Energieausweis. WHA Linzer Straße 155, 1140 Wien. MEG Linzer Straße 155. Energieausweis lt. OIB-Richtlinie 6

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1 Energieausweis Auftraggeber MEG Linzer Straße 155 Dokumenttitel Energieausweis lt. OIB-Richtlinie ic consulenten Ziviltechniker GesmbH Schönbrunner Straße 297, 1120 Wien, Österreich T , F office@ic-group.org, FN t EN ISO 9001 M:\14_BPH\180011_KLEINPROJEKTE AL\58_SI_LI155\181029_EA_Linzerstraße155.docx

2 DOKUMENTENKONTROLLBLATT PROJEKTNUMMER: 14x180011_58 ERSTELLT DURCH: Ziviltechniker GesmbH Schönbrunner Straße 297, A-1120 Wien Tel: Fax: office@ic-group.org ERSTELLT FÜR: MEG Linzer Straße 155 Lehrbachgasse 2, 1120 Wien Ansprechperson: Hr. Ing. Klemens Eicher DATUM: BEARBEITER: Dominika Pinkas Datum Revision Nr. Bearbeiter Geprüft durch Genehmigt durch Unterschrift pid al al Revision: 00 Seite I

3 INHALT 1. AUFGABENSTELLUNG PROJEKTKURZBESCHREIBUNG ALLGEMEINES GRUNDLAGEN verwendete Normen und Richtlinien weitere Unterlagen bauphysikalische Anforderungen thermische Anforderungen an die Gebäudeenergieeffizienz entsprechend Wiener Bautechnikverordnung Nutzungskategorien Anforderung an Energiekennzahlen bei Neubau Thermische Anforderungen an Bauteile entsprechend Wiener Bautechnikverordnung NUTZUNGSKATEGORIEN Flächenermittlung Aufbauten ENERGIEAUSWEIS Anlagentechnik Befund Verbesserungsmaßnahmen am Bestandsobjekt Beurteilung nach OIB-RL Daten für die Immobilienanzeige Zusammenfassung Revision: 00 Seite II

4 1. AUFGABENSTELLUNG Die Firma ic consulenten Ziviltechniker GmbH wurde von MEG Linzer Straße 155 beauftragt, für das Mehrfamilienwohnhaus in Linzer Straße 155, 1140 Wien, einen Energieausweis für den Bestand zu erstellen. 2. PROJEKTKURZBESCHREIBUNG Das Mehrfamilienwohnhaus Linzer Straße 155 liegt im 14. Wiener Gemeindebezirk und wurde in der Nachkriegszeit in Massivbauweise erbaut. Abbildung 1: Lageplan (Quelle: Das Gebäude in der Linzer Straße 155 wird als Mehrfamilienwohnhaus genutzt und hat fünf Wohngeschoße und einen unbeheizten Keller, wo sich Trockenräume, Lager und Magazine befinden. In Erdgeschoß ein kleiner Laden vorhanden. Die Bausubstanz entspricht der zur Errichtungszeit üblichen Bauweise. Hofseitig wurde im Zuge von Sanierungsmaßnahmen ein 6cm VWS System aufgebracht. Für die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der weiteren Bauteilen (z.b. Außenwand, Außenfenster, Decke gegen Keller usw.) wurden die Default-Werte aus OIB RL 6 Leitfaden verwendet. Die Raumheizung und die Warmwasseraufbereitung (kombiniert) erfolgt in den Bestandsgeschoßen mittels bestehender Gasthermen (dezentral). Die Wärmeabgabe erfolgt über Heizkörper. Das Nachbarhaus in der Linzer Straße 153 (im Osten) gliedert sich nahtlos an das gegenständliche Gebäude an und ist konditioniert. Aufgrund dessen wird die Feuermauer zu diesem Gebäude hinsichtlich der thermischen Gebäudehülle nicht als Verlustfläche gewertet. Das zweigeschossige Haus in der Linzer Straße 157 ist ein industrielles Gebäude und als nicht konditioniert betrachtet. Die Wand zu diesem Gebäude wird deswegen als Verlustfläche betrachtet (im Westen). Ein konditionierter Wohnneubau LI157 wird gebaut und ist voraussichtlich 2020 fertig. Revision: 00 Seite 1

5 3. ALLGEMEINES Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass der Energieausweis bei Inbestandgabe (Verkauf, Vermietung, etc.) eines Objektes lt. Energieausweisvorlagegesetz EAVG 2012 spätestens bei der Abgabe der Vertragserklärung durch den Bestandnehmer vom Bestandgeber vorzulegen ist. Zusätzlich sind bei Immobilienanzeigen die Energieeffizienzindikatoren (HWB SK und f GEE ) anzuführen. Für die Form der Ausstellung des Energieausweises gibt es 3 Möglichkeiten. Es kann ein EA für das gesamte Objekt bzw. den Gebäudeteil oder für die spezielle Nutzungseinheit oder für eine technisch vergleichbare Nutzungseinheit erstellt werden. Ein Energieausweis ist 10 Jahre ab Ausstellung gültig. Bei einer Neuvermietung, Vermietung anderer Nutzungseinheiten oder Gebäudeteilen sind, außer es liegt ein gültiger EA für das gesamte Objekt vor, weitere Energieausweise erforderlich. Dieses Dokument wurde auf Basis der zum Zeitpunkt der Befundaufnahme zur Verfügung stehenden Fakten erstellt. Bei Auftreten weiterer oder anderer Tatsachen behält sich der Sachverständige eine anderslautende Stellungnahme vor. Der Energieausweis wurde aufgrund der übermittelten Unterlagen des Auftraggebers erstellt. Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Revision: 00 Seite 2

6 4. GRUNDLAGEN 4.1. VERWENDETE NORMEN UND RICHTLINIEN Wiener Bautechnikverordnung, 3.Juni 2008 (WBTV, LGBl. für Wien Nr. 31/2008), in der derzeit gültigen Fassung ( , 35. Verordnung: Wiener Bautechnikverordnung; Änderung [CELEX-Nr.: 32010L0031]) Österreichisches Institut für Bautechnik: OIB Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz Ausgabe März 2015 Österreichisches Institut für Bautechnik: OIB Richtlinie 5 Schallschutz Ausgabe März 2015 Österreichisches Institut für Bautechnik: OIB Richtlinie 6 Leitfaden Energietechnisches Verhalten von Gebäuden Ausgabe März 2015 Österreichisches Institut für Bautechnik: Erläuternde Bemerkungen zu OIB- Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz und zum OIB-Leitfaden Energietechnisches Verhalten von Gebäuden ; Ausgabe März 2015 ÖNORM B ; Wärmeschutz im Hochbau, Teil 2: Wasserdampfdiffusion und Kondensationsschutz ; Ausgabe Juli 2003, inkl. der aktuellen Beiblätter 1-4 ÖNORM B ; Wärmeschutz im Hochbau, Teil 3: Wärmespeicherung und Sonneneinflüsse ; Ausgabe März 2012 ÖNORM B ; Wärmeschutz im Hochbau, Teil 5: Klimamodelle und Nutzungsprofile ; Ausgabe März 2011 ÖNORM B ; Wärmeschutz im Hochbau, Teil 6: Grundlagen und Nachweisverfahren - Heizwärmebedarf und Kühlbedarf ; Ausgabe November 2014 ÖNORM B ; Wärmeschutz im Hochbau, Teil 8: Tabellierte wärmeschutztechnische Bemessungswerte von Bauteilen ; Ausgabe April 2017 ÖNORM H 5050; Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Berechnung des Gesamtenergieeffizienz-Faktors ; Ausgabe November 2014 ÖNORM H 5055; Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Begleitende Dokumente zum Energieausweis - Befund, Gutachten, Ratschläge und Empfehlungen ; Ausgabe November 2011 (zurückgezogen) ÖNORM H 5056; Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Heiztechnik- Energiebedarf ; Ausgabe März 2011 ÖNORM H 5057; Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Raumlufttechnik- Energiebedarf für Wohn- und Nichtwohngebäude ; Ausgabe März 2011 ÖNORM H 5058; Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Kühltechnik- Energiebedarf ; Ausgabe März 2011 ÖNORM H 5059; Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Beleuchtungsenergiebedarf (Nationale Ergänzung zu ÖNORM EN 15193) ; Ausgabe Januar 2010 Revision: 00 Seite 3

7 ÖNORM EN 15193; Energetische Bewertung von Gebäuden - Energetische Anforderungen an die Beleuchtung (konsolidierte Fassung) ; Ausgabe November WEITERE UNTERLAGEN Auswechslungsplan des Kleinwohnungshauses, Linzer Straße 155 (Übergeben per am ) Aufbauten: Die Default-Werte lt. OIB RL 6 Leitfaden Revision: 00 Seite 4

8 5. BAUPHYSIKALISCHE ANFORDERUNGEN 5.1. THERMISCHE ANFORDERUNGEN AN DIE GEBÄUDEENERGIEEFFIZIENZ ENTSPRECHEND WIENER BAUTECHNIKVERORDNUNG Nutzungskategorien Die Anforderungen für Neubauten, und Bestandsobjekte an die Energieeffizienz werden in Abhängigkeit des Gebäudetyps und folgender Gebäudekategorien definiert. Wohngebäude: Wohnobjekte (auch mit anderweitiger Nutzung < 250m² NGFL, oder 10% der BGFI) Nichtwohngebäude: Bürogebäude Kindergarten und Pflichtschulen Höhere Schulen und Hochschulen Krankenhäuser Pflegeheime Pensionen Hotels Gaststätten Veranstaltungsstätten Sportstätten Verkaufsstätten Hallenbäder Ausnahmen: religiöse Gebäude unkonditionierte oder nur frostfrei ( 5 C) Gebäude geringfügig genutzte Wohnobjekte, Sommerhäuser (max. Nutzung von November bis März 31Tage) prov. Gebäude (Nutzung <2Jahre) Gebäude für Industrieanlagen und Werkstätten sowie landwirtschaftliche Nutzgebäude, die überwiegend durch interne Lasten konditioniert werden kleine Wohnobjekte (weniger als 50m² Nutzfläche), für diese sind nur die Bauteilanforderungen einzuhalten Revision: 00 Seite 5

9 Anforderung an Energiekennzahlen bei Neubau Anforderungen nach OIB RL 6: Kap : Wohngebäude Für die Nachweisführung der Einhaltung der Anforderungen über den Heizenergiebedarf gelten folgende Höchstwerte: Tabelle 1: Anforderungen über den Heizenergiebedarf lt. OIB RL 6 Für die Nachweisführung der Einhaltung der Anforderungen über den Gesamtenergieeffizienz-Faktor gelten folgende Höchstwerte: Tabelle 2: Anforderungen über den Gesamtenergieeffizienz-Faktor lt. OIB RL 6 Revision: 00 Seite 6

10 Thermische Anforderungen an Bauteile entsprechend Wiener Bautechnikverordnung Unbeschadet der Anforderungen an die Gebäudeenergieeffizienz (Heizwärmebedarf usw.) müssen bei konditionierten Räumen folgende Grenzwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von Bauteilen eingehalten werden. Bauteil U-Wert [W/m²K] WÄNDE gegen Außenluft, Dachschrägen ab 60 aus der Horizontalen 0,35 WÄNDE gegen unbeheizte oder nicht ausgebaute Dachräume Kleinflächige WÄNDE gegen Außenluft (z.b. bei Gaupen), die 2% der 0,7 Wände des gesamten Gebäudes gegen Außenluft nicht überschreiten, sofern die ÖNORM B (Kondensatfreiheit) eingehalten wird. TRENNWÄNDE zwischen Wohn- oder Betriebseinheiten 0,9 WÄNDE gegen unbeheizte, frostfrei zu haltende Gebäudeteile (ausgenommen Dachräume), sowie gegen Garagen 0,6 WÄNDE gegen andere Bauwerke an Grundstücks- bzw. Bauplatzgrenzen 0,5 WÄNDE UND FUSSBÖDEN erdberührt 0,4 TRANSPARENTE BAUTEILE (sonstige vertikale) gegen unbeheizte Gebäudeteile (2) 2,5 FENSTER, FENSTERTÜREN, VERGLASTE TÜREN in Wohngebäuden gegen 1,4 Außenluft (bezogen auf Prüfnormmaß) (1) FENSTER, FENSTERTÜREN, VERGLASTE TÜREN in Nichtwohngebäuden 1,7 gegen Außenluft (bezogen auf Prüfnormmaß) (1) Sonstige TRANSPARENTE BAUTEILE vertikal gegen Außenluft (2) 1,7 DACHFLÄCHENFENSTER gegen Außenluft (3) 1,7 TÜREN unverglast gegen Außenluft (bezogen auf Prüfnormmaß) (4) 1,7 TÜREN unverglast gegen unbeheizte Gebäudeteile (bezogen auf Prüfnormmaß) (4) 2,5 TORE Rolltore, Sektionaltore u.dgl. gegen Außenluft (5) 2,5 Sonstige TRANSPARENTE BAUTEILE horizontal oder in Schrägen gegen 2,0 Außenluft (2) DECKEN gegen Außenluft, gegen Dachräume (durchlüftet oder ungedämmt) und über Durchfahrten sowie DACHSCHRÄGEN gegen Außenluft 0,2 (6) DECKEN über Außenluft (Durchfahrt, Parkdecks, Erker) (6) 0,2 DECKEN gegen unbeheizte Gebäudeteile (6) 0,4 DECKEN gegen getrennte Wohn- und Betriebseinheiten (6) 0,9 DECKEN gegen Garagen (6) 0,3 WÄNDE, INNENTÜREN und DECKEN innerhalb von Wohn- und Betriebseinheiten - (1) Prüfnormmaß Fenster 1,23 x 1,48m; Prüfnormmaß Fenstertüren 1,48 x 2,18m (2) Für großflächige, verglaste Fassadenkonstruktionen sind die Abmessungen durch die Symmetrieebenen zu begrenzen (3) Prüfnormmaß Dachflächenfenster 1,23 x 1,48m (4) Prüfnormmaß Türen 1,23 x 2,18m (5) Prüfnormmaß Tore 2,00 x 2,18m (6) Für Decken und Böden kleinflächig gegen Außenluft darf für 2% der jeweiligen Fläche der U-Wert bis zum Doppelten des Anforderungswertes betragen, sofern die ÖNORM B (Kondensatfreiheit)eingehalten wird. Tabelle 3: Thermische Anforderungen entsprechend Wiener Bautechnikverordnung - OIB-RL 6 Durch den Einfluss von konstruktiven und geometrischen Wärmebrücken darf der bauliche Wärmeschutz nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Revision: 00 Seite 7

11 6. NUTZUNGSKATEGORIEN Das geplante Gebäude weist eine Nutzfläche weit größer 50m² auf und muss damit den Anforderungen der OIB Richtlinie 6 zur Gebäudeenergieeffizienz entsprechen. Die Zuordnung zu einer der unter angeführten Gebäudekategorien erfolgt anhand der überwiegenden Nutzung, sofern andere Nutzungen jeweils 250 m² Netto- Grundfläche nicht überschreiten. Wenn für eine Nutzung 250 m² Netto-Grundfläche überschritten werden, ist wie folgt vorzugehen: Es ist entweder eine Teilung des Gebäudes und eine Zuordnung der einzelnen Gebäudeteile zu den unter angeführten Gebäudekategorien durchzuführen, oder das gesamte Gebäude ist für die verschiedenen Kategorien mehrmals zu berechnen. In beiden Fällen erfolgt die Überprüfung der Anforderung in Abhängigkeit von der Kategorie getrennt. Da die konditionierten Bereiche des Objektes überwiegend für Wohnzwecke genutzt werden, genügt der Nachweis der Energieeffizienz für das Gesamtvolumen des Gebäudes, eine Zonierung ist nicht erforderlich. Revision: 00 Seite 8

12 7. FLÄCHENERMITTLUNG beheizte Bruttogeschoßfläche, Bruttovolumen Ebene Bereich Fläche Höhe Volumen Gesamtfläche [m²] [m] [m³] [m²] KG KG (unbeheizt) - 2,60 - EG BGF/BGV gg KG 168,50 3,00 505,49 1.OG BGF/BGV gg EG 168,50 3,00 505,49 2.OG BGF/BGV gg 1.OG 168,50 3,00 505,49 3.OG BGF/BGV gg 2.OG 168,50 3,00 505,49 4.OG BGF/BGV gg 3.OG zu Dach 168,50 3,00 505,49 Dach Kaltdach (unbeheizt) Summe BGF 842,48 Summe BGV 2527,45 Gebäudehülle Ebene Bereich Bauteil Länge Höhe Anzahl Fläche Orientierung [m] [m] [1] [m²] EG Decke gg Keller (unbeheizt) DE02 168,50 H EG Außenwand (hofseitig) AW01b 15,45 3, ,95 S EG Außenfenster AF01 1,50 1,50 2 4,50 S EG Außenfenster AF01 0,80 1,50 2 2,40 S EG Außenfenster AF01 1,00 1,50 1 1,50 S EG Außenwand gg unbeheizt AW02b 10,77 3, ,31 W EG Außenwand (straßenseitig) AW01a 15,84 3, ,22 N EG Außenfenster AF01 1,50 1,50 1 2,25 N EG Außenfenster AF01 0,80 1,50 1 1,20 N EG Laden Tür AT02 1,50 2,50 1 3,75 N EG Eingang Tür (Annahme) AT01 1,00 2,10 1 2,10 N EG Außenwand (FM zu Nachbar) AW02a 10,77 3,00 1 E 1.OG Decke gg EG DE01 168,50 H 1.OG Außenwand (hofseitig) AW01b 15,45 3, ,95 S 1.OG Außenfenster AF01 1,50 1,50 2 4,50 S 1.OG Außenfenster AF01 0,80 1,50 2 2,40 S 1.OG Außenfenster AF01 1,00 1,50 1 1,50 S 1.OG Außenwand gg unbeheizt AW02b 10,77 3, ,31 W 1.OG Außenwand (straßenseitig) AW01a 15,84 3, ,62 N 1.OG Außenfenster AF01 1,50 1,50 2 4,50 N 1.OG Außenfenster AF01 0,80 1,50 2 2,40 N 1.OG Außenwand (FM zu Nachbar) AW02a 10,77 3,00 1 E 2.OG Decke gg 1.OG DE01 168,50 H 2.OG Außenwand (hofseitig) AW01b 15,45 3, ,95 S 2.OG Außenfenster AF01 1,50 1,50 2 4,50 S 2.OG Außenfenster AF01 0,80 1,50 2 2,40 S 2.OG Außenfenster AF01 1,00 1,50 1 1,50 S Revision: 00 Seite 9

13 2.OG Außenwand AW02c 10,77 3, ,31 W 2.OG Außenwand (straßenseitig) AW01a 15,84 3, ,62 N 2.OG Außenfenster AF01 1,50 1,50 2 4,50 N 2.OG Außenfenster AF01 0,80 1,50 2 2,40 N 2.OG Außenwand (FM zu Nachbar) AW02a 10,77 3,00 1 E 3.OG Decke gg 2.OG DE01 168,50 H 3.OG Außenwand (hofseitig) AW01b 15,45 3, ,95 S 3.OG Außenfenster AF01 1,50 1,50 2 4,50 S 3.OG Außenfenster AF01 0,80 1,50 2 2,40 S 3.OG Außenfenster AF01 1,00 1,50 1 1,50 S 3.OG Außenwand AW02c 10,77 3, ,31 W 3.OG Außenwand (straßenseitig) AW01a 15,84 3, ,62 N 3.OG Außenfenster AF01 1,50 1,50 2 4,50 N 3.OG Außenfenster AF01 0,80 1,50 2 2,40 N 3.OG Außenwand (FM zu Nachbar) AW02a 10,77 3,00 1 E 4.OG Decke gg 3.OG DE01 168,50 H 4.OG Außenwand (hofseitig) AW01b 15,45 3, ,95 S 4.OG Außenfenster AF01 1,50 1,50 2 4,50 S 4.OG Außenfenster AF01 0,80 1,50 2 2,40 S 4.OG Außenfenster AF01 1,00 1,50 1 1,50 S 4.OG Außenwand AW02c 10,77 3, ,31 W 4.OG Außenwand (straßenseitig) AW01a 15,84 3, ,62 N 4.OG Außenfenster AF01 1,50 1,50 2 4,50 N 4.OG Außenfenster AF01 0,80 1,50 2 2,40 N 4.OG Außenwand (FM zu Nachbar) AW02a 10,77 3,00 1 E DG Decke zu DG DE03 168,50 H Σ Gebäudehülle 967,89 Revision: 00 Seite 10

14 8. AUFBAUTEN Revision: 00 Seite 11

15 Revision: 00 Seite 12

16 Revision: 00 Seite 13

17 9. ENERGIEAUSWEIS Revision: 00 Seite 14

18 Revision: 00 Seite 15

19 Revision: 00 Seite 16

20

21 Revision: 00 Seite 17

22 Revision: 00 Seite 18

23 Revision: 00 Seite 19

24 Revision: 00 Seite 20

25 Revision: 00 Seite 21

26 Revision: 00 Seite 22

27 Revision: 00 Seite 23

28 Revision: 00 Seite 24

29 9.1. ANLAGENTECHNIK Revision: 00 Seite 25

30 Revision: 00 Seite 26

31 Revision: 00 Seite 27

32 10. BEFUND In Anlehnung an die zurückgezogene ÖNORM H 5055 Energieausweis für Gebäude und die aktuelle OIB RL 6 muss im Energieausweis eine Beurteilung der thermische Qualität der Gebäudehülle, der haustechnischen Anlagen, der Verwendung erneuerbarer Energien sowie organisatorischer Maßnahmen enthalten sein. Thermische Qualität der Gebäudehülle Zum Errichtungszeitpunkt des Gebäudes (deutlich vor 1960) gab es noch keine entsprechenden Anforderungen an die thermische Qualität der Gebäudehülle. Die Bausubstanz liegt als ursprünglicher Bestand vor, welche zur Errichtungszeit als Massivbau errichtet wurde. Die Fenster sind als Bestandsfenster vorhanden bzw. im Laufe der Zeit getauscht worden. Für Fenster und Aufbauten, deren Bauteilschichten nicht bekannt waren, wurden die Default-Werte gemäß OIB Richtlinie 6 Leitfaden herangezogen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Gebäudehülle des Bestandsgebäudes (Baujahr vor 1960) bei weitem nicht den heutigen Anforderungen entspricht. Der Anbau des geplanten konditionierten Wohngebäudes Linzerstraße 157 bewirkt eine deutliche Reduktion der thermischen Verlustfläche und damit eine Verbesserung des Heizwärmebedarfes. Rechnerisch ergibt sich eine HWB Ref,SK von 103,81kWh/m²a (statt 127) und ein f GEE von 1,87 (statt 2,08 derzeit) Qualität der haustechnischen Anlagen Die Raumheizung und die Warmwasseraufbereitung (kombiniert) erfolgt in den Bestandsgeschoßen mittels bestehender dezentraler Gasthermen. Die Wärmeabgabe erfolgt über Heizkörper. Verwendung erneuerbarer Energien Erneuerbare Energieträger werden bei diesem Gebäude nicht eingesetzt. Organisatorische Maßnahmen Die Heizkörper werden mit Hand geregelt. Revision: 00 Seite 28

33 11. VERBESSERUNGSMAßNAHMEN AM BESTANDSOBJEKT BEURTEILUNG NACH OIB-RL 6 Lt. OIB-RL 6 sind allgemeine Verbesserungsmaßnahmen zu definieren bzw. auch Maßnahmen zu benennen, welche technisch und wirtschaftlich zweckmäßig sind und gegebenfalls die nächstbessere Energieeffizienzklasse ermöglichen. Dämmung der Deckenuntersicht zum Kellergeschoß Außendämmung der Straßenfassade Tausch der Bestandsfenster gegen Wärmeschutzisolierglasfenster Erneuerung der Raumheizungsanlagen durch Brennwertgeräte, bzw. Ersatz der dezentralen Raumheizgeräte durch ein zentrales Gerät Steuerung der Raumheizung durch optimierte Geräte 12. DATEN FÜR DIE IMMOBILIENANZEIGE Entsprechend EAVG 2012 sind bei Immobilienanzeigen die Energieeffizienzindikatoren (HWB SK und f GEE ) des Gebäudes oder des Nutzungsobjektes anzuführen. Gebäude HWB Ref, SK [kwh/m²a] f GEE [-] Bestand Wohngebäude 127 2,08 Tabelle 4: Standort bezogener Heizwärmebedarf (HWB SK ) und Gesamtenergieeffizienzfaktor (f GEE ) Revision: 00 Seite 29

34 13. ZUSAMMENFASSUNG Die Firma ic consulenten Ziviltechniker GesmbH hat im Auftrag von MEG Linzer Straße 155 für das Gebäude in der Linzer Straße 155, 1140 Wien, einen Energieausweis erstellt. Die Berechnungen wurden gemäß OIB-Richtlinie 6 in der gültigen Fassung durchgeführt. Es wurden folgende Energiekennzahlen ermittelt: Gebäude HWB Ref, SK [kwh/m²a] f GEE [-] Bestand Wohngebäude 127 2,08 Tabelle 5: Zusammenfassung Der Anbau des geplanten konditionierten Wohngebäudes Linzerstraße 157 bewirkt eine deutliche Reduktion der thermischen Verlustfläche und damit eine Verbesserung der Energiekennzahlen. Rechnerisch ergibt sich (bei Berücksichtigung des konditionierten Nachbargebäudes) eine HWB Ref,SK von 103,81kWh/m²a und ein f GEE von 1,87. Wien, am DI Dominika Pinkas Bauphysik Ing. Lucas Artner Teamleitung Bauphysik Revision: 00 Seite 30

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