Übersicht Förderprogramme des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

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1 Modellvorhaben zur Eindämmung des Landschaftsverbrauches durch innerörtliche Entwicklung im Saarland Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland Förderung und Erhaltung dörflichen Lebens und bürgerschaftlichen Engagements im ländlichen Raum des Saarlandes Blühflächenprogramm bauliche Maßnahmen wie Einrichtung von Dienstleistungsagenturen, Jugendwerkhäusern und sonstigen Kommunikationsorten im Dorf, Sanierung von Gebäuden, Bau/Umbau zu multifunktionalen Gebäuden, bauliche Maßnahmen zu einer innovativen Nutzung leerstehender Gebäude, Reaktivierung von innerörtlichen Bereichen; die Beseitigung abbruchreifer Gebäude Umnutzung dörflicher Bausubstanz für Gemeinschaftseinrichtungen sowie ggf. bauliche Erweiterung im Rahmen der Umnutzung; Herrichten von Begegnungsstätten zur öffentlichen Nutzungen samt der erforderlichen Ausstattung in bestehender Bausubstanz sowie geringfügige Anbaumaßnahmen zur Ermöglichung der vorgesehenen Nutzung Durchführung von Bürgerprojekten, die den Gemeinschaftssinn und die Stärkung des dörflichen Lebens fördern Innerörtliche Blühflächen zur Steigerung der Attraktivität des Ortsbildes und Verbesserung der dorfökologischen Verhältnisse Höhe der Zuwendung bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben in Form eines Zuschusses Vorhaben dürfen sich noch nicht in der Umsetzung befinden; Zuwendungen bis 55% der zuwendungsfähigen Ausgaben (+10% bei Umsetzungsmaßnahme aus Entwicklungskonzept; +10% für Integrationsmaßnahmen) bis zu 50% der zuwendungsfähigen Maßnahmen; bis zu 75% der Eigenarbeitsleistung 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben, Mindestgröße der Blühfläche: 100qm Städte, Gemeinden und Landkreise, Zweckverbände, Private Gemeinden, Kirchengemeinden, natürliche und juristische Personen, Teilnehmergemeinschaften Städte, Gemeinden und Landkreise, Zweckverbände Kommunen mit max Einwohnern

2 LEADER Breitbandförderung Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung in Verfahren nach Flurbereinigungsgesetz Verbesserung der Gewässergüte (Aktion Wasserzeichen) Hochwasserschutz Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategie der lokalen Aktionsgruppen (LAGs) Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum, einschließlich passiver Breitbandinfrastruktur Neugestaltung und Zusammenlegung ländlichen Grundbesitzes durch Maßnahmen nach dem Flurbereinigungsgesetz; Nutzbarmachung im Sinne der Wirtschaftlichkeit Fremdwasserentflechtung, Erstellung von Niederschlagsbewirtschaftungsstudien Schutz ländlicher Gebiete vor Hochwasser zwischen 65% und 85% der zuwendungsfähigen Ausgaben vor Antragsstellung muss unter Einbindung der saarländischen Breitbandberatungsund -koordinierungsstelle beim Zweckverband ego-saar ein Vorerkundungsverfahren durchgeführt werden; Zuwendung bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben (max pro Einzelvorhaben) bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu Städte, Gemeinden und Landkreise, Zweckverbände, Private Gemeinden 70% der zuwendungsfähigen Kosten Kommunen Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse; Wasserund Bodenverbände, Tauschpartner bei freiwilligem Landtausch Abwasserbeseitigungspflichtigen, Gemeinden

3 Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung Förderung der Nachhaltigen Wasserwirtschaft Agrarinvestitionsförderung Diversifizierung (FID) Neupflanzung von Streuobst (FRL Streuobst) gefördert werden Vorhaben, die in hohem Maße wasserwirtschaftliche und ökologische Zielsetzungen verfolgen oder die der Umsetzung des Maßnahmenprogramms nach 82 WHG dienen bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben (95% bei interkommunaler Zusammenarbeit) Körperschaften des öffentlichen Rechts, Institutionen, sonstige private Betreiber von Wasserkraftanlagen Teilnehmergemeinschaften nachhaltige Wasserwirtschaft zwischen 50% und 75% Wasserversorgungsunternehmen bzw. Wasserversorgungsverbände gefördert werden Investitionen zur Premiumförderung bis zu 40% der Landwirtschaftliche Betriebe Verbesserung der Gesamtleistung und zuwendungsfähigen Kosten; Nachhaltigkeit des Betriebes, Basisförderung bis zu 20% der Verbesserung der Produktions- und zuwendungsfähigen Kosten; Arbeitsbedingungen; Rationalisierung Maximalförderung ; und Senkung der Produktionskosten; Zuwendung in Höhe von 10% der Erhöhung der betrieblichen zuwendungsfähigen Ausgaben mit Wertschöpfung max für Junglandwirte möglich; Kooperationszuschlag von bis Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen Raum Pflegemaßnahmen an Obstbäumen (ausgenommen Hausgärten), Pflanzungen zu 10% möglich Bis zu 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben Fördersatz bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben; Festbetragsfinanzierung (55 pro Baum im Pflanzjahr; 6,50 pro Baum über 4 Pflegejahre) landwirtschaftliche Betriebe natürliche Personen und Personengesellschaften, juristische Personen

4 Pflege von Einzelbäumen und von Streuobstwiesen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (FRL-Streuobst) Zuwendungen für die Durchführung von Projekten im Rahmen der nachhaltigen Bildung Zuschüsse für die Teilnahme am Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung Förderung des Jagdwesens Pflegemaßnahmen an einzeln stehenden Obstbäumen, Pflegemaßnahmen an Hochstamm- Obstbäumen an öffentlichen Wegen und Straßen Pflanzung und Pflege von Hochstamm-Obstbäumen in Bildungsund Betreuungseinrichtungen saarländische Nachhaltigkeitsstrategie Förderung des Jagdwesens im Saarland 55 für Pflanzung, 6,50 für Pflege natürliche Personen und Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts Fördersatz bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 50% und 85% Förderung der Fischerei fischereidienliche Maßnahmen bis zu 90% bei besonderem Landesinteresse bis zu 100% Maßnahmen zur Flächenentsiegelung und Renaturierung Maßnahmen zur Flächenentsiegelung und Renaturierung zwischen 75% und 90% Gemeinden und Gemeindeverbände, Vereine, Verbände, Institutionen öffentliche Unternehmen, private Unternehmen Vereinigung der Jäger des Saarlandes, jagdliche Verbände, Jagdgenossenschaften, Hegegemeinschaften, Jagdausübungsberechtigte Fischereiverbände und -genossenschaften Städte, Gemeinde und Landkreise Zweckverbände und Stiftungen, Unternehmen

5 Förderung der Verbesserung der Vermarktungsstrukturen Vermarktung von ökologisch oder regional erzeugten Produkten Förderung von Beratungsmaßnahmen im Saarland Zuwendungen zur Verbesserung von Vermarktungsstrukturen Qualitätssteigerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse; Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Vermarktungsbetrieben landwirtschaftlicher Erzeugnisse; Verbreitung von Kenntnissen über Lebensmittel bei Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern integrierte ländliche Entwicklung, Einzelbetriebliche Förderung, Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte bis zu 35%, anerkannte Erzeugerorganisationen bis zu 25%, Kleinst- und kleine Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung bis zu 25%, Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung im Rahmen von Kooperationen bis zu 35% zwischen 50% (jedoch höchstens ) und 100% (jedoch höchstens ) Antragsteller, die nicht größer als mittlere Unternehmen sind, Erzeugerzusammenschlüsse, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Erzeuger oder Erzeugerzusammenschlüsse, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse anerkannte Erzeugerorganisationen, Fachverbände der Land- und Ernährungswirtschaft, Kooperationen nach GAK-MSTV, Erzeugerzusammenschlüsse 80% % höchstens jedoch landwirtschaftliche Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse

6 Verbesserung von Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere (FRL-TMP) Vollständig erfasstes Masttier; ein Tier bei dem züchterisch relevante Daten vom Einstellen in den Mastbetrieb bis zum Abgang des Tieres erhoben wurden 10,23 je Milchkuh 8,70 je Mutterkuh 3,36 je Mastrind 0,55 je Mastschwein 6,35 Je Sau 8,70 je Schaf/Ziege 0,61 je Mastlamm Landwirtschaftliche Unternehmen Rückfragen: Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Büroleitung, 0681 /

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