Regressangst vermeiden WAS WIRTSCHAFTLICHKEITSVORGABEN DER KVEN FÜR DIE ÄRZTEKOMMUNIKATION BEDEUTEN
|
|
- Cornelia Stieber
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Regressangst vermeiden WAS WIRTSCHAFTLICHKEITSVORGABEN DER KVEN FÜR DIE ÄRZTEKOMMUNIKATION BEDEUTEN
2 Hintergrund Wirtschaftlichkeitsprüfungen (1) Jede KV bekommt einen pauschalen Honorar-Betrag für die ärztliche Versorgung in ihrem Gebiet. Das nennt sich die Gesamtvergütung und bezieht sich auf die Bezahlung der ärztlichen Leistung Zusätzlich vereinbaren Krankenkassen und Kven Ausgabenvolumina für veranlasste Leistungen, z. B. Heilmittel. (SOLL-Ausgaben) Überschreiten die IST-Ausgaben die ein Jahr zuvor vereinbarten SOLL-Ausgaben, kann der Betrag der Überschreitung Gegenstand der Gesamtverträge werden ( 84 Abs. 3) Unterschreitungen können ebenfalls Gegenstand der Gesamtverträge werden.
3 Hintergrund Wirtschaftlichkeitsprüfungen (2) Auf Bundesebene werden Rahmenvorgaben für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen, vereinbart zwischen GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung Auf Landesebene werden auf dieser Basis regionale Prüfvereinbarungen zwischen den Kassen und den regionalen KVen geschlossen
4 Hintergrund Wirtschaftlichkeitsprüfungen (3) In der Prüfvereinbarung wird festgelegt, wie viele Ärzte in welcher Art und Weise geprüft werden. Einzelfallprüfungen Prüfungen nach Durchschnittswerten Richtgrößen bzw. wertprüfungen Prüfung auf Einhaltung von Zielvereinbarungen MRG-Prüfungen Aufgrund dieser Prüfvereinbarungen erfolgen individuelle Wirtschaftlichkeitsprüfungen der einzelnen Ärzte in Abhängigkeit von den konkreten Regeln der jeweiligen KV
5 Ergebnis der Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsprüfung Komplexe Zusammenhänge Unklar, wer welche Ziele verfolgt: Der einzelnen Arzt will einfach nur behandeln und dafür Anerkennung auch in Form angemessener Bezahlung bekommen KV will, dass Ärzte weniger verordnen und Gesamtvergütung nicht gefährdet ist Kassen wollen wenige Geld ausgeben Patienten (und oft auch Therapeuten) wollen perfekte Versorgung zu Lasten der GKV und geraten zwischen die Fronten
6 Das Problem ist die Verunsicherung die Fehlinformation die Ursache Die KV sieht Wirtschaftlichkeitsprobleme auf Ärzte zukommen Deswegen gibt die KV eine (nachlässig recherchierte) VO-Info heraus Ärzte erleben erneut: Ich muss Bürokratie lernen! Die Therapeuten wollen immer Änderungen! Die KV reglementiert mich schon wieder! Ärzte sind verunsichert, sauer und/oder haben Angst Therapeut kommt und sagt: das stimmt so nicht = Unsicherheit der Ärzte wird Verstärkt 6
7 7 Beispiel: KV Mitteilungen können Ärzte verunsichern
8 Was kann ich als Therapeut machen? Befund erheben: Was liegt an, worum geht s, stimmt das Ziel definieren: Was genau will ich eigentlich erreichen? Sollen die Ärzte wieder etwas ändern? Will ich recht haben? Oder geht es darum, dass Verordnungen abrechenbar sind? Strategien entwickeln: Was kann ich machen um mein Ziel zu erreichen? Ich verstehe das Problem des Arztes Ich kommuniziere zielführend mit dem Arzt Ich versuche so viel wie möglich selbst an der Verordnung zu erledigten Umsetzung: Und plötzlich ist alles wieder gut! 8
9 Schritt 1: Ich verstehe das Problem des Arztes Unterlage der KV lesen, prüfen etc. (siehe Beispiel KV Sachsen) Hilfe und Unterstützung einholen Der Arzt hat ein Recht auf seine Sichtweise 9
10 Schritt 2: Grundsätzliche Klärung: Wie wichtig ist der Arzt für Therapiepraxis? Bei der aktuellen Gesetzeslage kommt eine Therapiepraxis ohne zuweisende Ärzte nicht klar! Frage 1: Gibt es in ihrer Praxis eine Sprachregelung, wie mit Ärzten umgegangen wird? Frage 2: Können Sie sicherstellen, dass in ihrer Praxis auf keinen Fall negativ über einen Arzt geredet wird? Frage 3: Gibt es einen Plan in der Praxis, wer wie oft mit Ärzten worüber redet?
11 Es geht darum die Einstellung der Ärzte zu beeinflussen (Arbeits-)Definition Einstellung: Eine, meist auf früheren Erfahrungen basierende Haltung/Bewertung von Menschen und Dingen, die sich dadurch ausdrückt, wie man sich gegenüber diesen Menschen und Dingen verhält. Konkret: Was muss ich tun, damit der Arzt bereit ist, mir zuzuhören? Was muss ich tun, damit der Arzt meine Therapie als Bereicherung oder Alternative zur Heilmittelverordnung ansieht? Was muss ich tun, damit der Arzt uns aktiv empfiehlt? Wie kann ich die diesbezügliche Einstellung des Arztes beeinflussen / ändern?
12 Merksatz zu Einstellungsänderungen Einstellung, die auf Emotionen basieren, lassen sich am besten emotional / mit emotionalen Botschaften beeinflussen Einstellung, die aufgrund von Sachinformationen entstanden sind, lassen sich am besten mit weiteren / zusätzlichen / ergänzenden Informationen verändern Wichtig: Die neuen Informationen dürfen nicht im Gegensatz zu den alten Informationen stehen, sonst können Emotionen (z. B. Abwehr) ausgelöst werden.
13 Zielsetzung des Arztgespräches? Geht es darum, die Welt zu retten? Es geht um die Sache, darum, dass der Patient richtig versorgt wird! Kranke Menschen haben ein Recht auf Heilmittel-Therapie! Wir müssen Gerechtigkeit im Gesundheitssystem herstellen! Oder geht es darum, dass der Arzt sich anders verhält? Verordnungen so ausfüllen, dass Sie ihr Geld bekommen Patienten zu versorgen, dass sie genug Geld verdienen Für Sie ansprechbar sein Etc. Darüber muss man sich vor dem Gespräch im Klaren sein!
14 Ärzte sind Freunde! Freunde unterstützt man Freunden hilft man Freunden hört man zu Freunde nimmt man ernst Freunde lädt man ein Über Freunde redet man nicht vor Außenstehenden schlecht Freunden gegenüber verhält man sich nicht illoyal
15 Rapport (Verbindung) herstellen Bezeichnet eine vertrauensvolle, von wechselseitiger empathischer Aufmerksamkeit getragene Beziehung Guter Kontakt zwischen zwei Menschen Insbesondere zwischen zwei Gesprächspartnern Verbale Anpassung der Gesprächspartner: ähnlich Worte und Redewendungen, gleiche Sprechgeschwindigkeit und Tonlage etc. Nonverbale Anpassung der Gesprächspartner: Gestik und Mimik passen sich an, Arm- und Beinbewegungen können sich spiegeln etc. Wenn Rapport hergestellt ist, bewerten sich Menschen positiver, haben mehr Vertrauen zueinander und sind weniger kritisch dem anderen gegenüber
16 Empathie-Technik Die meisten Mensch gehen grundsätzlich von sich und ihrer eigenen Wirklichkeit aus (Egozentrismus) Deswegen fallen sie argumentativ mit der Tür ins Haus Bevor wir jemandem von unserem Standpunkt überzeugen können ihn zu einem anderem Verhalten bewegen müssen wir seinen Standpunkt verstehen Wir müssen seine Wirklichkeit verstehen, Fragen stellen klar machen, das wir seine Wirklichkeit akzeptieren Wir müssen uns in den Kopf des Arzte hineinversetzen und seine Bedürfnisse hinter den Positionen erkennen Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden Sie besser verstehen, warum er sich in einer bestimmten Art und Weise verhält So bekommen Sie Informationen für spätere Argumentationen und werden dem Arzt sympathischer
17 Empathie-Technik (Tipps) Kopfnicken und sozialverträgliches Grunzen signalisieren dem Gesprächspartner, dass er gehört: Ja, ich höre Dich! Nicken ist KEINE inhaltliche Zustimmung, ermuntert aber den Gesprächspartner, weiter zu reden Beziehung aufbauen, bevor ich die Hilfe der Zielperson wirklich benötige Überlegen, was ich für den Gesprächspartner tun kann, statt immer wieder zu fordern, der Gesprächspartner müsse etwas für mich tun
18 Zusammenfassung: Vom Zuhören zum Verstehen Für den Gesprächspartner erkennbar Zuhören Nicken, Sozialverträgliches Grunzen, Blickkontakt Mit eigenen Worten wiedergeben Sie sagen, dass Aufpassen, neutral bleiben, nicht glauben, meinen, behaupten! Kernaussagen wiedergeben Wenn ich Sie richtig verstehe, geht es ihnen darum, dass Emotionale Bedeutung ansprechen Sie machen sich Sorgen, ob Mögliche Bedürfnisse hinter den Gefühlen erkennen Unbefriedigte Bedürfnisse Angst, Unwillen Befriedigte Bedürfnisse = Glück, Freude 18
19 Umsetzung am Beispiel der KV Sachsen Die Prüfvereinbarung der KV Sachsen lesen Die Heilmittelvereinbarung der KV Sachsen lesen Regionale Besonderheiten kennen Zwei Zielsetzungen: Möglichst viel extrabudgetär verordnen lassen Möglichst die Zielvereinbarungsvorgaben der Heilmittelvereinbarung als Argument nutzen
20 Schritt 3: Ich sorge dafür, dass meine VO gültig (und abrechenbar) ist. Quelle: Heilmittel-Richtlinie vom
21 Klare Anforderungen an die Gültigkeit einer Verordnung (1) Quelle: Heilmittel-Richtlinie vom
22 22 Änderungen an der Verordnung sollen gem. HeilM-RL sein:
23 23 Änderungen an der Verordnung sollen gem. HeilM-RL sein:
24 Klare Anforderungen an die Gültigkeit einer Verordnung (2) 1. Heilmittel-Verordnung: Vordruck muss vollständig ausgefüllt sein 2. Inhalte des ausgefüllten Vordrucks müssen plausibel sein (zum HeilM-Katalog und zueinander passen)
25 Klare Anforderungen an die Gültigkeit einer Verordnung (3) Änderungen/Ergänzungen des Vordrucks durch den Arzt bedürfen einer erneuten Unterschrift und eines Datums Quelle: Fragen-/Antwortenkatalog des GKV-Spitzenverbands (Stand: )
26 Quelle: 13 Abs. 2 HeilM-RL
27 Quelle: 13 Abs. 2 HeilM-RL
28 VO-Check im Detail ( 13 Abs. 2b) b) die Art der Verordnung (Erstverordnung, Folgeverordnung oder Verordnung außerhalb des Regelfalls),
29 VO-Check im Detail ( 13 Abs. 2c) c) Hausbesuch (ja oder nein), Quelle: Fragen-/Antwortenkatalog des GKV-Spitzenverbands (Stand: ) Logopäden: Anlage 3 Ziffer 3 c (Stand: )
30 VO-Check im Detail ( 13 Abs. 2d) d) Therapiebericht (ja oder nein), Quelle: Fragen-/Antwortenkatalog des GKV-Spitzenverbands (Stand: ) Logopäden: Anlage 3 Ziffer 3 d (Stand: )
31 VO-Check im Detail ( 13 Abs. 2e) e) die Durchführung der Therapie als Einzel- oder Gruppentherapie, Quelle: 16 Abs. 5 HeilM-RL
32 32 Gruppentherapie hat Vorrang
33 Beispiel: Änderung in Einzeltherapie X
34 VO-Check im Detail ( 13 Abs. 2 f) ggf. der späteste Zeitpunkt des Behandlungsbeginns, soweit abweichend von 15 notwendig, ggf. = gegebenenfalls = kann ausgefüllt sein, muss aber nicht!
35 Quelle: 15 HeilM-RL
36 Quelle: 17 Abs. 4 - Gemeinsame Rahmenempfehlungen gem. 125 Abs. 1 SGB V über die einheitliche Versorgung von Heilmitteln (vom ) Logopäden: Anlage 3 Ziffer 3 f (Stand )
37 Beispiel: Änderung Behandlungsbeginn am Späterer Behandlungsbeginn: Erreichen des Therapieziel trotzdem gesichert
38 VO-Check im Detail ( 13 Abs. 2 g) die Verordnungsmenge, Regelfall gem. Heilmittel-Katalog Höchstverordnungsmenge je VO Verordnet der Arzt mehr, kann bis zur Höchstverordnungsmenge je VO behandelt und abgerechnet werden, alles darüber hinaus verfällt Außerhalb des Regelfalls Verordnungsmenge geteilt durch Frequenz <= 12 Patient soll alle 12 Wochen vom Arzt untersucht werden
39 Quelle: Fragen-/Antwortenkatalog des GKV-Spitzenverbands (Stand: ) Logopäden: Anlage 3 Ziffer 3 g (Stand: )
40 VO-Check im Detail ( 13 Abs. 2 i) ggf. ergänzende Angaben zum Heilmittel (z.b. KG oder Übungsbehandlung im Bewegungsbad), ggf. = gegebenenfalls = kann ausgefüllt sein, muss aber nicht!
41 Quelle: Fragen-/Antwortenkatalog des GKV-Spitzenverbands (Stand: )
42 VO-Check im Detail ( 13 Abs. 2 j) die Frequenzempfehlung, Quelle: 16 Abs. 2 HeilM-RL zusätzlich für Logopäden: Anlage 3 Ziffer 3 j - Besonderheit: Mehrfachbehandlung am selben Tag sind der Kasse zur Genehmigung vorzulegen Ausnahme nur ST3 (Stand: )
43 Beispiel: Einfache Frequenzänderung am X : 5x wöchentlich
44 Beispiel: Mehrfache Frequenzänderung am / X : 5x wöchentlich / 1-3x wöchentlich
45 VO-Check im Detail ( 13 Abs. 2 k) die Therapiedauer mit der Patientin oder dem Patienten bei der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie Manueller Lymphdrainage, als MLD-30, MLD-45 oder MLD-60, Logopäden: Anlage 3 Ziffer 3 k - Besonderheit: Bei fehlender Therapiedauer kann der Therapeut die kürzeste Dauer nach HeilM-RL erbringen und abrechnen, ohne Arztunterschrift (Stand: )
46 VO-Check im Detail ( 13 Abs. 2 l) der vollständige Indikationsschlüssel Physiotherapie: Diagnosengruppe + Leitsymptomatik Ergotherapie: nur Diagnosengruppe Logopädie: nur Diagnosengruppe Quelle: Fragen-/Antwortenkatalog des GKV-Spitzenverbands (Stand: ) Logopädie: Anlage 3 Ziffer 3 l Besonderheit: Fehlt der Diagnosenschlüssel oder ist falsch und ergibt er sich aus den anderen Angaben kann der Therapeut nach Rücksprach mit dem Arzt korrigieren. (Stand )
47 Beispiel: Indikationsschlüssel Physiotherapie W S 1 b
48 VO-Check im Detail ( 13 Abs. 2m) Die konkrete Diagnose mit Therapieziel(en) nach Maßgabe des jeweiligen Heilmittelkataloges, ergänzende Hinweise (z. B. Befunde, Vor- und Begleiterkrankungen). E X 2 b E 7 4 0
49 ICD 10 - Code Kann ausgefüllt sein, muss aber nicht ausgefüllt sein: (kein Pflichtfeld) Logopädie: Anlage 3 Ziffer 3 q: Optionale Angabe (Stand ) Erläuterung zur Vereinbarung über Vordrucke für die ärztliche Versorgung vom 1. Januar 2015 (GKV KBV): Zusätzlich zum Indikationsschlüssel ist auf dem Verordnungsvordruck der therapierelevante ICD-10-GM-Code anzugeben, hiervon kann in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden Ziffern: Muster 13, Ziffern A14 (Physio), B8 (Podo), Muster 14, Ziffer 12 (Logo), Muster 18, 12 (Ergo) Aber: Wenn der Arzt eine Verordnung als Praxisbesonderheit oder langfristigen Heilmittelbedarf anerkannt haben will, dann ist der ICD-10- Code Pflicht!
50 Quelle: Fragen-/Antwortenkatalog des GKV-Spitzenverbands (Stand: )
51 VO-Check im Detail ( 13 Abs. 2 m) Für die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie für die Ergotherapie ist zudem die Leitsymptomatik nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs anzugeben. Die Therapieziele sind nur anzugeben, wenn sie sich nicht aus der Angabe der Diagnose und Leitsymptomatik ergeben. Evtl. angegebene Therapieziele müssen zur Indikationsstellung passen Logopäden: Anlage 3 Ziffer 3 m (Stand: )
52 VO-Check im Detail ( 13 Abs. 2 o) spezifische für die Heilmitteltherapie relevante Befunde, insbesondere bei Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Ergotherapie und bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls. Logopäden: Anlage 3 Ziffer 3 o (Stand: ) Optionale Angabe
53
Update: Erfolgreich mit der GKV abrechnen
Update: Erfolgreich mit der GKV abrechnen ABRECHNEN OHNE GELD ZU VERSCHENKEN- LASSEN SIE SICH ANGEMESSEN BEZAHLEN Quellen auf die wir uns beziehen SGB V und Heilmittel-Richtlinie vom 1.7.2011 (inkl. Heilmittel-
MehrHeilmittelverordnung - Maßnahmen der Physikalischen Therapie und Podologischen Therapie
Muster 13: Heilmittelverordnung - Maßnahmen der Physikalischen Therapie und Podologischen Therapie Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen
MehrVerordnung Aktuell. Ausstellen einer Heilmittel-Verordnung: Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Stockphoto.com/millann Verordnung Aktuell Heilmittel Stand: Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen Ausstellen einer Heilmittel-Verordnung:
MehrErläuterungen. zur Vereinbarung über. Vordrucke für die. vertragsärztliche Versorgung. Stand: Januar 2018
Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung Stand: Januar 2018 Auszug zum Muster 18 Hinweis: Anpassungen für die Aufnahme der als verordnungsfähiges Heilmittel sind
MehrDie Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. - einerseits - und
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin - einerseits - und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin - andererseits - vereinbaren die nachstehende
MehrAnlage 3: Notwendige Angaben auf Podologischen Verordnungen; vom
Anlage 3: Notwendige Angaben auf Podologischen Verordnungen; vom 01.11.2011 zu den Rahmenempfehlungen nach 125 Abs. 1 SGB V für Podologische Therapie in der Fassung vom 01.04.2010 1. Ziel der Arbeitshilfe
MehrVerordnung Aktuell. Ausstellen einer Heilmittel-Verordnung: Physikalische Therapie und Podologische Therapie
F Stockphoto.com/millann Verordnung Aktuell Heilmittel Stand: Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de//verordnungen Ausstellen einer Heilmittel-Verordnung:
MehrVerordnung Aktuell. Ausstellen einer Heilmittel-Verordnung: Ergotherapie
Stockphoto.com/millann Verordnung Aktuell Heilmittel Stand: Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen Ausstellen einer Heilmittel-Verordnung:
MehrNotwendige Angaben auf Podologischen Verordnungen (vom )
Notwendige Angaben auf Podologischen Verordnungen (vom 01.11.2011) zu den Rahmenempfehlungen nach 125 Abs. 1 SGB V für Podologische Therapie in der Fassung vom 01.04.2010 1. Ziel der Arbeitshilfe Gemäß
MehrAnlage 3: Notwendige Angaben auf Podologischen Verordnungen; vom
Anlage 3: Notwendige Angaben auf Podologischen Verordnungen; vom 01.09.2015 zu den Rahmenempfehlungen nach 125 Abs. 1 SGB V für Podologische Therapie in der Fassung vom 01.09.2015 1. Ziel der Arbeitshilfe
MehrEine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
Foto: istockphoto.com Verordnung Aktuell Heilmittel Stand: 26. September 2012 Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Ausstellen
MehrHEILMITTEL-RICHTLINIE Was hat sich geändert?
HEILMITTEL-RICHTLINIE 2011 Was hat sich geändert? Neufassung der HeilM-RL: 1. Heilmittel-Katalog: Alles bleibt, wie gehabt! 2. Chroniker-Regelung: Chronisch Kranke können unbürokratischer und einfacher
MehrAOK Rheinland/Hamburg. Die Heilmittel Verordnung
Die Heilmittel Verordnung Inhalt: 1. Der Heilmittelkatalog Aktualität 2. Vordruck Muster 13 Detaillierte Darstellung 3. Rückseite 4. Praxisbesonderheiten Allgemein Langfristiger Heilmittelbedarf 5. Vorlagen:
MehrPNr. Sachverhalt Bewertung 1 ( 7 Abs. 10 HeilM- RL)
1 PNr. Sachverhalt Bewertung 1 ( 7 Abs. 10 HeilM- RL) 2 ( 8 Abs. 1 Heilm-RL) Verordnung innerhalb des Regelfalles. Anzahl der nach dem Heilmittelkatalog zulässigen Behandlungen je Verordnung überschritten
MehrExtrabudgetär verordnen lassen BESONDERE VERORDNUNGSBEDARFE UND LANGFRISTIGEN HEILMITTELBEDARF ZUR BESSEREN PATIENTENVERSORGUNG AKTIV NUTZEN
Extrabudgetär verordnen lassen BESONDERE VERORDNUNGSBEDARFE UND LANGFRISTIGEN HEILMITTELBEDARF ZUR BESSEREN PATIENTENVERSORGUNG AKTIV NUTZEN Politiker: Jeder Versicherte bekommt die medizinische Leistung,
MehrFAQ zur HeilM-RL ZÄ. 1. Können pro Verordnung mehrere Therapie-Ziele und auch Heilmittel kombiniert werden?
FAQ zur HeilM-RL ZÄ I. Fragen zur Verordnung 1. Können pro Verordnung mehrere Therapie-Ziele und auch Heilmittel kombiniert werden? Eine Verordnung zur Verfolgung mehrerer Therapieziele ist ebenso wie
MehrHeilmittelverordnung 18 T T M M J J. Maßnahmen der Ergotherapie. Verordnung nach Maßgabe des Kataloges (Regelfall)
Gebühr pflicht. Gebühr frei Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Heilmittelverordnung 18 Maßnahmen der Ergotherapie IK des Leistungserbringers Unfall/ Unfallfolgen Gesamt-Zuzahlung
MehrEine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
Foto: istockphoto.com Verordnung Aktuell Heilmittel Stand: 2. April 2014 Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Heilmittelerbringer
MehrErforderliche Angaben auf der ambulanten Heilmittelverordnung (Muster 13) für physiotherapeutische Leistungen
V e r t r a g gemäß 125 SGB V - Erforderliche Angaben auf der ambulanten Heilmittelverordnung (Muster 13) für physiotherapeutische Leistungen zwischen dem Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten
Mehrin der Fassung vom 01. April 2014 in der Fassung vom 01. April 2013 LKK Checkliste / vdek Checkliste Verband
LKK Checkliste in der Fassung vom 01. April 2014 vdek Checkliste in der Fassung vom 01. April 2013 Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie unbedingt die Ergänzenden Hinweise am Ende dieser Checkliste, denn
MehrMuster 13: Heilmittelverordnung A. Verordnung von Maßnahmen der Physikalischen Therapie
Muster 13: Heilmittelverordnung A. Verordnung von Maßnahmen der Physikalischen Therapie 1. Die Verordnung erfolgt ausschließlich auf dem vereinbarten Vordruck. Die Vordrucke müssen vollständig ausgefüllt
MehrHäufige Fragen und Antworten zu den neuen Heilmittel- Praxisbesonderheiten
Häufige Fragen und Antworten zu den neuen Heilmittel- Praxisbesonderheiten Die Praxisbesonderheiten für Heilmittel wurden aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband verhandelt
MehrVereinbarung. über den Vordruck der zahnärztlichen Heilmittelverordnung nebst Ausfüllhinweisen zwischen der
Vereinbarung über den Vordruck der zahnärztlichen Heilmittelverordnung nebst Ausfüllhinweisen zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln und dem GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin
MehrVereinbarung. über den Vordruck der zahnärztlichen Heilmittelverordnung nebst Ausfüllhinweisen zwischen der
Vereinbarung über den Vordruck der zahnärztlichen Heilmittelverordnung nebst Ausfüllhinweisen zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln und dem GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin
MehrWie kommen die neuen Vordrucke zu den Zahnärzten? Die jeweilige kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) kümmern sich um die Versorgung
Ausgabe up 07-2017 Rubrik Thema Abrechnung! Häufige Fragen zur Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte vom: 16.06.2017 Eine neue Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL ZÄ) wirft neue, aber auch einige altbekannte Fragen
MehrAuf der Vorderseite erfolgt die Verordnung durch den Arzt (und später die Abrechnung des Therapeuten).
Ergotherapie - Der Verordnungsvordruck Der Verordnungsvordruck besteht aus einem Blatt mit Vorder- und Rückseite. Der Patient überbringt den Vordruck dem Therapeuten. Der Vordruck ist später Bestandteil
Mehr40. Änderung der Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung
Bekanntmachungen Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin einerseits und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin andererseits vereinbaren die nachstehende
MehrVerordnung Aktuell. FAQs zu Praxisbesonderheiten und langfristigem Heilmittelbedarf
Foto: istockphoto.com Verordnung Aktuell Heilmittel Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen Stand: FAQs zu Praxisbesonderheiten und
MehrVerordnung Aktuell. FAQs zu Ergotherapie (Beschäftigungs- und Arbeitstherapie)
LANR : «LANR» istockphoto.com/deliormanli Verordnung Aktuell Heilmittel Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen Stand: FAQs zu Ergotherapie
MehrUpdate Heilmittel-Katalog 2017
Update Heilmittel-Katalog 2017 SO NUTZT MAN DIE NEUEN BESONDEREN VERORDNUNGSBEDARFE UND REGELN ZUM LANGFRISTIGEN HEILMIT TELBEDARF. Das bleibt: Stress der Ärzte mit Heilmittelverordnungen Ärzte werden
MehrHeilmittelverordnung 14 Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
Gebühr pflicht. Gebühr frei Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Heilmittelverordnung 14 Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie IK des Leistungserbringers Gesamt-Zuzahlung
MehrErläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung Stand: April 2010
Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung Stand: April 2010 Muster 13: Heilmittelverordnung A. Verordnung von Maßnahmen der Physikalischen Therapie 1. Die Verordnung
MehrKünftig sind die Diagnosen des langfristigen Heilmittelbedarfs (bisher Anlage 2) als Anlage zur Heilmittel-Richtlinie gelistet.
istockphoto.com/deliormanli Verordnung Aktuell Heilmittel Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen Stand: FAQs zum besonderen Verordnungsbedarf
MehrExtrabudgetäre Verordnung langfristiger Heilmittelbedarf und Praxisbesonderheiten. Yvonne Görmar, Referat Praxen des DVE
Extrabudgetäre Verordnung langfristiger Heilmittelbedarf und Praxisbesonderheiten Yvonne Görmar, Referat Praxen des DVE Übersicht I. Wege zur extrabudgetären Verordnung II. Kommunikation mit den Ärztinnen
Mehra Angaben zur Verordnung nach Maßgabe des Verordnungsvordrucks... 5
Anlage 3: Vorgaben für die notwendigen Angaben der Heilmittelverordnung sowie einheitliche Regelungen zur Abrechnung für Maßnahmen der Ernährungstherapie in der Fassung vom 27.11.2017 zur Rahmenempfehlung
MehrVerordnung von Maßnahmen der Physiotherapeutischen und. Podologischen Therapie Muster 13
1 Verordnung von Maßnahmen der Physiotherapeutischen und Podologischen Therapie Muster 13 Die Verordnung ist nach Maßgabe der Heilmittel-Richtlinie vollständig auszufüllen. 2 3 1- Patientendaten, Krankenversicherung,
Mehr44801 Bochum gkv-spitzenverband.de
Anlage 4 Spitzenverband GKV-Spitzenverband Reinhardtstr. 28 10117 Berlin Spitzenverband der Heilmittelverbande e. V. i. G. Deutzer Freiheit 72-74 50679 Köln Bundesverband selbstandiger Physiotherapeuten
MehrAnlage 3: Notwendige Angaben auf Heilmittelverordnungen für Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie in der Fassung vom
Anlage 3: Notwendige Angaben auf Heilmittelverordnungen für Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie in der Fassung vom 01.07.2013 zur Rahmenempfehlung nach 125 Abs. 1 SGB V für Stimm-, Sprech-
MehrWann kann eine Heilmitteltherapie verordnet werden? Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Heilmittel, wenn diese notwendig sind, um
Heilmittel ( 32 SGB V) Heilmaßnahmen sind fester Bestandteil in der Rehabilitation von akuten und chronischen Erkrankungen. Bei zahlreichen angeborenen, erworbenen oder degenerativen Erkrankungen wird
MehrCheckliste Rezeptannahme
Checkliste Rezeptannahme Krankenkasse Versichertenkarte Patient fragen, ob noch Mitglied dieser Kasse Sozialamt: meistens erst Kostenzusage / Genehmigung einholen (als Kostenträger äußerst Selten) Gebührenfrei
MehrVerordnung Aktuell. FAQs zu Ergotherapie (Beschäftigungs- und Arbeitstherapie)
LANR : «LANR» istockphoto.com/deliormanli Verordnung Aktuell Heilmittel Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen Stand: FAQs zu Ergotherapie
MehrVerordnungsmanagement
Verordnungsmanagement BEI PRAXISBESONDERHEITEN UND LANGFRISTGENEHMIGUNGEN Was bedeutet Extrabudgetär Jeder Arzt hat ein Heilmittel-Verordnungs-Budget: Das Heilmittel-Richtgrößenvolumen! (Ausnahme Bayern
MehrICD-10-Code. Inhalt. Einleitung. Fragen und Antworten zum ICD-10-Code. Stand: Januar 2017
ICD-10-Code Inhalt Einleitung Fragen und Antworten zum ICD-10-Code Stand: Januar 2017 Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten IFK e. V. Gesundheitscampus-Süd 33 44801 Bochum Telefon: 0234 97745-0
MehrHeilmittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2018
Heilmittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2018 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Mainz - nachfolgend KV RLP genannt - und der AOK Rheinland-Pfalz / Saarland Die Gesundheitskasse,
MehrDie neue Heilmittelverordnung
Die neue Heilmittelverordnung Aktuelle Fragen aus der vertragszahnärztlichen Praxis 1 Sach-/ Rechtslage bis 30.06.2017 (formelle) Verordnungsvorgaben bezüglich 1. Diagnosen/Indikationen 2. Art, Umfang
MehrWesentliche Änderungen durch die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie (HMR)
Wesentliche Änderungen durch die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie (HMR) Erster Teil - Richtlinientext Lfd.-Nr. Neuerung Vorher Aufgenommen in Bemerkung 1 Die Struktur der Heilmittel- Richtlinie (HMR)
MehrHeilmittelverordnung 13 Maßnahmen der Physikalischen Therapie/ Podologischen Therapie IK des Leistungserbringers T T M M J J
Gebühr pflicht. Gebühr frei Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Heilmittelverordnung 13 Maßnahmen der Physikalischen Therapie/ Podologischen Therapie IK des Leistungserbringers
MehrRichtgrößen und besonderer Verordnungsbedarf
MB 30 AV 01/17 Merkblatt zum Thema 1 Richtgrößen Richtgrößen und besonderer Verordnungsbedarf Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) verhandeln jährlich mit den Landesverbänden der Krankenkassen ein
MehrVerordnung Aktuell. FAQs zu Ergotherapie (Beschäftigungs- und Arbeitstherapie)
LANR : «LANR» istockphoto.com/deliormanli Verordnung Aktuell Heilmittel Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen Stand: FAQs zu Ergotherapie
MehrHeilmittelverordnung
Heilmittelverordnung Inhaltsverzeichnis 1 Heilmittelverordnung...3 1.1 Wichtigen Informationen der Heilmittel-Richtlinie... 3 1.2 Frühe Fehlerwarnung... 3 1.3 Anzeige eines besonderen Verordnungsbedarfs...
MehrVerordnungen regresssicher gestalten
MB 60 AV 01/17 Merkblatt zum Thema 1 Verordnungen regresssicher gestalten Die Ausgangssituation Die Richtgröße für Arznei-, Verband- und Heilmittel dient der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei der Verordnung.
MehrRegresssicher verordnen
MB 60 AV 12/12 Merkblatt zum Thema Die Ausgangssituation Regresssicher verordnen Die Richtgröße für Arznei-, Verband- und Heilmittel dient der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei der Verordnung. Richtgrößen
MehrRezeptabrechnung richtig vorbereiten Leitfaden für Ergotherapie
Rezeptabrechnung richtig vorbereiten Leitfaden für Ergotherapie Rezepte richtig prüfen Tipps für Ihre Abrechnung Absetzungen vermeiden Sie haben Fragen? Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne: Tel. 07/6947-.
MehrDie Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. - einerseits - und
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin - einerseits - und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin - andererseits - vereinbaren Folgendes: Artikel
MehrVerordnung Aktuell. FAQs zu Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
LANR : «LANR» istockphoto.com/deliormanli Verordnung Aktuell Heilmittel Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen Stand: FAQs zu Die Verordnung
MehrMein persönliches Abrechnungshaus. Leitfaden Verordnung für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeuten
Mein persönliches Abrechnungshaus Leitfaden Verordnung für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeuten Die Rechnungsprüfungen der Kostenträger sind sehr dynamisch und ändern sich stetig. Dieser Wegweiser unterstützt
MehrRUNDSCHREIBEN. Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte, Umsetzungshinweise. A. Allgemeine Grundsätze. RS 2017/282 vom
RUNDSCHREIBEN RS 2017/282 vom 01.06.2017 Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte, Umsetzungshinweise für das Inkrafttreten zum 01.07.2017 Themen: Gesetze, Richtlinien, Verordnungen; Versorgung; Verträge; G- BA;
MehrVerordnung von Heilmitteln am Beispiel der Logopädie
Fortbildungsveranstaltung Verordnung von Heilmitteln am Beispiel der Logopädie am 15.01.2014 Inhalte einer Heilmittel-Verordnung Verordnung im Rahmen der Heilmittel- Richtlinie (HMR) was muss ich als verordnender
MehrH e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g
H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g 2 0 1 9 zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung mit Heilmitteln gemäß 84 Abs. 7 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt und
MehrDas Recht auf Heilmittel- Therapie
Das Recht auf Heilmittel- Therapie UND DIE MÖGLICHKEIT, SICH BEI DER KRANKENKASSE DAMIT DURCHZUSETZEN Sind Sie auch gefangen im Labyrinth der GKV-Heilmittel-Verordnungs-Bürokratie? Drei Gruppen von Gefangenen
Mehr1. Ziel der Anlage Formerfordernis Verordnung nur auf vereinbarten Vordrucken... 2
Anlage 3: Vorgaben für die notwendigen Angaben der Heilmittelverordnung sowie einheitliche Regelungen zur Abrechnung für Maßnahmen der Ergotherapie in der Fassung vom 15.04.2016 zur Rahmenempfehlung nach
MehrVerordnung Aktuell. FAQs zu Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
LANR : «LANR» istockphoto.com/deliormanli Verordnung Aktuell Heilmittel Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen Stand: FAQs zu Stimm-,
MehrAnlage 1 zur Stellungnahme der DDG AG Fuß vom E. Maßnahmen der Podologischen Therapie. 27 Grundlagen
Anlage 1 zur Stellungnahme der DDG AG Fuß vom 07.02.2018 E. Maßnahmen der Podologischen Therapie 27 Grundlagen (1) 1 Maßnahmen der Podologischen Therapie sind nur dann verordnungsfähige Heilmittel, wenn
MehrHeilmittel-Vereinbarung für das Jahr 2017 nach 84 Abs. 7 i. V. m. Abs. 1 SGB V
Heilmittel-Vereinbarung für das Jahr 2017 nach 84 Abs. 7 i. V. m. Abs. 1 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (im Folgenden KV Thüringen genannt) und den Landesverbänden der Krankenkassen
MehrH e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g
H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g 2 0 1 5 zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung mit Heilmitteln gemäß 84 Abs. 8 SGB V für das Jahr 2015 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung
MehrHeilmittel-Vereinbarung für das Jahr 2017 nach 84 Abs. 7 i. V. m. Abs. 1 SGB V
Heilmittel-Vereinbarung für das Jahr 2017 nach 84 Abs. 7 i. V. m. Abs. 1 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (im Folgenden KV Thüringen genannt) und den Landesverbänden der Krankenkassen
MehrVerordnung Aktuell Heilmittel FAQ zu Maßnahmen Physikalischer Therapie Grundlagen Frage Antwort aus medizinischen Gründen Hausbesuch
LANR : «LANR» istockphoto.com/deliormanli Verordnung Aktuell Heilmittel Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen Stand: FAQ zu Maßnahmen
MehrVerordnungen außerhalb des Regelfalls
MB 14 a AV 02/17 Merkblatt zum Thema 1 Verordnungen außerhalb des Regelfalls Heilmittel-Richtlinie Bei der Behandlung von gesetzlich Versicherten ist die Heilmittel-Richtlinie (HMR) zu beachten diese regelt
MehrAbrechnung Software Beratung Marketing. WEGWEISER HEILMITTELVERORDNUNG für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeuten Gültig ab Januar 2017
Abrechnung Software Beratung Marketing WEGWEISER HEILMITTELVERORDNUNG für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeuten Gültig ab Januar 2017 Die Rechnungsprüfungen der Kostenträger sind sehr dynamisch und ändern
MehrVerordnung Aktuell Heilmittel FAQ zu Maßnahmen Physikalischer Therapie Grundlagen Frage Antwort aus medizinischen Gründen Hausbesuch
LANR : «LANR» istockphoto.com/deliormanli Verordnung Aktuell Heilmittel Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen Stand: FAQ zu Maßnahmen
MehrAbrechnung Software Beratung Marketing. WEGWEISER HEILMITTELVERORDNUNG für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeuten
Abrechnung Software Beratung Marketing WEGWEISER HEILMITTELVERORDNUNG für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeuten Gültig ab Januar 2017 b 1 1 2 3 4 6 5 7 8 9 10 11 12 a 2 13 14 Z 15 a b c d e f 3 g 4 Die
Mehrel/faq-heilmittel/
FAQ HEILMITTEL http://www.kvbawue.de/praxisalltag/verordnungsmanagement/heilmitt el/faq-heilmittel/ 1. Ab wann gelten diese neuen Regelungen zu Praxisbesonderheiten und Langfristverordnungen? - Kategorie:
MehrSo schreiben Sie Therapieberichte, die Ärzte lesen
So schreiben Sie Therapieberichte, die Ärzte lesen UND BEIM VERORDNEN UNTERSTÜTZEN! Medizinische Begründung ist die Grundlage für erfolgreichen Antrag Problem: Arzt hat keine Zeit/kein Fachwissen eine
MehrTEIL 3. - Verordnung Heilmittel - Kassenärztliche Vereinigung Saarland Körperschaft des öffentlichen Rechts. Europaallee Saarbrücken
TEIL 3 - Verordnung Heilmittel - Zertifizierte Heilmittelsoftware Seit 01.01. sind Ärzte nach 73 Abs. 8 SGB V verpflichtet eine zertifizierte Software zu nutzen Sicherstellung, dass alle verwendeten Softwareprodukte
MehrDie zahnärztliche Heilmittelverordnung
Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Die zahnärztliche Heilmittelverordnung Häufig gestellte Fragen Stand: 20.09.2017 Allgemeine Grundsätze der Heilmittelverordnung Der Patient wünscht eine
MehrHeilmittelvereinbarung für das Jahr 2015 sowie Richtgrößenvereinbarung für den Bereich der Heilmittel für das Jahr 2015 gemäß 84 SGB V
Heilmittelvereinbarung sowie Richtgrößenvereinbarung für den Bereich der Heilmittel gemäß 84 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und der/dem AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen
MehrAbrechnung Software Beratung Marketing. WEGWEISER HEILMITTELVERORDNUNG für Physiotherapeuten und Podologen Gültig ab Januar 2017
Abrechnung Software Beratung Marketing WEGWEISER HEILMITTELVERORDNUNG für Physiotherapeuten und Podologen Gültig ab Januar 2017 Die Rechnungsprüfungen der Kostenträger sind sehr dynamisch und ändern sich
MehrHämophilie verändern. Lebensqualität verbessern. Physiotherapie für Menschen mit Hämophilie. In einfachen Schritten zur Heilmittelverordnung
Hämophilie verändern. Lebensqualität verbessern. Physiotherapie für Menschen mit Hämophilie In einfachen Schritten zur Heilmittelverordnung Patientendaten werden automatisch eingetragen. A Welcher Verordnungstyp
MehrHeilmittelvereinbarung für das Jahr 2018 sowie Richtgrößenvereinbarung für den Bereich der Heilmittel für das Jahr 2018 gemäß 84 SGB V
Heilmittelvereinbarung sowie Richtgrößenvereinbarung für den Bereich der Heilmittel gemäß 84 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und der/dem AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen
MehrTOP 7 ÄNDERUNGEN IM HEILMITTELBEREICH 24. KBV-ANBIETERMEETING JULIUS LEHMANN LEITER ABTEILUNG VERANLASSTE LEISTUNGEN
TOP 7 ÄNDERUNGEN IM HEILMITTELBEREICH 24. KBV-ANBIETERMEETING 20.09.2018 JULIUS LEHMANN LEITER ABTEILUNG VERANLASSTE LEISTUNGEN HINTERGRUND ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK ZEITPLAN SEITE 2 HINTERGRUND ÄNDERUNGEN
MehrHeilmittel: Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnung
Informationen für die Praxis Heilmittelverordnungen Heilmittel: Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnung Die Ausgaben für Heilmittel, insbesondere die für Physiotherapeutische Leistungen, steigen seit
MehrPreisvereinbarung nach 125 SGB V
Anlage 6 zum Rahmenvertrag mit dem Deutschen Bundesverband für Logopädie, Landesverband Baden-Württemberg vom 14.02.1992 Zwischen dem Deutschen Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen Lehrervereinigung
MehrPreisvereinbarung nach 125 SGB V
Anlage 6 zum Rahmenvertrag mit dem Deutschen Bundesverband für Logopädie, Landesverband Baden-Württemberg vom 14.02.1992 Zwischen dem Deutschen Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen Lehrervereinigung
Mehrvom 12. November 2012
Vereinbarung über Praxisbesonderheiten für Heilmittel nach 84 Abs. 8 Satz 3 SGB V unter Berücksichtigung des langfristigen Heilmittelbedarfs gemäß 32 Abs. 1a SGB V vom 12. November 2012 vereinbart zwischen
MehrHeilmittelvereinbarung für das Jahr Richtgrößenvereinbarung für den Bereich der Heilmittel für das Jahr 2007
Heilmittelvereinbarung sowie Richtgrößenvereinbarung für den Bereich der Heilmittel gemäß 84 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und der/dem AOK Sachsen Die Gesundheitskasse. vertreten
MehrZweiter Teil: Heilmittelkatalog Zahnärzte. Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen nach 92 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 SGB V
Zweiter Teil: Heilmittelkatalog Zahnärzte Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen nach 92 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 SGB V Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung,
MehrRichtlinientext. Fragen Antworten
Richtlinientext 1) Wie ist hinsichtlich der Klassifizierung der Verordnungen ab dem 1. Juli 2004 bei bestehenden Heilmittelversorgungen zu verfahren? Bestehende Heilmittelversorgungen werden fortgeführt,
MehrTipps und Tricks zur Heilmittelverordnung via Komplexsteuerung
Tipps und Tricks zur Heilmittelverordnung via Komplexsteuerung Seit Einführung der Heilmittelverordnungsblätter Physikalische Therapie und Ergotherapie benötigt man für das vollständige Ausfüllen der Formulare
MehrPrüfpflichten. Liebe Mitglieder,
Prüfpflichten Liebe Mitglieder, ab 1. Januar 2017 sind Ärzte verpflichtet, für die Ausstellung von Verordnungen eine zertifizierte Software zu nutzen, die die Rezepte automatisch prüft und ggf. auf Fehler
MehrVerordnen im Rahmen des Entlassmanagements
7. Sozialarbeiter-Fachtagung Bad Oeynhausen, 25.09.2018 Verordnen im Rahmen des Entlassmanagements Ass. jur. GB Verordnungsmanagement Welche Aufgaben hat die Kassenärztliche Vereinigung? Sicherstellungsauftrag,
MehrMöglichkeiten der Heilmittelverordnung bei Skoliose Neuregelung seit 1. Januar 2017
Möglichkeiten der Heilmittelverordnung bei Skoliose Neuregelung seit 1. Januar 2017 Zum 1. Januar 2017 sind die im vergangenen Jahr beschlossenen Änderungen der Regelungen für den langfristigen Heilmittelbedarf
MehrRichtlinientext Wie ist hinsichtlich der Klassifizierung der Verordnungen ab dem 1. Juli 2001 bei bestehenden Heilmittelversorgungen zu verfahren?
Richtlinientext Wie ist hinsichtlich der Klassifizierung der Verordnungen ab dem 1. Juli 2001 bei bestehenden Heilmittelversorgungen zu verfahren? Alle Verordnungen ab 01.07.2001 gelten als Erstverordnung.
MehrH e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g
H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung mit Heilmitteln gemäß 84 Abs. 8 SGB V für das Jahr 2011 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
MehrPreisvereinbarung nach 125 SGB V
Anlage 6 zum Rahmenvertrag mit dem Deutschen Bundesverband für Logopädie, Landesverband Baden-Württemberg vom 14.02.1992 Zwischen dem Deutschen Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen Lehrervereinigung
MehrRichtgrößen-Vereinbarung 2017 Heilmittel
Richtgrößen-Vereinbarung 2017 Heilmittel zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB) der AOK Bremen/Bremerhaven dem BKK Landesverband Mitte, Eintrachtweg 19, 30173 Hannover zugleich für die
Mehr