Bitburg, 15. November 2016 (Ort, Datum)
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- Silke Fuhrmann
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1 An die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz Trier Kosten- und Finanzierungsübersich "Aktive Innenstadt Bitburg" Bitburg, 15. November 2016 (Ort, Datum) Antragsteller Name (ggfl. mit Angabe der Verbandsgemeinde/des Landkreises) Stadt Bitburg Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Rathausplatz 3-4, Bitburg Bankverbindung (Geldinstitut, IBAN, BIC) Kreissparkasse Bitburg-Prüm, IBAN DE , BIC MALADE51BIT Auskunft erteilen (Name, Amtsbezeichnung, Telefon, Telefax, -Adresse) Herr Jörg Meier-Prümm, Sachbearbeiter Stadtkernsanierung, Tel: , Fax: , meier-pruemm.j@stadt.bitburg.de Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungsübersicht für die Gesamtmaßnahme: Anmerkung : Städtebaulicher Erneuerung "Aktive Stadtzentren (STZ)" Aktualisierte Kosten- und Finanzierungsübersicht (Kofi) 2016 Gemeinde: "BITBURG" - Maßnahme: "INNENSTADT" basierend auf dem vereinfachten Verfahren. Erläuterungen - Zeitpunkt/Stand: Größe des Gebietes: ca. 18,50 ha - Verfahren: förmliche Festlegung steht noch aus - Beginn der Maßnahme: Ende der Maßnahme: 2026 Seite 1
2 A Ausgaben (einschl. Vermögenswerte) Kostengruppen Gesamt Vorjahre Förder- 1. Vorbereitung der Gesamtmaßnahme 1.1 Vorbereitung nach 140 BauGB Vorbereitende Untersuchung und Aufstellung Stadtentwicklungskonzept Erstellung Parkraumkonzept (mit entsprechenden Bedarfsnachweisen). Auftrag ist im Herbst 2016 erfolgt Weiterentwicklung in 2017 beabsichtigt. 1.2 Sonstige Vorbereitungsmaßnahmen Öffentlichkeitsarbeit pauschal (Anteil Homepage bitburg-macht-zukunft.de, Bürgerbeteiligungen, etc.) Städtebauliche Planung Erstellung Bebauungsplan Städtebaulicher Rahmenplan (Fortschreibung Folgejahre - falls erforderlich) Wettbewerbe "Aktive Innenstadt" (neue Bezeichnung ab 2016) Vergütung von Sanierungsträgern Vergütung von sonstigen Beauftragten/Beratern Sanierungsberaterhonorare AS1 Summe der Ausgaben der Vorbereitung Ordnungsmaßnahmen 2.1 Vorbereitende Bodenordnung einschl. des Erwerbs von Grundstücken Trierer Straße - Nebenkosten Trierer Straße - Nebenkosten Pauschaler Grunderwerb für evtl. Vorflächen Erwerb Vorfläche Schakengasse Erwerb Fläche Ende Rübengasse Grunderwerb für Maßnahmen Vermessungskosten in Zusammenhang mit dem Ausbau der Fußgängerzone inkl. Nebenstraßen/Plätze Altlastenuntersuchung ehem. Aldi-Gelände in der Trierer Straße 40a (Verdachtsfläche, da vormals Standort einer Tankstelle) Seite 2
3 2.2 Bodenordnung einschl. Grunderwerb Grunderwerb für Maßnahme 1 (Ausbau Trierer Straße zw. Einmündung Gartenstraße und Karenweg) Grunderwerb für Maßnahme 2 (Ausbau Karenweg/Anbindung an die Bedastraße) Grunderwerb für Maßnahme 3 (Neue Erschließungsstraße/Planstraße) - nach aktuellem Planungsstand der Projektentwickler - Wegfall der Maßnahme Grunderwerb für Maßnahmen 4 & 5 (Einmündung obere Gartenstraße einschl. Umfahrung Bedaplatz) Grunderwerb für Maßnahme 6 (Neugestaltung Bedaplatz) - derzeit keine Planung Pauschaler Grunderwerb Vorflächenerwerb (Folgejahre auf 0 da bereits unter aufgeführt) Erwerb Vorfläche Hauptstraße Erwerb Vorfläche Hauptstraße Erwerb Vorfläche Hauptstraße Erwerb Vorfläche Hauptstraße Erwerb Vorfläche Hauptstraße Erwerb Vorfläche Hauptstraße Erwerb Vorfläche Schakengasse Erwerb Vorflächen Hauptstraße Erwerb Vorflächen untere Hauptstraße (diverse von Beginn FGZ bis Petersplatz) 2.3 Umzug von Bewohnern und Betrieben 0 0 Kostengruppen Gesamt Vorjahre 2.4 Freilegung von Grundstücken Niederlegung Trierer Straße Niederlegung Trierer Straße Niederlegungsmaßnahmen Ecke Gartenstraße Niederlegung Karenweg - neue Zuordnung - siehe Niederlegung Trierer Straße Niederlegung Trierer Straße Niederlegung Borenweg Niederlegung Nebengebäude zwischen Ludesgasse und Josef-Niederprüm-Straße Niederlegung Nebengebäude zwischen Ludesgasse und Schakengasse Niederlegung Petersstraße /Kobenhof wegen Freilegung römische Mauer Niederlegung Petersstraße wegen Freilegung römische Mauer Niederlegung Petersstraße wegen Freilegung römische Mauer Rückbaumaßnahmen im Bereich Bedaplatz Niederlegung Parkhaus "Annenhof" (Schätzwert - Planung und Zeitpunkt liegen noch nicht vor) Seite 3
4 2.5 Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen Verbindungsweg zwischen Neuerburger Straße und Bedaplatz Ausbau Kirchweg mit Herstellung Wendehammer - derzeit keine Planungen Ausbau Trierer Straße zwischen Einmündung Gartenstraße und Karenweg (Maßnahme 1) Hinweis: Projektkosten sind neu zu kalkulieren! Ausbau Anbindung Karenweg an die neue Bedastraße (Maßnahme 2) Hinweis: Projektkosten sind neu zu kalkulieren! Neue Erschließungsstraße (neue Bedastraße/Planstraße) - zwischen Karenweg und Bedaplatz (Maßnahme 3) - nach aktuellem Planungsstand - Wegfall der Maßnahme Ausbau Einmündung Gartenstraße einschl. Umfahrung Bedaplatz (Maßnahme 4 + 5) - Hinweis: Projektkosten sind neu zu kalkulieren! Abschnitt I: Ausbau Hauptstraße 1. BA (Ecke Karenweg bis Poststraße - FGZ) förderfähige Kosten: qm x 250 = , Tatsächliche Baukosten inkl. Beleuchtung = , Abschnitt I: Ausbau Poststraße (Aus FGZ gewidmeter Bereich) förderfähige Kosten: qm x 250 = , tasächliche Baukosten inkl. Beleuchtung = , Abschnitt I: (vorher 2.6.5) Ausbau des Platzes "Am Spittel" durch Stadt Bitburg, förderfähige Kosten: 1.515qm x 312,50 = ,50, tatsächliche Kosten inkl. Beleuchtung = ,84 (ohne Wasserspiel und ohne Planungsleistung Phase 1-4) Abschnitt II 2016: Ausbau/Erweiterung/Neugestaltung der Fußgängerzone (Hauptstraße FGZ) inkl. Ausstattung - 2. BA förderfähige Kosten: 800 qm x 250 = , Tatsächliche Baukosten inkl. Beleuchtung und Ausstattung = Anpassung in Kofi 2017: Ausbaubereich nun 842 qm - Differenz zu 2016 = Tats. Kosten inkl. Beleuchtung und Ausstattung = Abschnitt III 2017: Ausbau/Erweiterung/Neugestaltung der Fußgängerzone (Hauptstraße FGZ) inkl. Ausstattung - 3. BA förderfähige Kosten: 600 qm x 250 = , Tatsächliche Baukosten inkl. Beleuchtung und Ausstattung = Abschnitt IV 2018: Ausbau/Erweiterung/Neugestaltung der Fußgängerzone (Hauptstraße FGZ) inkl. Ausstattung - 4. BA förderfähige Kosten: 935 qm x 250 = , Tatsächliche Baukosten inkl. Beleuchtung und Ausstattung = Abschnitt VII 2021: Ausbau/Erweiterung/Neugestaltung "obere Hauptstraße (beginnend hinter Liebfrauenkirche bis Dauner Straße)" inkl. Ausstattung - 5. BA förderfähige Kosten: qm x 250 = , Tatsächliche Baukosten inkl. Beleuchtung und Ausstattung = Abschnitt VII 2021: Ausbau/Erweiterung/Neugestaltung "Parkplatz obere Hauptstraße" inkl. Ausstattung - förderfähige Kosten: 363 qm x 250 = , Tatsächliche Baukosten inkl. Beleuchtung und Ausstattung = Hinweis: Gestaltung des Bereichs wird über den "Wettbewerb Innenstadt" (Realisierungswettbewerb) definiert Abschnitt II 2016: Ausbau Murengasse inkl. Ausstattung Abschnitt IV 2018: Ausbau Schakengasse (Teilbereich FGZ) inkl. Ausstattung - förderfähige Kosten: 345 qm x = , Tatsächliche Baukosten inkl. Beleuchtung und Ausstattung = Seite 4
5 Abschnitt IV 2018: Ausbau Schakengasse (übriger Bereich) inkl. Ausstattung - förderfähige Kosten: 550 qm x 250 = , Tatsächliche Baukosten inkl. Beleuchtung und Ausstattung = Abschnitt III 2017: Ausbau Ludesgasse (Teilbereich FGZ) inkl. Ausstattung. Förderfähige Kosten: qm x 250 = (tats. Kosten inkl. Ausstattung und Beleuchtung rd ) Abschnitt III 2017: Ausbau Ludesgasse (übriger Bereich) inkl. Ausstattung. Förderfähige Kosten: qm x 250 = (tats. Kosten inkl. Ausstattung und Beleuchtung rd ) Abschnitt III 2017: Ausbau Rübengasse (Seitenstraße FGZ) inkl. Ausstattung. Förderfähige Kosten: qm x 250 = (tats. Kosten inkl. Ausstattung und Beleuchtung rd ) Abschnitt II 2016: Ausbau Josef-Niederprüm-Straße II (übriger Bereich). Förderfähige Kosten: 367 qm x 250 = (tats. Kosten inkl. Beleuchtung und Ausstattung = ) Abschnitt VIII 2022: Ausbau Pelzers Gäßchen (Seitenstraße der FGZ) inkl. Ausstattung - förderfähige Kosten: qm x 250 = tats. Kosten inkl. Beleuchtung und Ausstattung rd Abschnitt V 2019: Ausbau "Am Markt - Teilbereich I" entlang Konrad-Adenauer-Anlage inkl. Ausstattung. Förderfähige Kosten: qm x 250 = , Tatsächliche Baukosten inkl. Beleuchtung und Ausstattung = Hinweis: Gestaltung des Bereichs wird über den "Wettbewerb Innenstadt" (Realisierungswettbewerb) definiert Abschnitt V 2019: Ausbau "Am Markt - Parkplatz I" entlang Konrad-Adenauer-Anlage inkl. Ausstattung. Förderfähige Kosten: 425 qm x 250 = , Tatsächliche Baukosten inkl. Beleuchtung und Ausstattung = Hinweis: Gestaltung des Bereichs wird über den "Wettbewerb Innenstadt" (Realisierungswettbewerb) definiert Abschnitt V 2019: Ausbau "Am Markt - Teilbereich II" entlang Konrad-Adenauer-Anlage inkl. Ausstattung. Förderfähige Kosten: 778 qm x 250 = , Tatsächliche Baukosten inkl. Beleuchtung und Ausstattung = Hinweis: Gestaltung des Bereichs wird über den "Wettbewerb Innenstadt" (Realisierungswettbewerb) definiert Abschnitt V 2019: Ausbau "Am Markt - Parkplatz II" entlang Konrad-Adenauer-Anlage inkl. Ausstattung. Förderfähige Kosten: 182 qm x 250 = , Tatsächliche Baukosten inkl. Beleuchtung und Ausstattung = Hinweis: Gestaltung des Bereichs wird über den "Wettbewerb Innenstadt" (Realisierungswettbewerb) definiert Abschnitt II 2016: Ausbau Schliezgasse (Anteil FGZ). Förderfähige Kosten: 126 qm x 250 = Tatsächliche Kosten inkl. Beleuchtung und Ausstattung = Anpassung Kofi 2017 da Fläche nun 130 qm = Förderobergrenze Tats. Kosten inkl. Beleuchtung und Ausstattung rd Abschnitt II 2016: Ausbau Schliezgasse (zwischen Ende FGZ und Denkmalstraße). Förderfähige Kosten: 845 qm x 250 = Tatsächliche Kosten inkl. Beleuchtung und Ausstattung = (neu: rd ) Anlage eines verdeckten Mülltonnenabstellplatzes im Schleifstein Abschnitt VIII 2022: Ausbau Schleifstein inkl. Ausstattung - förderfähige Kosten: qm x 250 = tats. Kosten inkl. Beleuchtung und Ausstattung rd Abschnitt IV 2018: Ausbau Petersstraße (Teilbereich FGZ) inkl. Ausstattung - förderfähige Kosten: 745 qm x 250 = , Tatsächliche Baukosten inkl. Beleuchtung und Ausstattung = Seite 5
6 Abschnitt IV 2018: Ausbau Petersstraße (übriger Bereich) inkl. Ausstattung - förderfähige Kosten: 660 qm x 250 = , Tatsächliche Baukosten inkl. Beleuchtung und Ausstattung = Straßenbeleuchtung in Zusammenhang Ausbau Hauptstraße 1. BA (Ecke Karenweg bis Poststraße - FGZ) Straßenbeleuchtung in Zusammenhang Ausbau Poststraße als FGZ gewidmeter Bereich Straßenbeleuchtung in Zusammenhang mit dem Ausbau Murengasse Grünanlagen - Aufwertung und Umgestaltung oberer Teilbereich (Konrad-Adenauer-Anlage inkl. Planungskosten) Grünanlagen - (Konrad-Adenauer-Anlage inkl. Planungskosten) - Umgestaltung und Aufwertung übriger Bereich - nicht im HH Seite 6
7 Abschnitt VI 2020: Öffentliche Parkplätze - Umgestaltung/Ausbau "Parkplatz Grüner See" inkl. Ausstattung. Förderobergrenze: qm x 250 = Tats. Kosten inkl. Ausstattung und Beleuchtung rd Hinweis: Gestaltung des Bereichs wird über den "Wettbewerb Innenstadt" (Realisierungswettbewerb) definiert Öffentliche Parkplätze - Neugestaltung Bedaplatz (Maßnahme 6) - Hinweis: Projektkosten sind neu zu kalkulieren! Abschnitt VII 2021: Öffentliche Plätze "Rathausvorplatz/Rathausplatz (Stadtverwaltung)" - förderfähige Kosten: 605 qm x 250 = , Tatsächliche Baukosten inkl. Beleuchtung und Ausstattung = Hinweis: Gestaltung des Bereichs wird über den "Wettbewerb Innenstadt" (Realisierungswettbewerb) definiert. In der Kofi aus Mai 2016 lautete die Bezeichnung "Öffentliche Parkplätze - Ausbau Rathausplatz (Vorplatz HDJ) inkl. Ausstattung" - Der Rathausvorplatz (Stadtverwaltung) wurde nun neu aufgenommen Abschnitt VII 2021: Öffentliche Plätze "Straße/Freiraum Kirchenvorplatz" - förderfähige Kosten: qm x 250 = , Tatsächliche Baukosten inkl. Beleuchtung und Ausstattung = Hinweis: Gestaltung des Bereichs wird über den "Wettbewerb Innenstadt" (Realisierungswettbewerb) definiert. Die jetzige Maßnahmenbezeichnung wurde neu aufgenommen und vom Straßenausbau losgelöst Abschnitt VII 2021: "Straße -Rathausplatz- vor dem Haus der Jugend" - förderfähige Kosten: 282 qm x 250 = , Tatsächliche Baukosten inkl. Beleuchtung und Ausstattung = Die jetzige Maßnahmenbezeichnung wurde neu aufgenommen (vormals unter s.o.) Abschnitt IV 2018: Öffentliche Plätze - Ausbau Platz "Petersplatz" inkl. Ausstattung - förderfähige Kosten: 215 qm x 250 = , Tatsächliche Baukosten inkl. Beleuchtung und Ausstattung = Hinweis: Gestaltung des Bereichs wird über den "Wettbewerb Innenstadt" (Vergabeverfahren) definiert Abschnitt VIII 2022: Öffentliche Plätze - Ausbau Parkplatz/Freifläche SÜDSCHULE" inkl. Ausstattung - förderfähige Kosten: 1655 qm x 250 = , Tatsächliche Baukosten inkl. Beleuchtung und Ausstattung = Hinweis: Gestaltung und Funktion sind noch zu definieren. Maßnahme wurde neu aufgenommen Sonstige Ordnungsmaßnahmen Übertragung Niederlegung Häuserzeile Nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten Nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten Nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten Übertragung Ausbau Übertragung Niederlegung Garage Bewirtschaftungskosten Übertragung Niederlegung Umverlegung von Versorgungsleitungen Konservierung und Sanierung der römischen Mauer im Bereich "Grüner See" / "Murengasse" - Maßnahmen: Konservierung/Restaurierung römischer Mauerabschnitt - Wetterschutzdach römische Mauerkrone im Bereich Murengasse und Sanierung Mauerabschnitt zw. Rathaus und Pfarrheim Liebfrauen Konservierung und Sanierung der römischen Mauer im Bereich "Turm D - Grüner See" Aufwertung Toilettenanlage (in römisches Mauewerk integriert) an der Römermauer im Bereich "Turm D - Grüner See" Einrichtung "Römerinfo" im Bereich der römischen Mauer (unterhalb Rathaus/Grüner See) inkl. Mauerwerk Nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten Bewirtschaftungskosten Seite 7
8 Übertragung Niederlegung Übertragung Niederlegung Übertragung Niederlegung Niederlegung - neue Zuordnung Niederlegung Gebäude Innenstadt - pauschale Position Ordnungsmaßnahmen als Ausgleichsmaßnahmen 0 0 ( 147 Satz 2 BauGB) 0 AS2 Summe der Ausgaben der Ordnungsmaßnahmen Seite 8
9 3. Baumaßnahmen 3.1 Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude Modernisierung und Instandsetzung 0 0 gemeindeeigener Gebäude Neubebauung und Ersatzbauten Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen Verlagerung oder Änderung von Betrieben 0 0 Umsiedlung Betriebe - bisher kein Fall unter Anwendung des BauGB bekannt Kostengruppen Gesamt Vorjahre 3.6 Baumaßnahmen als Ausgleichsmaßnahmen 0 0 ( 148 Abs. 2 BauGB) 3.7 Durchführung sonstiger Baumaßnahmen 0 0 ( 148 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) 0 0 AS3 Summe der Ausgaben der Baumaßnahmen Sonstige Maßnahmen/Vermögenswerte 4.1 Vor- und Zwischenfinanzierung Kreditzinsen und Geldbeschaffungskosten Zwischenfinanzierung Zwischenfinanzierung Zwischenfinanzierung Abwicklung der Sanierung (Abschluss) Vemögenswerte, Wertausgleich zu Gunsten der 0 0 Gemeinde für bereitgestellte Grundstücke Summe der Ausgaben der sonstigen Maßnahmen/ AS4 Vermögenswerte Info: Ausgaben des letzten Mittelabrufes wurden pauschal eingestellt und noch nicht auf die Maßnahmen zugeordnet A Summe sämtlicher Ausgaben einschl. der Vermögenswerte (AS1 bis AS4) Seite 9
10 E Kostengruppen Gesamt Vorjahre Förder- Einnahmen (einschl. Vermögenswerte) Einnahmearten Gesamt Vorjahre 1. Zweckgebundene Einnahmen 1.1 Erhebung von Ausgleichsbeträgen der Eigentümer (ohne Vorauszahlungen/Ablösungen) Vorauszahlungen auf die Ausgleichsbeträge Ablösung von Ausgleichsbeträgen Erschließungsbeiträge, Ablösebeträge nach LBauO mögliche Ausbaubeiträge KAG Einmündung Gartenstraße einschl. Umfahrung Bedaplatz (Maßnahme 4 + 5) - Hinweis: Projektkosten und mögliche Ausbaubeiträge sind neu zu kalkulieren! mögliche Ausbaubeiträge KAG Neue Erschließungsstraße (neue Bedastraße) - zwischen Karenweg und Bedaplatz (Maßnahme 3) - Wegfall Maßnahme mögliche Ausbaubeiträge KAG Anbindung Karenweg an die neue Bedastraße (Maßnahme 2) - Hinweis: Projektkosten und mögliche Ausbaubeiträge sind neu zu kalkulieren! mögliche Ausbaubeiträge KAG Trierer Straße zwischen Einmündung Gartenstraße und Karenweg (Maßnahme 1) - Hinweis: Projektkosten und mögliche Ausbaubeiträge sind neu zu kalkulieren! Abschnitt I: mögliche Ausbaubeiträge KAG Hauptstraße 1. BA (Ecke Karenweg bis Poststraße - FGZ) - 60 % von Förderobergrenze ( ) = Anpassung in Kofi Abschnitt I: mögliche Ausbaubeiträge KAG Poststraße (als FGZ gewidmeter Bereich) -Kalkulierte Einnahmen durch Anliegerbeiträge: 40 % von Förderobergrenze ( ) = Anpassung in Kofi Abschnitt II 2016: mögliche Ausbaubeiträge KAG Hauptstraße (Fußgängerzone) - 60 % von Förderobergrenze ( ) = Anpassung in Kofi Abschnitt III 2017: mögliche Ausbaubeiträge KAG Hauptstraße (Fußgängerzone) - 60 % von Förderobergrenze ( ) = Abschnitt IV 2018: mögliche Ausbaubeiträge KAG Hauptstraße (Fußgängerzone) - 60 % von Förderobergrenze ( ) = Abschnitt VII 2021: mögliche Ausbaubeiträge KAG obere Hauptstraße - 60 % von Förderobergrenze ( ) = Abschnitt VII 2021: mögliche Ausbaubeiträge KAG "Parkplatz obere Hauptstraße" - 60 % von Förderobergrenze ( ) = Abschnitt VII 2021: mögliche Ausbaubeiträge KAG "Straße/Freiraum Kirchenvorplatz" Die jetzige Maßnahmenbezeichnung wurde neu aufgenommen und vom Straßenausbau losgelöst. 60 % von Förderobergrenze ( ) = Abschnitt VII 2021: mögliche Ausbaubeiträge KAG "Straße -Rathausplatz- vor dem Haus der Jugend" - Die jetzige Maßnahmenbezeichnung wurde neu aufgenommen. 60 % von Förderobergrenze ( ) = Abschnitt I: mögliche Ausbaubeiträge KAG des Platzes "Am Spittel" (Fußgängerzone) - Platz löst keine Beitragspflicht aus! Abschnitt VI 2020: mögliche Ausbaubeiträge KAG des Platzes "Grüner See" - Platz löst nach aktueller Einschätzung keine Beitragspflicht aus! Abschnitt VIII 2022: mögliche Ausbaubeiträge KAG "Parkplatz/Freifläche SÜDSCHULE" - Platz löst nach aktueller Einschätzung keine Beitragspflicht aus! mögliche Ausbaubeiträge KAG Kirchweg (derzeit keine Maßnahme) Seite 10
11 1.4.8 Abschnitt IV 2018: mögliche Ausbaubeiträge KAG Petersstraße (Teilbereich FGZ) - 60 % von Förderobergrenze ( ) = Abschnitt IV 2018: mögliche Ausbaubeiträge KAG Petersstraße (übriger Bereich) - 60 % von Förderobergrenze ( ) = Abschnitt IV 2018: mögliche Ausbaubeiträge KAG Petersplatz - 60 % von Förderobergrenze ( ) = Hinweis: Ob der Platz eine Erschließungsfunktion hat/beitragspflicht auslöst ist noch zu klären Abschnitt II 2016: mögliche Ausbaubeiträge KAG Schliezgasse (Anteil FGZ) - 60 % von Förderobergrenze ( ) = Anpassung in Kofi Abschnitt II 2016: mögliche Ausbaubeiträge KAG Schliezgasse (zwischen Ende FGZ und Denkmalstraße) - 60 % von Förderobergrenze ( ) = Tats. Einnahmen aus Anliegerbeiträgen allerdings nur rd Anpassung in Kofi Abschnitt V 2019: mögliche Ausbaubeiträge KAG "Am Markt - Teilbereich I" - 60 % von Förderobergrenze ( ) = Abschnitt V 2019: mögliche Ausbaubeiträge KAG "Am Markt - Parkplatz I" - 60 % von Förderobergrenze ( ) = Abschnitt V 2019: mögliche Ausbaubeiträge KAG "Am Markt - Teilbereich II" - 60 % von Förderobergrenze ( ) = Abschnitt V 2019: mögliche Ausbaubeiträge KAG "Am Markt - Parkplatz II" - 60 % von Förderobergrenze ( ) = Abschnitt VII 2021: Öffentliche Plätze "Rathausvorplatz/Rathausplatz (Stadtverwaltung)" In der Kofi aus Mai 2016 lautete die Bezeichnung "Öffentliche Parkplätze - Ausbau Rathausplatz (Vorplatz HDJ) inkl. Ausstattung" - Der Rathausvorplatz (Stadtverwaltung) wurde nun neu aufgenommen. Nach aktuellem Stand löst der Platz keine Beitragspflicht aus! Abschnitt VIII 2022: mögliche Ausbaubeiträge KAG "Pelzers Gäßchen" - 60 % von Förderobergrenze ( ) = Abschnitt II 2016: mögliche Ausbaubeiträge KAG Josef-Niederprüm-Straße- Anteil FGZ: 60 % von Förderobergrenze ( ) = tats. Einnahmen rd Anpassung in Kofi Anmerkung: In Kofi und Antrag 2016 waren die beiden Teilbereiche noch unter mit 767 qm und zusammengefasst Abschnitt II 2016: mögliche Ausbaubeiträge KAG Josef-Niederprüm-Straße- übriger Bereich: 60 % von Förderobergrenze ( ) = Anpassung in Kofi Anmerkung: In Kofi und Antrag 2016 waren die beiden Teilbereiche noch unter mit 767 qm und zusammengefasst Abschnitt III 2017: mögliche Ausbaubeiträge KAG Ludesgasse (Fußgängerzone) - 60 % von Förderobergrenze ( ) = Abschnitt III 2017: mögliche Ausbaubeiträge KAG Ludesgasse (übriger Bereich) - 60 % von Förderobergrenze ( ) = Abschnitt IV 2018: mögliche Ausbaubeiträge KAG Schakengasse (Fußgängerzone) - 60 % von Förderobergrenze ( ) = Abschnitt IV 2018: mögliche Ausbaubeiträge KAG Schakengasse (übriger Bereich) - 60 % von Förderobergrenze ( ) = Abschnitt II 2016: mögliche Ausbaubeiträge KAG Murengasse: 60 % von Förderobergrenze ( ) = Anpassung in Kofi Abschnitt VI 2020: mögliche Ausbaubeiträge KAG Parkplatz "Grüner See" - Nach aktuellem Stand löst der Platz keine Beitragspflicht aus! Abschnitt VIII 2022: mögliche Ausbaubeiträge KAG "Schleifstein" - 60 % von Förderobergrenze ( ) = Stellplatzablösebeträge nach LBauO Abschnitt III 2017: mögliche Ausbaubeiträge KAG Rübengasse (Seitenstraße FGZ) - 60 % von Förderobergrenze ( ) = Seite 11
12 1.5 Grundstückserlöse, Umlegungsüberschüsse, Zinsen aus Erbbaurechten Veräußerung diverse Vorflächen (Splitterparzellen) Seite 12
13 Rückflüsse aus Darlehen und Vorauszahlungen 0 0 an Dritte 1.7 Ersetzung einer Vor- und Zwischenfinanzierung Einnahmen aus der Bewirtschaftung des Sanierungsvermögens Mieteinnahmen Mieteinnahmen Gartenfläche Mieteinnahmen Garage Mieteinnahmen Mittel Dritter zur Finanzierung von Einzelmaßnahmen Zuwendungen öffentlicher Haushalte oder Dritter 0 0 (z.b. GVFG/FAG/GA) einschl. Eigenanteil ES1 Summe der zweckgebundenen Einnahmen Seite 13
14 Einnahmearten Gesamt Vorjahre Soll/ Ist/ Soll/ Soll/ Soll/ Soll/ Soll/ Soll/ Soll/ 2. Sonstige Einnahmen/Vermögenswerte 2.1 Wertsteigerung bei gemeindeeigenen privat nutzbaren 0 0 Grundstücken, die dem Ausgleichsbetrag entsprechen Wertausgleich zu Lasten der Gemeinde für 0 0 verbleibende Grundstücke 0 0 ES2 Summe der sonstigen Einnahmen/Vermögenswerte Städtebauförderungsmittel 3.1 Städtebauförderungsmittel (Eigenanteil) der Gemeinde Städtebauförderungsmittel des Landes, einschl. der darin enthaltenen Bundesfinanzhilfen 3.3 Verfügbarer Rest Städtebauförderungsmittel (Eigenanteil) der Gemeinde 3.4 Verfügbarer Rest Städtebauförderungsmittel des Landes, einschl. Bundesfinanzhilfen ES3 Summe der Städtebauförderungsmittel E Summe sämtlicher Einnahmen einschl. der Vermögenswerte (ES1 bis ES3) Gegenüberstellung: Gesamt Vorjahre A Ausgaben (einschl. Vermögenswerte ) E Einnahmen (einschl. Vermögenswerte ) Überschuss (+) / Unterdeckung (-) Jahr Überschuss (+) / Unterdeckung (-) gesamt Anmerkung: Falls das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen bzw. des Stadtentwicklungskonzeptes ist, dass ein Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren oder ein sonstiges Fördergebiet festzulegen ist, gilt diese KoFi. Seite 14
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