Stärke- und Ausstattungsnachweisung. 2. Bergungsgruppe ( B 2 ) STAN-Nr
|
|
- Christian Hase
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stärke- und Ausstattungsnachweisung 2. Bergungsgruppe ( B 2 ) STAN-Nr Az.: Stand: F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 1 von 29
2 Inhaltsverzeichnis: 1 Aufgaben: Aufgaben der 2. Bergungsgruppe im einzelnen: Einsatztaktik Schnittstellen Taktisch- / technische Schnittstellen Gliederungsbild: Bergungsgruppe, Typ A Bergungsgruppe, Typ B Ausstattung Geräteausstattung Mehrzweckkraftwagen, Typ A, 3,5 t, gl, Lbw (MzKW-A) Einzelne Verwendungsmöglichkeiten: Mehrzweckkraftwagen, Typ B, 5 t, gl, Lbw (MzKW-B) Einzelne Verwendungsmöglichkeiten: Netzersatzanlage 50 kva mit Lichtmast (NEA50LiMa) [50% FB*] Funktions- und Helferübersicht: Bergungsgruppe Typ A: Bergungsgruppe Typ B: Funktionsbeschreibungen: Gruppenführer Bergung (GrFü B) Truppführer Bergung (TrFü B) Atemschutzgeräteträger (AGT) / ABC-Helfer THW-Schweißer / Brennschneider (SBr) Maschinist Stromerzeuger (Masch SEA) Kraftfahrer CE (Kf CE) Sprechfunker (SprFu) Sanitätshelfer (SanHe) Materielle Ausstattung: Bergungsgruppe, Typ A Bergungsgruppe, Typ B...28 F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 2 von 29
3 1 Aufgaben: Die 2. Bergungsgruppe (B 2) rettet Menschen und Tiere und birgt Sachwerte aus Gefahrenlagen. Sie führt Sicherungsarbeiten in Schadenstellen durch, leistet leichte Räumarbeiten und richtet Wege und Übergänge her. Die 2. Bergungsgruppen unte r- stützen technisch und personell die Bergungs- und Fachgruppen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. 1.1 Aufgaben der 2. Bergungsgruppe im einzelnen: Die 2. Bergungsgruppe (B 2) erkundet Schadenlagen dringt durch Überwinden oder Wegräumen von Hindernissen zu Schadenstellen vor die B 2 Typ B führt schwere Bergungsarbeiten mit Hochleistungsgeräten durch ortet Verschüttete und Eingeschlossene rettet Verschüttete und Eingeschlossene und leistet dabei "Erste Hilfe" unterstützt technisch andere Bergungs- und Fachgruppen transportiert Verletzte aus Gefahrenbereichen führt technische Sicherungsarbeiten durch und legt ggf. einsturzgefährdete Bauwerksteile nieder rettet Tiere und birgt Sachwerte und transportiert diese aus Gefahrenbereichen birgt Leichen und Kadaver bekämpft im Rahmen von Rettungs-/Bergungsmaßnahmen besondere Gefahren (z.b. Wasser, Entstehungsbrände etc.) leuchtet Schadenstellen aus baut behelfsmäßige Stege und kleine Brücken rettet Menschen und Tiere und birgt Sachwerte aus Wassergefahren leistet Arbeiten bei Uferbefestigungen, Damm- und Deichsicherung beräumt Schadenstellen zur Beseitigung anhaltender Störungen versorgt andere Bergungs- und Fachgruppen mit zusätzlicher elektrischer Energie. F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 3 von 29
4 2 Einsatztaktik Die 2. Bergungsgruppe (B 2) ist neben einer - der Ausstattung der 1. BGr weitgehend ähnlichen Grundausstattung - mit zusätzlichen, alternativen oder leistungsfähigeren Geräten ausgerüstet. Insbesondere Geräte zur Erzeugung von elektrischer Energie und entsprechend zugehörige Arbeitsgeräte. Zur Erfüllung von schweren Bergungsaufgaben wird in jedem Geschäftsführerbereich (GFB) mindestens einmal eine 2. Bergungsgruppe Typ B [B 2 (B)] disloziert, die zusätzlich mit hochleistungsfähigen Geräten zum Eindringen in Trümmer ausgestattet ist. Die B 2 ist technisches Bindeglied zu den verschiedenen Fachgruppen, von denen einige nur durch die technische Ausstattung der 2. Bergungsgruppe (insbes. durch Stromversorgung) ihre volle technische Leistungsfähigkeit erreichen. Das Stromaggregat 50 kva (abweichend 30 bis 50 kva) ist zunächst für die Stromversorgung der elektrischen Einsatzgeräte der B 2 vorgesehen. Darüber hinaus für die Versorgung der Einsatzgeräte verschiedener Fachgruppen (z.b. Tauchpumpen, TWAA, etc.). Insbesondere in Kombination mit der FGr Infrastruktur werden die neuen Stromerze u- ger/netzersatzanlagen (NEA) zur zentralen Versorgung von Einsatzstellen/-Abschnitten mittels Baustellenverteiler und Leitungssystemen und zur Einspeisung in wichtige Anlagen bzw. Netzabschnitte eingesetzt. Der Lichtmast mit vier beweglichen Flutlichtscheinwerfern (Hochleistungs-Metalldampf- Lampen) leuchtet unter Ergänzung durch Einzel-Scheinwerfer Schadenstellen großräumig aus. 2.1 Schnittstellen Für 1. und 2. Bergungsgruppe gelten gleichermaßen die Schnittstellen zu allen anderen Fachgruppen sowie zu Potentialen Dritter bei der Einsatzoption Personal- und Material- Unterstützung Taktisch- / technische Schnittstellen Schnittstellen zu den Feuerwehren: - Erkundungs- und Lotsenaufgaben - Rettungsmaßnahmen von Menschen und Tieren - Bergung von Leichen, Kadavern und Sachwerten - technische Sicherungsmaßnahmen z.b. durch Abstützen und Aussteifen - Niederlegung von Gebäudeteilen - Unterstützung bei der Überwindung von Hindernissen - Sicherung und Absperrung der Einsatzstelle - Unterstützung durch Energieversorgung - Ausleuchtungsmaßnahmen - Mitwirkung bei der Bekämpfung von Bränden und Wasserförderung - Ortung von vermissten / verschütteten Personen Schnittstellen zu Sanitäts- und Rettungsdiensten: - Ausleuchten von SAN-Plätzen allgemein - Energieversorgung F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 4 von 29
5 - Sicherung und Absperrung der Einsatzstelle - Rettungsmaßnahmen - Vordringen zu Verletzten - Ortung von Verletzten - Leisten von Erster Hilfe - Ortung von vermissten / verschütteten Personen Schnittstellen zu Polizei und BGS: - Beleuchtungsmaßnahmen - Energieversorgung - Sicherung und Absperrung der Einsatzstelle - Sicherungsmaßnahmen - Absperrmaßnahmen - Warnung der Bevölkerung (bei Evakuierung etc.) - Such- und Ortungsaufgaben - Bergung von Leichen, Kadavern und Sachwerten - Erkundungs- und Lotsenaufgaben Schnittstellen zu Versorgungs- / Entsorgungsunternehmen: - Beleuchtungsmaßnahmen - technische Sicherungsarbeiten - Unterstützung bei der Überwindung von Hindernissen F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 5 von 29
6 3 Gliederungsbild: Bergungsgruppe, Typ A 0 / 2 / 7 = 9 2. Bergungsgruppe Typ A B 2 (A) Stand: 06/2003 STAN A Mehrzweckkraftwagen Typ A 3,5 t, gl, Lbw (MzKW-A) Netzersatzanlage 50 kva mit Lichtmast * (NEA50LiMa) [50% FB] (*nicht bei TZ-Bel (A) und TZ-E) Bergungsgruppe, Typ B 0 / 3 / 9 = Bergungsgruppe Typ B B 2 (B) Stand: 06/2003 STAN B Mehrzweckkraftwagen Typ B 5 t, gl, Lbw (MzKW-B) Netzersatzanlage 50 kva mit Lichtmast * (NEA50LiMa) [50% FB] (*nicht bei TZ-Bel (A) und TZ-E) F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 6 von 29
7 4 Ausstattung 4.1 Geräteausstattung Die Geräteausstattung ergänzt die Ausstattung und erweitert die Leistungsfähigkeit der 1. Bergungsgruppe und der Fachgruppen. Geräte, die z.b. bei der 1. Bergungsgruppe meist mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden, sind bei der 2. Bergungsgruppe elektrisch betrieben. Bei der 2. Bergungsgruppe, Typ B kommen zusätzlich leistungsfähigere Geräte zum Heben, Bewegen und Durchdringen von Trümmern hinzu. Hier sind besonders Hebekissen mit einer Hubkraft von 1320 kn, die Betonkettensäge sowie der Satz Thermisches Trennen (Sauerstofflanze) zu nennen. 4.2 Mehrzweckkraftwagen, Typ A, 3,5 t, gl, Lbw (MzKW-A) Typ: LKW 3,5 t Nutzlast, geländegängig (gl), Gruppenfahrerhaus, Pritsche / Plane, Ladebordwand, 1+5 Plätze Der Mehrzweckkraftwagen dient zur Beförderung der Einsatzmannschaft und als Geräteträger der Ausstattung Einzelne Verwendungsmöglichkeiten: 1. Transportfahrzeug Aufnahme der Bergungsgruppe einschließlich der persönlichen Ausstattung Transport der Geräte- und Werkzeugausstattung der Bergungsgruppe Zuführung von weiterer Ausstattung 2. Arbeitsgerät durch Verwendung als Arbeitsplatz zur Wartung / Instandsetzung der Ausstattung und zur Vorbereitung von Hilfskonstruktionen 3. Zugfahrzeug als Zugfahrzeug für Anhänger bis ca. 12 t zgg 4.3 Mehrzweckkraftwagen, Typ B, 5 t, gl, Lbw (MzKW-B) Typ: LKW 5 t Nutzlast, geländegängig (gl), Gruppenfahrerhaus, Pritsche / Plane, Ladebordwand, 1+8 Plätze Der Mehrzweckkraftwagen dient zur Beförderung der Einsatzmannschaft und als Geräteträger der Ausstattung Einzelne Verwendungsmöglichkeiten: 1. Transportfahrzeug Aufnahme der Bergungsgruppe einschließlich der persönlichen Ausstattung Transport der Geräte- und Werkzeugausstattung der Bergungsgruppe Zuführung von weiterer Ausstattung 2. Arbeitsgerät durch Verwendung als Arbeitsplatz zur Wartung / Instandsetzung der Ausstattung und zur Vorbereitung von Hilfskonstruktionen F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 7 von 29
8 3. Zugfahrzeug als Zugfahrzeug für Anhänger bis ca. 12 t zgg 4.4 Netzersatzanlage 50 kva mit Lichtmast (NEA50LiMa) [50% FB*] Typ: Anhänger, Netzersatzanlage 50 kva mit Lichtmast Die NEA versorgt die elektrischen Einsatzgeräte der 2. Bergungsgruppe und darüber hinaus die der verschiedenen Fachgruppen mit Strom. Im Zusammenwirken mit der Fachgruppe Infrastruktur können temporäre Stromversorgungs-Systeme für Einsatzräume eingerichtet und betrieben werden. Eine Einspeisung in Stromnetze bzw. Netzabschnitte ist möglich. Ferner kann über den Lichtmast mit vier Flutlichtscheinwerfern (Metalldampflampen), ergänzt um Einzelscheinwerfer, eine großräumige Ausleuchtung von Einsatzstelle erfo l- gen. *] Die NEA wird zu 50 % THW-beschafft (Stationierung vorrangig bei TZ mit FGr I) und kann zu 50 % Fremdbeschafft (FB) werden. Vorab kann jeder B 2, die keine NEA erhält, aus vorhandenen Beständen ein Stromerzeuger-Aggregat (SEA) kva zugeordnet werden. F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 8 von 29
9 5 Funktions- und Helferübersicht: Bergungsgruppe Typ A: Funktion Zusatzfunktion Anzahl in Einheit Gruppenführer (GrFü) 1 Truppführer (TrFü) Atemschutzgeräteträger (AGT)/ABC-Helfer *) 1 Fachhelfer 3 x Atemschutzgeräteträger/ABC-Helfer *) 1 x THW-Schweißer/-Brennschneider (SBr) 1 x Maschinist NEA bzw. SEA (Masch NEA / Masch SEA) 1 x Sanitätshelfer (SanHe) 2 x Kraftfahrer CE (Kf CE) / Sprechfunker (SprFu) 7 Gesamt: Bergungsgruppe Typ B: Funktion Zusatzfunktion Anzahl in Einheit Gruppenführer (GrFü) 1 Truppführer (TrFü) 2 x Atemschutzgeräteträger (AGT)/ABC- Helfer *) 2 Fachhelfer 4 x Atemschutzgeräteträger/ABC-Helfer *) 1 x THW-Schweißer/-Brennschneider (SBr) 1 x Maschinist NEA bzw. SEA (Masch NEA / Masch SEA) 1 x Sanitätshelfer (SanHe) 2 x Kraftfahrer CE (Kf CE) / Sprechfunker (SprFu) 9 Gesamt: 12 Besondere Regelungen: Vier der o.g. Helfer sollen über folgende berufliche Qualifikationen verfügen: 1 x Holzbauhandwerker (z.b. Zimmermann, Bauschreiner, Dachdecker, etc.) 1 x Metallhandwerker (z.b. Schlosser, Mechaniker, etc.) 1 x Bauhandwerker (z.b. Maurer, Betonbauer, Tiefbauer, etc.) 1 x Elektrohandwerker (siehe Funktionsbeschreibung Maschinist SEA bzw. NEA) *) ABC-Helfer: Siehe Erläuterung: STAN B 1, Pos. 5 *) F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 9 von 29
10 6 Funktionsbeschreibungen: 6.1 Gruppenführer Bergung (GrFü B) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: ja 1.4 Zusatzfunktion: nein 1.5 besondere Funktion gem. 8 (1) ja THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Zugführer TZ 1.7 Vorgesetzter von: Truppführer und Helfer seiner Fachgruppe Stand: 10/ Vertreten durch (Funktion): Truppführer seiner Fachgruppe 1.9 Vertreter von (Funktion): Befugnisse: - Weisungsbefugnis gegenüber seinem Truppführer und Helfern seiner Gruppe - Unterschriftsbefugnis i.a. 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der Gruppenführer führt die Helfer seiner Gruppe und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung seiner Gruppe entsprechen, und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen. Der Gruppenführer berät den Zugführer / Einsatzleiter insbesondere in Fragen der Fachkunde seiner Gruppe. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere: 1. Durchführung und Überwachung der Fachgruppentätigkeit entsprechend der STAN-Aufgabe 2. Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern seiner Gruppe 3. die Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Gruppe 4. Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen 5. Führung der Gruppe im Einsatz 6. Dokumentation des Einsatzes 7. Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse 8. Herstellung und Aufrechterhaltung von Verbindungen zu übergeordneten und nachgeordneten Stellen 9. Regelung der Versorgung seiner Gruppe 10. Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne 11. Aus- und Weiterbildung seiner Helfer. F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 10 von 29
11 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Der Gruppenführer unterstützt die Geschäftsstelle und die Dienststelle des Landesbeauftragten im Rahmen seiner Fachaufgabe bei der Vorbereitung und Durchführung überörtlicher und überregionaler Übungen und Ausbildungsveranstaltungen der Einsatzausbildung. Die Funktion erfordert neben einem sicheren Auftreten insbesondere Führungseigenschaften, Erfahrungen in der Menschenführung, Einfühlungsvermögen und Organisationstalent. Basisausbildung I Basisausbildung II, alternativ: Fachkunde UFüAnw / Ausbilder*) *seiner Gruppe Führungssystem UFüAnw - Fü-Teil - Fach-Teil *) (*seiner Gruppe) 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: Modul: Fortbildung Baukunde Modul: Führen in besonderen Einsatzsituationen für UFü Modul: Ausbildungslehre 3.6 Sonstiges: 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragter 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: schriftlich mit Urkunde 4.5 zu unterrichten ist: Geschäftsstelle 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Gruppenführerin / Gruppenführer 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: nein 5.3 Empfänger von MAE ja F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 11 von 29
12 6.2 Truppführer Bergung (TrFü B) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: ja 1.4 Zusatzfunktion: nein 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) ja THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer seiner Gruppe Stand: 10/ Vorgesetzter von: Helfer seines Trupps 1.8 Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Gruppenführer Bergung 1.10 Befugnisse: - Weisungsbefugnis gegenüber seinen Helfern seines Trupps - Unterschriftsbefugnis i.a. 2. Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der Truppführer führt die Helfer seines Trupps und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung der Gruppe entsprechen, und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere: 1. Durchführung und Überwachung der Tätigkeit entsprechend der STAN-Aufgabe 2. Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern seines Trupps 3. Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen 4. Führung des Trupps im Einsatz 5. Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse 6. Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne 7. Aus- und Weiterbildung seiner Helfer. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): Die Funktion erfordert neben einem sicheren Auftreten insbesondere Führungseigenschaften, Erfahrungen in der Menschenführung, Einfühlungsvermögen und Organisationstalent. F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 12 von 29
13 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Basisausbildung I Basisausbildung II, alternativ: Fachkunde UFüAnw / Ausbilder*) *seiner Gruppe Führungssystem UFüAnw - Fü-Teil - Fach-Teil* *seiner Gruppe 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: Modul: Fortbildung Baukunde Modul: Führen in besonderen Einsatzsituationen für UFü Modul: Ausbildungslehre 3.6 Sonstiges: Zusatzfunktion: Atemschutzgeräteträger / ABC-Helfer 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragter 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: schriftlich mit Urkunde 4.5 zu unterrichten ist: Geschäftsstelle 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Truppführerin / Truppführer 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: nein 5.3 Empfänger von MAE: nein F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 13 von 29
14 6.3 Atemschutzgeräteträger (AGT) / ABC-Helfer 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) nein THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: Stand: 10/ Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der Atemschutzgeräteträger führt seine Tätigkeiten unter Einsatz von Umluft-unabhängigen Atemgeräten durch. Als ABC-Helfer hat er Fachkenntnisse über ABC- Gefahren. Siehe Erläuterung: STAN B 1, Pos. 5 *) Der Atemschutzgeräteträger 1. führt seine Tätigkeiten unter schwerem Atemschutz durch. 2. Bei ABC-Gefahren warnt er Führungskräfte und Helfer und berät über geeignete Schutzmaßnahmen. 3. ist verantwortlich für die Betriebssicherheit seines Atemgerätes. - Schäden und Verluste hat er zu melden. - Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken. - Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: - Mindest-Alter: 18 Jahre, - Maximal-Alter: 50 Jahre, - Tauglich nach G 26/3, regelmäßige Nachuntersuchungen - kein Vollbartträger 3.4 Dto. Basisausbildung I F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 14 von 29
15 - für endgültige Berufung: Bereichsausbildung Atemschutzgeräteträger 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: jährliche Wiederholungsübung ABC-Fachausbildung (wird noch erarbeitet) 3.6 Sonstiges: 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragtem 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helferin / Helfer 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: Atemschutzgeräteträger 5.3 Empfänger von MAE: nein F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 15 von 29
16 6.4 THW-Schweißer / Brennschneider (SBr) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) nein THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: Stand: 10/ Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der THW-Schweißer / -Brennschneider führt Schweißarbeiten zur sicheren Sc haffung von Festpunkten, zur behelfsmäßigen Schaffung von Stützund Aussteifungselementen, sowie bei nichtabnahmepflichtigen Stahlbau- und Reparaturarbeiten durch bzw. trennt Materialien durch thermische Verfahren unter Einsatzbedingungen Der THW-Schweißer / -Brennschneider 1. stellt metallene Hilfskonstruktionen durch Schweißverbindungen her. 2. fügt Rohre und Halbzeuge durch Schweißen zusammen. 3. trennt Metallprofile / -bleche mittels Brennschneiden. 4. schafft Zugänge durch metallene Hindernisse 5. überprüft die Schweiß- / Brennschneidausstattung auf ihre Betriebssicherheit - Schäden und Verluste hat er zu melden. - Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken. - Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): möglichst aus einem metallverarbeitenden Beruf F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 16 von 29
17 - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: 3.6 Sonstiges: Basisausbildung I Modul: Thermisches Trennen Modul: Schweißen im THW 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragter 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helferin / Helfer 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: nein 5.3 Empfänger von MAE nein F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 17 von 29
18 6.5 Maschinist Stromerzeuger (Masch SEA) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.2 Funktion: nein Zusatzfunktion: ja 1.3 besondere Funktion gem. 8(1) nein THW-Mitwirkungsverordnung: 1.4 Vorgesetzter ist: Gruppenführer 1.5 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: Stand: 10/ Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der Maschinist Stromerzeuger ist Bediener des Stromerzeugers. Der Maschinist Stromerzeuger hat 1. den Stromerzeuger auf Anweisung des Gruppenführers zu bedienen. 2. den Stromerzeuger auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen. - Schäden und Verluste hat er zu melden. - Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken. - Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten. 3. Technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. berufliche Qualifikation im Niederspannungs- Elektrobereich (Maschinist Stromerzeuger) Elektrofachkraft (Maschinist Netzersatzanlage) Basisausbildung I Basisausbildung II Maschinist Stromerzeuger, AL 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: bei Möglichkeit zur Einspeisung (NEA) Maschinist Netzersatzanlage, AL F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 18 von 29
19 3.6 Sonstiges: 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragter 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helferin / Helfer 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: ja 5.3 Empfänger von MAE: nein F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 19 von 29
20 6.6 Kraftfahrer CE (Kf CE) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) nein THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: Stand: 10/ Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der Kraftfahrer ist für die Einsatzfähigkeit des Einsatzfahrzeuges verantwortlich. Der Kraftfahrer hat 1. das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen. - das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überprüfen. - Schäden und Verluste hat er zu melden. - Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken. 2. Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten. 3. Technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen. 4. die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Fahrerlaubnis der Klasse CE Basisausbildung I Bereichsausbildung Kraftfahrer, Teil 1 Bereichsausbildung Kraftfahrer, Teil Sonst. notwendige Ausbildung: Basisausbildung III - Ladungssicherung, F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 20 von 29
21 3.6 Sonstiges: Zusatzfunktion: - Sprechfunker 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragter 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helferin / Helfer 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: Kraftfahrer 5.3 Empfänger von MAE Nein - Fahren von Gliederzügen, - Seilwindenbetrieb F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 21 von 29
22 6.7 Sprechfunker (SprFu) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: Nein 1.4 Zusatzfunktion: Ja 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) Nein THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: Stand: 10/ Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der Sprechfunker stellt Sprechfunkverbindungen her und hält sie. Der Sprechfunker hat: 1. Sprechfunkstellen zu errichten. - Hierzu hat er günstige Standorte für die Sprechfunkstelle auszuwählen. 2. den Sprechfunkverkehr seiner Teileinheit durchzuführen. 3. die Sprechfunkausstattung seiner Teileinheit zu Warten und zu Pflegen. - Schäden und Verluste hat er zu melden. - Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken. - Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: Basisausbildung I Bereichsausbildung Sprechfunk F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 22 von 29
23 3.6 Sonstiges: Förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragter 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helferin / Helfer 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: Sprechfunker 5.3 Empfänger von MAE nein F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 23 von 29
24 6.8 Sanitätshelfer (SanHe) 1. Organisatorische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband 1.2 Organisationseinheit: Technischer Zug (TZ) 1.3 Funktion: nein 1.4 Zusatzfunktion: ja 1.5 besondere Funktion gem. 8(1) nein THW-Mitwirkungsverordnung: 1.6 Vorgesetzter ist: Gruppenführer 1.7 Vorgesetzter von: Vertreten durch (Funktion): Vertreter von (Funktion): Befugnisse: Stand: 10/ Aufgaben 2.1 Aufgabenbeschreibung (allgemein): 2.2 Aufgabenbeschreibung (im einzelnen): Der Sanitätshelfer stellt die sanitätsdienstliche Grundversorgung seiner Teileinheit sicher. Darüber hinaus kann er als Ersthelfer im Einsatzfall eingesetzt werden. Der Sanitätshelfer 1. führt Erste-Hilfe-Maßnahmen für seine Gruppe durch. 2. kann im Einsatz als Ersthelfer die sanitätsdienstliche Betreuung von Leichtverletzten durchführen 3. überprüft die Sanitätsausstattung seiner Gruppe auf Verwendungsfähigkeit und Vollständigkeit. - Schäden und Verluste hat er zu melden. - Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken. - Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten. 3. Qualifikation 3.1 Geforderte persönliche Voraussetzungen: 3.2 Externe Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Fachprüfungen und Erfahrungen): 3.3 Interne Fachkenntnisse (Fähigkeiten, Lehrgänge, Prüfungen): - für vorläufige Berufung: 3.4 Dto. - für endgültige Berufung: Die Ausübung der Zweitfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Basisausbildung I Bereichsausbildung Sanitätshelfer 3.5 Sonst. notwendige Ausbildung: jährliche Wiederholungslehrgänge 3.6 Sonstiges: F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 24 von 29
25 4. Berufung, Abberufung 4.1 Vorschlag erfolgt von: Zugführer 4.2 wird vollzogen durch: Ortsbeauftragter 4.3 Abberufungsalter: gem. HelfRiLi 4.4 erfolgt: 4.5 zu unterrichten ist: 5. Sonstiges 5.1 Dienststellungskennzeichen: Helferin / Helfer 5.2 Abzeichen für Sonderausbildung: Sanitäter 5.3 Empfänger von MAE nein F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 25 von 29
26 7 Materielle Ausstattung: Bergungsgruppe, Typ A Stand: Menge Ausstattung Sachnummer 1 SE Mehrzweck-Kraftwagen 3,5 t, gl, Lbw (MzKW-A) 2320T SE Netzersatzanlage 50 kva mit Lichtmast (NEA50LiMA) [50% THW-Besch. / siehe FB] 6150T SE Schweißgerät, eli, tragbar 3431T SE Kettenmotorsäge, 3,5 kw 3695T SE Seile, Ketten, Anschlagmittel, Zusst. II 4020T SE Feuerlösch-Ausstattung, Zusst. II 4210T SE Atemgschutzerät-Ausstattung, umluftunabhängig, 4 PA *] 4240T SE Krankentransport-Ausstattung 4240T SE Tauchpumpe 800 l/min - 1 bar, eli, 400 V *] 4320T SE Pumpen-Zubehör B *] 4320T Se Zuggerät 16 kn, mit Zubehör 5120T EA Kettenzug 30 kn 5120T SE Heber 100 kn, hydraulisch, handbetr. 5130T SE Kettensäge, eli., 1,6 kw / 230 V, 300 mm Schnittlänge 5130T SE Trennschleifer, eli., 2 kw / 230 V 5130T SE Werkstatt-Ausstattung, Bergung 5180T SE Stahlbeton- und Steinbearbeitung 5180T SE Metallbearbeitung 5180T SE Holzbearbeitung 5180T SE Räumwerkzeug, Erdarbeiten 5180T SE Werkzeug-Ausstattung, Elektriker 5180T SE Gewindestangen, Schrauben, Muttern 5305T SE Nägel und Nagelverbinder 5315T SE Leitern, Zusst. II 5440T SE Bauklammern, Bindedraht 5680T SE Sprechfunkgerät, 4 m-band, Vielkanal 5820T SE Stromerzeuger-Aggregat 8 kva, 400/230 V, tragbar 6115T SE Energieverteiler 63/32 A [50% THW-Besch./siehe FB] 6150T SE Energieverteiler 16 A 6150T SE Flutlichtleuchten 1 kw 6230T SE Leuchten, Zusst. I 6230T SE Sanitätshelfer-Ausstattung 6545T SE Transport-Ausstattung für Lasten, Zusst. II 8115T23038 F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 26 von 29
27 Menge Ausstattung Sachnummer 1 SE Sicherheits-Ausstattung Kettenmotorsäge 8415T SE Schutz-Ausstattung für Schweiß- und Trennarbeiten 8415T SE Arbeitsschutz-Ausstattung 8415T SE Meldetasche 8460T SE Sicherungsgeräte, Zusst. II; Verkehr, allg. Gefahrenstelle 9905T SE Hilfsgerät 9999T SE Stützen und Verbaumaterial II 9999T SE Aufbrechhammer, 2 kw, 230 V 5130T SE Bohrhammer 600 W, 230 V 5130T SE Schrauben, Haken, Dübel 5305T22030 FB: Ausstattung, die fremdbeschafft (FB) beigestellt werden kann: 1 SE Stromerzeuger/Netzersatzanlage 50 kva mit Lichtmast (NEA50LiMA) (50% FB) 6150T SE Atemschutzgerät-Ausstattung, umluftunabh., 2 PA (FB) 4240T SE Rettungsausstattung (FB) 4240T SE Tauchpumpe 800 l/min - 1 bar, eli, 400 V (FB) 4320T SE Pumpen-Zubehör B (FB) 4320T SE Energieverteiler 63/32 A (50% FB) 6150T23034 *] Mehrfach-Ausstattung siehe FB F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 27 von 29
28 Bergungsgruppe, Typ B Stand: Menge Ausstattung Sachnummer 1 SE Mehrzweckkraftwagen 5 t gl, Lbw (MzKW-B) 2320T SE Netzersatzanlage 50 kva mit Lichtmast (NEA50LiMA) [50% THW-Besch. / siehe FB] 6150T SE Schweißgerät, eli, tragbar 3431T SE Kettenmotorsäge, 3,5 kw 3695T SE Seile, Ketten, Anschlagmittel, Zusst. II 4020T SE Feuerlösch-Ausstattung, Zusst. II 4210T SE Atemschutzgerät-Ausstattung, umluftunabhängig, 4 PA *] 4240T SE Krankentransport-Ausstattung 4240T SE Tauchpumpe 800 l/min - 1 bar, eli, 400 V *] 4320T SE Pumpen-Zubehör B *] 4320T SE Zuggerät 16 kn, mit Zubehör 5120T EA Kettenzug 30 kn 5120T SE Heber 100 kn, hydraulisch, handbetr. 5130T SE Kettensäge, eli, 1,6 kw / 230 V, 300 mm Schnittlänge, 5130T SE Trennschleifer, eli, 2 kw / 230 V 5130T SE Werkstatt-Ausstattung, Bergung 5180T SE Stahlbeton- und Steinbearbeitung 5180T SE Metallbearbeitung, Zusst. I 5180T SE Holzbearbeitung 5180T SE Räumwerkzeug, Erdarbeiten 5180T SE Werkzeug-Ausstattung, Elektriker 5180T SE Gewindestangen, Schrauben, Muttern 5305T SE Nägel und Nagelverbinder 5315T SE Leitern, Zusst. II 5440T SE Bauklammern, Bindedraht 5680T SE Sprechfunkgerät, 4 m-band, Vielkanal 5820T SE Stromerzeuger-Aggregat 8 kva, 400/230 V, tragbar 6115T SE Energieverteiler 63/32 A [50% THW-Besch. / siehe FB] 6150T SE Energieverteiler 16 A 6150T SE Flutlichtleuchten 1 kw, Alternativ: HQL o.ä. 6230T SE Leuchten, Zusst. I 6230T SE Sanitätshelfer-Ausstattung 6545T SE Transportausstattung für Lasten, Zusst. II 8115T SE Sicherheits-Ausstattung Kettenmotorsäge 8415T22043 F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 28 von 29
29 Menge Ausstattung Sachnummer 1 SE Schutzausstattung für Schweiß- und Trennarbeiten 8415T SE Arbeitsschutz-Ausstattung 8415T SE Meldetasche 8460T SE Sicherungsgeräte, Zusst. II; Verkehr, allg. Gefahrenstelle 9905T SE Hilfsgerät 9999T SE Aufbrechhammer, 2 kw, 230 V 5130T SE Bohrhammer, 600 W, 230 V 5130T SE Schrauben, Haken, Dübel 5305T SE Stützen und Verbaumaterial, Zusst. II 9999T23043 Erweiterte Ausstattung B 2 (B): 1 SE Hebekissen-Ausstattung, schwer, kn 5120T SE Betonkettensäge, hydraulisch, mit Zubehör 5130T SE Kernbohrgerät, eli, mit Zubehör 5130T SE Spreizer, hydraulisch, Sp T SE Plasma-Schneidanlage 5130T SE Sauerstoff-Kernlanze mit Zubehör neu FB: Ausstattung, die fremdbeschafft (FB) beigestellt werden kann: 1 SE Stromerzeuger/Netzersatzanlage 50 kva mit Lichtmast 6150T23034 (NEA50LiMA) (50% FB) 1 SE Atemschutzgerät-Ausstattung, umluftunabh., 2 PA (FB) 4240T SE Rettungs-Ausstattung (FB) 4240T SE Tauchpumpe 800 l/min - 1 bar, eli, 400 V (FB) 4320T SE Pumpen-Zubehör B (FB) 4320T EA Hydraulik-Aggregat, DIN für SP 40 [FB] 5130T SE Energieverteiler 63/32 A (50% FB) 6150T23034 *] Mehrfach-Ausstattung siehe FB F:\Transfer\Alle STAN aktuell\03 STAN BGr doc STAN BGr Seite 29 von 29
Stärke- und Ausstattungsnachweisung. 1. Bergungsgruppe ( B 1 ) STAN-Nr
Stärke- und Ausstattungsnachweisung 1. Bergungsgruppe ( B 1 ) STAN-Nr. 02-02 Az.: 320-02-00 Stand: 01.04.2004 F:\Transfer\Alle STAN aktuell\02 STAN BGr 1 040401.doc STAN 02-02 1. BGr Seite 1 von 29 Inhaltsverzeichnis:
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. Fachgruppe Beleuchtung (FGr Bel) StAN-Nr
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Fachgruppe Beleuchtung (FGr Bel) StAN-Nr. 03-06 Az.: 501-01-18 THW-Sachnummer: 7610T00500 Stand: 01.07.2008 2 Inhaltsverzeichnis: 0 Änderungsdienst...5 1 Aufgaben:...7
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. Bergungsgruppe 2 (B 2) StAN-Nr
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Bergungsgruppe 2 (B 2) StAN-Nr. 02-03 Version: 01-2011 Stand: 01. Jul. 2011 Redaktionelle Änderungen: 01. Jul. 2011 Az.: E1 / 501-01-06 THW-Sachnummer: 7610T00500 Seite:
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. Fachgruppe Elektroversorgung (FGr E) StAN-Nr
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Fachgruppe Elektroversorgung (FGr E) StAN-Nr. 03-02 Az.: 501-01-14 THW-Sachnummer: 7610T00500 Stand: 01.07.2008 2 Inhaltsverzeichnis: 0 Änderungsdienst...5 1 Aufgaben...7
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. Zugtrupp ( ZTr ) STAN-Nr.: 02-01
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Zugtrupp ( ZTr ) STAN-Nr.: 02-01 Az.: 320-02-00 Stand: 01.04.2004 F:\Transfer\Alle STAN aktuell\01 STAN ZTr 040401.doc STAN 02-01 ZTr Seite 1 von 19 Inhaltsverzeichnis:
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. THW-Einsatznachsorgeteam (ENT) StAN-Nr
Stärke- und Ausstattungsnachweisung THW-Einsatznachsorgeteam (ENT) StAN-Nr. 06-01 Az.: 501-01-24 THW-Sachnummer: 7610T00500 Stand: 01.07.2008 2 Inhaltsverzeichnis: 1 Aufgaben:...5 1.1 Aufgaben des Einsatznachsorgeteams
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. Fachgruppe Räumen (FGr R) StAN-Nr
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Fachgruppe Räumen (FGr R) StAN-Nr. 02-04 Version: 01-2013 Redaktionelle Änderungen: --- Az.: 501-01-07 THW-Sachnummer: 7610T00500 Seite: 1 von 38 Seite: 2 von 38 Inhaltsverzeichnis:
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. Fachgruppe Ortung (FGr O) StAN-Nr
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Fachgruppe Ortung (FGr O) StAN-Nr. 02-07 Version 01-2013 Redaktionelle Änderungen: --- Az.: 501-01-10 THW-Sachnummer: 7610T00500 Seite: 1 von 35 Seite: 2 von 35 Inhaltsverzeichnis:
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. Fachgruppe Wassergefahren (FGr W) StAN-Nr
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Fachgruppe Wassergefahren (FGr W) StAN-Nr. 02-05 Version 01-2012 Stand: 01. Jul. 2012 Redaktionelle Änderungen: --- Az.: 501-01-08 THW-Sachnummer: 7610T00500 Seite:
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. Fachgruppe Brückenbau (FGr BrB) StAN-Nr
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Fachgruppe Brückenbau (FGr BrB) StAN-Nr. 02-06 Version 01-2014 Redaktionelle Änderungen: --- Az.: 501-01-09 THW-Sachnummer: 7610T00500 Seite: 1 von 33 Seite: 2 von 33
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. Fachgruppe Wasserschaden / Pumpen (FGr WP) StAN-Nr
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Fachgruppe Wasserschaden / Pumpen (FGr WP) StAN-Nr. 03-04 Version 01-2014 Stand: 01. Jul. 2014 Redaktionelle Änderungen: --- Az.: E1 / 501-01-16 THW-Sachnummer: 7610T00500
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. Bergungsgruppe 2 (B 2) StAN-Nr
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Bergungsgruppe 2 (B 2) StAN-Nr. 02-03 Version: 01-2012 Stand: 01. Juli. 2012 Redaktionelle Änderungen:--- Az.: E1 / 501-01-06 THW-Sachnummer: 7610T00500 Seite: 1 von
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. Bergungsgruppe 1 (B 1) StAN-Nr
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Bergungsgruppe 1 (B 1) StAN-Nr. 02-02 Version 01-2012 Stand: 01. Jul. 2012 Redaktionelle Änderungen: --- Az.: E1 / 501-01-05 THW-Sachnummer:7610T00500 Seite: 1 von 51
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. Fachgruppe Infrastruktur (FGr I) StAN-Nr
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Fachgruppe Infrastruktur (FGr I) StAN-Nr. 03-01 Version 01-2014 Stand: 01. Jul. 2014 Redaktionelle Änderungen: --- Az.: 501-01-13 THW-Sachnummer: 7610T00500 Seite: 1
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. Fachgruppe Trinkwasserversorgung (FGr TW) StAN-Nr
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Fachgruppe Trinkwasserversorgung (FGr TW) StAN-Nr. 03-03 Version 01-2011 Stand: 01. Jul. 2011 Redaktionelle Änderungen: --- Az.: E1 / 501-01-15 THW-Sachnummer:7610T00500
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. Bergungsgruppe 2 (B 2) StAN-Nr
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Bergungsgruppe 2 (B 2) StAN-Nr. 02-03 Version: 01-2016 Stand: 1. Juli. 2016 Redaktionelle Änderungen:--- Az.: E1 / 501-01-06 THW-Sachnummer: 7610T00500 Seite: 1 von
MehrTechnisches Hilfswerk Ortsverband Homburg/Saar
Technisches Hilfswerk Technisches Hilfswerk... 1 Kontakt... 3 Allgemeine Informationen über den Ortsverband... 4 Zugtrupp (ZTr)... 5 1. Bergungsgruppe (B 1)... 6 2. Bergungsgruppe (B 2)... 8 Fachgruppe
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. Zugtrupp (ZTr) StAN-Nr.: 02-01
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Zugtrupp (ZTr) StAN-Nr.: 02-01 Version 01-2011 Stand: 01. Jul. 2011 Redaktionelle Änderungen: --- Az.: 501-01-04 THW-Sachnummer: 7610T00500 Seite: 1 von 29 Seite: 2
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. Spezial-Einheit Bergung ABC (SEB ABC) STAN-Nr
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Spezial-Einheit Bergung ABC (SEB ABC) STAN-Nr. 02-10 Version 01-2014 Stand: 01. Jul. 2014 Redaktionelle Änderungen: --- Az.: 501-01-12 THW-Sachnummer: 7610T00500 Seite:
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. Fachgruppe Elektroversorgung (FGr E) StAN-Nr. 03-02
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Fachgruppe Elektroversorgung (FGr E) StAN-Nr. 03-02 Version 01-2014 Stand: 01. Jul. 2014 Redaktionelle Änderungen: --- Az.: 501-01-14 THW-Sachnummer: 7610T00500 Seite:
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. Fachgruppe Führung / Kommunikation (FGr FK) StAN-Nr
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Fachgruppe Führung / Kommunikation (FGr FK) StAN-Nr. 10-01 Az.: 501-01-20 THW-Sachnummer: 7610T00500 Stand: 01.07.2008 2 Inhaltsverzeichnis: 0 Änderungsdienst...5 1
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. Fachgruppe Logistik (FGr Log) StAN-Nr
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Fachgruppe Logistik (FGr Log) StAN-Nr. 09-01 Version 01-2011 Stand: 01. Jul. 2011 Redaktionelle Änderungen: --- Az.: 501-01-19 THW-Sachnummer: 7610T00500 Seite: 1 von
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Stärke- und Ausstattungsnachweisung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk THW-Sachnummer: 7610T00500 Stand: 01.07.2008 Stärke- und Ausstattungsnachweisung (STAN) der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
MehrAusbilderunterlage. Basisausbildung II Der Fachgruppe Räumen. Lernabschnitt 1 Einsatzgrundsätze der FGr Räumen
Ausbilderunterlage Basisausbildung II Der Fachgruppe Räumen Lernabschnitt 1 Einsatzgrundsätze der FGr Räumen Erstellt von: Matthias Kupfer Grafische Bearbeitung von: Hartmut Grütter unter der Mitwirkung
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. Fachgruppe Ölschaden (FGr Öl) StAN-Nr
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Fachgruppe Ölschaden (FGr Öl) StAN-Nr. 03-05 Version 01-2014 Redaktionelle Änderungen: --- Az.: E1 / 501-01-17 THW-Sachnummer: 7610T00500 Seite: 1 von 48 Seite: 2 von
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. Bergungsgruppe 2 (B 2) StAN-Nr
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Bergungsgruppe 2 (B 2) StAN-Nr. 02-03 Versin: 01-2013 Stand: 1. Juli. 2013 Redaktinelle Änderungen:--- Az.: E1 / 501-01-06 THW-Sachnummer: 7610T00500 Seite: 1 vn 60
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. Zusatzbefähigungen der THW (Teil-) Einheiten. StAN-Nr. 11-00
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Zusatzbefähigungen der THW (Teil-) Einheiten StAN-Nr. 11-00 Version 01-2014 Stand: 01. Jul. 2014 Redaktionelle Änderungen: --- Az.: E1 / 501-01-27 THW-Sachnummer: 7610T00500
MehrFwDV 2/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 2/1. Ausgabe Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Rahmenvorschriften
FwDV 2/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 2/1 Ausgabe 1975 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Rahmenvorschriften 1 Inhalt 1. GRUNDSÄTZE... 3 2. FUNKTIONEN IN EINHEITEN... 5 2.1 TRUPPMANN... 5 2.2 TRUPPFÜHRER...
MehrE i n s a t z h a n d a k t e
E i n s a t z h a n d a k t e BUNDESANSTALT TECHNISCHES HILFSWERK - - E I N S A T Z H A N D A K T E 2 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1. Anschriften und Anfahrt....4 2. Struktur des Ortsverbandes.....5
MehrE I N S A T Z H A N D A K T E
THW Ortsverband Riegelsberg E I N S A T Z H A N D A K T E Stand: Juni 2014 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Ortsverband Riegelsberg Wolfskaulstraße 58b 66292 Riegelsberg Telefon: 0 68 06 / 32 00 Telefax:
MehrDer Zugtrupp. Ausstattung ZTr. Allgemein. Alarmierung
Der Zugtrupp Ausstattung ZTr Fahrzeug: Mannschaftstransportwagen MTW 1 Funkrufname: Heros Wismar 21/10 Der Zugtrupp (ZTr) dient der Führung des Technischen Zuges. Ihm obliegt die taktisch/ technische Koordination
MehrEinsatzoptionen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) Ortsverband Lindau (B)
Einsatzoptionen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) Ortsverband Lindau (B) Stand: 01.03.2010-1 - Einsatzoptionen des THW bei Transportunfällen (Straße, Schiene, Luft- und Wasserstraßen) 1. Einsatzoptionen
MehrH A N D A K T E BUNDESANSTALT TECHNISCHES HILFSWERK. THW im Einsatz - Ortsverband Simmern -
H A N D A K T E BUNDESANSTALT TECHNISCHES HILFSWERK THW im Einsatz - Ortsverband Simmern - 2 3 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1. Anschriften und Anfahrt....5 2. Struktur des Ortsverbandes....6 3.
MehrEinsatzhandakte des THW Ortsverbandes Ahrensburg
Einsatzhandakte des THW Ortsverbandes Ahrensburg Stand 1/2014 / V1.2 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Ortsverband Ahrensburg Roggenweg 5 22926 Ahrensburg T +49 (0)4102 / 47 15 18 F +49 (0)4102 / 47
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. THW-Einsatznachsorgeteam (ENT) StAN-Nr. 06-01
Stärke- und Ausstattungsnachweisung THW-Einsatznachsorgeteam (ENT) StAN-Nr. 06-01 Version 01-2014 Redaktionelle Änderungen: --- Az.: 501-01-24 THW-Sachnummer: 7610T00500 Seite: 1 von 25 Seite: 2 von 25
MehrDas THW und sein Potenzial
Das THW und sein Potenzial Welche Möglichkeiten bietet das THW im Hochwasserfall? Person Marc Bujack Hauptamtlicher Geschäftsführer in Köln Seit Oktober 2010 Vorher Bereichsleiter eines IT-Unternehmens
MehrOrtsverband Biedenkopf. Einsatzhandakte. Stand :
Ortsverband Biedenkopf Einsatzhandakte Stand : 09.11.2016 www.thw-biedenkopf.de Die Einsatzhandakte soll möglichen Bedarfsträgern und den THW-Fachberatern einen Überblick über die im THW-Ortsverband Biedenkopf
MehrLernziele und Lehrgangsvoraussetzungen
Truppausbildung Lehrgang Truppführer Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb einer Gruppe oder Staffel. Führungsausbildung Lehrgang "Gruppenführer" Ziel der
MehrDas THW und sein Potenzial
Das und sein Potenzial Technisches Welche Möglichkeiten bietet das im Hochwasserfall? www.thw.de Personalstruktur In den -Ortsverbänden wirken insgesamt ca. 80.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. Schnell-Einsatz-Einheit-Logistikabwicklung im Lufttransportfall (SEElift) StAN-Nr.: 09-03
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Schnell-Einsatz-Einheit-Logistikabwicklung im Lufttransportfall (SEElift) StAN-Nr.: 09-03 Version 01-2014 Redaktionelle Änderungen: --- Az.: 501-01-23 THW-Sachnummer:
MehrTechnisches Hilfswerk WIR ÜBER UNS. Technische Hilfe weltweit
Technisches Hilfswerk WIR ÜBER UNS Technische Hilfe weltweit Wir sind... das Technische Hilfswerk - THW. T wie Technik - H wie Hilfe - W wie weltweit. Sicher ist Ihnen das THW ein Begriff, ob aus dem Fernsehen,
MehrBergungs- und lnstandsetzungsdienst. 1/11 - Bergungs- und lnstandsetzungsdienst
Bergungs- und lnstandsetzungsdienst / / - Bergungs- und lnstandsetzungsdienst Enthält:. Allgemeines. Bergungsdienst - Aufgaben Bergungszug und Bergungsräumzug - Gliederung des Bergungszuges - Ausstattung
MehrEinsatzhandakte Ortsverband Sinzig. -öffentliche Fassung-
Ortsverband Sinzig -öffentliche Fassung- Herausgeber: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Ortsverband Sinzig Mosaikweg 6 53489 Sinzig 2016 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk OV Sinzig Nachdruck, Veränderung,
MehrTHW Ortsverband Michelstadt
THW Ortsverband Michelstadt Informationen für Anforderer Präsentiert von Peter Greiter, Christian Byrszel und Christopher Gasser. www.thw.de Agenda Das Technische Hilfswerk im Überblick Gesetzlicher Auftrag
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. Fachgruppe Führung / Kommunikation (FGr FK) StAN-Nr. 10-01
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Fachgruppe Führung / Kommunikation (FGr FK) StAN-Nr. 10-01 Version: 01-2014 Redaktionelle Änderungen: --- Az.: E1 / 501-01-20 THW-Sachnummer: 7610T00500 Seite: 1 von
MehrMedizinische Task Force Rahmenkonzept Teil 10 Teileinheit Patiententransport
Medizinische Task Force Rahmenkonzept Teil 10 Teileinheit Patiententransport Stand xx.2014 BBK. GemeinsamVorläufiger handeln. Sicher leben. unter Vorbehalt der Zustimmung Konzeptstand 1 Autor: Holger Schmidt
MehrEinsatzhandakte. -öffentliche Version. Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Ortsverband Mayen Nikolaus-Otto-Straße Mayen Tel.
Einsatzhandakte -öffentliche Version Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Ortsverband Mayen Nikolaus-Otto-Straße 10 56727 Mayen Tel.: 0261/947521 www.thw-mayen.de Herausgeber: Bundesanstalt Technisches
MehrAllgemeines zur Einsatzhandakte
Allgemeines zur Einsatzhandakte Die Handakte des THW Ortsverbandes Trier dient Anforderern und THW Fachberatern gleichermaßen zur Information. Es werden die Erreichbarkeit, die Zuständigkeit des Ortsverbandes,
MehrFähigkeiten des THW zur Unterstützung bei Stromausfällen
Fähigkeiten des THW zur Unterstützung bei Stromausfällen Heiko Werner, Referatsleiter, Technisches Hilfswerk www.thw.de Katastrophenschutz in Deutschland Bund Zivil- und Bevölkerungsschutz Länder Katastrophenschutz
MehrEinheiten im Hilfeleistungseinsatz
Einheiten im Hilfeleistungseinsatz Truppführer 27. April 2016 1 2 1. Begriffsbestimmung 1.1 Hilfeleistung 1.2 Trupp/Gruppe/Staffel/Zug 2. Gruppe/Staffel 2.1 Gliederung 2.2 Aufgaben 3. Geräte 3.1 Fahrzeuge
Mehr8.2 Erstfunktionen Ortsbeauftragter (OB) Stand: 04/ Organisatorische Einbindung und Befugnisse. 2. Aufgaben
8.2 Erstfunktinen 8.2.1 Ortsbeauftragter (OB) Stand: 04/2005 1. Organisatrische Einbindung und Befugnisse 1.1 Dienststelle: Ortsverband (OV) 1.2 Organisatinseinheit: Ortsverband 1.3 Funktin: ja 1.4 Zusatzfunktin:
MehrEinheiten im Hilfeleistungseinsatz
Einheiten im Hilfeleistungseinsatz 26. Januar 2015 Truppführer 1 2 1. Begriffsbestimmung 1.1 1.2 Hilfeleistung Trupp/Gruppe/Staffel/Zug 2. Gruppe/Staffel 2.1 2.2 3. 3.1 3.2 3.3 4. 4.1 4.2 Gliederung Aufgaben
MehrEinsatzhandakte THW Calbe (Saale)
Einsatzhandakte THW Calbe (Saale) Sachstand Oktober 2015 Inhaltsverzeichnis Inhalt Anfahrt und Kontakt Seite 3 Der Zugtrupp Seite 5 Die Bergungsgruppe I Seite 6 Die Bergungsgruppe II Seite 7 Die Fachgruppe
MehrEinsatzplanung für den
Einsatzplanung für den In Anlehnung an die Feuerwehrdienstvorschrift 500 Freiwillige Feuerwehr Stand: März 2014 Einsatzabschnitt 1 - INNEN - Gefahrenbereich Fahrzeug Funktion Aufgabe Ausbildung/ Abteilung
Mehr3150 Einsatzoptionen des THW bei Hochwasser / Sturmfluten
3150 Einsatzoptionen des THW bei Hochwasser / Sturmfluten 1. Im Inland Das THW leistet bedarfsgerechte technische Hilfe auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen. Bei den vorgenannten
MehrDie Die Gruppe im im Technischen Hilfeleistungseinsatz. Was ist Technische Hilfeleistung?
Gesetzliche Grundlage: Sächs. Brandschutzgesetz 7 Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Notständen Technische Hilfeleistung bei Katastrophen im Rahmen des Rettungsdienstes und bei Umweltgefahren Was ist
MehrStärke- und Ausstattungsnachweisung. Ortsverband (OV) StAN-Nr.: 00-01
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Ortsverband (OV) StAN-Nr.: 00-01 Version 01-2011 Stand: 01. Jul. 2011 Redaktionelle Änderungen: 01 Jul. 2011 Seite: 1 von 113 Seite: 2 von 113 Inhaltsverzeichnis: 0
MehrHandakte des THW Ortsverbandes Nordhausen
Handakte des THW Ortsverbandes Nordhausen Geschäftsführerbereich Erfurt Länderverband Sachsen/Thüringen Bundesanstalt Technisches Ortsverband Nordhausen Kleinwertherstraße 46 99734 Nordhausen Hesserode
MehrKonzeption und Ausstattung einer SEG Transport (SEG-Transp.)
Konzeption und Ausstattung einer SEG Transport (SEG-Transp.) Stand: 23.01.2010 Die Arbeitsgruppe Walter Adler Dietmar Dieter Michael Häring Rainer Kegreiss Renate Kottke Gaby Mayer Waltraud Mohr Marcus
Mehr~FEUERWEHRENSACHE. Ausbildungsnachweisheft. Name, Vorname: Modulare Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr in NRW. Feuerwehr: Standort:
~FEUERWEHRENSACHE. ~ Förderung des Ehrenamtes der ~ Feuerwehren In NRW Ausbildungsnachweisheft Modulare Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr in NRW Feuerwehr: Standort: Name, Vorname: Vorwort für den
MehrTruppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Technische Hilfe
Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Technische Hilfe Lernziel Die Aufgabenverteilung innerhalb einer Gruppe / Staffel beim Einsatz der Technischen
MehrAusbildung der Freiwilligen Feuerwehren
FwDV 2/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 2/1 Ausgabe 1975 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren - Rahmenvorschriften - Diese Feuerwehr-Dienstvorschrift regelt die friedensmä ßige Ausbildung der Freiwilligen
MehrEinheiten im Hilfeleistungseinsatz
Seite 1 FwDV 3 TH Ergänzung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Stand: Februar 2008 Einheiten im Hilfeleistungseinsatz Seite 2 Diese Dienstvorschrift wurde vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz
MehrGrundausbildung 2017 Dienstplan
Dienstag, 7. März, 1-22 Uhr 1 1.1 Allgemeines Kennenlernen Rundgang durch die Unterkunft Bestellung der Einsatzbekleidung Organisatorisches Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Michael Schächinger Truppführer
MehrAbkürzungsverzeichnis THW
Abkürzungsverzeichnis THW A AB Ausbildungsbeauftragter AGT Atemschutzgeräteträger Anh 18 t Cont Anhänger 18 t Plattform mit Containeraufnahme Anh 2 t Anhänger 2 t Anh 5 t, Pl Anhänger 5 t, Plane/Spriegel
MehrFachdienst spezifische Aufgaben des Unterführers
Fachdienst spezifische Aufgaben des Unterführers Fachdienst spezifische Aufgaben Lernziele Nach dieser Unterrichtseinheit kennen Sie die Fachdienst spezifischen Aufgaben des Unterführers aller Fachdienste
MehrErstellt durch Matthias Konrad
Erstellt durch Matthias Konrad Inhalt Allgemeines Taktische Einheiten Einsatz mit/ohne Bereitstellung Aufgaben im Löscheinsatz (Gruppe) Aufgaben im Hilfeleistungseinsatz (Gruppe) Fragen 2 Referent: Matthias
Mehr7 Ausbilden in der Feuerwehr
1. Grundlagen der Ausbildung für Ausbilder GL-Ausb Kapazität 26 Teilnehmer: Landkreis Merzig-Wadern 4 Teilnehmer 4 Teilnehmer 4 Teilnehmer 4 Teilnehmer 4 Teilnehmer Regionalverband Saarbrücken 4 Teilnehmer
MehrDie Gruppe im Löscheinsatz
Schulungsunterlagen - Einsatztaktik OBI Podlisca R. Die Gruppe im Löscheinsatz Der Löscheinsatz Taktische Schulung der FF Buchschachen Grundausbildung Gliederung und Aufbau einer Löschgruppe GRUNDLAGEN
MehrNABK. Niedersächsische Akademie für. Brand- und Katastrophenschutz. Truppführer. Präsentation zum Lehrgang. Technische Hilfeleistung.
Niedersächsische Akademie für Max Mustermann Brand- und Präsentation zum Lehrgang Truppführer Bild-Quelle: feuerwehrmagazin.de Lernziel Die Teilnehmer müssen Einsatzbefehle im Technischen Hilfeleistungseinsatz
MehrProjekt: Baltic EcoRegion
Projekt: Baltic EcoRegion August 2011 Seminar Erste Schadenserhebungen und vordringliche Maßnahmen nach einer Sturmkatastrophe www.gst-verden.thw.de Projekt: Baltic EcoRegion Einsatz der Bundesanstalt
MehrGrundlagen der Ortung
Basisausbildung II für Bergungsgruppen Thema: Grundlagen der Ortung Unser heutiges Ziel: Kennen lernen der Methoden zur Ortung und Personensuche Methoden der Ortung Man unterscheidet vier verschiedene
Mehr4 Führungsausbildung. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 1.1 Gruppenführer Teil 1 2 1.2 Gruppenführer Teil 2 4 2.1 Zugführer Teil 1 6 2.2 Zugführer Teil 2 8 3. Verbandsführer 10 4. Leiter einer Feuerwehr 12 5. Einführung in die Stabsarbeit
MehrFunktionen, Voraussetzungen, Dienstgrade der FF
Funktionen, Voraussetzungen, Dienstgrade der FF LVO-FF vom 23.September 2005 (GVBL. LSA S.640) Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 28. August 2015 (GVBl LSA S. 445) erarbeitet von Armin Vinzelberg
MehrTruppmann Funkerlehrgang Truppmann Atemschutzgeräteträger Modul 1 und 2 Modul 3 und 4
Grundausbildung ( 3 Jahre ) Truppmann Funkerlehrgang Truppmann Atemschutzgeräteträger Modul 1 und 2 Modul 3 und 4 Ausbildungsdauer: 80 Std. Ausbildungsdauer: 20 Std. Ausbildungsdauer: 80 Std. Ausbildungsdauer:
MehrEinheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
Hessische Landesfeuerwehrschule FwDV 3 TH Ergänzung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Stand Februar 2008 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz Diese Dienstvorschrift wurde vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten,
MehrAusbilderunterlage. Basisausbildung II der Bergungsgruppen. Einleitung
Ausbilderunterlage Basisausbildung II der Bergungsgruppen Erstellt von: Grafische Bearbeitung von: Hartmut Grütter THW Ortsverband Ratingen unter der Mitwirkung von: Version: 1.01 letzte Änderung: 09.05.2007
Mehr1.1 Gruppenführer Teil 1 F III/1
1.1 Gruppenführer Teil 1 F III/1 2: Landkreis Merzig-Wadern Werk- und Betriebsfeuerwehren 37 Unterrichtsstunden (5 Tage) Erfolgreicher abgeschlossener Lehrgang Truppführer nach FwDV 2 Die Ausbildung Gruppenführer
MehrFachdienst spezifische Aufgaben des Unterführers
Fachdienst spezifische Aufgaben des Unterführers Fachdienst spezifische Aufgaben Lernziele Nach dieser Unterrichtseinheit kennen Sie die Fachdienst spezifischen Aufgaben des Unterführers aller Fachdienste
Mehr( ) Ausleuchten einer Einsatzstelle. Junker, Christian (D, GrFü B 1) , 22:30. ( ) Gefahren der Einsatzstelle
Der Ortsbeauftragte für Siegen Stand: 06.12.2017 Planer: Zeitraum: Dienste: -- ALLE -- 30.12.2017 bis 31.12.2018 mit offenen Terminen Leistungen Inland/Ausland; Sonstige; Übung/Wettkampf; Standort-Ausbildung;
MehrEinheiten im Hilfeleistungseinsatz
Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz Seite 0 EFwDV TH Ergänzung der Feuerwehr-Dienstvorschrift Stand: 0.0.0 Einheiten im Hilfeleistungseinsatz Feuerwehr-Dienstvorschrift
MehrEinheiten im Hilfeleistungseinsatz
Seite 1 FwDV 3 TH der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Stand: Februar 2008 Einheiten im Hilfeleistungseinsatz Seite 2 Diese Dienstvorschrift wurde vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz
MehrFachgruppe Information / Kommunikation
Stärke- und Ausstattungsnachweisung Fachgruppe Information / Kommunikation (FGr IuK) STAN-Nr. FGr IuK-01 Stand: 26.03.2004 Seite 1 von 15 Seiten 0. Inhaltsverzeichnis 0. Inhaltsverzeichnis... 2 1. Allgemeine
MehrFwDV 500. Teil I Rahmenrichtlinien Grundsätze der Einsatztaktik G A M S. Fortbildung für Führungskräfte 2. Version 2.0/2005
Version 2.0/2005 FwDV 500 Teil I Rahmenrichtlinien Grundsätze der Einsatztaktik G A M S BFV Oberbayern FwDV 500 ABC-Einsatz 1 von 21 Grundsätzliche Einsatztaktik der Feuerwehr beim ABC-Einsatz Einsatzmaßnahmen
MehrInnenministerium Mecklenburg-Vorpommern Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege
1 Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege - Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz - Lehrgangsplan der Landesschule für Brand-
MehrDie Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz
Stand: 1986 Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz 1. Einleitung In dieser Vorschrift ist festgelegt, wie eine Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz zu arbeiten hat. Die technische Hilfeleistung
MehrTruppmannlehrgang 2005
Freiwillige Feuerwehr Treuenbrietzen Truppmannlehrgang 2005 FwDV-13-1 Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz Jens Heinze Die FwDV 13/1 >Einleitung - In dieser Vorschrift ist festgelegt wie die
MehrDie Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Seite: 1 Inhalt Über uns... 3 Das THW allgemein... 3 Das THW im Landkreis... 4 Einsatz... 6 Anforderung... 6 Anforderungsschema...
MehrInnenministerium Mecklenburg-Vorpommern Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege. Lehrgangsplan
1 Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege - Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz - Lehrgangsplan der Landesschule für Brand-
MehrVerwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Stärke und Gliederung des Katastrophenschutzdienstes (VwV KatSD)
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Stärke und Gliederung des Katastrophenschutzdienstes (VwV KatSD) Vom 24. September 2012 - Az.: 4-1412.2/1 - - 2- INHALTSÜBERSICHT 1 Allgemeines 2 Fachdienst
MehrBundesanstalt Technisches Hilfswerk Stand: Dezember Ausbildungsreferat - Entwurf. Curriculum. Fachausbildung Helfer des Zugtrupps
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Stand: Dezember 1998 - Ausbildungsreferat - Entwurf Curriculum Fachausbildung Helfer des Zugtrupps Dauer der Ausbildung: Ausbildungsebene: 70 Stunden Standort Inhaltsverzeichnis:
MehrBasisausbildung I. Einführung Führung und Kommunikation
Basisausbildung I Lernabschnitt 9.2 - Verhalten im Einsatz/ Einführung Führung und Kommunikation Ein besonderer Dank gilt Thomas Scheibe (GSt Köln) und Klaus-Dieter Skjöth und Thorsten Wulff, die bei der
MehrDas Technische Hilfswerk in Uelzen 100% Ehrenamt. Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Ortsverband Uelzen Bohldamm 67, Uelzen
Das Technische Hilfswerk in Uelzen 100% Ehrenamt Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Ortsverband Uelzen Bohldamm 67, 29525 Uelzen ov-uelzen@thw.de Wir sind - 86 erwachsene HelferInnen im Alter zwischen
MehrDas Technische Hilfswerk stellt sich vor
Das Technische Hilfswerk stellt sich vor Das Technische Hilfswerk im Geschäftsführerbereich Hannover OV Bückeburg OV Hannover- OV Wunstorf Langenhagen TZ WP Bel Bel Log-V OV Ronnenberg TZ B R O OV Rinteln
MehrEinheiten im Hilfeleistungseinsatz
Seite 1 Thema Einsatzübung 1 Aufbau einer Sicherung gegen fließenden Verkehr Aufbau einer Beleuchtung bei einem Einsatz zur Sicherung gegen Dunkelheit Aufbau einer Sicherung gegen Brandgefahr Gliederung
MehrBrandenburger, Hendrik (D, GrFü Bel) Wurmbach, Jochen (D, GrFü B 1)
Der Ortsbeauftragte für Siegen Stand: 03.12.2018 Planer: Zeitraum: Dienste: -- ALLE -- 01.01.2019 bis 31.12.2019 mit offenen Terminen Leistungen Inland/Ausland; Sonstige; Übung/Wettkampf; Standort-Ausbildung;
Mehr