Bekanntmachung eines Interessenbekundungsverfahrens
|
|
- Christian Schulz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stadt Geithain Die Stadt Geithain schreibt die Trägerschaft von einem Schülerhort mit Ganztagsangebot in Geithain aus. Die Stadt Geithain bittet Interessenten, Ihr Interesse an der Trägerschaft und dem Betrieb für den Schülerhort in Geithain auf einem städtischen Grundstück und einem städtischen Gebäude ab dem zu bekunden. Es handelt sich um kein Vergabeverfahren gemäß VOL. Vielmehr endet das Auswahlverfahren in einem Betreibervertrag für den Schülerhort. Die Interessenten können ihre Bekundung jederzeit zurückziehen. Es können jedoch für die Beteiligung an der Interessensbekundung und das weitere Verfahren keine Kosten geltend gemacht werden. Die Stadt Geithain behält sich vor, bei mangelnder Eignung aller Angebote das Verfahren abzubrechen. Am Schulstandort Geithain soll der Um- und Erweiterungsbau an der Paul-Guenther-Schule ausgeführt werden. Im Zuge dieser Baumaßnahme wird in diesem Gebäude der Seitenflügel, wo der neue Schülerhort einziehen soll, errichtet. I. Standort und Merkmale des zu betreibenden Hortes A. Geithain, Schillerstraße 13 Mietfläche Gruppenräume: ca. 262 m² Geplante Platzzahl: ca. 105 Betreuungsalter: Inbetriebnahme: 6 10 Jahre (1. 4. Klasse) voraussichtlich zum Schuljahr 2019/2020 d.h. zum , spätestens ab Bezugsfähigkeit der neuen Räumlichkeiten Eigentümer des Grundstückes einschließlich des Gebäudes ist die Stadt Geithain. Schullandschaft und Umgebung: Im Stadtgebiet Geithain gibt es drei Grundschulen. Die Paul-Guenther-Grundschule in Geithain mit derzeit 120 SchülerInnen, an der auch der Hort angegliedert werden soll, die Grundschule Narsdorf im Ortsteil Narsdorf der Stadt Geithain mit derzeit 82 SchülerInnen. Neben diesen beiden Grundschulen gibt es auch die private International Primary School mit 78 SchülerInnen. Diese liegt in unmittelbarer Nähe der Paul-Guenther-Grundschule. Seite 1 von 5
2 Direkt an der Paul-Guenther-Schule befindet sich die Turnhalle und die Schwimmhalle. Fußläufig erreichbar ist das Stadion. An der Grundschule Narsdorf befindet sich ebenso eine Turnhalle sowie ein Sportplatz. Verpflegung: Die Verpflegung der Hort-Kinder ist in den Speiseräumen geplant. In den Speiseräumen werden ebenso die Grund- und Oberschüler, die den gebundenen Ganztag bzw. die Mittagsbetreuung besuchen, verpflegt. Ganztagsangebote: Die Ganztagsangebote erfolgen gemäß Sächische Ganztagsverordnung (SächsGTAVO). Der zuständige Träger des Hortes schließt mit der Grundschule eine Kooperationsvereinbarung ab. II. Voraussetzungen/ Teilnahmebedingungen für die Betreibung des Schülerhortes - Der Träger hat umgehend nach Erteilung des Zuschlages die Betriebserlaubnis gemäß 45 SGB VIII zu beantragen und bei Vorlage unverzüglich der Stadt Geithain zu übergeben. - Die Erhebung der Elternbeiträge und Festlegung der Betreuungszeiten richten sich nach der gültigen Satzung der Stadt Geithain. Des Weiteren sind die Elternbeiträge durch den Träger gegenüber den Eltern oder fördernden Institutionen selbstständig abzurechnen. Zu den Verpflegungskosten zählen neben den Verpflegungskosten im engeren Sinne auch die Ausgabe und das Vorbereiten der Essensausgabe sowie Nachbereitung der Essensausgabe und die Reinigung des Geschirrs und der Ausgabemöglichkeiten. - Die Öffnungszeiten (ggf. Schließzeiten) sind bedarfsgerecht in Abstimmung mit der Stadt Geithain und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gem. 5 SächsKitaG festzulegen. - Der Träger ist zuständig für die Gewährleistung der Verpflegung der Kinder und ist für den Abschluss der entsprechenden Verträge verantwortlich. Der neue Träger ist verpflichtet, die Verpflegungskosten der Kinder separat mit den Eltern abzurechnen. - Die Platzvergabe erfolgt durch den Träger. - Es ist ein Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu erbringen. Der Träger trägt alle Betriebskosten (Personalkosten und Sachkosten im engeren Sinn) die für die Betreuung der Kinder sowie für die Betreuung und den Betrieb der Einrichtung erforderlich sind. Die Stadt Geithain gewährt dem freien Träger einen Zuschuss für den Betrieb der Kindertagesstätte gemäß 17 SächsKitaG. Die Förderung wird anhand der vorgelegten Haushaltsplanung und der Seite 2 von 5
3 abgerechneten Betriebskosten (unter Nutzung des Abrechnungsbogens der Stadt Geithain) und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ermittelt. Weiterhin ist eine langfristige Investitionsplanung bei der Stadt Geithain einzureichen. - Die Verwaltungskosten werden pauschal festgelegt. Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung sind die Nachweise über die Verwaltungskosten in der Stadt Geithain vorzulegen. - Es handelt sich um eine Einrichtung, die mit ihrer Eröffnung in den Bedarfsplan aufgenommen und deren Finanzierung auf der Grundlage des SächsKitaG erfolgen wird. Der zukünftige Träger wird gem. 17 SächsKitaG eine Vereinbarung über den Betrieb und die Finanzierung der Kindertagesstätte mit der Stadt Geithain abschließen. - Der Träger übernimmt die Räume im Rahmen eines Mietvertrages. Er ist verpflichtet, beides in dem Vertragszweck entsprechenden baulichen Zustand zu erhalten und alle anfallenden Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen unter den Vorgaben des 11 SächsKitaG selbst durchzuführen. Die Mietvertragskosten werden gemäß 14 SächsKitaG Bestandteil der Betriebskosten (Sachkosten im weiteren Sinn) der Einrichtung sein. - Die Betriebsführung erfolgt auf Grundlage des SächsKitaG und des 22 SGB VIII. Sie ist für Bildung und Erziehung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen bis Ende der Grundschule zu konzipieren. Bewerber reichen mit den Bewerbungsunterlagen eine ausführliche Trägerkonzeption ein. - Eine gemeinsame Besichtigung des Objektes ist vor Vertragsabschluss Bedingung. - Der Träger sollte im Landkreis Mittelsachsen oder im Landkreis Leipzig ansässig sein. III. Wertungsmerkmale Die Entscheidungsfindung erfolgt auf der Grundlage der konzeptionellen Vorstellungen, der betriebswirtschaftlichen Aspekte bzw. der Einordnung des Trägers in die Trägerstruktur der Stadt Geithain. IV. Benötigte Unterlagen Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen: - Motivation zur Bewerbung - Beschreibung des Vereins, des Trägers oder der Gesellschaft mit Aufgaben mit Organigramm - Leitbild und inhaltlicher Ausrichtung - Aussagen zur Rechtsnatur des Antragstellers - Ggf. Eintrag ins Vereinsregisters Seite 3 von 5
4 - Ggf. Nachweis über die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe - Nachweis und Referenzen des Trägers bzgl. der fachlichen Leistungsfähigkeit zum Betrieb eines Hortes - Auswertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Trägers auf Grundlage der Jahresabschlüsse zum Vorjahr - Aussagen zu Arbeits- und Vertragsbedingungen für pädagogisches Personal inklusive Zusatzversorgung für die pädagogischen Mitarbeiter/-innen, Aussagen zur Tarifbindung, Angaben zum Tarifsystem, ggf. Einreichung Haustarifvertrag, Verpflichtungserklärung Zahlung von Mindestlohn - Eigenmittelanteile laut 17 SächsKitaG - Einreichung der Kalkulation der Betriebskosten für 1 Haushaltsjahr - Trägerkonzept und Vorstellungen o Stärken der Trägerschaft / Darstellung besonderer und innovativer Angebote und Leistungen o Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren o Kooperationsvereinbarung mit Grundschule o Mitwirkung von Kindern und Eltern Beschwerdemanagement o Aussagen zur Förderung von Kindern mit Eingliederungshilfe o Aussagen zu möglichen Kooperationspartnern o Teambildungs- und Teamentwicklungsmaßnahmen speziell während der Startphase unter Einbeziehung der Familien - Aussagen über geplante Öffnungs- bzw. Schließzeiten - Aussagen über geplante Ferienangebote (Öffnungszeiten während der Ferien, Angebote für die Kinder). - Erklärung des Trägers, dass er die unter II. genannten Voraussetzungen für die Betreibung des Hortes, erfüllen wird. V. Ausschlusskriterien - Die Frist für die schriftliche Interessenbeurkundung ist nicht eingehalten worden. Träger, die diese Frist versäumt haben, können sich nicht mehr bewerben. - Die Frist des Eingangs und der Umfang der Bewerbungsunterlagen wurden nicht eingehalten. - Es ist ausreichend dazulegen, dass die Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb des Hortes gemäß 45 SGB VIII erbracht und die genannten Bedingungen erfüllt werden. Seite 4 von 5
5 VI. Weiteres Verfahren Die Bewerbung einschließlich der aussagekräftigen Unterlagen ist bis zum schriftlich in der Stadt Geithain, Markt 11, Geithain in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Trägerschaft HORT- Geithain einzureichen bzw. einzusenden. Interessenten können die Grundrisse sowie den Kennzettel für die Angebotsumschläge per oder telefonisch bei der Stadt Geithain, Fachbereich Allgemeines Sachgebiet anfordern. Ansprechpartner: Frau Straßburger (Sachbearbeiterin Kindereinrichtungen) Telefon: oder Ansprechpartner: Frau Steinbach (Sachgebietsleiterin Allgemeines Sachgebiet) Telefon: Die Stadt Geithain behält sich vor weitere Nachweise zu fordern. Es ist vorgesehen, dass die Bewerber im Stadtrat am die Möglichkeit erhalten, Ihr Konzept in einem 30-minütigen Einzelgespräch vorzustellen. Der Zuschlag soll in der Stadtratssitzung am erteilt werden. Geithain, den F. Rudolph Bürgermeister Seite 5 von 5
Stadt Schenefeld. Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe der Trägerschaft für eine Kindertagesstätte in Schenefeld
Stadt Schenefeld Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe der Trägerschaft für eine Kindertagesstätte in Schenefeld I. Art der Vergabe und allgemeine Hinweise Die Stadt Schenefeld, vertreten durch die
Satzung. der Gemeinde Lichtenberg. über Elternbeiträge in der Kindertagesstätte. Entdeckerland
Satzung der Gemeinde Lichtenberg über Elternbeiträge in der Kindertagesstätte Entdeckerland Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), der 2 und 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz
Nutzungs- und Finanzierungsvereinbarung der Kindertagesstätten des Deutschen Roten Kreuzes - Kreisverband Bad Doberan e.v.
Nutzungs- und Finanzierungsvereinbarung der Kindertagesstätten des Deutschen Roten Kreuzes - Kreisverband Bad Doberan e.v. 1 Allgemeines (1) Diese Nutzungs- und Finanzierungsvereinbarung regelt die Nutzung
S a t z u n g. 1 Trägerschaft
S a t z u n g über die Erhebung von Abgaben in den Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) -Kindertagesstättensatzung- Der Verbandsgemeinderat hat am 15. Dezember 2011 auf Grund des 24 der
S A T Z U N G. 1 Geltungsbereich
S A T Z U N G der Großen Kreisstadt Glauchau über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau
BEKANNTMACHUNG DES FÜR DAS GRUNDSTÜCK ULMER HÖH IN DÜSSELDORF
BEKANNTMACHUNG DES FÜR DAS GRUNDSTÜCK ULMER HÖH IN DÜSSELDORF 1 Verkäufer des Grundstücks Das Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) Mercedesstraße
(Präambel) Geltungsbereich und Grundsätzliches
Nachstehend wird die Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege in der Großen Kreisstadt Freital (Betreuungssatzung Kita BetreuungSKita) in der seit 1. Januar
Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesseinrichtungen der Stadt Wilsdruff (Betreuungssatzung für Kindereinrichtungen)
mit den Ortsteilen Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Grund, Grumbach, Helbigsdor f, Herz ogswalde, Kaufb ach, Ke sselsdo rf, Kleinopitz, Limbach, Mohorn, Oberhermsdorf Satzung über die Betreuung von
Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesseinrichtungen der Stadt Wilsdruff (Betreuungssatzung für Kindereinrichtungen)
mit den Ortsteilen Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Grund, Grumbach, Helbigsdor f, Herz ogswalde, Kaufb ach, Ke sselsdo rf, Kleinopitz, Limbach, Mohorn, Oberhermsdorf Satzung über die Betreuung von
Ganztagsgipfel Beschluss zur Weiterentwicklung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler
Ganztagsgipfel 2015 Beschluss zur Weiterentwicklung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler Freistaat und kommunale Spitzenverbände begreifen den bedarfsgerechten Ausbau
Aufnahmegrundsatz. 2 Betreuungsvertrag
S A T Z U N G für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen in der Stadt Schwarzenberg und die Festlegung der Elternbeiträge für den Besuch dieser Einrichtungen vom 02.03.2011 Gemäß 4 der
AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS
Zum Verbleib beim Bewerber bestimmt! Nicht mit der Bewerbung zurückgeben! Gemeinde Tuningen Auf dem Platz 1 78609 Tuningen An Firma An alle Interessenten Ort, Datum Tuningen, 25.11.2016 Zuständiger Bearbeiter
Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe der Trägerschaft für eine neu zu errichtende Kindertageseinrichtung in Rellingen-Ort
Bürgerservice Der Bürgermeister Datum: 12.04.2018 Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe der Trägerschaft für eine neu zu errichtende Kindertageseinrichtung in Rellingen-Ort Die Gemeinde Rellingen sucht
Vergabe der Dienstleistungskonzession zur Speisenversorgung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Leipzig
Vergabe der Dienstleistungskonzession zur Speisenversorgung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Leipzig Abschnitt I: I.1) I.2) I.3) I.4) I.5) Abschnitt II: II.1) II.1.1) II.1.2)
1. Gesetzliche Grundlagen Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung Aufbringen der Betriebskosten 1
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Gesetzliche Grundlagen 1 2. Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung 1 der Elternbeiträge 3. Aufbringen der Betriebskosten 1 3.1 Grundlagen für die Elternbeitragsberechnung
Leistungstypen T-KJ-K-HPT; T-KJ-G-HPT. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): folgende Leistungstypen:
Individuelles Leistungsangebot / -vereinbarung für die Leistungstypen teilstationäre Angebote für körperlich oder geistig behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Heilpädagogischen Tagesstätten
in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014
Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014 Die Neufassung berücksichtigt die a) Satzung
5. Die Übernahme der Gebäude und Grundstücke der 5 Kitas erfolgt im Rahmen eines Mietvertrages, der gesondert abgeschlossen wird.
Datum: 13.11.2006 Drucksachen-Nr. 070/06 Stadt Zwickau Beschlussvorlage - Austauschvorlage - Beratung und Beschlussfassung im öff. nö. Zustimmung zur Beschlussempfehlung Jugendhilfeausschuss am: 03.05.06
Allgemeines. - die Erhebung der Elternbeiträge und weiterer Entgelte für die Betreuung von Kindern im Hort und in der Kindertagespflege.
Satzung der Stadt Strehla über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kita-Elternbeitragssatzung) Aufgrund
Richtlinien zur Förderung der Spielgruppen im Rahmen des Ausbaus von verlässlichen Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren
Richtlinien zur Förderung der Spielgruppen im Rahmen des Ausbaus von verlässlichen Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren Zuwendungszweck: Der Kreis Coesfeld gewährt nach Maßgabe der 25 und
1 Allgemeines. die Erhebung der Elternbeiträge und weiterer Entgelte für die Betreuung von Kindern im Hort und in der Kindertagespflege.
Lesefassung Satzung der Stadt Strehla über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von n in tageseinrichtungen und in tagespflege (Kita-Elternbeitragssatzung) in der Fassung
Deutschland-Koblenz: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 2018/S Auftragsbekanntmachung.
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:122030-2018:text:de:html -Koblenz: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 2018/S 055-122030
Richtlinie zur Regelung der Kindertagespflege in der Stadt Zittau * Stand
1. Rechtliche Grundlagen Richtlinie zur Regelung der Kindertagespflege in der Stadt Zittau * Stand 01.01.2017 Das SächsKitaG regelt die Kindertagespflege, soweit die Gemeinde den Eltern die Bildung, Erziehung
Name und Anschrift des Kindergartens/ der Kindertagesstätte (ggf. Stempel) (Ort, Datum)
Name und Anschrift des Kindergartens/ der Kindertagesstätte (ggf. Stempel) (Ort, Datum) Kreisausschuss des Wetteraukreises Fachbereich Jugend, Familie und Soziales Fachstelle Jugend, Bildung, Betreuung
UK. Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen
2232.1-UK Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. Mai 2012 Az.: III.5-5 S 7369.1-4b.13
Trägerunterlagen (zweifach 1 ) zur Beantragung einer Zuwendung (= Antrag des Trägers/ Tagesmutter bzw. Tagesvater oder Erziehungsberechtigte/r)
Adressat Anlage 2 zum Antrag des Jugendamtes Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren An das Jugendamt Antragsfrist
Gemeinsame Erziehung von Kinder mit und ohne Behinderung in. im Rheinland
Gemeinsame Erziehung von mit und ohne Behinderung in im Rheinland 02.09.2008 Die Drei Säulen der Integrativen Erziehung Erste Säule heilpädagogische Gruppen 237 Gruppen mit 2094Plätzen Zweite Säule integrative
interessierte Bewerber
Abteilung C: Referat C/2 ESF-Verwaltungsbehörde An interessierte Bewerber Bearbeiter: Hubertus Stoll Tel.: +49681 501 3184 Fax: +49681 501 3403 E-Mail: h.stoll@wirtschaft.saarland.de Datum: Az: 29.07.2015
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Haus der Bayerischen Geschichte Postfach 10 17 51 86007 Augsburg [Laufleiste] Ihre Nachricht Unser Zeichen, unsere Nachricht Augsburg, 24.01.2018 HdBG-M9443.EW/20/7 Telefon: 0821 3295-219 Name: Herr Schaile
Richtlinien des Kreisjugendamtes Soest zur Förderung von Spielgruppen für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahre
Richtlinien des Kreisjugendamtes Soest zur Förderung von Spielgruppen für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahre Kreisjugendamt Soest Anlass Tagesbetreuung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren ist in unterschiedlichen
1 Allgemeines. 2 Grundsätze
Satzung über die Erhebung vom Elternbeiträgen und sonstigen Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Klipphausen und in Tagespflege (Satzung Elternbeiträge) in der
Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege
Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege Aufgrund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
in der Fassung der 1. Änderung vom 10. Oktober 2016 LESEFASSUNG 1 Allgemeines
Satzung der Großen Kreisstadt Riesa über Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kita-Elternbeitragssatzung) vom 10. März 2016 in der Fassung
Stand einschließlich der 1. Änderung (Neufassung der Anlage zu 4) dieser Satzung. 1 Geltungsbereich
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen
in der Fassung der 3. Änderung vom 15. November 2018 LESEFASSUNG 1 Allgemeines
Satzung der Großen Kreisstadt Riesa über Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kita-Elternbeitragssatzung) vom 10. März 2016 in der Fassung
Stand einschließlich der 2. Änderung (Neufassung der Anlage zu 4) dieser Satzung. 1 Geltungsbereich
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen
Bekanntmachungsvermerk
Bekanntmachungsvermerk Der nachstehend abgedruckten Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten
Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Jugend, Familie und Bürgerdienste Jugendamt Jugendhilfespezifisches Interessenbekundungsverfahren
Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Jugend, Familie und Bürgerdienste Jugendamt Jugendhilfespezifisches Interessenbekundungsverfahren Überlassung Grundstück Triftstr. 12 für den Bau und Betrieb einer
Konzept zur Einrichtung von neuen gebundenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2009/10 oder 2010/11
Konzept zur Einrichtung von neuen gebundenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2009/10 oder 2010/11 1. Präambel: Die gebundene Ganztagsschule verfolgt das Ziel, insbesondere die Chancen von bildungsbenachteiligten
Das Bahnhofsgebäude Wolfen sucht neue Nutzer!
Bahnhof Stadt Bitterfeld- Startseite Standortinfo Tag der offenen Tür Interessenbekundung Links Das Bahnhofsgebäude sucht neue Nutzer! Die Stadt Bitterfeld- will das Bahnhofsgebäude neuen Nutzungen zuführen.
Richtlinie zur Finanzierung der Kindertagesförderung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Richtlinie zur Finanzierung der Kindertagesförderung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 1 Grundsätze der Finanzierung (1) Die auf das Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als örtlicher
Übergabe der Kindertagesstätte Heinrich-Heine-Straße an den freien Träger Arbeiterwohlfahrt RV Südwestsachsen e. V.
Datum: 13.11.2006 Drucksachen-Nr. 072/06 Stadt Zwickau Beschlussvorlage - Austauschvorlage - Beratung und Beschlussfassung im öff. nö. Zustimmung zur Beschlussempfehlung Jugendhilfeausschuss am: 03.05.06
Hessens Landesprogramm zur Förderung ganztägig arbeitender Schulen. Auftaktveranstaltung zum Schuljahr 2009/10 am in Frankfurt am Main
Hessens Landesprogramm zur Förderung ganztägig arbeitender Schulen Auftaktveranstaltung zum Schuljahr 2009/10 am 09.09.2009 in Frankfurt am Main 1 Richtlinie vom 1. August 2004 für ganztägig arbeitenden
Leistungstyp T-E-FS/BG. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): folgende Leistungstypen:
Individuelles Leistungsangebot / -vereinbarung für den Leistungstyp teilstationäre Angebote zur Tagesbetreuung für körperlich, geistig oder seelisch behinderte Menschen in Förderstätten, Förder- und Betreuungsgruppen
Abschnitt 1 Betriebskosten von Kindertagesstätten
Verordnung über die Bestimmung der Bestandteile von Betriebskosten, das Verfahren der Bezuschussung sowie die jährliche Meldung der belegten und finanzierten Plätze der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätten-Betriebskosten-
in der Fassung der 1. Änderung vom 10. Oktober 2016 LESEFASSUNG 1 Allgemeines
Satzung der Großen Kreisstadt Riesa über Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kita-Elternbeitragssatzung) vom 10. März 2016 in der Fassung
nicht öffentlich beratend (federführend) Unterausschuss Kindertagesbetreuung nicht öffentlich Vorberatung für Jugendhilfeausschuss
Landeshauptstadt Dresden Die Oberbürgermeisterin Vorlage Nr.: V0531/15 Datum: 18. August 2015 Vorlage Beratungsfolge Dienstberatung der Oberbürgermeisterin nicht öffentlich zur Information Ältestenrat
Glocke Veranstaltungs-GmbH Bremen
Glocke Veranstaltungs-GmbH Bremen INTERESSENBEKUNDUNGSVERFAHREN VERMIETUNG Gastronomie in der Glocke Glocke Veranstaltungs-GmbH Bremen Domsheide 3 28195 Bremen INHALT Teil I Allgemeine Informationen zur
Gewerbe/Photovoltaik Flächen
Gewerbe/Photovoltaik Flächen Unbebautes Grundstück in Hohenthurm M 012 2013 Inhalt Ansprechpartner 2 Eckdaten des Verkaufsobjektes 3 Objektbeschreibung und Lage 3 Objektfotos 4-7 Liegenschaftliche Übersichtskarte
ORM 11/01 S. 1. S a t z u n g. der Stadt Marienberg für Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft der Stadt Marienberg. vom
ORM 11/01 S. 1 S a t z u n g der Stadt Marienberg für Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft der Stadt Marienberg. vom 04.02.1997 Inhalt: 1 Trägerschaft 2 Aufsicht Hausherr 4 Verwaltung und Leistung
1 Geltungsbereich. 2 Betreuungsangebote
Gemeinde Mulda Landkreis Mittelsachsen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Mulda (Betreuungs- und Elternbeitragssatzung)
Satzung der Stadt Grevesmühlen zur Kindertagesförderung (Benutzungssatzung KITA) vom
Satzung der Stadt Grevesmühlen zur Kindertagesförderung (Benutzungssatzung KITA) vom 07.05.2013 Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Kyffhäuserland. 1 Träger und Rechtsform
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Kyffhäuserland Auf Grund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO)
(2) Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflegestellen erhebt die Stadt Meißen Elternbeiträge.
Satzung der Stadt Meißen über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung
Leistungstyp T-E-WfbM. Zusätzliche Leistungstypen (nachrichtlich) der Einrichtung. Spitzenverband / Trägervereinigung. Status
Individuelles Leistungsangebot/-vereinbarung für den Leistungstyp Teilstationäre Angebote zur Tagesbetreuung für körperlich, geistig und seelisch behinderte Erwachsene in Werkstätten Leistungstyp T-E-WfbM
Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils
Name und Anschrift des Kindergartens/ der Kindertagesstätte (ggf. Stempel) (Ort, Datum)
Name und Anschrift des Kindergartens/ der Kindertagesstätte (ggf. Stempel) (Ort, Datum) Kreisausschuss des Wetteraukreises Fachbereich Jugend und Soziales Fachstelle Familienförderung Herrn Fleischer Europaplatz
3. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).
216 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren RdErl. des Ministeriums für Generationen,
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen Vom 1. Dezember 2005 Der Sächsische Landtag hat am 10. November 2005 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Das Sächsische Gesetz zur
Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (Modernisierungsvereinbarung) Vertragspartner
Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (Modernisierungsvereinbarung) Zwischen 1 Vertragspartner - nachstehend Eigentümer genannt und der Stadt Leer - nachfolgend
Buchungsregelung und Gebührenordnung (Bestandteil der Benutzerordnung)
Buchungsregelung und Gebührenordnung (Bestandteil der Benutzerordnung) II Buchungsregelung und Gebührenordnung 1. Präambel Die folgenden Regelungen beruhen auf der Notwendigkeit, dass die Bildung, Erziehung
1 Allgemeines. 2 Grundsätze. 3 Elternbeiträge für Regelbetreuung
Satzung über die Erhebung vom Elternbeiträgen und sonstigen Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Klipphausen und in Tagespflege (Satzung Elternbeiträge) in der
2/1 Seite 1. Satzung für Betreuungsschulen an Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Rüsselsheim
Seite 1 Gemäß 5, 50, 51, Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. 1992 I, S 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 1999 (GVBl. 2000 I, S. 2 ff.) sowie
Betreuungssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Stadt Kamenz
1 Betreuungssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Stadt Kamenz Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich Seite 2 2 Abschluss eines Betreuungsvertrages Seite 2 3 Öffnungszeiten Seite 2 4
Hessens Landesprogramm zur Förderung ganztägig arbeitender Schulen
Hessens Landesprogramm zur Förderung ganztägig arbeitender Schulen Auftaktveranstaltung zum Schuljahr 2010/11 am 21.06.2010 in Frankfurt am Main Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen nach 15 Hessisches
Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Elternbeiträgen (Elternbeitragssatzung) Vom 15. Mai 2014
Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Elternbeiträgen (Elternbeitragssatzung) Vom 15. Mai 2014 Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 21/14 vom 22.05.14 Auf der Grundlage des 4 Sächsische
Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung
Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung 2003-2007 Das Land Hessen gewährt in den Jahren 2003 bis 2007 nach den Regelungen dieser Richtlinie
Stadtratssitzung am I Öffentlicher Teil. Stadtratssitzung am I Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkte für den 16.02.2017 1. Vollzug BauGB; 47. Änderung des Flächennutzungsplanes Heißmanning Weingartenfeld Feststellungsbeschluss 2. Tierschutzverein Pfaffenhofen und Umgebung e. V.; 1.
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland. Vom
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland Vom 15.03.2011 1. Zuwendungszweck, Gegenstand und Rechtsgrundlage der Förderung Das Land gewährt nach Maßgabe
Sportförderungsrichtlinien der Stadt Königsbrunn
Sportförderungsrichtlinien der Stadt Königsbrunn 1. Grundsätze und Ziele der Förderung 1.1. Allgemeines Die Stadt Königsbrunn unterstützt die sporttreibenden Vereine, soweit diese ihren Sitz im Stadtgebiet
Gebührensatzung. für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg
Gebührensatzung für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Präambel: Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung
Hinweise zum Haushaltsplan und zur Erbringung des Eigenanteils an den Betriebskosten
Rahmenvereinbarung zwischen Kommune und freiem Träger über die Aufbringung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtung gemäß 17 Abs. 2 SächsKitaG vom 10.10.2012 ID 059910 Hinweise zum Haushaltsplan und
Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen
Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen Fachtagung für kommunale Fachberaterinnen und Fachberater 2. Juni 2015 Renate Eschweiler, Angelika
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 1069 2014 Verkündet am 22. September 2014 Nr. 207 Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG NR. 09/2014 DER STADTVERWALTUNG FLÖHA
1 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG NR. 09/2014 DER STADTVERWALTUNG FLÖHA Satzung der Stadt Flöha über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertagespflege in der Stadt Flöha und über
1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmung
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Reichenbach im Vogtland (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen)
Landkreis Märkisch-Oderland
Landkreis Märkisch-Oderland Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Märkisch-Oderland Teil II Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Märkisch-Oderland Teil II Finanzierung
Wettbewerblicher Dialog Absendung an EU-Amtsblatt am Einreichungstermin. Ort siehe Vergabestelle. Raum Zuschlagsfrist endet am
Vergabestelle Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Mainzer Straße 29 65185 Wiesbaden Deutschland Tel.: +49 611/340-1237 Fax: +49 611/340-1150 Datum der Versendung 14.06.2016
Allgemeine Regelungen für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
Allgemeine Regelungen für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover Grundsätzlich steht die Kindertageseinrichtung allen Kindern offen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Lebensmittelpunkt)
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Nordhausen
Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 4.6.0 S.1 Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Nordhausen Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer
Richtlinie über die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten und wohnortnaher Ferienbetreuung Beschluss der Regionsversammlung vom 2015
Seite 1 Richtlinie über die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten und wohnortnaher Ferienbetreuung Beschluss der Regionsversammlung vom 2015 I. Allgemeines Gruppenfreizeiten fördern die Entwicklung
Dokumentenvorlage zum Teilnahmewettbewerb
Dokumentenvorlage zum Teilnahmewettbewerb Auftraggeber: Die nachfolgenden Dokumente dienen zur Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen. Die Dokumentenvorlage ermöglicht eine effektivere Bewertbarkeit der
Antrag auf Betriebserlaubnis gem. 45 SGB VIII (Sozialgesetzbuch, Achtes Buch)
Name, Anschrift des Antragstellers/der Antragstellerin Kreis Pinneberg Postfach 25392 Elmshorn Kreis Pinneberg Der Landrat Fachdienst Jugend Aufsicht für Kindertageseinrichtungen Kurt-Wagener-Str.11 25337
Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis gemäß 45 SGB VIII 1
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat für Kindertagesbetreuung Sachgebiet 2: Betriebserlaubniserteilung Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis gemäß
Landkreis. Telefon. Fax. . Rechtsform. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich):
Individuelles Leistungsangebot/-vereinbarung nach dem Bayer. Rahmenvertrag nach 79 Abs. 1 SGB XII für die Leistungstypen Wohnen für erwachsene Menschen mit seelischer Behinderung mit/ohne Tagesbetreuung
Satzung der Stadt Wilthen über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. (Kinderbetreuungssatzung)
Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), dem Sächsischen Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) und dem Gesetz zur Förderung
Drucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5
Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn - Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2016 - Beratung und Beschlussfassung über die finanzielle Unterstützung der im U3-Bereich
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags
G E M E I N D E S T R A S S K I R C H E N Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen Landkreis: Straubing-Bogen VG Straßkirchen, Lindenstr. 1, 94342 Straßkirchen Bankverbindungen Sparkasse Niederbayern-Mitte
Richtlinien der Stadt Oberursel (Taunus) für die Förderung von Kindertagespflege (in der Fassung des Magistratsbeschlusses vom
Richtlinien der Stadt Oberursel (Taunus) für die Förderung von Kindertagespflege (in der Fassung des Magistratsbeschlusses vom 11.05.2015) Präambel Damit Kinder optimale Entwicklungsmöglichkeiten erhalten,
Exposé. U-Bahnhof Kiosk Silberhornstraße und Gern. Stadtwerke München GmbH (SWM) Emmy-Noether-Straße München. Frau Hilger und Frau Schmid
Exposé U-Bahnhof Kiosk Silberhornstraße und Gern Eigentümer Stadtwerke München GmbH (SWM) Emmy-Noether-Straße 2 80287 München Ansprechpartner /-in SWM Personal und Soziales Bereich Immobilien Asset Management
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Verwaltungsgemeinschaft Rennsteig Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung
Landkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Richtlinien. Stand: November 2009
Landkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Jugendarbeit Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln für investive Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Spree-Neiße
Deutschland-Herne: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 2016/S Auftragsbekanntmachung.
1 / 8 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:391533-2016:text:de:html Deutschland-Herne: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 2016/S
SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESEINRICHTUNGEN IN KOMMUNALER TRÄGERSCHAFT UND DIE INANSPRUCHNAHME
SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESEINRICHTUNGEN IN KOMMUNALER TRÄGERSCHAFT UND DIE INANSPRUCHNAHME VON VERPFLEGUNGSANGEBOTEN DER GEMEINDE AM OHMBERG Aufgrund der 19
vom 02. März 2016 (Amtsblatt Jg. 26 Nr. 5 vom 19. März 2016) Paragraph Art der Datum Veröffentlichung
Änderungsregister Satzung der Stadt Bautzen über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung