Ausbilderunterlage. Basisausbildung II der Bergungsgruppen. Einleitung

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1 Ausbilderunterlage Basisausbildung II der Bergungsgruppen

2 Erstellt von: Grafische Bearbeitung von: Hartmut Grütter THW Ortsverband Ratingen unter der Mitwirkung von: Version: 1.01 letzte Änderung: Herausgeber: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk - THW Leitung, Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) - Provinzialstraße Bonn 2006 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Bonn Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe - auch auszugsweise nur mit Genehmigung der THW Leitung, Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF). Die Wiedergabe zu gewerblichen Zwecken ist verboten. 2

3 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungshinweise für den Benutzer der Ausbildermappe Definitionen Abkürzungen Curriculum Fachkunde der Bergungsgruppen Literaturhinweise

4 1 Anwendungshinweise für den Benutzer der Ausbildermappe Grundsätzliches: Die Ausbildermappe dient dem Ausbilder auf der Standortebene als Anleitung für die Durchführung der Fachausbildung im THW. Darüber hinaus kann die Ausbildermappe für die verantwortlichen ehrenund hauptamtlichen Mitarbeiter im Bereich der Ausbildung ein Instrument zur Überprüfung der Standortausbildung im Ortsverband sein. Mit der Anwendung der Ausbildermappe soll das Ziel erreicht werden, eine bundeseinheitliche Lehraussage für alle Helfer sicherzustellen. Die Ausbildermappe ist als Loseblattsammlung konzipiert. Im Rahmen des Änderungsdienstes werden im Bedarfsfall Austauschseiten und ggf. Medien zur Aktualisierung des Grundwerkes geliefert. Die Austauschseiten können anhand der Fussleiste leicht eingeordnet werden. Jede Änderung, auch hand-schriftlicher Art, ist vom verantwortlichen in dem dafür vorgesehenen Formblatt Änderungsdienst einzutragen. Verantwortung: Als Leiter der geschlossenen Organisationsform Ortsverband ist der Ortsbeauftragte gegenüber dem Landesbeauftragten unter anderem auch für den Ausbildungsstand seiner Helfer verantwortlich. Zu Bewältigung dieser Führungsaufgabe steht ihm ein Helfer zur Verfügung, der als Ausbildungsbeauftragter viele Einzeltätigkeiten abnimmt. Unabhängig von dessen allgemeiner Verantwortung für die Ausbildung im Ortsverband ist die Verantwortung des Einheitsführers gegenüber dem Ortsbeauftragten für die Einsatzbefähigung und damit den Ausbildungsstand seiner Einheit zu sehen. Der Einheitsführer hat alle organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um die vorgeschriebene Ausbildung seiner Helfer, der Unterführer und der Helfer mit besonderer Funktion sicherzustellen. Als Führer bringt er sein Wissen und Können, insbesondere bei der Einsatzausbildung seines Zuges, ein. Bei allen fachübergreifenden Themen über organisatorische und gesetzliche Grundlagen der THW-Tätigkeit wirkt er persönlich als Ausbilder bei der Grund-, Fach- und Einsatzausbildung mit. Ausbilder: Als verantwortlicher Träger der Fachkunde seiner Gruppe hat der Gruppenführer die Pflicht, das Zusammenwirken seiner Helfer zur Erfüllung der Fachaufgabe bis Perfektion zu trainieren. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, dass die neu in die Fachgruppe eingetretenen Helfer gezielt in den Bestandteilen der Fachausbildung geschult werden. Er kann die Betreuung der fachauszubildenden Helfer persönlich übernehmen, kann aber diese Aufgaben auch an einen Truppführer oder einen geeigneten Helfer seiner Gruppe übertragen. Die Betreuung kann je nach den einzelnen Fachkundethemen von verschiedenen Personen wahrgenommen werden. Dem Gruppenführer obliegt in jedem Fall die Koordination und Organisation der Fachausbildung seiner jeweils neuen Helfer, der Nachweis vollzogener Ausbildungsstunden und die Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses. 4

5 Durchführung: Diese Ausbildermappe ersetzt nicht die gründliche persönliche Vorbereitung des Ausbilders. Auch dem erfahrenen Ausbilder wird empfohlen, unter Zuhilfenahme eines Handzettel die Ausbildung zu planen und durch eigene Einsatzerkenntnisse angereichert, anschaulich und lebendig zu gestalten. Inhalt der Mappe: Auf der Grundlage des Curriculums der Fachausbildung der Bergungsgruppen sind die Lernabschnitte mit ausführlichen textlichen Darstellungen, methodisch - didaktischen n, Einsatz von Medien, n auf Geräteeinsatz etc. erarbeitet worden. Curriculum: Ein Curriculum bezeichnet das inhaltliche und didaktische Programm eines Lernvorganges, das an Lernzielen ausgerichtet ist. Für die Ausbildung dient es dem Zweck bestmöglicher Vorbereitung, Durchführung und Erfolgskontrolle. Das Curriculum für die Fachausbildung der Bergungsgruppen des THW beinhaltet die Zielgruppe, die Aufgabenbeschreibung, den Ausbildungsbedarf und das Gesamtlernziel. Das Gesamtlernziel wird thematisiert in Lernabschnitten gegliedert. Für jeden Lernabschnitt werden Groblernziele formuliert, die das in diesem Abschnitt zu vermittelnde Wissen konkreter als beim Gesamtlernziel beschreiben. Jeder thematisch gegliederte Lernabschnitt enthält Einzelthemen mit Unterpunkten, Zeitansätzen und n zur Methodik der Ausbildung. Lehrtext: Der Lehrtext gliedert sich entsprechend der Reihenfolge der Einzelthemen in einzelne Abschnitte, welche in weitere Unterthemen aufgegliedert sind. /: In der Spalte / (hell-blau hinterlegt) sind methodisch -didaktische Handlungsanweisungen, Querverweise auf gesetzliche Bestimmungen, Rundverfügungen, besondere Fachaufsätze, Stärke- und Ausstattungsnachweisung (STAN), Merkblätter und der Einsatz von Folien aufgeführt. Symbole: Die in der Spalte / sind mit Symbolen versehen, die dem Anwender das Orientieren erleichtert. Zeitansatz weitere zur Ausbildung siehe Dienstvor schrift 2-1 weiterführende Literatur Quellenangabe für Literaturhinweise Quellenangabe für Bilder Anhang für den Ausbilder Hinweis auf Filme für die Ausbildung 5

6 Zeitansatz: Als Hilfe für den Ausbilder sind im Lehrtext Zeiten angegeben. Diese Zeiten sind Vorgabezeiten, bei denen unter idealen Bedingungen dieser Teil den Helfern vermittelt werden kann. Je nach Vorkenntnissen der Helfer und der Vorbereitung der Ausbilder aber auch der Anzahl der auszubildenen Helfer, kann sich die Ausbildungszeit verkürzen oder verlängern. Anhang: Im Anhang können zusätzliche Hilfsmittel für den Ausbilder abgelegt werden. Folien: Als Anschluss an den jeweiligen Textteil befindet sich der zum Thema zugehörige Foliensatz. Im Textteil ist ein Hinweis auf die zu dem Abschnitt passende Folie vorhanden. Filme: Zu einzelnen Themen existieren im THW Videofilme, die zur Unterstützung der Ausbildung eingesetzt werden können. Es ist dem Ausbilder freigestellt, diese zu verwenden. Dabei ist aber zu beachten, dass bei den angegebenen Zeitansätzen die Vorführung von Filmen nicht berücksichtigt sind. Deshalb verlängert sich der Zeitansatz für die Ausbildung entsprechend der Länge des Films. Alle aufgeführten Filme können über die Geschäftsstelle bei der Videostelle der THW-Leitung ausgeliehen werden. Alle Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk werden gebeten, aktiv an dieser Ausbildermappe mitzuarbeiten. Da Fehler bei dem Umfang des vorliegenden Werkes trotz sorgsamer Arbeit nicht ausgeschlossen werden können, bitte diese schriftlich dem Referat F4 der THW-Leitung mitteilen. Auch Anregungen für Verbesserungen werden gern berücksichtigt. 6

7 1.1 Definitionen Durch unterschiedliche Gesetzgebung der Bundesländer müssen einige Wörter nachfolgend definiert werden. Gleichzeitig wird damit auch eine Erleichterung der Verständlichkeit erreicht, da nicht alle Einzelpunkte der Definition extra aufgeführt werden müssen. Auffangen ist die Sicherung von Helfern, die Tätigkeiten in absturzgefährdeten Bereichen ausführen müssen und bei denen ein Absturz im freien Fall nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Gefahr besteht immer, wenn sich der Anschlagpunkt seitlich oder unterhalb des Helfers befindet oder wenn die Sicherungsleine nicht ständig straff geführt werden kann. Zum Auffangen dürfen nur die dafür vorgesehenen Hilfsmittel des Technischen Zuges benutzt werden. Halten ist die Sicherung von gefährdeten Personen und Helfern an Standorten, an denen ein Absturz im freien Fall ausgeschlossen werden kann. Dieses bedeutet, dass die gesicherte Person beim Abrutschen von ihrer Standfläche sofort von Gurt und Leine gehalten wird, ohne weiter abzustürzen oder zu rutschen. Bei Halten muss die Leine immer oberhalb des zu Haltenden angeschlagen sein. (Beispiel: Tätigkeiten auf Dachschrägen, Böschungen, Leitern) Sanitätsdienst Unter Sanitätsdienst werden Sanitäter, Rettungsdienst, Arzt, Notarzt, oder Sanitätseinheiten des Katastrophenschutz bezeichnet. Verletzter Alle Personen, die aus Schadenslagen transportiert werden, werden als Verletzte bezeichnet. Dieses gilt auch für Behinderte und Kranke. Verschüttete Personen, die durch ein Schadensereignis verschüttet oder in Räume eingeschlossen wurden. Dieses kann ein eingestürztes Haus sein, aber auch Personen, die durch Sand oder Erde verschüttet wurden. 7

8 1.1.1 Abkürzungen Anh. Anhänger Anh.Pt. Bootsanhänger Anh.SchlB Anhängerschlauchboot Aubo Außenbordmotor BGr Bergungsgruppe FGr Fachgruppe FGr BrB Fachgruppe Brückenbau FGr E Fachgruppe Elektroversorgung FGr FK Fachgruppe Führung und Kommunikation FGr I Fachgruppe Infrastruktur FGr Log Fachgruppe Logistik FGr Log-M Fachgruppe Logistik, Materialtrupp FGr Log-V Fachgruppe Logistik, Versorgungstrupp FGr O Fachgruppe Ortung FGr Ö Fachgruppe Ölschaden FGr R Fachgruppe Räumen FGr SEEBA FGr Schnelleinsatzeinheit für Bergungseinsätze im Ausland FGr TW Fachgruppe Trinkwasserversorgung FGr W Fachgruppe Wassergefahren FGr WP Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen FüST Führungsstelle GFB Geschäftsführerbereich GKW Gerätekraftwagen LbW Ladebordwand ggf. gegebenfalls gl geländegängig glw geländegängig mit Winde GrFü Gruppenführer GGVSE Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn LKW Lastkraftwagen MKW Mannschaftskraftwagen MLW Mannschaftslastwagen MTW Mannschaftstransportwagen MZPt Mehrzweckponton OV Ortsverband SchlB Schlauchboot SEG Schnelleinsatzgruppe SEEWA Schnelleinsatzeinheit Wasserversorgung Ausland STAN Stärke und Ausstattungsnachweisung TrFü Truppführer TZ Technischer Zug ZFü Zugführer zgg zulässiges Gesamtgewicht z.b. zum Beispiel 8

9 1.1.2 Curriculum Fachkunde der Bergungsgruppen Dauer der Ausbildung: 100 Stunden Ausbildungsebene: Standort 1. Zielgruppe und Vorraussetzungen Helfer, die einer Bergungsgruppe angehören. Der Helfer muss die Grundausbildung der Helfer des THW abgeschlossen haben Aufgabenbeschreibung Der Helfer wirkt bei der Erfüllung der Aufgaben 2. einer Bergungsgruppe als Fachhelfer mit. Dazu muss der Helfer insbesondere fachgerecht und unfallsicher Tätigkeiten aus den Bereichen retten und bergen aus Trümmern, aus Höhen und Tiefen und aus Fahrzeugen ausüben, sowie beim Abstützen und Niederlegen von angeschlagenen Bauwerken und Bauwerkteilen mitwirken. Im Einsatzfall wird er durch seine Führer/Unterführer eingesetzt, um professionelle Hilfe im Rahmen des Einsatzspektrums der Bergungsgruppen zu leisten. Er kann weitere fachliche Ausbildung zur Erfüllung von Spezialaufgaben begleitend oder im Anschluss an die Fachausbildung erhalten. 3. Ausbildungsbedarf Ausbildungskenntnisse über die Einsatzgrundsätze der Bergungsgruppen Anwendungskenntnisse und Fertigkeiten der Rettung und Bergung aus Höhen und Tiefen, Trümmern Anwendungskenntnisse und Fertigkeiten im Absichern und Niederlegen von einsturzgefährdeten Bauwerken und Bauwerksteilen. Gesamtlernziel 4. Der Helfer soll: Menschen, Tieren und Sachen fachgerecht aus Gefahrenlagen retten und bergen, die dazu nötigen Verfahren beherrschen und die dafür geeignete Ausstattung unfallsicher anwenden, einsturzgefährdete Bauwerke und Bauwerksteile sichern oder niederlegen können. 9

10 5. Lernabschnitte der Fachausbildung der Bergungsgruppen Lernabschnitte Std. 1. Aufgaben und Grundlagen Retten von Personen 6 3. Retten aus Höhen und Tiefen Retten aus Trümmern Retten aus Fahrzeugen 8 6. Holzbearbeitung Absichern und Niederlegen von Bauwerken und Bauwerkteilen 7 8. Überwinden von Hindernissen 4 Groblernziele und Einzelthemen werden im jeweiligen Lernabschnitten erläutert. 6. Lernerfolgskontrolle Die Lernerfolgskontrolle erfolgt durch den Gruppenführer formlos während der Ausbildung. Bei mangelndem Erfolg ist dem Helfer, unabhängig von der vorgesehenen Ausbildungszeit, die Möglichkeit zur Wiederholung zu geben, bis sich der Lernerfolg eingestellt hat. Der für die Durchführung der Fachausbildung zuständige Gruppenführer hat für jeden Helfer ein Ausbildungskontrollblatt analog zur Grundausbildung (s. Anlage 2 zur Prüfvorschrift Grundausbildung im THW ) zu führen, in dem die absolvierten Lernabschnitte dokumentiert werden. Die Führung des Ausbildungskontrollblattes kann entfallen, wenn die Ausbildung über das Dienstmodul von THWin erfasst wird. Nach Absolvierung aller Lernabschnitte des vorliegenden Curriculums gilt der Helfer als fachausgebildet. Bitte beachten Gültig ist grundsätzlich das Curriculum Fachkunde der Bergungungsgruppen, welches von der THW-Leitung mit Rundverfügung oder in THWin veröffentlicht ist. Bedingt durch den aufwendigen Änderungsdienst können Änderungen erst mit zeitlicher Verzögerung in den Ausbildungsunterlagen berücksichtigt werden. 10

11 1.1.3 Literaturhinweise 1. THW-Helferrechtsgesetz 2. Grundlagen für Einsatztaktik, Stärke, Funktionen der THW-Einheiten, THW-Leitung 7/97 3. Broschüre Aufgaben und Einheiten, THW-Leitung FG 4 4. Broschüre THW anfordern, THW-Leitung Referat Öffentlichkeitsarbeit 5. Grundausbildung im THW LA 10 Verhalten im Einsatz", THW-Leitung 6. KatS LA KatS DV KatS LA Lehrgangsunterlagen Truppführer Bergung 20/91, KatS-Schule NRW 10. Handbuch Rettung und Bergung, Brandenburgisches Verlagshaus, Berlin Georg P.J. Feydt, Bergung und Rettung, Teil 1 Aufgaben der Bergungsarbeit und leichte Bergung, Verlag offene Worte, Bonn Karl-Heinz Knorr, Die Gefahren der Einsatzstelle, Reihe Rote Hefte, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart THW-Rundverfügung 16/1999 vom , Kennzeichnung von Schadenstellen 14. Bedienungsanleitung Exwarn-Gerät, Drägerwerke 15. Ausbildermappe Fachgruppe Infrastruktur LA 1-4 und 8-12, THW- Leitung Karl Kreuser; Patientengerechte Rettung mit sicheren Methoden, THW OV München Ost, ohne Jahresangabe 17. THW LV Bayern, Arbeitsgruppe Ausbildung; Zusammenarbeit mit Rettungsdienst und Notarzt; Sonderdruck AGA-BY , ohne Jahresangabe 18. Handbuch des Technischen Hilfswerks 1963, Sonderteil 11 Bergungsund Katastrophendienst des THW, 1. Die praktische Ausbildung im Bergungs- und Katastrophendienst 19. F.Lasogga, B.Gasch, Psychische erste Hilfe bei Unfällen, Verlagsgesellschaft Stupf & Koseney m.b.h., Wien Absturzsicherungs-Team THW OV Bad Homburg/Oberursel, Sicherheit im Feuerwehrdienst, Sichern in absturzgefährdeten Bereichen, Retten und Selbstretten", Ing. Bernd Redlin, Seil- und Sicherheitstechnik, Magdeburg, Oktober THW-Handbuch Gerüstbausatz Bedienungs- und Wartungsanleitung Rollgliss-System R300ST/ R300ES 24. Sicherheitssysteme, Mekel GmbH, Ingo Themel, Diplomarbeit Entwicklung eines Ausbilderhandbuches für die Höhenrettungseinheit der Feuerwehr, Bergische Universität - Gesamthochschule Wuppertal, Fachbereich 14 - Sicherheitstechnik, Fachgebiet Brand- und Explosionsschutz, Unfallverhütungsvorschrift GUV Georg P.J. Feydt, Bergung und Rettung, Teil 2 Bergung aus 11

12 Trümmern, Hilfsgeräte, Ausbildungseinrichtungen und -Methodik", Verlag offene Worte, Bonn 1971 Ausbildermappe Grundausbildung im THW, Lernabschnitt 7 Bewegen von Lasten", THW-Leitung Entwurf 2000 Fibel des Technischen Hilfswerks, Teil 2, Ausgabe 1984 UHT GmbH, Hydraulische Rettungswerkzeuge, Katalog K Weber Hydraulik, Betriebsanleitung für hydraulischen Rettungsgerätesatz für leichten Bergungstrupp, STAN-Nr. 0201, nach DIN , Teil Vetter GmbH, Bedienungsanleitung für Mini-Hebekissen Power-Bags Volkswagen AG, Leitfaden für Rettungsdienste, Retten und Bergen aus verunfallten Fahrzeugen Retten aus ICE, Erprobung an der Bundesschule Hoya Retten aus ICE, Veröffentlichung der Berufsfeuerwehr Braunschweig Ausbildermappe Technische Hilfe auf Verkehrswegen, THW-Leitung 1997 KatS DV 221 Unfallverhütung Baumfällen, Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover 1980 Unfallverhütungsvorschrift UVV Forsten (GUV 1.13) Unfallverhütungsvorschrift UVV Winden, Hub- und Zuggeräte (GUV 4.2) Unfallverhütungsvorschrift Kraftbetriebene Arbeitsmittel (G UV 3.0) 45. Broschüre Sichere Waldarbeit und Baumpflege (GUV 0.0.7) 45. Frablo-System 45. KatS DV 280 Stegebau 45. DV./.. Vorschrift Stegebau, Bundesschule Hoya, Entwurf ohne Jahrgangsangabe 12

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