VII. Düngemittelverkehrskontrolle
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1 VII. Düngemittelverkehrskontrolle 191
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3 Inhaltsverzeichnis Seite VII. Düngemittelverkehrskontrolle Mineralische Düngemittel Organische Düngemittel Zusammenfassung 197 Anlagen
4 194
5 VII. Düngemittelverkehrskontrolle Zum Schutz der Landwirte und Verbraucher werden auf Grundlage des Düngegesetzes amtliche Kontrollen bei Düngemittelhändlern, in Bau- und Gartenmärkten sowie bei Düngemittelherstellern (Biogas-, Kompost- und Kläranlagen u. a.) durchgeführt. Ziel dieser Maßnahme ist es festzustellen, ob die Düngemittel entsprechend der Düngemittelverordnung (DüMV) ordnungsgemäß gekennzeichnet und in den Verkehr gebracht werden. Eigenschaften von Düngemitteln: Für eine sachgerechte Anwendung von Düngemitteln müssen diese einen pflanzenbaulichen, produktions- oder anwendungstechnischen Nutzen aufweisen und somit das Pflanzenwachstum wesentlich fördern oder deren Qualität wesentlich verbessern, durch Zufuhr an organischer Substanz und/oder Nährstoffen die Fruchtbarkeit des Bodens erhalten bzw. erhöhen, die Schadstoffgrenzwerte einhalten, um den Boden und die Nahrungskette nicht mit Schadstoffen anzureichern sowie für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Nutzpflanzen unbedenklich sein und den Naturhaushalt nicht gefährden. Gesetzliche Grundlagen: Das Düngegesetz vom 09. Januar 2009 (BGBl. I S. 54), zuletzt geändert am 31. Juli 2009 (BGBl I Nr. 2539) schreibt in 12 Abs. 1 vor, dass die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen - hier: DüMV vom ( BGBl I S. 2524), zuletzt geändert am (BGBl I S.3905) - sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der EG auf dem Gebiet des Düngemittelrechts von den nach Landesrecht zuständigen Behörden zu überwachen sind. Die Zuständigkeitsverordnung auf dem Gebiet des Düngerechtes im Land Brandenburg (GVBl. II Nr. 44) wurde 2009 neu gefasst und am 26. November in Kraft gesetzt. Entsprechend dieser Verordnung ist das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF) die zuständige Behörde für die Überwachung und Einhaltung der Vorschriften des Düngemittelverkehrs. Der Umfang amtlicher Kontrollen von mineralischen Düngemitten wurde bei den Düngemittelhändlern gegenüber den Vorjahren leicht reduziert. Bei den Düngemittelhändlern rückten vor allem die Kontrollen der Bau- und Gartenmärkte in den Fokus, bei den Düngemittelproduzenten waren es die Biogasanlagen. Aufgabe hier ist es, die Einhaltung der düngemittelrechtlichen Vorschriften bei der Herstellung und Lagerung sowie die ordnungsgemäße Kennzeichnung zu überprüfen. Die Kontrollen fanden in 23 Bau- und Gartenmärkten, 18 Großhandelseinrichtungen, 23 Biogasanlagen, 5 Kompostanlagen sowie 3 Stärkefabriken statt. Im Jahr 2009 wurden insgesamt 168 Proben von Düngemitteln entnommen und im Landeslabor Berlin-Brandenburg untersucht. 1 Mineralische Düngemittel Dem Trend folgend, dass die Mineraldüngerverkäufe im vergangenen Wirtschaftsjahr bundesweit drastisch sanken, wurden die amtlichen Kontrollen von 117 auf 72 reduziert (Anhang, Tabelle 1). 195
6 Lag der Kontrollschwerpunkt in den Vorjahren in Großhandelseinrichtungen und Gartenfachmärkten noch bei den Einnährstoffdüngern, verschob sich dieser 2009 in Richtung Mehrnährstoffdünger. Die Probenahme der ausgewählten Partien erfolgte nach gründlicher Inaugenscheinnahme sämtlicher Düngemittel im Lager der Inverkehrbringer. Bei den durchgeführten Kontrollen wurde die Kennzeichnung bei 3 mineralischen Düngemitteln bemängelt. Da es sich hier um keine schwerwiegenden Verstöße handelte, konnten diese Mängel durch die Inverkehrbringer jedoch umgehend behoben werden. Weitere Verstöße wurden bei der Kontrolle der mineralischen Düngemittel und der anschließenden Untersuchung im Labor im Berichtszeitraum nicht festgestellt 2 Organische Düngemittel Im Unterschied zu den mineralischen Düngemitteln werden organische Düngemittel im Land Brandenburg in über 100 Kompostanlagen, 100 Kläranlagen und 140 Biogasanlagen aus Gemischen von Bioabfällen oder Klärschlämmen und tierischen Nebenprodukten sowie Wirtschaftsdüngern hergestellt und als flüssige oder feste organische Einzel- und Mehrnährstoffdünger bzw. in Form von Bodenhilfsstoffen in den Verkehr gebracht. Aus diesem Grunde wurde der Schwerpunkt der Probenahme im Jahre 2009 auf die organischen Düngemittel gelegt und insgesamt 96 Proben unterschiedlicher organischer Düngemittel gezogen (Anhang, Tabelle 2). Diese organischen Düngemittel können auch außerhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche zum Zwecke der Düngung eingesetzt werden, unterliegen aber auch dann der amtlichen Düngemittelkontrolle. Bedingt durch die verschiedenen Ausgangsstoffe unterscheiden sich die hergestellten Düngemittel stark von einander. Die Untersuchungsergebnisse sind in Tabelle 3 (Anhang) aufgeführt. Die Nährstoffgehalte von Komposten und Erden erreichen oft nicht die Gehalte organischer Mehrfachdünger nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Düngemittelverordnung. In den entnommenen Düngemittelproben wurden auf Grundlage des Düngegesetzes 2, Abs. 2, Satz1 i. V. mit Düngemittelverordnung 1, Abs. 3 neben den vorgeschriebenen Nährstoffen auch die Schadstoffgehalte - insbesondere die Schwermetallgehalte (Tabelle 4 Anhang) - und bei Hornspänen, Klärschlammkomposten und Gärsubstraten mit Kofermenten die seuchenhygienische Unbedenklichkeit kontrolliert. Dazu erfolgte die Untersuchung der Proben auf Salmonellenfreiheit. Auf der Grundlage des Untersuchungsberichtes des Labores wurden 2 Proben beanstandet. Bei der sofortigen Nachkontrolle der entsprechenden Biogasanlagen konnte die seuchenhygienische Unbedenklichkeit der organischen Düngemittelchargen festgestellt werden. Die Kupfer- und Zinkgehalte von Gärsubstraten (Abbildung1) liegen deutlich unter denen der Vorjahre. In einem Gärsubstrat wurde jedoch ein erhöhter Zinkgehalt von 839 mg/kg TS festgestellt. Wie auch im Vorjahr ergab die Überprüfung der Ausgangsstoffe, dass diese überhöhten Schwermetallgehalte aus Wirtschaftsdüngern (Gülle) resultieren. Da für die Wirtschaftsdünger keine Grenzwerte für Cu und Zn vorgegeben sind, beinhaltet dies keinen Verstoß gegen die düngemittelrechtlichen Vorschriften. Die diese Gülle liefernden Biogasanlagenbetreiber bzw. Landwirte wurden darauf hingewiesen, dass derartig hohe Schwermetallkonzentrationen bei wiederholter Ausbringung zu Schadstoffanreicherungen in den Böden führen können. 196
7 Kupfer Abbildung 1: Durchschnittlicher Kupfer- und Zinkgehalt [mg/kg TS] in Gärsubstraten der amtlichen Düngemittelkontrolle von Zink 3 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung führt als zuständige Behörde die Überwachung und Einhaltung des Düngemittelverkehrs durch. Es wurden amtliche Düngemittelproben entnommen und untersucht. Der Umfang der Düngemittelkontrollen blieb in den letzten Jahren nahezu konstant (Abbildung 2). Gegenüber den Vorjahren reduzierte sich jedoch der Anteil der beprobten Mineraldünger zu Gunsten der organischen Düngemittel. Dabei ist die Anzahl der Beanstandungen in den letzten 5 Jahren auf einem niedrigen Niveau geblieben beanst beanst beanst beanst beanst beanst beanst. mineralische Düngemittel organische Düngemittel Abbildung 2: Anzahl der untersuchten Düngemittelproben und deren Beanstandungen von
8 Schwerpunkt bei den Kontrollen waren neu in Betrieb genommene Biogasanlagen sowie die Untersuchung von Mehrnährstoffdüngern und Kultursubstraten bei den Landhandelsunternehmen und Baumärkten. Neben der Einhaltung von düngemittelrechtlichen Vorschriften bei der Lagerung soll die amtliche Überwachung zur Fehlervermeidung während des Inverkehrbringens von Düngemitteln beitragen. Das schafft Rechtssicherheit für Landwirte und andere Verbraucher beim Umgang und dem zielgerichteten Einsatz von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie im Garten- und Freizeitbereich. Die Ergebnisse der amtlichen Düngemittelkontrollen 2009 lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Beim Inverkehrbringen mineralischer Düngemittel konnten bei den Großhändlern (Agro- Service, Raiffeisengenossenschaften, Baumärkten u. a.) keine vorsätzlichen Verstöße gegen die Vorschriften der Düngemittelverordnung festgestellt werden. Beanstandungen zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung der Düngemittel im Lager bzw. zur Vervollständigung der Kennzeichnung wurden in 3 Fällen umgehend behoben. 2. Die Überprüfung eines Kompostanlagenbetreibers ergab, dass die hergestellten Komposte nicht gekennzeichnet waren. Außerdem fehlten die notwendigen Nähr- und Schadstoffanalysen. Mittels behördlicher Anordnung nach Düngegesetz 13 Abs. 3 wurde jegliches Inverkehrbringen vorübergehend untersagt. 3. Die Ergebnisse der Schadstoffuntersuchungen organischer Düngemittel zeigten zum Teil recht große Abweichungen von den deklarierten Gehalten, jedoch keine Grenzwertüberschreitungen. Zum Schutz des Bodens und der Nahrungskette vor unerwünschten Einträgen ist es erforderlich, die Schadstoffgehalte in Gärsubstraten und Komposten noch intensiver zu kontrollieren. 4. Die von den Biogasanlagen vorgelegten Untersuchungsergebnisse stimmten mit den amtlich entnommenen Proben im Hinblick auf die Nährstoff- und Schadstoffgehalte weitgehend überein. Vor allem die Kupfer- und Zinkgehalte lagen deutlich unter denen der Vorjahre. Je nach eingesetzten Inputstoffen variierten sie stark untereinander. Obwohl bereits bei der Genehmigung der Anlage die angezeigten Inputstoffe nach DüMV, Anlage 2 Tab. 7 und 8 geprüft wurden, müssen die tatsächlich eingesetzten Inputstoffe und deren Mengen im Rahmen der Buchprüfung der Biogasanlagen weiter überwacht werden. 5. Die in den Biogasanlagen anfallenden Gärrückstände sind nach ihren Nährstoff- und Schadstoffgehalten mit flüssigem Wirtschaftsdünger (Gülle) vergleichbar. Deren Anwendung ist auf Grundlage der Düngeverordnung nach den Nährstoffgehalten zu bemessen, so dass die Aufbringmenge auf ca. 20 bis 40 m 3 /ha bzw. nahezu 1 bis 2 t TS/ha zu begrenzen sind. Die Aufbringmengen liegen somit deutlich unter den Höchstmengen entsprechend BioAbfV (20 t TS/ha) und somit den vorgegebenen Schadstofffrachten je ha. 6. Die Kontrolle der Lagerbestände von Düngemittelhändlern beinhaltet die ordnungsgemäße Deklaration sowie die getrennte Lagerhaltung der Düngemittel gemäß Düngemittelverordnung. Dabei wird auch auf Verschlusssicherheit und Dichtheit der abgepackten Düngemittel und Lagerhallen geachtet. 7. Bei Gärsubstraten mit Kofermenten und Klärschlammkomposte erfolgte ebenfalls die Untersuchung auf Perfluorierte Tenside (PFT). Von den 8 untersuchten Proben wurde in keinem Fall der Wert von 100 µg/kg TS erreicht, der eine landwirtschaftliche Verwertung dieser Düngemittel ausschließt. Im Einzelnen lagen die Werte zwischen < 10 bis 24 µg/kg TS. 198
9 8. Für das Land Brandenburg ist eine weitere Verlagerung von Kontrollschwerpunkten vorgesehen. Wie auch schon im Vorjahr sollen die Biogasanlagen stärker überprüft werden. Der Focus wird dabei auf die Anlagen gelegt, die überwiegend nachwachsende Rohstoffe verarbeiten. Hierbei sind Buchprüfungen hinsichtlich der eingesetzten Inputstoffe und der abgegebenen Gärrückstände notwendig, um auch die Düngemittelzufuhr auf landwirtschaftliche Nutzflächen zu überprüfen. 199
10 200
11 Anhang Tabellen zur Düngemittelverkehrskontrolle 201
12 Tabelle 1: Amtlich entnommene Proben von mineralischen Düngemitteln Mineralische Düngemittel Anzahl 2008 Anzahl 2009 Stickstoffdünger Phosphatdünger 14 2 Kalidünger 14 6 Kalk- und Mg-Dünger 5 4 Kalk-Mg und S-Dünger 0 0 NPK-Dünger NP-Dünger 5 3 NK-Dünger 0 2 PK-Dünger 9 1 Spurennährstoffdünger 3 0 Sonstige 1 1 insgesamt Tabelle 2: Amtlich entnommene Proben von organischen Düngemitteln Organische Düngemittel Anzahl 2008 Anzahl 2009 Klärschlamm 2 0 Klärschlammkompost 4 2 Kompost 4 7 Gärsubstrate Kultursubstrate Böden 2 0 tierische Wirtschaftsdünger 11 7 sonstige organische Düngemittel 8 20 insgesamt Tabelle 3: Nährstoffgehalte (Mittelwerte) amtlich geprüfter organischer Düngemittel 2009 Düngemittel Anzahl TS ots ph Nges. P 2 O 5 K 2 O n % % TS % TS Klärschlammkompost 2 95,8 40,2 5,2 1,6 3,6 0,3 Kompost 7 98,4 27,2 7,3 1,0 0,3 0,5 Gärsubstrate 23 94,7 74,2 8,2 8,8 3,3 6,1 Kultursubstrate 37 47,8 66,3 5,7 1,1 0,1 0,2 tierische Wirtschaftsdünger 7 93,3 54,3 7,3 3,9 2,1 2,5 sonstige org. Düngemittel 20 94,0 79,7 5,7 11,5 3,9 6,7 202
13 Tabelle 4: Schadstoffgehalte (Mittelwerte) amtlich geprüfter organischer Düngemittel 2009 Düngemittel Pb Cd Cr Cu Ni Hg Zn mg/kg TS Klärschlammkompost 1) 35,6 1,10 58, ,0 0, Kompost 31,4 0,52 71, ,9 0, Gärsubstrate 2) 2,0 0,51 12, ,0 0, Kultursubstrate 30,5 0,31 14,0 14 7,2 0,05 52 tierische Wirtschaftsdünger 8,3 0,30 9, ,0 0, sonstige org. Düngemittel 0,3 0,5 1,0 19,2 0,1 0,11 90 Grenzwerte BioAbfV 150 1, , ) Grenzwert nach AbfKlärV, Cd: 5, Cu: 800, Zn: 2500 mg/kg TS 2) Grenzwert gilt nicht für Wirtschaftsdünger 203
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