Amtsblatt. für die Stadt Vreden. 1. Jahrgang Ausgegeben zu Vreden am Nummer 15/11. Datum: Inhalt: Seite:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amtsblatt. für die Stadt Vreden. 1. Jahrgang Ausgegeben zu Vreden am Nummer 15/11. Datum: Inhalt: Seite:"

Transkript

1 1 Amtsblatt für die Stadt Vreden 1. Jahrgang Ausgegeben zu Vreden am Nummer 15/11 Datum: Inhalt: Seite: Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Vreden über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Vreden vom Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Vreden (Vergnügungssteuersatzung) vom Änderungssatzung vom Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Vreden über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom Änderungssatzung vom Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Vreden über die Erhebung von Gebühren für den Unterhaltungsaufwand für die fließenden Gewässer II. Ordnung vom Änderungssatzung vom Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und sonstige Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes in der Stadt Vreden vom Änderungssatzung vom Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschluss-Beiträgen in der Stadt Vreden vom Änderungssatzung vom Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Vreden vom Änderungssatzung vom S. 2 S.4 S.6 S.8 S.10 S. 13 S. 15 Der vollständige Text der geänderten Satzungen kann während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Rathaus, Burgstraße 14, Zimmer 13, und unter (Verwaltung Ortsrecht) eingesehen werden. Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Vreden, Burgstraße 14, Vreden Vertrieb: Das Amtsblatt liegt im Bürgerbüro des Rathauses der Stadt Vreden zur kostenlosen Mitnahme aus. Zusätzlich können die Amtsblätter im Internet unter kostenlos abgerufen werden.

2 2 S t a d t V r e d e n Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Vreden über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Vreden vom 20. Dezember 2011 Aufgrund des 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516/SGV.NRW. 113), in Verbindung mit 25 ff des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz OBG - ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV.NRW.S. 528/SGV.NRW. 2060), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 8. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 765, 793), wird von der Stadt Vreden als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Vreden vom 16. Dezember 2011 folgende ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: 1 Ladenöffnungszeiten an Sonntagen Verkaufsstellen dürfen über die allgemeinen Ladenöffnungszeiten hinaus in der Zeit von Uhr bis Uhr geöffnet sein: o am ersten Sonntag im Januar (jährlich) aus Anlass des Neujahrs-Sonntag (sofern der 1. Sonntag auf Neujahr fällt, der zweite Sonntag) o am Sonntag vor Ostern aus Anlass des Heimattages (alle 2 Jahre, in den geraden Jahren) o am Sonntag vor Ostern aus Anlass des Hansemarktes (alle 2 Jahre, in den ungeraden Jahren) o am zweiten Sonntag im Oktober (jährlich) aus Anlass des Hamalandtages o am dritten Adventssonntag (jährlich) aus Anlass des Weihnachtsmarktes. 2 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des 1 Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten offen hält. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach 13 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.

3 3 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Vreden vom 29. März 2007 tritt gleichzeitig außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Ordnungsbehördliche Verordnung wird hiermit gemäß den Bestimmungen der Bekanntmachungsverordnung vom 26. August 1999 (GV. NRW. S. 516/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. August 2009 (GV. NRW. S. 442) berichtigt 2. September (GV. NRW. S. 481) in Verbindung mit 14 der Hauptsatzung der Stadt Vreden vom 24. März 2000, zuletzt geändert durch Satzung vom 22. Dezember 2005, öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Ordnungsbehördliche Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Vreden, 20. Dezember 2011 Stadt Vreden Der Bürgermeister gez. Dr. Holtwisch

4 4 S t a d t V r e d e n Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Vreden (Vergnügungssteuersatzung) vom 22. November Änderungssatzung vom 20. Dezember 2011 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271) und der 1 bis 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 394) hat der Rat der Stadt Vreden in seiner Sitzung am 16. Dezember 2011 folgende Änderungssatzung beschlossen: 7 Absatz 5 erhält folgende Fassung: Artikel I Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung 1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen ( 1 Nr. 5 a) bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 18.v.H. des Einspielergebnisses Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit 42 Euro 2. in Gastwirtschaften und sonstigen Orten ( 1 Nr. 5 b) bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 18. v.h. des Einspielergebnisses Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit 30 Euro 3. in Spielhallen, Gastwirtschaften und an sonstigen Orten ( 1 Nr. 5 a und b) bei Apparaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben 300,00 Euro 7 a entfällt 8 Absatz 1 erhält folgende Fassung: Die Steuer ist, soweit sie nicht nach den Vorschriften der 4 bis 7 festzusetzen ist, nach der Roheinnahme zu berechnen. Als Roheinnahme gelten sämtliche vom Veranstalter gemäß 4 Abs. 5 von den Teilnehmern erhobenen Entgelte.

5 5 Artikel II Diese Satzung tritt am 01. Januar 2012 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit gemäß den Bestimmungen der Bekanntmachungsverordnung vom 26. August 1999 (GV. NRW. S. 516/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. August 2009 (GV. NRW. S. 442) berichtigt 2. September (GV. NRW. S. 481) in Verbindung mit 14 der Hauptsatzung der Stadt Vreden vom 24. März 2000, zuletzt geändert durch Satzung vom 22. Dezember 2005, öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Vreden, 20. Dezember 2011 Stadt Vreden Der Bürgermeister gez. Dr. Holtwisch

6 6 S t a d t V r e d e n Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Vreden über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 19. Dezember 1978 (30. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2011) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung (GO NRW) für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271), der 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NRW. S.706, ber. in GV. NRW S.12/SGV. NRW. 2061), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 390) und der 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 394), hat der Rat der Stadt Vreden in seiner Sitzung am 16. Dezember 2011 folgende Satzung beschlossen : Artikel I 6 Absätze 4 und 5 erhalten folgende Fassung: 6 Gebührenmaßstab und Gebührensatz (4) Bei einer 14-täglichen, im Oktober und November wöchentlichen, Reinigung und Winterwartung der Fahrbahn beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (Frontlänge) für Straßen a) des Anliegerverkehrs 2,06 b) des inner- und überörtlichen Verkehrs 1,69 (5) Wird nur die Winterwartung von der Stadt Vreden durchgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (Frontlänge) für Straßen a) des Anliegerverkehrs 1,44 b) des inner- und überörtlichen Verkehrs 1,18 Das Straßenverzeichnis zu 2 Absatz 2 wird wie folgt geändert: Die Zeile Karl-Arnold-Straße von Ölbachstraße bis Nordtangente wird wie folgt geändert:

7 7 R = Straßenreinigung durch die Stadt W = Winterwartung durch die Stadt Karl-Arnold-Straße vom Ölbachstraße bis Nordtangente Straße des Anliegerverkehr s R / W Straße des innerörtlichen Verkehrs Artikel II Diese Satzung tritt am 01. Januar 2012 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit gemäß den Bestimmungen der Bekanntmachungsverordnung vom 26. August 1999 (GV. NRW. S. 516/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. August 2009 (GV. NRW. S. 442) berichtigt 2. September (GV. NRW. S. 481) in Verbindung mit 14 der Hauptsatzung der Stadt Vreden vom 24. März 2000, zuletzt geändert durch Satzung vom 22. Dezember 2005, öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Vreden, 20. Dezember 2011 Stadt Vreden Der Bürgermeister gez. Dr. Holtwisch

8 8 S t a d t V r e d e n Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Vreden über die Erhebung von Gebühren für den Unterhaltungsaufwand für die fließenden Gewässer II. Ordnung vom 25. November 1982 (20. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2011) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271), und der 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 394) und des 92 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926/SGV. NRW. 77), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185), hat der Rat der Stadt Vreden in seiner Sitzung am 16. Dezember 2011 folgende Satzung beschlossen: 5 erhält folgende Fassung: Artikel I Gebührenhöhe Der Gebührensatz beträgt je Hektar/Jahr 17,06. Artikel II Diese Satzung tritt am 01. Januar 2012 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit gemäß den Bestimmungen der Bekanntmachungsverordnung vom 26. August 1999 (GV. NRW. S. 516/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. August 2009 (GV. NRW. S. 442) berichtigt 2. September (GV. NRW. S. 481) in Verbindung mit 14 der Hauptsatzung der Stadt Vreden vom 24. März 2000, zuletzt geändert durch Satzung vom 22. Dezember 2005, öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung

9 9 nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Vreden, 20. Dezember 2011 Stadt Vreden Der Bürgermeister gez. Dr. Holtwisch

10 10 S t a d t V r e d e n Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und sonstige Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes in der Stadt Vreden vom 27. März (4. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2011) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271), der 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 394), und des 41 Abs. 4 Satz 1 und 2 i.v.m. 1 Abs. 2 Satz 1 und 6 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 (GV. NRW. S. 122), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 8. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 765, 793), hat der Rat der Stadt Vreden in seiner Sitzung am 16. Dezember 2011 folgende Satzung beschlossen: Artikel I Anlage 1 Gebührensätze erhält folgende Fassung:

11 11 Anlage 1 Gebührensätze Für die Bemessung der Gebühren nach 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und sonstige Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes in der Stadt Vreden vom 27. März 2000 gelten folgende Sätze: 1. Durchführung einer Brandschau oder Nachschau am Objekt einschließlich der Vorbereitung und Nachbereitung gemäß 2 Abs. 1 Buchstabe a) und b) je Stunde 46,00 Euro 2. Durchführung einer Objektbesichtigung gemäß 2 Abs. 1 Buchstabe c) je Stunde 46,00 Euro 3. Leistungen gemäß 2 Abs. 1 Buchstabe d) 3.1 Schriftlich erteilte gutachterliche Stellungnahme je Stunde 46,00 Euro 3.2 Erstellung eines Brandschutzgutachtens je Stunde 46,00 Euro 3.3 Erstellung eines Brandschutzkonzeptes je Stunde 46,00 Euro 4. Durchführung einer Brandschutzunterweisung gemäß 2 Abs. 1 Buchstabe e) je Stunde 46,00 Euro Artikel II Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

12 12 Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit gemäß den Bestimmungen der Bekanntmachungsverordnung vom 26. August 1999 (GV. NRW. S. 516/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. August 2009 (GV. NRW. S. 442) berichtigt 2. September (GV. NRW. S. 481) in Verbindung mit 14 der Hauptsatzung der Stadt Vreden vom 24. März 2000, zuletzt geändert durch Satzung vom 22. Dezember 2005, öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Vreden, 20. Dezember 2011 Stadt Vreden Der Bürgermeister gez. Dr. Holtwisch

13 13 S t a d t V r e d e n Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschluss-Beiträgen in der Stadt Vreden vom 21. Dezember 2010 (1. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2011) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271), der 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712/ SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 394) und des 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926/SGV. NRW 77), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. 2010, S. 185ff.) hat der Rat der Stadt Vreden in seiner Sitzung am 16. Dezember 2011 folgende Satzung beschlossen: Artikel I 1. 4 Absatz 7 erhält folgende Fassung: Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 2, a Absatz 2 erhält folgende Fassung: Die Gebühr beträgt 42,26 je Entleerung und 67,49 /m³ abgefahrener Klärschlammmenge. Für die Frischwasserauffüllung wird eine Kostenerstattung in Höhe von 6,65 / m³ Frischwasser erhoben. Artikel II Diese Satzung tritt am 01. Januar 2012 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit gemäß den Bestimmungen der Bekanntmachungsverordnung vom 26. August 1999 (GV. NRW. S. 516/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. August 2009 (GV. NRW. S. 442) berichtigt 2. September (GV. NRW. S. 481) in Verbindung mit 14 der Hauptsatzung der Stadt Vreden vom 24. März 2000, zuletzt geändert durch Satzung vom 22. Dezember 2005, öffentlich bekannt gemacht.

14 14 Hinweis: Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Vreden, 20. Dezember 2011 Stadt Vreden Der Bürgermeister gez. Dr. Holtwisch

15 15 S t a d t V r e d e n Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Vreden vom 24. Juni 1993 (18. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2011) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/ SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271), der 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/ SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 394), und des 9 Absatz 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz - LAbfG - ) vom 21. Juni 1988 (GV. NRW. S. 250/SGV. NRW. 74), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 863, 975), hat der Rat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2011 folgende Änderungssatzung beschlossen : Artikel I 2 erhält folgende Fassung: (1) Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren richtet sich nach Größe und Zahl der grauen Müllgroßbehälter (MGB) für den Restmüll. Sie beträgt für ein 40-l-Restmüllgefäß 72,00 /Jahr ein 80-l-Restmüllgefäß 122,60 /Jahr ein 120-l-Restmüllgefäß 162,10 /Jahr ein 240-l-Restmüllgefäß 281,10 /Jahr einen 1100-l-Container mit 14tägiger Leerung 941,20 /Jahr einen 1100-l-Container mit wöchentlicher Leerung 1.854,50 /Jahr. Mit diesen Gebühren sind alle im Rahmen der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Vreden vorgesehenen Abfallentsorgungsmaßnahmen der Stadt Vreden mit Ausnahme der in den Absätzen 2 bis 4 und der in 4 aufgeführten Leistungen abgegolten. (2) Die Gebühr für eine Biotonne beträgt je 120-l-Gefäß je 240-l-Gefäß 63,90 /Jahr, 108,30 /Jahr. (3) Die Gebühr für eine 240-l-Papiertonne beträgt 0,00 im Jahr. (4) Für den Umtausch eines Gefäßes in eines mit anderer Größe wird eine Gebühr von 10,00 erhoben.

16 16 Artikel II Diese Satzung tritt am 01. Januar 2012 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit gemäß den Bestimmungen der Bekanntmachungsverordnung vom 26. August 1999 (GV. NRW. S. 516/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. August 2009 (GV. NRW. S. 442) berichtigt 2. September (GV. NRW. S. 481) in Verbindung mit 14 der Hauptsatzung der Stadt Vreden vom 24. März 2000, zuletzt geändert durch Satzung vom 22. Dezember 2005, öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Vreden, 20. Dezember 2011 Stadt Vreden Der Bürgermeister gez. Dr. Holtwisch

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt Nummer 18/2017 vom 19. Juli 2017 Inhaltsverzeichnis: Satzung vom 10.07.2017 zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Essensgeldern bei Verpflegung in Kindertageseinrichtungen der Stadt

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 1 Jahrgang 2010 ausgegeben am 20.12.2010 Seite 1 Inhalt 01/2010 15. Satzung vom 20.12.2010 zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 3. Jahrgang Dinslaken, 30.12.2010 Nr. 22 S. 1-12 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungsanordnung über die 2. Satzung vom 23.12.2010 zur Änderung der

Mehr

-s9o- Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der Stadt Steinfurt vom (1. Nachtrag) Aufgrund des

-s9o- Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der Stadt Steinfurt vom (1. Nachtrag) Aufgrund des -s9o- Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der Stadt Steinfurt vom 12.12.2014 (1. Nachtrag) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Amtsblatt der Stadt Hattingen

Amtsblatt der Stadt Hattingen Amtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 1 vom 11.01.2016 16. Jahrgang Auflage: 100 Stück Inhaltsverzeichnis: Seite Ortsrecht 2-3 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn-

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 14 Jahrgang 2012 ausgegeben am 17.12.2012 Seite 1 Inhalt 15/2012 94. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau, Teilbereiche Henglarn und Herbram Öffentliche

Mehr

Nr. 10 vom

Nr. 10 vom Amtsblatt Inhaltsverzeichnis: Nr. 10 vom 31.03.2011 1./ Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Haan im Haushaltsjahr 2011 (Hebesatz-Satzung) vom 30.03.2011

Mehr

- Amtliches Verkündungsblatt -

- Amtliches Verkündungsblatt - AMTSBLATT DER STADT XANTEN - Amtliches Verkündungsblatt - Nr. 2019/1 Xanten, 09.01.2019 33. Jahrgang Inhalt: Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 13 Jahrgang 2016 ausgegeben am 02.11.2016 Seite 1 Inhalt 26/2016 1. Änderungssatzung vom 26.09.2016 über die Kostendeckung der Abfallentsorgung in der Stadt Lichtenau

Mehr

Am Sonntag, dem. a) b) c) e)

Am Sonntag, dem. a) b) c) e) 32/052 HdO 1 ------------------------------------------------------------------------------------------------ Öffnen von Verkaufsstellen 32/052 93. Erg. Lief. 1/2017 HdO ------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Amtsblatt der Stadt Wesseling

Amtsblatt der Stadt Wesseling Amtsblatt der Stadt Wesseling 39. Jahrgang Ausgegeben in Wesseling am 07. Mai 2008 Nummer 07 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wesseling Auf Grund von 7 Abs. 3 S. 1 i.v.m. 41 Abs. 1 S. 2 Buchst.

Mehr

a) b) d)

a) b) d) 32/052 HdO 1 ------------------------------------------------------------------------------------------------ Öffnen von Verkaufsstellen 32/052 88. Erg. Lief. 11/2014 HdO ------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

1.Satzung vom zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Lohmar vom

1.Satzung vom zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Lohmar vom 1.Satzung vom 04.12.2012 zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Lohmar vom 06.12.2005 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 11. Jahrgang Dinslaken, 09.07.2018 Nr. 14 S. 1 4 Inhaltsverzeichnis Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dorsten vom

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dorsten vom Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dorsten vom 08.04.2013 zuletzt geändert durch die Satzung zur 9. Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dorsten vom 21.12.2018 Aufgrund des

Mehr

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Greven (Vergnügungssteuersatzung) vom

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Greven (Vergnügungssteuersatzung) vom Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Greven (Vergnügungssteuersatzung) vom 02.11.2012 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 1. Jahrgang Dinslaken, 19. Dezember 2008 Nr. 3 S. 1-11 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der 2. Satzung vom 18.12.2008 zur Änderung der Satzung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Breckerfeld vom Bekanntmachungsanordnung

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Breckerfeld vom Bekanntmachungsanordnung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Breckerfeld vom 27.08.2001 32.023 Beschluss der Stadtvertretung Aufsichtsbehördliche Genehmigung Bekanntmachungsanordnung

Mehr

-fci- Bekanntmachung. Die Begründung wird ebenfalls beschlossen."

-fci- Bekanntmachung. Die Begründung wird ebenfalls beschlossen. Amtsblatt Kreisstadt Steinfurt Ausgegeben am: 24. Mai 2018 Nr.: 12/2018 INHALT: Lfd. Nr. Datum Titel Seite/n 27 28 29 18.05.2018 Bebauungsplan Nr. 15 Bahnhof Burgsteinfurt" - 5. Änderung der Kreisstadt

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die 13. Jahrgang 25. Juli 2013 Nummer 09 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 23/2013 Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in

Mehr

Änderungssatzung vom *zur Satzung über den Rettungsdienst des Rheinisch-Bergischen Kreises vom

Änderungssatzung vom *zur Satzung über den Rettungsdienst des Rheinisch-Bergischen Kreises vom Amtsblatt für den Rheinisch-Bergischen Kreis 6. Jahrgang Nummer 21 13.07.2017 1. 12.07.2017 Öffentliche Bekanntmachung 17. Änderungssatzung vom 10.07.2017* zur Satzung über den Rettungsdienst des Rheinisch-Bergischen

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkrath vom

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkrath vom Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkrath vom 21.12.1995 - in Kraft getreten am 01.01.1996 Änderungen Nr. der Änderungen Datum der Änderung geänderte Paragraphen Art der

Mehr

Gebührensatzung. vom

Gebührensatzung. vom 1 Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Warendorf über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für das Übergangswohnheim, 48231 Warendorf, Am Holzbach 44c vom 23.12.2013 Auf Grund des 7 i.

Mehr

DER STADT LEICHLINGEN

DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 18 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 31 Einladung zur gemeinsamen Sondersitzung des Ausschusses für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 74. Jahrgang 15. März 2017 Nr. 15 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 62/2017 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über die

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Infrastrukturförderabgabe

Inhaltsverzeichnis. Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Infrastrukturförderabgabe 19. November 2014 Inhaltsverzeichnis Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Infrastrukturförderabgabe 2 in der Stadt Wuppertal Vierte Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der

Mehr

Der 2 der Gebührensatzung über die Abfallbeseitigung wird wie folgt neu gefasst. Gebührenpflichtige

Der 2 der Gebührensatzung über die Abfallbeseitigung wird wie folgt neu gefasst. Gebührenpflichtige 5. Änderungssatzung vom.12.2009 zur Gebührensatzung über die Abfallbeseitigung in der Stadt Unna vom 17.12.2004, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 17.12.2008 Aufgrund der 7,8 und 9 der

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 02.02.2016 Nr. 2 / S. 1 Inhalt 1. Öffentliche Bekanntmachung zur 5. Änderungssatzung des VHS-Zweckverbandes Büren, Delbrück, Geseke, Hövelhof, Salzkotten und Bad

Mehr

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte Amtliches Veröffentlichungsorgan der Nr. 3 Anröchte, 19.03.2004 9. Jahrgang Inhalt Seite 1. Bebauungsplan Nr. 33 Vor den Birken, Anröchte 13 2. Satzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB über die

Mehr

Bekanntmachungsanordnung

Bekanntmachungsanordnung Aufsichtsbehördliche Genehmigung Ratsbeschluss Bekanntmachungsanordnung öffentlich bekannt gemacht In Kraft getreten 21.12.1993-22.12.1993 29.12.1993 01.01.1994 1. Änderung 20.12.1994-21.12.1994 29.12.1994

Mehr

Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat am folgende Satzung beschlossen:

Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat am folgende Satzung beschlossen: Satzung vom 21.05.2015 zur Änderung der Satzung der Stadt Lüdenscheid die Erhebung von n für Kindertagesbetreuung (Elternbeitragssatzung) vom 05.09.2014 Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat am 18.05.2015

Mehr

1 Benutzungsgebühren. 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz

1 Benutzungsgebühren. 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz Abfallentsorgungsgebühren 25/02 HdO 1 ------------------------------------------------------------------------------------------------ Abfallentsorgungsgebühren 25/02 91. Erg. Lief. 1/2016 HdO ------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Gebührensatzung. vom

Gebührensatzung. vom Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Warendorf über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für das Übergangswohnheim, 48231 Warendorf, Königsberger Straße 5 vom 19.12.2008 Auf Grund des 7

Mehr

A m t s b l a t t der Gemeinde Finnentrop

A m t s b l a t t der Gemeinde Finnentrop A m t s b l a t t der Gemeinde Finnentrop In diesem Amtsblatt erscheinen gemäß 13 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Finnentrop, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Willich (Vergnügungssteuersatzung) vom

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Willich (Vergnügungssteuersatzung) vom Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Willich (Vergnügungssteuersatzung) vom 15.12.2016 Aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Bekanntmachung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Marienheide (Vergnügungssteuersatzung) vom

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Marienheide (Vergnügungssteuersatzung) vom 1 Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Marienheide (Vergnügungssteuersatzung) vom 11.12.2002 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung

Mehr

Abfallentsorgungsgebühren

Abfallentsorgungsgebühren Abfallgebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 16 Jahrgang 2018 ausgegeben am 21.12.2018 Seite 1 Inhalt 31/2018 1. Änderungssatzung vom 21.12.2018 zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren vom 22.12.2017

Mehr

75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße -

75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße - AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 31 DATUM : 05.10.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Herzebrock-Clarholz

Amtsblatt für die Gemeinde Herzebrock-Clarholz Gemeinde Herzebrock-Clarholz für die Gemeinde Herzebrock-Clarholz 16. Jahrgang 23.11.2018 Nr. 6 Inhalt Widerspruchsrechte gegen die Weitergabe von Daten aus dem Melderegister der Gemeinde Herzebrock-Clarholz

Mehr

Amtsblatt. Stadt Erkelenz. der ERKELENZ. Ausgabe Nr.: 7 / Erscheinungstag: 13. April Tradition und Fortschritt

Amtsblatt. Stadt Erkelenz. der ERKELENZ. Ausgabe Nr.: 7 / Erscheinungstag: 13. April Tradition und Fortschritt ERKELENZ Tradition und Fortschritt Amtsblatt der Stadt Erkelenz Ausgabe Nr.: 7 / 2018 Erscheinungstag: 13. April 2018 Herausgabe, Druck, Vertrieb: Stadt Erkelenz, Der Bürgerm&ster Hauptamt Jchannismarkt

Mehr

Amtsblatt der Stadt Leverkusen

Amtsblatt der Stadt Leverkusen Amtsblatt der _ 12. Jahrgang 23. Juli 2018 Nummer 26 Inhaltsverzeichnis Seite 98. Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 13.07.2018 zur 20. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung

Mehr

Vergnügungssteuersatzung der Stadt Blomberg vom

Vergnügungssteuersatzung der Stadt Blomberg vom Vergnügungssteuersatzung der Stadt Blomberg vom 14.11.2006 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW

Mehr

Amtliches Kreisblatt

Amtliches Kreisblatt Amtliches Kreisblatt Amtsblatt für den Kreis Herford Herford, 07.01.2014, Nr. 01/2014 Inhalt Bekanntmachungen der Kommunalbetriebe Bünde - AöR 001 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung der Gemeinde Hellenthal vom In der Fassung der 32. Änderungssatzung vom

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung der Gemeinde Hellenthal vom In der Fassung der 32. Änderungssatzung vom Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung der Gemeinde Hellenthal vom 13.02.1981 In der Fassung der 32. Änderungssatzung vom 05.12.2018 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT SALZKOTTEN

AMTSBLATT FÜR DIE STADT SALZKOTTEN AMTSBLATT FÜR DIE STADT SALZKOTTEN 23. Jahrgang, Nr. 3 Herausgegeben am 07.03.2012 Inhalt 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Salzkotten bei Einsätzen

Mehr

15. Änderungssatzung vom zur Satzung der Stadtwerke Hürth über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Hürth vom

15. Änderungssatzung vom zur Satzung der Stadtwerke Hürth über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Hürth vom 15. Änderungssatzung vom 17.11.2017 zur Satzung der Stadtwerke Hürth über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Hürth vom 13.12.2002 Aufgrund der 7 und 114 a der Gemeindeordnung für das

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt Nummer 08/2017 vom 05. April 2017 Inhaltsverzeichnis: 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 209 für den Bereich "Pützchensweg" Bebauungsplan

Mehr

Nr. 15 Brilon, Jahrgang Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung gemäß 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes

Nr. 15 Brilon, Jahrgang Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung gemäß 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon,, Am Markt 1, 59929 Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe in der Ortsausgabe

Mehr

Artikel 1. Nach dem Einspielergebnis bzw. der Anzahl der Apparate

Artikel 1. Nach dem Einspielergebnis bzw. der Anzahl der Apparate Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Schalksmühle () vom 19.09.2006 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 30.09.2014 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Ausgabe 9/2018 Amtsblatt der Stadt Rhede Jahrgang Ausgabe 9/2018 Rhede,

Ausgabe 9/2018 Amtsblatt der Stadt Rhede Jahrgang Ausgabe 9/2018 Rhede, Ausgabe 9/218 Amtsblatt der Stadt Rhede 25.7.218 AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 15. Jahrgang Ausgabe 9/218 Rhede, 25.7.218 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Vreden

Amtsblatt für die Stadt Vreden Amtsblatt für die Stadt Vreden 6. Jahrgang Ausgegeben zu Vreden am 09.12.2016 Nummer 17/2016 Datum: Inhalt: Seite: 25.11.2016 Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Münster - Aufforderung zur

Mehr

Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Pulheim vom

Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Pulheim vom Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Pulheim vom 28.11.2016 Präambel Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 8.11.2016 aufgrund des 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

Gebührenordnung über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn. Vom 21. Dezember Satzung vom in Kraft getreten am Geänderte Regelungen

Gebührenordnung über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn. Vom 21. Dezember Satzung vom in Kraft getreten am Geänderte Regelungen 70.1.1 Gebührenordnung über die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn Vom 21. Dezember 1978 Verzeichnis der Änderungen Satzung vom in Kraft getreten am Geänderte Regelungen 22.12.1980 (ABl. S. 625)

Mehr

- 1 - Verwaltungsgebührensatzung

- 1 - Verwaltungsgebührensatzung - 1 - Verwaltungsgebührensatzung Inhaltsübersicht Präambel 1 Gebührenpflichtige besondere Leistungen 2 Höhe der Gebühr 3 Gebührenfreiheit 4 Auslagenersatz 5 Billigkeitsmaßnahmen 6 Gebührenschuldner 7 Fälligkeit

Mehr

Bekanntmachungsanordnung

Bekanntmachungsanordnung Aufsichtsbehördliche Genehmigung Ratsbeschluss Bekanntmachungsanordnung öffentlich bekannt gemacht In Kraft getreten 04.11.1997-17.11.1997 19.11.1997 20.11.1997 1. Änderung 10.11.1998-16.11.1998 18.11.1998

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Gemeinde Uedem (Abfallentsorgungsgebührensatzung) vom

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Gemeinde Uedem (Abfallentsorgungsgebührensatzung) vom Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Gemeinde Uedem (Abfallentsorgungsgebührensatzung) vom 25.10.1995 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Solingen vom (in der Fassung der I. Änderungssatzung vom )

Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Solingen vom (in der Fassung der I. Änderungssatzung vom ) Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Solingen vom 05.01.2010 (in der Fassung der I. Änderungssatzung vom 14.04.2011) Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für

Mehr

a) die Benutzerin/der Benutzer oder die Auftraggeberin/der Auftraggeber des Rettungswagen und

a) die Benutzerin/der Benutzer oder die Auftraggeberin/der Auftraggeber des Rettungswagen und Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und Notfallrettungsdienst der Stadt Pulheim vom 07.10.2014 (einschließlich 1. Änderung) 1. Änderung vom 13.04.2017 der Satzung über die Erhebung

Mehr

Satzung der Gemeinde Niederzier vom über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2015 (Hebesatzsatzung)

Satzung der Gemeinde Niederzier vom über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2015 (Hebesatzsatzung) Satzung der Gemeinde Niederzier vom 05.12.2014 über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2015 (Hebesatzsatzung) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

KAMENER BEKANNTMACHUNGEN

KAMENER BEKANNTMACHUNGEN KAMENER BEKANNTMACHUNGEN 23/2018 Amtsblatt der Stadt Kamen 12.10.2018 Inhaltsübersicht Nr. Gegenstand Seite 1 Bekanntmachung 1-2 Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 2/218 vom 5. Dezember 218 Inhaltsverzeichnis: 1. Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Sankt Augustin für das Haushaltsjahr 219 Herausgeber:

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland)

AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

VIII. Öffentliche Einrichtungen Abfallgebührensatzung vom

VIII. Öffentliche Einrichtungen Abfallgebührensatzung vom - VIII.2.1 - VIII. Öffentliche Einrichtungen Abfallgebührensatzung vom 16.12.2005 1. Änderung vom 18.12.2006 2. Änderung vom 14.12.2007 (gültig ab 01.01.2008) 3. Änderung vom 02.06.2008 (gültig ab 01.07.2008)

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 19 Jahrgang 55 Erscheinungstag 18.10.2017 Lfd. Nr. Inhalt Seite 47 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 35.3 "Eggenkamp Süd", Teil 1-2.

Mehr

Satzung über die Nutzung des Nordsternplatzes Vom

Satzung über die Nutzung des Nordsternplatzes Vom Satzung über die Nutzung des Nordsternplatzes Vom 19.07.2005 Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat in seiner Sitzung vom 23.06.2005 auf Grund der 7, 41 Abs. 1 Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Amtsblatt der Stadt Hattingen

Amtsblatt der Stadt Hattingen Amtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 11 vom 24.07.2018 18. Jahrgang Auflage: 100 Stück Inhaltsverzeichnis: Seite Ortsrecht 2-3 Sonstiges 4 Sonstiges 5 Siebte Satzung vom 18.07.2018 zur Änderung der Satzung

Mehr

Satzung. über die Erhebung der Wettbürosteuer. in der Stadt Voerde (Niederrhein) vom

Satzung. über die Erhebung der Wettbürosteuer. in der Stadt Voerde (Niederrhein) vom 224410 Wettbürosteuer Seite 1 Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Voerde (Niederrhein) vom 27.11.2015 224410 Wettbürosteuer Seite 2 Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer

Mehr

Amtsblatt der Stadt Herne

Amtsblatt der Stadt Herne Amtsblatt der Stadt Herne Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Herne Ausgabetag 28.Juli 2017 2. Jahrgang Ausgabe 31/2017 Inhaltsverzeichnis Seite Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen

Mehr

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018

Mehr

Jahrgang 5 Nr. 11. Inhalt:

Jahrgang 5 Nr. 11. Inhalt: 30.05.2016. Jahrgang 5 Nr. 11 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 80 Stadteilzentrum Herbede, 1. Änderung - Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss sowie Beschluss über die öffentliche Auslegung... 2 2. Achte Änderungssatzung

Mehr

Nr. 7 Brilon, 25. Juli 2013 Jahrgang 43

Nr. 7 Brilon, 25. Juli 2013 Jahrgang 43 Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon, Der Bürgermeister, Am Markt 1, 59929 Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe

Mehr

65 Öffentliche Bekanntmachung des Amtsgerichts Ratingen - Grundbuchanlegungsverfahren, Gemarkung Meiersberg -

65 Öffentliche Bekanntmachung des Amtsgerichts Ratingen - Grundbuchanlegungsverfahren, Gemarkung Meiersberg - AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 12 NUMMER : 20 DATUM : 29.12.2016 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 63 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - 8. Änderung

Mehr

28 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Beteiligungsbericht zu den Wirtschaftsjahren 2015 bis 2017 der Stadt Ratingen

28 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Beteiligungsbericht zu den Wirtschaftsjahren 2015 bis 2017 der Stadt Ratingen AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 15 NUMMER : 07 DATUM : 17.04.2019 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 27 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - 6. Nachtrag

Mehr

Gebührenordnung Stadtbibliothek 41/021 HdO

Gebührenordnung Stadtbibliothek 41/021 HdO 1 ------------------------------------------------------------------------------------------------ Gebührenordnung Stadtbibliothek 41/021 96. Erg. Lief. 1/2018 HdO ------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Jahrgang: 2008 Nr. 4 Ausgabetag: Titel der Bekanntmachung

Jahrgang: 2008 Nr. 4 Ausgabetag: Titel der Bekanntmachung Amtsblatt Inhalt: Lfd. Nr. Titel der Bekanntmachung 1 Verordnung über die Aufhebung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken und Überschneidungsgebieten für die öffentlichen Grundschulen

Mehr

Satzung der Stadt Heiligenhaus über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Sportstätten und Geräte vom geändert durch die

Satzung der Stadt Heiligenhaus über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Sportstätten und Geräte vom geändert durch die Seite: 1 Satzung der Stadt Heiligenhaus über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Sportstätten und Geräte vom 07.05.2013 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 31.10.2013 Aufgrund

Mehr

15 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße -

15 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße - AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 14 NUMMER : 07 DATUM : 03.04.2018 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 14 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - XXXII.

Mehr

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Jahrgang 2018 Ausgabetag: 12. November 2018 Nummer 19 INHALTSVERZEICHNIS 1. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs. 3 BauGB über die

Mehr

Gebührensatzung der Stadt Übach-Palenberg über die Abfallentsorgung vom

Gebührensatzung der Stadt Übach-Palenberg über die Abfallentsorgung vom 2.3.1 Gebührensatzung der Stadt Übach-Palenberg über die Abfallentsorgung vom 12.12.1991 Inhaltsübersicht Präambel 1 Abfallentsorgungsgebühren 2 Gebührenpflichtige und Gebührenpflicht 3 Gebührenmaßstab

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte der Gemeinde Schöppingen für Flüchtlinge und Obdachlose in der Gemeinde Schöppingen

Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte der Gemeinde Schöppingen für Flüchtlinge und Obdachlose in der Gemeinde Schöppingen Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte der Gemeinde Schöppingen für Flüchtlinge und Obdachlose in der Gemeinde Schöppingen vom 07.11.2017 Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Satzung über die Heranziehung zu Gebühren für die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nümbrecht vom

Satzung über die Heranziehung zu Gebühren für die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nümbrecht vom Satzung über die Heranziehung zu Gebühren für die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nümbrecht vom 18.12.2012 Aufgrund der 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) in der Fassung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Hemer (Vergnügungssteuersatzung) vom

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Hemer (Vergnügungssteuersatzung) vom Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Hemer (Vergnügungssteuersatzung) vom 19.05.2016 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung der Gemeinde Rommerskirchen über die Gebühren der Unterkünfte für Wohnungslose, Aussiedler und ausländische Flüchtlinge

Satzung der Gemeinde Rommerskirchen über die Gebühren der Unterkünfte für Wohnungslose, Aussiedler und ausländische Flüchtlinge Satzung der Gemeinde Rommerskirchen über die Gebühren der Unterkünfte für Wohnungslose, Aussiedler und ausländische Flüchtlinge vom 18. August 1994 INHALTSVERZEICHNIS Präambel... 3 1 Erhebungsgrundsätze...

Mehr

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel (gültig ab )

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel (gültig ab ) Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel (gültig ab 01.01.2013) Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli

Mehr

Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Neuss vom 19. Dezember 1997 (in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2013)

Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Neuss vom 19. Dezember 1997 (in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2013) Gebührenordnung Stadtbibliothek 41/021 HdO 1 ------------------------------------------------------------------------------------------------ Gebührenordnung Stadtbibliothek 41/021 85. Erg. Lief. 1/2014

Mehr

56 Öffentliche Bekanntmachung der Ev. Kirchengemeinde Homberg - Satzungen zur Änderung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung

56 Öffentliche Bekanntmachung der Ev. Kirchengemeinde Homberg - Satzungen zur Änderung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 24 DATUM : 14.07.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 53 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan

Mehr

Satzung über die Heranziehung der kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung der Aufgaben nach 6 b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) im Kreis Steinfurt

Satzung über die Heranziehung der kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung der Aufgaben nach 6 b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) im Kreis Steinfurt Satzung über die Heranziehung der kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung der Aufgaben nach 6 b im Kreis Steinfurt Kreistag: 19.12.2011 Aufgrund des 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Amtsblatt Rietberg. Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Rietberg. Nr. 17/ Jahrgang

Amtsblatt Rietberg. Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Rietberg. Nr. 17/ Jahrgang Amtsblatt Rietberg Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Rietberg Nr. 17/2012 21.12.2012 18. Jahrgang INHALT Seite 65/2012 15. Änderungssatzung vom 13.12.2012 zur Beitrags- und 116 Gebührensatzung der

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 8. Jahrgang Dinslaken, 16.10.2015 Nr. 19 S. 1-18 Inhaltsverzeichnis Änderung zur Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr. 16/2010 vom 17. August 2010 18. Jahrgang Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Inhaltsverzeichnis: Teil I (Seite) Bekanntmachungen 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 114

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr.11/2018 vom 31. Juli 2018 26. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: Seite Bekanntmachungen 2 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass am 16.09.2018 4 Satzung

Mehr

Gebührensatzung. zur Friedhofssatzung der Stadt Borken vom 19. Dezember 2013

Gebührensatzung. zur Friedhofssatzung der Stadt Borken vom 19. Dezember 2013 Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Borken vom 19. Dezember 2013 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art vom

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art vom Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art vom 15.12.2016 Aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Neuss (Vergnügungssteuersatzung) vom 13. Dezember 2002 Aufgrund der 7, 41

Mehr

Satzung der Stadtentwässerung Lippstadt AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom

Satzung der Stadtentwässerung Lippstadt AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom Satzung der Stadtentwässerung Lippstadt AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.2016 Der Verwaltungsrat der Stadtentwässerung Lippstadt AöR hat

Mehr

11/2002 Amtsblatt der Stadt Borken

11/2002 Amtsblatt der Stadt Borken Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Borken (Vergnügungssteuersatzung) vom 19. Dezember 2002 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr