Stärke- und Ausstattungsnachweisung. Fachgruppe Elektroversorgung (FGr E) StAN-Nr

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1 Stärke- und Ausstattungsnachweisung Fachgruppe Elektroversorgung (FGr E) StAN-Nr Az.: THW-Sachnummer: 7610T00500 Stand:

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3 Inhaltsverzeichnis: 0 Änderungsdienst Aufgaben Die Aufgaben der FGr E im einzelnen Einsatztaktik Schnittstellen Gliederungsbild Ausstattung Geräteausstattung Lastkraftwagen 7 t mit Ladebordwand (LKW 7 t Lbw) Einzelne Verwendungsmöglichkeiten Anhänger Netzersatzanlage 200 kva (Anh NEA 200 kva) Anhänger Hubarbeitsbühne (Anh HAB) Funktions- und Helferübersicht Funktionsbeschreibungen Gruppenführer Elektroversorgung (GrFü E) Truppführer Elektroversorgung (TrFü E) Maschinist Netzersatzanlage (MaschNEA) Kraftfahrer CE (Kf CE) Sprechfunker (SprFu) Sanitätshelfer (SanHe) Materielle Ausstattung Fachgruppe Elektroversorgung:

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5 0 Änderungsdienst Die StAN der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk wird ständig fortgeschrieben. Es gilt der jeweils letzte, auf der Homepage des THW, veröffentlichte Stand. Lfd. Nr. Datum Umfang Seite Titelseite Änderung des Aktenzeichens entsprechend des neuen Aktenplans Einsatztaktik Wegfall der Dislozierungsangabe Gliederungsbild: Überarbeitung des Layouts Lastkraftwagen 7 t mit Ladebordwand Definition der Geländefähigkeit nach DIN EN 1846 Kategorie II 5 7 Materielle Ausstattung: Aufnahme von fünf Satz Funkmeldeempfänger (FME) digital 7 Materielle Ausstattung: Aufnahme von vier Satz Funkmeldeempfänger (FME) digital in der Ergänzungsausstattung 7 Materielle Ausstattung Fachgruppe Elektroversorgung Aufnahme eines erläuternden Textes zur Beschaffung der Ergänzungsausstattung 3 Gliederungsbild Aufnahme der Anmerkung - Möglichkeit zur Positionierung der Helfer der Reserve 9 5 Funktions- und Helferübersicht Aufnahme der Anzahl Helfer der Reserve

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7 1 Aufgaben Die Fachgruppe Elektroversorgung (FGr E) betreibt temporäre Stromversorgung mittels Netzersatzanlagen für Schaden- bzw. Einsatzstellen, Notunterkünfte, kommunalen Energieversorgungsanlagen, Einrichtungen und Betriebe öffentlichen Interesses sowie für andere Bedarfsträger. Sie führt zur Behebung von Gefahren und Notständen unaufschiebbare Reparaturarbeiten an elektrischen Versorgungsanlagen durch. Im THW-Auslandseinsatz übernimmt sie Aufgaben aus ihrem gesamten Leistungsspektrum. 1.1 Die Aufgaben der FGr E im einzelnen Die Fachgruppe Elektroversorgung erkundet Schadengebiete, stellt Schäden fest und informiert oder berät Einheitsführer/Einsatzleiter sichert Gefahrenstellen ab sichert Schadenstellen an Elektroversorgungsanlagen führt Sicherungsmaßnahmen an Elektroversorgungsnetzen zur Verhinderung von Unfällen durch elektrischen Strom durch betreibt zeitlich begrenzt Ersatzstromversorgung für die Bevölkerung, für lebenswichtige Anlagen und Betriebe sowie Einrichtungen öffentlichen Interesses mittels mobiler Netzersatzanlagen speist in Netzabschnitte ein versorgt die Einheiten und Einrichtungen des THW und andere Bedarfsträger mit Strom aus Netzersatzanlagen repariert, baut und ergänzt (im Rahmen ihrer Möglichkeiten) Elektroversorgungsanlagen im Niederspannungsbereich zur Aufrechterhaltung lebenswichtiger Einrichtungen unterstützt die Energieversorgungsunternehmen unterstützt die Fachgruppe Logistik bei der Prüfung von ortsveränderlichen E - Geräten Sie führt alle Aufgaben im öffentlichen Netz unter Aufsicht und in Zusammenarbeit mit den Energieversorgungsunternehmen durch. Im Auslandseinsatz können alle vorgenannten Aufgaben übernommen werden. 7

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9 2 Einsatztaktik Die Fachgruppe Elektroversorgung (FGr E) ist das»mobile Elektrizitätswerk«des THW. Mit ihrem leistungsfähigen Stromerzeuger kommt sie dort zum Einsatz, wo vorübergehend größerer Energiebedarf zu decken ist. Neben der Strom-Erzeugung und Einspeisung sind die Spezialisten dieser Gruppe in der Lage, zur Unterstützung der Energieversorgungsunternehmen (EVU) und anderer Anlagen-/Netzbetreiber Reparaturen auf der Niederspannungsebene vorzunehmen, bis hin zum Übergabepunkt (Hausanschluss). An dieser Schnittstelle schließt dann das Aufgabenfeld der FGr Infrastruktur an. Die FGr E arbeitet grundsätzlich eng mit den zuständigen EVU, Netz- bzw. Anlagenbetreibern und nach deren Weisung zusammen. Bei Auslandseinsätzen des THW kümmert sich die FGr E u.a. um den Bau von Anlagen bzw. Systemen zur Stromversorgung, betreibt Stromerzeuger und wirkt beim Bau und Betrieb von Leitungsnetzen mit. Die Anforderungen an die Helfer dieser Fachgruppe erfordern beruflich einschlägige Ausbildung und Kenntnisse. 2.1 Schnittstellen Die FGr E ist angewiesen auf: Transportkapazität für Personal Baumaschinen und Kräne für Freileitungs-/Erdkabelarbeiten Betriebsstoffversorgung für die NEA Schnittstellen bestehen zu Einsatzleitung, -abschnittsleitung, THW-FüSt. Zusammenarbeit erfolgt überwiegend mit: THW-Einheiten, Fachdienste und Bedarfsträger: Bei der zentralen Stromversorgung bzw. Einrichtung von temporären Stromnetzen für Einsatzstellen, Bereitstellungsräume, Notunterkünfte u.a.m. Energieversorgungsunternehmen (EVU): Zusammenarbeit, Unterstützung in deren Zuständigkeitsbereich FGr Infrastruktur: Einrichtung von Unterverteilstellen und -systemen ab Übergabepunkt zu Anlagen- und Hausanschlüssen Bergungsgruppen 1 und 2: Bei Arbeiten im spannungslosen Bereich 9

10 FGr Beleuchtung: Bei der großräumigen Ausleuchtung von Einsatzstellen u.a.m. FGr Logistik : Versorgung mit Betriebsstoff, Baumaterialien, etc. 10

11 3 Gliederungsbild Stärke: 0/2/7/9 (+9)* Fachgruppe Elektroversorgung E Stand: 08/2005 StAN: Lastkraftwagen 7 t gl mit Ladebordwand Anhänger Netzersatzanlage 200 kva Anhänger Hubarbeitsbühne (Ergänzungsausstattung)*² * Helfer der Reserve: Zum Erreichen der taktischen Stärke (als Ausgleich für Abwesenheiten durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Unabkömmlichkeiten der Helfer) können bis zur doppelten taktischen Stärke weitere Fachhelfer positioniert werden. *² siehe Kapitel 7 Materielle Ausstattung Fachgruppe Elektroversorgung 11

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13 4 Ausstattung 4.1 Geräteausstattung Die Geräteausstattung der FGr E beinhaltet umfangreiches Leitungs- und Verteilermaterial für den Einsatz der NEA, ferner Spezialwerkzeug, Prüf- und Messgeräten für Arbeiten an Niederspannungsnetzen oder anlagen und verschiedene Hilfs- und Sicherungsgeräte. Den Großteil von manuellem Werkzeug mit Personal für Unterstützungsarbeiten stellen die Bergungsgruppen bereit. 4.2 Lastkraftwagen 7 t mit Ladebordwand (LKW 7 t Lbw) Typ: LKW 7 t Nutzlast, geländefähig nach DIN EN 1846 Kategorie II (gf)*, Plane / Spriegel, hydr. Ladebordwand 1,5 t, 1+2 Plätze Der Lastkraftwagen dient zur Beförderung von Fachgruppen-Personal (1+2), als Geräteträger für Ausstattung und zum Transport von Arbeits-/Baumaterial. *Die Anforderungen bezüglich der Geländefähigkeit befinden sich zur Zeit in der fachlichen Prüfung Einzelne Verwendungsmöglichkeiten Transportfahrzeug o Transport von Personal der Fachgruppe (1+2) o Transport der Ausstattung der Fachgruppe o Transport von Baumaterial und anderen Sachgütern Zugfahrzeug o als Zugfahrzeug für den Anhänger NEA o Anhänger bis ca. 18 t zulässiges Gesamtgewicht 4.3 Anhänger Netzersatzanlage 200 kva (Anh NEA 200 kva) Typ: Netzersatzanlage / Stromerzeuger 200 kva, 230 V/400 V, 50 Hz, auf Anhänger Der Anh NEA 200 kva dient zur temporären Stromerzeugung, mit der Eignung zur parallelen Netzeinspeisung. 4.4 Anhänger Hubarbeitsbühne (Anh HAB) Typ: Anhänger, Hubarbeitsbühne, handelsüblich Der Hubsteiger-Anhänger dient vorrangig der Bewältigung von Arbeiten in Höhen, z.b. beim Freileitungsbau. 13

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15 5 Funktions- und Helferübersicht Funktion Zusatzfunktion Anzahl in Einheit Gruppenführer (GrFü) 1 Truppführer (TrFü) 1 Fachhelfer 3 x Maschinist Netzersatzanlage (MaschNEA) 2 x Kraftfahrer CE (Kf CE) / Sprechfunker (SprFu) 1 x Sanitätshelfer (SanHe) Gesamt: 9 Helfer der Reserve: 9 7 Besondere Regelungen: Wird der Gruppenführer als verantwortliche Elektrofachkraft nach VDE eingesetzt, so muss er Elektrofachkraft aus dem Bereich Elektroinstallation bzw. Energieversorgung mit der beruflichen Mindestqualifikation Techniker, Meister oder Ingenieur sein. Der Truppführer muss ebenfalls Elektrofachkraft gem. VDE (Facharbeiter, Geselle) sein. Darüber hinaus sollte die Gruppe über mehrere beruflich qualifizierte Elektrofachkräfte (mindestens Facharbeiter aus dem Elektro-Bereich) verfügen. 15

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17 6 Funktionsbeschreibungen Aus Gründen der Lesbarkeit wird hier ausschließlich die männliche Form verwendet. Dies soll keine Diskriminierung darstellen. Zudem handelt es sich um reine Funktionsbeschreibungen, die ohnehin neutral zu verstehen sind. 6.1 Gruppenführer Elektroversorgung (GrFü E) Stand: 10/ Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: ja 1.4 Zusatzfunktion: nein 1.5 besondere Funktion gem. 8 (1) THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Zugführer TZ ja 1.7 Vorgesetzter von: Truppführer und Helfer seiner Fachgruppe 1.8 Vertreten durch (Funktion): Truppführer seiner Fachgruppe 1.9 Vertreter von (Funktion): Befugnisse: Weisungsbefugnis gegenüber seinem Truppführer und Helfern seiner Gruppe Unterschriftsbefugnis i.a. 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der Gruppenführer führt die Helfer seiner Gruppe und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung seiner Gruppe entsprechen, und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen. Der Gruppenführer berät den Zugführer / Einsatzleiter insbesondere in Fragen der Fachkunde seiner Gruppe. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere: Durchführung und Überwachung der Fachgruppentätigkeit entsprechend der StAN- Aufgabe Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern seiner Gruppe die Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Gruppe Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen Führung der Gruppe im Einsatz 17

18 Dokumentation des Einsatzes Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse Herstellung und Aufrechterhaltung von Verbindungen zu übergeordneten und nachgeordneten Stellen Regelung der Versorgung seiner Gruppe Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne Aus- und Weiterbildung seiner Helfer. Der Gruppenführer unterstützt die Geschäftsstelle und die Dienststelle des Landesbeauftragten im Rahmen seiner Fachaufgabe bei der Vorbereitung und Durchführung überörtlicher und überregionaler Übungen und Ausbildungsveranstaltungen der Einsatzausbildung. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: 3.6 Sonstiges: Die Funktion erfordert neben einem sicheren Auftreten insbesondere Führungseigenschaften, Erfahrungen in der Menschenführung, Einfühlungsvermögen und Organisationstalent. Berufliche Ausbildung als Elektrofachkraft aus dem Bereich Elektroinstallation bzw. Energieversorgung mit dem Abschluss als Techniker, Meister oder Ingenieur. Basisausbildung I Basisausbildung II, alternativ: Fachkunde UFüAnw / Ausbilder seiner Gruppe Führungssystem UFüAnw o Fü-Teil o Fach-Teil seiner Gruppe) Modul: Fortbildung Baukunde Modul: Führen in besonderen Einsatzsituationen für UFü Modul: Ausbildungslehre 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragter mit Befristung auf fünf Jahre erneute Berufung möglich 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: schriftlich mit Urkunde 4.5 zu unterrichten ist: Geschäftsstelle 18

19 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Gruppenführerin / Gruppenführer 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: nein 5.3 Empfänger von MAE ja 19

20 6.2 Truppführer Elektroversorgung (TrFü E) Stand: 10/ Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: ja 1.4 Zusatzfunktion: nein 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer seiner Gruppe 1.7 Vorgesetzter von: Helfer seiner Gruppe 1.8 Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Gruppenführer Elektroversorgung ja 1.10 Befugnisse: Weisungsbefugnis gegenüber seinen Helfern seines Trupps Unterschriftsbefugnis i.a. 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der Truppführer führt die Helfer seines Trupps und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung der Gruppe entsprechen, und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere: Durchführung und Überwachung der Tätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern seines Trupps Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen Führung des Trupps im Einsatz Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne Aus- und Weiterbildung seiner Helfer. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: Die Funktion erfordert neben einem sicheren Auftreten insbesondere Führungseigenschaften, Erfahrungen in der Menschenführung, Einfühlungsvermögen und Organisationstalent. 20

21 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: 3.6 Sonstiges: Berufliche Ausbildung als Elektrofachkraft aus dem Bereich Elektroinstallation bzw. Energieversorgung Basisausbildung I Basisausbildung II, alternativ: Fachkunde UFüAnw / Ausbilder seiner Gruppe Führungssystem UFüAnw Fü-Teil Fach-Teil seiner Gruppe Modul: Fortbildung Baukunde Modul: Führen in besonderen Einsatzsituationen für UFü Modul: Ausbildungslehre 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragter mit Befristung auf fünf Jahre erneute Berufung möglich 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: schriftlich mit Urkunde 4.5 zu unterrichten ist: Geschäftsstelle 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Truppführerin / Truppführer 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: nein 5.3 Empfänger von MAE: nein 21

22 6.3 Maschinist Netzersatzanlage (MaschNEA) Stand: 10/ Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) THW-Mitwirkungsverordnung: nein 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der Maschinist Netzersatzanlage bedient die Netzersatzanlage 200 kva. Der Maschinist Netzersatzanlage hat die Netzersatzanlage auf Anweisung des Gruppenführers zu bedienen. die Netzersatzanlage auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen. o Schäden und Verluste hat er zu melden. o Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken. o Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten. den Technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Berufliche Ausbildung als Elektrofachkraft aus dem Bereich Elektroinstallation bzw. Energieversorgung Basisausbildung I Basisausbildung II Modul: Maschinist Netzersatzanlage 22

23 3.5 - sonst. notwendige Ausbildung: 3.6 Sonstiges: 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragter 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helferin / Helfer 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: Maschinist 5.3 Empfänger von MAE: nein 23

24 6.4 Kraftfahrer CE (Kf CE) Stand: 10/ Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) THW-Mitwirkungsverordnung: nein 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der Kraftfahrer ist für die Einsatzfähigkeit des Einsatzfahrzeuges verantwortlich. Der Kraftfahrer hat das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen. das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen. o Schäden und Verluste hat er zu melden. o Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken. o Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten. den Technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen. die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Fahrerlaubnis der Klasse CE 24

25 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Basisausbildung I Bereichsausbildung Kraftfahrer, Teil 1 Bereichsausbildung Kraftfahrer, Teil Sonst. notwendige Ausbildung: Basisausbildung III: o Ladungssicherung, o Fahren von Gliederzügen, o Seilwindenbetrieb 3.6 Sonstiges: Zusatzfunktion: Sprechfunker 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragter 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helferin / Helfer 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: Kraftfahrer 5.3 Empfänger von MAE nein 25

26 6.5 Sprechfunker (SprFu) Stand: 10/ Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) THW-Mitwirkungsverordnung: nein 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der Sprechfunker stellt Sprechfunkverbindungen her und hält sie. Der Sprechfunker hat: Sprechfunkstellen zu errichten. o Hierzu hat er günstige Standorte für die Sprechfunkstelle auszuwählen. den Sprechfunkverkehr seiner Teileinheit durchzuführen. die Sprechfunkausstattung seiner Teileinheit zu Warten und zu Pflegen. o Schäden und Verluste hat er zu melden. o Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken. o Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Basisausbildung I Bereichsausbildung Sprechfunk 26

27 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: 3.6 Sonstiges: Förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragter 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helferin / Helfer 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: Sprechfunker 5.3 Empfänger von MAE nein 27

28 6.6 Sanitätshelfer (SanHe) Stand: 10/ Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) THW-Mitwirkungsverordnung: nein 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der Sanitätshelfer stellt die sanitätsdienstliche Grundversorgung seiner Teileinheit sicher. Darüber hinaus kann er als Ersthelfer im Einsatzfall eingesetzt werden. Der Sanitätshelfer führt Erste-Hilfe-Maßnahmen für seine Gruppe durch. kann im Einsatz als Ersthelfer die sanitätsdienstliche Betreuung von Leichtverletzten durchführen überprüft die Sanitätsausstattung seiner Gruppe auf Verwendungsfähigkeit und Vollständigkeit. o Schäden und Verluste hat er zu melden. o Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken. o Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. 28

29 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Basisausbildung I Bereichsausbildung Sanitätshelfer 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: jährliche Wiederholungslehrgänge 3.6 Sonstiges: 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragter 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helferin / Helfer 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: Sanitäter 5.3 Empfänger von MAE nein 29

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31 7 Materielle Ausstattung Fachgruppe Elektroversorgung: Stand: Menge Ausstattung Sachnummer 1 SE Lastkraftwagen 7 t Nutzlast, Pritsche / Plane, gl, mit Ladebordwand 1,5 t (LKW 7 t Lbw) 2320T SE Anhänger Netzersatzanlage 200 kva 2330T SE Brenner-Ausstattung, Propangas 3433T SE Löt-Ausstattung, eli 3439T SE Kettenmotorsäge, 3,5 kw 3695T SE Flaschenzug 3940T SE Kabelbrückensatz 4210T SE Heizgerät, nicht elektrisch 4520T SE Werkstattausstattung Kabel/Freileitung 4940T SE Zuggerät 16 kn, mit Zubehör 5120T SE Bohrhammer 600 W, 230 V, mit Zubehör 5130T SE Gewindeschneid-Ausstattung II 5136T SE Werkzeugausstattung Holzbearbeiter 5180T SE Werkzeugausstattung Metallbearbeiter 5180T SE Werkzeugausstattung Räum- und Erdarbeiten 5180T SE Werkzeugausstattung Elektriker, persönlich 5180T SE Werkzeugausstattung Elektriker, allgemein 5180T SE Werkzeugausstattung Kabelmonteur 5180T SE Messzeuge 5280T SE Sprechfunkgerätesatz 4m-Band, Vielkanal 5820T SE Funkmeldeempfänger (FME) digital 5820T SE Erdungs- und Kurzschließvorrichtung für Niederspannung 5975T SE Baustromverteiler 125 / 63 A 6110T SE Stromerzeuger-Aggregat 8 kva, 230/400 V, tragbar 6115T SE Energieverteiler 63/32 A 6150T SE Energieverteiler 125/32/16 A 6150T SE Einspeiseleitungen 6150T SE Flutlichtleuchtensatz 1 kw 6230T SE Leuchtensatz II 6230T SE Sanitätshelferausstattung 6545T SE Transportbehälterausstattung 8115T SE Zelt, Kabelspleißarbeiten 8340T SE Sicherheitsausstattung Motorsäge 8415T SE Arbeitsschutzausstattung Elektro 8415T

32 Menge Ausstattung Sachnummer 1 SE Meldetasche 8460T SE Sicherungsgerätesatz II 9905T SE Verbrauchsmaterialausstattung 9999T31037 Ergänzungsbeschaffung*: 1 SE Anhänger Hubarbeitsbühne (Anh HAB) 2330T SE Funkmeldeempfänger (FME) digital 5820T60001 * Die Beschaffung der Ergänzungsausstattung ist grundsätzlich durch Dritte zu finanzieren. Im Einzelfall können die Beschaffungskosten bis zu einer Höchstgrenze von 5.000,00 aus Einnahmen aus technischen Hilfeleistungen gedeckt werden. Die Beschaffungskosten für Fahrzeuge als Ergänzungsausstattung sind vollständig durch Dritte zu tragen; eine Kostenübernahme durch den Bund ist ausgeschlossen. Die Betriebskosten sowie die Kosten für Wartung und Instandsetzung sind, mit Ausnahme der IT-Technik, analog zur StAN-Ausstattung aus den SB-Mitteln zu tragen. Die Folgekosten der Beschaffung von IT-Technik inklusive der Kosten für die Administration sind ausschließlich aus selbsterwirtschafteten Mitteln zu tragen. 32

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