Stärke- und Ausstattungsnachweisung. THW-Einsatznachsorgeteam (ENT) StAN-Nr

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1 Stärke- und Ausstattungsnachweisung THW-Einsatznachsorgeteam (ENT) StAN-Nr Version Redaktionelle Änderungen: --- Az.: THW-Sachnummer: 7610T00500 Seite: 1 von 25

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3 Inhaltsverzeichnis: 0 Änderungsdienst Aufgaben: Aufgaben des Einsatznachsorgeteams im Einzelnen: Einsatztaktik Schnittstellen Schnittstellen zu Dritten (Beispiele) Gliederungsbild Ausstattung Funktions- und Helferübersicht Funktionsbeschreibungen Leiterin/Leiter des Einsatznachsorgeteams (Lt ENT) Psychosoziale Fachkraft (psfk) THW-Peer (Peer) Kraftfahrer/in B (Kf B): Materielle Ausstattung Seite: 3 von 25

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5 0 Änderungsdienst Die StAN der wird ständig fortgeschrieben. Es gilt der jeweils letzte, im Extranet des THW, veröffentlichte Stand. Lfd. Nr. Datum Umfang Seite Seite: 5 von 25

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7 1 Aufgaben: Das Einsatznachsorgeteam oder einzelne Mitglieder hieraus unterstützen die ehrenamtlichen THW-Einsatzkräfte sowie die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor, während und nach belastenden Einsätzen im psychosozialen Bereich. Im Gesamtkonzept der psychosozialen Notfallversorgung ergeben sich für das Einsatznachsorgeteam in den Bereichen Primäre und Sekundäre Prävention folgende Einzelaufgaben. 1.1 Aufgaben des Einsatznachsorgeteams im Einzelnen: Das Einsatznachsorgeteam leistet im Rahmen der: Primären Prävention o aktive Unterstützung der Ortsverbände bei der Durchführung der Einsatzbefähigung in den Themengebieten Stress und Stressbewältigung und Psychische Erste-Hilfe o Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Einsatz- und Führungskräfte im Bereich der psychosozialen Unterstützung, Sekundären Prävention o die psychosoziale Unterstützung vor, während und nach belastenden Einsätzen bei Einsatzkräften in Form von kollegialen Nachgesprächen, o Defusing- bzw. Debriefing. Seite: 7 von 25

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9 2 Einsatztaktik In Deutschland orientiert sich die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) für Einsatzkräfte am international verbreiteten CISM Konzept (Critical Incident Stress Management nach Mitchell und Everly aus den USA) und an den Ergebnissen der Konsensus-Konferenzen , auf denen wissenschaftlich fundierte Qualitätsstandards und Leitlinien verbindlich festgelegt wurden. Dieses Modell basiert auf einer engen Zusammenarbeit zwischen Peers und Psychosozialen Fachkräften in einem Einsatznachsorgeteam. Unter dem Begriff Peer versteht man besonders geeignete Angehörige einer Organisation, Institution oder Berufsgruppe, hier also THW-Helferinnen und -Helfer, die durch entsprechende Schulung in die Lage versetzt werden, bei Präventionsmaßnahmen mitzuwirken und nach belastenden Ereignissen oder Einsätzen Psychische Erste Hilfe (Selbst- und/oder kameradschaftliche Hilfe) zu leisten. Peers sind somit durchgängig tätig, also vor, während sowie Tage, Wochen und Monate nach einem Einsatz. Voraussetzungen für die Ausbildung zum Peer sind, neben der Kenntnis des organisationsspezifischen Umfeldes, Freiwilligkeit, soziale Kompetenz und eine hohe psychische Belastbarkeit. Sie dienen als Katalysator zwischen Einsatzkräften und medizinischem, psychologischen und seelsorgerischem Fachpersonal. Die Psychosozialen Fachkräfte (psfk) sind THW-Helferinnen und THW-Helfer im Einsatzwesen, die über eine abgeschlossene wissenschaftliche Ausbildung im: - Pädagogischen Bereich mit entsprechender Zusatzqualifikation - Sozialwissenschaftlichen Bereich mit jeweils entsprechender Zusatzqualifikation - Ärztlich-medizinischen Bereich mit jeweils entsprechender Zusatzqualifikation - Psychologischen Bereich mit jeweils entsprechender Zusatzqualifikation oder - Theologischen Bereich mit jeweils entsprechender Zusatzqualifikation sowie über Feldkompetenz in der PSNV verfügen und PSNV-spezifische Fort- und Weiterbildungen durchlaufen haben. Die psfk werden somit in allen Zeitphasen tätig, also vor, während sowie Tage, Wochen und Monate nach einem Einsatz. Seite: 9 von 25

10 Je Landesverband ist jeweils ein Einsatznachsorgeteam bestehend aus mindestens drei psychosozialen Fachkräften und mindestens elf Peers aufgestellt. Diese Einsatznachsorgeteams können und unterstützen. a.) bundesweit und ggf. auch im Ausland zum Einsatz kommen und b.) sich gegenseitig bei Landesverband-übergreifenden Einsätzen ergänzen Die Alarmierung der Einsatznachsorgeteams erfolgt über die Rufbereitschaften der Dienststellen der Landesbeauftragten. 2.1 Schnittstellen Für die Erfüllung der Aufgaben ist die Unterstützung des Einsatznachsorgeteams durch die Ortsverbände, in denen die Mitglieder des ENT Helfer/innen sind, bzw. anderer Organisationseinheiten der THW-Struktur notwendig. So wird aus einem nicht an dem Einsatz beteiligten OV oder GSt ein Einsatzfahrzeug beigestellt werden. Zur Durchführung der Maßnahmen sind durch die betroffenen Ortsverbände entsprechende Räumlichkeiten zu stellen und die sonstigen Rahmenbedingungen entsprechend der THW-Dienstvorschrift 430 Einsatznachsorge im THW zu erfüllen Schnittstellen zu Dritten (Beispiele) Schnittstellen zu den Feuerwehren o Feuerwehr-Einsatzleitungen o Feuerwehr-Leitstellen o Feuerwehr-Seelsorge o Durchführung von gemeinsamen Einsatznachsorge-Maßnahmen Schnittstellen zu den Sanitäts- und Rettungsdiensten o Kriseninterventionsteams o Durchführung von gemeinsamen Einsatznachsorge-Maßnahmen Schnittstellen zu Polizeien o Polizei-Einsatzleitungen o Polizei-Leitstellen o Polizei-Seelsorge Schnittstellen zu sonstigen Dritten o Notfallseelsorgern o Nutzung von Räumlichkeiten der örtlichen Kirchen Seite: 10 von 25

11 3 Gliederungsbild ENT ENT Stärke: 0/3/11/14 THW- Einsatznachsorgeteam ENT STAN: Personenkraftwagen der Geschäftsstelle Alternativ: Einsatzfahrzeug von entsendender OE gestellt Seite: 11 von 25

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13 4 Ausstattung Die Ausstattung des Einsatznachsorgeteams umfasst neben der im THW üblichen persönlichen Schutzausstattung der Mitglieder nur eine kleine Büromittelausstattung. Das Einsatznachsorgeteam erhält kein eigenes Einsatzfahrzeug! Näheres hierzu regelt die THW-Dienstvorschrift 430 Einsatznachsorge im THW. Seite: 13 von 25

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15 5 Funktions- und Helferübersicht Zweitfunktion Zusatzfunktion Anzahl in Einheit Psychosoziale Fachkraft (psfk) 1 x Leiter/in des Einsatznachsorgeteams 3 3 x Kraftfahrer/in B (Kf B) Peer (Peer) Kraftfahrer/in B (Kf B) 11 Gesamt: 14 Seite: 15 von 25

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17 6 Funktionsbeschreibungen 6.1 Leiterin/Leiter des Einsatznachsorgeteams (Lt ENT) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Landesverband 1.2 Organisationseinheit: Einsatznachsorgeteam 1.3 Funktion: Nein 1.4 Zusatzfunktion: Ja 1.5 besondere Funktion gem. 8 (1) THW-Mitwirkungsverordnung: Nein 1.6 Vorgesetzter ist: Landesbeauftragte/r Im Einsatz: Leiter/in LuK Stab 1.7 Vorgesetzter von: psfk und Peer s 1.8 Vertreten durch (Funktion): Psychosoziale Fachkraft des ENT 1.9 Vertreter von (Funktion): Befugnisse: Weisungsbefugnis gegenüber den Helferinnen/Helfern des ENT Unterschriftsbefugnis i.a. 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im Einzelnen): Der/die Leiter/in des Einsatznachsorgeteams koordiniert die Arbeit des Einsatznachsorgeteams und führt die Helfer/innen des ENT im Einsatz. Daneben unterstützt er die psychosoziale Ausbildung im Rahmen aller Ausbildungsstufen. Durchführung und Überwachung der Tätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helferinnen/Helfern ihres/seines ENT Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen Führung des ENT im Einsatz Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne Seite: 17 von 25

18 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: Die Ausübung der Zusatzfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Urteilsvermögen, Stressresistenz, sozialer Kompetenz sowie Verantwortungsbewusstsein Siehe Punkt 2 STAN ENT Einsatzbefähigung Lehrgang Spez 79 Stress im KatS/Einsatz unter hoher psychischer Belastung Lehrgang Spez 84 PSNV Baustein I 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Lehrgang Spez 85 PSNV Baustein II Lehrgang PSNV Baustein III Lehrgang PSNV Baustein IV Lehrgang Führungssystem - Führungsteil Lehrgang Führungssystem - Fachteil Einsatzerfahrung 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: regelmäßige Fort- und Weiterbildung Lehrgang Spez 91 Weiterbildung Einsatznachsorgeteams 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Patengeschäftsstelle 4.2 wird vollzogen durch: LB-Dienststelle 4.3 Abberufungsalter: gem. MitwV 4.4 erfolgt: schriftlich mit Urkunde 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Nein Seite: 18 von 25

19 6.2 Psychosoziale Fachkraft (psfk) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Landesverband 1.2 Organisationseinheit: Einsatznachsorgeteam 1.3 Funktion: Nein 1.4 Zusatzfunktion: Ja 1.5 besondere Funktion gem. 8 (1) THW-Mitwirkungsverordnung: Nein 1.6 Vorgesetzter ist: Leiter/in ENT 1.7 Vorgesetzter von: Peer des ENT 1.8 Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Leiter/in Einsatznachsorgeteam 1.10 Befugnisse: Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im Einzelnen): 3. Qualifikation Die psychosoziale Fachkraft berät Ortsbeauftragte / Einheitsführer/innen in Fragen der psychosozialen Betreuung der Helfer/innen. Bei Einsatznachsorgegesprächen hat sie die Gesprächsführung und beurteilt die Notwendigkeit weitergehender Unterstützung. Daneben unterstützt sie/er die psychosoziale Ausbildung im Rahmen aller Ausbildungsstufen. Beratung Ortsbeauftragte, Einheitsführer/in in allen Belangen der psychosozialen Betreuung der Helfer/innen Unterstützung der Unterweisung / Fortbildung der Helfer/innen (besonders auch der neu aufgenommenen Helfer/innen) in allen Fragen der Stressbewältigung bzw. -prävention. Aktive Mitarbeit im regionalen Einsatznachsorge- Team Aktive Mitarbeit bei Einsatznachsorge- Gesprächen auch anderer Ortsverbände auf GFB- oder LV-Ebene Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der psychosozialen Betreuung sowie Organisation entsprechender Maßnahmen Seite: 19 von 25

20 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: Die Ausübung der Zusatzfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Urteilsvermögen, Stressresistenz, soziale Kompetenz sowie Verantwortungsbewusstsein. Siehe Punkt 2 STAN ENT Einsatzbefähigung Lehrgang Spez 79 Stress im KatS/Einsatz unter hoher psychischer Belastung Lehrgang Spez 84 PSNV Baustein I 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Lehrgang Spez 85 PSNV Baustein II Lehrgang PSNV Baustein III Lehrgang PSNV Baustein IV Lehrgang Führungssystem - Führungsteil Lehrgang Führungssystem - Fachteil Einsatzerfahrung 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: regelmäßige Fort- und Weiterbildung Lehrgang Spez 91 Weiterbildung Einsatznachsorgeteams 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Patengeschäftsstelle 4.2 wird vollzogen durch: LB Dienststelle 4.3 Abberufungsalter: gem. MitwV 4.4 erfolgt: schriftlich mit Urkunde 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: nein Seite: 20 von 25

21 6.3 THW-Peer (Peer) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Landesverband 1.2 Organisationseinheit: Einsatznachsorgeteams 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8 (1) THW-Mitwirkungsverordnung: nein 1.6 Vorgesetzter ist: psfk 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im Einzelnen): In Einsatznachsorge-Gesprächen ist sie/er Mittler zwischen den Einsatzkräften und den psychosozialen Fachkräften. Daneben unterstützt sie/er die psychosoziale Ausbildung im Rahmen aller Ausbildungsstufen. Unterstützung bei der Unterweisung / Fortbildung der Helfer/innen (besonders auch der neu aufgenommenen Helfer/innen) in allen Fragen der Stressbewältigung bzw. -prävention. Aktive Mitarbeit im regionalen Einsatznachsorge- Team Aktive Mitarbeit bei Einsatznachsorge- Gesprächen auf GFB oder LV-Ebene Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der psychosozialen Betreuung 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): Die Ausübung der Zusatzfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Urteilsvermögen, Stressresistenz, sozialer Kompetenz sowie Verantwortungsbewusstsein. Seite: 21 von 25

22 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Einsatzbefähigung Lehrgang Spez 79 Stress im KatS/Einsatz unter hoher psychischer Belastung Lehrgang Spez 84 PSNV Baustein I Lehrgang Spez 85 PSNV Baustein II 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: regelmäßige Fort- und Weiterbildung Lehrgang PSNV Baustein III Lehrgang PSNV Baustein IV Lehrgang Spez 91 Weiterbildung Einsatznachsorgeteams 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Leiter/in ENT an Patengeschäftsstelle 4.2 wird vollzogen durch: LB Dienststelle 4.3 Abberufungsalter: gem. MitwV 4.4 erfolgt: Schriftlich mit Urkunde 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: nein Seite: 22 von 25

23 6.4 Kraftfahrer/in B (Kf B): 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Einsatznachsorgeteams 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) THW-Mitwirkungsverordnung: nein 1.6 Vorgesetzter ist: Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die Kraftfahrer/in führt das Einsatzfahrzeug auch unter Einsatzbedingungen. Der/die Kraftfahrer/in hat das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen. das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen. o Schäden und Verluste hat er/sie zu melden. o Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er/sie hinzuwirken. Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er/sie zu achten. Technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen. die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Fahrerlaubnis Klasse BE Seite: 23 von 25

24 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: 3.6 Sonstiges: Einsatzbefähigung Bereichsausbildung Kf, Teil 1 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r 4.3 Abberufungsalter: gem. MitwV 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helfer/in Seite: 24 von 25

25 7 Materielle Ausstattung Menge Ausstattung 1 Schreibmappe A4 1 Schreibset 1 Buch Einsatznachsorge inkl. Titel 1 Koffer/Tasche/Rucksack Ergänzungsausstattung: 14 Kennzeichnungsweste, violett mit Aufschrift Einsatznachsorgeteam Sachnummer Seite: 25 von 25

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