Stärke- und Ausstattungsnachweisung. Zugtrupp ( ZTr ) STAN-Nr.: 02-01

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1 Stärke- und Ausstattungsnachweisung Zugtrupp ( ZTr ) STAN-Nr.: Az.: Stand: F:\Transfer\Alle STAN aktuell\01 STAN ZTr doc STAN ZTr Seite 1 von 19

2 Inhaltsverzeichnis: 1 Aufgaben: Aufgaben des Zugtrupps im einzelnen: Einsatztaktik Einzelheiten zur Einsatztaktik: Schnittstellen Gliederungsbild: Ausstattung Geräteausstattung Mannschaftstransportwagen (MTW) Einzelne Verwendungsmöglichkeiten: Funktions- und Helferübersicht: Funktionsbeschreibungen (FktBbg): Zugführer (ZFü) Leiter einer THW-Führungsstelle (Lt FüSt) Zugtruppführer (ZTrFü) Kraftfahrer BE (Kf BE): Sprechfunker (SprFu) Materielle Ausstattung Zugtrupp:...19 F:\Transfer\Alle STAN aktuell\01 STAN ZTr doc STAN ZTr Seite 2 von 19

3 1 Aufgaben: Der Zugtrupp (ZTr) dient der Führung des Technischen Zuges (TZ). Ihm obliegt die taktisch-/ technische Koordination und Abwicklung von Einsätzen. Im Einsatz richtet er eine Befehlsstelle ein und betreibt diese für den Technischen Zug sowie ggf. für weitere unterstellte Einheiten / Teileinheiten. Ferner organisiert der Zugtrupp den Personal- und Materialeinsatz sowie die Logistik für die unterstellten Einheiten / Teileinheiten. Der Zugtrupp stellt die Verbindung zur übergeordneten Einsatzleitung (EL) bzw. Führungsstelle (FüSt) sowie zu benachbarten Einheiten / Organisationen her und hält diese. Im Bedarfsfall bilden ein oder mehrere Zugtrupps eine THW-Führungsstelle ohne Stab. 1.1 Aufgaben des Zugtrupps im einzelnen: Herstellen und Halten der Verbindung zur übergeordneten Führungsstelle sowie zu den unterstellten Einheiten / Teileinheiten mit den ihm zur Verfügung stehenden Führungsmitteln Zugführungs- und andere Führungsaufgaben Koordinierung, Personal- und Materialeinsatz der ihm unterstellten Kräfte Erkundung Einrichtung und Betrieb von Lotsenstellen und Meldeköpfen Logistik für die unterstellten Teil-/Einheiten Einsatz des MTW Transport von Einsatzkräften und Material zu und von der Einsatzstelle Sicherung bzw. Absperrung von Einsatzstellen Zusammenarbeit mit den Fachgruppen FK und Log Einrichtung und Betrieb einer THW-Führungsstelle ohne Stab für sonstige Führungsaufgaben Zusammenarbeit mit den LuK in der THW- Behördenstruktur (bei Bedarf) F:\Transfer\Alle STAN aktuell\01 STAN ZTr doc STAN ZTr Seite 3 von 19

4 2 Einsatztaktik Der Zugführer (ZFü) führt die ihm unterstellten Einheiten / Teileinheiten. Er bedient sich hierfür des Zugtrupps als Managementinstrument zum Führen von Einheiten / Teileinheiten des THW. Nach der Führungslehre sind das zwischen 3-5 Teil-/Einheiten. Im Einzelfall können auch bis zu 7 Gruppen bzw. Kräfte in vergleichbarer Stärke geführt werden. Der Zugtrupp kann auch als Führungsinstrument für sonstige Aufgaben z.b. Meldekopf für einen Einsatz- bzw. Bereitstellungsraum Führungsstelle ohne Stab (z.b. zur Führung von Bereitschaften oder vergleichbare Kräfte-Zusammenfassungen) Koordinierungsstelle für Sonderaufgaben (z.b. Transporte, Lager-/Umschlagplätze) eingesetzt werden. Der Zugführer führt den TZ taktisch. Er veranlasst mit Unterstützung seines ZTr die Umsetzung der von der Einsatzleitung erteilten Auftrag zur Abwehr von Gefahren durch möglichst wirkungsvollen Einsatz der ihm unterstellten Kräfte. Dabei hat der ZTr zunächst den erteilten Auftrag und die Lage schnell zu erfassen, zu beurteilen und die Entscheidung für den Einsatz der THW-Kräfte zu treffen. Der Einsatz der Gruppen ist dabei zu koordinieren. Die Gruppenführer führen ihre Gruppen technisch eigenverantwortlich nach Auftragserteilung durch den Zugführer. 2.1 Einzelheiten zur Einsatztaktik: Der ZTr stellt die Verbindung zur übergeordneten Führungsstelle sowie zu den unterstellten Teil-/Einheiten mit den ihm zur Verfügung stehenden Führungsmitteln sicher und hält diese. Der ZTr organisiert die Logistik für die unterstellten Teil-/Einheiten bei Bedarf in Zusammenarbeit mit den Fachgruppen FK und Log. Der ZTr fordert Verstärkung bzw. Ablösung bei der vorgesetzten Führungsstelle bzw. beim Bedarfsträger an. In deren Auftrag kann er auch Anforderungen direkt an die THW-Behördenstruktur richten. Bei Einsätzen außerhalb der Gefahrenabwehr erfolgt die Anforderung nach Absprache mit dem Bedarfsträger ( Kostenträger) in der THW-Behördenstruktur. Der ZTr errichtet und betreibt eine THW-Führungsstelle ohne Stab für sonstige Führungsaufgaben. Führungsstellen ohne Stab können auch durch 2 Zugtrupps oder einem ZTr und Teilen der Fachgruppe FK gebildet werden. Ein ZTr kann auch als Führungsgruppe für einen Verband eingesetzt werden (Stufe 1, ca. 3-5 Züge, Helfer) Der ZTr arbeitet bei Bedarf mit den LuK in der THW- Behördenstruktur zusammen. F:\Transfer\Alle STAN aktuell\01 STAN ZTr doc STAN ZTr Seite 4 von 19

5 2.2 Schnittstellen Schnittstellen im taktischen Zusammenwirken der THW- Einheiten zu THW-Führungsstellen zum Führungstrupp FK zur LuK in der THW Behördenstruktur (OV, GSt, LV) zu anderen THW Einheiten / Teileinheiten zur FGr Logistik Taktisch- / technische Schnittstellen zu Dritten - wie z.b. Feuerwehr, Sanitäts- und Rettungsorganisationen, Polizei, BGS, Verund Entsorger sowie andere Bedarfsträger. zu Führungsstellen und Einsatzleitungen des/der Bedarfsträger zu ihm unterstellten Einheiten/Teileinheiten anderer Organisationen zu sonstigen Verantwortlichen. F:\Transfer\Alle STAN aktuell\01 STAN ZTr doc STAN ZTr Seite 5 von 19

6 3 Gliederungsbild: 1 / 1 / 2 = 4 Zugtrupp ZTr Stand: 01/2004 STAN Mannschaftstransportwagen (MTW) F:\Transfer\Alle STAN aktuell\01 STAN ZTr doc STAN ZTr Seite 6 von 19

7 4 Ausstattung 4.1 Geräteausstattung Die Geräteausstattung des Zugtrupps umfasst neben Kommunikations- und Führungsmitteln auch Geräte zur Verkehrssicherung, Ersterkundung sowie Mess-/Warngeräte für gefährliche Gase. 4.2 Mannschaftstransportwagen (MTW) Typ: LKW Kombi, geschlossen, Hochdach, 1,1 t Nutzlast, 1+8 Plätze Der Mannschaftstransportwagen (MTW) ist ein Multifunktionsfahrzeug für den Aufgabenbereich des Zugtrupps und darüber hinaus für weitere Aufgaben des Technischen Zuges Einzelne Verwendungsmöglichkeiten: 1. Zugtrupp- und Führungsfahrzeug Aufnahme des Zugtrupps zum Transport Arbeitsplatz / Befehlsstelle der Zugführung ggf. Arbeitsplatz einer THW-Führungsstelle ohne Stab Sprechfunkverbindung über festeingebautes Funkgerät 4m-Band 2. Transport von Einsatzkräften zu und von der Einsatzstelle Nachführung von Verstärkung (bei Ausrücken der Einsatzfahrzeuge mit Teilbesatzung Transport von Personal der Teileinheiten Transport von Ablösungs- oder Reservepersonal 3. Transport für die Zug-Logistik, Nachführung von Sondergerät Transporte zur Eigenversorgung Zuführung von zusätzlicher Ausstattung 4. Erkundungs- und Lotsenaufgaben 5. Sicherung und Absperrung von Einsatzstellen bzw. Einsatzstellenzufahrten F:\Transfer\Alle STAN aktuell\01 STAN ZTr doc STAN ZTr Seite 7 von 19

8 5 Funktions- und Helferübersicht: Funktion Zusatzfunktion Anzahl in Einheit Zugführer (ZFü) Leiter einer THW-FüSt (Lt FüSt) 1 Zugtruppführer (ZTrFü) stellvertretender Zugführer (stv ZFü) 1 Fachhelfer Kraftfahrer BE (Kf BE) / Sprechfunker (SpFu) 2 Gesamt: 4 F:\Transfer\Alle STAN aktuell\01 STAN ZTr doc STAN ZTr Seite 8 von 19

9 6 Funktionsbeschreibungen (FktBbg): 6.1 Zugführer (ZFü) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband (OV) 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: ja 1.4 Zusatzfunktion: nein 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) ja THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Ortsbeauftragter 1.7 Vorgesetzter von: Gruppenführer der ihm unterstellten Einheiten Stand: 12/ Vertreten durch (Funktion): Zugtruppführer 1.9 Vertreter von (Funktion): Befugnisse: Weisungsbefugnis gegenüber seinen Unterführern und Helfern Unterschriftsbefugnis i.a. 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der ZFü ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines TZ verantwortlich. Der ZFü ist dem OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges verantwortlich. 1. Der ZFü sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere: 2. den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt, 3. die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet, 4. Unterführer auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt. 5. Der Zugführer hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken. 6. Der Zugführer ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere: - die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt, - die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet, - im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt, - Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Orga- F:\Transfer\Alle STAN aktuell\01 STAN ZTr doc STAN ZTr Seite 9 von 19

10 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: nisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt, - die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt. 7. Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt. Die Funktion erfordert neben einem sicheren Auftreten insbesondere Führungseigenschaften, Erfahrungen in der Menschenführung, Einfühlungsvermögen und Organisationstalent. - Basisausbildung I - Basisausbildung II, - alternativ: Fachkunde UFüAnw*) / Ausbilder - Führungssystem UFüAnw Fü-Teil Fach-Teil *) - Führungssystem FüAnw Modul: FüGrdlg Modul: ZFü Modul: ÖA im Einsatz (*beliebige FGr) 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: - Modul: Führer von Verbänden - Modul: Führen unter besonderen Bedingungen im Einsatz - Modul: Projektmanagement - Modul: Fortbildung ZFü 3.6 Sonstiges: Zusatzfunktion: Leiter einer THW-Führungsstelle (erfordert zusätzliche Ausbildung: s. FktBbg) 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Ortsbeauftragter 4.2 wird vollzogen durch: Geschäftsführer 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: schriftlich mit Urkunde 4.5 zu unterrichten ist: - zuständige KatS-/GA-Behörden - zust. Leitstellen (FW, San, Polizei) - FW, Polizei, HiOrg im OV-Bereich 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Zugführerin, Zugführer 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: nein 5.3 Empfänger von MAE ja F:\Transfer\Alle STAN aktuell\01 STAN ZTr doc STAN ZTr Seite 10 von 19

11 6.2 Leiter einer THW-Führungsstelle (Lt FüSt) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Organisationseinheit: THW-Führungsstelle 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja, nur im Einsatz 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) nein THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Leiter der vorgesetzten FüSt 1.7 Vorgesetzter von: allen unterstellten Kräften Stand: 12/ Vertreten durch (Funktion): Leiter des Stabes 1.9 Vertreter von (Funktion): Befugnisse: Anordnungsbefugnis für seinen Zuständigkeitsbereich, Unterschriftsbefugnis i.a. 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der Leiter der THW-FüSt führt diese im Auftrag des Bedarfsträgers. Er trägt die Verantwortung für den Einsatz in seinem Zuständigkeitsbereich und hat Koordinationsaufgaben nach innen und außen. Der Leiter der THW-FüSt 1. trägt die Verantwortung für den Einsatz in seinem Zuständigkeitsbereich 2. sichert den Einsatzerfolg 3. setzt den Einsatzauftrag in Form der Auftragstaktik um 4. Koordiniert den Einsatz nach innen und außen 5. trägt die Verantwortung für die Öffentlichkeitsarbeit (nur bei Bedarf und in Abstimmung mit dem Einsatzleiter des Bedarfsträgers) 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Die Funktion erfordert neben einem sicheren Auftreten insbesondere Führungseigenschaften, Erfahrungen in der Menschenführung, Einfühlungsvermögen und Organisationstalent. Abgeschlossene Ausbildung zum Zugführer - Modul: Führen in der THW-FüSt, Teil SG 1,2,3 - Modul: Führen in der THW-FüSt, Teil SG 4 und 6 - Modul: Führen in der THW-FüSt, Teil FüSt in verschiedenen Einsatzoptionen F:\Transfer\Alle STAN aktuell\01 STAN ZTr doc STAN ZTr Seite 11 von 19

12 - Modul: Öffentlichkeitsarbeit im Einsatz 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: - Modul: Projektmanagement - Modul: Fortbildung Grundlagen der Führung - Modul: Fortbildung Führung / FüSt - Modul: FaBe in FüSt der Bedarfsträgers - Modul: Führen unter besonderen Bedingungen im Einsatz 3.6 Sonstiges: 4. Berufung, Abberufung: Temporär! Keine, Einsetzung gemäß DV Vorschlag erfolgt von: Je nach Zuständigkeit: OB, GF, LB 4.2 wird vollzogen durch: Bedarfsträger: Zust. Einsatzleiter (EL/TEL/ÖEL/ etc.) - - THW: Je nach Zuständigkeit: OB, GF, LB 4.3 Abberufungsalter: entf. 4.4 erfolgt: entf. 4.5 zu unterrichten ist: entf. 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: nein 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: nein 5.3 Empfänger von MAE: nein F:\Transfer\Alle STAN aktuell\01 STAN ZTr doc STAN ZTr Seite 12 von 19

13 6.3 Zugtruppführer (ZTrFü) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: ja 1.4 Zusatzfunktion: nein 1.5 besondere Funktion gem. 8 (1) nein THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Zugführer 1.7 Vorgesetzter von: Helfer seines Zugtrupps 1.8 Vertreten durch (Funktion): --- Stand: 10/ Vertreter von (Funktion): Zugführer 1.10 Befugnisse: Weisungsbefugnis gegenüber den Helfern des Zugtrupps Unterschriftsbefugnis i.a. 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der ZTrFü ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines Zugtrupps verantwortlich. 1. Der ZTrFü ist dem ZFü gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps verantwortlich. 2. Der ZTrFü sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zugtrupps entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere: - den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt, - die Ausbildung durchführt oder überwacht, 3. Der ZTrFü hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden. 4. Der ZTrFü ist verantwortlich die Durchführung der seiner Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbes.: - die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt, - die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet, - im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt, - Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt, - die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt. F:\Transfer\Alle STAN aktuell\01 STAN ZTr doc STAN ZTr Seite 13 von 19

14 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Die Funktion erfordert neben einem sicheren Auftreten insbesondere Führungseigenschaften, Erfahrungen in der Menschenführung, Einfühlungsvermögen und Organisationstalent. - Basisausbildung I - Basisausbildung II, - alternativ: Fachkunde UFüAnw*) / Ausbilder - Führungssystem UFüAnw Fü-Teil Fach-Teil *) - Führungssystem FüAnw Modul: FüGrdlg Modul: ZFü Modul: ÖA im Einsatz (*beliebige FGr) 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: - Modul: Führer von Verbänden - Modul: Führen unter besonderen Bedingungen im Einsatz - Modul: Projektmanagement - Modul: Fortbildung ZFü 3.6 Sonstiges: Der Zugtruppführer ist der stv. Zugführer. 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Ortsbeauftragter 4.2 wird vollzogen durch: Geschäftsführer 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: schriftlich mit Urkunde 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Zugtruppführerin, Zugtruppführer 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: nein 5.3 Empfänger von MAE: nein F:\Transfer\Alle STAN aktuell\01 STAN ZTr doc STAN ZTr Seite 14 von 19

15 6.4 Kraftfahrer BE (Kf BE): 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) nein THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Zugtruppführer 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: Stand: 10/ Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der Kraftfahrer ist für die Einsatzfähigkeit des Mannschaftstransportwagens verantwortlich. Der Kraftfahrer hat 1. das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen. - das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen. - Schäden und Verluste hat er zu melden. - Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken. 1. Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten. 2. Technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen. 3. die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Fahrerlaubnis Klasse BE 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: - Basisausbildung I - Bereichsausbildung Kf, Teil 1 F:\Transfer\Alle STAN aktuell\01 STAN ZTr doc STAN ZTr Seite 15 von 19

16 3.6 Sonstiges: 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragter 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helferin, Helfer 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: Kraftfahrer 5.3 Empfänger von MAE: nein F:\Transfer\Alle STAN aktuell\01 STAN ZTr doc STAN ZTr Seite 16 von 19

17 6.5 Sprechfunker (SprFu) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8 (1) nein THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Zugtruppführer 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: Stand: 10/ Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der Sprechfunker stellt Sprechfunkverbindungen her und hält sie. Der Sprechfunker hat 1. Sprechfunkstellen zu errichten. Hierzu hat er günstige Standorte für die Sprechfunkstelle auszuwählen, 2. den Sprechfunkverkehr seiner Teileinheit durchzuführen. 3. die Sprechfunkausstattung seiner Teileinheit zu Warten und zu Pflegen. - Schäden und Verluste hat er zu melden. - auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken. - auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten. 4. die Ausgabe und Rücknahme von Sprechfunkgeräten durchzuführen und zu dokumentieren. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. - Basisausbildung I - Bereichsausbildung SprFu F:\Transfer\Alle STAN aktuell\01 STAN ZTr doc STAN ZTr Seite 17 von 19

18 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: 3.6 Sonstiges: förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetzt vom Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragter 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helferin, Helfer 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: Sprechfunker 5.3 Empfänger von MAE: nein F:\Transfer\Alle STAN aktuell\01 STAN ZTr doc STAN ZTr Seite 18 von 19

19 7 Materielle Ausstattung Zugtrupp: Stand: Menge Ausstattung Sachnummer 1 SE Mannschaftstransportwagen (MTW) 2310T SE Führungs- und Meldeausstattung 8460T SE Feuerlöscher, 12 kg, Brandklasse ABC 4210T SE Erkundungsgerät 4240T SE Mobiltelefon mit Zubehör (Siehe Anm. 1) 5805T SE Sprechfunkgerät, 4 m-band, Vielkanal, mit Zubehör 5820T SE Handsprechfunkgerät, 2 m-band, Vielkanal 5820T SE Leitungsroller mit 25 m Kabel und mind. 3 Steckdosen 6150T SE Kopf-/Handleuchte, ex-geschützt 6230T SE Handweitleuchte, 100 mm/d, ex-geschützt 6230T SE Wartungs- und Instandsetzungssatz Leuchte 6230T EA Leuchtstoff-Handlampe 2 x 8 W, 230 V 6230T SE Multiwarngerät gefährliche Gase 6665T SE Transportkiste mit Deckel 8115T SE Sicherungsgeräte, Zusst. I, Verkehr, allgem. Gefahrenstelle 9905T21016 FB: Ausstattung, die fremdbeschafft (FB) beigestellt werden kann: 1 SE Notebook mit Drucker und Zubehör (FB) (Siehe Anm. 2) 7021T SE GPS Handempfänger mit Zubehör (FB) 6605T SE Navigationssystem Kfz (FB) 2540T SE Melder-Fahrrad (FB) 2340T EA Megaphon, eli (FB) 5830T30050 Anm. 1: MobFu-Ausstattung: Es wird eine verbindliche Regelung für die Beschaffung und Unterhaltung einer bestimmten Anzahl von Handys für den operativen und administrativen Bedarf der OV erstellt. Anm. 2: IT-Ausstattung in Einheiten: Die Verwendung der für die ZTr, FGr BrB und Log unter FB vorgesehene IT-Ausstattung wird im Rahmen der Schwerpunkt-PG IT-gestützte Einsatzführung definiert und in eine verbindliche Regelung gefasst. Von einer Beschaffung bzw. Beistellung ist bis dahin abzusehen. F:\Transfer\Alle STAN aktuell\01 STAN ZTr doc STAN ZTr Seite 19 von 19

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