Veterinärrechtliche Grundlagen beim Einsatz von Gülle (Hühnertrockenkot) und Vorgaben bei der Ausbringung als Gärprodukt
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- Guido Rothbauer
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1 Veterinärrechtliche Grundlagen beim Einsatz von Gülle (Hühnertrockenkot) und Vorgaben bei der Ausbringung als Gärprodukt Dipl.-Ing. David Wilken Fachverband Biogas e.v. Referat: Abfall, Düngung und Hygiene Fachveranstaltung Verwendung von Hühnertrockenkot in Biogasanlagen Zernien, 29. Mai 2013
2 Rechtliche Einordnung Energie- recht Abfallrecht Biogasanlage Veterinärrecht Dünge- recht
3 über 400 ehrenamtliche Experten Mitglied im Europäischen Biogasverband (EBA) Struktur Fachverband Biogas e.v. Präsidium 7 Mitglieder für eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt Geschäftsstelle in Freising 23 Mitarbeiter organisiert in 10 Referaten Kuratorium Sprecher der Regionalgruppen, Arbeitskreise und Beiräte, Repräsentanten anderer Verbände Beiräte, Arbeitskreise Betreiberbeirat, Firmenbeirat, Juristischer Beirat, Finanziererbeirat AK-Genehmigung, AK-Sicherheit, AK-Gaseinspeisung, AK-Umwelt, AK-Wärme, AK-Abfall -und Düngemittelrecht Hauptstadtbüro in Berlin 4 Mitarbeiter Regionalbüro Nord, Süd, Ost, West und Redaktion Biogas Journal 5 Mitarbeiter 23 Regionalgruppen in Deutschland Betreiber von Biogasanlagen Substratlieferanten Wissenschaftliche Institutionen Mitglieder Interessierte Privatpersonen u.a. Behörden Rechtsanwälte Firmen und Hersteller Finanzwirtschaft. Planer, Berater, Labore
4 Entwicklung der Anzahl und Leistung von Biogasanlagen
5 Charakteristika von Gärprodukten Gärprodukte sind Humus- und Nährstoffhaltige Düngemittel und keine zu entsorgenden Reste! ph TM N ges N anr P 2 O 5 K 2 O MgO S Org. Humus % FM % TM % N ges % TM % TM % TM % TM % TM % TM 6,4 9, ,5-8 0,4 2 0,
6 Nährstoffgehalte in Gärprodukten Ca. 60 Mio. t (FM) Gärprodukt pro Jahr enthalten: 0,25 % Stickstoff (anr) t N anrechenbar 0,20 % Phosphat t P 2 O 5 0,40 % Kaliumoxid t K 2 O Anteil von Nährstoffen am Inlandsabsatz von Handelsdüngern ca. 8 % für Stickstoff (1,79 Mio. t N)* ca. 42 % für Phosphat (0,29 Mio. t P 2 O 5 )* ca. 55 % für Kaliumoxid (0,43 Mio. t K 2 O)* Entspricht ca. 7,50 pro t Gärprodukt * Quelle: Statistisches Bundesamt, BMELV; Berechnung: Dr. Kirsch, BGK modifiziert
7 Entwicklung der Anlagenzahlen in den Bundesländern
8 Aufbereitung von Gärprodukten Separation Trocknung Pelletierung Kompostierung Flüssige Aufbereitung Gärprodukt separiert Gärprodukt getrocknet Gärprodukt pelletiert Gärprodukt kompostiert Gärprodukt flüssig
9 Agenda Branchenzahlen Abfallrecht Veterinärrecht Düngerecht Fazit
10 Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) Zur Verwendung in BGA bestimmte tierische Nebenprodukte unterliegen dem Anwendungsbereich des KrWG ( 2 Abs. 2 Nr. 2) Ausbringung von Gülle (ohne energetische Nutzung) nicht betroffen! Vergorene Gülle ist nicht im Geltungsbereich KrWG ohne Einsatz klassischer Bioabfälle Mögliche Anforderungen Registerpflicht durch Einsatzstofftagebuch erfüllt Anzeigepflicht (für nicht gewerbliche Transporte ab 1. Juni 2014) Kennzeichungspflicht (A-Schild) bei gewerblichen Transport Sicherheitsleistungen (Gülle bleibt Wirtschaftsdünger) Förmliches Verfahren nach Spalte 1 bei > 100 t/d Einsatz
11 Nebenprodukteigenschaft (KrWG 4) Stoffe sind Nebenprodukte und keine Abfälle, wenn (1) Weiterverwendung des Stoffes / Gegenstand (2) Keine über normale Verfahren hinausgehende Vorbehandlung (3) Integraler Bestandteil eines Herstellungsprozesses (4) Weitere Verwendung rechtmäßig Vollzugshinweise durch BMU/BMELV/Länder Nebenprodukte-Status für Gülle nach 4 KrWG möglich Für Hofinterne BGA Nachweis durch Einsatzstofftagebuch Für externe BGA Flächennachweis für Gärprodukte/Gülle-Verwendung Durch Pachtverträge und Gärproduktabnahmeverträge nachzuweisen Absprache mit der zuständigen Behörde FvB-Vorlagen für die Erklärung der Nebenprodukteigenschaft
12 Agenda Branchenzahlen Abfallrecht Veterinärrecht Düngerecht Fazit
13 Einordnung von tierischen Nebenprodukten KAT 1 Material z.b. Risikomaterial (BSE) KAT 2 Material Gülle, Mist, Jauche Magen- und Darminhalt Kolostrum KAT 3 Material Häute, Hufe, Federn, Wolle, etc. Hörner, Haare, Borsten, Eierschalen Blut und Blutprodukte, Rohmilch und Milchprodukte Küchen- und Speiseabfälle tierischen Ursprungs Ehemalige Lebensmittel tierischen Ursprungs VO (EU) Nr. 1069/2009 bzw. VO (EU) Nr. 142/2011 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV) Pasteurisierung 70 C/1h Keine Verwertung in Biogasanlagen! Verwendung in Biogasanlagen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Novellierte Bioabfallverordnung (BioAbfV) (2012) Evtl. zusätzliche Anforderungen an Genehmigung, Transport und Ausbringung Düngegesetz (DüG), Düngeverordnung (DüV), Düngemittelverordnung (DüMV)
14 Einsatz von Gülle in Biogasanlagen Definition von Gülle: Exkremente und/oder Urin von Nutztieren abgesehen von Zuchtfisch, mit oder ohne Einstreu z.b. auch Jauche, Festmist, Hühnertrockenkot, Pferdemist Anfall: m³ Gülle Ca % werden in BGA genutzt (Großes Potential!!!) Doppelter Beitrag zur Einsparung von Treibhausgasen Reduzierung von Krankheitserregern im mesophilen Betrieb Reduzierung Geruchsemissionen
15 Veterinärrechtliche Anforderungen an Biogasanlagen Zulassung nach VO (EG) Nr. 1069/2009 (HACCP-Konzept) Keine Hygienisierungspflicht für Gülle, Magen-Darminhalt, etc. Kein Risiko der Ausbreitung einer schwer übertragbaren Krankheit Gärprodukte sind unverarbeitetes Material Sicherstellung der seuchenhygienische Unbedenklichkeit Befestigte und desinfizierbare Plätze zum Be- und Entladen Ordnungsgemäße Lagerung der Einsatzstoffe Dokumentierter Ungezieferbekämpfungsplan Reinigungsverfahren Festlegung und Dokumentation der Reinigungsvorgänge Regelmäßige Hygienekontrollen des Arbeitsumfeldes / -geräte
16 Bei Einsatz von Fremdgülle in BGA mit Tierhaltung Völlige, physische Trennung von Tieren, Tierfutter und Einstreu Anlieferungs- und Lagerbereich der Biogasanlage sind einzufrieden z.b. mit engmaschigen 1,5 m hohen Drahtzaun Ein- und Ausgänge geschlossen halten Trennung von Substraten und Gärprodukten Reinigung von verschmutzten Fahrzeugen, Behältern, Schuhwerk, Kleidungsstücken, Händen etc. Ausnahme: epidemiologische Einheit (z.b. Güllegemeinschaften) Zus. Anforderungen bei Einsatz von KAT 3 und Bioabfällen!!!
17 Agenda Branchenzahlen Abfallrecht Veterinärrecht Düngerecht Fazit
18 Düngerecht Düngegesetz Ernährung von Nutzpflanzen und Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit Gefahrenabwendung für Gesundheit von Mensch, Tier und Natur Düngeverordnung Gute fachliche Praxis des Düngens Anträge zur Ausweitung der 170 kg N/ha Grenze auf pflanzliche Wirtschaftsdünger Düngemittelverordnung Anforderungen an die Beschaffenheit von Düngemitteln Inverkehrbringen von Düngemitteln z.b. Kennzeichnung Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung (WDüngV) Derzeitige Entwicklung der Europäische Düngemittelverordnung
19 Grenzwerte der Düngemittelverordnung gemäß Anlage 2, Tabelle 1.4 DüMV As Pb Cd Ni Hg Tl PFT I-TE Dioxine und dl-pcb 1) Dioxingrenzwert für Grünlandanwendung [mg / kg TM] [ng / WHO-TEQ/kg TM] Kennzeich nung ab ,0 40 0,5 0,5 0, Grenzwert ,5 80 1,0 1,0 0, Gilt nicht für Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft und Gärreste ohne Bioabfallanteil.
20 Kennzeichnung nach Düngemittelverordnung Bei jedem Inverkehrbringen ist eine Kennzeichnung erforderlich Inverkehrbringer übernimmt Produkthaftung Kontrolle durch Düngemittelverkehrskontrollstellen Ausnahme: für kleine Mengen (= bis 1 t Frischmasse je Jahr) Bei einer max. Abgabemenge von 200 t/a Zusammenhängend gemäß der Anlage 2 Tabelle 10 DüMV Gliederung in drei Blöcke Typbestimmende Angaben, Nährstoffgehalte Angabe der Ausgangsstoffe und Nebenbestandteile Lagerungs- und Anwendungshinweise
21 Kennzeichnung von Wirtschaftsdüngern Warenbegleitpapier düngemittelrechtliche Kennzeichnung Aufzeichnungspflicht nach WDüngV für FvB-Betreibermitglieder auf Publikationen / Fachthemen / Gärprodukte
22 Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung (WDüngV) Zusätzliche Meldepflicht in Niedersachsen www2.meldeprogramm-niedersachsen.de Aufzeichnungspflicht ( 3) Besteht für Abgeber, Beförder und Empfänger Bei Angabe der Nährstoffgehalte im Meldeprogramm erfüllt. Meldepflicht ( 4): Besteht für Empfänger von WDüng aus anderen (Bundes)Ländern Durch Angabe der Import im Meldeprogramm erfüllt Mitteilungspflicht ( 5): Besteht für die erstmalige Abgabe von WDüng Einen Monat vor Abgabe an die zuständigen Behörde Dokumente unter:
23 Agenda Branchenzahlen Abfallrecht Veterinärrecht Düngerecht Fazit
24 Fazit Gärprodukte sind wertvolle Düngemittel Nebenprodukteigenschaft nach KrWG für Gülle möglich Veterinärrechtliche Zulassung nach VO (EU) 1069/2009 Zus. Vorgaben an Lagerung und Ausbringung zu erwarten Bei Abgabe von Wirtschaftsdüngern Düngemittelrechtliche Kennzeichnung Melde-, Aufzeichnungs- und Mitteilungspflicht nach WDüngV
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Beteiligen Sie sich am FvB-Wettbewerb Farbe ins Feld der Regionalgruppen und Biogasanlagenbetreiber Bisher wurden bei Mitgliedern des Fachverbandes an und in etwa Energiepflanzenfeldern etwa 300 ha Blühstreifen angelegt. Beispiele von eingesandten Blühstreifenbildern
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