Bericht zur. Überwachung des Inverkehrbringens von Düngemitteln. in den Bundesländern Berlin und Brandenburg 2016

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1 Bericht zur Überwachung des Inverkehrbringens von Düngemitteln in den Bundesländern Berlin und Brandenburg 2016 Bearbeiter: Lutz Böhm, LELF, Referat Ackerbau, Grünland Ruhlsdorf,

2 Bericht zur Überwachung des Inverkehrbringens von Düngemitteln in den Bundesländern Berlin und Brandenburg 2016 L. Böhm, LELF, Referat Ackerbau, Grünland Das LELF, Referat 42, ist zuständige Behörde für die Überwachung und Einhaltung des Düngemittelverkehrs in den Bundesländern Berlin und Brandenburg. Zum Schutz der Landwirte und Verbraucher werden im Rahmen dieser Aufgabe auf der Grundlage des Düngegesetzes amtliche Kontrollen bei Großhändlern, in Bau- und Gartenmärkten sowie bei Düngemittelherstellern, u.a. in Biogas-, Kompost- und Kläranlagen, durchgeführt. Ziel dieser amtlichen Überwachung ist es, die Einhaltung der düngemittelrechtlichen Vorschriften bei der Herstellung und Lagerung zu kontrollieren sowie festzustellen, ob die Düngemittel ordnungsgemäß gekennzeichnet und entsprechend den gesetzlichen Regelungen in den Verkehr gebracht werden. Über 90 % der Mineraldünger werden in Deutschland als EG - Düngemittel deklariert und in Verkehr gebracht. Eigenschaften von Düngemitteln Für eine sachgerechte Anwendung von Düngemitteln müssen diese: aus Ausgangsstoffen hergestellt sein, die die Fruchtbarkeit des Bodens, die Gesundheit von Menschen, Tieren und Nutzpflanzen nicht schädigen sowie den Naturhaushalt nicht gefährden, einen pflanzenbaulichen, produktions- oder anwendungstechnischen Nutzen aufweisen und somit das Pflanzenwachstum wesentlich fördern oder deren Qualität wesentlich verbessern, durch Zufuhr an organischer Substanz und/oder Nährstoffen die Fruchtbarkeit des Bodens erhalten bzw. erhöhen, die nach rechtlichen Bestimmungen festgelegten Schadstoffgrenzwerte einhalten, um den Boden und die Nahrungskette nicht mit Schadstoffen anzureichern Gesetzliche Grundlagen Das Düngegesetz (DüngG) vom 09. Januar 2009 (BGBl. I S. 54), zuletzt geändert durch Art. 370 der Verordnung (BGBl. I S. 1474) vom legt in 12 Abs. 1 fest, dass die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen - hier: Düngemittelverordnung (DüMV) vom (BGBl I Nr. 2482) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Mai 2015 (BGBl. I Seite 886) - sowie die unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft (EG) auf dem Gebiet des Düngemittelrechtes von den nach Landesrecht zuständigen Behörden zu überwachen sind. Für EG-Düngemittel ist die Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 anzuwenden. Bei Düngemitteln, die nicht als EG-Düngemittel gekennzeichnet sind, jedoch einem zugelassenen Düngemittel in einem anderen Land der Europäischen Union entsprechen, gelten die Bestimmungen des freien Warenhandels nach der Verordnung (EG) Nr. 764/2008. Danach müssen diese Düngemittel, wenn sie in Deutschland in Verkehr gebracht werden, den deutschen Schutzbestimmungen gem. 30 des Lissabon-Vertrages entsprechen. Das bedeutet, sie müssen: einem zugelassenen Düngemittel eines anderen EU-Landes entsprechen, in deutscher Sprache gekennzeichnet sein, die Seuchen- und Phytohygiene nach DüMV 5 und die Schadstoffgrenzwerte nach DüMV Anlage 2, Tabelle 1.4 einhalten.

3 Die Zuständigkeiten des LELF regelt die Zuständigkeitsverordnung auf dem Gebiet des Düngerechtes im Land Brandenburg vom (GVBl. für das Land Brandenburg II Nr. 44). Die Tätigkeiten im Land Berlin basieren auf dem Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg auf dem Gebiet der Landwirtschaft (Landwirtschaftsstaatsvertrag) vom 20. April 2004 (GVBl. I S. 165) und der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsstaatsvertrag vom 29. November 2005 (GVBl. II S. 580). Ergebnisse der Düngemittelverkehrskontrolle Nach Inaugenscheinnahme der vorhandenen Düngemittel beim Inverkehrbringer oder Händler wurden von ausgewählten Partien bzw. deren Ausgangsstoffen für die Herstellung von Düngemitteln Proben entnommen und anschließend im Landeslabor Berlin-Brandenburg analysiert. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 177 amtliche Düngemittelproben entnommen davon 77 mineralische (Tab. 1) sowie 100 organische (Tab. 2) wurden primär Biogas- und Kompostanlagen beprobt. Dabei lag der Schwerpunkt bei den Biogasanlagen auf den Altanlagen. Neben dem Output wurden hier auch Spurenelementmischungen und Eisensalze zur Prozessoptimierung beprobt und die sachgerechte Entsorgung von verbrauchten Aktivkohlefiltern hinterfragt. Wie bereits in den Vorjahren festgestellt, hängen die Nährstoffgehalte von Gärresten stark von der Art und Zusammensetzung der verwendeten Inputstoffe ab. Die Düngemittelverkehrskontrolle erbrachte folgende Ergebnisse: Nichteinhaltung der Mindestgehalte für Gesamtstickstoff bei 6 von 9 kontrollierten Fertigkomposten Grenzwertüberschreitungen bei Cadmium in 3 Proben bei einer Kompostanlage, die auch Klärschlämme kompostiert, eine erneute Beprobung und die Rückstellprobe zeigten dagegen keinerlei Beanstandungen geringe Beanstandungen der ordnungsgemäßen Kennzeichnung und getrennten Lagerung von mineralischen Düngemitteln bei Großhändlern (Agro-Service, Raiffeisengenossenschaft, Baumärkte u. a.), die umgehend behoben wurden 3 Unter- und 2 Überschreitungen der Nährstoffgehalte sowie 3 Kennzeichnungsverstöße bei der Kontrolle von 8 mineralischen NPK-Düngern in Gartenmärkten deutliche Überschreitung des Grenzwertes bei Blei (150 mg/kg TS) mit 225 mg/kg TS bei der Beprobung einer Aussaaterde Nichteinhaltung der Kennzeichnungsvorgaben der DüMV bei den Etiketten der Verpackung sowie beim Bewerben der Produkte durch einen Niederländischen Internetgroßhändler mit einer Filiale in Berlin - nach vorrübergehender Aussetzung des Internethandels für 14 Tage wurde der Mangel bei 7 Produkten behoben Verwendung von Substraten mit Aktivkohleanteilen beim Anlegen von Grünanlagen in einem Wohngebiet in Berlin, obwohl Aktivkohle gemäß DüMV kein zugelassener Ausgangsstoff zur Herstellung von Kultursubstraten ist. Im Rahmen von 5 Amtshilfeersuchen wurden 4 Ordnungsverfügungen zur sofortigen Einstellung des Inverkehrbringens von Düngemitteln erlassen. Die Düngemittelverkehrskontrollstellen in den Bundesländern Bayern und Baden Württemberg wurden durch das LELF um Amtshilfe bei der Aufklärung von Sachverhalten gebeten.

4 Durch die Düngemittelverkehrskontrollstelle Berlin-Brandenburg wurden im letzten Jahr 86 Anfragen zu 104 Produkten für die düngemittelrechtliche Einstufung als Düngemittel, Kultursubstrat, Bodenhilfsstoff oder Pflanzenhilfsmittel bearbeitet. Diese Anzahl ist deutlich gestiegen. Grund dafür liegt u. a. in der Novelle des Pflanzenschutzgesetzes. Es war Ziel der Antragsteller die Möglichkeit der Zulassung von bisherigen Pflanzenstärkungsmitteln als Pflanzenhilfsmittel zu überprüfen. Ein weiterer Schwerpunkt betraf Anfragen zur Einstufung von Baggergut zu Düngezwecken. Abgelehnt wurden 27 Anfragen auf Grund von Kennzeichnungsverstößen, Nichteinhaltung der Schadstoffgrenzwerte nach der deutschen DüMV bzw. weil das Düngemittel keinem zugelassenen Düngemitteltyp nach Düngemittelverordnung oder nach EU-Düngemittelverordnung (VO (EG) 2003/2003)) entsprach oder den Grundsatz des freien Warenhandels nach VO (EG) 764/2008 nicht erfüllte. Die bisherigen Ergebnisse der amtlichen Düngemittelverkehrskontrollen erfordern den Schwerpunkt der Kontrollen im Bereich der organischen Düngemittel 2017 beizubehalten. Anhang Tabelle 1: Amtlich entnommene Proben von Mineraldüngern Mineraldünger Anzahl 2014 Anzahl 2015 Anzahl 2016 Stickstoffdünger Phosphatdünger Kalidünger Kalk- und Mg-Dünger NPK-Dünger NP-Dünger NK-Dünger PK-Dünger Spurennährstoffdünger Sonstige Mineraldünger insgesamt Tabelle 2: Amtlich entnommene Proben von organischen Düngemitteln organische Düngemittel Anzahl 2014 Anzahl 2015 Anzahl 2016 Klärschlamm Klärschlammkompost Kompost Wirtschaftsdünger Gärreste Kultursubstrate Bodenhilfsstoffe Sonstige organische Düngestoffe Organisch-mineralische Düngemittel organische Düngemittel insgesamt

5 Tabelle 3: Nährstoffgehalte (Mittelwerte) amtlich geprüfter organischer Düngemittel (2016) Düngemittel Anzahl TS ph Nges. P 2 O 5 K 2 O n % % TS Gärreste 38 8,1 2,9-37,8 n.b. 7,3 1,4-18,9 Kultursubstrate 22 n.b. 6,1 1,3 0,9-1,8 Komposte 10 23,8 7,5 0,83 0,5-1,1 n.b. nicht bestimmt 2,9 1,2-9,0 0,3 0,12-0,6 0,56 0,2-1,4 6,4 1,8-14,9 0,6 0,17-2,1 0,65 0,38-1,1 Tabelle 4: Schadstoffgehalte (Mittelwerte) amtlich geprüfter organischer Düngemittel (2016) Düngemittel Pb Cd Cr Cu Ni Hg Zn mg/kg TS Gärreste 1) 3,9 0,155 11,8 23,9 6,2 0, Kultursubstrate 54,2 0,308 15,8 28,2 7,7 0, Komposte 38,6 0,579 42,1 79,2 17,9 0, Grenzwerte BioAbfV 150 1, ) Grenzwert gilt nicht für Wirtschaftsdünger Tabelle 5: Anzahl und Ergebnisse von PFT - Untersuchungen amtlicher Düngemittelproben [µg/kg TS] Jahr Anzahl Gehalte in µg/kg TS Min Max < 10 < < 10 < 10 Perfluorierte Tenside = PFT

6 Abbildung 1: Prozentuale Verteilung der Beprobung mineralischer Düngemittel nach Düngemitteltypen Stickstoffdünger 30 Phosphatdünger Kalidünger 24 Kalk- und Mg-Dünger NPK-Dünger NP-Dünger NK-Dünger PK-Dünger Spurennährstoffdünger Sonstige Abbildung 2: Prozentuale Verteilung der Beprobung organischer Düngemittel 2016 Klärschlamm Klärschlammkompost Komposte Wirtschaftsdünger 22 Gärreste Kultursubstrate 38 Bodenhilfsstoffe Sonstige organische Düngestoffe Organisch-mineralische Düngemittel

7 Abbildung 3: Anzahl der Düngemittelproben und deren Beanstandungen von Mineraldünger organische Dünger Beanstandungen

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