Jahrgang 22 Ausgabe 50. Info-Magazin des Betreuungsvereins der

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1 Jahrgang 22 Ausgabe 50 V/IVKO DT-i/ BTv Info-Magazin des Betreuungsvereins der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Hunsrück e.v. Brunch Wir bewegen was m O) "O V) Gestern - Morgen - HEUTE Tag der offenen Tür - Einladung Mitgliederversammlung BTV Pflegestärkungsgesetz (PSG III) Bundestellhabegesetz Stammtisch und Brunch Angebote Seite 2 Seite 3 Seite 4 Seite 5 Seite 6 Seite 7 Seite 8

2 Achte gut auf diesen Tag, denn er Ist das Leben. In seinem kurzen Ablauf liegt alle seine Wirklichkeit und Wahrheit des Daseins, die Wonne des Wachsens, die Größe der Tat, die Herrlichkeit der Kraft. Denn das Gestern ist nichts als ein Traum und das Morgen nur eine Vision. Das Heute jedoch, recht gelebt, macht jedes Gestern zu einem Traum voller Glück und jedes Morgen zu einer Vision voller Hoffnung. Darum achte gut auf diesen Tag Dschalal ad-din Muhammad Rumi Persischer Dichter

3 \m 10 Jahre im neuen Domizil am Samstag, den 24, Programm: Uhr Vortrag Fit im Kopf - geistige Frische auch im Alter Uhr Gedächtnistraining für Jedermann Uhr Mittagessen vom Grill Uhr Mitgliederversammlung mit Ehrungen ab ca Uhr Kaffee & Kuchen Wir möchten uns für die Zusammenarbeit und Unterstützung bedanken. WS fh* /Commw Blickpunkt Betreuungea -rr; :, Ausgabe 50 - Mai 20

4 J Einladung zur Mitgliederversammlung V Wir laden alle Mitglieder recht herzlich zu unserer Mitgliederversammlung ein. J V 24.06,2017 um Uhr v V V V.. Betreuungsverein V V August Horch Str. 6,55469 Simmem V V V Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung durch den Vorsitzenden J J 2. Grußwort des AWO-Kreisvorsitzenden V3. Berichte V a. des Vorsitzenden Friedrich Druckenmüller b. Ute Hösterey - V 7Ö Jahre im eigenen Haus V c. der Leitung Simone Hösterey J d. der Revisoren V - Nach jedem Bericht erfolgt eine Aussprache V V e. Ehrungen 4. Entlastung Vorstand und Leitung V 5. Mitteilungen und Anfragen (Verschiedenes) V % 6. Schlusswort Wir freuen uns über eine zahlreiche Teilnahme. J Friedrich Druckenmüller Vorsitzender Simone Hösterey Leitung J Blickpunkt Betreuungen Seite 4

5 Änderungen in der Pflegeversicherung - SGB-XI Zum ist das dritte Pfiegestärkungsgesetz (PSGIII) in Kraft getreten. Danach sind Menschen pflegebedürftig, wenn sie Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Die hat auch ein neues Begutachtungsverfahren" zur Folge, in dem es um Pflegegrade" und nicht mehr um Pflegestufen geht. Das lästige Minutenzählen ist damit vom Tisch. Es werden nun 6 Aktivitätsbereiche (Module) eines Menschen in den Fokus genommen: 1. Mobilität 2. Kognitive und Kommunikative Fähigkeiten 3. Selbststeuerungskompetenz / Verhalten und psychische Problemlagen 4. Fähigkeit zur Selbstversorgung 5. Bewältigung von krankheitsbedingen und therapiebedingten Anforderungen / Belastungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte Bereits Pflegebedürftige sind aus den Pflegestufen automatisch in Pflegegrade" überfuhrt worden. Hierbei wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass niemand schlechter gestellt werden darf. Ausnahme: Die Betreuungs - und Entlastungsleistungen sind nun einheitlich auf 125 monatlich festgesetzt worden. In stationären Bereich sind die Leistungen für diejenigen, die ab ins Altenheim umziehen gesenkt worden. Eine Verbesserung gibt es dadurch, dass der Eigenanteil bei Aufnahme fest gesetzt wird und sich danach bei Erhöhung des Pflegegrades nicht mehr ver ändert. Dieser Eigenanteil wird in jeder Einrichtung festgelegt, ist also nicht in allen Altenheimen gleich. Ebenso werden sich im Laufe der Jahre sicherlich die sogenannten Hotelkosten" verändern. Vor allem im Begutachtungsverfahren gibt es noch viel Unsicherheit. Der Bestandschutz gilt nur dann, wenn der / die Betroffene nicht ganz aus der Pflegebedürfligkeit heraus fallt. Da der neue Pflegebedürffigkeitsbegriff auch in das SGB XII (Sozialhilfe, u.a. auch Hilfe zur Pflege) übernommen wurde ergeben sich auch hier neue Probleme. Blickpunkt Betreuungen Jahrgang 22 Ausgabe 50 - Mai 2017

6 Bundesteilhabegesetz Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz werden die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention für Menschen mit Behinderungen in der Eingliederungshilfe umgesetzt. Die Wünsche der Menschen mit Behinderungen stehen im Mittelpunkt des Geschehens. Die Unterscheidung zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen werden aufgehoben. Das Gesetz wurde im Dezember 2016 verabschiedet Es handelt sich um ein Änderungsgesetz, welches das SGB IX in mehreren Schritten neu fasst. Au ßerdem werden zahlreiche weitere Gesetze geändert. Diese Änderungen tre ten überwiegend zum und zum in Kraft. Die Eingliederungshilfe wird auf diesem Weg aus der Sozialhilfe herausge löst. Zukünftig wird unterschieden zwischen der Fachleistung der Eingliede rungshilfe und den existenzsichernden Leistungen (Leistungen zum Lebens unterhalt und zum Wohnen). Bereits zum gelten folgende Änderungen: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff des PSG III findet Eingang in die Ein gliederungshilfe. Das Arbeitsforderungsgeld für Beschäftigte in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen wird von 26 auf 52 monatlich verdoppelt. Die Regelungen über den Einsatz von Vermögen und Einkommen werden in einem ersten Schritt wie folgt geändert: Der Freibetrag für Erwerbseinkommen: wird bis zu 260,- im Monat erhöht. Der Freibetrag für Barvermögen wird von 2.600,- auf ,- erhöht. So sind Bezieher von Eingliederungshilfe besser gestellt als andere" Sozial hilfebezieher. Diese erhalten ab auch Verbesserungen: Die Schonvermögensfreigrenze wird auf 5.000,- angehoben. Bezogen auf Betreuungen findet nur diese Freigrenze Anwendung auf Vergütungen und Betreuungskosten. Zusammenfassend ist festzustellen, dass es bei der Eingliederungshilfe um die Förderung der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesell schaft geht. Die oben beschrieben Veränderungen stellen uns alle vor große Herausforderungen in den nächsten Jahren. Blickpunkt Betreuungen,. Ausgabe 50- Mai 2pL7

7 Der Betreuungsverein der AWO August-Horch-Str.6, Simmern lädt ein zum Stammtisdi & Brunch für ehrenamtliche Betreuerinnen, Bevollmächtigte und interessierte Bürger am Samstag, den Ab 10 Uhrfreuen wir uns darauf Sie begrüßen zu dürfen. Folgendes Programm haben wir vorgesehen: gemütliches Beisammensein, Erfahrungsaustausch Kurzreferat: Leitbild der Ä WO Betreuungsvereine kftp SitUn m 6ie zam 11, If/fp (Ute f/tp- /Commettt/ Blickpunkt Betreuungen Seite 7 Jahrgang22 Ausgabe50- Mai2017

8 Neu: - Sprechstunde des Betreuungsvereins in Sohren: In der AWO-Geschäftsstelle in Sohren, Winterbachstr. 4 findet jeweils am ersten Donnerstag im Monat von Uhr eine Sprechstunde zu den Themen Betreuung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung statt. Eine telefonische Anmeldung beim Betreuungsverein unter Besichtigung des Hospizes ist erforderlich. Wir haben mit Herrn Bernd Eichenauer, Leiter des stationären Aenne Wimmers Hospiz in Simmem, einen Besichtigungs termin vereinbart. Termin: Montag, Uhr. Herr Eichenauer wird das Hospiz vorstellen und steht für Fragen gerne zur Verfügung. Mitglieder und Interessierte können sich gerne beim Betreuungs verein anmelden. Impressum: Herausgeber: Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Hunsrück e.v. Tel: 06761/ Fax: 06761/ August Horch Str. 6, Simmern drucki 2017 Blickpunkt Betreuungen Am feiern wir 25 Jahre Betreuungsrecht Wir laden Sie herzlich ein! Bitte beachten Sie die beiliegende Einladung. Cmo Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Hunsrück e.v. Verantwortlich: Simone Hösterey elften J'cken.Seiteji bs.:i;;jgang22;; t.:{fatisgabe 50 - Mai2017

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