6. Zürichseeweg Wädenswil Richterswil
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1 6. Zürichseeweg Wädenswil Richterswil Referat von Kurt Zollinger, Volkswirtschaftsdepartement Kanton Zürich, Amt für Verkehr, Projektleiter Zusammenfassung: 1. Gründe für den Bau des Zürichseeweges zwischen Wädenswil und Richterswil Bedürfnis der Gemeinden und Bevölkerung Mit zunehmender Überbauung der Region hat das Bedürfnis nach Erholung entlang des Zürichseeufers, aber auch nach mehr Natur stetig zugenommen. Für die landschaftliche Aufwertung des Uferbereichs soll so genanntes «Konzessionsland» (aufgeschüttete Flächen) ökologisch und landschaftlich aufgewertet, d.h. renaturiert werden. Langjähriges Anliegen des Kantons Mit Regierungsratsbeschluss 2721 vom 4. Juni 1979 über die «Zugänglichmachung der Seeufer» wollte der Regierungsrat ein Zeichen setzen, um die Aufwertung des Seeufers voranzutreiben. Bereits seit den 1940er-Jahren hat der Verein «Zürichsee Landschaft» sich mit diesem Anliegen befasst. Doch die Umsetzung ist selbst mit RRB 2721 nie richtig in Schwung gekommen. Trotz der aktuellen Bemühungen soll das Privateigentum in gebührendem Masse berücksichtigt werden. Hier ist teilweise eine attraktive Webführung etwas landeinwärts möglich. Abb: Erholungswert des Zürichseeufers (Quelle: Vision Zürichsee 2050, 2005): Mehr als die Hälfte des gesamten Zürichseeufers ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Der Zürichsee ist Planungsschwerpunkt der Regierung Der Zürichsee ist ein gewichtiger Standortfaktor von Zürich. Deshalb wurde das Projekt «Vision Zürichsee 2050» ins Leben gerufen, welches untersucht hat, welche Aufwertungsmöglichkeiten am gesamten Zürichsee bezüglich Erholung und Natur möglich sind. Es ging darum, das gesamte Potenzial des Seeufers in Bezug auf Naturlandschaften und Erholungswert auszuloten, Ziele zu Seite 25 von 47
2 formulieren und danach geeignete Massnahmen zu ergreifen, um diese Ziele zu erreichen. Eine der Massnahmen ist der Bau des Zürichseewegs. Relativ lang, offene (nicht überbaute) Strecke Die Strecke zwischen den beiden öffentlichen Anlagen Giessen / Wädenswil und Horn / Richterswil eignet sich besonders gut für die Erstellung eines Weges mit dazugehöriger Uferaufwertung, weil es sich um ein relativ langes, zusammenhängendes Uferstück handelt. Dieses Credo entspricht der Auswertung von Interviews. Abb. Siedlungsdichte Zürichsee Greifensee Pfäffikersee Geeignete Eigentumsverhältnisse Da sich relativ wenige Streckenabschnitte in Privateigentum befinden, schien die Realisierung eines Zürichseewegs vergleichsweise einfach. Klarer Wille der betroffenen Gemeinden Am 5. Juni 2005 haben die Gemeinden Richterswil und Wädenswil die Stimmbevölkerung über einen Objektkredit von je 600'000 Franken abstimmen lassen. Mit grossem Mehr von je über 70% wurde in beiden Gemeinden der Kredit bewilligt. Seite 26 von 47
3 2. Rechtsgrundlagen und Auftrag Kantonale Verfassung Art. 105, Abs. 3 «Kanton und Gemeinden fördern die Renaturierung der Gewässer» Gewässerschutzgesetz, 39 «Schüttungen sind erlaubt, wenn dadurch Flachwasserzonen verbessert werden können» Regionaler Richtplan Zimmerberg (Sachplan Verkehr) Im Regionalen Richtplan Zimmerberg ist der Zürichsee festgesetzt (RRB 2258/98). Auftrag Es ist ein Zürichseeweg zu bauen. Gleichzeitig soll das Ufer auch landschaftlich, ökologisch und in der Erholungseignung aufgewertet werden. 3. Lage und Verlauf des Uferweges Abb. Lage und Verlauf des Uferweges zhaw W denswil Länge total: davon direkt am See: hinter Privatparzellen, aber seeseits SBB: Meter 850 Meter 400 Meter Richterswil Seite 27 von 47
4 4. Zustand / Charakteristische Merkmale der Strecke Harter Verbau / Blockwurf Nähe zur Bahnlinie Konzessionsland Fast die ganze Strecke ist künstlich aufgeschüttet. Eine Stelle mit natürlichem Schilfbestand Die natürliche Ufervegetation entlang der Projektstrecke wäre grösstenteils Wald. Dieser würde stellenweise bis an die Wasserlinie reichen, seeseits des Ufers wäre die Wasserfläche offen. Es gibt aber einen kleinen Uferabschnitt mit natürlichem Schilfbestand, der ins Projekt integriert wurde. Abb. Nähe zur Bahn Blockwurf Abb. Uferabschnitt mit Schilf Seite 28 von 47
5 5. Ablauf der Projektierung Ab 2003 Erhebung von Grundlagen für die konkrete Uferaufwertung. Zur Abklärung von ökologischen und sicherheitsrelevanten Fragen waren umfangreiche Voruntersuchungen nötig Ab 2004 Projekterarbeitung mit dem Ziel, einen Weg zu erstellen, der Aufwertungselemente für die Landschaft, die Erholung und die natürlichen Lebensgemeinschaften enthält Juni 2005 Ein Projekt mit sehr hohen Kosten von liegt vor Juni 2005 In Richterswil und Wädenswil wird über je einen Objektkredit von 600'000 Franken abgestimmt August 2005 April 2006 Das Projekt wird mit dem Ziel, eine Kostenreduktion zu erwirken, überarbeitet. Das überarbeitete Projekt kostet noch 4,96 Mio. Franken, zusätzlich 2,4 Mio. Franken für die Unterführung Mülenen 31. Oktober 2007 Der Regierungsrat stellt dem Kantonsrat seinen Kreditantrag Winter 2007 / 2008 Das Geschäft wird in der Kommission «Planung und Bau» des Kantonsrates behandelt. Es folgen Projektanpassungen 26. Mai 2008 Der Kantonsrat bewilligt einen Objektkredit von 6,3 Mio. Franken (inkl. 0,245 Mio. Fr., die der Kantonsrat zusätzlich bewilligte) 14. Juli August 2008 Öffentliche Planauflage. Es wurde kein Referendum ergriffen Ab 5. September 2008 Einigungsverhandlungen (Einsprachen) Ziel: Bis Ende 2008 Projektfestsetzung durch den Regierungsrat. 6. Beteiligte TBA bzw. VD VIS (PL) AWEL: Wasserbau, Wasserwirtschaft (Konzessionen) und Grundwasserschutz ARV: Kreisplaner und Denkmalpflege Koordinationsstelle für Umweltfragen (KofU) ALN: Fachstelle Naturschutz und Fischerei- und Jagdverwaltung Stadt Wädenswil, vertreten durch den Gemeindeingenieur Gemeinde Richterswil, vertreten durch den Gemeindeingenieur SBB: Infrastruktur Anlagen Management Zürichsee Landschaftsschutz (ZSL - «Schilfröhrliclub») Koordinator Projektierungsteam Seite 29 von 47
6 Alle beteiligten Ämter, Fachstellen, Gemeinden und SBB sowie das Projektierungsteam haben unter der Leitung eines Koordinators an vier Begleitgruppensitzungen Einfluss auf das Projekt genommen. Detailfragen, z.b. bezüglich Naturschutz, Fischerei, Sicherheit konnten bilateral geklärt werden. Dank dem frühzeitigen Beizug aller in irgendeiner Weise betroffenen Amtsstellen, Gemeinden und Organisationen an einen «runden Tisch» konnte das Projekt auf relativ unkomplizierte Art und in einem frühen Stadium optimiert werden. Aufwendige Ämtervernehmlassungen und langwierige Verhandlungen mit Betroffenen z.b. mit den SBB, den Gemeinden, dem Naturschutz usw. konnten vermieden werden. Alle Beteiligten sind trotz oder wegen des grossen Aufwandes während der Projektphase mit dem Resultat zufrieden. 7. Herausforderungen Verschiedene Interessen Verschiedene, zum Teil divergierende Interessen mussten unter einen Hut gebracht werden. Hohe Baukosten Wegen ungünstiger Rahmenbedingungen (schwierige Geologie, Erschliessung, Bau neben der Bahnlinie) sind die Kosten relativ hoch. Insbesondere die Unterführung bei der Mülenen fällt stark ins Gewicht. Beeinträchtigung bestehender Rechte Seitens der betroffenen Eigentümer musste mit Widerstand gerechnet werden. Allerdings gibt es auf diesem Streckenabschnitt nur relativ wenig Privateigentümer, und ausserdem sind sie aus unserer Sicht auch nur schwach betroffen. Politische Unwägbarkeiten Wie stark würden die einzelnen Interessensgruppen lobbyieren? Ist der Kantonsrat mit den Kosten einverstanden? Seite 30 von 47
7 8. Das Projekt im Überblick Abb. Überblick über das Projekt: West (oben), Ost (unten) Seite 31 von 47
8 Abb. Verbindung Giessen Rusterholz: Im Westteil steht nur wenig Fläche zur Verfügung. Damit hier ein Weg erstellt werden kann, muss der Blockwurf verbreitert werden. Die Gleise werden mit einer Hecke vom Weg getrennt. Abb. Im Bereich des Schilfabschnittes bei der Schönau kann der Weg grosszügiger und daher abwechslungsreicher gestaltet werden. Das Flachufer wird ökologisch aufgewertet. Seite 32 von 47
9 Abb. Ufer östlich der Carfa: Vielseitig gestaltetes, teilweise aufgewertetes Flachufer Abb. Erholungsschwerpunkt Mülenen mit zwei Parzellen für die Erholungssuchenden. Über die ökologisch wertvolle Bucht führt ein Steg. Seite 33 von 47
10 Abb. Unterführung Mülenen: Realisiert wird eine Minimalvariante. Zusammenfassend einige Grundsätze und Merkmale: In einigen Projektabschnitten geniesst die Erholung Vorrang, in anderen wird die Uferaufwertung mehr gewichtet. Meist führt der Weg direkt entlang des Sees über die aufgeschütteten Flächen, stellenweise über einen Steg oder verläuft landeinwärts etwas vom Ufer zurückversetzt. Verschiedene kleine Flächen werden als Erholungsflächen ausgestaltet und ein kleiner Aussichtsturm erstellt. Wo möglich, wird das Ufer durch Aufschüttungen und Uferanpassungen samt den nötigen Anpflanzungen ökologisch und landschaftlich aufgewertet. Eine Besucherlenkung erfolgt dort, wo die Spaziergänger über einen Steg geführt und dadurch am Betreten des sensiblen Uferbereichs gehindert werden. Parkartig gestalteten Badewiesen konzentrieren die Erholungssuchenden auf die ökologisch weniger sensiblen Bereiche. Bei der Mülenen unterquert der Weg die SBB Gleise. Der Bau der dafür notwendigen Unterführung ist infolge der ungünstigen Geologie und des schwierigen Bauablaufes (Zugbetrieb) sehr aufwändig. Seite 34 von 47
11 9. Kosten und Finanzierung Kosten Weg Unterführung Gesamtkosten (inkl. Mwst.). 5'205'000 Fr. 2'395'000 Fr. 7'600'000 Fr. Finanzierung Kanton Zürcher Wanderwege (ZAW) Stadt Wädenswil Gemeinde Richterswil Total (inkl. Mwst.) 6'300'000 Fr. 100'000 Fr. 600'000 Fr. 600'000 Fr. 7'600'000 Fr. 10. Ausblick Herbst 2008 Projektfestsetzung durch den Regierungsrat Es sind 7 Einsprachen und eine Anregung eingegangen. Über diese entscheidet der Regierungsrat bei der Projektfestsetzung. Ab Projektfestsetzung 30 Tage Rekursfrist Anschliessend Rekursbehandlung Nach Ablauf der Rekursfrist Detailprojektierung, Ausschreibung und Vergabe Frühjahr 2009 Frühstmöglicher Baubeginn; mutmassliche Bauzeit ca Monate. 11. Offene Fragen Ausbauprioritäten / Ausbaurhythmus von weiteren Teilstücken des Zürichseewegs Im Gespräch sind noch mehrere andere Teilstücke des Zürichseewegs, z.t. sind sie sogar im Richtplan eingetragen. Aufgrund des hier vorgestellten Pilotprojekts können nun Ausbauprioritäten und Ausbaurhythmus allenfalls im Rahmen der Planungsarbeiten von «Zürichseevision 2050» erarbeitet werden. Auswirkungen Welches ist der tatsächliche ökologische Nutzen der Aufwertungsrabeiten? Wie gross ist die ökologische Belastung der Erholungssuchenden? Wie gross ist der Erholungswert? Mit welchem Verkehrsaufkommen muss gerechnet werden? Wie viele Parkplätze sind zur Verfügung zu stellen? Seite 35 von 47
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