Stärke- und Ausstattungsnachweisung. 1. Bergungsgruppe ( B 1 ) STAN-Nr

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1 Stärke- und Ausstattungsnachweisung 1. Bergungsgruppe ( B 1 ) STAN-Nr Az.: Stand: F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 1 von 29

2 Inhaltsverzeichnis: 1 Aufgaben: Aufgaben der 1. Bergungsgruppe im einzelnen: Einsatztaktik Ergänzung: Schnittstellen Taktische / technische Schnittstellen zu Dritten Gliederungsbild: Ausstattung Geräteausstattung Gerätekraftwagen I (GKW I) Einzelne Verwendungsmöglichkeiten Anhänger, 7 t, div. Aufbau (Anh 7 t) [75 % Fremdbeschaffung */ FB] Anhänger 7 t, Runge (Anh 7 t Ru) Gabelstapler, 30 kn [100 % Fremdbeschaffung / FB] Funktions- und Helferübersicht: Funktionsbeschreibungen: Gruppenführer Bergung (GrFü B) Truppführer Bergung (TrFü B) Atemschutzgeräteträger (AGT) / ABC-Helfer THW-Schweißer / Brennschneider (SBr) Kraftfahrer CE (Kf CE) Sprechfunker (SprFu) Sanitätshelfer (SanHe) Gabelstaplerfahrer (StaplerKf) Materielle Ausstattung 1. Bergungsgruppe:...27 F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 2 von 29

3 1 Aufgaben: Die 1. Bergungsgruppe (B 1) rettet Menschen und Tiere und birgt Sachwerte aus Gefahrenlagen. Sie führt Sicherungsarbeiten in Schadenstellen durch, leistet leichte Räumarbeiten und richtet Wege und Übergänge her. Ferner unterstützt sie technisch und personell die Fachgruppen des THW. 1.1 Aufgaben der 1. Bergungsgruppe im einzelnen: Die Bergungsgruppe erkundet Schadenlagen dringt durch Überwinden oder Wegräumen von Hindernissen zu Schadenstellen vor ortet Verschüttete und Eingeschlossene rettet Verschüttete und Eingeschlossene und leistet dabei "Erste Hilfe" transportiert Verletzte aus Gefahrenbereichen führt technische Sicherungsarbeiten durch und legt ggf. einsturzgefährdete Bauwerksteile nieder rettet Tiere und birgt Sachwerte und transportiert diese aus Gefahrenbereichen birgt Leichen und Kadaver bekämpft im Rahmen von Rettungs-/Bergungsmaßnahmen besondere Gefahren (z. B. Wasser, Entstehungsbrände, etc.) leuchtet Schadenstellen aus baut behelfsmäßige Stege und kleine Brücken rettet Menschen und Tiere und birgt Sachwerte aus Wassergefahren leistet Arbeiten bei Uferbefestigungen, Damm- und Deichsicherung beräumt Schadenstellen zur Beseitigung anhaltender Störungen sichert Objekte mit Abstützsystemen. F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 3 von 29

4 2 Einsatztaktik Die 1. Bergungsgruppe (B 1) ist die universellste Gruppe im Technischen Zug (TZ). Das Personal und die Ausstattung sind auf die Bewältigung eines möglichst breiten Aufgabenspektrums ausgerichtet. Die Ausstattung ist weitestgehend absetzbar, tragbar und autark einsetzbar. In der Regel wird diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz kommen, insbesondere als THW-Schnelleinsatzgruppe [THW-SEG]. Sie wird ergänzt und unterstützt durch die 2. Bergungsgruppe mit alternativer oder leistungsfähigerer Technik oder durch THW-Fachgruppen (FGr). Sie unterstützt besonders die FGr, da diese meist auf die Allgemein-Ausstattung der BGr angewiesen sind. 2.1 Ergänzung: Jeweils mindestens zweimal pro Landes-/Länderverband wird die Ausstattung der 1. Bergungsgruppe durch eine universelle Abstütz- und Sicherungs-Komponente aus Holzbauteilen Abstütz-System Holz (ASH) ergänzt. Einmal pro OV wird den Bergungsgruppen ein Einsatz-Gerüst-System (EGS) für ein vielseitiges Verwendungsspektrum bei Rettungs-, Bergungs-, Sicherungsarbeiten beigestellt. 2.2 Schnittstellen Zugtrupp bzw. EL / THW-FüSt 2. Bergungsgruppe (verfügt über alternative bzw. leistungsfähigere Ausstattung) Für 1. und 2. Bergungsgruppe gelten gleichermaßen die Schnittstellen zu allen Fachgruppen sowie zu Einheiten Dritter Taktische / technische Schnittstellen zu Dritten Schnittstellen zu den Feuerwehren - Rettungsmaßnahmen von Menschen und Tieren - Bergung von Leichen, Kadavern und Sachwerten - technischen Sicherungsmaßnahmen z.b. durch Abstützen, Abspannen und Aussteifen - Heben, Bewegen und Trennen von Bauteilen, Trümmern, etc. - Niederlegung von Gebäude-/ Bauwerksteilen - Unterstützung bei der Überwindung von Hindernissen - Sicherung und Absperrung der Einsatzstelle - Bekämpfung von Entstehungsbränden - Ortung von vermissten / verschütteten Personen - Ausleuchtungsmaßnahmen - Erkundungs- und Lotsenaufgaben Schnittstellen zu Sanitäts- und Rettungsdiensten - Sicherung und Absperrung der Einsatzstelle F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 4 von 29

5 - Rettungsmaßnahmen - Vordringen zu Verletzten - Ortung von Verletzten - Leisten von Erster Hilfe - Ortung von vermissten / verschütteten Personen Schnittstellen zu Polizei und BGS - Sicherung und Absperrung der Einsatzstelle - Sicherungsmaßnahmen - Absperrmaßnahmen - Warnung der Bevölkerung (bei Evakuierung etc.) - Such- und Ortungsaufgaben - Bergung von Leichen, Kadavern und Sachwerten - Erkundungs- und Lotsenaufgaben Schnittstellen zu Versorgungs- / Entsorgungsunternehmen - technischen Sicherungsarbeiten - Unterstützung bei der Überwindung von Hindernissen. F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 5 von 29

6 3 Gliederungsbild: 0 / 2 / 7 = 9 1. Bergungsgruppe B 1 Stand: 12/2003 STAN Gerätekraftwagen I (GKW I) Anhänger, 7 t, div. Aufbau (Anh 7 t) [75% FB] ASH Abstütz-System-Holz* Anhänger, 7 t, Runge (Anh 7 t, Ru) Gabelstapler, 30 kn (Stapler 3 t) [FB] *(mind. 2 x pro LV) F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 6 von 29

7 4 Ausstattung 4.1 Geräteausstattung Die Geräteausstattung der 1. BGr ist weitestgehend absetzbar, tragbar und autark einsetzbar (Eigenantrieb). Sie umfasst ein umfangreiches Sortiment an Werkzeugen und Geräten zur Rettung und Bergung, handwerklicher Bearbeitung von Holz, Metall und Stein, Sicherung von Personen und Einsatzstellen, zum Trennen, Heben und Bewegen von Trümmern, Bauteilen, etc., Bau von Hilfskonstruktionen und vieles andere mehr. 4.2 Gerätekraftwagen I (GKW I) Typ: LKW, 7 t Nutzlast, geländegängig mit Winde 5/10 t Zugkraft (glw.), Gruppenfahrerhaus / Kofferaufbau, 1+8 Plätze Der Gerätekraftwagen dient zur Beförderung der Einsatzmannschaft und als Geräteträger der Ausstattung. Ferner ist er selbst Arbeitsgerät durch seine technischen Möglichkeiten (z.b. durch die Seilwinde 5 t bzw. 10 t Zugkraft) Einzelne Verwendungsmöglichkeiten 1. Transportfahrzeug - Aufnahme der Bergungsgruppe einschließlich der persönlichen Ausstattung. - Transport der Geräte- und Werkzeugausstattung der Bergungsgruppe, - sowie von einsatzbedingter Zusatzbeladung bzw. Sonderausstattung. - Arbeitsplatz / Befehlsstelle der Zugführung (bei anderweitiger Nutzung des MTW) 2. Arbeitsgerät - durch im Fahrgestell eingebaute, hydraulische Seilwinde mit 5 t bzw. 10 t Zugkraft - durch Verwendung als Arbeitsplatz zur Wartung / Instandsetzung der Aussta t- tung und zur Vorbereitung von Hilfskonstruktionen - Sprechfunkstelle mit fest eingebautem Funkgerät (4 m-band) 3. Zugfahrzeug - für Anhänger bis ca. 18 t zgg 4.3 Anhänger, 7 t, div. Aufbau (Anh 7 t) [75 % Fremdbeschaffung */ FB] Typ: Anhänger, 7 t Nutzlast, 2 Achsen, div. alternative Aufbauten: Plane / Spriegel, Wechselbrücken- od. Container-Aufnahme Der Anhänger dient dem Technischen Zug zum Transport von zusätzlichem Einsatzgerät, von Baumaterial, geborgenen Sachgütern u.a.m. Ferner steht er dem Technischen Zug für allgemeine Logistik-Aufgaben zur Verfügung. (* Die 25 % THW-beschafften Anhänger sind vorrangig für TZ vorgesehen, die in der FGr über keinen LKW oder Anhänger mit ausreichender Ladefläche verfügen, z.b. FGr O, FGr Sp) F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 7 von 29

8 4.4 Anhänger 7 t, Runge (Anh 7 t Ru) Typ: Anhänger, 7 t Nutzlast, 2 Achsen, Plattform / Rungen Der Anhänger dient der B 1 mit ASH zum Transport des Abstütz-Systems-Holz (ASH). Ferner steht er dem Technischen Zug für allgemeine Langmaterial-Transporte zur Verfügung. 4.5 Gabelstapler, 30 kn [100 % Fremdbeschaffung / FB] Typ: Gabelstapler mit 30 kn Hubkraft, Dieselantrieb, Straßenverkehrszulassung Der Gabelstapler dient zum Be- und Entladen des Plattformanhängers, vor allem bei Arbeiten mit dem Abstütz-System-Holz. F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 8 von 29

9 5 Funktions- und Helferübersicht: Funktion Zusatzfunktion Anzahl in Einheit Gruppenführer (GrFü) 1 Truppführer (TrFü) Atemschutzgeräteträger (AGT) / ABC-Helfer *) s.u. Fachhelfer 5 x Atemschutzgeräteträger / ABC-Helfer *) 2 x Kraftfahrer CE / Sprechfunker (SprFu) 1 x Sanitätshelfer (SanHe) 1 x THW-Schweißer/-Brennschneider (SBr) 1 7 Bei ASH: 2 x Gabelstaplerfahrer (StaplerKf) Gesamt: 9 Besondere Regelungen: Vier der o.g. Helfer sollen über eine der folgenden beruflichen Qualifikationen verfügen: Holzbauhandwerker (z.b. Zimmermann, Bauschreiner, Dachdecker, etc.) Metallhandwerker (z.b. Schlosser, Mechaniker, etc.) Bauhandwerker (z.b. Maurer, Betonbauer, Tiefbauer, etc.) *) ABC-Konzept des THW: Funktion Atemschutzgeräteträger / ABC-Helfer In der neuen STAN der Einsatzkomponente sind nach den Funktionsbeschreibungen alle Atemschutzgeräteträger gleichzeitig ABC-Helfer. Dies gründet sich auf folgende Überlegungen: 1. Aufgrund der aktuellen Bedrohungs-Szenarien und der Anforderungen an das integrierte Hilfeleistungssystem bedarf es unabhängig von einem endgültigen ABC- Konzept einer sofortigen ABC-Kompetenz in den THW-Einheiten. Diese Kompetenz kann sich nur im Rahmen des machbaren definieren, d.h. vorhandene Ressourcen sind zu nutzen und auszubauen. 2. Die Atemschutzgeräteträger (AGT) verfügen bereits über wesentliche Kenntnisse und Fähigkeiten zum Atem- und Körperschutz, insbes. vor gefährlichen Gasen und Dämpfen. Diese Kompetenz kann durch eine Ad-hoc-Ausbildung (Schule / Bereich / Standort) kurzfristig um ABC-Grundkenntnisse zu: Erkennen, Wirkung, Verhalten, Möglichkeiten erweitert werden. 3. Diese Grundkenntnisse sollen NICHT zum Einsatz bei ABC-Gefahren befähigen, sondern dazu, die Lage bzw. Gefahren zu erkennen, Führungskräfte zu informieren, zu beraten bzw. geeignete Maßnahmen zu empfehlen. 4. Die Anzahl der AGT/ABC-Helfer in den B 1, B 2, FGr R, WP und Öl bietet eine ausreichende Deckung an Fachpersonal für alle THW-Einheiten. F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 9 von 29

10 5. Diese AGT/ABC-Helfer würden bei einer Umsetzung der Persönl. ABC- Ausstattung auch die Basis zur Erprobung der ersten Maßnahmen bilden. 6. Ferner bilden sie, zusammen mit den Ausbildern Atemschutz, einen guten Grundstock an Multiplikatoren vor Ort für die Umsetzung der Persönl. ABC-Ausstattung im gesamten THW. 7. Bei einer Erstausstattung der Zugtrupps mit ABC-Mess-/Spür-Ausstattung könnten die entspr. ausgerüsteten AGT/ABC-Helfer den Erkundungsauftrag durchführen. F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 10 von 29

11 6 Funktionsbeschreibungen: 6.1 Gruppenführer Bergung (GrFü B) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: ja 1.4 Zusatzfunktion: nein 1.5 besondere Funktion gem. 8 (1) THW-Mitwirkungsverordnung: ja 1.6 Vorgesetzter ist: Zugführer TZ 1.7 Vorgesetzter von: Truppführer und Helfer seiner Fachgruppe 1.8 Vertreten durch (Funktion): Truppführer seiner Fachgruppe 1.9 Vertreter von (Funktion): --- Stand: 12/ Befugnisse: - Weisungsbefugnis gegenüber seinem Truppführer und Helfern seiner Gruppe - Unterschriftsbefugnis i.a. 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der Gruppenführer führt die Helfer seiner Gruppe und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung seiner Gruppe entsprechen, und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen. Der Gruppenführer berät den Zugführer / Einsatzleiter insbesondere in Fragen der Fachkunde seiner Gruppe. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere: 1. Durchführung und Überwachung der Fachgruppentätigkeit entsprechend der STAN-Aufgabe 2. Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern seiner Gruppe 3. die Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Gruppe 4. Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen 5. Führung der Gruppe im Einsatz 6. Dokumentation des Einsatzes 7. Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse 8. Herstellung und Aufrechterhaltung von Verbindungen zu übergeordneten und nachgeordneten Stellen 9. Regelung der Versorgung seiner Gruppe 10. Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 11 von 29

12 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Ausbildungspläne 11. Aus- und Weiterbildung seiner Helfer. 12. Der Gruppenführer unterstützt die Geschäftsstelle und die Dienststelle des Landesbeauftragten im Rahmen seiner Fachaufgabe bei der Vorbereitung und Durchführung überörtlicher und überregionaler Übungen und Ausbildungsveranstaltungen der Einsatzausbildung. Die Funktion erfordert neben einem sicheren Auftreten insbesondere Führungseigenschaften, Erfahrungen in der Menschenführung, Einfühlungsvermögen und Organisationstalent. - Basisausbildung I - Basisausbildung II, alternativ: - Fachkunde UFüAnw / Ausbilder*) - Führungssystem UFüAnw Fü-Teil Fach-Teil *) *seiner Gruppe (*seiner Gruppe) 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: - Modul: Fortbildung Baukunde - Modul: Führen in besonderen Einsatzsituationen für UFü - Modul: Ausbildungslehre 3.6 Sonstiges: 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragter 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: schriftlich mit Urkunde 4.5 zu unterrichten ist: Geschäftsstelle 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Gruppenführerin / Gruppenführer 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: nein 5.3 Empfänger von MAE ja F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 12 von 29

13 6.2 Truppführer Bergung (TrFü B) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: ja 1.4 Zusatzfunktion: nein 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) ja THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer seiner Gruppe 1.7 Vorgesetzter von: Helfer seines Trupps 1.8 Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Gruppenführer Bergung Stand: 10/ Befugnisse: - Weisungsbefugnis gegenüber seinen Helfern seines Trupps - Unterschriftsbefugnis i.a. 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der Truppführer führt die Helfer seines Trupps und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung der Gruppe entsprechen, und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere: 1. Durchführung und Überwachung der Tätigkeit entsprechend der STAN-Aufgabe 2. Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern seines Trupps 3. Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen 4. Führung des Trupps im Einsatz 5. Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse 6. Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne 7. Aus- und Weiterbildung seiner Helfer. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfah- Die Funktion erfordert neben einem sicheren Auftreten insbesondere Führungseigenschaften, Erfahrungen in der Menschenführung, Einfühlungsvermögen und Organisationstalent. F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 13 von 29

14 rungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: - Basisausbildung I - Basisausbildung II, - alternativ: Fachkunde UFüAnw / Ausbilder*) *seiner Gruppe - Führungssystem UFüAnw Fü-Teil Fach-Teil* *seiner Gruppe 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: - Modul: Fortbildung Baukunde - Modul: Führen in besonderen Einsatzsituationen für UFü - Modul: Ausbildungslehre 3.6 Sonstiges: - Zusatzfunktion: Atemschutzgeräteträger / ABC-Helfer 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragter 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: schriftlich mit Urkunde 4.5 zu unterrichten ist: Geschäftsstelle 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Truppführerin / Truppführer 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: nein 5.3 Empfänger von MAE: nein F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 14 von 29

15 6.3 Atemschutzgeräteträger (AGT) / ABC-Helfer 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) nein THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: Stand: 10/ Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der Atemschutzgeräteträger führt seine Tätigkeiten unter Einsatz von Umluft-unabhängigen Atemgeräten durch. Als ABC-Helfer hat er Fachkenntnisse über ABC- Gefahren. Siehe Erläuterung: B 1, Pos. 5 *) Der Atemschutzgeräteträger 1. führt seine Tätigkeiten unter schwerem Atemschutz durch. 2. Bei ABC-Gefahren warnt er Führungskräfte und Helfer und berät über geeignete Schutzmaßnahmen. 3. ist verantwortlich für die Betriebssicherheit seines Atemgerätes. - Schäden und Verluste hat er zu melden. - Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken. - Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: - Mindest-Alter: 18 Jahre, - Maximal-Alter: 50 Jahre, - Tauglich nach G 26/3, regelmäßige Nachuntersuchungen - kein Vollbartträger F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 15 von 29

16 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: - Basisausbildung I - Bereichsausbildung Atemschutzgeräteträger 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: - jährliche Wiederholungsübung - ABC-Fachausbildung (wird noch erarbeitet) 3.6 Sonstiges: 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragtem 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helferin / Helfer 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: Atemschutzgeräteträger 5.3 Empfänger von MAE: nein F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 16 von 29

17 6.4 THW-Schweißer / Brennschneider (SBr) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) nein THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: Stand: 10/ Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der THW-Schweißer / -Brennschneider führt Schweißarbeiten zur sicheren Schaffung von Festpunkten, zur behelfsmäßigen Schaffung von Stützund Aussteifungselementen, sowie bei nichtabnahmepflichtigen Stahlbau- und Reparaturarbeiten durch bzw. trennt Materialien durch thermische Verfahren unter Einsatzbedingungen Der THW-Schweißer / -Brennschneider 1. stellt metallene Hilfskonstruktionen durch Schweißverbindungen her. 2. fügt Rohre und Halbzeuge durch Schweißen zusammen. 3. trennt Metallprofile / -bleche mittels Brennschneiden. 4. schafft Zugänge durch metallene Hindernisse 5. überprüft die Schweiß- / Brennschneidausstattung auf ihre Betriebssicherheit - Schäden und Verluste hat er zu melden. - Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken. - Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): möglichst aus einem metallverarbeitenden Beruf F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 17 von 29

18 - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: 3.6 Sonstiges: - Basisausbildung I - Modul: Thermisches Trennen - Modul: Schweißen im THW 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragter 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helferin / Helfer 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: nein 5.3 Empfänger von MAE nein - F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 18 von 29

19 6.5 Kraftfahrer CE (Kf CE) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) nein THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: Stand: 10/ Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Der Kraftfahrer ist für die Einsatzfähigkeit des Einsatzfahrzeuges verantwortlich. Der Kraftfahrer hat 1. das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen. - das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen. - Schäden und Verluste hat er zu melden. - Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken. 2. Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten. 3. Technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen. 4. die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren. Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Fahrerlaubnis der Klasse CE - Basisausbildung I - Bereichsausbildung Kraftfahrer, Teil 1 - Bereichsausbildung Kraftfahrer, Teil 2 F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 19 von 29

20 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: - Basisausbildung III Ladungssicherung, Fahren von Gliederzügen, Seilwindenbetrieb 3.6 Sonstiges: Zusatzfunktion: - Sprechfunker 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragter 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helferin / Helfer 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: Kraftfahrer 5.3 Empfänger von MAE nein F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 20 von 29

21 6.6 Sprechfunker (SprFu) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) nein THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: Stand: 10/ Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der Sprechfunker stellt Sprechfunkverbindungen her und hält sie. Der Sprechfunker hat: 1. Sprechfunkstellen zu errichten. - Hierzu hat er günstige Standorte für die Sprechfunkstelle auszuwählen. 2. den Sprechfunkverkehr seiner Teileinheit durchzuführen. 3. die Sprechfunkausstattung seiner Teileinheit zu Warten und zu Pflegen. - Schäden und Verluste hat er zu melden. - Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken. - Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. - Basisausbildung I - Bereichsausbildung Sprechfunk F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 21 von 29

22 3.6 Sonstiges: Förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragter 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helferin / Helfer 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: Sprechfunker 5.3 Empfänger von MAE nein F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 22 von 29

23 6.7 Sanitätshelfer (SanHe) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) nein THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: Stand: 10/ Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der Sanitätshelfer stellt die sanitätsdienstliche Grundversorgung seiner Teileinheit sicher. Darüber hinaus kann er als Ersthelfer im Einsatzfall eingesetzt werden. Der Sanitätshelfer 1. führt Erste-Hilfe-Maßnahmen für seine Gruppe durch. 2. kann im Einsatz als Ersthelfer die sanitätsdienstliche Betreuung von Leichtverletzten durchführen 3. überprüft die Sanitätsausstattung seiner Gruppe auf Verwendungsfähigkeit und Vollständigkeit. - Schäden und Verluste hat er zu melden. - Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken. - Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. - Basisausbildung I - Bereichsausbildung Sanitätshelfer 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: - jährliche Wiederholungslehrgänge 3.6 Sonstiges: F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 23 von 29

24 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragter 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helferin / Helfer 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: Sanitäter 5.3 Empfänger von MAE nein F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 24 von 29

25 6.8 Gabelstaplerfahrer (StaplerKf) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) nein THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: Stand: 10/ Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der Gabelstaplerfahrer führt den Gabelstapler im Sinne des Einsatzauftrages und ist für die Einsatzfähigkeit des Gabelstaplers verantwortlich. Der Gabelstaplerfahrer hat 1. den Gabelstapler gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen. 2. den Gabelstapler auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen. - Schäden und Verluste hat er zu melden. - Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken. - Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten. 3. Technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Fahrerlaubnis der erforderlichen Klasse - Basisausbildung I - Bereichsausbildung Kf, Teil 1 - Einweisung Gabelstapler nach BGV - Lehrgang Flurförderfahrzeuge (Gabelstapler) im THW F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 25 von 29

26 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: 3.6 Sonstiges: 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragter 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helferin / Helfer 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: Kraftfahrer 5.3 Empfänger von MAE nein F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 26 von 29

27 7 Materielle Ausstattung 1. Bergungsgruppe: Stand: Menge Ausstattung Sachnummer 1 SE Gerätekraftwagen I (GKW I) 2320T SE Anhänger 7 t, 2 Achsen, Plane / Spriegel, [25% THW-Beschaffung / siehe FB] 2330T SE Schweiß- und Brennschneidegerät, autogen, 3433T SE Kettenmotorsäge, 3,5 kw *] 3695T SE Seile, Ketten, Anschlagmittel, Zusst. I 4020T SE Feuerlösch-Ausstattung, Zusst. I 4210T SE Atemschutzgerät-Ausstattung, umluftunabhängig (4 PA) *] 4240T SE Rettungs-Ausstattung 4240T SE Krankentransport-Ausstattung 4240T SE Tauchpumpe 400 l/min / 1 bar, eli, 230 V *] 4320T SE Pumpen-Zubehör C *] 4320T SE Hebekissen-Ausstattung, pneumatisch, 8 bar 5120T SE Zuggerät 16 kn, mit Zubehör 5120T SE Trennschleifer, tragbar, mit Verbrennungsmotor 4,5 kw 5130T SE Schutz-Ausstattung für Schneid- und Trennarbeiten 8415T SE Winde 100 kn, hydraulisch, handbetr., 5130T SE Säbelsäge, eli 5130T SE Bohr- und Aufbrechhammer, 1 kw / 230 V, mit Zubehör 5130T SE Bohrmaschine 600 W, 230 V, mit Zubehör 5130T SE Hebe-/Pressgerät 150 kn, hydraulisch 5130T SE Spreizer, SP 30, hydraulisch, mit Zubehör 5130T SE Schneidgerät, S 90, hydr., mit Zubehör und Motorpumpe 5130T SE Werkstatt-Ausstattung, Bergung 5180T SE Stahlbeton- und Steinbearbeitung 5180T SE Metallbearbeitung 5180T SE Holzbearbeitung 5180T SE Ausstattung Erdarbeiten 5180T SE Gewindestangen, Schrauben, Muttern 5305T SE Schrauben, Haken, Dübel 5305T SE Nägel und Nagelverbinder 5315T SE Leitern, Zusst. I 5440T SE Bauklammern, Bindedraht 5680T SE Sprechfunkgerät, 4 m-band, Vielkanal 5820T00026 F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 27 von 29

28 Menge Ausstattung Sachnummer 1 SE Stromerzeuger-Aggregat 8 kva, 400/230 V, tragbar 6115T SE Energieverteiler 16 A *] 6150T SE Flutlichtleuchten 1 kw *] 6230T SE Leuchten, Zusst. I 6230T SE Sanitätshelfer-Ausstattung 6545T SE Transportausstattung für Lasten, Zusst. I 8115T SE Sicherheits-Ausstattung Kettenmotorsäge *] 8415T SE Arbeitsschutz-Ausstattung Bergung 8415T SE Meldetasche 8460T SE Sicherungsgeräte, Zusst. II; Verkehr, allgem. Gefahrenstelle 9905T SE Stützen und Verbaumaterial, Zusst. I 9999T SE Hilfsgerät 9999T EA Sperrbalkenschlüssel 4210T22113 FB: Ausstattung, die fremdbeschafft (FB) beigestellt werden kann: 1 SE Anhänger 7 t, 2 Achsen, Plane/Spriegel (75 % FB*) 2330T SE Atemgschutzerät-Ausstattung, umluftunabh., 2 PA (FB) 4240T SE Kettenmotorsäge, 4,5 kw (FB) 3695T SE Sicherheits-Ausstattung Kettenmotorsäge (FB) 8415T SE Tauchpumpe 400 l/min - 1 bar, eli, 230 V (FB) 4320T SE Pumpen-Zubehör C (FB) 4320T SE Stromerzeuger-Aggregat 3 kva, 230 V (FB) 6115T SE Energieverteiler 16 A (FB) 6150T SE Flutlichtleuchten 1 kw (FB) 6230T22038 *] Mehrfach-Ausstattung siehe FB F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 28 von 29

29 Zusätzliche Ausstattung: Einsatz-Gerüst-System (EGS) - je einmal pro OV- Menge Ausstattung Sachnummer 1 SE Gerüstbau BS1 5440T SE Gerüstbau BS2 5440T SE Rüstholz für EGS (FB) 5510T SE Gerüstbau BS3 (FB) 5440T SE Gerüstbau BS4 (FB) 5440T22804 Zusätzliche Ausstattung: Abstütz-System Holz (ASH)* Menge Ausstattung Sachnummer 1 SE Anhänger, 7 t Nutzlast, mit Rungen und Abdeck-Plane 2330T SE Ladungssicherung 5440T SE Rüstholz für ASH 5440T SE Stützen und Verbaumaterial (ASH) 5440T SE Gewindestangen, Schrauben, Muttern (ASH) 5440T SE Nägel, Schrauben und Lochband (ASH) 5440T SE Messgeräte (ASH) 5440T SE Handwerkzeug (ASH) 5440T SE Handmaschinen (ASH) 5440T SE Transport-Ausstattung für Lasten (ASH) 5440T SE Gabelstapler, 3 t Hubkraft (FB) 3930T60250 *Anm.: ASH ist die Begriffsänderung von ehemals FRABLO zum besseren Verständnis. F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr doc STAN BGr Seite 29 von 29

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