Informationsveranstaltung «Arbeitsbewilligung: Was ich als Unternehmen wissen muss.» 30. August 2017
|
|
- Kora Rosenberg
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kanton Basel-Stadt Informationsveranstaltung «Arbeitsbewilligung: Was ich als Unternehmen wissen muss.» 30. August 2017 Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt, Marco Brianza
2 Funktion der jeweiligen Amtsstelle Amt für Wirtschaft und Arbeit Arbeitsmarktliche Prüfungen (Lohn und Arbeitsbedingungen, Kontingentsanfragen, Inländervorrang) Staatssekretariat für Migration (SEM), vormals Bundesamt für Migration (BFM) Verwalten aller ausländischen Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, Zustimmungen Arbeitsmarkt und Aufenthalt, Meldeverfahren) Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 2
3 Duales Zulassungssystem der Schweiz EU/EFTA-Staatsbürger gewünschter Regelfall mit Rechtsanspruch Priorität auf Arbeitsmarkt Drittstaatsangehörige Komplementär und nur als Ausnahme Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 3
4 Duales Zulassungssystem der Schweiz Staaten der EU 17/EFTA, vollständige Freizügigkeit seit Juni 2007 Staaten der EU 8, Zulassungseinschräkungen bis Mai 2011 Staaten der EU2 Ausdehnung per 1. Juni 2009, Zulassungseinschränkungen bis Juni 2016 Staat der EU 1 (Kroatien) Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 4
5 EU-Erweiterung (Kroatien) Mit dem Beitritt von Kroatien am 1. Juli 2013 hat die EU ihre sechste Erweiterungsrunde abgeschlossen. Wie bereits bei den osteuropäischen Staaten (EU-8) sowie bei Rumänien und Bulgarien (EU-2) hat die Schweiz auch bei Kroatien die Modalitäten zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit in einem Zusatzprotokoll ausgehandelt. Das Zusatzprotokoll sieht insbesondere lange Übergangsfristen bis zur vollen Personenfreizügigkeit vor. So soll gemäss ausgehandeltem Zusatzprotokoll eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023 gelten. Bis dahin gelten die folgenden Zulassungsvoraussetzungen: Kontingente Inländervorrang Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen Für 2017 stehen dementsprechend gesamtschweizerisch 54 B-Kontingente sowie 543 L-Kontingente zur Verfügung Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 5
6 Übergangsperioden FZA CH-EU/EFTA Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 6
7 Meldeverfahren - Stellenantritt bei CH-Arbeitgeber In der Schweiz domizilierte Firmen können im Rahmen des Meldeverfahrens EU-Bürger (ausgenommen Personen aus Kroatien) ohne Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung einstellen, sofern die Person nicht mehr als 90 Tage im Kalenderjahr in der Schweiz erwerbstätig ist. Beispiel: Aushilfspersonal im Gastgewerbe Aushilfspersonal im Verkauf; z.b. jeweils nur samstags Ferieneinsätze für Schüler/Studenten Verkaufsmitarbeiter während der Herbstmesse Berufspraktikum < 90 Tage Wichtig: Kurzfristiger Stellenantritt ist immer ab dem 1. Tag meldepflichtig Meldung muss vor Stellenantritt erfolgen Kein kurzfristiger Stellenantritt im Rahmen des Meldeverfahrens für Personen aus Kroatien bis Der Personalverleih aus dem Ausland ist nicht zulässig Titel der Präsentation 7
8 Stellenantritt in der Schweiz für Arbeitnehmende aus Kroatien Übergangsfristen zur vollen Personenfreizügigkeit bis 31. Dezember 2023 Bis zu diesem Datum weiterhin: - Arbeitsmarktprüfung (Arbeitsmarktbehörde) - Kriterien: Inländervorrang, Lohnkontrolle, Höchstzahlen (Kontingente) - Kantonale Arbeitsmarktgebühren - Zuständigkeit der Kantone; kein Zustimmungsverfahren des Bundes - Die in- wie ausländischen Grenzzonen für Grenzgänger finden Anwendung - Wichtig: Gilt auch für kurzfristige Stellenantritte bei einem Schweizer Arbeitgeber bis 90 Tage (kein Meldeverfahren)! Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 8
9 Die erste arbeitsmarktliche Zulassung von Drittstaatenangehörigen Grundvoraussetzungen SpezialistInnen: Kadertransfer, ForscherInnen, höheres Management, Fachkräfte, welche einem betrieblichen und wirtschaftlichen Bedürfnis entsprechen Angaben für die wirtschaftliche Notwendigkeit und den vorgesehenen Einsatz der ausländischen Arbeitskraft Qualifikations- und Erfahrungsnachweis Universitäts- oder Hochschulabschluss (in der Regel Berufserfahrung von mind. 5 7 Jahren) Erleichterte Zulassung für Personen mit Abschluss einer CH-Hochschule (UNI, ETH) Nachweis der Rekrutierungsbemühungen auf dem inländischen und EU/EFTA-Arbeitsmarkt (Ausnahme: Firmeninterner Kadertransfer) Höchstzahlen/Kontingente Vorrang: Inländer (CH und Ausländer mit B-/C-Bewilligung) und Staatsangehörige der EU Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 9
10 Arbeitsbewilligungen für Drittstaatsangehörige Gesuchsablauf (L- / B-Bewilligungen kontingentiert) Arbeitnehmer/in Arbeitgeber/in (Gesuchsteller/in) Gesuch Kantonale Arbeitsmarktbehörde Bei Zustimmung SEM Sektion Arbeitskräfte und Einwanderung Bei Zustimmung Verfügung Visum Schweizer Auslandsvertretung Ermächtigung zur Visumserteilung Kantonale Migrationsbehörde Kantonale Arbeitsmarktbehörde Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 10
11 Kontingente für Drittstaatsangehörige 2017 Höchstzahlen Kantone für Jahresaufenthaltsbewilligungen (B) Jahr Gesamt *3 000 Höchstzahlen für den Bund *1 750 Höchstzahlen für die Kantone Zürich Appenzell I.Rh Basel-Stadt Basel-Landschaft Zusätzlich für Dienstleistungserbringer (für die ganze Schweiz) *zusätzliche 500 Bundeskontingente gemäss BR-Beschluss = 62/62/63/63 pro Quartal ab Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 11
12 Kontingentsauslastung Basel-Stadt Jahresaufenthalter (B) Jahr Einheit 2002 / / / / / für Dienstleister für Dienstleister für Dienstleister für Dienstleister für Dienstleister für Dienstleister Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 12
13 Kontingente für Drittstaatsangehörige 2017 Höchstzahlen Kantone für Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) Jahr Gesamt Höchstzahlen für den Bund Höchstzahlen für die Kantone Zürich Appenzell I.Rh Basel-Stadt Basel-Landschaft Zusätzlich für Dienstleistungserbringer (für die ganze Schweiz) *zusätzliche 500 Bundeskontingente gemäss BR-Beschluss = 500 pro Quartal ab Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 13
14 Kontingentsbeanspruchung Basel-Stadt Kurzaufenthalter (L) Jahr Einheit 2002 / / / / / für Dienstleister für Dienstleister für Dienstleister für Dienstleister für Dienstleister für Dienstleister Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 14
15 Einreisen nach Einwanderungsgrund 2016 Übertritt aus Asylbereich; 6'704; 4.7% Übrige Zugänge; 3'212; 2.2% Kontingentierte Erwerbstätigkeit; 5'167; 3.6% Total: 143'100 Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit; 5'641; 3.9% Aus- und Weiterbildung; 15'559; 10.9% Erwerbstätigkeit ohne Kontingentierung; 61'981; 43.3% Familiennachzug; 44'836; 31.3% Quelle: SEM / ZEMIS Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 15
16 Arbeitsbewilligungen nach Branchen Drittstaaten, Informatikdienste Chemie und Pharmaindustrie Unternehmensberatung Maschinenindustrie und Elektrotechnik Nahrungs- und Genussmittelindustrie Quelle: SEM / ZEMIS Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 16
17 Arbeitsbewilligungen nach Nationalität Drittstaaten, Indien USA Kanada China Russland Quelle: SEM / ZEMIS Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 17
18 Einreisevisa Arbeitsbewilligungen Frage der Erwerbstätigkeit Als unselbstständige Erwerbstätigkeit gilt: jede Tätigkeit für einen Arbeitgebenden mit Sitz in der Schweiz oder im Ausland, wobei es ohne Belang ist, ob der Lohn im In- oder Ausland ausbezahlt wird und eine Beschäftigung nur stunden- oder tageweise oder vorübergehend ausgeübt wird. jede üblicherweise gegen Entgelt ausgeübte Tätigkeit, selbst wenn sie unentgeltlich erfolgt. Tätigkeit als Lernende/r, Praktikant/in, Volontär/in, Sportler/in, Sozialhelfer/in, Missionar/in, Künstler/in, Au-Pair-Angestellte/r Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 18
19 Businessvisum oder Arbeitsbewilligung? Geschäftliche Besprechung, theoretische Schulung Kompetenz der Botschaften? Erwerbstätigkeit Kompetenz der Kantone, mit Zustimmungsverfahren Bund Grenzen zwischen Erwerbstätigkeit, geschäftlicher Besprechung, Praktikum und theoretische Schulung fliessend, Abgrenzungen nicht immer eindeutig Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 19
20 Beispiele zur Abgrenzung und Begriffserklärung Theoretische Ausbildung ohne Bewilligungspflicht Gegenstand Seminare Theoretische und technische Kurse Beispiele Ausländische Beamte nehmen an einem Seminar zur Korruptionsbekämpfung teil, durchgeführt von einer Schweizer Universität. Schweizer Firma lädt einige Mitarbeitende der Tochterfirma im Ausland zu einem Verkaufstraining ein Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 20
21 Beispiele zur Abgrenzung und Begriffserklärung Geschäftliche Besprechungen ohne Bewilligungspflicht Gegenstand Repräsentative Einsätze von Kadern Auftrags- und Vertragsverhandlungen Sitzungen, Arbeitsrapporte Beispiele Chef einer ausländischen Bank besucht wichtige Kunden in der Schweiz. Ausländischer Investor plant Kauf einer Schweizer Schokoladenfirma und will dazu Abklärungen in der Schweiz vornehmen und Verhandlungen führen. Topkaderleute aus Ausland und Schweiz treffen sich monatlich am Schweizer Hauptsitz zu einer Strategiesitzung Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 21
22 Beispiele zur Abgrenzung und Begriffserklärung Bewilligungspflichtige Erwerbstätigkeit Gegenstand Trainings on the job ; Einarbeitung und Ausbildung (Integration in Arbeitsprozess, produktionsbezogen) Reparatur-, Wartungsoder Garantiearbeiten Projekteinsätze Beispiele Aufbau eines zweiten Datenzentrums im Ausland. Das dafür neu rekrutierte ausländische Personal wird durch erfahrene Mitarbeiter an deren Arbeitsplätzen in der Schweiz während drei Monaten trainiert. Ausländische Techniker müssen während zwei Wochen Wartungsarbeiten an einer Druckmaschine in der Schweiz ausführen. Ausländischer Informatiker implementiert am Hauptsitz der Schweizer Firma das im Ausland entwickelte Programm Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 22
23 Wie beantrage ich eine Bewilligung? Via Bewilligungsportal Basel-Stadt: Via Grosskundenzugang (Bewilligungsplattform) Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 23
24 Wie beantrage ich eine Bewilligung? Online-Formular via Websites Amt für Wirtschaft und Arbeit Bevölkerungsdienste und Migration Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 24
25 Wie beantrage ich eine Bewilligung? Beispiel: Online-Formular via Website des Amts für Wirtschaft und Arbeit ( Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 25
26 Nützliche Informationen Kanton Bund Meldeverfahren: Flankierende Massnahmen: sbeziehungen/freier-personenverkehr-ch-eu-und-flankierendemassnahmen.html Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 26
Abgrenzung einer meldepflichtigen von einer nicht meldepflichtigen Tätigkeit bzw. Dienstleistung
Anhang 5 Abgrenzung einer meldepflichtigen von einer nicht meldepflichtigen Tätigkeit bzw. Dienstleistung Für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder einer grenzüberschreitenden Dienstleistung innerhalb
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. März 2014 KR-Nr. 367/2013 301. Anfrage (Probleme im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit) Kantonsrätin Barbara Steinemann,
MehrInternational Assignments
des Internationalen Arbeitsverhältnisses Cordula E. Niklaus, Fürsprecherin, ll.m. www..ch 1 Themenübersicht: I. Situation in der Schweiz Ø Gesetzliche Grundlagen Ø Bewilligungsarten und Kriterien II.Personenfreizügigkeitsabkommen
MehrERFA Fachpool AMA VSAA
ERFA Fachpool AMA VSAA Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (Art. 121a BV) Boiana Krantcheva, Fachreferentin Arbeitskräfte Deutsche Schweiz BFM Kathrin Gäumann, Fachreferentin Personenfreizügigkeit
MehrVerordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit
Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) Änderung vom 12. Dezember 2008 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 24. Oktober 2007 1 über Zulassung, Aufenthalt
MehrArbeiten in der Schweiz Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung
Arbeiten in der Schweiz Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung Meldeverfahren und ausländerrechtliche Bewilligungen Inhalte Präsentation Grundlagen der Zulassungspolitik in der Schweiz Das Personenfreizügigkeitsabkommen
MehrMärz Quartal 2015
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM März 2015 1. Quartal 2015 Statistik
Mehrklar begrenzte zuwanderung aus drittstaaten
Zuwanderung / Faktenblatt der wirtschaft 4 1 kontingente klar begrenzte zuwanderung aus drittstaaten Für offene Arbeitsstellen ist die Wirtschaft verpflichtet, zunächst in der Schweiz und innerhalb der
MehrVerordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer
Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO) Änderung vom 23. Mai 2001 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 6. Oktober 1986 1 über die Begrenzung der Zahl der Ausländer
MehrKanton Zürich Migrationsamt. Aufenthaltskategorien in der Schweiz
Kanton Zürich Migrationsamt Aufenthaltskategorien in der Schweiz Aufenthaltskategorien in der Schweiz Ausweis F. Ausweis N. Ausweis G. Ausweis C. Ausweis B. Ausweis C EU/EFTA. Ausweis B EU/EFTA. Wer kriegt
MehrMärz Quartal 2016
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM März 2016 1. Quartal 2016 Statistik
MehrBundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG)
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) (Steuerung der Zuwanderung) Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft
MehrApril Statistik Zuwanderung Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM April 2016 Statistik Zuwanderung
MehrDezember 2015 Jahr 2015
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM 2015 Jahr 2015 Statistik Zuwanderung
MehrJuni Quartal 2015
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM Juni 2015 2. Quartal 2015 Statistik
MehrBewilligungen im Ausländerrecht
Bewilligungen im Ausländerrecht 1. Einreisevoraussetzungen a) Ausweise Der Grenzübertritt in die Schweiz ist bewilligungspflichtig. Der Ausländer, welcher in die Schweiz einreisen will, bedarf eines Passes,
MehrDezember 2014 Jahr 2014
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM Dezember 2014 Jahr 2014 Statistik
MehrPräsentation ausländerrechtliche Bestimmungen
Präsentation ausländerrechtliche Bestimmungen Präsentation des es des Kantons St. Gallen beim Weiterbildungsseminar des VNOSM am 6. März 2015 in Winterthur Sicherheits- und Justizdepartement Inhaltsverzeichnis
MehrMonitor Zuwanderung. Ausgewählte Entwicklungen und Trends in den Bereichen Zuwanderung und Einbürgerung. Auf einen Blick Monat März 2013
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM Direktionsbereich Zuwanderung und Integration Abteilung Zulassung Arbeitsmarkt Sektion Personenfreizügigkeit Monitor Zuwanderung
MehrAnstellung von ausländischem Personal aus der EU/EFTA
Service de la population et des migrants SPoMi Amt für Bevölkerung und Migration BMA Route d Englisberg 11, 1763 Granges-Paccot Amt für Bevölkerung und Migration (BMA) Anstellung von ausländischem Personal
MehrJuni Halbjahr 2017
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM Juni 2017 1. Halbjahr 2017 Statistik
MehrArbeiten in der Schweiz Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung
Arbeiten in der Schweiz Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung Meldeverfahren und ausländerrechtliche Bewilligungen Inhalte Präsentation 1) Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung im Rahmen
MehrEidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD. Staatssekretariat für Migration SEM. zuständigen zuständigen
zuständigen zuständigen Schweizerische Eidgenossenschaft Confd ration suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Staatssekretariat für Migration
MehrJuni Halbjahr 2016
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM Juni 2016 1. Halbjahr 2016 Statistik
MehrMonitor Zuwanderung Ausgewählte Entwicklungen und Trends in den Bereichen Zuwanderung und Einbürgerung
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM Direktionsbereich Zuwanderung und Integration Abteilung Zulassung Arbeitsmarkt Sektion Personenfreizügigkeit Monitor Zuwanderung
MehrSeptember Quartal 2017
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM 3. Quartal Statistik Zuwanderung
MehrArbeits- und Aufenthaltsbewilligungen
Planen Sie Ihre Zukunft im Kanton Thurgau? Wer während eines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, benötigt eine entsprechende Bewilligung. Diese
MehrJanuar Statistik Zuwanderung Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM Statistik Zuwanderung Ausländerinnen
MehrMärz Quartal 2017
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM 1. Quartal Statistik Zuwanderung
MehrJuli Statistik Zuwanderung Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM Juli 2016 Statistik Zuwanderung
MehrMonitor Zuwanderung. Ausgewählte Entwicklungen und Trends in den Bereichen Zuwanderung und Einbürgerung. Auf einen Blick Monat Dezember 2010
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM Direktionsbereich Zuwanderung und Integration Abteilung Zulassung Arbeitsmarkt Sektion Personenfreizügigkeit und Auswanderung
MehrDezember 2016 Jahr 2016
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM Jahr Statistik Zuwanderung Ausländerinnen
MehrOktober Statistik Zuwanderung. Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM Statistik Zuwanderung Ausländerinnen
MehrAugust Statistik Zuwanderung. Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM Statistik Zuwanderung Ausländerinnen
MehrErläuterungen zur Erwerbstätigkeit Drittstaatsangehöriger
Kanton Zürich Volkswirtschaftsdirektion Amt für Wirtschaft und Arbeit Standortförderung / Abt. Arbeitsbewilligungen Erläuterungen zur Erwerbstätigkeit Drittstaatsangehöriger Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine
MehrMai Statistik Zuwanderung. Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM Statistik Zuwanderung Ausländerinnen
MehrFebruar Statistik Zuwanderung Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM Statistik Zuwanderung Ausländerinnen
MehrVerordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer
Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO) Änderung vom 21. Oktober 1998 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 6. Oktober 1986 1 über die Begrenzung der Zahl der
MehrRuth Dönni, Peter Frei, Peter Nideröst. Ausländerrecht. Leben, lieben und arbeiten in der Schweiz. Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis.
Ruth Dönni, Peter Frei, Peter Nideröst Ausländerrecht Leben, lieben und arbeiten in der Schweiz Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis Ratgeber Inhalt Vorwort 11 1. Ausländer in der Schweiz 13 Einwanderungsland
MehrSessionsanlass PGBFI GPFRI Donnerstag, 25. September «Zukunft Zuwanderung: Welche Lösung braucht die Forschung?»
Sessionsanlass PGBFI GPFRI Donnerstag, 25. September 2014 «Zukunft Zuwanderung: Welche Lösung braucht die Forschung?» LOGO PG BFI Referat Mario Gattiker Direktor Bundesamt für Migration, EJPD Umsetzung
MehrVerordnung. vom 22. Mai 2002 (Stand am 15. September 2018) 1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich
Verordnung über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union 1 und deren Mitgliedstaaten sowie unter den Mitgliedstaaten
MehrArbeits- und Aufenthaltsbewilligungen
Seite 1/8 Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen Planen Sie Ihre Zukunft im Kanton Thurgau? Wer während eines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält,
MehrJanuar Statistik Zuwanderung. Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM Statistik Zuwanderung Ausländerinnen
MehrAufenthaltskategorien in der CH. Ausweisarten Abrechnungsart Ausweise und Abrechnungsart 1
Aufenthaltskategorien in der CH Ausweisarten Abrechnungsart 18.11.2015 Ausweise und Abrechnungsart 1 Aufenthaltskategorien in der CH Ausweis F. Ausweis N. Ausweis G. Ausweis C. Ausweis B. Ausweis C EU/EFTA.
MehrVerordnung. vom 22. Mai 2002 (Stand am 1. Januar 2017)
Verordnung über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union 1 und deren Mitgliedstaaten sowie unter den Mitgliedstaaten
MehrBundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG)
Einführung Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) Entstehung des neuen Gesetzes 1982: Neues Gesetz abgelehnt in Volksabstimmung 1998: Entwürfe zum AuG 2002: Botschaft des Bundesrats zum
MehrDer freie Personenverkehr
Der freie Personenverkehr Der freie Personenverkehr betrifft Arbeitnehmer, Selbstständigerwerbende, Erbringer von Dienstleistungen, Empfänger von Dienstleistungen und nicht erwerbstätige Personen (Rentner,
MehrZweiter Notenaustausch zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über die Regelung des Personenverkehrs zwischen beiden Staaten
Quellenweg 15 3003 Bern-Wabern Telefon +41 (0)31 325 95 11 Telefax +41 (0)31 325 96 51 www.imes.admin.ch Rundschreiben An : An die Migrationsbehörden der Kantone und des Fürstentums Liechtenstein sowie
MehrMonitor Zuwanderung. Ausgewählte Entwicklungen und Trends in den Bereichen Zuwanderung und Einbürgerung. Auf einen Blick Monat Januar 2010
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM Direktionsbereich Zuwanderung und Integration Sektion Personenfreizügigkeit und Grundlagen Monitor Zuwanderung Ausgewählte
MehrBundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
MehrFactsheet. Aufenthaltskategorien in der CH
Factsheet Aufenthaltskategorien in der CH Aufenthaltskategorien in der Schweiz Ausweis F. Ausweis N. Ausweis G. Ausweis C. Ausweis B. Ausweis C EU/EFTA. Ausweis B EU/EFTA. Wer kriegt welchen Ausweis? Ein
MehrIntegration von jungen Flüchtlingen durch die Berufsbildung
4. April 2017 Herzlich willkommen Begrüssung Reto Baumgartner, Präsident Sicht Kanton Basel-Stadt Ulrich Maier, Leiter Mittelschulen und Berufsbildung Integration von jungen Flüchtlingen durch die Berufsbildung
MehrBegünstigt die schweizerische Gesetzgebung Frauenhandel? Informationen zur ausländerrechtlichen Regelung der Erwerbstätigkeit von ImmigrantInnen
Begünstigt die schweizerische Gesetzgebung Frauenhandel? Informationen zur ausländerrechtlichen Regelung der Erwerbstätigkeit von ImmigrantInnen zusammengestellt von Marc Spescha, Rechtsanwalt Voraussetzungen
MehrMigration im Kanton Zürich
Kanton Zürich Migrationsamt Migration im Kanton Zürich - Aktuelle Zahlen zur ausländischen Bevölkerung - Geschäftszahlen Migrationsamt Ständige ausländische Wohnbevölkerung Kanton Zürich 2012 2013 2014
MehrMigration im Kanton Zürich
Kanton Zürich Migrationsamt Migration im Kanton Zürich - Aktuelle Zahlen zur ausländischen Bevölkerung - Geschäftszahlen Migrationsamt Ständige ausländische Wohnbevölkerung Kanton Zürich 2013 2014 2015
MehrPersonaleinsatz im Ausland - was Arbeitgeber beachten müssen
Personaleinsatz im Ausland - was Arbeitgeber beachten müssen Vivian Biner, Leiter Arbeitsamt 28. Januar 2010 Gesetzliche Grundlage - Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt Duales Zulassungssystem Priorität
MehrArbeitsbewilligung einer ausländischen Arbeitskraft mit kroatischer Staatsangehörigkeit (EU-1)
Amt für Wirtschaft und Arbeit Seite 1/5 Arbeitsbewilligung einer ausländischen Arbeitskraft mit kroatischer Staatsangehörigkeit (EU-1) Bitte wählen Sie die Bezeichnung Ihres Antrages Nebenerwerb/zusätzliche
MehrBrugg, 4. Mai Staatssekretariat für Migration Staatsbereich Recht Herr Bernhard Fürer Frau Carola Haller Quellenweg Bern-Wabern
Staatssekretariat für Migration Staatsbereich Recht Herr Bernhard Fürer Frau Carola Haller Quellenweg 6 3003 Bern-Wabern Brugg, 4. Mai 2015 Zuständig: Monika Schatzmann Dokument: Vernehmlassung MEI Umsetzung
MehrAusländerbestand in Graubünden wächst 2015 um 1.3%, deutlich tieferes Wachstum als in Vorjahren
Amt für Wirtschaft und Tourismus Graubünden Uffizi per economia e turissem dal Grischun Ufficio dell economia e del turismo dei Grigioni Patrick Casanova Leiter Statistik und Register Grabenstrasse 1,
MehrZuständigkeiten im Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit
Zuständigkeiten im Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit 1 Die Kantone engagieren sich für faire Arbeitsund Lohnbedingungen. Das System der flankierenden Massnahmen setzt auf eine
MehrAusdehnung des Freizügigkeitsabkommens
Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Weisung Migrationsamt 1. Januar 2017 Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien 2/18 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 4 1.1 Einführung... 4 1.2 Adressatenkreis...
MehrInformation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Information für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ARBEITSMARKTZULASSUNG Arbeitsmarktzulassung 1. Information für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Seit 1. Mai 2011 ist innerhalb der Bundesagentur für Arbeit (BA)
MehrAnlass: Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM Direktionsbereich Zuwanderung und Integration Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.140552/ 023.811/2009/00378 Unser Zeichen:
MehrZuger Treuhändervereinigung ZTV Vorabendveranstaltung 20. Oktober 2014
Zuger Treuhändervereinigung ZTV Vorabendveranstaltung 20. Oktober 2014 PROGRAMM 1. Begrüssung 2. Präsentation Amt für Migration 3. Ausländerzahlen 4. Aktuelle Regelung EU/EFTA und Drittstaaten Amt für
MehrHäufige Fragen zu Drittstaatsangehörigen
KANTON NIDWALDEN VOLKSWIRTSCHAFTSDIREKTION ARBEITSAMT Stansstaderstrasse 54, Postfach 1251, 6371 Stans Telefon 041 618 76 54, www.nw.ch Häufige Fragen zu Drittstaatsangehörigen Vor der Erwerbstätigkeit
MehrSchrittweise und kontrollierte Öffnung des Arbeitsmarktes
Bilaterale I: Ausdehnung der Personenfreizügigkeit Schrittweise und kontrollierte Öffnung des Arbeitsmarktes 13. September 2004 Nummer 33/1 5. Jahrgang economiesuisse Hegibachstrasse 47 Verband der Schweizer
MehrMigration im Kanton Zürich
Kanton Zürich Migrationsamt Migration im Kanton Zürich - Aktuelle Zahlen zur ausländischen Bevölkerung - Geschäftszahlen Migrationsamt Ständige ausländische Wohnbevölkerung Kanton Zürich 2011 2012 2013
MehrMerkblatt Migration 1. Zweck und Gültigkeit des Merkblatts Bewilligungen sind immer vor Stellenan- tritt einzuholen.
Merkblatt Migration 1. Zweck und Gültigkeit des Merkblatts Wenn eine ausländische Person in der Schweiz arbeitet, ist dies bewilligungspflichtig und wird bei Nichtbeachtung der Vorschriften von den Behörden
MehrDEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES Amt für Migration und Integration
DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES Amt für Migration und Integration Bewilligungspraxis MIKA für Erwerbstätigkeit von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen, anerkannten Flüchtlingen und n (https://www.ag.ch/de/dvi/migration_integration/merkblaetter_und_formulare/merkblaetter_1/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetigkeit_1.jsp)
MehrAuswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt Eine erste Bilanz
Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt Eine erste Bilanz Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU für die Periode vom 1. Juni 2002-31. Dezember 2004
Mehrzu Aufenthaltskategorien,
Kleine Wegleitung zu Aufenthaltskategorien, Arbeits-und Meldebewilligungen sowie Personalausweisen AK Z Arbeitskontrollstelle Kanton Zürich Geschäftsstelle Oerlikonerstrasse 38 8057 Zürich Telefon 044-312
MehrVerordnung. 1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich. (Art. 10 Freizügigkeitsabkommen und Art. 10 Anhang K EFTA-Übereinkommen)
Verordnung über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union 1 und deren Mitgliedstaaten sowie unter den Mitgliedstaaten
MehrBundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird. Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) (Steuerung der Zuwanderung
MehrÜbersicht Ausländerrecht
Übersicht Ausländerrecht Referat vom 22. Oktober 2015 ERFA-Tagung des KIG bezüglich individuelle Erstgespräche für aus dem Ausland neu zugezogene Personen Meile Nicole, Teamleiterin Ausländerbereich L-Z
MehrIm Beispiel beim Titel Wort Feiertage korrigieren durch Ferientag
Update Artikel HRM 512 Artikelnummer: 11840 Titel Internationales HR-Management 2/2 Internationales Personaltransfer Auflage 3., überarbeitete Auflage 2014 Datum 11.5.2015 Zur Ausgabe U1034 Position Seite
Mehr3. Teil: Das neue Ausländerrecht Ziele des neuen AuG
3. Teil: Das neue Ausländerrecht Ziele des neuen AuG Ausführliches Gesetz mit weitgehender Integration aller Verordnungsbestimmungen, ergänzt durch die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit
MehrLeitfaden für die Zulassung von ausländischen Religionspersonen
Abteilung Innenbeziehungen / Fachbereich Migration info@sek-feps.ch, Tel. 41 31 370 25 64 Bern, 23. November 2004 MGY Leitfaden für die Zulassung von ausländischen Religionspersonen Gesetzesgrundlagen
MehrWanderbewegungen in den Schweizer Arbeitsmarkt: Die Zahlen sind stark rückläufig
FOKUS Wanderbewegungen in den Schweizer Arbeitsmarkt: Die Zahlen sind stark rückläufig 26. September 217 > Im Jahr 216 wanderten aus den EU-28-/Efta-Staaten netto nur noch knapp mehr als 42 Personen in
MehrAMM SECO-TC AVIG-Praxis AMM/B. (Randziffern B1 B23) Januar 2014
AMM SECO-TC AVIG-Praxis AMM/B B AMM FÜR AUSLÄNDISCHE VERSICHERTE PERSONEN (Randziffern B1 B23) AMM SECO-TC AVIG-Praxis AMM/B1-B4 AMM FÜR AUSLÄNDISCHE VERSICHERTE PERSO- NEN TEILNAHME AN EINER AMM B1 Eine
MehrLEBEN UND ARBEITEN IN DER SCHWEIZ
LEBEN UND ARBEITEN IN DER SCHWEIZ + LAND + GESCHICHTE + POLITISCHES SYSTEM + + LEUTE + AUFENTHALT + RECHTE + BEWILLIGUNGEN + + DIE SCHWEIZ + DAS LAND Der offizielle Name der Schweiz, Confoederatio Helvetica
MehrWeisungen und Erläuterungen zur Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Staatssekretariat für Migration SEM Weisungen VEP Weisungen und Erläuterungen zur Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs Die vorliegenden
MehrDer Bundesrat legt Massnahmen zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitsmarktpotenzials fest. Er hört vorgängig die Kantone und Sozialpartner an.
S t ä n d e r a t C o n s e i l d e s E t a t s C o n s i g l i o d e g l i S t a t i C u s s e g l d a l s s t a d i s Staatspolitische Kommission CH-00 Bern www.parlament.ch spk.cip@parl.admin.ch 7.
MehrAmt für Gesundheit KVG-Versicherungspflicht
KVG-Versicherungspflicht VTG-Tagung Einwohnerdienste vom 27. November 2018 KVG-Versicherungspflicht - Rechtsgrundlagen (1/3) Art. 3 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) jede Person mit Wohnsitz
MehrÜberblick. Änderungen des Ausländergesetzes vom : - Umsetzung 121a BV - Integrationsvorlage (AIG)
Überblick Änderungen des Ausländergesetzes vom 16.12.2016: - Umsetzung 121a BV - Integrationsvorlage (AIG) I. Umsetzung Art. 121a BV «Masseneinwanderungsinitiative» 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Ausarbeitung
MehrKanton Zürich Sicherheitsdirektion. Weisung. Migrationsamt 20. Januar 2017
Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Weisung Migrationsamt 20. Januar 2017 Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit aus Drittstaaten 2/17 Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand und Begriffe... 4 1.1 Gegenstand... 4 1.2
MehrVerordnung. 1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich
Verordnung über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft und deren Mitgliedstaaten sowie unter den Mitgliedstaaten
Mehrüber die Gebühren im Bereich der Fremdenpolizei
4..6 Verordnung vom 0. Dezember 007 über die Gebühren im Bereich der Fremdenpolizei Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer vom 6. Dezember
MehrDie Folgen des Abkommens über den freien Personenverkehr mit der EU und der Änderung des EFTA-Abkommens auf Vermittlung und Verleih
Staatssekretariat für Wirtschaft Secrétariat d Etat à l économie Segretariato di Stato dell'economia State Secretariat for Economic Affairs Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung Arbeitsmarkt und Auswanderung
MehrFactsheet. Aufenthaltskategorien in der CH
Factsheet Aufenthaltskategorien in der CH Aufenthaltskategorien in der Schweiz Ausweis F. Ausweis N. Ausweis G. Ausweis C. Ausweis B. Ausweis C EU/EFTA. Ausweis B EU/EFTA. Wer kriegt welchen Ausweis? Ein
MehrGute Zusammenarbeit pflegen mit dem Fürstentum Liechtenstein
Kantonsrat St.Gallen 51.16.16 Interpellation Tinner-Wartau / Frick-Buchs (40 Mitunterzeichnende) vom 26. April 2016 Gute Zusammenarbeit pflegen mit dem Fürstentum Liechtenstein Schriftliche Antwort der
MehrFAKTENBLATT Statistik Zuwanderung Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Graubünden 2017 (Quelle: Staatssekretariat für Migration, Ausländerstatistik)
Amt für Wirtschaft und Tourismus Graubünden Uffizi per economia e turissem dal Grischun Ufficio dell economia e del turismo dei Grigioni Patrick Casanova Statistik und Register Grabenstrasse 1, CH-7001
MehrFlüchtlinge, Asylbewerber und die Sozialhilfe
Flüchtlinge, Asylbewerber und die Sozialhilfe Verwaltungskreis Bern-Mittelland Mittwoch, 17. Mai 2017 Alexander Maurer Leiter Migrationsdienst des Kantons Bern Migrationsdienst des Kantons Bern (MIDI)
MehrFlüchtlinge, Asylbewerber und die Sozialhilfe
Flüchtlinge, Asylbewerber und die Sozialhilfe Verwaltungskreis Oberaargau Mittwoch, 5. April 2017 Alexander Maurer Leiter Migrationsdienst des Kantons Bern Migrationsdienst des Kantons Bern (MIDI) Amt
MehrInterpellation Nr. 109 von Andreas Ungricht betreffend Sozialhilfe an EU-Bürger, obwohl diese ohne Arbeitsstelle in die Schweiz eingereist
An den Grossen Rat 13.5507.02 WSU/P135507 Basel, 18. Dezember 2013 Regierungsratsbeschluss vom 17. Dezember 2013 Interpellation Nr. 109 von Andreas Ungricht betreffend Sozialhilfe an EU-Bürger, obwohl
MehrFAKTENBLATT Statistik Zuwanderung Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Graubünden 2016 (Quelle: Staatssekretariat für Migration, Ausländerstatistik)
Amt für Wirtschaft und Tourismus Graubünden Uffizi per economia e turissem dal Grischun Ufficio dell economia e del turismo dei Grigioni Patrick Casanova Statistik und Register Grabenstrasse 1, CH-7001
MehrWürdig altern würdig arbeiten in Pflege und Betreuung. Regulierung statt Ausbeutung und Prekarität
Würdig altern würdig arbeiten in Pflege und Betreuung Regulierung statt Ausbeutung und Prekarität Herausforderungen und geltende rechtliche Rahmenbedingungen Arbeitsrechtliche Herausforderungen für die
MehrDas neue Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) Generalversammlung des VAE vom 15. März 2018
DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES Das neue Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) Übersicht über die wichtigsten Änderungen Generalversammlung des VAE vom 15. März 2018 Markus Rudin, Leiter Amt
Mehr