Die Zukunft der Klärschlammverwertung

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1 Die Zukunft der Klärschlammverwertung Regina Kleinhans Natur und Landwirtschaft Schleswig-Holstein V 523 / / Neumünster 1

2 Inhalte des Vortrages Hintergründe, BMU/BMVEL-Konzept Klärschlammaufkommen, Schadstoffe Positionen zur Klärschlammverwertung, EG-Aspekte Ausblick und Fazit V 523 / / Neumünster 2

3 Hintergründe BSE-Krise Ende Auslöser für wiederholte infragestellung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung wegen der Schadstoffproblematik. Von zentraler Bedeutung für die Diskussion: Gemeinsamer Beschluss der Agrar- und Umweltministerkonferenz vom 13. Juni Es wird verlangt, dass es durch Düngungsmaßnahmen zu keinen Schadstoffanreicherungen im Boden kommen darf. Dieser Beschluss war und ist Maßstab für die Vorschläge, die hinsichtlich der Verwertung von organischen Düngemitteln durch den Bund erarbeitet werden. V 523 / / Neumünster 3

4 BMU/BMVEL-Konzept BMU/BMVEL-Konzept v Zur Umsetzung des UMK/AMK-Beschlusses: Vorschlag für eine einheitliche Bewertung von organischen Düngemitteln Gute Qualität und sichere Erträge Zentrale Kernpunkte: Grenzwertvorschläge für Klärschlämme, Biokompost und (erstmalig) landwirtschaftliche Wirtschaftsdünger. Die Grenzwertvorschläge liegen erheblich unter den derzeit gültigen Grenzwerten. Ziel: Durch Düngung soll es zu keiner Anreicherung von Schadstoffen in Böden über die Vorsorgewerte der BBodSchV hinaus kommen. V 523 / / Neumünster 4

5 Bodenarten bezogene Grenzwertvorschläge nach BMU-BMVEL-Konzepzt (in mg/kg TS) Blei Cadmium Chrom Kupfer Nickel Zink Tonböden 80 1, ,8 450 Klärschlamm Lehmböden 60 0, ,5 390 Sandböden 40 0, ,2 330 Tonböden 105 1, Bioabfall Lehmböden ,6 210 Sandböden 45 0, ,2 120 Tonböden 80 1, Schweinegülle Lehmböden ,6 450 Sandböden 40 0, ,3 400 Tonböden 75 1, ,8 300 Rindergülle Lehmböden 55 0, ,5 250 Sandböden 35 0, ,2 200 Mittelwerte von Klärschlämmen (mg/kg TS) Blei Cadmium Chrom Kupfer Nickel Quecksilber Quecksilber SH ,9 0,7 23, ,3 0, Bund 60 1, ,9 826 Zink V 523 / / Neumünster 5

6 Dimension der neuen Grenzwerte Vergleich unterschiedlicher Grenzwerte für Kupfer Werte in mg/kg TS Vorschlag EU-Richtlinie 800 Klärschlammverordnung 400 Referenzwert SH Vorschlag BMU/BMVEL alle Bodenarten Ton Lehm Sand V 523 / / Neumünster (nach Dahlhaus CAU 2002) 6

7 Schwermetallgehalte schleswigholsteinischer Klärschlämme Gehalte mg/kg TS Hg Cd Ni Cr Pb Cu Zn FL HL NMS HEI IZ NF OD OH PI PLÖ RD RZ Kreise/Städte SE SL Hg Ni Pb Zn Parameter V 523 / / Neumünster 7

8 Dimension der neuen Grenzwerte Ausnutzung der neuen Grenzwerte (Lehm) durch die gewichteten Mittelwerte sh Klärschlämme (2000) Ausnutzung in Prozent Pb Cd Cr Cu Ni Hg Zn neuer Grenzwert V 523 / / Neumünster (nach Dahlhaus CAU 2002) 8

9 Klärschlammentsorgung in SH (Status Quo) in Schleswig Holstein : t Trockensubstanz pro Jahr 8% 38% Landwirtschaft energetische Verwertung Rekultivierung und Deponierung 54% V 523 / / Neumünster 9

10 Konsequenzen in SH bei Anwendung der BMU-BMVEL Grenzwerte 1,7 % landwirtschaftliche Verwertung möglich: 1.386,2 Tonnen TS keine landwirtschaftliche Verwertung ,4 möglich: t TS ,9 Tonnen TS 98,3 % Max. Gesamtaufkommen zur landwirtschaftlichen Verwertung: ,1 Tonnen TS V 523 / / Neumünster (nach Dahlhaus CAU 2002) 10

11 Kritik am BMU/BMVEL-Konzept Wesentliche Aspekte: - Handlungsoption Gleiches zu Gleichem nicht sachgerecht - Verhältnis von Nähr- und Schadstoffgehalten in Düngemitteln nicht ausreichend berücksichtigt - Bodenartbezogene Grenzwerte (147) in der Praxis nicht umsetzbar - durch Konzentrationsgrenzwerte keine Berücksichtigung der Schadstofffrachten - Sonderstellung von Kupfer und Zink als Mikronährstoffe nicht berücksichtigt V 523 / / Neumünster 11

12 Folge der Kritik Entwicklung anderer Konzepte - Diese Konzepte waren Gegenstand der Veranstaltung des MUNL Muss wirklich jeder Mist auf den Acker am 24. Juni Bewertungskonzept NRW (Konzentrationsgrenzwerte) Bewertungskonzept VDLUFA (Konzentrationsgrenzwerte) Bewertungskonzept S-H (Frachtenansatz) V 523 / / Neumünster 12

13 Konsequenzen Was hätte die Umsetzung des BMU/BMVEL-Konzeptes für Folgen? - Klärschlammverwertung wäre kaum mehr durchführbar limitierend vor allem die Vorgaben für Kupfer und Zink - Probleme auch bei der Verwertung von Schweinegülle bisheriger Qualitäten - Weniger dramatische Auswirkungen bei der Verwertung von Rindergülle und bei Bioabfallkomposten Wie ist die weitere Vorgehensweise? - Die Anforderungen an die zukünftige Klärschlammverwertung will der Bund in einer ArtikelVO umsetzen. V 523 / / Neumünster 13

14 Schadstoffe und Nährstoffe im Klärschlamm Nährstoffwirkungen unbestritten Schadstoffe ( Schwermetallgehalte) tendenziell rückgängig; bei Cadmium über 95% Organische Schadstoffe Vielzahl von Stoffen, deren Auswirkungen auf das Ökosystem nicht abschließend abgeschätzt werden kann; z.b. Arzneimittel - Wie groß ist das Problem? V 523 / / Neumünster 14

15 Schadstoffe und Nährstoffe im Klärschlamm Aktuelle Untersuchungsergebnisse Baden-Württemberg (Sept. 2003) Untersuchung von 11 mit Klärschlamm gedüngten Praxisstandorten. Untersuchung von Schwermetallen und organischen Schadstoffen (PAK, PCB, CKW, PCDD/PCDF, AP (Nonylphenol), polyzykl. Moschusverbindungen, DEHP (Phthalate), TBT (Organozinnverbindungen), PBDE (polybromierte Diphenylether), LAS (Lineare Alkybenzolsulfonate) Bisphenol A, Arzneimittel) Ergebnis: Auf 3 von 11 Flächen konnte eine Anreicherung von Moschusverbindungen und Organozinnverbindungen nachgewiesen werden. NRW Untersuchungsprogramm über organische Schadstoffe (105 Parameter) in kommunalen Klärschlämmen. Noch nicht abgeschlossen. Untersuchung in SH an 20 repräsentativ ausgewählten KA Untersucht wurde eine Auswahl organischer Schadstoffe Ergebnis: Bei 10 KA Auffälligkeiten bei den Parametern LAS, Phenol, AP und TBT V 523 / / Neumünster 15

16 Positionen Bayern und Baden-Württemberg befürworten im Frühjahr 2001 den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung und bringen Entschließungsantrag in den Bundesrat ein. NRW spricht sich für weitgehenden Verzicht der Klärschlammverwertung aus; nur noch die besten Klärschlämme sollen für Düngezwecke eingesetzt werden. Verbände für eingeschränkte Zustimmung zur Verwertung unter strengen Auflagen und Gütesicherung Ausnahme: Bundesverband für Verbraucherschutz V 523 / / Neumünster 16

17 Positionen Der Bundesrat hat am ebenfalls erheblich verschärfte Anforderungen an die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung formuliert. Forderungen: - Gleichbehandlung von organischen Düngemitteln - Novelle der Klärschlammverordnung mit angemessener Absenkung der Schadstoffgrenzwerte - Bundesrat befürwortet die Einrichtung von Qualitätssicherungssystemen - In der Begründung wird ausgeführt, dass ein Verbot der Klärschlammverwertung fachlich, wissenschaftlich und volkswirtschaftlich nicht gerechtfertigt ist. - Antrag By zum Verbot der Klärschlammverwertung wird abgelehnt. V 523 / / Neumünster 17

18 Grenzwertüberlegungen auf der EU-Ebene Richtlinie 86/278 EWG über Klärschlamm Zur Novellierung der EU-Klärschlammrichtlinie wurden 1999 und 2000 erste Arbeitsentwürfe besprochen. Wesentliche Eckpunkte des Arbeitsentwurfes aus dem Jahr 2000: - Zeitlich gestaffeltes Stufenkonzept für zulässige Schadstoffgehalte. Die für 2025 vorgesehenen Grenzwerte werden in Deutschland bereits schon jetzt eingehalten. - Vorschläge für organische Schadstoffe (Dioxine/Furane, PCB, AOX sowie LAS, DEHP, Nonylphenol und PAK s) V 523 / / Neumünster 18

19 Grenzwertüberlegungen auf der EU-Ebene Richtlinie 86/278 EWG über Klärschlamm Position der EU: Die EU favorisiert die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft. Nach Ansicht der Kommission sollte eine kontrollierte und klar geregelte Ausbringung von Schlämmen auf Böden gefördert und beibehalten werden. Größere Aufmerksamkeit soll zukünftig den langfristigen Auswirkungen auf die Qualität der Böden geschenkt werden. In 2004 soll nunmehr der erste Richtlinienvorschlag vorgelegt werden. V 523 / / Neumünster 19

20 Ausblick - Fazit Solange die zukünftigen Rahmenbedingungen der Klärschlammverwertung (ArtikelVO) noch nicht klar sind, können keine konkreten Handlungsempfehlungen vorgeschlagen werden. Die VO wird zzt. zwischen BMU/BMVEL abgestimmt. Inhalte sind noch nicht bekannt (keine bodenartbezogenen Grenzwerte mehr, sondern 4 Kategorien, sowie Übergangsfristen von 6 Jahren) Betreiber kommunaler Kläranlagen müssen sich in den nächsten Jahren auf deutliche Einschnitte bei der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung einstellen. Die entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften müssen sich auf die Schaffung von Behandlungskapaziäten für Klärschlämme einstellen. V 523 / / Neumünster 20

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