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1 ISSN August Jahrgang E Seiten SächsVBl. 8/2010 Sächsische Verwaltungsblätter Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung Herausgeber Helmut Arens, Ministerialdirigent, Sächsisches Staatsministerium des Innern Professor Dr. Hans-Jörg Birk, Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stuttgart/Dresden, Justitiar des Sächsischen Städte- und Gemeindetags Susanne Dahlke-Piel, Präsidentin des Verwaltungsgerichts Dresden Professor Dr. Christoph Degenhart, Universität Leipzig, Juristenfakultät Andrea Franke, Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes Klaus Hardraht, Rechtsanwalt, Dresden Georg Herbert, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Erich Künzler, Präsident des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts Redaktion Matthias Dehoust, Richter am Sächsischen Oberverwaltungsgericht, Bautzen Jürgen Meng, Richter am Sächsischen Oberverwaltungs gericht, Bautzen Dr. Dirk Tolkmitt, Richter am Verwaltungsgericht, zurzeit Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof, Leipzig Aus dem Inhalt 177 Depenheuer Zählen statt Urteilen Die Auflösung der Urteilskraft in die Zahlengläubigkeit 180 Kahl Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Internet-Sperren 191 BVerwG Nachschieben von ergänzenden Ermessenserwägungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren 193 SächsOVG Zum Begriff der Wahlbeeinflussung BOORBERG

2 1. August /2010 Sächsische Verwaltungsblätter SächsVBl.Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung Inhalt Abhandlungen Literatur Depenheuer, Zählen statt Urteilen Die Auflösung der Urteils- Häberle, Nationalhymnen als kulturelle Identitätselemente des kraft in die Zahlengläubigkeit 177 Verfassungsstaates (Herbert) 202 Kahl, Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Internet- Merten/Papier, Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Sperren 180 Europa, Band III: Grundrechte in Deutschland, Allgemeine Lehren II (Goerlich) 203 Ausbildung und Prüfung Fortbildung Battis/Söfker/Stüer (Hrsg.), Nachhaltige Stadt- und Raument- Erste Juristische Staatsprüfung 2008/1 Aufgabe 6/Staatliche wicklung, Festschrift für Michael Krautzberger (Dahlke-Piel) Pflichtfachprüfung 2008/1 Aufgabe 4 Lösungshinweise zu 204 der Aufgabe in Heft 7 (Enders) 195 Notizen Jahrestagung 2010 der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im DAV: Landesgruppe Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen II 17. Baden-Württembergischer Verwaltungsrechtstag II Hauptverkehrsstraßen im Fokus der Verkehrs- und Stadtentwicklung II Tagung des Vereins Kommunalwirtschaft III Pressemitteilungen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts III Pressemitteilungen des Bundesverwaltungsgerichts III Abhandlungen in den Verwaltungsblättern IV Impressum IV Rechtsprechung BVerwG Beschl. v B Nachschieben von Ermessenserwägungen, Ergänzung, Klageabweisung, Wegfall des Widerspruchsverfahrens, Kostentragungspflicht, Erledigungserklärung, schuldhafte Kostenverursachung 191 SächsOVG Beschl. v E 158/09 Erinnerung, Anzahl der Abschriften, Prozessbevollmächtigter 192 Beschl. v A 410/09 Wahlanfechtung, Bürgermeisterwahl, gemeindliches Wappen, Neutralitätsgebot 193 I SächsVBl.8/2010

3 NOTIZEN NOTIZEN Jahrestagung 2010 der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im DAV: Landesgruppe Sachsen/Sachsen-Anhalt/ Thüringen Die Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im DeutschenAnwaltVerein Landesgruppe Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen führt ihre diesjährige Arbeitstagung am im Verwaltungsgericht Dresden durch. Es geht um den Drittschutz in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Rechts, so im Wasserrecht (Referent: Univ.-Prof. Dr. Michael Reinhardt LL.M., Universität Trier), im Naturschutzrecht (Referent: RA Prof. Dr. Hans Walter Louis LL.M., MR a. D. Braunschweig), im Luftreinhalterecht (Referent: RA Dr. Remo Klinger, Berlin) und im Bergrecht (Referent: Univ.-Prof. Dr. Walter Frenz, RWTH Aachen). Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Veranstaltung beginnt um 9.30 Uhr im Verwaltungsgericht Dresden, Hans-Oster-Str. 5, Dresden und endet um Uhr. Auskünfte und Anmeldungen: Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im DAV, c/o RA und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Claus Esser, Alfred-Hess-Straße 23, Erfurt, Tel. (03 61) ; Fax: (03 61) , Esser@LHE-Rechtsanwaelte.de Das Programm: Uhr 15 Jahre Arbeitsgemeinschaft: Rückblick und Begrüßung Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Aachen (Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht) Grußwort durch die Präsidentin des VG Dresden Susanne Dahlke-Piel Uhr Drittschutz im Wasserrecht Univ.-Prof. Dr. Michael Reinhardt LL.M., Universität Trier Uhr Diskussion Uhr Drittschutz im Naturschutzrecht RA Prof. Dr. Hans Walter Louis LL.M., MR a. D., Braunschweig Uhr Diskussion Uhr Mittagspause Uhr Drittschutz im Luftreinhalterecht RA Dr. Remo Klinger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin Uhr Diskussion Uhr Kaffeepause Uhr Drittschutz im Bergrecht Univ.-Prof. Dr. Walter Frenz, Maître en Droit, RWTH Aachen Uhr Diskussion Uhr Ende der Veranstaltung Uhr Führung durch die Galerie Alter Meister (Theaterplatz 1, Dresden) 17. Baden-Württembergischer Verwaltungsrechtstag Die Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein Landesgruppe Baden-Württemberg ( veranstaltet am im Konzerthaus, Konrad-Adenauer-Platz 1, Freiburg, den 17. Baden-Württembergischen Verwaltungsrechtstag. Themen sind: Vorabentscheidungen nach Lissabon und Osterweiterung (Art. 267 AEUV), Klagemöglichkeiten von Verbänden im Verwaltungsprozess, Der Begriff der Zentralen Versorgungsbereiche, Neuerungen des VwVfG die Genehmigungsfiktion des 42 a VwVfG. Anmeldung unter Dirk.Rodewoldt@cms-hs.com. Das Programm: Ab 9.00 Uhr Begrüßungskaffee Uhr Begrüßung durch Dr. Dirk Rodewoldt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft (Justizministerium Baden-Württemberg) und Dr. Karl-Heinz Weingärtner, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg Uhr Prof. Dr. Jan Bergmann, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Mannheim Vorabentscheidungen nach Lissabon und Osterweiterung (Art. 267 EUV) Moderation: Christoph Sennekamp, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Freiburg Uhr Kaffeepause Uhr Astrid Kappel, Rechtsanwältin, Stuttgart Klagemöglichkeiten von Verbänden im Verwaltungsprozess Moderation: Frau Michaela Ecker, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Freiburg Uhr Gemeinsames Mittagessen im Foyer Uhr Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis, Humboldt-Universität, Berlin Der Begriff der Zentralen Versorgungsbereiche Moderation: Prof. Dr. Reinhard Sparwasser, Rechtsanwalt, Freiburg Uhr Kaffeepause Uhr Prof. Dr. Michael Uechtritz, Rechtsanwalt, Stuttgart Neuerungen des VwVfG die Genehmigungsfiktion des 42 a VwVfG Moderation: Dr. Dirk Herrmann, Rechtsanwalt, Karlsruhe Anschließend: Mitgliederversammlung der Landesgruppe (ab ca Uhr) Hauptverkehrsstraßen im Fokus der Verkehrs- und Stadtentwicklung Hauptverkehrsstraßen sind die Lebensadern der Städte. Die Lebensqualität einer Stadt und die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes entscheiden sich in den Hauptstraßen. An den Hauptverkehrsstraßen überlagern sich konkurrierende Flächenansprüche an den öffentlichen Raum stärker als anderswo. Die Aushandlungsprozesse zwischen den verschiedenen Nutzungen und Interessen spielen sich hier mit besonderer Intensität ab. Hinsichtlich der Gestaltung der Hauptverkehrsstraßen setzen Regelwerke und Richtlinien wie die Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt) aktuell neue Standards. Faktoren wie die Aufenthaltsqualität und die gestalterische Aufwertung gewinnen in der Abwägung an Bedeutung. In vielen Orten eröffnen Ortsumgehungen neue Gestaltungsspielräume. Gleichzeitig erfordern die aktuellen gesetzlichen Grundlagen im Bereich Luftreinhalteplanung und Lärmminderungsplanung eine Verringerung der Emissionen. Zeit und Ort: in Berlin. Leitung: Dipl.-Ing. Arne Koerdt. Kontakt: Fr. Leute, Tel.: 0 30/ ; Fax: 0 30/ ; fortbildung@difu.de. Weitere Informationen im Internet: Die Tagung wird die Entwicklung in den Hauptverkehrsstraßen der Städte anhand folgender Fragen beleuchten: Wie lösen erfolgreiche Städte die aktuellen Herausforderungen an den knappen Straßenraum bei gleichzeitig knappen Ressourcen? Wie kann durch das Design von Hauptverkehrsstraßen und die Verteilung von Verkehrsflächen eine Verringerung von Emissionen erreicht werden? Wie gelingt bei Hauptverkehrsstraßen im Bestand die Aufwertung und Erhöhung der Aufenthaltsqualität und was bedeutet das für die Verkehrsfunktion? II SächsVBl. 8/2010 Fortsetzung Seite III

4 Fortsetzung von Seite II Wie kann man ÖPNV und Radverkehr als Motor für hochwertige Stadtgestaltung einsetzen? Wie gewinnt man für einen Umbau die Unterstützung von Politik, Einzelhandel, Bevölkerung und Presse? Tagung des Vereins Kommunalwirtschaft Interkommunale Zusammenarbeit ist das Thema der 3. Jahrestagung des Vereins Kommunalwirtschaft Forum für Recht und Steuern an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg am in Freiburg (9.30 Uhr ca Uhr im Hörsaal 1199). Die Veranstaltung folgt der bewährten Konzeption. Um hohes wissenschaftliches Niveau und wünschenswerte Praxisnähe zu verbinden, sind am Vormittag wissenschaftliche und politische Grundlagenreferate, am Nachmittag ausschließlich Praxisberichte vorgesehen. Prof. Dr. Christoph Brüning (Universität Kiel) eröffnet die Tagung mit einem verwaltungsrechtlichen Überblicksvortrag. Im Anschluss geht Ivo Gönner (Oberbürgermeister der Stadt Ulm, Präsident des Städtetages Baden-Württemberg) auf die politischen Perspektiven der interkommunalen Zusammenarbeit ein. Prof. Dr. Michael Dröge (Universität Osnabrück) legt die Grundlagen der Besteuerung der interkommunalen Zusammenarbeit dar. Am Nachmittag berichtet Rechtsanwalt Hansjörg Wurster (W2K Rechtsanwälte, Freiburg) über die interkommunale Gewerbeflächenausweisung. Roland Karl Weiß (Kommunalberater und Bürgermeister a. D.) stellt praktische Erfahrungen aus den Bereichen Energie- und Wasserversorgung sowie Schienenpersonennahverkehr vor. Danach gibt Lars Leitner (Finanzministerium Baden- Württemberg) einen steuerrechtlichen Praxisbericht, bevor Markus Terodde (Leiter zentrale Steuerung Städteregion Aachen) das besondere Modell der Städteregion Aachen vorstellt. Den Abschluss bildet eine Podiumsdiskussion. Die Teilnahmegebühr liegt bei 225 j (2. Person einer Körperschaft: 190 j; jede weitere Person 150 j) inklusive Tagungsunterlagen, Getränken und Verpflegung. Anmeldungen können auf der Website per an Kommunalwirtschaft@tax.uni-freiburg.de oder telefonisch unter 07 61/ bei Frau Fojtu, W2K Rechtsanwälte, erfolgen. PRESSEMITTEILUNGEN DES SÄCHSISCHEN OBERVERWALTUNGSGERICHTS Einigung im Mediationsverfahren zu Gefahrenabwehrmaßnahmen am Knappensee Im Rahmen eines Mediationsverfahrens beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) haben die Eigentümer eines am Knappensee gelegenen Grundstücks sowie das Sächsische Oberbergamt und die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbh (LMBV) nunmehr eine Lösung gefunden, um ihre jahrelangen rechtlichen Streitigkeiten gütlich zu beenden. Das OVG bietet seit Anfang dieses Jahres die Möglichkeit einer richterlichen Mediation durch eine dafür ausgebildete Richterin des OVG an. Die Mediatorin urteilt nicht über den Konflikt, sondern hilft den Beteiligten dabei, eine für alle Seiten interessengerechte Lösung zu finden. Eine Mediation ist streng vertraulich und findet auch nicht im Gerichtssaal statt. Von diesem Angebot des OVG haben die Eigentümer des Grundstücks, das Sächsische Oberbergamt und die LMBV Gebrauch gemacht. Die Beteiligten und ihre Rechtsanwälte haben sich zwei Tage lang im Stucksaal des OVG zusammengesetzt und mit Unterstützung der Mediatorin eine Gesamtlösung für alle Streitigkeiten erarbeitet, die zwischen ihnen bestehen. Die Streitigkeiten stehen im Zusammenhang mit der geotechnischen Gefährdung des Grundstücks und der aufstehenden Gebäude. Bei dem Grundstück handelt es sich um Kippengelände des ehemaligen Tagebaus Werminghoff. Die Sanierung war und ist erforderlich, um ein Setzungsfließen bzw. einen Geländebruch im Zusammenhang mit dem großräumigen Grundwasseranstieg zu vermeiden. Zuletzt hatte das Sächsische Oberbergamt den Abriss der Gebäude angeordnet. Die jetzt in dem Mediationsverfahren gefundene Lösung berücksichtigt sämtliche Aspekte der Angelegenheit und die Interessen aller Beteiligten. Über die Einzelheiten ist Stillschweigen vereinbart worden. Pressemitteilung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom PRESSEMITTEILUNGEN DES BUNDESVERWALTUNGS- GERICHTS Trinkwasserverordnung lässt häusliches Wäschewaschen mit Brunnenwasser zu Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Trinkwasserverordnung nicht verbietet, Brunnenwasser zum Wäschewaschen im Haushalt zu benutzen. Eine Klage sächsischer Grundstückseigentümer, die dazu eine Teilbefreiung vom Zwang zur Benutzung der öffentlichen Wasserversorgung begehrten, hatte in allen Instanzen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht war davon ausgegangen, nach der Satzung des beklagten Wasserversorgungsverbandes müsse eine Teilbefreiung auf Antrag erteilt werden, wenn sie für den Beklagten wirtschaftlich zumutbar sei. An diese Auslegung des Landesrechts war das Bundesverwaltungsgericht gebunden. Der Beklagte machte im Revisionsverfahren geltend, nach der Trinkwasserverordnung dürfe nur Trinkwasser zum Wäschewaschen benutzt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Beklagten zurückgewiesen. Die Trinkwasserverordnung gewährleiste in Übereinstimmung mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht nur, dass jedem Haushalt ein Trinkwasseranschluss zur Verfügung stehe. Sie reglementiere jedoch nicht das Verbraucherverhalten und verbiete nicht, zum Wäschewaschen im eigenen Haushalt das Wasser eines Hausbrunnens zu benutzen. Wasser aus einer Eigenversorgungsanlage, die neben dem öffentlichen Trinkwasseranschluss im Haushalt verwendet werde, müsse keine Trinkwasserqualität haben. Ob der Anschlussnehmer zum Wäschewaschen im eigenen Haushalt Trinkwasser oder Wasser minderer Qualität benutze, überlasse die Trinkwasserverordnung seiner eigenverantwortlichen Entscheidung. BVerwG 8 C Urt. v NOTIZEN III SächsVBl. 8/2010

5 NOTIZEN Abhandlungen in den Verwaltungsblättern In den im Richard Boorberg Verlag erscheinenden weiteren Verwaltungsblättern sind folgende Abhandlungen veröffentlicht: Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg (VBlBW) Henneke, Künftige Organisation und Funktion öffentlicher Finanzdienstleistungen 253 Scheidler, Die Wiedergestattung der Gewerbeausübung nach einer Untersagung wegen Unzuverlässigkeit 270 Albrecht, Rechtliche Rahmenbedingungen der Einrichtung eines computergestützten Nationalen Waffenregisters: Ein Beitrag zur verfassungskonformen Realisierung von 43 a WaffG 274 Bayerische Verwaltungsblätter (BayVBl.) Heft 11/2010 Rixen, Bayerische oder europäische Tariftreue? Zur unklaren Rolle des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs im europäischen Mehrebenensystem am Beispiel der Tariftreue-Entscheidung vom Schima, Über 10 Jahre Rechnungsperiodenkalkulation Eine Bilanz 329 Heft 12/2010 Pahlke, Abgestufte Fehlerfolgen bei einem Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit von Sitzungen des Gemeinderates? 357 Duschner/Lang-Hefferle/Scharpf, Das Modell der Landeshauptstadt München für die Umsetzung der Freistellungsentscheidung der EU-Kommission für Beihilfen 364 Niedersächsische Verwaltungsblätter (NdsVBl.) Stein, Platzverweise, Aufenthalts- und Alkoholverbote für auffällige Jugendliche 193 Wüstenberg, Ohne Deutschkenntnisse kein Ehegattennachzug zu einem Deutschen? 198 Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl.) Schönenbroicher, 60 Jahre Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen 249 Mitschang/Schwarz, Innenentwicklung als Aufgabe von Metropolregionen Ein Blick in die Planungspraxis am Beispiel des Ruhrgebietes 258 Thüringer Verwaltungsblätter (ThürVBl.) Zander, Rückblick auf verwaltungsprozessrechtlich bedeutsame Änderungen im Jahre IV SächsVBl.8/2010

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