Frauenversammlung. gem. 18 Landesgleichstellungsgesetz am Donnerstag, 15. Januar 2015
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1 Die Gleichstellungsbeauftragte Frauenversammlung gem. 18 Landesgleichstellungsgesetz am Donnerstag, 15. Januar 2015 Schwerpunkte: Bericht der Gleichstellungsbeauftragten über aktuelle Entwicklungen in der Gleichstellungsarbeit an der UDE Gleichstellungsrelevante Aspekte des neuen Hochschulgesetzes des Landes NRW und die geplante Umsetzung an der UDE
2 Das Team Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten Das Gleichstellungsbüro Ingrid Fitzek Gleichstellungsbeauftragte Dr. Lisa Mense stellv. Gleichstellungsbeauftragte Wiss. Mitarbeiterin Elke Währisch-Große stellv. Gleichstellungsbeauftragte Leonie Holtmann stellv. Gleichstellungsbeauftragte aus der Gruppe der Studierenden N.N. Wiss. Mitarbeiterin - audit familiengerechte Hochschule Gisela Kaisowski Sekretariat Kasthury Lokanathan studentische Hilfskraft Elternservicebüro Claudia Kippschull Leitung Elternservicebüro Nina Abedini Dipl. Sozialarbeiterin Tanja Schubert Dipl. Sozialpädagogin (zurzeit Elternzeit) Sabrina Henneck B.A. Sozialpädagogin DU-E-KIDS Tagespflegestellen Regina Hausdorf Leitung DU-E-Kids 17 reguläre Beschäftigte der UDE an den Campi in Duisburg und Essen
3 Frauen- und Männeranteile an den Beschäftigten Titelmasterformat der durch UDE Klicken bearbeiten Bezugsgröße für die Daten ist das Kalenderjahr 2013
4 Frauen- Titelmasterformat und Männeranteile durch Klicken im akademischen bearbeiten Qualifikationsverlauf an der UDE % 90% 80% 70% 72% 77% 60% 50% 51% 54% 55% 40% 49% 46% 45% 30% 20% 10% Frauen in % Männer in % 28% 23% 0% Studierende Absolvent_innen Promotionen Habilitationen Professuren Bezugsgröße für die Daten ist in der Regel das Kalenderjahr 2013, für Studierendenzahlen das Wintersemester 2013/14, für Absolvent_innenzahlen und die abgeschlossenen Promotionen das Prüfungsjahr 2013.
5 Ausgewählte Aktivitäten des Gleichstellungsbüros und Titelmasterformat gleichstellungsbezogene durch Klicken bearbeiten Ereignisse in der Amtszeit Wahl der Gleichstellungsbeauftragten im Senat am Abschlussbericht der UDE zu den Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG zum Stichtag eingereicht. Frauenversammlung und Festveranstaltung "10 Jahre UDE - 10 Jahre Gleichstellung anlässlich des Internationalen Frauentages am 08. März 2013 am Campus Duisburg Dokumentation und Fortschreibung des Gleichstellungskonzepts der UDE zur Teilnahme am Professorinnenprogramm II des Bundes und der Länder am erfolgreich eingereicht. Die UDE hat im Oktober 2013 zum dritten Mal in Folge das TOTAL E-QUALITY-Prädikat erhalten.
6 Ausgewählte Aktivitäten des Gleichstellungsbüros und Titelmasterformat gleichstellungsbezogene durch Klicken bearbeiten Ereignisse in der Amtszeit II Ko-Organisation der Treffen Universität Duisburg-Essener Netzwerk Sekretariate UNS in 2013 und 2014 Verabschiedung der Frauenförderpläne aller Fakultäten im Wintersemester 2013/2014 durch den Senat. Verabschiedung des Zentralen Rahmenplans zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der UDE am durch den Senat Die UDE ist im Juni 2014 erneut als familiengerechte hochschule von der berufundfamilie gemeinnützige GmbH zertifiziert worden. Verabschiedung des Frauenförderplans der Verwaltung am durch den Senat der UDE Wahl der Gleichstellungsbeauftragten im Senat am
7 Gleichstellungsrelevante Aspekte des Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten Hochschulzukunftsgesetzes (HZG) Studium und Vereinbarkeit Studierende die aufgrund der Pflege und Erziehung von Kindern sowie aufgrund der Pflege von nahen Angehörigen beurlaubt sind, können in dieser Zeit Studien- und Prüfungsleistungen erbringen ( 48 Abs. 5 HZG NRW). Die Hochschulen sollen ermöglichen, dass ein Studium in Teilzeit erfolgen kann ( 62a HZG NRW). Abschaffung der Anwesenheitspflicht bei fast allen Lehrveranstaltungen ( 64 Abs. 2a HZG NRW). Die Fristen zur Anmeldung zum Erstversuch oder zur Wiederholung einer Prüfung verlängern sich u.a. aufgrund der Pflege und Erziehung von minderjährigen Kindern sowie aufgrund der Pflege von nahen Angehörigen um bis zu drei Semester ( 64 Abs. 3a HZG NRW).
8 Gleichstellungsrelevante Aspekte des Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten Hochschulzukunftsgesetzes (HZG) Gleichstellungspolitische Ziele Die Hochschulen sind verpflichtet, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern an den Hochschulen zu fördern ( 3 Abs. 4 HZG NRW). Geschlechterparitätische Besetzung der Gremien an der Hochschule ( 11c HZG NRW) sowie eine vorgeschriebene Frauenquote von 40 Prozent bei der Besetzung des Hochschulrates ( 21 Abs. 3 Satz 3 HZG NRW). Bei Berufungsverfahren sieht das HZG eine Gleichstellungsquote nach dem Kaskadenmodell vor. Das bedeutet, dass der Frauenanteil an den Professuren künftig mindestens genauso hoch sein soll, wie in der Qualifizierungsstufe darunter ( 37a HZG NRW).
9 Gleichstellungsrelevante Aspekte des Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten Hochschulzukunftsgesetzes (HZG) Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen erfordert von den Amtsinhaberinnen ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine im Einzelfall nachgewiesene andere fachliche Qualifikation. Studentinnen können wieder das Amt der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten ausüben ( 24 Abs. 2 HZG NRW). Die Stellung der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten in den Fakultäten wurde gestärkt ( 24 Abs. 3 HZG NRW). Link zum Hochschulgesetz: menu=1&sg=0&keyword=hochschulzukunftsgesetz
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