Stärke- und Ausstattungsnachweisung. Fachgruppe Brückenbau (FGr BrB) StAN-Nr
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- Andreas Salzmann
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1 Stärke- und Ausstattungsnachweisung Fachgruppe Brückenbau (FGr BrB) StAN-Nr Version Redaktionelle Änderungen: --- Az.: THW-Sachnummer: 7610T00500 Seite: 1 von 33
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3 Inhaltsverzeichnis: 0 Änderungsdienst Aufgaben: Aufgaben der FGr BrB im einzelnen: Einsatztaktik Schnittstellen Taktische / technische Schnittstellen zu Dritten Gliederungsbild Ausstattung Geräteausstattung Lastkranwagen 1,5 t Nutzlast mit Ladekran 780 knm Hubmoment (LKrW 1,5 t Lkr 780 knm) Einzelne Verwendungsmöglichkeiten Anhänger, 18 t Plattform/Containeraufnahme (Anh 18 t Cont) Mehrzweckkraftwagen, 6,4 t, gl, Lbw (MzKW) Einzelne Verwendungsmöglichkeiten: Schlauchboot (SchlB) mit Bootsanhänger (Anh SchlB) Funktions- und Helferübersicht: Funktionsbeschreibungen Gruppenführer/in Brückenbau (GrFü BrB) Truppführer/in Brückenbau (TrFü BrB) THW-Schweißer/in / Brennschneider/in (SBr) Kraftfahrer/in CE (Kf CE) Sprechfunker/in (SprFu) Sanitätshelfer/in (SanHe) Ladekranführer/in (LKrFü) Materielle Ausstattung Seite: 3 von 33
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5 0 Änderungsdienst Die StAN der wird ständig fortgeschrieben. Es gilt der jeweils letzte, im Extranet des THW, veröffentlichte Stand. Lfd. Nr. Datum Umfang Seite Seite: 5 von 33
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7 1 Aufgaben: Die Fachgruppe Brückenbau (FGr BrB) errichtet temporäre Übergänge, Brücken und repariert bzw. sichert zerstörte Brückenteile zur Aufrechterhaltung der logistischen Infrastruktur und von Verkehrsverbindungen für die Einheiten des THW, für andere Hilfskräfte und für die Bevölkerung. Ferner führt sie verschiedene Transport- und Umschlagarbeiten zur Unterstützung der Einsatzkräfte und zur Versorgung der Bevölkerung durch und unterstützt andere Hilfskräfte. Im THW-Auslandseinsatz übernimmt sie Aufgaben aus ihrem gesamten Leistungsspektrum. 1.1 Aufgaben der FGr BrB im einzelnen: Die FGr BrB erkundet Schadenlagen an Brücken, Übergängen und vergleichbaren Bauwerken berät den Anforderer hinsichtlich technischer Lösung, effektiver Abwicklung und Kosten eines Brückenprojektes. baut behelfsmäßige Brückenwiderlager errichtet Behelfsbrücken und Stege aus handelsüblichen Baumaterialien, wie z.b. Holz, Stahl bzw. verfügbaren Fertigelementen führt Reparatur- und Sicherungsarbeiten an existierenden Brücken in Zusammenarbeit mit Behörden Firmen und externen Sachverständigen durch baut Modul-Festbrücken (z. B. System Bailey, Krupp-D und SKB ) übernimmt allgemeine Transport- und Umschlagaufgaben im THW-Einsatzspektrum Der Festbrückenbau (z. B. System Bailey, Krupp-D und SKB ) erfolgt dabei grundsätzlich in Zusammenarbeit und unter Verwendung von Material des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Seite: 7 von 33
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9 2 Einsatztaktik Die Fachgruppe Brückenbau (FGr BrB) kann kurzfristig Stege, Übergänge und temporäre Brücken errichten. Diese Bauwerke können - je nach Bedarf - aus handelsüblichen Baumaterialien oder aus vorgefertigten System-Teilen (z. B. Typ: Bailey-, D-Brücke und SKB) bestehen. Im Einsatzfall werden so Zugänge bzw. Zufahrten über unwegsames Gelände (Einschnitte, Gräben, Flüsse etc.) geschaffen oder ausgefallene Brücken ersetzt, gesichert oder repariert, um den eingesetzten Kräften das Vordringen zum Schadensort zu erleichtern oder gar zu ermöglichen bzw. den öffentlichen Verkehr aufrecht zu erhalten. Wegen des außergewöhnlichen Bedarfs und des besonderen Leistungsumfanges sind die FGr BrB ein bis zwei mal pro Landesverband disloziert. Die Ausstattung der FGr BrB mit geländefähigen Kippern, sowie mit Ladekränen größeren Hubmoments und größerer Lastentransportkapazität ermöglicht auch den Einsatz mit anderweitigen Aufgaben wie z.b. Heben, Bewegen und Transport schwerer Lasten im Rettungs- und Bergungsbereich sowie zur Instandsetzung beschädigter Infrastruktureinrichtungen. Im THW-Auslandseinsatz im Rahmen der technisch-/humanitären Hilfe übernimmt die FGr BrB Aufgaben aus ihrem gesamten Leistungsspektrum. Die Anforderungen an die Helfer/innen dieser FGr sind sehr vielseitig und hoch und erfordert beruflich-/handwerkliche Vorkenntnisse. 2.1 Schnittstellen Die FGr BrB ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe auf den gesamten Technischen Zug, dem sie zugeordnet ist (TZ-BrB), angewiesen. Insbesondere auf Zugtrupp bzw. EL / THW-FüSt Bergungsgruppen, da diese über allgemeine oder leistungsfähigere Ausstattung verfügen Fachgruppe Räumen, für o Tiefbau- und Umschlagarbeiten o behelfsmäßiger Straßen-/Wegebau, o Planier- und Vorbereitungsmaßnahmen o allgemeine Transportaufgaben Seite: 9 von 33
10 Fachgruppe Sprengen zur Beseitigung von Hindernissen (z.b. angeschlagene Bauwerksteile, zerstörte Widerlager, etc.) Fachgruppe Beleuchtung zur großräumigen Ausleuchtung der Brückenbaustelle sowie bei der Benutzung der temporären Brücken und Übergänge Fachgruppe Wassergefahren : o Arbeiten und Sicherungsaufgaben auf dem Wasser o Personen-Übersetzverkehr o Materialtransporte und -umschlag zu Wasser und zu Lande Taktische / technische Schnittstellen zu Dritten Schnittstellen zu den Feuerwehren o Bau von Zufahrten (Rampen, Brücken, Übergängen) zu Einsatzstellen o Bau von Plattformen / Arbeitsflächen, z.b. bei instabilem Untergrund o Heben, Bewegen und Abtransport von Bauteilen, Trümmern, etc. o Unterstützung bei der Überwindung von Hindernissen Schnittstellen zu Polizei und Bundespolizei o Bau von Zufahrten, Plattformen, etc. (vergleichbar zu Feuerwehr) für polizeiliche Maßnahmen Schnittstellen zu Sonderbehörden, z.b. Straßenbauämter o Behelfsbrückenbau zur Aufrechterhaltung bzw. Ergänzung der Verkehrs- Infrastruktur Schnittstellen zu Verkehrs-, Versorgungs-, Entsorgungs- u.a. Unternehmen o Unterstützung bei der Überwindung von Hindernissen o Bau von Stegen, Rampen, Übergängen, Leitungsbrücken, Brücken u.a.m. Seite: 10 von 33
11 3 Gliederungsbild Stärke: 0/4/14/18 (+18)* Fachgruppe Brückenbau BrB StAN: Lastkranwagen, 1,5 t Nutzlast, gf, Ladekran 780 knm Mehrzweckkraftwagen 6,4 t, gl, Lbw Anhänger 18 t Plattform mit Containeraufnahme Anhänger Schlauchboot mit Schlauchboot 1 t (Ergänzungsausstattung) * Helfer/in der Reserve: Zum Erreichen der taktischen Stärke (als Ausgleich für Abwesenheiten durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Unabkömmlichkeiten der Helfer/innen) können bis zur doppelten taktischen Stärke weitere Fachhelfer/innen positioniert werden. Seite: 11 von 33
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13 4 Ausstattung 4.1 Geräteausstattung Die Geräteausstattung der FGr BrB umfasst u.a. Geräte zum Heben und Ziehen von Lasten, Schweiß- und Werkzeugausstattung, Vermessungs- und Zeichengeräte sowie eine erweiterte Funkausstattung. Die FGr BrB bereitet handelsübliche Baumaterialien zum kurzfristigen Bau von Kleinbrücken, Rampen, Plattformen, etc. vor. Ferner werden Bailey- oder D-Brückenbausätze in geringem Umfang als Übungsgerät übernommen und vorgehalten. 4.2 Lastkranwagen 1,5 t Nutzlast mit Ladekran 780 knm Hubmoment (LKrW 1,5 t Lkr 780 knm) Typ: LKrW, 1,5 t Nutzlast, gf, 1+2 Plätze, Ladekran 780 knm Hubmoment, Ausladung (hydr.) ca. 11 m / 2,5 t, Fernsteuerung, mit Drehmotor, Haken, Palettengabel, Zweischalengreifer. Der Lastkraftwagen dient zur Beförderung von Personal der FGr BrB (1+2), als Geräteträger für die Ausstattung und für allgemeine Transportaufgaben Einzelne Verwendungsmöglichkeiten Transportfahrzeug o Transport von Personal der Fachgruppe (1+2) o Transport von Ausstattung der Fachgruppe o Transport von Stück- und Schüttgütern Zugfahrzeug o für Anhänger bis ca. 15 t zgg Arbeitsgerät o durch den angebauten Ladekran 780 knm Hubmoment mit Zusatzgeräten 4.3 Anhänger, 18 t Plattform/Containeraufnahme (Anh 18 t Cont) Typ: Anhänger, 18 t Nutzlast, Plattform mit Norm-Containeraufnahme Seite: 13 von 33
14 Der Anhänger dient der Fachgruppe Brückenbau zum Transport der Brückenbauteile. Ferner steht er für allgemeine Logistik-Aufgaben, insbes. für schwere Güter zur Verfügung. 4.4 Mehrzweckkraftwagen, 6,4 t, gl, Lbw (MzKW) Typ: LKW 6,4 t Nutzlast, gl, Gruppenfahrerhaus, Pritsche / Plane, Ladebordwand, 1+5 Plätze Der Mehrzweckkraftwagen dient zur Beförderung der Einsatzmannschaft und als Geräteträger der Ausstattung Einzelne Verwendungsmöglichkeiten: Transportfahrzeug o Aufnahme des Personals der Fachgruppe Brückenbau (1+5) einschließlich der persönlichen Ausstattung o Transport der Geräte- und Werkzeugausstattung o Zuführung von weiterer Ausstattung Arbeitsgerät o durch Verwendung als Arbeitsplatz zur Wartung / Instandsetzung der Ausstattung und zur Vorbereitung von Hilfskonstruktionen Zugfahrzeug o als Zugfahrzeug für Anhänger bis ca. 18 t zulässiges Gesamtgewicht 4.5 Schlauchboot (SchlB) mit Bootsanhänger (Anh SchlB) Typ: Schlauchboot 1 t Nutzlast, feste Unterschale/Kiel Typ: Bootsanhänger, 0,5 t Nutzlast, 1 Achse, Slipeinrichtung/Winde Das Schlauchboot dient u.a. dem Übersetzen von Erkundungs-/Arbeitspersonal, Ausstattung, Verbindungsleinen etc., sowie für Sicherungsaufgaben. Seite: 14 von 33
15 5 Funktions- und Helferübersicht: Funktion Zusatzfunktion Anzahl in Einheit Gruppenführer/in (GrFü) 1 Truppführer/in (TrFü) 3 Fachhelfer/in 2 x Kraftfahrer/in CE (Kf CE) / Sprechfunker/in (SprFu) / Ladekranführer/in (LKrFü) 2 x Kraftfahrer/in CE (Kf CE) / Sprechfunker/in (SprFu) 2 x THW-Schweißer/in /-Brennschneider/in (SBr) 1 x Sanitätshelfer/in (SanHe) Gesamt: 18 Helfer/in der Reserve: Besondere Regelungen: Der/die Gruppenführer/in sollte über eine berufliche Ausbildung zum/r Bauingenieur/in oder vergleichbare Qualifikation (z.b. Bautechniker/in... ) verfügen. Das weitere Personal soll aus Bauberufen (Straßen-, Tief-, Stahl-, Betonbau) kommen z.b. Vorarbeiter/in, Betonbauer/in, Stahlbauschlosser/in, Gerüstbauer/in, Vermessungstechniker/in usw. Seite: 15 von 33
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17 6 Funktionsbeschreibungen 6.1 Gruppenführer/in Brückenbau (GrFü BrB) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: ja 1.4 Zusatzfunktion: nein 1.5 besondere Funktion gem. 8 (1) ja THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Zugführer/in TZ 1.7 Vorgesetzter von: Truppführern/innen und Helfern/innen seiner/ihrer Fachgruppe 1.8 Vertreten durch (Funktion): Truppführer/in seiner/ihrer Fachgruppe 1.9 Vertreter von (Funktion): Befugnisse: Weisungsbefugnis gegenüber seinen/ihren Truppführern/innen und Helfern/innen seiner/ihrer Gruppe Unterschriftsbefugnis i.a. 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die Gruppenführer/in führt die Helfer/innen seiner/ihrer Gruppe und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung seiner/ihrer Gruppe entsprechen und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen. Der/die Gruppenführer/in berät den/die Zugführer/in / Einsatzleiter/in insbesondere in Fragen der Fachkunde seiner/ihrer Gruppe. Zu seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere: Durchführung und Überwachung der Fachgruppentätigkeit entsprechend der StAN- Aufgabe Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern/innen seiner/ihrer Gruppe die Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Gruppe Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Seite: 17 von 33
18 Unternehmen Führung der Gruppe im Einsatz Dokumentation des Einsatzes Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse Herstellung und Aufrechterhaltung von Verbindungen zu übergeordneten und nachgeordneten Stellen Regelung der Versorgung seiner/ihrer Gruppe Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen Der/die Gruppenführer/in unterstützt die Geschäftsstelle und die Dienststelle des/r Landesbeauftragten im Rahmen seiner/ihrer Fachaufgabe bei der Vorbereitung und Durchführung überörtlicher und überregionaler Übungen und Ausbildungsveranstaltungen der Einsatzausbildung. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 dto. - für endgültige Berufung: Die Funktion erfordert neben einem sicheren Auftreten insbesondere Führungseigenschaften, Erfahrungen in der Menschenführung, Einfühlungsvermögen und Organisationstalent. möglichst Bauingenieur/in bzw. vergleichbare Ausbildung Einsatzbefähigung Fachausbildung Ausbildung zum/r Unterführer/in BrB 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: Modul: Behelfsmäßige Übergänge I Modul: Behelfsmäßige Übergänge II Modul: Bailey-Brücke Modul: D-Brücke Ausbildungslehre 3.6 Sonstiges: 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r mit Befristung auf fünf Jahre, erneute Berufung möglich 4.3 Abberufungsalter: gem. MitwV 4.4 erfolgt: schriftlich mit Urkunde 4.5 zu unterrichten ist: Geschäftsstelle Seite: 18 von 33
19 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Gruppenführer/in Seite: 19 von 33
20 6.2 Truppführer/in Brückenbau (TrFü BrB) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: ja 1.4 Zusatzfunktion: nein 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer/in seiner/ihrer Gruppe 1.7 Vorgesetzter von: Helfern/innen seines/ihres Trupps 1.8 Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Gruppenführer/in Brückenbau ja 1.10 Befugnisse: Weisungsbefugnis gegenüber seinen/ihren Helfern/innen seines/ihres Trupps Unterschriftsbefugnis i.a. 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die Truppführer/in führt die Helfer/innen seines/ihres Trupps und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung der Gruppe entsprechen und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen. Zu seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere: Durchführung und Überwachung der Tätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern/innen seines/ihres Trupps Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen Führung des Trupps im Einsatz Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: Die Funktion erfordert neben einem sicheren Auftreten insbesondere Führungseigenschaften, Seite: 20 von 33
21 Erfahrungen in der Menschenführung, Einfühlungsvermögen und Organisationstalent. 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Einsatzbefähigung Fachausbildung Ausbildung zum/r Unterführer/in BrB 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: Modul: Behelfsmäßige Übergänge I Modul: Behelfsmäßige Übergänge II Modul: Bailey-Brücke Modul: D-Brücke Ausbildungslehre 3.6 Sonstiges: 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r mit Befristung auf fünf Jahre, erneute Berufung möglich 4.3 Abberufungsalter: gem. MitwV 4.4 erfolgt: schriftlich mit Urkunde 4.5 zu unterrichten ist: Geschäftsstelle 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Truppführer/in Seite: 21 von 33
22 6.3 THW-Schweißer/in / Brennschneider/in (SBr) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) THW-Mitwirkungsverordnung: nein 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer/in 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die THW-Schweißer/in / -Brennschneider/in führt Schweißarbeiten zur sicheren Schaffung von Festpunkten, zur behelfsmäßigen Schaffung von Stütz- und Aussteifungselementen, sowie bei nichtabnahmepflichtigen Stahlbau- und Reparaturarbeiten durch bzw. trennt Materialien durch thermische Verfahren unter Einsatzbedingungen Der/die THW-Schweißer/in / -Brennschneider/in stellt metallene Hilfskonstruktionen durch Schweißverbindungen her. fügt Rohre und Halbzeuge durch Schweißen zusammen. trennt Metallprofile / -bleche mittels Brennschneiden. schafft Zugänge durch metallene Hindernisse überprüft die Schweiß- / Brennschneidausstattung auf ihre Betriebssicherheit o Schäden und Verluste hat er/sie zu melden. o Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er/sie hinzuwirken. o Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er/sie zu achten. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und möglichst aus einem metallverarbeitenden Beruf Seite: 22 von 33
23 Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: 3.6 Sonstiges: Einsatzbefähigung Ausbildung Thermisches Trennen Ausbildung Schweißen im THW 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r 4.3 Abberufungsalter: gem. MitwV 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helfer/in Seite: 23 von 33
24 6.4 Kraftfahrer/in CE (Kf CE) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) THW-Mitwirkungsverordnung: nein 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer/in 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die Kraftfahrer/in ist für die Einsatzfähigkeit des Einsatzfahrzeuges verantwortlich. Der/die Kraftfahrer/in hat das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen. o das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen. o Schäden und Verluste hat er/sie zu melden. o Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er/sie hinzuwirken. o Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er/sie zu achten. Technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen. die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Fahrerlaubnis der Klasse CE Einsatzbefähigung Seite: 24 von 33
25 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Bereichsausbildung Kraftfahrer/in, Teil 1 Bereichsausbildung Kraftfahrer/in, Teil Sonst. notwendige Ausbildung: Weiterbefähigung Ladungssicherung Fahren von Gliederzügen Seilwindenbetrieb 3.6 Sonstiges: Zusatzfunktion: Sprechfunker/in 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r 4.3 Abberufungsalter: gem. MitwV 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helfer/in Seite: 25 von 33
26 6.5 Sprechfunker/in (SprFu) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) THW-Mitwirkungsverordnung: nein 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer/in 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die Sprechfunker/in stellt Sprechfunkverbindungen her und hält sie. Der/die Sprechfunker/in hat: Sprechfunkstellen zu errichten. o Hierzu hat er/sie günstige Standorte für die Sprechfunkstelle auszuwählen. den Sprechfunkverkehr seiner/ihrer Teileinheit durchzuführen. die Sprechfunkausstattung seiner/ihrer Teileinheit zu Warten und zu Pflegen. o Schäden und Verluste hat er/sie zu melden. o Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er/sie hinzuwirken. o Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er/sie zu achten. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Einsatzbefähigung Bereichsausbildung Sprechfunk Seite: 26 von 33
27 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: 3.6 Sonstiges: Förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r 4.3 Abberufungsalter: gem. MitwV 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helfer/in Seite: 27 von 33
28 6.6 Sanitätshelfer/in (SanHe) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) THW-Mitwirkungsverordnung: nein 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer/in 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die Sanitätshelfer/in stellt die sanitätsdienstliche Grundversorgung seiner/ihrer Teileinheit sicher. Darüber hinaus kann er/sie als Ersthelfer/in im Einsatzfall eingesetzt werden. Der/die Sanitätshelfer/in führt Erste-Hilfe-Maßnahmen für seine/ihre Gruppe durch. kann im Einsatz als Ersthelfer/in die sanitätsdienstliche Betreuung von Leichtverletzten durchführen überprüft die Sanitätsausstattung seiner/ihrer Gruppe auf Verwendungsfähigkeit und Vollständigkeit. o Schäden und Verluste hat er/sie zu melden. o Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er/sie hinzuwirken. o Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er/sie zu achten. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Einsatzbefähigung Seite: 28 von 33
29 - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. Bereichsausbildung Sanitätshelfer/in - für endgültige Berufung: 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: jährliche Wiederholungslehrgänge 3.6 Sonstiges: 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r 4.3 Abberufungsalter: gem. MitwV 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helfer/in Seite: 29 von 33
30 6.7 Ladekranführer/in (LKrFü) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) nein THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer/in 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der/die Ladekranführer/in ist für die Bedienung des Ladekrans verantwortlich. Der/die Ladekranführer/in hat den Ladekran gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen. den Ladekran auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen. o Schäden und Verluste hat er/sie zu melden. o Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er/sie hinzuwirken. o Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er/sie zu achten. Technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Fahrerlaubnis der Klasse CE Einsatzbefähigung Bereichsausbildung Kraftfahrer/in, Teil 1 Bereichsausbildung Kraftfahrer/in, Teil 2 Ladekranführer/in 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: 3.6 Sonstiges: Zusatzfunktion: Kraftfahrer/in CE Seite: 30 von 33
31 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer/in 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragte/r 4.3 Abberufungsalter: gem. MitwV 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helfer/in Seite: 31 von 33
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33 7 Materielle Ausstattung Menge Ausstattung Sachnummer 1 SE Mehrzweckkraftwagen, Lbw (MzKW) Typ II 2320T SE LKW, Pritsche, Ladekran FGr. BrB 2320T SE Anhänger 18 t, 6-Rad, Containeraufnahme 2330T SE Schweißgerät, eli, tragbar 3431T SE Zusatzgeräte Ladekran I 4020T SE Anschlagmittel Ladekran 410kNm 4020T SE Rettungsweste Automatik T SE Zuggerät 16 kn 5120T SE Zuggerät 32 kn 5120T SE Heber 100 kn, hydraulisch, Handbetrieb 5130T SE Plasmaschneidanlage 5130T SE Geräte Hydraulikpressen - Schwerbrücke 5130T SE Werkzeugausstattung Holz-/Metall-/Stein-/Erdarbeiten 5180T SE Montagewerkzeug D-Brücken 5180T SE Montagewerkzeug Bailey-Brücken 5180T SE Sprechfunkgerätesatz, digital, HRT 5820T SE Funkgerätesatz, digital, MRT 5820T SE Sprechfunkgerätesatz 4m-Band, Vielkanal 5820T SE Funkmeldeempfänger (FME) digital 5820T SE Leuchtensatz II 6230T SE Sanitätshelferausstattung 6545T SE Vermessungsausstattung, Nivellierung 6675T SE Zeichenausstattung, Zeichner 6675T SE Transportbehälterausstattung 8115T SE Schutzausstattung für Schneid- und Trennarbeiten 8415T SE Arbeitsschutzausstattung 8415T SE Meldetasche 8460T SE Sicherungsgerätesatz II 9905T22046 Ergänzungsausstattung: 1 SE Schlauchboot 0,5 t 1940T SE Anhänger Schlauchboot 2330T SE Ausstattung, Taucher 4220T SE Bootsausstattung, Schlauchboot 2090T EA Rettungsweste Automatik 4220T SE Handsprechfunkgerät, FuG 11b, 2m-Band 5820T SE Funkmeldeempfänger (FME) digital 5820T60001 Seite: 33 von 33
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