INHALT. Lebensmittel-Zusatzstoffe... 9
|
|
- Valentin Lang
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 INHALT Zutatenliste kein Buch mit 7 Siegeln Vom Rezept zur Zutatenliste Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht Besonderheiten einiger Zutaten Lebensmittel-Zusatzstoffe Helfer aus uralten Zeiten... 9 Was ist ein Zusatzstoff? Kennzeichnung der Zusatzstoffe Zusatzstoffe wirklich sicher? Kleines Lexikon der Zusatzstoffe Die Klassen Warum braucht man was? Zusatzstoffe nach ihren E-Nummern Zusatzstoffe in Bio-Lebensmitteln aid-medien Impressum
2 ZUTATENLISTE KEIN BUCH MIT 7 SIEGELN Frau Hausmann schlendert mit dem Einkaufszettel in der Hand an den Regalen des Supermarkts entlang. Was fehlt noch? Ein Dessert für heute Mittag! Vielleicht ein Schokoladenpudding? Am liebsten mit Vanillesoße. Sie greift ins Kühlregal, nimmt einen Becher heraus und prüft, ob es sich auch wirklich um den gewünschten Pudding handelt. Auf der Verpackung und dem Etikett findet sie eine Reihe wichtiger Informationen: Fast alle Lebensmittel, die Verbraucher fertig verpackt kaufen können, müssen diese einheitliche Grundkennzeichnung tragen. Das schreibt die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung vor. Meyers Schokoladenpudding mit Vanillesoße 250 g Mindestens haltbar bis 5.5. A. Meyer GmbH, Hamburg Zutaten: Entrahmte Milch, Zucker, Kakaopulver, Kokosfett, modifizierte Stärke, Verdickungsmittel E 407, natürliche Aromastoffe, Farbstoff E 101 Verkehrsbezeichnung Mengenangabe Mindesthaltbarkeitsdatum Name und Wohnsitz des Herstellers. Verzeichnis der Zutaten Bei den meisten Angaben weiß Frau Hausmann sofort, was sie bedeuten: Die Verkehrsbezeichnung beschreibt das Lebensmittel, manchmal ist zusätzlich die Handelsklasse oder die Qualitätsstufe angegeben. Die Füllmenge gibt die in der Packung enthaltene Menge an und zwar in Gramm, Kilogramm oder Liter sowie bei Konzentraten die daraus herstellbare Lebensmittelmenge. Der Preis erläutert, wie viel für die Ware zu bezahlen ist. Außer dem Endpreis muss in der Regel auch der Grundpreis pro Kilogramm oder Liter angegeben werden. Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) weist darauf hin, wie lange das Produkt mindestens haltbar ist, unter Beachtung der angegebenen Aufbewahrungshinweise. Die Anschrift des Herstellers oder des verantwortlichen Händlers zeigt an, wer das Produkt hergestellt beziehungsweise in den Verkehr gebracht hat. Die Chargennummer lässt erkennen, wann das Produkt hergestellt wurde. Nur bei der Zutatenliste gerät Frau Hausmann beim Lesen etwas ins Stocken. Milch, Zucker, Kakao, das würde sie auch für ihren Pudding nehmen. Aber was ist modifizierte Stärke? Wozu dienen Verdickungsmittel, und welche Farbstoffe verbergen sich hinter den Buchstaben und Zahlen? Allen, denen es ähnlich geht wie Frau Hausmann, hilft dieses Heft, die Zutatenliste besser zu verstehen und zu nutzen. 4
3 Vom Rezept zur Zutatenliste Sie erkennen die Zutatenliste auf einer Lebensmittelverpackung an der Überschrift: Sie muss das Wort Zutaten enthalten. Sie ist damit leicht von den übrigen Packungsaufschriften zu unterscheiden. Nach der Überschrift folgt ähnlich wie bei einem Rezept die Aufzählung, aus welchen Zutaten das Lebensmittel zusammengesetzt ist. Und was ist eine Zutat? Auch das definiert der Gesetzgeber und zwar in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung: Eine Zutat ist jeder Stoff, einschließlich der Zusatzstoffe, der bei der Herstellung des Lebensmittels verwendet wird und unverändert oder verändert im Enderzeugnis vorhanden ist. Zutaten und zusammen-. gesetzte Zutaten Der Gesetzgeber unterscheidet grundsätzlich zwei Arten von Zutaten: die Zutaten und die zusammengesetzten Zutaten. Denn manchmal besteht eine Zutat selbst aus mehreren Zutaten. Beispiele sind Nudeln in Suppen oder Schokolade in einem Kuchen. Die einzelnen Bestandteile werden meist hinter dem Namen der zusammengesetzten Zutat aufgeführt, zum Beispiel: Nudeln: Hartweizengrieß, Wasser, Salz. Es ist aber auch möglich, alle Zutaten einzeln aufzulisten. Es gibt allerdings wenige Ausnahmen, bei denen die einzelnen Zutaten einer zusammengesetzten Zutat nicht aufgeführt werden müssen: Wenn die Zusammensetzung der Zutat gesetzlich definiert ist (z. B. Konfitüre, Fruchtsaft oder Schokolade) und wenn davon weniger als 2 Prozent im Enderzeugnis enthalten sind (z. B. Schokostreusel im Keks). Wenn Gewürze oder Kräutermischungen zu weniger als 2 Prozent im Enderzeugnis enthalten sind (z. B. Kräutersoße in einem Fertigprodukt). Wenn für die zusammengesetzte Zutat kein Verzeichnis der Zutaten erforderlich ist (z. B. Alkohol in Pralinen). Wenn keines der 14 Hauptallergene enthalten ist. Wenn doch, gilt die Allergenkennzeichnung. Die Zutatenliste gibt genau an, welche Zutaten in einem Produkt enthalten sind. Sie informiert damit über die Rezeptur und ermöglicht den Vergleich mit ähnlichen Produkten. Besonders wichtig ist dies für Verbraucher, die bestimmte Zutaten nicht vertragen (zum Beispiel Diabetiker oder Allergiker) oder aus verschiedenen Gründen nicht wünschen. Wie aus einem Rezept eine Zutatenliste wird, zeigt das Schokoladenpudding-Beispiel: Beispiel: Schokoladenpudding mit Vanillesoße Der Hersteller nimmt für kg: Magermilch Weißzucker Kakaopulver (schwach entölt) Kokosfett Chemisch modifizierte Stärke Carrageen Vanilleessenz Farbstoff Riboflavin Auf dem 250g-Becher steht: Zutaten entrahmte Milch, Zucker, Kakaopulver,. Kokosfett, modifizierte Stärke,. Verdickungsmittel Carrageen oder E 407, natürliche Aromastoffe,. Farbstoff Riboflavin oder E kg 150 kg 55 kg 35 kg 30 kg 20 kg 0,4 kg 0,01 kg 5
4 Enzyme Enzyme können natürlich in Lebensmitteln vorkommen oder werden bei der Produktion zugesetzt. Sie gelten seit 2010 als Zutaten und müssen im Zutatenverzeichnis mit ihrer technologischen Funktion und ihrem spezifischen Namen gekennzeichnet werden (z.b. Feuchthaltemittel Invertase ). Enzyme, die als Verarbeitungshilfsstoffe verwendet werden (z. B. As - paraginase), sind aber ausgenommen. Da solche überwiegend verwendet werden, rechnet man nicht mit vielen kennzeichnungspflichtigen Produkten. am wenigsten enthalten ist. Prozentangaben sind nur dann vorgeschrieben, wenn eine Zutat besonders hervorgehoben wird. So muss zum Beispiel auf einem Pudding mit viel Sahne stehen, wie viel Prozent Sahne der fertige Pudding enthält. Beim Erdbeer-Joghurt muss der Erdbeeranteil, beim Früchtekuchen der Fruchtanteil und beim Butterspekulatius der Butteranteil angegeben sein. Aus der Reihenfolge der Zutaten wird deutlich, ob zum Beispiel ein Getränk vorwiegend aus Früchten oder aus Wasser, Zucker und Aromastoffen besteht. Keine Zutat Zutaten sind nicht: Bestandteile, die vorübergehend entfernt und später wieder hinzugefügt werden. Beispiel: Bei der Fruchtsaftherstellung werden das Wasser und die Aromen beim Eindampfen entnommen und später wieder hinzugefügt. Zusatzstoffe, die in Zutaten enthalten sind, aber im Enderzeugnis keine Wirkung haben. Ein Beispiel ist das Trennmittel von Fruchtpulvern, die Zutaten eines anderen Lebensmittels sind. Lösungsmittel und Trägerstoffe für Zusatzstoffe und Aromen. Die Menge der Zutaten Aus der Zutatenliste geht nun zwar nicht hervor, wie viel Gramm oder Liter von der einzelnen Zutat verwendet worden sind. Wohl aber kann aus der Reihenfolge der aufgeführten Zutaten auf die Reihenfolge der Mengenanteile geschlossen werden. Denn Folgendes ist vorgeschrieben: An erster Stelle steht die Zutat, von der am meisten, an letzter Stelle die Zutat, von der Die Namen der Zutaten Grundsätzlich müssen alle Zutaten mit ihrer Verkehrsbezeichnung aufgeführt werden. Die Verkehrsbezeichnung ist oft auch die handelsübliche Bezeichnung. Sie soll eindeutig sein, der Verbraucher soll das, was er darunter versteht, auch in der Packung vorfinden. Um allerdings den Herstellern eine gewisse Beweglichkeit in der Rezeptur zu ermöglichen, sind für eine Reihe von ähnlichen Zutaten Sammelnamen zugelassen (s. Tabelle Seite 7/8). Diese kann der Hersteller anstelle der Verkehrsbezeichnung der einzelnen Zutaten verwenden. So ist es zum Beispiel zulässig, die verschiedenen Fischarten als Zutat Fisch anzugeben. Allerdings darf auf der Packung dann nicht auf eine bestimmte Fischart hingewiesen werden. In der Zutatenliste eines verpackten Fischsuppenerzeugnisses darf einfach Fisch als Zutat angegeben sein, in einem Heringssalat dagegen nicht. Dort muss es in der Zutatenliste Hering heißen und dies muss natürlich auch den Tatsachen entsprechen. Genauso genügt die Angabe Käse, wenn sich die Bezeichnung oder Aufmachung des Enderzeugnisses nicht gerade auf eine bestimmte Käsesorte bezieht. 6
5 Sammelbezeichnungen für Zutaten Zutat Es genügt die Angabe Raffinierte Öle und Fette,. ausgenommen Olivenöl Kakaobutter jeder Art Mischung von Mehl aus mehreren.getreidearten Paniermehl jeglicher Art Stärke, auch physikalisch oder enzymatisch modifiziert Gewürze und Würzextrakte,. bis zu 2 Prozent des Lebensmittels Kräuter oder Kräuterteile jeder Art,. bis zu 2 Prozent des Lebensmittels Kaumasse von Kaugummi Saccharose jeder Art Glukosesirup, auch getrocknet Dextrose Milcheiweißerzeugnisse Fisch aller Art, wenn Bezeichnung oder Aufmachung sich nicht auf.eine bestimmte Fischart beziehen Käse oder Käsemischungen aller Art, wenn Bezeichnung oder Aufmachung sich nicht auf eine bestimmte Käsesorte beziehen Wein jeder Art Muskelfleisch verschiedener Tierarten mit definierten Höchstwerten an Fett und Bindegewebe (Ausnahme: Separa.torenfleisch) Öl bzw. Fett, ergänzt durch die Angabe 1. pflanzlich oder tierisch oder 2. einer spezifischen pflanzlichen oder tierischen Herkunft. Stammt das Öl aus Erdnüssen, anderen Nüssen, Sesam, Fisch oder Weizenkeimen (alle diese Rohstoffe gehören zu den. 14 Hauptallergenen), muss der Ursprung des Öls angegeben werden. Bei hochraffiniertem Sojaöl geht man davon aus, dass keine allergenen Bestandteile mehr enthalten sind, daher reicht die Angabe Öl oder Pflanzenöl. Auf chemisches Härten muss mit der Angabe gehärtet hingewiesen werden. Kakaobutter Mehl Anschließend die Aufzählung der Getreidearten in absteigender Reihenfolge. Paniermehl Enthält das Paniermehl eines der 14 Allergene, dann muss die Quelle angegeben werden, z. B. Weizen oder glutenhaltig. Stärke Stammt die Stärke aus einem der Hauptallergene, dann muss die Quelle angegeben werden,. z. B. Weizen oder glutenhaltig. Gewürz(e) oder Gewürzmischung Es sei denn, die Mischung enthält eines der Hauptallergene,. z. B. Sellerie. Kräuter oder Kräutermischung Enthält die Kräutermischung Sellerie, dann muss darauf hingewiesen werden. Kaumasse Zucker Glukosesirup Dextrose oder Traubenzucker Milcheiweiß Fisch Käse Wein fleisch mit vorangestelltem Namen der Tierart 7
6 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht Die Zutatenliste ist nicht erforderlich bei Getränken mit über 1,2 Volumenprozent Alkohol, ausgenommen Bier; eventuelle allergene Bestandteile müssen aber deklariert werden, bei Erzeugnissen mit nur einer Zutat, bei tafelfertig zubereiteten, portionierten Gerichten, die in der Gemeinschaftsverpflegung an Ort und Stelle verzehrt werden, bei Süßwaren und Dauerbackwaren, die im Verkaufsraum vorportioniert werden. Der Name des Herstellers und die Zutatenliste können fehlen bei figürlichen Zuckerwaren (zum Beispiel Osterhasen), die einzeln abgegeben werden, bei kleinen Packungen, deren größte Einzelfläche nicht mehr als zehn Quadratzentimeter beträgt (weniger als zwei normale Briefmarken), bei kleinen Portionspackungen, zum Beispiel für Gaststätten (Frühstücksbutter, Frühstückskonfitüre). Besonderheiten einiger Zutaten Tafel- und Trinkwasser, Kochsalz, Fruchtzucker, die meisten Aromen und Alkohol sind nach dem Gesetz keine Zusatzstoffe. Für sie gelten eigene Vorschriften. Aromen Die Aromen machen den besonderen Geschmack und Geruch der Lebensmittel aus. Ein Aroma, das in der Natur vorkommt, kann selbst aus Hunderten von einzelnen Stoffen bestehen. Bis heute sind rund Stoffe identifiziert, die aber nur zu einem Teil auch industriell verwendet werden. Zutaten, die Lebensmitteln ausschließlich einen süßen, sauren oder salzigen Geschmack verleihen, wie Zucker, Essig oder Salz, sind keine Aromen. Je nach Ausgangsrohstoff und dem Gewinnungsprozess unterscheidet die neue EG- Aromen-Verordnung folgende Stoffe: 1 Aromaextrakte werden aus natürlichen Ausgangsstoffen extrahiert. Beispiele: Nelkenöl, Dillaroma, Rosenwasser. 2 Aromastoffe werden entweder aus natürlichen Ausgangsstoffen gewonnen wie z. B. Vanille aus Vanilleschoten. Synthetische Aromastoffe entstehen mithilfe synthetischer Verfahren. Hierunter finden sich die früher als naturidentisch und künstlich bezeichneten Aromastoffe. Beispiel: Vanillin. 3 Thermisch gewonnene Reaktionsaromen werden aus Zucker und Aminosäuren durch Karamellisieren gewonnen. Beispiel: Bratensoßenaroma. 4 Aromavorstufen geben selber keinen oder wenig Geruch oder Geschmack. Sie müssen erst mit anderen Bestandteilen des Lebensmittels reagieren. 5 Sonstige Aromen sind alle Stoffe, die unter keine andere Kategorie fallen. 6 Raucharomen werden aus Rauch gewonnen. Beispiel: Flüssigrauch, Rauchsalz. Diese Begriffe sind aber meist nicht in der Zutatenliste zu finden. Dort genügt für alle das Wort Aroma. Die Kennzeichnung als natürlich ist sehr detailliert geregelt. Genauere Infos finden Sie unter antworten/.raucharomen müssen als solche gekennzeichnet werden. Werden Koffein oder Chinin als Geschmacksstoffe zugesetzt, dann muss das Wort Chinin oder Koffein in der Zutatenliste direkt hinter dem Begriff Aroma genannt werden. 8
Kleines Lexikon der Zusatzstoffe Die Klassen Warum braucht man was?. 19 Zusatzstoffe nach ihren E-Nummern Literaturhinweise...
1135/2008 Inhalt Seite Herausgegeben vom aid infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e.v. Heilsbachstraße 16 53123 Bonn Internet: http://www.aid.de E-Mail: aid@aid.de mit Förderung durch
MehrVolldeklaration im Naturkostfachhandel - Einleitung -
Volldeklaration im Naturkostfachhandel - Einleitung - Die lückenlose Deklaration der Zutaten hat in der Naturkostbranche Tradition und wird von der Mehrzahl der Unternehmen praktiziert. Dazu hat im April
MehrIhre Geschmacks-Idee gemeinsam entwickeln. Stand D. Burkart, L. Striewski
Ihre Geschmacks-Idee gemeinsam entwickeln Stand 17.05.2011 Was sind Aromen Definition Unterscheidung Einsatz von Aromen Warum Aromen einsetzen Wie werden Aromen eingesetzt Wo werden Aromen eingesetzt Produktbeispiele
MehrLebensmittelrecht Informationen über Zusatzstoffe und Clean Label
Lebensmittelrecht Informationen über Zusatzstoffe und Clean Label Zusatzstoffe Was sind Zusatzstoffe? Zusatzstoffe sind zugesetzte Bestandteile von Lebensmitteln. Zusatzstoffe sind aber keine charakteristische
MehrAromen. Rechtliche Grundlagen. Dr. Sigrid Amann
Aromen Rechtliche Grundlagen Dr. Sigrid Amann Regulation on Food Flavourings (EC) No.: 1334/2008 Annex I Unionlist 2012/872/EU Descriptors Smoke flavourings Unionlist 2013/ 1321/EU Reg. on smoke flavourings
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Die Autorin
Inhaltsverzeichnis Vorwort Die Autorin V VII I Aromenverordnung (EG) Nr. 1334/2008 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 872/2012 Verordnung Übergangsmaßnahmen (EU) Nr. 873/2012 1 1.1 Veröffentlichungen im
MehrDie wichtigsten Neuerungen der Lebensmittelinformations-Verordnung ab 13. Dezember 2014
Die wichtigsten Neuerungen der Lebensmittelinformations-Verordnung ab 13. Dezember 2014 Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. Gilt für alle Lebensmittel in Fertigpackungen Pflichtangaben
MehrKernsätze für die Folien zum Thema MHD Stand vom
Vorgesehen sind 6 Folien, auf denen jeweils ein oder zwei Kernsätze deutlich und groß dargestellt werden. Die letzte Folie beschreibt die Temperaturzonen im Kühlschrank. Die Folien werden vom Vortragenden
MehrVorwort... V Die Autoren... VI Abkürzungsverzeichnis...XVII
Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Die Autoren... VI Abkürzungsverzeichnis...XVII Teil I Frische -Werbung... 1 1 Gibt es eine allgemein verbindliche gesetzliche Definition für Frische?... 1 2 Gibt es gesetzliche
MehrZucker in Lebensmitteln klar und transparent gekennzeichnet
Zucker in Lebensmitteln klar und transparent gekennzeichnet Viele Verbraucher wollen wissen, was sie essen. Dabei helfen ihnen klare und verständliche Informationen über die Zusammensetzung der Lebensmittel.
MehrDie EU-Lebensmittelinformationsverordnug (LMIVO) Schulung der ehrenamtlichen Bienenfach- und Gesundheitswarte 2013
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnug Schulung der ehrenamtlichen Bienenfach- und Gesundheitswarte 2013 Folie 2 Ziele der Verordnung Verbesserung der Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln
MehrProdukte für die Direktvermarktung korrekt deklarieren
Institut agricole de l'etat de Fribourg IAG Landwirtschaftliches Institut des Kantons Freiburg LIG Route de Grangeneuve 31, 1725 Posieux Grangeneuve, September 2016 T +41 26 305 58 00, www.grangeneuve.ch
MehrMerkblatt Konfitüre, Gelee und Fruchtaufstrich für die Direktvermarktung
Merkblatt Konfitüre, Gelee und für die Direktvermarktung Ausgangslage Für die Herstellung von Konfitüre, Gelee und ähnlichen Produkten sind die Angaben in der Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher
MehrVerordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung LMKV)
LMBG Bund; Übersicht Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung LMKV) In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1999, BGBl. I S. 2464, zuletzt geändert
MehrKOMPENDIEN
Verordnung über Anforderungen an Zusatzstoffe und das Inverkehrbringen von Zusatzstoffen für technologische Zwecke (Zusatzstoff-Verkehrsverordnung ZVerkV) Artikel 2 der Verordnung vom 29. Januar 1998 (BGBl.
MehrAllergene und Lebensmittelzusatzstoffe
Allergene und Lebensmittelzusatzstoffe Gemäß EU-Lebensmittelverordnung vom 13.12.2014 informieren wir Sie über die 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien auslösen können, mit Buchstaben
MehrLebensmittel - kennzeichnung kurz und knapp
Lebensmittel - kennzeichnung kurz und knapp Vorab Auf manchen Verpackungen herrscht ein regelrechter Informationsdschungel. Doch es gibt klare Regeln: Sieben Angaben müssen grundsätzlich auf jeder Fertigpackung
MehrRichtige Auszeichnung landwirtschaftlicher Produkte in der Direktvermarktung
Richtige Auszeichnung landwirtschaftlicher Produkte in der Direktvermarktung Fachausschuss Direktvermarktung Landesbauernverband Sachsen - Anhalt 12.03.2012 Lebensmittel - Kennzeichnungsverordnung Geltungsbereich
MehrAktuelle Aspekte der Allergenkennzeichnung. Ulrich Busch
Aktuelle Aspekte der Allergenkennzeichnung Ulrich Busch http://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/app/process/warnung/detail17/13282?execution=e16s1 Allergenkennzeichnung und Produkthaftung Pflichten
MehrÖsterreichisches Lebensmittelbuch
Österreichisches Lebensmittelbuch IV. Auflage Kapitel / A 4 / Aromen, Enzyme, Zusatzstoffe Veröffentlicht mit Geschäftszahl: BMG-75210/0020-II/B/13/2015 vom 3.8.2015 Seite 1 von 8 INHALTSVERZEICHNIS Seite
MehrLeitsätze für Puddinge, andere süße Desserts und verwandte Erzeugnisse (Neufassung)
Leitsätze für Puddinge, andere süße Desserts und verwandte Erzeugnisse (Neufassung) vom 2. 12. 1998 (BAnz. Nr. 66a vom 9. 4. 1999, GMBl. Nr. 11 S. 225 vom 26. 4. 1999) I. Allgemeine Beurteilungsmerkmale
MehrLebensmittel - kennzeichnung kurz und knapp
Lebensmittel - kennzeichnung kurz und knapp Vorab Auf manchen Verpackungen herrscht ein regelrechter Informationsdschungel. Doch es gibt klare Regeln: Sieben Angaben müssen grundsätzlich auf jeder Fertigpackung
MehrVerordnung des EDI über alkoholfreie Getränke (insbesondere Tee, Kräutertee, Kaffee, Säfte, Sirupe, Limonaden)
Verordnung des EDI über alkoholfreie Getränke (insbesondere Tee, Kräutertee, Kaffee, Säfte, Sirupe, Limonaden) Änderung vom 15. November 2006 Das Eidgenössische Departement des Innern verordnet: I Die
MehrSportlerlebensmittel Allgemeine Grundlagen
Sportlerlebensmittel Allgemeine Grundlagen Der Begriff Sportlerlebensmittel ist gesetzlich nicht definiert. Der Handel verkauft sowohl herkömmliche Lebensmittel als auch Nahrungsergänzungsmittel und diätetische
MehrVorwort. Die Autoren. B Die europäische Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe 5
Inhaltsverzeichnis Vorwort Die Autoren V VII A Allgemeines 1 1. Wie hat sich das Recht der Lebensmittelzusatzstoffe und Enzyme entwickelt? 1 2. Welche nationalen Gesetze regeln den Bereich der Zusatzstoffe?
MehrVorwort... 5 Die Autoren... 7
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Die Autoren... 7 A Allgemeines...15 1. Welche europäischen Rechtsvorschriften galten bislang für Lebensmittelzusatzstoffe?... 15 2. Welche nationalen Gesetze regeln den
MehrLebensmittel - kennzeichnung kurz und knapp
Lebensmittel - kennzeichnung kurz und knapp Vorab Auf manchen Verpackungen herrscht ein regelrechter Informationsdschungel. Doch es gibt klare Regeln: Sieben Angaben müssen grundsätzlich auf jeder Fertigpackung
MehrPRODUKTENTWICKLUNG Funktionalität der Rohstoffe
1 PRODUKTENTWICKLUNG 11.2011 Funktionalität der Rohstoffe 2 Aromen Natürliche * Naturidentische * Synthetische * Reaktionsaromen * Raucharomen * Lebensmittelaromen aus Kohlenhydraten * aus Proteinen 3
MehrUnterweisung zur Lebensmittelhygiene gemäß DIN 10514. Thema: Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
Die Teilnehmer kennen die gesetzlichen Grundlagen der Schulungsverpflichtung Einführung 5 min Grundlage der jährlichen Unterweisung in Lebensmittel- Hygiene Die Verpflichtung zu Schulungen ist in der EU-Verordnung
MehrLMIV Kennzeichnung nicht vorverpackter Ware aus der Sicht eines privaten Handelslabors
LMIV Kennzeichnung nicht vorverpackter Ware aus der Sicht eines privaten Handelslabors Jeannette Schwab Institut Kirchhoff Berlin GmbH Preisschild Kennzeichnung loser Ware gemäß LMIV Angaben vor dem 13.12.2014:
MehrInformationen zum Produkt
3. Verarbeitung von Lebensmitteln 3.3 Lebensmitteletiketten 3.3.1 Informationen zum Produkt WARUM SIND LEBENSMITTELETIKETTEN ENTSTANDEN? Im 19. Jahrhundert führte die industrielle und technologische Entwicklung
MehrDie Kennzeichnung der 14 Hauptallergene und die Umsetzung der Lebensmittelverbraucherinformation
Die Kennzeichnung der 14 Hauptallergene und die Umsetzung der Lebensmittelverbraucherinformation Die 14 Hauptallergene STOFFE ODER ERZEUGNISSE, DIE ALLERGIEN ODER UNVERTRÄGLICHKEITEN AUSLÖSEN 1. Glutenhaltiges
MehrKennzeichnung von Fruchtaufstrichen
Kennzeichnung von Fruchtaufstrichen Rhea Kraasz Dipl.-Betriebswirt (FH) rhea.kraasz@obtingo.de 11. August 2008 Zusammenfassung Da Fruchtaufstriche einen höheren Fruchtgehalt und einen geringeren Zuckergehalt
MehrZubereitung:Inhalt des Beutels je nach Geschmack mit kaltem oder heißem Wasser anrühren.
Seite 1 von 6 Produkte: Proteinmüsli 125g Couscous - vegetarisch 125g Nudeln in Kräutercreme - vegetarisch 125g Vanillepudding mit Himbeeren 125g XISS Erfrischungsgetränk Zitrone 60g 2 x travelcookies
MehrKennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung. Milch und Milchprodukte MERKBLATT
Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung Milch und Milchprodukte MERKBLATT Fertigpackungen: Erzeugnisse in Verpackungen beliebiger Art, die in Abwesenheit des Käufers abgepackt und verschlossen
MehrVON PROFI ZU PROFI Das Informationsportal der Gastronomiebranche
A 4301 Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung LMKV) Vom 15. Dezember 1999 BGBl. I S. 2464, zuletzt geändert durch Art. 3 der Änd.VO der VO über Spirituosen
MehrVO (EU) Nr. 1169/2011. wen betrifft es?
Lebensmittelinformationsverordnung VO (EU) Nr. 1169/2011 Was MUSS ab wann aufs Etikett und Was MUSS ab wann aufs Etikett und wen betrifft es? Die Verordnung ist am 12. Dezember 2011 in Kraft getreten und
MehrVersteckter Alkohol: Ein Tröpfchen in Ehren?
Versteckter Alkohol: Ein Tröpfchen in Ehren? Wer erwartet in Milchbrötchen oder Zimtschnecken Alkohol? Die wenigsten! Aber gerade bei diesen Lebensmitteln, die auch gerne von Kindern gegessen werden, haben
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 1113 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1993 Ausgegeben am 29. Jänner 1993 34. Stück 72. Verordnung: Lebensmittelkennzeichnungsverordnung
MehrEs ist für Verbraucher sehr schwierig, die Qualität von Lebensmitteln anhand der Angaben auf der Verpackung richtig zu beurteilen.
Es ist für Verbraucher sehr schwierig, die Qualität von Lebensmitteln anhand der Angaben auf der Verpackung richtig zu beurteilen. stimme voll und ganz zu stimme eher zu stimme eher nicht zu stimme überhaupt
MehrArtikeldaten Bauer Frischdienst GmbH
Artikeldaten Bauer Frischdienst GmbH Karton Verkaufseinheit (Stück) Verkaufseinheit Palette Rechnungs- Inhalt L B B Artikel- Artikelbezeichnung Sortierung Fett- EAN- Brutto- H VE pro RLL EAN- Brutto- L
MehrWas ist von der Joghurt-Schnitte Himbeere zu halten?
Was ist von der Joghurt-Schnitte Himbeere zu halten? Ferrero Deutschland GmbH Stand: 23.02.2017 Ferrero hat eine neue Variante seiner Milch-Schnitte auf den Markt gebracht. Die Joghurt-Schnitte Himbeere
MehrMerkblatt. Kennzeichnung von fertig verpackten Lebensmitteln
Merkblatt Kennzeichnung von fertig verpackten Lebensmitteln Jede Fertigpackung mit Lebensmitteln, die in den Handel kommt, muss bestimmte Angaben enthalten, die im Einzelnen in der Lebensmittelinformationsverordnung
MehrKenntlichmachung von in Lebensmitteln enthaltenen Zusatzstoffen. (gemäß 9 Zusatzstoff-Zulassungsverordnung - ZZulV) MERKBLATT
Kenntlichmachung von in Lebensmitteln enthaltenen Zusatzstoffen (gemäß 9 Zusatzstoff-Zulassungsverordnung - ZZulV) MERKBLATT 9 Kenntlichmachung (1) Der Gehalt an Zusatzstoffen in Lebensmitteln muss bei
MehrZubereitung: Inhalt des Beutels je nach Geschmack mit kaltem oder heißem Wasser anrühren.
Seite 1 von 6 Produkte: Fruchtmüsli 125g Nudeln mit Rindfleisch und Paprika 125g Nudeln in Kräutercreme - vegetarisch 125g Joghurtdessert mit Waldbeeren 125g XISS Erfrischungsgetränk Zitrone 60g 2 x travelcookies
MehrLebensmittel im Fernabsatz nach den Vorgaben der LMIV
Lebensmittel im Fernabsatz nach den Vorgaben der LMIV Mit Anwendungsbeginn der LMIV sind beim Fernabsatz von Lebensmitteln neue Vorgaben zu beachten. Wesentlich ist hierbei, auf welcher Vermarktungsstufe
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 17 Einleitung 19 1. Welches Ziel hat die Lebensmittelkennzeichnung? 19 2. Was bedeutet Kennzeichnung" bei Lebensmitteln? 19 3. Regelt die LMKV abschließend das Kennzeichnungsrecht
MehrPRODUKTINFORMATIONEN. Artikelnummer: Fruchttorten-Mischkarton. Basisinformationen: Fruchtige Tortenmischung. Produktvorteile: Zubereitung:
PRODUKTINFORMATIONEN Artikelnummer: 03463074 Tortenmischkarton bestehend aus 4 verschiedenen Sorten: ¼ Himbeer-Käse-Sahne-Torte, ¼ Mandarinen-Käse-Sahne-Torte, ¼ Mango-Creme- Fraiche-Torte, ¼ Torte "Panna
MehrMarktcheck Aromen in Säuglings-Beikost
n / -foto a) Geschmacksgebende laut liste b) Aromastoffe laut liste 1. Alete Getreidebrei / Honigschleim (Nestlé) Nach dem 4. Abbildung: Honigtopf a) Honig 13 g/100 g; b) Ja, Vanillearoma Zugesetzter Honig
MehrPRODUKT - INFORMATION Blatt 1 von 1
PRODUKT - INFORMATION Blatt 1 von 1 Beschreibung/ Öl-Fett-Mischung Anwendung Methode / Dosierung 4-5% auf Mehl berechnet Äusserliche Eigenschaften Trockenmasse 100% Shortening Gelb Bestandteile pflanzliches
MehrKennzeichnung von Lebensmitteln in Fertigpackungen
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Kennzeichnung von Lebensmitteln in Fertigpackungen Dieses Informationsblatt dient der Orientierung über die Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmitteln
MehrKennzeichnung und Information - rund um die LIV
Eidgenössisches des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV und Information - rund um die LIV 25. April 2017 Zweck und Geltungsbereich der LIV Sie legt fest: die Grundsätze
MehrPRODUKTESPEZIFIKATION
Adresse Hersteller: Alipro AG Lieferant (falls nicht identisch mit Hersteller) Strasse: Oberdorfstrasse 4 PLZ: 8335 Ort: Hittnau Telefon: 0041 43 288 20 20 Telefax: 0041 43 288 20 30 Homepage: www.alipro.ch
MehrÜbersicht der Probenzahlen untersuchter Lebensmittel und ihrer Beanstandungen 2007
Übersicht der Probenzahlen untersuchter Lebensmittel und ihrer Beanstandungen 27 Untersuchte Lebensmittelproben und Beanstandungen 9 8 8478 8276 7 Anzahl 6 5 4 Anzahl der untersuchten Proben Anzahl beanstandeter
MehrKennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung. Obst und Gemüse, Kartoffeln MERKBLATT
Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung Obst und Gemüse, Kartoffeln MERKBLATT Fertigpackungen: Erzeugnisse in Verpackungen beliebiger Art, die in Abwesenheit des Käufers abgepackt und
MehrLebensmittelkennzeichnung
Haben Sie schon einmal bei verpackten Lebensmitteln auf das Kleingedruckte auf der Rückseite der Verpackung geschaut? Es gibt verwirrend viele Angaben mit zahlreichen Inhaltsstoffen. Wenn Sie nicht gegen
MehrDas Produkt aus der Verpackung nehmen und bei Raumtemperatur ca. 60 Minuten auftauen lassen. Fertigungsgrad -18. Palette.
Produktspezifikation Artikelnummer 3 Bezeichnung Hamburger Sesam geschnitten Verkehrsbezeichnung Backanleitung Das Produkt aus der Verpackung nehmen und bei Raumtemperatur ca. 60 Minuten auftauen lassen.
MehrKlassen von Zusatzstoffen: Stand: August Industrie- und Handelskammer Erfurt
Stand: August 2014 Überblick über die Kennzeichnung von Lebensmitteln Auf dem Etikett oder an anderer Stelle der Verpackung sollen Verbraucher Informationen zu Inhaltsstoffen, Qualitätsmerkmalen und Eigenschaften
MehrProduktspezifikation
1 1. Allgemeine Produktinformation Artikelbezeichnung: Verkehrsbezeichnung: Wiener Boden dunkel geschnitten Wiener Boden dunkel Artikelnummer: 1977 Gewicht: Mindesthaltbarkeit ab Anlieferung: 500 g 49
MehrProduktspezifikation
Produktspezifikation Artikelbezeichnung : Vanille Nougat - Hörnchen Verkehrsbezeichnung : Plunderteig, gefüllt mit Nougatcreme u. Creme Vanillegeschmack Artikelnummer : 161 Zutaten : Mehl: WEIZEN; pflanzliche
MehrRIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 -... Seite 1 von 15!!"#"!##!!"# $% &'()*+,,-".!/ 0"12/!."1!/"!3"! //.0"1./03/"1!/"!2"! /0"1% 4-+5+.0)!!" $ 4- +5+33.)!!" +5+333)!!36&&7#5+-"!"/
MehrInformation im Offenverkauf
Eidgenössisches des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Information im Offenverkauf 25. April 2017 «Viel geändert hat da nicht. Und dennoch gibt es viel zu reden.» 2
MehrAllgemeines Musteretikett klein
Allgemeines Musteretikett klein Mustergasse, Musterstadt Bezeichnung laut Codex Fett oder F.i.T. Angabe hergestellt aus pasteurisierter Milch mm gekühlt lagern bei bis C mindestens haltbar bis: TT.MM.JJ
MehrProduktdeklarationen bei Fertigpackungen. Deklaration von Fertigpackungen bisher musste angegeben werden:
Produktdeklarationen bei Fertigpackungen Deklaration von Fertigpackungen bisher musste angegeben werden: Artikelbezeichnung bei Fantasienamen (z. B. Engelsaugen) außerdem die Verkehrsbezeichnung des Artikels
MehrErrungenschaften für Verbraucher
Die neue Lebensmittelkennzeichnung nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Errungenschaften für Verbraucher Bessere Lesbarkeit der Pflichtangaben Verpflichtende Einführung einer Mindestschriftgröße,
MehrDie Lebensmittelgruppen
2. Lebensmittel und Nährstoffe 2.1 Die Lebensmittelgruppen 2.1.4 Die Lebensmittelgruppen NÄHRSTOFFE Lebensmittel bestehen aus nahrhaften Elementen, die man Nährstoffe nennt. Es gibt eine Einteilung von
MehrProduktspezifikation EISAROMA VANILLA NATURALE/KAR/4 X 1 KG_DE ALLGEMEINE INFORMATION 2. SENSORIK
1. ALLGEMEINE INFORMATION Artikelnummer: Verkehrsbezeichnung: Natürliches Vanille Aroma mit anderen natürlichen Aromen Produktbeschreibung: Vanille Aroma, empfohlene Dosierung: 5g/kg 2. SENSORIK Geschmack:
MehrVerordnung über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse (Kakaoverordnung)*)
2738 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2003 Verordnung über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse (Kakaoverordnung)*) Vom 15. Dezember 2003 Das Bundesministerium
MehrDie gefrorenen Brötchen auf ein Backblech legen und mit Dampf ca Minuten bei C fertig backen. Fertigungsgrad -18.
Produktspezifikation Artikeldaten Artikelnummer 709 Bezeichnung Kaiserbrötchen Verkehrsbezeichnung Backanleitung Die gefrorenen Brötchen auf ein Backblech legen und mit Dampf ca. 10-12 Minuten bei 180-200
MehrVerordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln
Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV) Änderung vom 15. November 2006 Das Eidgenössische Departement des Innern verordnet: I Die Verordnung des EDI vom 23. November
MehrKennzeichnung von Fruchtsaft, einigen ähnlichen Erzeugnissen und Fruchtnektar (Fruchtsaftverordnung)
Kennzeichnung von Fruchtsaft, einigen ähnlichen Erzeugnissen und Fruchtnektar (Fruchtsaftverordnung) Rhea Kraasz Dipl.-Betriebswirt (FH) rhea.kraasz@obtingo.de 11. August 2008 Zusammenfassung Dieses Papier
MehrFoodguard.org. Allgemein Informationen
Allgemein Informationen Name Choco Milk Drink Hersteller Immergut GmbH & Co. Namenszusatz +5 vitamine, 0,2% Fett, Keywords KG ohne Zuckerzusatz. Zutaten Entrahmte Milch, Molkenerzeugnis, stark entöltes
MehrMERKBLATT. für Selbstvermarkter von Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Fruchtaufstrichen
Öffentliche Sicherheit und Ordnung MERKBLATT für Selbstvermarkter von Konfitüren, s, Marmeladen und en Anforderung an die Zusammensetzung extra (Vorgaben der Konfi türen-verordnung sind bindend) Zuckergehalt
MehrDeklarationsvorschriften ab 1. Mai 2017 für den Offenverkauf sowie vorverpackte Lebensmittel
1 Deklarationsvorschriften ab 1. Mai 2017 für den Offenverkauf sowie vorverpackte Lebensmittel Offenverkauf Alle Speisen, die offen in Verkehr gebracht, bzw. nur für die unmittelbare Abgabe/den Verzehr
MehrProduktspezifikation TK-Artikel
Telefa: 0341 2123385 Produktspezifikation TK-Artikel Artikel Nummer Bezeichnung DONUT MIT VANILLEGESCHMACKFÜLLUNG Producktbeschreibung Fertigungsgrad TK Gewicht Tiefgefrorener frittierter Hefeteig, Donut
Mehr1. Gliederung zum Vortrag "Wissen, was wir essen" am
Löbbert, Reinhard Wissen, was wir essen 03.03.2016 1. Gliederung zum Vortrag "Wissen, was wir essen" am 13.05.2013 Lebensmittel Nahrungs-, Genussmittel, Gewürze u. ä. - Nährstoffe (Fette, Eiweißstoffe,
MehrPRODUKT - INFORMATION Blatt 1 von 1
PRODUKT - INFORMATION Blatt 1 von 1 Beschreibung/ Brotmischung mit Salz zur Zubereitung von glutenfreiem Brot Anwendung Methode / Dosierung 100% Mischung Äusserliche Trockenmasse 91% Eigenschaften Pulverförmig
MehrProduktspezifikation. DAWN MUFFIN MIX CHOCOLATE 3,5kg ALLGEMEINE INFORMATION 2. ANWENDUNG / DOSAGE 3. SENSORIK 4.
1. ALLGEMEINE INFORMATION Artikelnummer: Verkehrsbezeichnung: Pulvermischung zur Herstellung von Schoko Muffins Produktbeschreibung: Pulvermischung zur Herstellung von Schoko Muffins 2. ANWENDUNG / DOSAGE
MehrCheddar Käse geschnitten Art.Nr.: 8062
Cheddar Käse geschnitten Art.Nr.: 8062 Produktbezeichnung EVE SKS Cheddar 1033g T8 Produkthierarchie Logistische Daten EVE GTIN 4002468144742 Format Codierung Ljtttsnn Gewichte Netto Brutto Abtropfgewicht
MehrProduktspezifikation
Banane-Apfel 1. Produktbeschreibung Verkehrsbezeichnung: Verwendungszweck: Joghurt mild mit 20% Banane-Apfel-Getreide-Zubereitung; 3,5% Fett im Milchanteil Dieses Produkt ist für den menschlichen Verzehr
MehrKennzeichnung von Lebensmitteln in Fertigpackungen
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Kennzeichnung von Lebensmitteln in Fertigpackungen Dieses Informationsblatt dient der Orientierung über die Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmitteln
MehrVerordnung über die Verwendung von Extraktionslösungsmitteln bei der Herstellung von Lebensmitteln (Extraktionslösungsmittelverordnung - ElmV)
Verordnung über die Verwendung von Extraktionslösungsmitteln bei der Herstellung von Lebensmitteln (Extraktionslösungsmittelverordnung - ElmV) ElmV Ausfertigungsdatum: 08.11.1991 Vollzitat: "Extraktionslösungsmittelverordnung
MehrPRODUKT - INFORMATION Blatt 1 von 1
PRODUKT - INFORMATION Blatt 1 von 1 Beschreibung/ Brotverbesserer zur Herstellung von Ciabattas Anwendung Methode / Dosierung 5% auf Mehlanteil Äusserliche Trockenmasse 87% Eigenschaften Pulverförmig Nicht
MehrKennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung. Fleisch, Fleischerzeugnisse MERKBLATT
Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung Fleisch, Fleischerzeugnisse MERKBLATT Fertigpackungen: Erzeugnisse in Verpackungen beliebiger Art, die in Abwesenheit des Käufers abgepackt und
MehrLeitsätze für Gemüsesaft und Gemüsenektar
Leitsätze für Gemüsesaft und Gemüsenektar Vom 28./29. Oktober 1981 (Beilage zum BAnz. Nr. 117a vom 1. 7. 1982, GMBl. Nr. 21 S. 366 vom 15. 7. 1982), geändert am 19. 10. 1993 (Beilage zum BAnz. Nr. 58 vom
MehrPRODUKT - INFORMATION Blatt 1 von 1
PRODUKT - INFORMATION Blatt 1 von 1 Beschreibung/ Brotverbesserer in Pastenform Anwendung Methode / Dosierung 2-4% auf Mehl berechnet Äusserliche Trockenmasse 97% Eigenschaften Pastenförmig Cremefarbig
Mehr1. Zutaten & Zusatzstoffe Was ist drin?
1. Zutaten & Zusatzstoffe Was ist drin? Zuerst geht es um die Zusammensetzung. Schaue in der Zutatenliste nach, was die Pesto- Zubereitungen enthalten. Produktname (Marke) Verkehrsbezeichnung Bio Anzahl
MehrOBM OMIRA BodenseeMilch GmbH
OBM OMIRA BodenseeMilch GmbH Artikelbezeichnung: Artikel - Nr.: 4684 Artikelbezeichnung: Minus-L Pudding m.s. 8xScho/4xVan 125g Fett: 2,60% Inhalt: GTIN (EAN) Verkaufseinheit: 4062800005155 Karton / Tray
MehrAnwendung akkreditierter Prüfmethoden zur Ermittlung der Nährwertangaben
Anwendung akkreditierter Prüfmethoden zur Ermittlung der Nährwertangaben Einleitung Gesetzliche Vorgaben gemäß LMIV - verpflichtende, freiwillige Nährwertangaben - Toleranzen bei der Nährwertkennzeichnung
MehrDer Gehalt an Zusatzstoffen in Lebensmitteln muss bei der Abgabe an Verbraucher wie folgt kenntlich gemacht werden:
Der Gehalt an Zusatzstoffen in Lebensmitteln muss bei der Abgabe an Verbraucher wie folgt kenntlich gemacht werden: 1. bei Lebensmitteln mit einem Gehalt an Farbstoffen durch die Angabe mit Farbstoff 2.
MehrPRODUKTSPEZIFIKATION
PRODUKTSPEZIFIKATION P&B Artikel-Nummer: 7356 Artikel-Bezeichnung: Pizza Diavolo XXL 10er ALLGEMEINE PRODUKTDATEN Produktbeschreibung: Verkehrsbezeichnung Verwendungszweck (Bsp. Teigling nach Backen für
MehrPRODUKT - INFORMATION Blatt 1 von 1
PRODUKT - INFORMATION Blatt 1 von 1 Beschreibung/ Salzmischung für die Zubereitung von Vollkorn-Malzbrot Anwendung Methode / Dosierung 25% Mischung und 75% Vollkornmehl Äusserliche Trockenmasse 94% Eigenschaften
Mehrbewusster zu konsumieren
Verstehen, um bewusster zu konsumieren DIE LEBENSMITTEL- VERPACKUNGEN Die nötigen Informationen: bewährte Praktiken Die Konsumenten, ob gross oder klein, müssen informierte Entscheidungen treffen können.
MehrLebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
Seite 1 von 7 Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung Vom 6. September 1984 (BGBl. I S. 1221) Zuletzt geändert am 8. März 1996 (BGBl. I S. 460) 1 Anwendungsbereich 2 Unberührtheitsklausel 3 Kennzeichnungselemente
MehrLiteraturverzeichnis... XVII
Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIV Literaturverzeichnis............................ XVII A. Allgemeines Lebensmittelrecht... 1 I. Ziele des Lebensmittelrechts... 1 1. Gesundheitsschutz........................
MehrPulverförmiges Aroma geeignet zur Herstellung von Joghurteis. Dosierung 30g:1000g
1. ALLGEMEINE INFORMATION Artikelnummer: Verkehrsbezeichnung: Pulverförmiges Speiseeisaroma Produktbeschreibung: Pulverförmiges Aroma für Speiseeis, hergestellt unter Mitverwendung von Joghurtpulver Technologische
Mehr