Stärke- und Ausstattungsnachweisung. Fachgruppe Ölschaden (FGr Öl) StAN-Nr
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- Franz Neumann
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1 Stärke- und Ausstattungsnachweisung Fachgruppe Ölschaden (FGr Öl) StAN-Nr Version Redaktionelle Änderungen: --- Az.: E1 / THW-Sachnummer: 7610T00500 Seite: 1 von 48
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3 Inhaltsverzeichnis: 0 Änderungsdienst Aufgaben Aufgaben der Fachgruppe Ölschaden, Typ A und B im einzelnen: Aufgaben der Fachgruppe Ölschaden, Typ C im einzelnen: Einsatztaktik Schnittstellen Gliederungsbild Fachgruppe Ölschaden, Typ A Fachgruppe Ölschaden, Typ B Fachgruppe Ölschaden, Typ C Ausstattung Lastkraftwagen 13 t, Wechselladesystem 20 t Hubkraft (LKW 13 t, WLF 20 t) Lastkraftwagen 7 t, Ladekran 410 knm Hubmoment (LKW 7 t, Lkr 410 knm) Lastkraftwagen, 9 t, Ladekran 180 knm Hubmoment (LKW 9 t, Lkr 180 knm) Mitnahmestapler, 3 t Hubkraft, geländefähig (Stapler 3 t gf) Anhänger 12 t Nutzlast, Wechselladesystem (Anh 12 t WLF) Wasser-Öl-Separationsanlage 80/160 m³/h Durchsatz (SEPCON 160) Wasser-Öl-Separationsanlage 20/40 m³/h Durchsatz (SEPCON 40) Funktions- und Helferübersicht Fachgruppe Ölschaden, Typ A Fachgruppe Ölschaden, Typ B Fachgruppe Ölschaden, Typ C Funktionsbeschreibungen Gruppenführer/in Ölschaden (GrFü Öl) Technische/r Berater/in Ölschaden (TeBe Öl) Truppführer/in Ölschaden (TrFü Öl) Fachhelfer/in FGr Ölschaden (FaHe Öl) Maschinist/in Separationsanlage (MaschSepAnl) Atemschutzgeräteträger/in (AGT) / ABC-Helfer/in Ladekranführer/in (LKrFü) Kraftfahrer/in CE (Kf CE) Kraftfahrer/in Hägglunds (KfHäg) Gabelstaplerfahrer/in (StaplerKf) Sprechfunker/in (SprFu) Sanitätshelfer/in (SanHe) Bootsführer/in (BoFü) Materielle Ausstattung Fachgruppe Ölschaden, allg Zusatzausstattung Fachgruppe Ölschaden, Typ A Zusatzausstattung Fachgruppe Ölschaden, Typ B Zusatzausstattung Fachgruppe Ölschaden, Typ C Seite: 3 von 48
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5 0 Änderungsdienst Die StAN der wird ständig fortgeschrieben. Es gilt der jeweils letzte, im Extranet des THW, veröffentlichte Stand. Lfd. Nr Datum Umfang Seite Seite: 5 von 48
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7 1 Aufgaben Im THW werden Fachgruppen Ölschadenbekämpfung in drei Versionen aufgestellt: Typ A und C (mit Separation) und Typ B (ohne Separation). Die Fachgruppen Ölschaden Typ A und B unterstützen die Küstenländer nach der Bund-Länder-Vereinbarung (BLV) im Bereich der Deutschen Küste bei der Bekämpfung von Schadstoffen auf Gewässern und an den Küsten. Sie bekämpfen und beseitigen Ölschäden größeren Ausmaßes bundesweit und im Rahmen der technischen Hilfe im Ausland. Die Ölschadenbekämpfung erfolgt auf dem Wasser und auf dem Land durch Abskimmen von Öl auf Wasseroberflächen, Aufnehmen des Öles von Ufern und Stränden, Eindämmen und Kanalisieren durch Ölsperren, Umfüllen, Auffangen und Separation des Wasser-Ölgemisches. Die Fachgruppe Ölschaden Typ C bekämpft und beseitigt Ölschäden kleineren und mittleren Ausmaßes auf dem Wasser und auf dem Land, durch Abskimmen von Öl auf Wasserflächen, separiert Wasser-Ölgemische; füllt Öle um und fängt ausgelaufene Öle auf; bis zu einer sicheren Aufnahme/Übergabe. Sie unterstützt die Fachgruppe B durch ihre Separationskomponente. 1.1 Aufgaben der Fachgruppe Ölschaden, Typ A und B im einzelnen: füllt Öle um und lagert sie ggf. in mobilen Schnellmontage-Behältern zwischen, nimmt ausgelaufene Öle von Wasserflächen auf, staut und kanalisiert frei fließende Öle durch Ölsperren auf Gewässern (Typ B, optional auch Typ A), trennt freie Wasser-Ölgemische durch Separation (nur Typ A), unterstützt und berät Ersteinsatzeinheiten, u.a. durch Technische Berater (TeBe), fördert vom Wasser aufgenommene Öle bis zu einer Übergabestelle an den Entsorger, außerhalb der Einsatzverwendung werden Transport- und Kranarbeiten als Unterstützung für andere Einheiten ausgeführt. Seite: 7 von 48
8 1.2 Aufgaben der Fachgruppe Ölschaden, Typ C im einzelnen: füllt Öle um und lagert sie ggf. in mobilen Behältern zwischen, nimmt ausgelaufene Öle von Wasserflächen auf, trennt freie Wasser-Ölgemische durch Separation, ggf. staut und kanalisiert frei fließende Öle durch Ölsperren auf Gewässern (in Zusammenarbeit mit Feuerwehr oder anderen Einheiten des THW), unterstützt und berät Einsatzeinheiten, u. a. durch Technische Berater/innen (TeBe). unterstützt die FGr Typ B durch Separation. Seite: 8 von 48
9 2 Einsatztaktik Die Aufstellung der Fachgruppen Ölschadenbekämpfung im THW geschieht auf Basis einer Kooperation zwischen den Küstenländern und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk durch eine Bund-Länder-Vereinbarung (BLV). Beide Kooperationspartner beteiligen sich an der Ausstattung der Fachgruppen, die nur unter dieser Bedingung wirksam zur Ölschadenbekämpfung eingesetzt werden kann. Im THW werden für den Küstenbereich zwei unterschiedliche Versionen von FGr Öl, Typ A und Typ B, aufgestellt. Während der Typ A überwiegend mit Geräten zur Ölaufnahme und zur Separation von Wasser-Ölgemischen ausgestattet ist, verfügt der Typ B über Ölsperren und weiteres Ölaufnahmegerät unter der Administration des Havariekommandos. Die Küstenländer stellen primär die Bekämpfungsausstattung, d.h. das spezifische Ölwehrgerät. Das THW ergänzt diese Ausstattung um Separationsanlagen und Transportkapazitäten und stellt das Fachpersonal. Die FGr Öl Typ A/B ist als Teil des Technischen Zuges (TZ-Öl) auf die Unterstützung durch die Bergungsgruppen und Partnerortsverbände angewiesen. Je nach Schadenszenario können auch weitere Fachgruppen (insbes. Räumen, Wassergefahren, Beleuchtung und Wasserschaden/Pumpen) unterstützend bei der Ölschadenbekämpfung mitwirken. Im Binnenland werden zur Ölschadenbekämpfung die FGr Öl, Typ C aufgestellt. Der Einsatz erfolgt bei Schadenfällen mit Ölen und physikalisch ähnlichen Produkten. Durch entsprechende Kooperationen wird das vorhandene Potenzial ergänzt und erweitert. Die Fachgruppen Ölschaden A/B und C können auch, je nach Anforderung und Lage, taktisch und operativ gemeinsam oder getrennt eingesetzt werden, sowie auch durch Einheiten anderer Ortsverbände unterstützt werden. 2.1 Schnittstellen Fachgruppe Ölschaden Typ A, B und C o Gegenseitige Unterstützung Fachgruppe Elektroversorgung und Bergungsgruppe 2 Seite: 9 von 48
10 o zusätzliche Stromversorgung Bergungsgruppen o Atemschutzausstattung o Sicherungsausstattung o allg. Unterstützung Fachgruppe Beleuchtung o Ausleuchtung der Einsatzstellen Fachgruppe Wassergefahren o Unterstützung auf dem Wasser durch Wasserfahrzeuge und schwimmende Arbeitsplattformen Fachgruppe Wasserschaden / Pumpen o Allg. Pumparbeiten im Abwasserbereich Fachgruppe Infrastruktur o Allg. Unterstützung im Bereich Infrastruktur Fachgruppe Räumen o Erdarbeiten o Aufschüttungen, Aushub o Errichtung von Dämmen Fachgruppe Führung / Kommunikation o Einrichten und Betreiben der Führungsstellen Fachgruppe Logistik o Unterstützung im Bereich Verpflegung o Unterstützung im Bereich der Materialerhaltung Seite: 10 von 48
11 3 Gliederungsbild 3.1 Fachgruppe Ölschaden, Typ A Stärke: -/4/14/18 (+18)* Fachgruppe Ölschaden, Typ A Öl (A) StAN: Lastkraftwagen 7t Nutzlast mit Ladekran 410 knm LKW-Wechselladesystem Abrollbehälter; 13 t Nutzlast Anhänger 12 t Abrollbehälter Abrollbehälter Separationsanlage 80/160 m³/h Mitnahmestapler 3 t Hubkraft, Abrollbehälter geländefähig, HK n. örtl. Bedarf Seite: 11 von 48
12 * Helfer/in der Reserve: Zum Erreichen der taktischen Stärke (als Ausgleich für Abwesenheiten durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Unabkömmlichkeiten der Helfer/innen) können bis zur doppelten taktischen Stärke weitere Fachhelfer/innen positioniert werden. Bei großen Lagen ist ein Partner-OV erforderlich. 3.2 Fachgruppe Ölschaden, Typ B Stärke: -/4/14/18 (+18)* Fachgruppe Ölschaden, Typ B Öl (B) StAN: Lastkraftwagen 9t Nutzlast mit Ladekran 180 knm LKW-Wechselladesystem Abrollbehälter; 13 t Nutzlast Anhänger 12 t Abrollbehälter Abrollbehälter Plattform Mitnahmestapler 3 t Hubkraft, geländefähig, HK Abrollbehälter n. örtl. Bedarf FB Seite: 12 von 48
13 * Helfer/in der Reserve: Zum Erreichen der taktischen Stärke (als Ausgleich für Abwesenheiten durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Unabkömmlichkeiten der Helfer/innen) können bis zur doppelten taktischen Stärke weitere Fachhelfer/innen positioniert werden. Bei großen Lagen ist ein Partner-OV erforderlich. 3.3 Fachgruppe Ölschaden, Typ C Stärke: -/4/14/18 (+18)* Fachgruppe Ölschaden, Typ C Öl (C) StAN: LKW-Wechselladesystem Abrollbehälter; 13 t Nutzlast Anhänger 12 t Abrollbehälter Abrollbehälter Separationsanlage 20/40 m³/h Abrollbehälter Plattform Abrollbehälter Schiebeplane Seite: 13 von 48
14 Mitnahmestapler 3 t Hubkraft, geländefähig Abrollbehälter n. örtl. Bedarf FB * Helfer/in der Reserve: Zum Erreichen der taktischen Stärke (als Ausgleich für Abwesenheiten durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Unabkömmlichkeiten der Helfer/innen) können bis zur doppelten taktischen Stärke weitere Fachhelfer/innen positioniert werden. Bei großen Lagen ist ein Partner-OV erforderlich. Seite: 14 von 48
15 4 Ausstattung Die Geräteausstattung der FGr Ölschaden beinhaltet spezielle Ölwehrgeräte, z.b. Separationsanlagen verschiedener Größen, Geräte zur Aufnahme von Wasser- Ölgemischen u.d.gl. 4.1 Lastkraftwagen 13 t, Wechselladesystem 20 t Hubkraft (LKW 13 t, WLF 20 t) Typ: LKW 13 t Nutzlast, Wechselladesystem (Hakengerät), Sitzplätze Das Wechselladerfahrzeug (WLF) dient zum Transport der in Containern und Abrollbehältern verlasteten Geräte zur Ölschadenbekämpfung des THW und des HK. 4.2 Lastkraftwagen 7 t, Ladekran 410 knm Hubmoment (LKW 7 t, Lkr 410 knm) Typ: LKW, Pritschenaufbau, 7 t Nutzlast, Sitzplätze, Ladekran 410 knm Hubmoment, Heckmontage, Ausladung ca. 23,5 m, Traglast mind. 7 kn/23,5 m, mit Fernsteuerung, Drehmotor, Haken, Palettengabel 2,0 t, ggf. Zweischalengreifer (FB). Seilwinde ca. 23,0 kn Zugkraft auf 1. Seillage, Seillänge 65,00 m. Der Lastkraftwagen mit Ladekran dient zum Transport von Personal der Fachgruppe, von Ölwehrausstattung (auch in Containern) sowie z. B. geborgener Sachgüter, Einsatzausstattung und material. Der Ladekran ist besonders zum Um- und Einsetzen von Skimmern, Booten, aber auch zum Umschlagen von Lasten aller Art vorgesehen. 4.3 Lastkraftwagen, 9 t, Ladekran 180 knm Hubmoment (LKW 9 t, Lkr 180 knm) Typ: LKW, Pritschenaufbau, 9 t Nutzlast, Sitzplätze, Ladekran 180 knm Hubmoment, Frontmontage, Ausladung min 9 kn/15 m, mit Fernsteuerung, Drehmotor, Haken, Palettengabel 2,0 t, ggf. Zweischalengreifer (FB). Seilwinde ca. 23,0 kn Zugkraft auf 1.Seillage, Seillänge 52,00 m. Der Lastkraftwagen mit Ladekran dient zum Transport von Personal der Fachgruppe, von Ölwehrausstattung (auch in Containern) sowie z. B. geborgener Sachgüter, Einsatzausstattung und material. Der Ladekran ist besonders zum Um- und Einsetzen von Skimmern, Booten, aber auch zum Umschlagen von Lasten aller Art vorgesehen. Seite: 15 von 48
16 4.4 Mitnahmestapler, 3 t Hubkraft, geländefähig (Stapler 3 t gf) Typ: Schubmaststapler mit einer Nenntragfähigkeit von 29,4 kn, geländefähig Der Gelände-Mitnahmestapler wird vorzugsweise zum Be- und Entladen von Lastkraftwagen und Anhängern der Fachgruppe Ölschaden eingesetzt. Der Stapler wird dabei an der Heckseite des LKW 9 t, Ldkr 180 knm aufgenommen, befestigt und auf der Fahrt mitgeführt. Bei der FGr Öl Typ C wird dieser auf der Abrollplattform mitgeführt. 4.5 Anhänger 12 t Nutzlast, Wechselladesystem (Anh 12 t WLF) Typ: Anhänger, 12 t Nutzlast zur Aufnahme eines Abrollbehälters bzw. -rahmens zum Transport von Containern und Ausstattung Der Anhänger dient zum Transport der Geräte zur Ölschadenbekämpfung, so zum Beispiel des Separationscontainers und der Gerätecontainer. 4.6 Wasser-Öl-Separationsanlage 80/160 m³/h Durchsatz (SEPCON 160) Typ: Separationsanlage mit einer Leistung von bis zu 160 m³/h Mitgeführt in einem 20`-Container auf dem LKW 13 t WL 20 t oder dem Anh. 12 t WL. Die Separationsanlage dient zur Trennung von Wasser-Öl-Gemischen und instabilen Emulsionen nach Ölunfällen auf stehenden oder fließenden Gewässern. 4.7 Wasser-Öl-Separationsanlage 20/40 m³/h Durchsatz (SEPCON 40) Typ: Separationsanlage mit einer Leistung von bis zu 40 m³/h Mitgeführt in einem 20`-Container auf dem LKW 13 t WL 20 t oder dem Anh. 12 t WL. Die Separationsanlage dient zur Trennung von Wasser-Öl-Gemischen und instabilen Emulsionen nach Ölunfällen auf stehenden oder fließenden Gewässern. Seite: 16 von 48
17 5 Funktions- und Helferübersicht 5.1 Fachgruppe Ölschaden, Typ A Funktion Zusatzfunktion Anzahl in Einheit Gruppenführer/in (GrFü) 1 Truppführer/in (TrFü) 2 x Atemschutzgeräteträger/in (AGT) 3 Fachhelfer/in 3 x Maschinist/in Separationsanlage (MaschSEPCON) 4 x Atemschutzgeräteträger/in (AGT) 1 x Sprechfunker/in (SprFu) 1 x Sanitätshelfer/in (SanHe) 2 x Kraftfahrer/in CE (Kf CE) / Sprechfunker/in (SprFu) / Kranführer/in Ladekran (LkrFü) 2 x Kraftfahrer/in CE (Kf CE) / Sprechfunker/in (SprFu) / Staplerfahrer/in (StaplerKf) Gesamt: 18 Helfer/in der Reserve: Fachgruppe Ölschaden, Typ B Funktion Zusatzfunktion Anzahl in Einheit Gruppenführer/in (GrFü) 1 Truppführer/in (TrFü) 2 x Atemschutzgeräteträger/in (AGT) 3 Fachhelfer/in 4 x Atemschutzgeräteträger/in (AGT) 1 x Sprechfunker/in (SprFu) 1 x Sanitätshelfer/in (SanHe) 2 x Kraftfahrer/in CE (Kf CE) / Sprechfunker/in (SprFu) / Kranführer/in Lkr (LkrFü) / Staplerfahrer/in (StaplerKf) 4 x Kraftfahrer/in CE (Kf CE) / Sprechfunker/in (SprFu) / Staplerfahrer/in (StaplerKf) / Hägglundsfahrer/in (KfHäg) Gesamt: 18 Helfer/in der Reserve: Seite: 17 von 48
18 5.3 Fachgruppe Ölschaden, Typ C Funktion Zusatzfunktion Anzahl in Einheit Gruppenführer/in (GrFü) 1 Truppführer/in (TrFü) 2 x Atemschutzgeräteträger/in (AGT) 3 Fachhelfer/in 3 x Maschinist/in Separationsanlage (MaschSEPCON) 6 x Atemschutzgeräteträger/in (AGT) 1 x Sprechfunker/in (SprFu) 1 x Sanitätshelfer/in (SanHe) 14 3 x Kraftfahrer/in CE (Kf CE) / Sprechfunker/in (SprFu) / Staplerfahrer/in (StaplerKf) Gesamt: 18 Helfer/in der Reserve: 18 Seite: 18 von 48
19 6 Funktionsbeschreibungen 6.1 Gruppenführer/in Ölschaden (GrFü Öl) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.2 Funktion: Ja Zusatzfunktion: Nein 1.3 besondere Funktion gem. 8 (1) Ja THW-Mitwirkungsverordnung: 1.4 Vorgesetzter ist: Zugführer/in 1.5 Vorgesetzter von: Truppführern/innen und Helfern/innen seiner/ihrer Fachgruppe 1.6 Vertreten durch (Funktion): Truppführer/in seiner/ihrer Fachgruppe 1.7 Vertreter von (Funktion): Befugnisse: Weisungsbefugnis gegenüber seinen/ihren Truppführern/innen und Helfern/innen seiner/ihrer Gruppe, Unterschriftsbefugnis i.a. 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die Gruppenführer/in führt die Helfer/innen seiner/ihrer Fachgruppe und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung seiner/ihrer Gruppe entsprechen und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen. Der/die Gruppenführer/in berät den/die Zugführer/in / Einsatzleiter/in insbesondere in Fragen der Fachkunde seiner/ihrer Gruppe. Zu seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere: Durchführung und Überwachung der Fachgruppentätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe Fürsorge und Aufsicht gegenüber seinen/ihren Fachhelfern/innen die Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Gruppe Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen Führung der Gruppe im Einsatz Dokumentation des Einsatzes Seite: 19 von 48
20 Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse Herstellung und Aufrechterhaltung von Verbindungen zu übergeordneten und nachgeordneten Stellen Regelung der Versorgung seiner/ihrer Gruppe Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen. Der/die Gruppenführer/in unterstützt die Geschäftsstelle und die Dienststelle des/r Landesbeauftragten im Rahmen seiner/ihrer Fachaufgabe bei der Vorbereitung und Durchführung überörtlicher und überregionaler Übungen und Ausbildungsveranstaltungen der Einsatzausbildung. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: sonstige notwendige Lehrgänge: 3.6 Sonstiges: Die Funktion erfordert neben einem sicheren Auftreten insbesondere Führungseigenschaften, Erfahrungen in der Menschenführung, Einfühlungsvermögen und Organisationstalent. Tauglich nach G 26/1, regelmäßige Nachuntersuchung Einsatzbefähigung Fachausbildung Ausbildung zum/r Unterführer/in Öl Ausbildung Geräteführer/in Grundlehrgang Ausbildung Geräteführer/in Aufbaulehrgang Ausbildung Stressmanagement Ausbildung Führen in besonderen Einsatzsituationen Ausbildung Planspiele Großschadenlagen Ausbildungslehre 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r mit Befristung auf fünf Jahre erneute Berufung möglich 4.3 Abberufungsalter: gem. MitwV 4.4 erfolgt: schriftlich mit Urkunde 4.5 zu unterrichten ist: Geschäftsstelle Seite: 20 von 48
21 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Gruppenführer/in Seite: 21 von 48
22 6.2 Technische/r Berater/in Ölschaden (TeBe Öl) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Ortsverband 1.2 Funktion: Nein Zusatzfunktion: Ja 1.3 besondere Funktion gem. 8 (1) Nein THW-Mitwirkungsverordnung: 1.4 Vorgesetzter ist: Ortsbeauftragte/r 1.5 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: Nur beratende Tätigkeiten 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die technische Berater/in berät Behörden und Organisationen über die Einsatzoptionen der FG Öl Er/sie wirkt mit bei der Aufstellung von Einsatz- und Ausbildungsplänen und unterstützt die FG Öl und assoziierte OV bei der Ausbildung 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: Die Funktion erfordert neben einem sicheren Auftreten insbesondere Führungseigenschaften, Erfahrungen in der Menschenführung, Einfühlungsvermögen und Organisationstalent. Umfassende Kenntnis über die Einsatzoptionen der Einheiten und Teileinheiten des THW. 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: sonstige notwendige Lehrgänge: 3.6 Sonstiges: Einsatzbefähigung Abgeschlossene Ausbildung zum/r Unterführer/in FGr Öl Führungsausbildung im THW Modul Führungskräfte Ölschadenbekämpfung 1 Modul Führungskräfte Ölschadenbekämpfung 2 Modul Fortbildung für Führungskräfte Ölschadenbekämpfung LG Fü6a Führen in der THW-Führungsstelle 4. Berufung, Abberufung Seite: 22 von 48
23 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r 4.3 Abberufungsalter: gem. MitwV 4.4 erfolgt: schriftlich mit Urkunde 4.5 zu unterrichten ist: Geschäftsstelle 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Nein Seite: 23 von 48
24 6.3 Truppführer/in Ölschaden (TrFü Öl) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Fachgruppe Ölschaden 1.2 Funktion: Ja Zusatzfunktion: nein 1.3 besondere Funktion gem. 8(1) THW-Mitwirkungsverordnung: 1.4 Vorgesetzter ist: Gruppenführer/in seiner/ihrer Gruppe 1.5 Vorgesetzter von: Helfern/innen seiner/ihrer Gruppe 1.6 Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Gruppenführer/in Ölschaden Ja 1.8 Befugnisse: Weisungsbefugnis gegenüber Helfern/innen seines/ihres Trupps Unterschriftsbefugnis i.a. 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die Truppführer/in führt die Helfer/innen seines/ihres Trupps und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung der Gruppe entsprechen und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen. Zu seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere: Durchführung und Überwachung der Tätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern/innen seines/ihres Trupps Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen Führung des Trupps im Einsatz Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: Die Funktion erfordert neben einem sicheren Auftreten insbesondere Führungseigenschaften, Erfahrungen in der Menschenführung, Einfühlungsvermögen Seite: 24 von 48
25 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: und Organisationstalent. Tauglich nach G 26/1, regelmäßige Nachuntersuchung Einsatzbefähigung Fachausbildung Ausbildung zum/r Unterführer/in Öl 3.5 Sonstige notwendige Lehrgänge: Ausbildung Geräteführer/in Grundlehrgang Ausbildung Geräteführer/in Aufbaulehrgang Ausbildung Stressmanagement Ausbildung Führen in besonderen Einsatzsituationen Ausbildung Planspiele Großschadenlagen Ausbildungslehre 3.6 Sonstiges: 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r mit Befristung auf fünf Jahre erneute Berufung möglich 4.3 Abberufungsalter: gem. MitwV 4.4 erfolgt: schriftlich mit Urkunde 4.5 zu unterrichten ist: Geschäftsstelle 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Truppführer/in Seite: 25 von 48
26 6.4 Fachhelfer/in FGr Ölschaden (FaHe Öl) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Fachgruppe Ölschaden 1.3 Funktion: ja 1.4 Zusatzfunktion: nein 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) THW-Mitwirkungsverordnung: nein 1.6 Vorgesetzter ist: Truppführer/in FGr Ölschaden 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die Fachhelfer/in führt fachlich qualifiziert die Tätigkeiten zur Bewältigung von Einsatz- und Hilfeleistungs-Aufgaben durch. Er/sie arbeitet dabei eng mit den Führungskräften und Helfern/innen seiner/ihrer Teil-/Einheit und ggf. Kräften anderer Teil-/Einheiten, Einrichtungen und Organisationen zusammen. Zu seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere: Durchführung der Tätigkeiten entsprechend der StAN-Aufgabe Anwendung seiner Fachkenntnisse Einhaltung der Vorgaben und Disziplin, insbes. im Einsatz Meldung von wichtigen Erkenntnissen und Ergebnissen an die vorgesetzte Führungskraft Mitwirkung bei der Wartung und Pflege der Ausstattung Beachtung der UVV, von Dienst- u.a. Vorschriften Verantwortung für die Einsatzfähigkeit seiner/ihrer persönlichen Ausstattung, incl. Wartung und Pflege 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: Die Funktion erfordert neben fachlicher Qualifikation insbesondere Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Umsicht, Einfühlungsvermögen und Organisationstalent. Tauglich nach G 26/1, regelmäßige Nachuntersuchung Seite: 26 von 48
27 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung Einsatzbefähigung Fachausbildung 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: Ausbildung Geräteführer/in Grundlehrgang Ausbildung Geräteführer/in Aufbaulehrgang 3.6 Sonstiges: 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r 4.3 Abberufungsalter: gem. MitwV 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helfer/in Seite: 27 von 48
28 6.5 Maschinist/in Separationsanlage (MaschSepAnl) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Fachgruppe Ölschaden 1.2 Funktion: nein Zusatzfunktion: ja 1.3 besondere Funktion gem. 8(1) nein THW-Mitwirkungsverordnung: 1.4 Vorgesetzter ist: Truppführer/in 1.5 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die Maschinist/in SepAnl bedient die Separationsanlage der Fachgruppe Ölschaden. Der/die Maschinist/in SepAnl hat die Anlage auf Anweisung des/r Truppführers/in zu bedienen. die Anlage auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen. o Schäden und Verluste zu melden. o auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken. o Auf die Einhaltung von Prüffristen zu achten. den Technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: Die Ausübung der Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Tauglich nach G 26/1, regelmäßige Nachuntersuchung 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): Fachausbildung Einsatzbefähigung - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. Ausbildung zum/r Maschinisten/in Separationsanlage - für endgültige Berufung: sonstige notwendige Lehrgänge: Ausbildung Maschinist/in Separationsanlage Aufbaulehrgang Seite: 28 von 48
29 3.6 Sonstiges: 4. Berufung, Abberufung 4.1. Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2. Wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r 4.3. Abberufungsalter: gem. MitwV 4.4. erfolgt: 4.5. zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helfer/in Seite: 29 von 48
30 6.6 Atemschutzgeräteträger/in (AGT) / ABC-Helfer/in 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Fachgruppe Ölschaden 1.2 Funktion: Nein Zusatzfunktion: Ja 1.3 besondere Funktion gem. 8(1) THW-Mitwirkungsverordnung: Nein 1.4 Vorgesetzter ist: Truppführer/in 1.5 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: 2. Aufgaben 2.1. Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2. Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die Atemschutzgeräteträger/in führt seine/ihre Tätigkeiten unter Einsatz von umluftunabhängigen Atemgeräten durch. Der/die Atemschutzgeräteträger/in führt seine/ihre Tätigkeiten unter schwerem Atemschutz durch. ist verantwortlich für die Betriebssicherheit seines/ihres Atemgerätes. o Schäden und Verluste hat er/sie zu melden. o Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er/sie hinzuwirken. o Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er/sie zu achten. 3. Qualifikation 3.1. Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2. Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3. Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: Atemschutztauglichkeit für umluftunabhängigen Atemschutz nach THW DV 7 tauglich nach G 26/3, regelmäßige Nachuntersuchung Einsatzbefähigung Seite: 30 von 48
31 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Bereichsausbildung AGT 3.5 Sonst. notwendige Lehrgänge: jährliche Fortbildung nach THW-DV 7 Ggf. Zusatzmodul ABC 3.6 Sonstiges: 4. Berufung, Abberufung 4.1. Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2. wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r 4.3. Abberufungsalter: gem. MitwV 4.4. erfolgt: 4.5. zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1. Dienststellungskennzeichen: Helfer/in Seite: 31 von 48
32 6.7 Ladekranführer/in (LKrFü) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Fachgruppe Ölschaden 1.2 Funktion: nein Zusatzfunktion: ja 1.3 besondere Funktion gem. 8(1) THW-Mitwirkungsverordnung: nein 1.4 Vorgesetzter ist: Truppführer/in 1.5 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die Kranführer/in Ladekran ist für die Bedienung des Ladekrans verantwortlich. Der/die Kranführer/in Ladekran hat den Ladekran gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen. den Ladekran auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen. o Schäden und Verluste hat er/sie zu melden. o Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er/sie hinzuwirken. o Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er/sie zu achten. den Technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: Die Ausübung der Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Tauglich nach G 26/1, regelmäßige Nachuntersuchung Fahrerlaubnis der Klasse CE bzw. II Einsatzbefähigung 3.4 Dto. Bereichsausbildung Kraftfahrer/in, Teil 1 Seite: 32 von 48
33 - für endgültige Berufung: Bereichsausbildung Kraftfahrer/in, Teil 2 Ausbildung zum/r Ladekranführer/in für Krane über 300 knm Hubmoment 3.5 Sonstige notwendige Lehrgänge: Jährliche Belehrung 3.6 Sonstiges: 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r 4.3 Abberufungsalter: gem. MitwV 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helfer/in Seite: 33 von 48
34 6.8 Kraftfahrer/in CE (Kf CE) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Fachgruppe Ölschaden 1.2 Funktion: nein Zusatzfunktion: ja 1.3 besondere Funktion gem. 8(1) THW-Mitwirkungsverordnung: nein 1.4 Vorgesetzter ist: Truppführer/in 1.5 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: 2. Aufgaben 2.1. Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2. Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die Kraftfahrer/in ist für die Einsatzfähigkeit des Einsatzfahrzeuges verantwortlich. Der/die Kraftfahrer/in hat das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen. das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen. o Schäden und Verluste hat er/sie zu melden. o Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er/sie hinzuwirken. o Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er/sie zu achten. den Technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen. die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren. 3. Qualifikation 3.1. Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2. Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): Die Ausübung der Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Tauglich nach G 26/1, regelmäßige Nachuntersuchung Fahrerlaubnis der Klasse CE bzw. II 3.3. Interne Fachkenntnisse (Fähig- Einsatzbefähigung Seite: 34 von 48
35 keiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Bereichsausbildung Kf, Teil 1 Bereichsausbildung Kf, Teil Sonst. notwendige Lehrgänge: Weiterbefähigung Ladungssicherung Fahren von Gliederzügen Seilwindenbetrieb 3.6 Sonstiges: Jährliche Belehrung 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2 Wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r 4.3 Abberufungsalter: gem. MitwV 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helfer/in Seite: 35 von 48
36 6.9 Kraftfahrer/in Hägglunds (KfHäg) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Fachgruppe Ölschaden 1.2 Funktion: Nein Zusatzfunktion: Ja 1.3 besondere Funktion gem. 8(1) THW-Mitwirkungsverordnung: Nein 1.4 Vorgesetzter ist: Truppführer/in 1.5 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: 2. Aufgaben 2.1. Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2. Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die Kraftfahrer/in ist für die Einsatzfähigkeit des Einsatzfahrzeuges verantwortlich. Der/die Kraftfahrer/in hat das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen. das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen. o Schäden und Verluste hat er/sie zu melden. o Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er/sie hinzuwirken. o Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er/sie zu achten. den Technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen. die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren. 3. Qualifikation 3.1. Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2. Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3. Interne Fachkenntnisse (Fähigkei- Einsatzbefähigung Die Ausübung der Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Tauglich nach G 26/1, regelmäßige Nachuntersuchung Fahrerlaubnis der Klasse CE bzw. alte Klasse III Seite: 36 von 48
37 ten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Bereichsausbildung Kf, Teil 1 Bereichsausbildung Kf, Teil 2 Ausbildung zum/r Hägglundsfahrer/in 3.5 Sonst. notwendige Lehrgänge: 3.6 Sonstiges: Jährliche Belehrung 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2 Wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r 4.3 Abberufungsalter: gem. MitwV 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helfer/in Seite: 37 von 48
38 6.10 Gabelstaplerfahrer/in (StaplerKf) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Fachgruppe Ölschaden 1.2 Funktion: Nein Zusatzfunktion: Ja 1.3 besondere Funktion gem. 8(1) THW-Mitwirkungsverordnung: Nein 1.4 Vorgesetzter ist: Truppführer/in 1.5 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: 2. Aufgaben 2.1. Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2. Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die Gabelstaplerfahrer/in ist für die Einsatzfähigkeit des Gabelstaplers verantwortlich. Der/die Gabelstaplerfahrer/in hat den Gabelstapler gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen. den Gabelstapler auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen. o Schäden und Verluste hat er/sie zu melden. o Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er/sie hinzuwirken. o Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er/sie zu achten. den Technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen. die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren. 3. Qualifikation 3.1. Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2. Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): Die Ausübung der Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Tauglich nach G 26/1, regelmäßige Nachuntersuchung Fahrerlaubnis der Klasse L 3.3. Interne Fachkenntnisse (Fähig- Einsatzbefähigung Seite: 38 von 48
39 keiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: 3.5 Sonst. notwendige Lehrgänge: Bereichsausbildung Kf, Teil 1 Modul Mitnahmestapler 3.6 Sonstiges: Jährliche Belehrung 4. Berufung, Abberufung 4.1. Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2. wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r 4.3. Abberufungsalter: gem. MitwV 4.4. erfolgt: 4.5. zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1. Dienststellungskennzeichen: Helfer/in Seite: 39 von 48
40 6.11 Sprechfunker/in (SprFu) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Fachgruppe Ölschaden 1.2 Funktion: Nein Zusatzfunktion: Ja 1.3 besondere Funktion gem. 8(1) THW-Mitwirkungsverordnung: Nein 1.4 Vorgesetzter ist: Truppführer/in 1.5 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: 2. Aufgaben 2.1. Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2. Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die Sprechfunker/in stellt Sprechfunkverbindungen her und hält sie. Der/die Sprechfunker/in hat: Sprechfunkstellen zu errichten. o Hierzu hat er/sie günstige Standorte für die Sprechfunkstelle auszuwählen. den Sprechfunkverkehr seiner/ihrer Teileinheit durchzuführen. die Sprechfunkausstattung seiner/ihrer Teileinheit zu Warten und zu Pflegen. o Schäden und Verluste hat er/sie zu melden. o Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er/sie hinzuwirken. o Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er/sie zu achten. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Tauglich nach G 26/1, regelmäßige Nachuntersuchung Seite: 40 von 48
41 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: 3.5 Sonst. notwendige Lehrgänge: Einsatzbefähigung Bereichsausbildung Sprechfunk 3.6 Sonstiges: Förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r 4.3 Abberufungsalter: gem. MitwV 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helfer/in Seite: 41 von 48
42 6.12 Sanitätshelfer/in (SanHe) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.2 Funktion: nein Zusatzfunktion: ja 1.3 besondere Funktion gem. 8(1) THW-Mitwirkungsverordnung: nein 1.4 Vorgesetzter ist: Truppführer/in 1.5 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: 2. Aufgaben 2.1. Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2. Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die Sanitätshelfer/in stellt die sanitätsdienstliche Grundversorgung seiner/ihrer Teileinheit sicher. Darüber hinaus kann er/sie als Ersthelfer/in im Einsatzfall eingesetzt werden. Der/die Sanitätshelfer/in führt Erste-Hilfe-Maßnahmen für seine/ihre Gruppe durch. kann im Einsatz als Ersthelfer/in die sanitätsdienstliche Betreuung von Leichtverletzten durchführen überprüft die Sanitätsausstattung seiner/ihrer Gruppe auf Verwendungsfähigkeit und Vollständigkeit. o Schäden und Verluste hat er/sie zu melden. o Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er/sie hinzuwirken. o Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er/sie zu achten. 3. Qualifikation 3.1. Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2. Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): Die Ausübung der Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Tauglich nach G 26/1, regelmäßige Nachuntersuchung Seite: 42 von 48
43 3.3. Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Einsatzbefähigung Bereichsausbildung Sanitätshelfer/in 3.5 Sonst. notwendige Lehrgänge: jährliche Wiederholungslehrgänge 3.6 Sonstiges: 4. Berufung, Abberufung 4.1. Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2. wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r 4.3. Abberufungsalter: gem. MitwV 4.4. erfolgt: 4.5. zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1. Dienststellungskennzeichen: Helfer/in Seite: 43 von 48
44 6.13 Bootsführer/in (BoFü) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) THW-Mitwirkungsverordnung: nein 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer/in 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die THW-Bootsführer/in führt die Boote / Pontons unter Einsatzbedingungen, bei Ausbildungen. Der/die THW-Bootsführer/in führt die Boote / Pontons gemäß geltender Vorschriften und Gesetze. überprüft das Boot / die Pontons auf Verkehrs- und Betriebssicherheit. o Schäden und Verluste hat er/sie zu melden. o Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er/sie hinzuwirken. o Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er/sie zu achten. hat den Technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: Tauglich nach G 26/1, regelmäßige Nachuntersuchung Einsatzbefähigung Ausbildung Bootsführer/in Grundlagen 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Ausbildung zum/r Bootsführer/in Binnen alternativ Ausbildung zum/r Bootsführer/in See Seite: 44 von 48
45 Bei extern erworbenem Bootsführerschein: Ausbildung Bootsführer/in Aufbau Binnen / See 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: Fortbildung BoFü Binnen bzw. See 3.6 Sonstiges: Funkzeugnis UBI und SCR 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r 4.3 Abberufungsalter: gem. MitwV 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helfer/in Seite: 45 von 48
46 Seite: 46 von 48
47 7 Materielle Ausstattung Erprobungsfachgruppe Ölschaden Die Erprobungsfachgruppe Ölschaden genießt Bestandsschutz. Die Bestandsführung der materielle Ausstattung erfolgt in THWin. 7.1 Fachgruppe Ölschaden, allg. Menge Ausstattung Sachnummer 1 SE LKW 13 t WLF, Abrollsystem; 20 t Hubkraft 2320T SE Anhänger 12 t WLF, Abrollsystem 2330T SE Transport- und Lagercontainer 2510T SE Feuerlöscher 12 kg, Brandklasse ABC 4210T SE Werkzeugausstattung Mechaniker 5180T SE Ölausstattung 5180T SE Funkgerätesatz, digital, MRT, kompakt (SE) 5820T SE Sprechfunkgerätesatz, digital, HRT (SE) 5820T SE Sprechfunkgerätesatz 4m-Band, Vielkanal 5820T SE Funkmeldeempfänger (FME) digital 5820T SE Handweitleuchte 6230T SE Sanitätshelferausstattung 6545T SE Messgeräte Ölschaden 6625T SE Containereinrichtung und Transportbehälterausstattung 8145T SE Behältersatz, Öl 8145T SE Arbeitsschutzausstattung Ölschaden 8415T SE Führungs- und Meldeausstattung 8460T SE Ölvlies / Ölbinder 9390T SE Sicherungsgerätesatz II 9905T22046 Ergänzungsausstattung: 13 SE Funkmeldeempfänger (FME) digital 5820T SE Abrollbehälter nach örtlichem Bedarf (FB) 2330T00006 Seite: 47 von 48
48 7.2 Zusatzausstattung Fachgruppe Ölschaden, Typ A Menge Ausstattung Sachnummer 1 SE LKW 7 t, Ladekran 410 knm 2320T SE Separationsanlage m³/h Durchsatz 4330T SE Anschlagmittel Ladekran 410 knm 4020T SE Hochdruckreiniger, groß 5130T SE Funkgerätesatz, digital, MRT, kompakt (SE) 5820T SE Sprechfunkgerätesatz 4m-Band, Vielkanal 5820T SE Öl- / Wassersauger 7910T Zusatzausstattung Fachgruppe Ölschaden, Typ B Menge Ausstattung Sachnummer 1 SE LKW 9 t, Ladekran 180 knm 2320T SE Anschlagmittel Ladekran 180 knm 4020T SE Funkgerätesatz, digital, MRT, kompakt (SE) 5820T SE Sprechfunkgerätesatz 4m-Band, Vielkanal 5820T Zusatzausstattung Fachgruppe Ölschaden, Typ C Menge Ausstattung Sachnummer 1 SE Mitnahmestapler, gf, 3 t Hubkraft 3930T SE Separationsanlage, m³/h Durchsatz 4330T SE Verschlussausstattung Öl 3825T SE Hochdruckreiniger, klein 5130T SE Faltbehälter 5430T SE Schnellmontagebehälter Liter 5430T SE Energieverteilersatz SEPCON T SE Skimmer 7910T SE Saugschaufel 7910T SE Öl-Wassersauger 7910T SE Absorbentölsperre 9390T SE Abrollbehälter Schiebeplane 2590T00004 Seite: 48 von 48
Stärke- und Ausstattungsnachweisung. Fachgruppe Wassergefahren (FGr W) StAN-Nr
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Fachgruppe Wassergefahren (FGr W) StAN-Nr. 02-05 Version 01-2012 Stand: 01. Jul. 2012 Redaktionelle Änderungen: --- Az.: 501-01-08 THW-Sachnummer: 7610T00500 Seite:
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. Fachgruppe Räumen (FGr R) StAN-Nr
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Fachgruppe Räumen (FGr R) StAN-Nr. 02-04 Version: 01-2013 Redaktionelle Änderungen: --- Az.: 501-01-07 THW-Sachnummer: 7610T00500 Seite: 1 von 38 Seite: 2 von 38 Inhaltsverzeichnis:
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Stärke- und Ausstattungsnachweisung Fachgruppe Wasserschaden / Pumpen (FGr WP) StAN-Nr. 03-04 Version 01-2014 Stand: 01. Jul. 2014 Redaktionelle Änderungen: --- Az.: E1 / 501-01-16 THW-Sachnummer: 7610T00500
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Stärke- und Ausstattungsnachweisung Fachgruppe Brückenbau (FGr BrB) StAN-Nr. 02-06 Version 01-2014 Redaktionelle Änderungen: --- Az.: 501-01-09 THW-Sachnummer: 7610T00500 Seite: 1 von 33 Seite: 2 von 33
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Stärke- und Ausstattungsnachweisung Fachgruppe Infrastruktur (FGr I) StAN-Nr. 03-01 Version 01-2014 Stand: 01. Jul. 2014 Redaktionelle Änderungen: --- Az.: 501-01-13 THW-Sachnummer: 7610T00500 Seite: 1
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