Informationen zum Wohngebiet Gotenstraße

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1 Informationen zum Wohngebiet Gotenstraße Stadt Albstadt Stadtkämmerei, Abt. Liegenschaften Andreas Niederwieser Tel.: 07431/ Fax: 07431/

2 Bauen im Wohngebiet Gotenstraße Die Stadt Albstadt bietet im Stadtteil Lautlingen Grundstücke im Wohngebiet Gotenstraße" an. Auf etwa Quadratmeter Fläche können sieben Einfamilienhäuser erstellt werden. Das Wohngebiet ist durch eine Stichstraße mit Wendehammer erschlossen. Die Grundund Hauptschule, das Gemeindezentrum sowie verschiedene Freizeiteinrichtungen sind in wenigen Minuten zu erreichen. Die Bauplätze sind zwischen 425 qm und 660 qm groß. Der Kaufpreis beträgt 75,00 Euro pro qm. Zusätzlich zu entrichten sind der Erschließungs-, Naturschutz- und Abwasserbeitrag. Neben den reinen Grundstückskosten sind die Vermessungsgebühren und die Kosten für die Hausanschlüsse (Kanal, Wasser, Gas, Strom) zu bezahlen. Diese Beträge sind - ebenso wie der Kaufpreis - innerhalb eines Monats nach Kaufvertragsabschluss zur Zahlung fällig. Im Kaufvertrag verpflichtet die Stadt den Erwerber, innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsabschluss mit dem Bau eines Wohnhauses zu beginnen und dieses innerhalb weiterer 2 Jahre bezugsreif fertigzustellen. Falls Sie unter den genannten Voraussetzungen einen Bauplatz erwerben möchten, füllen Sie bitte die beiliegende Selbstauskunft zum Erwerb eines städtischen Bauplatzes (letzte Seite) vollständig aus und schicken es an die Stadtverwaltung Albstadt, Stadtkämmerei, Abt. Liegenschaften, Postfach , Albstadt zurück. Als zusätzliches Bonbon für Familien, fördert die Stadt Albstadt den Bau von Familienheimen für Ehepaare, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende ab 1 Kind mit mittlerem Einkommen. Bei Erwerb eines städtischen Bauplatzes erhalten Sie für jedes im Haushalt lebende Kind einen Zuschuss in Höhe von Wenn die Fördervoraussetzungen bei Ihnen vorliegen, füllen Sie bitte das beiliegende Antragsformular ebenfalls vollständig aus und schicken es an die oben genannte Adresse. Werden Sie Bauherr! Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen oder Wünsche haben. Wir beraten Sie gerne. Sollten Sie detaillierte Angaben zur Bebauung der einzelnen Grundstücke wünschen, so wenden Sie sich bitte an Herrn Gritsch im Technischen Rathaus Albstadt, Am Markt 2, Albstadt-Tailfingen, Telefon 07432/ Bei Fragen, die den Ankauf des Bauplatzes betreffen, können Sie sich bei Herrn Andreas Niederwieser, Telefon 07431/ Stadtkämmerei, Abt. Liegenschaften, informieren. - Danke für Ihr Interesse -

3 Inhalt Anfahrt Lage des Wohngebiets Bauplatzeinteilung / Freie Bauplätze Kostenaufstellung Bebauungsplan Wohngebiet Gotenstraße Textteil zum Bebauungsplan Richtlinien des Wohnungsbauförderprogramms der Stadt Albstadt Antrag auf Wohnungsbauförderung Information zum Thema Haus- und Grundstücksanschlüsse Selbstauskunft zum Erwerb eines städtischen Bauplatzes Inhalt

4 Anfahrt

5 Lage des Wohngebiets

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7 Kostenzusammenstellung Bauplatz Fläche Kaufpreis Erschließungsbeitabeitrabeitrakosteanschluss*schlüsse Abwasser- Naturschutz- Vermessungs- Kanal- Hausan- Summe m² je m²/ gesamt * gesamt 443/ , , ,86 888,00 326, , , , ,21 443/ , , , ,00 402, , , , ,85 Falls sich in dieser Aufstellung ein Fehlerteufel eingeschlichen haben sollte, bitten wir dies zu entschuldigen. Alle Angaben vorbehaltlich Änderungen und ohne Gewähr. * In die Grundstücke wurde im Zuge der Hauptleitungsverlegung Hausanschlüsse für Strom, Gas und Wasser verlegt. Auskünfte über die Hausanschlüsse erteilt die Albstadtwerke GmbH, Netzvertrieb, Tel / ** In die Grundstücke wurde im Zuge der Hauptleitungsverlegung Kanalanschlüsse verlegt. Auskünfte erteilt hier unsere Tiefbauabteilung unter der Tel /

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17 Wohnungsbauförderprogramm Die Stadt Albstadt fördert den Bau von Familienheimen für Ehepaare, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende ab 1 Kind mit mittlerem Einkommen. Ziel der städtischen Förderung ist es, diesen Familien die Schaffung von Wohnungseigentum zu ermöglichen oder zu erleichtern und Familien in Albstadt zu halten. 1. Geförderter Personenkreis Gefördert werden Ehepaare, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende ab 1 im Haushalt lebenden Kind. Der Antragsteller und der Ehegatte bzw. der Lebenspartner bei auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften können einen Zuschuss entsprechend der jeweils gültigen Wohnungsbauförderprogramme der Stadt Albstadt nur einmal in Anspruch nehmen 2. Förderungsfähige Vorhaben Die Förderung wird im gesamten Gemarkungsbereich der Stadt Albstadt zum Erwerb eines städtischen Bauplatzes oder eines Miteigentumsanteils an einem städtischen Bauplatz gewährt. 3. Einkommensgrenze Die Förderung wird bis zu einem Haushaltsbruttoeinkommen in Höhe von Euro pro Jahr gewährt. 4. Art und Höhe der Förderung Die Stadt gewährt pro im Haushalt lebenden Kind im Sinne des 32 Abs. 1 bis 5 EStG einen Zuschuss in Höhe von Euro. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Kinderzahl ist das Datum des notariellen Kaufvertrages. Die maximale Förderung beträgt 50 % des Nettokaufpreises. 5. Sonstige Bedingungen a) Das Bauvorhaben ist innerhalb von 2 Jahren nach Kaufvertragsabschluß zu beginnen und innerhalb weiterer 2 Jahre bezugsreif fertigzustellen. b) Der Zuschuss ist innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch die Stadt zurückzuzahlen, wenn die Baumaßnahme nicht fristgerecht begonnen bzw. nicht

18 fristgerecht zu Ende geführt oder das Objekt innerhalb von 10 Jahren ab Kaufvertragsdatum verkauft oder der Zwangsverwaltung unterworfen wird oder mindestens ein Familienmitglied nicht mindestens 10 Jahre mit Hauptwohnsitz im erstellten Gebäude wohnt. Der Zuschuss ist dann ab dem Wegfall der Fördervoraussetzungen mit 5 % über dem Basiszinssatz nachzuverzinsen. c) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des jeweils geltenden Landeswohnungsbauprogramms und des WoFG analog. d) Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. 6. Inkrafttreten Dieses Wohnungsbauförderprogramm tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt das Förderprogramm vom außer Kraft.

19 STADTVERWALTUNG Antrag an die Stadt Albstadt Stadtkämmerei, Abt. Liegenschaften Marktstraße Albstadt auf Wohnungsbauförderung der Stadt Albstadt für den Kauf eines städtischen Bauplatzes 1. Der Antrag wird gestellt von: 1. Person 2. Person Name: Name: Geburtsname: Vorname: Geburtsname: Vorname: Geburtsort-, datum: Geburtsort-, datum: Familienstand: Familienstand: Straße, Hausnummer: Straße, Hausnummer: PLZ: Ort: PLZ: Ort: Telefon- Nr.: Telefon- Nr.: Fax: Fax: Beruf: Beruf: Arbeitgeber: Arbeitsgeber: 2. Haushaltsangehörige In meinem/ unserem Haushalt leben folgende Kinder unter 18 Jahren: Name des Kindes Geburtsdatum G:\Amt20\Abt23\Grundstücksverwaltung\An- u. Verkauf\Zeiser\Sonstiges\Wohnungsbauförderung\Wobauförderung Bauplätze (allgemein)\antrag Wohnungsbauförderung (städt. Bauplatz)

20 3. Angaben zum Objekt Lage (Adresse, Flurstück) Größe qm- Preis ohne Erschließungsbeiträge und sonstige Nebenkosten 4. Angaben zum Familien- Bruttoeinkommen (ohne Abzüge) 1. Person 2. Person Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit in Euro Bruttoeinkommen Vorjahr Bruttoeinkommen Vormonat Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit in Euro Bruttoeinkommen Vorjahr Bruttoeinkommen Vormonat Einnahmen aus selbstständiger Arbeit in Euro Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft in Euro Einkommensnachweise Vorjahr und Vormonat sind beigefügt. Einnahmen aus selbstständiger Arbeit in Euro Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft in Euro 5. Erklärung Ich/ Wir willige/n ein, dass die Stadtkämmerei, Abt. Liegenschaften der Stadt Albstadt die sich aus diesem Antrag ergebenen Daten in einer Datensammlung führt, verarbeitet und zu städtischen Zwecken auswertet. Ich/ Wir versichere/n, dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind. Insbesondere bestätige/n ich/wir, dass die aufgeführten Haushaltsangehörigen keine weiteren Einnahmen als die angegebenen haben, auch nicht aus gelegentlicher Nebentätigkeit. Die erforderlichen Nachweise und Belege sind beigefügt. Die Gewährung der Fördermittel kann versagt oder wiederrufen werden, soweit vorstehende Angaben bewusst unrichtigt oder unvollständig sind. Mir/ Uns ist bekannt, dass zu Unrecht ausgezahlte Gelder unverzüglich zurückzuzahlen und dieser Betrag vom Tag ihrer Auszahlung bis zu ihrer Rückzahlung mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen sind. Es ist mir/ uns bekannt, dass durch diesen Antrag keinerlei Rechtsanspruch auf den städtischen Zuschuss begründet oder erlangt wird. Die städtische Förderung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Das Wohnungsbauförderprogramm der Stadt Albstadt ist mir/ uns bekannt und die darin enthaltenen Bestimmungen werden anerkannt. Rechtsverbindliche Unterschriften Antragsteller Ort, Datum Anlagen: Einkommensnachweise Vorjahr und Vormonat Stand: Juni 2014 G:\Amt20\Abt23\Grundstücksverwaltung\An- u. Verkauf\Zeiser\Sonstiges\Wohnungsbauförderung\Wobauförderung Bauplätze (allgemein)\antrag Wohnungsbauförderung (städt. Bauplatz)

21 Haus- und Grundstücksanschlüsse Sie sind am Kauf eines städtischen Grundstückes interessiert. In diesem Fall werden Sie einen Kaufvertrag mit der Stadt Albstadt abschließen. Im Rahmen dieses Vertrages entrichten Sie den Erschließungsbeitrag, den Abwasserbeitrag und den Kostenerstattungsbetrag für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen im Voraus. Im Erschließungsbeitrag, Abwasserbeitrag und Kostenerstattungsbetrag sind die Kosten für öffentliche Einrichtungen, nicht aber für Hausanschlussleitungen enthalten. Deshalb möchten wir Sie hiermit über die Verfahrensweise und Kostentragung bei Haus- und Grundstücksanschlüssen informieren: Um ein Grundstück baulich nutzen zu können, benötigt es verschiedene Grundstücksanschlüsse an leitungsgebundene Einrichtungen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Trinkwasseranschlussleitung an das öffentliche Wasserversorgungsnetz und der Grundstücksanschluss an die Abwasserkanalisation, der mit einem Kontrollschacht auf dem Grundstück endet, zu nennen. Vor allem in Neubaugebieten, in denen die Baulandflächen größtenteils noch im Eigentum der Stadt stehen und die städtische Tiefbauabteilung die Straßen- und Kanalbaumaßnahmen durchführt, werden im Zuge der Kanalverlegung die Hausanschlussleitungen vorverlegt und auch gleich die Kontrollschächte auf den Grundstücken gesetzt, um späteres Flickwerk in der neu asphaltierten Straße zu vermeiden. Ein weiterer Vorteil der federführenden Verlegung der Hausanschlüsse durch die Stadt besteht darin, dass durch die öffentliche Ausschreibung einer Vielzahl von Hausanschlüssen, die Stadt einen wesentlich günstigeren Preis erzielen kann, als dies bei einem Einzelauftrag durch den Bauherren selbst möglich wäre. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Herstellungskosten dieser Entwässerungseinrichtung von der Stadt sozusagen vorgestreckt werden und vom Grundstückseigentümer bzw. Anschlussnehmer später zu ersetzen sind. Diese Baukosten sind auch nicht dadurch abgegolten, dass Erschließungs-, Abwasser- und Naturschutzbeiträge vertraglich abgelöst wurden, sondern werden von der Stadt gesondert erhoben. Nun ist es im allgemeinen der Fall, dass die Stadt im Zeitpunkt der Straßen- und Kanalbaumaßnahme noch keine Kenntnis davon hat, wie die meist noch im städtischen Besitz befindlichen - Bauplätze später baulich genutzt werden und wo im Einzelfall der Grundstücksanschluss optimal platziert ist. Das Tiefbauabteilung verlegt die Hausanschlüsse in solchen Fällen nach topographischen Gesichtspunkten und passt die Kontrollschächte dem vorhandenen Geländebestand an. Deshalb ist es in der Regel so, dass der Grundstückseigentümer später nach der individuellen Bebauung und Gartengestaltung die Schächte auf seine Kosten gegebenenfalls an das neue Geländeniveau anpassen muss. Sollten Sie noch Fragen zum Thema Kanalanschlüsse haben, wenden Sie sich bitte an das, Amt für Bauen und Service, Abt. Tiefbau, Am Markt 2, in Albstadt-Tailfingen, Tel.: 07432/

22 Für weitere Fragen zum Thema Erschließungs- und Abwasserbeitrag bzw. Erschließungskosten im weitesten Sinn steht Ihnen das Amt für Bauen und Service, Abt. Recht und Verwaltung, Frau Gißler Tel.: 07432/ gerne zur Verfügung. Welche Kosten für Strom-, Gas- und Trinkwasserhausanschlüsse noch anfallen können, erfahren Sie bei den Albstadtwerken unter der Tel.: 07432/

23 STADTVERWALTUNG Selbstauskunft Stadt Albstadt zum Erwerb eines städtischen Stadtkämmerei, Wohnbauplatzes Abt. Liegenschaften Marktstraße Albstadt 1. Persönliche Angaben Erwerber(in) Miterwerber(in), z.b. Ehefrau Name: Name: Geburtsname Vorname Geburtsname Vorname Geburtsort, -datum: Geburtsort, -datum: Straße, Hausnummer: Straße, Hausnummer: PLZ: Ort PLZ: Ort Telefon- Nr: (möglichst tagsüber erreichbar) Telefon- Nr: (möglichst tagsüber erreichbar) E- mail: E- mail: Arbeitgeber: Arbeitgeber: Der Haushalt des Erwerbers besteht aus Personen Anzahl Kinder Alter in Jahren Bei mehreren Erwerbern Grundstücksanteile (z.b. je ½)

24 2. Bauvorhaben Gewünschte Lage des Grundstücks (Stadtteil) Gewünschte Grundstücksgröße Vorgesehener Baubeginn Mit welchen Baukosten wird gerechnet? (ohne Baugrundstück) Was soll gebaut werden? freistehendes Terassenhaus, Gewerbebetrieb, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus Gartenhofhaus, Gewerbe- Art: Zweifamilienhaus Reihenhaus 3. Finanzierung des Bauvorhabens Die Finanzierung erfolgt durch ein Kreditinstitut (Bitte Nachweis beilegen) Ja Nein Die Finanzierung erfolgt durch Eigenmittel (Bitte Nachweis beilegen) Ja Nein 4. Haben Sie eigenen Grundbesitz? Ja Nein Wenn ja, welcher Art (Gebäude, Bauland, Bauerwartungsland, landwirtschaftliches Grundstück, Wald): In welchem Stadtteil? In welcher Größe? 5. Bei Zuzug von Personen Grund für den Zuzug nach Albstadt: Arbeitsplatz Früher in Verwandtschaftliche Sonstiges in Albstadt Albstadt gewohnt Beziehungen in Albstadt 6. Erklärung Ich/ Wir willige/n ein, dass die Stadtkämmerei, Abt. Liegenschaften der Stadt Albstadt die sich aus diesem Antrag ergebenen Daten in einer Datensammlung führt, verarbeitet und zu städtischen Zwecken auswertet. Ich/ Wir versichere/n, dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind. Rechtsverbindliche Unterschriften Ort, Datum

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