Stärke- und Ausstattungsnachweisung. Fachgruppe Ortung (FGr O) StAN-Nr
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- Leopold Scholz
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1 Stärke- und Ausstattungsnachweisung Fachgruppe Ortung (FGr O) StAN-Nr Version Redaktionelle Änderungen: --- Az.: THW-Sachnummer: 7610T00500 Seite: 1 von 35
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3 Inhaltsverzeichnis: 0 Änderungsdienst Aufgaben: Aufgaben der FGr O im einzelnen Einsatztaktik: Schnittstellen Taktisch- / technische Schnittstellen Schnittstellen im taktischen Zusammenwirken der Einheiten Gliederungsbild Fachgruppe Ortung, Typ A Fachgruppe Ortung, Typ B Ausstattung Geräteausstattung Verschütteten-Suchgerät Mannschaftstransportwagen (MTW) Einzelne Verwendungsmöglichkeiten: Anhänger Rettungshunde (Anh Hund) Funktions- und Helferübersicht Fachgruppe Ortung, Typ A Fachgruppe Ortung, Typ B Funktionsbeschreibungen Gruppenführer/in Ortung (GrFü O) Truppführer/in Ortung (TrFü O) Technische/r Berater/in Ortung (TeBe O) Bediener/in technisches Ortungsgerät (Bed tog) Rettungshundeführer/in (RettHuFü) Kraftfahrer/in BE (Kf BE): Sprechfunker/in (SprFu) Sanitätshelfer/in (SanHe) Materielle Ausstattung Fachgruppe Ortung, allgemein Zusatzausstattung der Fachgruppe Ortung, Typ A Seite: 3 von 35
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5 0 Änderungsdienst Die StAN der wird ständig fortgeschrieben. Es gilt der jeweils letzte, im Extranet des THW, veröffentlichte Stand. Lfd. Nr. Datum Umfang Seite Jul Einsatztaktik: Aufnahme eines Hinweises auf die flexibilisierte Form der FGr O als B2(A)/O in StAN B2 9 Seite: 5 von 35
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7 1 Aufgaben: Die Fachgruppe Ortung (FGr O) erkundet Schadengebiete und ortet verschüttete, eingeschlossene, vermisste und abgängige Personen mittels technischer Ortungsgeräte und ggf. durch den Einsatz ausgebildeter und geprüfter Rettungshunde. Sie unterstützt insbesondere Bergungseinheiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Im THW-Auslandseinsatz übernimmt sie Aufgaben aus ihrem gesamten Leistungsspektrum. In der Sonderform Fachgruppe Ortung, Typ B SEB ABC erfüllt die Fachgruppe Ortung ihre Aufgaben auch unter ABC-Lagen. Siehe hierzu Stärke- und Ausstattungsnachweisung Spezial-Einheit Bergung ABC. 1.1 Aufgaben der FGr O im einzelnen Die Fachgruppe Ortung erkundet Schadenlagen dringt durch Überwinden von Hindernissen zu Schadenstellen vor ortet Verschüttete und Eingeschlossene mit Rettungshunden und / oder technisch- / elektronischen Ortungsgeräten markiert durchsuchte Schadenstellen leistet bei Bedarf "Erste Hilfe" sucht vermisste bzw. abgängige Personen ortet Leckagen z.b. an Ver- und Entsorgungsleitungen mit technisch-elektronischen Geräten Im Auslandseinsatz können alle vorgenannten Aufgaben übernommen werden. Soweit nicht mit den Ortungsaufgaben betraut, unterstützt sie die Einheiten / Teileinheiten des THW bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere durch Führungsunterstützung. Seite: 7 von 35
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9 2 Einsatztaktik: Die Fachgruppe Ortung (FGr O) schafft bei schwierigen Schadenslagen die Voraussetzungen für die effektive Rettung Verschütteter, indem sie die Lage von Personen ermittelt. Ihre Einsatztaktik setzt auf die Kombination von Bergungsspezialisten, qualifizierten Rettungshunden und technisch-/elektronischen Ortungsgeräten, deren Zusammenspiel auch bei Verschütteten in schwierigsten Lagen einen Rettungserfolg verspricht. Darüber hinaus kann die Fachgruppe Ortung weitere Aufgaben wie z. B. Vermisstensuche oder Aufspüren von Leckagen an Versorgungsleitungen übernehmen. Die FGr Ortung ist darüber hinaus geeignet zur Übernahme örtlicher Sonderaufgaben in Zweitfunktion. Eine FGr O (A) wird im Ortungseinsatz i. d. R. in zwei Trupp-Kombinationen aufgeteilt. Mögliche Gliederung: Trupp 1: 1 TrFü 3 RettHuFü / SanHe 1 Kf BE / SpFu Trupp 2: 1 TrFü 3 RettHuFü / SanHe 2 Bed tog Angaben zur Einsatztaktik der FGr Ortung in flexibilisierter Form als Bergungsgruppe 2 Typ A (B2(A)) / Ortung (O) sind in der StAN der Bergungsgruppe 2 ersichtlich. 2.1 Schnittstellen Für Fachgruppe Ortung gilt gleichermaßen die Schnittstelle zu allen anderen Fachgruppen sowie Einheiten Dritter bei der Einsatzoption Personalunterstützung Taktisch- / technische Schnittstellen Schnittstellen zu den Feuerwehren o Ortung von vermissten / verschütteten Personen o Beratung über effektive Ortungsmethoden und taktik o Koordination verschiedener Ortungsmittel und -methoden o Erkundungs- und Lotsenaufgaben o Sicherung und Absperrung der Einsatzstelle Seite: 9 von 35
10 Schnittstellen zu Sanitäts- und Rettungsdiensten o Mitwirkung bei Rettungsmaßnahmen und Erste Hilfe Schnittstellen zu Polizei und Bundespolizei o Ortung, Vordringen und Rettungsmaßnahmen von/zu vermissten, abgängigen und verschütteten Personen o Sicherung und Absperrung der Einsatzstelle Warnung der Bevölkerung (bei Evakuierung etc.) Schnittstellen zu Versorgungs- / Entsorgungsunternehmen o Bedingte Ortung von Leckagen an/von Ver- und Entsorgungsleitungen o technische Sicherungsarbeiten Schnittstellen im taktischen Zusammenwirken der Einheiten Schnittstellen bestehen zu weitgehend allen Fachgruppen des THW. Zusätzliche Schnittstellen bestehen u. U. zu den Gruppen der SEEBA. Einsatzoption Massenanfall Verletzter o Schnittstellen bestehen zu den Fachgruppen Bergung, Beleuchtung, Räumen, Elektroversorgung über die gesamte Bandbreite der Einsatzmöglichkeiten wie in den Einzelaufgaben dargestellt. Einsatzoption Gebäudeschaden durch Brand oder Explosion o wie oben; zusätzlich zu Fachgruppe Infrastruktur Einsatzoption Großschadenlagen o Betrieb von Melde- und Lotsenstellen, Lageerkundung o Bereitstellung von Personal und Transportkapazität Einsatzoption Erdbeben o Schnittstellen bestehen zu den Fachgruppen Bergung, Beleuchtung, Räumen, Elektroversorgung und Infrastruktur über die gesamte Bandbreite der Einsatzmöglichkeiten wie in den Einzelaufgaben dargestellt. Seite: 10 von 35
11 3 Gliederungsbild 3.1 Fachgruppe Ortung, Typ A Stärke: 0/3/9/12 (+12)* Fachgruppe Ortung Typ A O (A) StAN: Mannschaftstransportwagen Anhänger Rettungshunde * Helfer/in der Reserve: Zum Erreichen der taktischen Stärke (als Ausgleich für Abwesenheiten durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Unabkömmlichkeiten der Helfer/innen) können bis zur doppelten taktischen Stärke weitere Fachhelfer/innen positioniert werden. Seite: 11 von 35
12 3.2 Fachgruppe Ortung, Typ B Stärke: 0/2/7/9 (+9)* Fachgruppe Ortung Typ B O (B) StAN: Mannschaftstransportwagen * Helfer/in der Reserve: Zum Erreichen der taktischen Stärke (als Ausgleich für Abwesenheiten durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Unabkömmlichkeiten der Helfer/innen) können bis zur doppelten taktischen Stärke weitere Fachhelfer/innen positioniert werden. Seite: 12 von 35
13 4 Ausstattung 4.1 Geräteausstattung Die Fachgruppe Ortung verfügt über technisch-/ elektronische Ortungsgeräte, Geräte zur Ersterkundung, Sanitäts-, Rettungs- und Sicherungsgerät. Die Fachgruppe Ortung, Typ A verfügt darüber hinaus über eine spezifische Rettungshunde-Ausstattung. Die Rettungshunde werden von den THW-Rettungshundeführern privat bereitgestellt. Soweit örtlich vorhanden, wird eine Kooperation mit anderen Rettungshundeführenden Organisationen angestrebt (siehe gesonderte Regelung) Verschütteten-Suchgerät Die FGr O verfügt jeweils über zwei Verschütteten-Suchgeräte. Grundsätzlich ist das erste ein elektronisch-akustisches Ortungsgerät. Das zweite Ortungsgerät ist je FGr in unterschiedlicher Technologie vorgesehen (z. B. Video-Endoskop-, Wärmebild-, elektromagnetische Gerätetechnik), so dass die FGr O im LV eine Auswahl an allen aktuellen Ortungstechniken zum Einsatz bringen können. 4.2 Mannschaftstransportwagen (MTW) Typ: LKW Kombi, 1,1 t Nutzlast, geschlossen, Hochdach, Sitzplätze Der Mannschaftstransportwagen dient zum Transport der Einsatzkräfte sowie der Fachgruppenausstattung Einzelne Verwendungsmöglichkeiten: Transportfahrzeug: o Transport von Helfern der Fachgruppe und deren persönlicher Ausstattung sowie o der Geräte-, Werkzeug- sowie einsatzbedingter Sonderausstattung der FGr Zugfahrzeug: o Zugfahrzeug für Anhänger bis 2 t zgg 4.3 Anhänger Rettungshunde (Anh Hund) Typ: Anhänger, 1 t Nutzlast, Tandem-Achse, 6 Hunde-Transportboxen Der Anhänger dient zum Transport der Rettungshunde und deren Ausstattung. Seite: 13 von 35
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15 5 Funktions- und Helferübersicht 5.1 Fachgruppe Ortung, Typ A Funktion Zusatzfunktion Anzahl in Einheit Gruppenführer/in (GrFü) Technische/r Berater/in Ortung (TeBe O)* 1 Truppführer/in (TrFü) Fachhelfer/in 1 x Technische/r Berater/in Ortung 1 x Ausbilder/in biologische Ortung 6 x Rettungshundeführer/in (RettHuFü) mit 6 x Rettungshund (RettHu) 2 x Sanitätshelfer/in (SanHe) 2 x Bediener/in technisches Ortungsgerät (Bed tog) 2 x Kraftfahre/in r BE (Kf BE) / Sprechfunker/in (SprFu) 2 9 Gesamt: 12 Helfer/in der Reserve 12 Besondere Regelungen: Die Rettungshundekomponente der Fachgruppe Ortung, Typ A ist nur dann einsatzfähig, wenn mindestens 3 geprüfte einsatzfähige Rettungshundeteams (Hundeführer/in und Hund) nach DIN Trümmer vorhanden sind. Nach erfolgreicher Ausbildung und Prüfung der Teilaufgabe Trümmersuche kann zusätzlich die Prüfung für die Teilaufgabe Suche in der Fläche abgelegt werden. 5.2 Fachgruppe Ortung, Typ B Funktion Zusatzfunktion Anzahl in Einheit Gruppenführer/in (GrFü) Technische/r Berater/in Ortung (TeBe O)* 1 Truppführer/in (TrFü) Technische/r Berater/in Ortung 1 Fachhelfer/in 5 x Bediener/in technisches Ortungsgerät (Bed tog) 2 x Sanitätshelfer/in (SanHe) 2 x Kraftfahrer/in BE (Kf BE) / Sprechfunker/in (SprFu) 7 Gesamt: 9 Helfer/in der Reserve 9 Seite: 15 von 35
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17 6 Funktionsbeschreibungen 6.1 Gruppenführer/in Ortung (GrFü O) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: ja 1.4 Zusatzfunktion: nein 1.5 besondere Funktion gem. 8 (1) THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Zugführer/in TZ ja 1.7 Vorgesetzter von: Truppführern/innen und Helfern/innen seiner/ihrer Fachgruppe 1.8 Vertreten durch (Funktion): Truppführer/in seiner/ihrer Fachgruppe 1.9 Vertreter von (Funktion): Befugnisse: Weisungsbefugnis gegenüber Truppführern/innen und Helfern/innen seiner/ihrer Gruppe Unterschriftsbefugnis i.a. 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die Gruppenführer/in führt die Helfer/innen seiner/ihrer Gruppe und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung seiner/ihrer Gruppe entsprechen, und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen. Der/die Gruppenführer/in berät den/die Zugführer/in / Einsatzleiter/in insbesondere in Fragen der Fachkunde seiner/ihrer Gruppe. Zu seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere: Durchführung und Überwachung der Fachgruppentätigkeit entsprechend der StAN- Aufgabe Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern/innen seiner/ihrer Gruppe die Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Gruppe Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen Seite: 17 von 35
18 Führung der Gruppe im Einsatz Dokumentation des Einsatzes Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse Herstellung und Aufrechterhaltung von Verbindungen zu übergeordneten und nachgeordneten Stellen Regelung der Versorgung seiner/ihrer Gruppe Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen. Der/die Gruppenführer/in unterstützt die Geschäftsstelle und die Dienststelle des/r Landesbeauftragten im Rahmen seiner Fachaufgabe bei der Vorbereitung und Durchführung überörtlicher und überregionaler Übungen und Ausbildungsveranstaltungen der Einsatzausbildung. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Die Funktion erfordert neben einem sicheren Auftreten insbesondere Führungseigenschaften, Erfahrungen in der Menschenführung, Einfühlungsvermögen und Organisationstalent. Einsatzbefähigung Fachausbildung, Ausbildung zum/r Unterführer/in O 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: Führen in besonderen Einsatzsituationen für UFü Ausbildungslehre 3.6 Sonstiges: Zusatzfunktion: Technische/r Berater/in Ortung 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r mit Befristung auf fünf Jahre erneute Berufung möglich 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: schriftlich mit Urkunde 4.5 zu unterrichten ist: Geschäftsstelle Seite: 18 von 35
19 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Gruppenführer/in Seite: 19 von 35
20 6.2 Truppführer/in Ortung (TrFü O) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: ja 1.4 Zusatzfunktion: nein 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) ja THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer/in seiner/ihrer Gruppe 1.7 Vorgesetzter von: Helfern/innen seines/ihres Trupps 1.8 Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Gruppenführer/in Ortung 1.10 Befugnisse: Weisungsbefugnis gegenüber den Helfern/innen seines/ihres Trupps Unterschriftsbefugnis i.a. 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die Truppführer/in führt die Helfer/innen seines/ihres Trupps und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung der Gruppe entsprechen und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen. Zu seinen/ihres Aufgaben gehören insbesondere: Durchführung und Überwachung der Tätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern/innen seines/ihres Trupps Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen Führung des Trupps im Einsatz Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: Die Funktion erfordert neben einem sicheren Auftreten insbesondere Führungseigenschaften, Seite: 20 von 35
21 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Erfahrungen in der Menschenführung, Einfühlungsvermögen und Organisationstalent. Einsatzbefähigung Fachausbildung Ausbildung zum/r Unterführer/in O 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: Führen in besonderen Einsatzsituationen für UFü Ausbildungslehre 3.6 Sonstiges: Zusatzfunktion: Technische/r Berater/in Ortung 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r - mit Befristung auf fünf Jahre - erneute Berufung möglich 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: schriftlich mit Urkunde 4.5 zu unterrichten ist: Geschäftsstelle 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Truppführer/in Seite: 21 von 35
22 6.3 Technische/r Berater/in Ortung (TeBe O) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.2 Funktion: nein Zusatzfunktion: 1.3 besondere Funktion gem. 8(1) nein THW-Mitwirkungsverordnung: 1.4 Vorgesetzter ist: Zugführer/in 1.5 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: -.- ja 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die TeBe O berät Einsatzleiter/innen und Einheitsführer/innen über das Spektrum möglicher Ortungsmethoden und techniken, die Einsatztaktik und insbes. über den Einsatz von FGr O mit den besonderen Fähigkeiten im Verbund von Fachpersonal, Ortungstechnik und Rettungshunden. Außerhalb von Einsätzen hält er/sie Verbindung mit Ortungseinheiten Dritter und tauscht Erfahrungen aus. ständige Informationsgewinnung über die THW- Ortung (Taktik, Personal, Technik, RettHu, Dislozierung, etc.) dto. über Ortungspotenziale Dritter Mitwirkung bei der Einsatzvorbereitung THW / Dritte konkrete Beratung von Einsatzleitern/innen, Einheitsführern/innen und Ortungspersonal im Einsatzfall Erfahrungsaustausch mit FGr O und Dritten Die technische Beratung impliziert keine Führungsbefugnis! 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse Die Funktion erfordert sicheres Auftreten, umfangreiche Ortungserfahrungen und -Kenntnisse, Einfühlungsvermögen und Organisationstalent. Seite: 22 von 35
23 (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: 3.6 Sonstiges: abgeschlossene Ausbildung zum/r Unterführer/in O 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r 4.3 Abberufung / Alter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt durch: 4.5 zu unterrichten ist: Geschäftsführer/in 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: nein Seite: 23 von 35
24 6.4 Bediener/in technisches Ortungsgerät (Bed tog) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: nein 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) THW-Mitwirkungsverordnung: nein 1.6 Vorgesetzter ist: Truppführer/in 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die Bediener/in technisches Ortungsgerät (Bed tog) betreibt die Ortungsgeräte seiner/ihrer FGr und wirkt bei der Erfüllung der Aufgaben der FGr O mit. Der/die Bed tog muss allgemeine Erkundungen von Schadensgebieten durchführen, durch Überwinden von Hindernissen zu Schadenstellen vordringen, das/die Ortungsgerät/e sach- und fachgerecht einsetzen die technisch/elektronische Ortung durchführen, auswerten und melden, die Ortungsergebnisse und erkenntnisse dokumentieren Schäden und Verluste melden, techn. Instandhaltung durchführen und ggf. auf Ersatzbeschaffung hinwirken auf die Einhaltung von Prüffristen achten, die Ausgabe und Rücknahme von Gerät durchführen und dokumentieren. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Seite: 24 von 35
25 Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: 3.6 Sonstiges: Einsatzbefähigung Fachausbildung Ausbildung technische Ortung 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helfer/in Seite: 25 von 35
26 6.5 Rettungshundeführer/in (RettHuFü) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: nein 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) THW-Mitwirkungsverordnung: nein 1.6 Vorgesetzter ist: Truppführer/in 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die Rettungshundeführer/in setzt seinen/ihren Rettungshund fach- und sachgerecht zur Ortung von verschütteten bzw. vermissten Personen ein. Er/sie wirkt ferner bei der Erfüllung der Aufgaben der FGr O mit. Der/die Rettungshundeführer/in muss allgemeine Erkundungen von Schadensgebieten durchführen, durch Überwinden von Hindernissen zu Schadenstellen vordringen, Verschüttete und Eingeschlossene mit Rettungshunden orten, Abgängige Personen mit Rettungshunden orten, bei Bedarf Erste Hilfe leisten. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: Einsatzbefähigung Fachausbildung 3.4 Dto. Ausbildung Rettungshundeführer/in Seite: 26 von 35
27 - für endgültige Berufung: Ausbildung Trümmer- und Flächensuche 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: 3.6 Sonstiges: 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helfer/in Seite: 27 von 35
28 6.6 Kraftfahrer/in BE (Kf BE): 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) nein THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer/in 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die Kraftfahrer/in ist für die Einsatzfähigkeit des Mannschaftstransportwagens verantwortlich. Der/die Kraftfahrer/in hat das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen. das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen. o Schäden und Verluste hat er/sie zu melden. o Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er/sie hinzuwirken. o Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er/sie zu achten. Technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen. die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Fahrerlaubnis Klasse BE 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: Einsatzbefähigung Seite: 28 von 35
29 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: Bereichsausbildung Kf, Teil Sonstiges: Zusatzfunktion Sprechfunker/in 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helfer/in Seite: 29 von 35
30 6.7 Sprechfunker/in (SprFu) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8 (1) nein THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer/in 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die Sprechfunker/in stellt Sprechfunkverbindungen her und hält sie. Der/die Sprechfunker/in hat Sprechfunkstellen zu errichten. Hierzu hat er/sie günstige Standorte für die Sprechfunkstelle auszuwählen, den Sprechfunkverkehr seiner/ihrer Teileinheit durchzuführen. die Sprechfunkausstattung seiner/ihrer Teileinheit zu Warten und zu Pflegen. o Schäden und Verluste hat er/sie zu melden. o auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er/sie hinzuwirken. o auf die Einhaltung von Prüffristen hat er/sie zu achten. die Ausgabe und Rücknahme von Sprechfunkgeräten durchzuführen und zu dokumentieren. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Einsatzbefähigung Seite: 30 von 35
31 - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: Bereichsausbildung SprFu 3.6 Sonstiges: Förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetzt vom Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helfer/in Seite: 31 von 35
32 6.8 Sanitätshelfer/in (SanHe) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) THW-Mitwirkungsverordnung: nein 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer/in 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die Sanitätshelfer/in stellt die sanitätsdienstliche Grundversorgung seiner/ihrer Teileinheit sicher. Darüber hinaus kann er/sie als Ersthelfer/in im Einsatzfall eingesetzt werden. Der/die Sanitätshelfer/in führt Erste-Hilfe-Maßnahmen für seine/ihrer Gruppe durch. kann im Einsatz als Ersthelfer/in die sanitätsdienstliche Betreuung von Leichtverletzten durchführen überprüft die Sanitätsausstattung seiner/ihrer Gruppe auf Verwendungsfähigkeit und Vollständigkeit. o Schäden und Verluste hat er/sie zu melden. o Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er/sie hinzuwirken. o Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er/sie zu achten. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Seite: 32 von 35
33 Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Einsatzbefähigung Bereichsausbildung Sanitätshelfer/in 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: jährliche Wiederholungslehrgänge 3.6 Sonstiges: 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helfer/in Seite: 33 von 35
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35 7 Materielle Ausstattung 7.1 Fachgruppe Ortung, allgemein Menge Ausstattung Sachnummer 1 SE Mannschaftstransportwagen (MTW) 2310T SE Rettungsausstattung 4240T SE Bergungsausstattung 4240T SE Sprechfunkgerätesatz, digital, HRT 5820T SE Funkgerätesatz, digital, MRT, kompakt 5820T SE Sprechfunkgerätesatz 4m-Band, Vielkanal 5820T SE Funkmeldeempfänger (FME) digital 5820T SE Megaphon, eli 5830T SE Leuchtensatz II 6230T SE Sanitätshelferausstattung 6545T SE Navigationsgerät, mobil 6605T SE Verschüttetensuchgerät, akustisch 6665T SE Verschüttetensuchgerät, Videoendoskop 6665T SE Transportkiste 8115T SE Arbeitsschutzausstattung, Ortung 8415T SE Führungs- und Meldeausstattung 8460T SE Sicherungsgerätesatz I 9905T SE Markierungsausstattung 9905T SE Hilfsgerät Ortung 9999T25000 Ergänzungsausstattung 5 SE Funkmeldeempfänger (FME) digital 5820T SE Navigationsgerät, mobil 6605T Zusatzausstattung der Fachgruppe Ortung, Typ A Menge Ausstattung Sachnummer 1 SE Anhänger Rettungshunde (Anh Hund) 2330T SE Erste-Hilfe-Ausstattung Rettungshund 6545T SE Rettungshundausstattung 8820T27015 Seite: 35 von 35
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