Spitalambulante Leistungen das Zürcher Modell

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1 Spitalambulante Leistungen das Zürcher Modell Mitgliederversammlung BBV+, 16. Mai 2018 Regierungspräsident Dr. Thomas Heiniger Gesundheitsdirektor

2 2 Kostenanstieg im Schweizer Gesundheitswesen

3 Schnittstelle «ambulant stationär» 3 Anteil spitalambulanter Eingriffe an allen chirurgischen Eingriffen (2007); Quelle: OECD, pwc

4 4 Ambulante Behandlungen sind sinnvoll für den Patienten Viele Patienten wünschen sich, am Abend des Eingriffs wieder im eigenen Bett zu schlafen: Ambulante Behandlungen entsprechen einem Bedürfnis. zur Entlastung des Steuer- und Prämienzahlers Ambulante Behandlungen und Behandlungsstrukturen sind aus ökonomischer Sicht für das Gesundheitswesen interessant: Sie bedeuten, bei gleicher Qualität der Leistung, die Chance auf Einsparungen.

5 5 Optimierungsvorschläge in der politischen Diskussion

6 Medizinisches Leistungsspektrum 6

7 Mögliche Gründe für unnötige Hospitalisationen: Finanzierung Versicherer (exemplarisch) 7 Finanzierung hat einen eher geringen Einfluss

8 Mögliche Gründe für unnötige Hospitalisationen: Tarifstruktur Spital (exemplarisch) 8 Tarifstruktur hat einen wesentlichen Einfluss

9 Mögliche Gründe für unnötige Hospitalisationen: Zusatzversicherung Spital (exemplarisch) 9 Grosser Anreiz für (unnötige) Hospitalisationen

10 10 Lösungsansätze Ökonomischer Ansatz: Änderung der Anreize Änderung Tarifstruktur und Zusatzversicherung: gleiche Entschädigung bei stationärer und ambulanter Durchführung von «potentiell ambulanten Behandlungen» Juristischer Ansatz: Korrektur durch Regulierung Spitalplanung: Liste mit «ambulanten Behandlungen», Kanton bezahlt stationäre Behandlung nur im Ausnahmefall

11 11 setzt auf ambulante Versorgung Kantonsrat legte gesetzliche Grundlage mit Änderung des Spitalplanungsund -finanzierungsgesetzes ( 19a SPFG) erarbeitete zusammen mit Experten der Spitäler Liste zu Behandlungen und zu Ausnahmekriterien Seit dem 1. Januar 2018 in Kraft

12 Zürcher Grundsätze für die Umsetzung I Fokus auf: 12 unbestritten ambulant durchführbare Eingriffe effizienten Prozess Erarbeitung mit Fachexperten: Fachärzte definieren Eingriffe Spitalvertreter definieren Prozess Vertrauensprinzip und Behandlungsfreiheit: Entscheid durch Arzt

13 13 Zürcher Grundsätze für die Umsetzung II «Keep it simple & smart»: Keine präoperative Kostengutsprache Dokumentation wie bisher in Krankengeschichte oder mittels Multiple-Choice-Formular Postoperative Prüfung durch Erweiterung des regulären Leistungscontrollings Nur statistische Auffälligkeiten oder Abweichungen sind nachzuweisen

14 14 Ausnahmen für stationäre Behandlungen Zu erwartende Intensität der Behandlung (z.b. mehrfache Kontrolle der Vitalzeichen länger als 4 Stunden notwendig) Komorbiditäten (z.b. manifeste Herzerkrankungen: Angina pectoris Grad III oder IV (CCS); manifeste Herzinsuffizienz Grad III oder IV [NYHA]) Notwendigkeit intensiver Betreuung erforderlich (z.b. komplexe Behandlungsschemata [Analgesie, Antibiose, Chemotherapie, Gerinnungsüberwachung]) Soziale Faktoren (z.b. Obdachlosigkeit oder mangelnde Einsichtsfähigkeit des Patienten) Notwendigkeit stationärer Behandlung aus anderen als o.g. Gründen erforderlich (Spezifizierung des medizinischen Sachverhaltes und der Gesamtbewertung des Krankheitsbildes, die zur Notwendigkeit einer stationären Behandlung führt)

15 «Zürcher Expertenliste» 15 Augen Operation grauer Star Bewegungsapparat Kniearthroskopien inkl. Eingriffe am Meniskus Periphere Osteosynthesematerialentfernungen Rekonstruktion und Resektionenen bei Deformitäten der Kleinzehen (ohne Hallux) Teilgebiete der Handchirurgie Gefässe und Herz Einseitige Krampfaderoperation der unteren Extremität Hämorrhoideneingriffe Perkutane transluminale Angioplastik inkl. Ballondilatation (Gefässuntersuchungen) Diagnostische Herzuntersuchungen Herzschrittmacherimplantation Diverse Leistenhernienoperationen Untersuchungen / Eingriffe am Gebärmutterhals oder an der Gebärmutter Zirkumzision Nierensteinzertrümmerung

16 16 Bisherige Erfahrungen Umsetzung erfolgt durch die Spitäler Seit Anfang Jahr keinerlei Rückmeldung von Problemen Erste Analyse: In Zusammenarbeit mit Versicherern soll eine fundierte Analyse erarbeitet werden Ziel ist die Nutzung von bestehenden Informationen, ohne unnötige Bürokratie für Kontrolle und Evaluation Daten für 2018 werden ab April 2019 vorliegen Ab Mai 2019: Vollständige und verlässliche Analyse

17 17 Fazit Das Sparpotenzial von «Ambulant vor stationär» in der Schweiz zu realisieren, ist im Interesse der Patienten, der Steuerzahler (Kantone) und der Prämienzahler (Versicherer). Das heisst: Von uns allen und jedem Einzelnen. Die falschen finanziellen Anreize haben ihren Ursprung weniger in der heutigen Aufteilung der Finanzierung als vielmehr in den unzureichenden Tarifmodellen. Die Umleitung von kantonalen Steuermitteln zu den Krankenkassen bringt keine Einsparungen. Die Kostendämpfungsmassnahmen müssen Leistungserbringer, Versicherer, Kantone und Bund zusammen an die Hand nehmen. Der und die Kantone handeln: ganz konkret und direkt!

18

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