Gemeinde Jesteburg - Vorbereitende Untersuchungen Ortskern Jesteburg Bürgerversammlung

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1 Gemeinde Jesteburg - Vorbereitende Untersuchungen Ortskern Jesteburg Bürgerversammlung am 27. Mai 2015 im Heimathaus Jesteburg Klaus von Ohlen Ι BauBeCon Sanierungsträger GmbH Sebastian Stegemann Ι WRS Architekten & Stadtplaner Folie Mai 2015

2 Inhalt 1. Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 2. Verfahrensschritte 3. Finanzierung 4. Planunterlagen für die Programmanmeldung Folie Mai 2015

3 Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren WAS SIND DIE ZIELE DES FÖRDERPROGRAMMS? Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche (Funktionsverluste, gewerblicher Leerstand) Förderung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der Innenstädte und Ortsteilzentren als Standorte für Wirtschaft, Kultur, Wohnen, Arbeiten und Leben WO KANN GEFÖRDERT WERDEN? Ausschließlich im Fördergebiet Folie Mai 2015

4 Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren WAS KANN GEFÖRDERT WERDEN? Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze) Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden a. Gebäude, die stadtbildprägend sind b. Gebäude, die bei der Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches von besonderer Bedeutung sind Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mi leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen Leistungen Beauftragter Folie Mai 2015

5 Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren WELCHE REGELN SIND ZU BEACHTEN? RECHTE UND PFLICHTEN! Durchführung in Niedersachsen nur in einem förmlich festgelegtem Sanierungsgebiet Sanierungsvermerk im Grundbuch (hinweisender Charakter - wird nach Abschluss automatisch gelöscht) Auskunftspflicht - Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge Förderung von privaten Hausmodernisierungen im Sanierungsgebiet (kein Rechtsanspruch, nur für Gebäude mit baukultureller Bedeutung oder für gewerblich genutzte Gebäude mit besonderer Bedeutung für den zentralen Versorgungsbereich) Abschreibungsmöglichkeiten im Sanierungsgebiet Erhebung von Ausgleichsbeträgen Folie Mai 2015

6 Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren WIE ERRECHNET SICH DER AUSGLEICHSBETRAG Bodenwert /m² Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen förmliche Festlegung Bodenwert unter Berücksichtigung allgemeiner Wertverhältnisse Bodenwert im Sanierungsgebiet Zeit Aufhebung der förmlichen Festlegung Erhebbarer Ausgleichsbetrag Anrechenbare Beträge ( 155 BauGB) Folie Mai 2015

7 Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren WELCHE AKTIVITÄTEN SIND IN DER GEMEINDE JESTEBURG ERFORDERLICH? Zum muss von der Gemeinde Jesteburg eine Programmanmeldung abgegeben werden. Bestandteile der Programmanmeldung 1. Formular mit Angaben zur Gemeinde 2. Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), bestehend aus a. Übergeordnete Planungsaussagen (Gesamte Kommune) b. Vorbereitende Untersuchungen (Förder- Sanierungsgebiet) Große Teile des ISEK s liegen mit dem Masterplan und dem Zukunftskonzept Jesteburg 2020 vor. Keine Neuplanungen! Zusammenfassung der vorhandenen Planungen! Folie Mai 2015

8 Verfahrensschritte WELCHE VERFAHRENSSCHRITTE SIND ABZUARBEITEN? Vorbereitung ISEK mit Vorbereitenden Untersuchungen Einleitungsbeschluss mit Bekanntmachung Erstellung des ISEKs mit Vorbereitenden Untersuchungen Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen ( 137 BauGB) Durchführung einer Bürgerversammlung am Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger ( 139 BauGB) Verfahren ist gestartet worden Beschluss über das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen Billigungs- bzw. Durchführungsbeschluss Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm zum Programmjahr 2016 Abgabe 1. Juni 2015 Folie Mai 2015

9 Verfahrensschritte WELCHE VERFAHRENSSCHRITTE SIND ABZUARBEITEN? Information an das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg und an das Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung über das Vorhaben in Jesteburg Vorbereitung eines Besichtigungs- und Bereisungstermins Nach der Aufnahme in die Städtebauförderung - Frühjahr Sommer 2016 Kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit / Bürgerbeteiligung Festlegung eines Sanierungsgebietes als Satzung gem. 142 BauGB Initiierung und Einsetzung eines Sanierungsmanagements (Bürgerforum / Ausschüsse / Sanierungsträger) Im Herbst 2016 Vorbereitung und Durchführung erster Projekte und Baumaßnahmen Folie Mai 2015

10 Finanzierung Folie Mai 2015

11 Finanzierung Folie Mai 2015

12 Finanzierung Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsfinanzierung 1/3 1/3 1/3 100% Folie Mai 2015

13 Planunterlagen für die Programmanmeldung ISEK ALS VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN Folie Mai 2015

14 Folie Mai 2015

15 Vorbereitende Untersuchungen Ortskern Jesteburg - Masterplan Folie Mai 2015

16 Vorbereitende Untersuchungen Ortskern Jesteburg - Untersuchungsgebiet Folie Mai 2015

17 Vorbereitende Untersuchungen Ortskern Jesteburg - Untersuchungsgebiet Folie Mai 2015

18 Vorbereitende Untersuchungen Ortskern Jesteburg Folie Mai 2015

19 Vorbereitende Untersuchungen Ortskern Jesteburg Folie Mai 2015

20 Vorbereitende Untersuchungen Ortskern Jesteburg Folie Mai 2015

21 Ihre Ansprechpartner Klaus von Ohlen Vertriebsleiter Nord Tel Sebastian Stegemann Dipl.-Ing. Stadtplaner Tel BauBeCon Sanierungsträger GmbH Anne-Conway-Straße Bremen WRS ARCHITEKTEN & STADTPLANER GMBH BDA, Markusstraße 7, Hamburg Sowie mit weiteren Informationen im Internet: Folie Mai 2015

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