2. Steueranreize für Effizienzinvestitionen. Energetische Stadtsanierung und die Ausweisung von Sanierungsgebieten
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- Cornelia Holtzer
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1 2. Steueranreize für Effizienzinvestitionen Energetische Stadtsanierung und die Ausweisung von Sanierungsgebieten Mathias Orth-Heinz Netzwerktreffen Energetische Quartierskonzepte im MUEEF
2 GLIEDERUNG» PROBLEMAUFRISS UND LÖSUNGSANSÄTZE» STATUS QUO DER OBJEKTFÖRDERUNG» FÖRDERKULISSEN NACH BAUGESETZBUCH» STEUERLICHE BEGÜNSTIGUNG» SANIERUNGSGEBIET & ENERGETISCHE QUARTIERSENTWICKLUNG» ERGÄNZENDE FOLIEN
3 PROBLEMAUFRISS Die (Voll-) Sanierungsquote liegt in Nordwesteuropa bei etwa 0,8 % Energetische Sanierung amortisiert sich in den meisten Bereichen nur sehr langsam aus der Energiekosten- Einsparung Förderung verbessert Wirtschaftlichkeit, verkürzt Amortisationszeitraum
4 PROBLEMAUFRISS Eigentümer betrachten die Vollkosten der Sanierung Förderung für Energieeffizienzmaßnahmen im Verhältnis dazu gering geringe Anreize für (kleine) Vermieter: Energiekostenersparnis verbleibt bei den Mietern Mieterhöhungen sind oft nicht möglich Weitere Hürden für private Investitionen: hohesalter (Amortisationszeiträume, Kreditvergaberichtliniender Banken) und geringes Einkommen (40% der deutschen Haus- und Wohnungseigentümer haben Haushaltseinkommen unter 1500 EUR pro Monat)
5 LÖSUNGSANSÄTZE Sanierung günstiger machen(skaleneffekte nutzen serielle anstatt individueller Sanierungslösungen, vorgefertigte Module) Effizienzinvestition nicht selbst vornehmen, sondern an einen Dienstleister auslagern (Energieeinspar-Contracting) Steuerliche Anreize setzen Förderquote erhöhen
6 STATUS QUO DER OBJEKTFÖRDERUNG: Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen: Darlehensmodell: zinsgünstiger Kredit + Tilgungszuschuss Zuschussmodell: nicht rückzahlbarer einmaliger Zuschuss Förderquote ist abhängig von erreichtem Effizienzniveau Maximale Förderquote: 30% (Zuschussprogramm, KfW-Effizienzhaus 55) Kein Kumulierungsverbot:
7 FÖRDERKULISSEN NACH BAUGESETZBUCH Kulisse Ziel Grundlagen Förderansatz Städtebauliche Sanierungsmaßnahme 136 ff. BauGB Beheben städtebaulicher Missstände Vorbereitende Untersuchung ggf. Sozialplan Sanierungssatzung Indirekte Förderung: steuerliche Begünstigung Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme 165 ff. BauGB Stadtumbau 171a-171d BauGB Soziale Stadt 171e BauGB erstmaligebzw. neue Entwicklungeines Gebiets Beheben von Funktionsverlusten Stabilisieren und Aufwertensozial benachteiligter Ortsteile Vorbereitende Untersuchungen Entwicklungssatzung Städtebauliches Entwicklungskonzept Beschluss Entwicklungskonzept Beschluss Direkte Förderung: Städtebauförderungsmittel
8 STEUERLICHE BEGÜNSTIGUNG IM SANIERUNGSGEBIET Die Sanierung eines Gebäudes im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet bietet den Eigentümern verbesserte Möglichkeiten zur steuerlichen Abschreibung der Sanierungsinvestitionen: 8 Jahrezujährlich9 % plus4 Jahrezujährlich7 % (vermietet) beziehungsweise 10 Jahre zu jährlich 9 % (selbst genutzt) ( 7h, 10f EStG)
9 STEUERLICHE BEGÜNSTIGUNG: BEISPIELRECHNUNG Was? Beispielrechnung mit Steuersatz 32% Investition abzüglich KfW-Tilgungszuschuss (EH 85) Jährl. Abschreibung Jahr 1-8 Jährl. Abschreibung Jahr 9-12 Zu versteuerndes Jahreseinkommen (alt) EUR in vermieteten Wohnraum EUR 9% von EUR = 7.425EUR 7% von EUR = EUR EUR abzüglich jährliche Abschreibung abzüglich jährliche Zinsen KfW-Darlehen EUR EUR EUR EUR Zu versteuerndes Jahreseinkommen (neu) EUR EUR Jährliche Steuerersparnis Steuerersparnis gesamt Jahr 1 bis 8:2.616 EUR Jahr 9 bis 12: EUR EUR KfW-Tilgungszuschuss + Steuerersparnis EUR (Förderquote von rd. 47%!)
10 STEUERLICHE BEGÜNSTIGUNG: ZWISCHENFAZIT interessante Perspektive, aber schwierig vermittelbar; sehrindividuelleparameter (zuversteuerndeseinkommen), d. h. die Kommune kann jeweils nur eine Beispielrechnung aufmachen eine Verifikation ist für den Eigentümer nur zusammen mit dem Steuerberater möglich
11 SANIERUNGSGEBIET: BEISPIEL SAARBURG LINK Quelle: Webpage der VG Saarburg, letzter Zugriff
12 SANIERUNGSGEBIET UND ENERGETISCHE STADTERNEUERUNG: RECHTSGRUNDLAGE 136 BauGB: (2) Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. ( ) (3) Bei der Beurteilung, ob in einem städtischen oder ländlichen Gebiet städtebauliche Missstände vorliegen, sind insbesondere zu berücksichtigen 1. die Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder die Sicherheit der in dem Gebiet wohnenden und arbeitenden Menschen in Bezug auf (...) h) die energetische Beschaffenheit, die Gesamtenergieeffizienz der vorhandenen Bebauung und der Versorgungseinrichtungen des Gebiets unter Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung; ( )
13 SANIERUNGSGEBIET: VERFAHRENSABLAUF Aufstellungsbeschluss Ggf. Veränderungssperre Auskunftspflicht Vorbereitende Untersuchungen mit Behörden-und Betroffenenbeteiligung Satzungsbeschluss Erstellung eines energetisches Quartierskonzepts Förmliche Festlegung Genehmigungspflicht Umsetzung (10 bis 15 Jahre, oft länger) Aufhebungsbeschluss Steuerliche Begünstigung Energetisches Quartierskonzept
14 Quelle: Ruth Drügemöller, Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
15 Quelle: Ruth Drügemöller, Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
16 Quelle: Ruth Drügemöller, Klimaschutz-und Energieagentur Niedersachsen
17 Quelle: Ruth Drügemöller, Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
18 Ansprechpartner im Projekt CAN Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH Dipl.-Ing. Mathias Orth-Heinz Fon: 0631 / Mobil: 0151 / Mail: mathias.orth-heinz@energieagentur.rlp.de Dipl. BW Marc Wartenphul Fon: / Mobil: 0151 / Mail: marc.wartenphul@energieagentur.rlp.de Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH Trippstadter Straße 122, Kaiserslautern Zentrale Telefonhotline: info@energieagentur.rlp.de
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20 ERGÄNZENDE FOLIEN
21 STÄDTEBAUFÖRDERUNG: FÖRDERQUOTE+ in Stadtumbaugebieten, Gebieten der Sozialen Stadt sowie Programmgebieten Aktive Stadtzentren und Ländliche Zentren können Städtebauförderungsmittel auch für private Baumaßnahmen eingesetzt werden Städtebauförderungsmittel: Finanzhilfen des Bundes auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern Zuwendungsempfänger: Kommune, -art: Zuschuss RLP: Fördersätze 50-80% je nach fin. Leistungsfähigkeit der Kommune und Landesinteresse an der Durchführung
22 STÄDTEBAUFÖRDERUNG: FÖRDERQUOTE+ Weitergabe für private Baumaßnahmen auf Grundlage einer kommunalen Förderrichtlinie(in RLP existiert hierfür eine Muster-richtlinie) und eines Modernisierungsvertrages zwischengemeinde und Eigentümer bzw. eines Modernisierungsgebots i. d. R. pauschaler Zuschuss zu den förderfähigen Kosten, max. 40%, bei Denkmalen max. 50%; Haushaltseinkommen kann bei Vergabe berücksichtigt werden Gemeinde kann spezifische Fördervoraussetzungen definieren, z. B. verpflichtende Energieberatung für Antragsteller
23 BEISPIEL BOTTROP Stadtumbaugebiet InnovationCity Bottrop, Modellprojekt Zielgruppe: Eigentümer von Wohnimmobilien verpflichtende fachliche Beratung zur energetischen Sanierung der Immobilie stationäre Erstberatung sowie weitere Beratungen bspw. durch Sanierungsbegleitung sind kostenlos. Die Förderhöhe wird im Antragsverfahren ermittelt anhand des Steckbrief des jeweiligen Gebäudetyps und üblichen Maßnahme-Kosten:
24 BEISPIEL BOTTROP LINK Quelle: Stadt Bottrop
25 STÄDTEBAUFÖRDERUNG: FÖRDERQUOTE+ interessante Perspektive, aber RLP-Musterrichtlinie ist schwer verständlich positive Kurzfassung der Förderkonditionen sowie kompetent beratende Instanz vor Ort erforderlich voraussetzungsvoll hinsichtlich der stadtplanerischen Grundlagen, es sind jedoch Synergieeffekte möglich, z. B. zeitliche & inhaltliche Verknüpfung des notwendigen städtebaulichen Entwicklungskonzepts mit energetischem Quartierskonzept (KfW 432)
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