 100% soll auf 2184 Stunden festgesetzt werden. Diese Zahl ergibt sich, wenn man die 42 Wochenarbeitsstunden mit den 52 Wochen des hres multipliziert (=Brutto-hresarbeitszeit). In den 2184 hresarbeitsstunden sind die Ferien- und Feiertage mitenthalten. Die effektiv zu leistende hresarbeitszeit (=Netto-hresarbeitszeit) ergibt sich, wenn man von den 2184 hresarbeitsstunden die Ferien- und Feiertage subtrahiert. Etliche Kantonalkirchen kennen die hresarbeitszeit von 2184 Stunden. Einige kennen höhere: z.b. Zürich 2496, Glarus 2600 hresarbeitsstunden. Sind Sie bei einem Stellenpensum von 100% mit der Festsetzung der hresarbeitszeit auf 2184 Stunden einverstanden? Kommentar 4

5 5. Überstundenkompensation Arbeitsstunden, die am Ende des hres die Zahl von 2184 übersteigen, sind Überstunden. Sie sollen mit Freizeit im kommenden hr nach folgender Regelung kompensiert werden können (bei einem Stellenpensum von 100%, für Teilzeitpensen würde die Regelung anteilmässig gelten): hresarbeitsstunden: keine Kompensation möglich, hresarbeitsstunden: volle Kompensation möglich, ab 2352 hresarbeitsstunden: keine Kompensation möglich. Die ersten 84 Überstunden gingen also zu Lasten der ordinierten Dienste und würden verfallen, die zweiten 84 Überstunden gingen zu Lasten der Kirchgemeinde und könnten kompensiert werden, die 168 übersteigenden Überstunden gingen wieder zu Lasten der ordinierten Dienste und würden verfallen. Maximal könnten also 84 Überstunden (oder zwei Wochen) im Folgejahr kompensiert werden. Die angedachte Regelung der Überstundenkompensation stellt sicher, dass sowohl die Kirchenpflege wie auch die ordinierten Dienste in der Verantwortung stehen, dass die hresarbeitszeit eingehalten wird. Überstundenkompensation soll nur möglich sein, wenn eine Arbeitszeiterfassung geführt und regelmässig der Kirchenpflege vorgelegt wird. Weiterhin sollen Überstunden grundsätzlich nicht entschädigt werden. Nur am Dienstende (Pensionierung/Kündigung) sollen Überstunden entschädigt werden, sofern ihre Kompensation nicht möglich ist. Sind Sie mit der angedachten Regelung der Überstundenkompensation einverstanden? Finden Sie es richtig, dass eine Überstundenkompensation nur möglich ist, wenn eine Arbeitszeiterfassung geführt und von der Kirchenpflege regelmässig kontrolliert wird? 5

6 Sind Sie einverstanden, dass Überstunden grundsätzlich mit Freizeit in gleicher Höhe kompensiert und nicht entschädigt werden? Kommentar 6

7 6. Kompensation von an Feiertagen geleisteter Arbeitszeit Nach geltender Regelung darf Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag geleistet wird, durch Ferienzeit (maximal eine Woche pro hr) kompensiert werden ( 46 DLD). In vielen Gemeinden wird den ordinierten Dienste pauschal eine zusätzliche Ferienwoche gewährt. Diese Regelung soll in Zukunft gänzlich entfallen, da die Freizeit der Feiertage bereits in der Festsetzung der hresarbeitszeit berücksichtigt ist. Fallen durch die Arbeit an Feiertagen Überstunden an, so können sie im Rahmen der Überstundenkompensation abgebaut werden. Sind Sie mit der Abschaffung einer besonderen Regelung zur Kompensation von an Feiertagen geleisteter Arbeitszeit einverstanden? Kommentar 7

8 7. Angeordnete Arbeitszeiterfassung Die Vernehmlassung zur Arbeitszeiterfassung hat deutlich gezeigt, dass eine grundsätzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung für die ordinierten Dienste sowohl von diesen wie auch von den Kirchenpflegenden abgelehnt wird. Die Kirchenpflege solle aber die Möglichkeit haben, eine solche anordnen zu können. Die Anordnung einer Arbeitszeiterfassung durch die Kirchenpflege soll in den folgenden vier Fällen möglich sein: 1. wenn z.b. im Rahmen eines Gemeindeentwicklungsprozesses Stellen abgebaut werden müssen, 2. wenn z.b. ein Teamentwicklungsprozess wegen ungleich verteilter Arbeitslasten nötig ist, 3. wenn bei ordinierten Diensten Anzeichen von Überlastung sichtbar werden oder 4. wenn die Kirchenpflege als Aufsichtsorgan Kontrolle über die Arbeitsleistung erlangen muss. Sind Sie mit der Einschränkung, dass die Kirchenpflege nur in den vier genannten Fällen eine Arbeitszeiterfassung anordnen kann, einverstanden? Kommentar 8

9 8. Funktion der Vernehmlassungsteilnehmer/innen Sind Sie Kirchenpflegerin/Kirchenpfleger? Sozialdiakonin/Sozialdiakon? Pfarrerin/Pfarrer? in einer anderen Funktion? In welcher? Wenn Sie möchten, können Sie uns hier Ihren Namen bekannt geben. 9

10 9. Anregungen und Fragen Haben Sie weitere Anregungen und Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitszeit, den Überstunden oder der Arbeitszeiterfassung? 10

11 10. Online-Vernehmlassung Bisher hat die Landeskirche ihre Vernehmlassungen vornehmlich in Papier- oder Formularform durchgeführt. Erstmals geschieht eine solche nun mit dem Online-Tool "SurveyMonkey". Gerne möchten wir erfahren, wie Sie diese Art der Vernehmlassung erfahren haben. Welchen Aussagen können Sie zustimmen? Die Umfrage per Online-Tool reduziert meinen Aufwand. Die Umfrage per Online-Tool bietet die nötigen Informationen, um begründet entscheiden zu können. Die Umfrage per Online-Tool lässt differenzierte Entscheidungen zu und bietet ausreichend Raum, meine Meinung zu äussern. Ich vertraue der Datensicherheit und der Anonymität der Umfrage per Online-Tool. Die ständigen Hinweise auf "Powered by SurveyMonkey" stören mich. Kommentar 11

12 11. Vielen Dank Wir bedanken uns herzlich für Ihre Teilnahme an dieser Vernehmlassung. Sie haben uns geholfen, in der wichtigen Frage der Arbeitszeit der ordinierten Dienste beste Lösungen zu finden. 12

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