Planen und Bauen in Stadt und Gemeinde

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1 VSVI-Tagung Planen und Bauen in Stadt und Gemeinde Germersheim, Folie 1

2 Planen und Bauen in Stadt und Gemeinde Städtebauförderung in Rheinland-Pfalz Dipl.-Ing. Thilo Gruber Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Referat Kommunale Entwicklung, Sport und Denkmalschutz Folie 2

3 Planen und Bauen in Stadt und Gemeinde 1. Grundlagen der Städtebauförderung, Programmstruktur 2. Straßen, Wege und Plätze in der Städtebauförderung 3. Schnittstellen zum LVFG-Kom Folie 3

4 Grundlagen der Städtebauförderung Rechtsgrundlagen 164a BauGB: Art. 104b GG: 18 (1) Nr. 11 LFAG Zur Deckung der Kosten der einheitlichen Vorbereitung und zügigen Durchführung städtebaulicher Maßnahmen werden Städtebauförderungsmittel eingesetzt. Der Bund kann den Ländern (durch Verwaltungsvereinbarung) Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Gemeinden gewähren Zweckgebundene Finanzzuweisung an Gemeinden für Stadterneuerung (VV-StBauE) Folie 4

5 Grundlagen der Städtebauförderung Rheinland-Pfalz ~ 170 Stadterneuerungsmaßnahmen Gemeinsame Finanzierung Bund Länder Gemeinden: Bund: idr. 33 1/3 % Fördersatz ges. 66 2/3 bis 90 % Folie 5

6 Programmstruktur Seit 2000 Soziale Stadt Seit 2004 Stadtumbau Seit 2008 Aktive Stadt Seit 2008 Historische Stadt Seit 2010 Ländliche Zentren Seit 2017 Zukunft Stadtgrün Strukturprogramm Investitionspakt Soziale Infrastruktur Folie 6

7 Programmprofile Anknüpfung an städtebaulichen Problemlagen: Soziale Stadt Stadtumbau Aktive Stadt Historische Stadt Ländliche Zentren Zukunft Stadtgrün Strukturp., InvP Soziale Missstände in Stadtquartieren Anpassung von Funktionsverlusten betroffener Gebiete, Klimaschutz und Klimaanpassung Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche Städtebaulicher Denkmalschutz (Stadtgestalt) Daseinsvorsorge in dünnbesiedelten Räumen Verbesserung urbaner grüner Infrastruktur Objektbezogene Teil-/Sonderprogramme Folie 7

8 Programmausstattung Fördervolumen Anteil Bund Förderfälle 2014 ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ Folie 8

9 Programmmerkmale Gebietsbezogene Förderung Strategischer Ansatz Zeitliches Sonderrecht Abgegrenzte Teile von Städten (Stadtteile, Stadtquartiere) ISEK Öffentlichkeitsbeteiligung Zügigkeitsgebot, zeitliche Begrenzung Umfassende Aufwertung Investitionen, investitionsvorbereitende und begleitende Maßnahmen Breites Maßnahmenspektrum (öffentlich und privat) Leit- und Bündelungsprogramm Folie 9

10 StBauE-geförderte Maßnahmen Folie 10

11 Maßnahmenspektrum Vorbereitungsmaßnahmen (ca %) Erschließungsmaßnahmen ca.( %) sonstige Ordnungsmaßnahmen (ca. 5-10%) Private Baumaßnahmen (Modernisierungen) (ca %) Öffentliche Baumaßnahmen (Gemeinbedarfseinrichtungen) (ca %) Gestaltung des öffentlichen Raums (Straßen, Wege, Plätze) macht einen wesentlichen Teil der föfä. Ausgaben aus! Folie 11

12 Planen und Bauen in Stadt und Gemeinde 1. Grundlagen der Städtebauförderung, Programmstruktur 2. Straßen, Wege und Plätze in der Städtebauförderung 3. Schnittstellen zum LVFG-Kom Folie 12

13 Fördertatbestand Erschließungsanlagen 147 Nr. 4 BauGB: Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen Ziff VV-StBauE: Örtliche öffentliche Straßen, Wege, Plätze,... Grünanlagen, Wasserläufe,..., Spielplätze, öffentliche Parkierungsanlagen, Anlagen zum Zwecke der Beleuchtung,... Folie 13

14 Fördertatbestand Erschließungsanlagen Fördervoraussetzungen: Herstellung neuer oder wesentliche Änderung vorhandener Anlagen Zielbezug: Soweit zur Erreichung der Erneuerungsziele erforderlich (erneuerungsbedingte Erschließung) Gebietsbezug (Anlagen können auch außerhalb liegen) Soweit von der Gemeinde zu tragen Soweit nicht durch andere Quellen zu finanzieren (Entgelte, Gebühren, Beiträge) Ausnahme: Parkgebühren, Sondernutzungsgebühren Folie 14

15 Fördertatbestand Erschließungsanlagen Herstellung oder Änderung aus städtebaulichen Gründen: Verbesserung der Attraktivität, Verbesserung der Aufenthaltsqualität, Verbesserung des Wohnumfeldes und der Wohnqualität des Quartiers Zur Beseitigung städtebaulicher Missstände: Wesentliche Umgestaltung / Verbesserung Örtlicher (Quartiers-) Bezug idr. keine klassifizierten Straßen/Erschließungsanlagen mit überörtlicher (nicht gebietsbezogener) Bedeutung LVFG? Folie 15

16 Fördertatbestand Erschließungsanlagen Förderfähige Kosten o Sämtliche Kosten einschl. Nebenkosten o Bis zur geltenden Obergrenze Rundschreiben MdI vom : Straßen, Wege, Plätze, Stellplätze Parkhäuser, Tiefgaragen, Parkdecks Außergewöhnliche Mehraufwendungen können über die Obergrenze hinaus berücksichtigt werden ( Sonderbauwerke ) Folie 16

17 Sonderbauwerke Folie 17

18 Berücksichtigung von Beiträgen 10 (10a) Abs. 1, 5 KAG: Die Gemeinden können für die Herstellung und den Ausbau öffentlicher Straßen, Wege und Plätze.. (Verkehrsanlagen) Beiträge erheben, soweit diese innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen (...) unterliegen der Beitragspflicht alle baulich oder in ähnlicher Weise nutzbare Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zuganges zu der hergestellten oder ausgebauten Verkehrsanlage haben. Föfä. Kosten, max. Förderobergrenze x (100-Beitragsanteil) = Zuwendungsfähige Kosten Zuwendungsfähige Kosten x Fördersatz = Zuwendung Folie 18

19 Berechnung der Förderung Gesamtkosten des Straßenausbaus Ausbaufläche Euro qm 277,77 /qm Anwendung der Förderobergrenze 250 /qm Beitragsanteil 50% Zwf. Kosten qm x 250 /qm x 50 % = Fördersatz: 80 % Zuwendung: x 80 % = Euro Beiträge: Eigenanteil Gemeinde: Euro Euro Folie 19

20 Planen und Bauen in Stadt und Gemeinde 1. Grundlagen der Städtebauförderung, Programmstruktur 2. Straßen, Wege und Plätze in der Städtebauförderung 3. Schnittstellen zum LVFG-Kom / Straßenausbau anderer Baulastträger Folie 20

21 Schnittstellen LVFG-Kom - StBauE 1. Ausbau von verkehrsbedeutsamen Straßen als städtebauliches Ziel 2. Straßenausbauteile in unterschiedlicher Trägerschaft 3. Straßenausbau mit hohen Ansprüchen an Ausbauqualität 4. Erstattung von Beitragsabzügen Folie 21

22 Ausbau zweier klassifizierter Straßen Folie 22

23 Ausbau verkehrsbedeutsamer Straßen VV-LHO Ziff. 1.4 Sollen für denselben Zweck Zuwendungen von mehreren Stellen des Landes (...) bewilligt werden (...), haben die Zuwendungsgeber vor der Bewilligung.. Einvernehmen herzustellen über: die zu finanzierenden Maßnahmen Folie 23

24 Ausbau zweier klassifizierter Straßen Folie 24

25 geteilte Baulast für Straßenteile 12 Abs. 9 LStrG: Soweit dem Land oder den Landkreisen die Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten obliegt, hat die Gemeinde die Baulast für Gehwege, Plätze und Parkplätze. 139 Abs. 1 BauGB: Der Bund, (...) die Gemeindeverbände (...) sollen im Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben die.. Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen unterstützen. 3 Abs. 1 Nr. 1 d) LVFG Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Vorhaben mit städtebaulichen Maßnahmen, die mit ihm zusammenhängen, abgestimmt ist. Ausbau verkehrswichtiger Straße Verbesserung Aufenthaltsqualität, Wohnumfeld etc. Folie 25

26 Straßenausbau mit hoher Ausbauqualität Folie 26

27 Straßenausbau mit hoher Ausbauqualität VV-StBauE Ziff. 7.1 und 7.2 Im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung sind Maßnahmen grundsätzlich von anderen öffentlichen Stellen zu.. fördern, die dies (...) tatsächlich oder üblicherweise tun. Besteht an der Durchführung von Maßnahmen nach Nr. 7.1 ein erhebliches städtebauliches (...) Interesse oder sind bedeutende städtebaulich bedingte Mehrausgaben zu erwarten, können hierfür ergänzend Fördermittel der städtebaulichen Erneuerung eingesetzt werden. Förderung des städtebaulich bedingten Mehraufwandes Folie 27

28 Straßenausbau mit hoher Ausbauqualität Investitionskosten Davon nach LVFGKom förderfähig Städtebaulicher Mehraufwand Förderung LVFG 75% Förderung StBauE 80% Förderung ges Folie 28

29 Beitragsabzüge Beim Ausbau von Gemeindestraßen werden Beiträge von den föfä. Kosten der Förderung nach LVFG-Kom abgezogen 154 BauGB: Werden im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Erschließungsanlagen hergestellt, erweitert oder verbessert sind Vorschriften über die Erhebung von Beiträgen für diese Maßnahmen auf Grundstücke im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet nicht anzuwenden. Pauschaler fiktiver Abzug für Beiträge bei LVFG-Förderung in Höhe von 30% Erstattung des Pauschalabzugs durch StBauE-Mittel an Gemeinde Folie 29

30 Germersheim, Paradeplatz Folie 30

31 Germersheim, Luitpoldplatz Folie 31

32 Vielen Dank! Folie 32

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