Stärke- und Ausstattungsnachweisung. THW-Einsatznachsorgeteam (ENT) StAN-Nr

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1 Stärke- und Ausstattungsnachweisung THW-Einsatznachsorgeteam (ENT) StAN-Nr Az.: THW-Sachnummer: 7610T00500 Stand:

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3 Inhaltsverzeichnis: 1 Aufgaben: Aufgaben des Einsatznachsorgeteams im einzelnen: Einsatztaktik Schnittstellen Schnittstellen zu Dritten Gliederungsbild Ausstattung Funktions- und Helferübersicht Funktionsbeschreibungen Leiter des Einsatznachsorgeteams (Lt ENT) Psychosoziale Fachkraft (PsFk) (nur sofern THW-HelferIn) THW-Peer (Peer) Kraftfahrer B (Kf B): Materielle Ausstattung

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5 1 Aufgaben: Das Einsatznachsorgeteam oder einzelne Mitglieder hieraus unterstützen die THW- Führungskräfte vor, während und nach dem Einsatz vor allem im psychosozialen Bereich. Im Gesamtkonzept der psychosozialen Unterstützung ergeben sich für das Einsatznachsorgeteam in den Bereichen Primäre und Sekundäre Prävention folgende Einzelaufgaben. 1.1 Aufgaben des Einsatznachsorgeteams im einzelnen: Das Einsatznachsorgeteam führt im Rahmen der Primären Prävention o die Ausbildung in den Themenbereichen Stress und Stressbewältigung und Psychische Erste-Hilfe im Rahmen der Basisausbildung I durch, o Fortbildungsveranstaltungen für Führungskräfte und Helfer auf Standortebene im Bereich der psychosozialen Unterstützung durch, Sekundäre Prävention o die psychosoziale Unterstützung vor, während und nach belastenden Einsätzen bei Einsatzkräften in Form von kollegialen Nachgesprächen durch, o Defusing- bzw. Debriefing-Interventionen durch. 5

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7 2 Einsatztaktik In Deutschland hat sich als eine Möglichkeit der psychosozialen Notfallnachsorge für Einsatzkräfte die Umsetzung des CISM-Konzepts (Critical Incident Stress Management nach Dr. Jeffrey T. Mitchell) durchgesetzt. Dieses Modell basiert auf einer engen Zusammenarbeit zwischen Peers und Psychosozialen Fachkräften in einem Einsatznachsorgeteam. Unter dem Begriff Peer versteht man besonders geeignete* Angehörige einer Organisation, Institution oder Berufsgruppe, hier also THW-Helferinnen und -Helfer, die durch entsprechende Schulung in die Lage versetzt werden, vor, während und nach belastenden Ereignissen oder Einsätzen Psychologische Erste Hilfe (Selbst- und/oder Kameradenhilfe) zu leisten. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, benötigt der Peer neben der Kenntnis des THW-spezifischen Umfeldes, d.h. u.a. Einsatzerfahrung, hohe soziale Kompetenz und eine hohe psychische Belastbarkeit Sie dienen als Katalysator zwischen Einsatzkräften und medizinischen / seelsorgerischem Fachpersonal. Die Psychosozialen Fachkräfte (psfk) sind THW-Helferinnen und Helfer mit einer beruflichen Qualifikation zum Beispiel Psychologen, Ärzte, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen oder auch Seelsorger mit jeweils entsprechender Zusatzqualifikation. Es können auch THW-fremde Personen mit entsprechender beruflicher Qualifikation und der erforderlichen Zusatzausbildung zu psychosozialen Fachkräften berufen werden. Das CISM-Konzept umfasst neben der primären Prävention eine Reihe von Interventionsarten: Neben den kollegialen Einzelgesprächen, ggf. noch am Einsatzort, ist die derzeit bekannteste und weit verbreitete Einsatznachsorgemethode das CISM- Einsatznachsorgegespräch. Dieses Einzel- oder Gruppengespräch soll den Menschen, die mit außergewöhnlichen Situationen konfrontiert wurden, emotional entlasten sowie die unmittelbaren Folgen und etwaige Spätschäden eines traumatisierenden Ereignis reduzieren. Je Landesverband ist jeweils ein Einsatznachsorgeteam bestehend aus drei psychosozialen Fachkräften und mindestens elf Peers aufgestellt. Diese Einsatznachsorgeteams können a.) bundesweit und ggf. auch im Ausland zum Einsatz kommen und b.) sich gegenseitig bei landesverband-übergreifenden Einsätzen ergänzen und unterstützen. 7

8 Die Alarmierung der Einsatznachsorgeteams erfolgt über die Rufbereitschaften der Dienststellen der Landes- / Länderbeauftragten. 2.1 Schnittstellen Für die Erfüllung der Aufgaben ist die Unterstützung des Einsatznachsorgeteams durch die Ortsverbände, in denen die Mitglieder des ENT Helfer sind, bzw. anderer Organisationseinheiten der Behördenstruktur notwendig. So kann z.b. aus einem nicht an dem Einsatz beteiligten OV ein Einsatzfahrzeug beigestellt werden. Zur Durchführung der Interventionen sind durch die betroffenen Ortsverbände entsprechende Räumlichkeiten zu stellen und die sonstige Rahmenbedingungen entsprechend der THW-Dienstvorschrift 430 Einsatznachsorge im THW zu erfüllen Schnittstellen zu Dritten Schnittstellen zu den Feuerwehren o Feuerwehr-Einsatzleitungen o Feuerwehr-Leitstellen o Feuerwehr-Seelsorge o Durchführung von gemeinsamen Einsatznachsorge-Maßnahmen Schnittstellen zu den Sanitäts- und Rettungsdiensten o Kriseninterventionsteams o Durchführung von gemeinsamen Einsatznachsorge-Maßnahmen Schnittstellen zu Polizeien o Polizei-Einsatzleitungen o Polizei-Leitstellen o Polizei-Seelsorge Schnittstellen zu sonstigen Dritten o Notfallseelsorgern o Nutzung von Räumlichkeiten der örtlichen Kirchen 8

9 3 Gliederungsbild ENT Stärke: 0/3/11/14 THW- Einsatznachsorgeteam ENT Stand: 10/2007 STAN: psfk psfk psfk Peer Peer Peer Personenkraftwagen der Geschäftsstelle ODER Peer Peer Peer Peer Peer Peer Peer Peer Einsatzfahrzeug von entsendender OE gestellt 9

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11 4 Ausstattung Die Ausstattung des Einsatznachsorgeteams umfasst neben der im THW üblichen persönlichen Schutzausstattung der Mitglieder nur eine kleine Büromittelausstattung. Das Einsatznachsorgeteam erhält kein eigenes Einsatzfahrzeug! Die Anreise an den Einsatzort erfolgt vielmehr mit einem Einsatzfahrzeug der entsendenden Organisationseinheit, d.h. mit dem Personenkraftwagen der Paten-Geschäftsstelle oder mit einem Mannschaftstransportwagen eines Ortsverbandes. Näheres hierzu regelt die THW-Dienstvorschrift 430 Einsatznachsorge im THW. 11

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13 5 Funktions- und Helferübersicht Zweitfunktion Zusatzfunktion Anzahl in Einheit Psychosoziale Fachkraft (psfk)* 1 x Leiter des Einsatznachsorgeteams 3 3 x Kraftfahrer B (Kf B)* Peer (Peer) Kraftfahrer B (Kf B) 11 Gesamt: 14 *Anmerkung: Als psychosoziale Fachkraft können auch THW-fremde Kräfte eingesetzt werden! Die psychosoziale Fachkraft muss auf jedem Fall die Ausbildung zum Psychologen, Sozialtherapeuten, Notfallseelsorger mit Zusatzqualifikation o.d.gl. gegenüber dem THW nachwiesen. Daneben sollte auch die psfk möglichst mehrjährige Einsatzerfahrung haben. Die Teilnahme am Workshop Hilfe für Helfer am Modul I Stressbewältigung nach belastenden Einsätzen (in Anlehnung an den CISM-Standard) am Modul II Stressbewältigung nach belastenden Einsätzen (in Anlehnung an den CISM-Standard) ist weitere Voraussetzung für die Tätigkeit als psychosoziale Fachkraft. Bei THW-fremden psfk entfällt die Zusatzfunktion Kraftfahrer B. 13

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15 6 Funktionsbeschreibungen 6.1 Leiter des Einsatznachsorgeteams (Lt ENT) Stand: 03/ Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Geschäftsstelle 1.2 Organisationseinheit: Ortsverband 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8 (1) THW-Mitwirkungsverordnung: nein 1.6 Vorgesetzter ist: Ortsbeauftragter Im Einsatz: Leiter der THW-Führungsstelle bzw. Einsatzleiter des Bedarfsträgers 1.7 Vorgesetzter von: Mitgliedern des Einsatznachsorgeteams 1.8 Vertreten durch (Funktion): Psychosoziale Fachkraft des ENT 1.9 Vertreter von (Funktion): Befugnisse: Weisungsbefugnis gegenüber den Helfern des ENT Unterschriftsbefugnis i.a. 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im Einzelnen): Der Leiter des Einsatznachsorgeteams koordiniert die Arbeit des Einsatznachsorgeteams und führt die Helfer des ENT im Einsatz. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere: Durchführung und Überwachung der Tätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern seines ENT Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen Führung des ENT im Einsatz Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne Aus- und Weiterbildung seiner Helfer. 15

16 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Urteilsvermögen, Stressresistenz sowie Verantwortungsbewusstsein. Ausbildung zum Psychologen, Sozialtherapeuten, Notfallseelsorger mit Zusatzqualifikation u.d.gl. Abgeschlossene Ausbildung zur psychosozialen Fachkraft Abgeschlossene Ausbildung zum Unterführer 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: regelmäßige Fort- und Weiterbildung 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Ortsbeauftragter, in Abstimmung mit Patengeschäftsstelle des LV 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragter, in Abstimmung mit Patengeschäftsstelle des LV 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: schriftlich ohne Urkunde 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: nein 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: nein 5.3 Empfänger von MAE: nein 16

17 6.2 Psychosoziale Fachkraft (PsFk) (nur sofern THW-HelferIn) Stand: 06/ Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Einsatznachsorgeteam 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8 (1) THW-Mitwirkungsverordnung: nein 1.6 Vorgesetzter ist: Ortsbeauftragter Im Einsatz: Leiter der THW-Führungsstelle bzw. Einsatzleiter des Bedarfsträgers (Die psychosoziale Fachkraft ist bei Ausübung ihrer Funktion nicht weisungsgebunden!) 1.7 Vorgesetzter von: Peer des ENT 1.8 Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im Einzelnen): 3. Qualifikation Die psychosoziale Fachkraft berät den Ortsbeauftragten / den Einheitsführer in Fragen der psychosozialen Betreuung der Helfer. Bei Einsatznachsorgegesprächen leitet hat sie die Gesprächsführung und beurteilt die Notwendigkeit weitergehender Unterstützung. Beratung des Ortsbeauftragten, des Einheitsführers in allen Belangen der psychosozialen Betreuung der Helfer Mitwirkung bei der Unterweisung / Fortbildung der Helfer (besonders auch der neu aufgenommenen Helfer) in allen Fragen der Stressbewältigung bzw. -prävention. Aktive Mitarbeit im regionalen Einsatznachsorge- Team Aktive Mitarbeit bei Einsatznachsorge-Gesprächen auch anderer Ortsverbände auf GFB- oder LV- Ebene Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der psychosozialen Betreuung sowie Organisation entsprechender Maßnahmen 17

18 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Urteilsvermögen, Stressresistenz sowie Verantwortungsbewusstsein. Ausbildung zum Psychologen, Sozialtherapeuten, Notfallseelsorger mit Zusatzqualifikation u.d.gl. Möglichst mehrjährige Einsatzerfahrung Workshop Hilfe für Helfer Modul I Stressbewältigung nach belastenden Einsätzen (in Anlehnung an den CISM-Standard) Modul II Stressbewältigung nach belastenden Einsätzen (in Anlehnung an den CISM-Standard) 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: regelmäßige Fort- und Weiterbildung 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: entfällt freiwillige Interessensbekundung des Helfer gegenüber dem Ortsbeauftragten 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragter, in Abstimmung mit Patengeschäftsstelle des LV 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: schriftlich ohne Urkunde 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: nein 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: nein 5.3 Empfänger von MAE: nein 18

19 6.3 THW-Peer (Peer) Stand: 06/ Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Ortsverband 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8 (1) THW-Mitwirkungsverordnung: nein 1.6 Vorgesetzter ist: Ortsbeauftragter Im Einsatz: psychosoziale Fachkraft (Der Peer ist bei Ausübung seiner Funktion nicht weisungsgebunden!) 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im Einzelnen): Der THW-Peer berät den Ortsbeauftragten / den Einheitsführer in Fragen der psychosozialen Betreuung der Helfer. In Einsatznachsorge-Gesprächen ist er Mittler zwischen den Einsatzkräften und den psychosozialen Fachkräften. Daneben führt er die psychosoziale Ausbildung im Rahmen der Basisausbildung I und ggf. II durch. Beratung des Ortsbeauftragten, des Einheitsführers in allen Belangen der psychosozialen Betreuung der Helfer Mitwirkung bei der Unterweisung / Fortbildung der Helfer (besonders auch der neu aufgenommenen Helfer) in allen Fragen der Stressbewältigung bzw. -prävention. Aktive Mitarbeit im regionalen Einsatznachsorge- Team Aktive Mitarbeit bei Einsatznachsorge-Gesprächen auch anderer Ortsverbände auf GFB- oder LV- Ebene Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der psychosozialen Betreuung sowie Organisation entsprechender Maßnahmen 19

20 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Urteilsvermögen, Stressresistenz sowie Verantwortungsbewusstsein Mehrjährige Einsatzerfahrung Workshop Hilfe für Helfer Modul: Stressbewältigung nach belastenden Einsätzen I (in Anlehnung an den CISM-Standard) Modul: Stressbewältigung nach belastenden Einsätzen II (in Anlehnung an den CISM-Standard) 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: regelmäßige Fort- und Weiterbildung 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: entfällt freiwillige Interessensbekundung des Helfer gegenüber dem Ortsbeauftragten 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragter, in Abstimmung mit Patengeschäftsstelle des LV 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: schriftlich ohne Urkunde 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: nein 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: nein 5.3 Empfänger von MAE: nein 20

21 6.4 Kraftfahrer B (Kf B): Stand: 10/ Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: ENT 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) THW-Mitwirkungsverordnung: nein 1.6 Vorgesetzter ist: Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der Kraftfahrer führt das Einsatzfahrzeug auch unter Einsatzbedingungen. Der Kraftfahrer hat das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen. das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen. o Schäden und Verluste hat er zu melden. o Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken. Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten. Technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen. die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Fahrerlaubnis Klasse BE 21

22 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: 3.6 Sonstiges: Basisausbildung I Bereichsausbildung Kf, Teil 1 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragter 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helferin, Helfer 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: Kraftfahrer 5.3 Empfänger von MAE: nein 22

23 7 Materielle Ausstattung Menge Ausstattung 1 Schreibmappe A4 1 Schreibset 1 Buch Einsatznachsorge 1 Pilotenkoffer Ergänzungsausstattung:* 14 Kennzeichnungsweste, violett mit Aufschrift ENT * Die Beschaffung der Ergänzungsausstattung ist grundsätzlich durch Dritte zu Sachnummer finanzieren. Im Einzelfall können die Beschaffungskosten bis zu einer Höchstgrenze von 5.000,00 aus Einnahmen aus technischen Hilfeleistungen gedeckt werden. Die Beschaffungskosten für Fahrzeuge als Ergänzungsausstattung sind vollständig durch Dritte zu tragen; eine Kostenübernahme durch den Bund ist ausgeschlossen. Die Betriebskosten sowie die Kosten für Wartung und Instandsetzung sind, mit Ausnahme der IT-Technik, analog zur StAN-Ausstattung aus den SB-Mitteln zu tragen. Die Folgekosten der Beschaffung von IT-Technik inklusive der Kosten für die Administration sind ausschließlich aus selbsterwirtschafteten Mitteln zu tragen. 23

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