Am 1. Januar 2011 treten die neue schweizerische Zivilprozessordnung
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- Joseph Winter
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1 Nr. 66 November 2010 Haftungsbeschränkungen Wer haftet im Ernstfall? Bungee-Jumping, River-Rafting, Gleitschirmfliegen, Freestyle-Klettern und wem das noch zu wenig gefährlich ist, der riskiert seine Knochen am Wochenende beim Grümpelturnier. Es scheint, dass je sicherer unser normales Leben verläuft und je weniger Gefahren unser Arbeitsalltag beinhaltet, umso mehr Risiko suchen wir in ihrer Freizeit. Um aber gegen alle Unbill und sämtliche Folgen unseres Tun versichert zu sein, decken wir uns mit einer wahren Flut von Versicherungen ein. In der Schweiz kann man sich bald für oder gegen alles versichern, sei es das schöne Ferienwetter oder Totalschaden. Bei all den Policen ist es nicht immer ganz einfach, die Übersicht zu behalten. Ärgerlich sind Doppelversicherungen. Versicherungslücken hingegen können einmal schnell sehr teuer zu stehen kommen. Was für den Privaten gilt, gilt ebenso für die Gemeinden. Schadenersatzzahlungen können eine Gemeinde, oder deren Versicherung schnell einmal teuer zu stehen kommen. Eine regelmässige Überprüfung und Anpassung der Versicherungsdossiers lohnt sich deshalb. Sicher ist sicher! Silvia Schwyter, Gemeindeammann Sommeri Editorial Rechtsschutzversicherung auch für Gemeinden ein Thema Am 1. Januar 2011 treten die neue schweizerische Zivilprozessordnung / ZPO) und die Strafprozessordnung (StPO) in Kraft. Sie vereinheitlichen das Pro zessrecht und lösen die 26 kantonalen Regelungen ab. Aus dem Inhalt «smartconnection»... 3 Palliative Care... 4 Pro Juventute Thurgau... 6 egovernment Outsourcing... 8 VRSG: Vorreiterin im egovernment Thurgauer Zeitung Weiterbildungsprogramm / Agenda Die neuen Bundesgesetze bringen einige Neuerungen, die für den rechtsuchenden Bürger aber auch für Gemeinden grosse Nachteile und Risiken mit sich bringen. Dagegen kann man sich mit dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung absichern. Nachfolgend sind einige wichtige Neuerungen aufgeführt. Gerichtskostenvorschuss (ZPO Art. 98 und 101ff.) Wer zu seinem Recht kommen will und deshalb die Gegenpartei vor Gericht einklagen muss, muss neu 100 % der mutmasslichen Gerichtskosten vorschiessen. Verliert er den Pro-
2 Schwerpunkt zess, hat er die Gerichtskosten definitiv zu tragen. Gewinnt er hingegen den Prozess, bekommt er den Vorschuss vom Gericht aber nicht zurückerstattet. Vielmehr muss der Kläger neu die Gerichtskosten bei der Gegenpartei eintreiben. Ist diese zahlungsunfähig oder gar in Konkurs, ist ausser einem Verlustschein nichts zu holen. Der Kläger steht dann trotz gewonnenem Prozess finanziell schlechter da, als vor dem Prozess. Selbst für die Kosten des von ihm beauftragten Anwalts muss er dann vollumfänglich selbst aufkommen. Egal, ob der Prozess gewonnen wird oder verloren geht, die Rechtsschutzversicherung übernimmt alle Gerichts- und Anwaltskosten. Sie übernimmt auch die Entschädigung des Gegenanwalts bei verlorenem Prozess. Der Versicherte erhält also bei gewonnenem Prozess die gesamte Forderung und muss damit nicht noch seinen Anwalt bezahlen. Verliert der Versicherte einen Prozess hat er zumindest keinen zusätzlichen Verlust wegen Anwalts-, Gerichtskosten und Parteientschädigung, etc. Vorschuss der Parteientschädigung (ZPO Ar. 99ff.) Wird ein Versicherter eingeklagt, so muss er auf Antrag der Gegenpartei die Entschädigung des Gegenanwaltes sicherstellen, wenn gegen ihn Verlustscheine bestehen oder wenn andere Gründe für eine erhebliche Gefährdung der Parteientschädigung bestehen. Die Sicherheit ist in bar oder durch Garantie einer Bank oder Rechtsschutzversicherung zu leisten. Mediation (ZPO Art. 213ff.) Neu wird in den meisten Streitfällen ein Schlichtungsverfahren vorgeschrieben. Dieses ersetzt das Aussöhnungsverfahren vor dem Friedensrichter bzw. das Mietschlichtungsverfahren. Anstelle des Schlichtungsverfahrens können die Parteien neu auch ein Mediationsverfahren verlangen. Sie müssen allerdings die Kosten dafür selber übernehmen. Einige Rechtsschutzversicherungen, übernehmen auch die Kosten für ein solches Mediationsverfahren. Nachzahlung bei unentgeltlicher Rechtspflege (Art ff.) Wenn eine Partei nicht über die notwendigen Mittel verfügt, werden die Gerichtskosten und wenn nötig auch ihre Anwaltskosten vom Kanton übernommen. Kommt sie später wieder zu Geld, muss sie die Kosten dem Kanton zurückerstatten. Trotz bewilligter unentgeltlicher Prozessführung muss sie ferner bei verlorenem Prozess der Gegenpartei eine Parteientschädigung für dessen Anwaltskosten bezahlen und kommt dadurch noch in grössere finanzielle Schwierigkeiten. Eine Rechtsschutzversicherung schützt auch davor und übernimmt alle Kosten. Erhebliches finanzielles Risiko eines Prozesses Je höher der Betrag ist, um den gestritten wird (Streitwert), desto höher sind die Gerichts- und Anwaltskosten. Will ein Geschädigter aus Verkehrsunfall z.b. den Unfallverursacher oder seine Haftpflichtversicherung für eine Schadenersatzforderung von CHF einklagen, betragen allein die Gerichtkosten im Kanton Zürich rund CHF , eine allfällige Parteientschädigung an den Gegenanwalt zwischen CHF und CHF Der eigene Anwalt verrechnet zwischen CHF und CHF pro Stunde. braincom.ch VTL Insurance + Partner AG, Alois Graf alois.graf@vtl.ch egovweb für öffentliche Verwaltungen egovweb ist die modulare IT-Gesamtlösung von Ruf. Durchgängige Geschäftsprozesse ermöglichen eine umfassende Zusammenarbeit. Personen, Unternehmen und Organisationen wird ein unkomplizierter Zugang zu öffentlichen Leistungen ermöglicht. egovweb ein übergreifender Lösungsansatz von Ruf. Alle Lösungen der Ruf Gruppe werden in der Schweiz entwickelt und hergestellt. Ruf Gruppe, Rütistrasse 13, 8952 Schlieren info@ruf.ch, Tel
3 Gesundheit Rauschende Feste ohne Katerstimmung «smartconnection» «smartconnection» das preisgekrönte Alkoholpräven tionsprojekt von Jungen für Junge wird neu auch im Kanton Thurgau umgesetzt. Regelmässig berichten Medien von betrunkenen jungen Erwachsenen. Das Rauschtrinken stellt das gravierendste Public-Health-Problem unter Jugendlichen dar und das nicht nur in der Schweiz sondern gesamteuropäisch Tendenz steigend. Besonders gravierend am Alkoholkonsum von jungen Menschen sind die langfristigen Folgen, welche zu einer eingeschränkten sozialen und körperlichen Entwicklung führen können. Dabei ist insbesondere die Hirnentwicklung betroffen, welche erst mit 20 Jahren abgeschlossen ist. Hinzu kommt, dass je früher Jugendliche mit dem Trinken von Alkohol beginnen, desto grösser das Risiko ist, dass sie später einen problematischen Alkoholkonsum entwickeln. «smartconnection» im Kanton Thurgau Um dieser besorgniserregenden Entwicklung entgegenzuwirken, hat der Kanton Thurgau sich für die Umsetzung von «smartconnection» entschieden. «smartconnection» ist ein internationales und ein vom Zukunftsinstitut von Matthias Horx preisgekröntes Alkoholpräventionsprojekt von Jungen für Junge. Dieses auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Projekt wird zudem in den Kantonen St. Gallen und Graubünden als auch in Vorarlberg und Lichtenstein erfolgreich umgesetzt. Die Wichtigkeit dieses Projektes wird zusätzlich unterstrichen durch die Unterstützung von Interreg, einem Regionalprogramm der Europäischen Union zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, an welchem sich auch Nicht-EU-Staaten beteiligen können. mit alkoholisierten Personen et cetera geschult. Parallel dazu wird auf Seiten der Veranstalter die Grundlage für eine optimierte Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen angestrebt. Der «smartconnection»-stand, welcher an Veranstaltungen wie Openairs und Dorffesten der jeweiligen Gemeinde betrieben wird, dient als alkoholfreie Bar und Informationsstand. Im letzten Drittel des Veranstaltungstages wird ein freiwilliger Promilletest durchgeführt, bei welchem Personen mit einem massvollen oder keinem Alkoholkonsum mit «smartconnection»-punkten belohnt werden. Diese Punkte können auf der «smartconnection»-homepage gegen attraktive, jugendgerechte Preise eingetauscht werden. «smartconnection» auch in Ihrer Gemeinde? Sind Sie interessiert mehr zu diesem nachhaltigen Alkoholpräventionsprojekt mit der Zielgruppe im Alter zwischen 16 und 24 Jahren zu erfahren? Dann kontaktieren Sie uns! Perspektive Thurgau, Barbara Dudli, Projektberaterin «smartconnection», So funktioniert «smartconnection» Entscheidet sich eine Gemeinde für die Umsetzung von «smartconnection», führt das «smartconnection»-team die örtliche Jugendarbeit (oder ähnliches) während drei Anlässen in der jeweiligen Gemeinde aktiv ins «smartconnection»- Konzept ein. Danach setzen diese «smartconnection» selbstständig um. Vor dem Anlass werden die jugendlichen Helfer im Mixen von attraktiven alkoholfreien Drinks, im Umgang 3
4 Gesundheit Professionelle Betreuung und Begleitung in der letzten Lebensphase Palliative Care auch die Gemeinden sind gefordert Durch Fortschritte in der Gesundheitsversorgung, bessere Ernährung und Hygienebedingungen werden die Menschen in der Schweiz doppelt so alt wie noch vor 100 Jahren. Mit der immer höher werdenden Lebens erwartung nimmt der Anteil an multimorbiden, chronischund schwerkranken Menschen zu. Damit verändern sich Anspruch und Anforderungen an eine professionelle Betreuung und Begleitung in der letzten Lebensphase. Konzept zur Umsetzung dieses neuen gesetzlichen Auftrages erarbeitet, mit dessen Umsetzung anfangs 2011 begonnen werden soll. Betroffen davon als Mitfinanzierer der Spitex und der Pflegeheime sind auch die Gemeinden. Umsetzungskonzept Palliative Care Thurgau Um den Gesetzesauftrag zu erfüllen, soll im Kanton Thurgau in Kombination von Palliativstation und einem mobilen Palliative Care Team zusammen mit den bestehenden Organisationen die umfassende Betreuung der betroffenen Menschen in einer hohen Qualität sichergestellt werden. Als Ziel gilt, dass jede Organisation Palliative Care betriebsintern mit einem angepassten Konzept formalisiert hat. Konkret werden im Kanton Thurgau folgende Massnahmen umgesetzt: 1. Die dezentrale wohnortsnahe Grundversorgung durch Hausärzte, Spitex und Pflegeheime sowie ergänzende Dienste. Palliativ Care, noch vor Jahren ein Nischenthema, ist deshalb in den letzten Jahren ins Zentrum der gesundheitspolitischen Diskussion gerückt. Unter Palliative Care wird eine umfassende Behandlung und Betreuung von Menschen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen oder chronisch fortschreitenden Krankheiten verstanden. Ihr Ziel ist es, den Patienten eine möglichst gute Lebensqualität bis zum Tod zu ermöglichen. Am 25. März 2009 hat der Grosse Rat die kantonale Volksinitiative «Ja zu mehr Lebensqualität ja zur Palliative Care» angenommen und damit den Entscheid gefällt, den Anspruch auf Palliative Care ins Gesundheitsgesetz (Art. 33 i) aufzunehmen: «Unheilbar kranke und sterbende Menschen haben Anrecht auf angemessene Behandlung und Betreuung mittels medizinisch, pflegerischer und begleitender Palliativmassnahmen, wenn eine kurative Behandlung als aussichtslos erscheint. Den Angehörigen und den Bezugspersonen wird eine würdevolle Sterbebegleitung und ein würdevolles Abschiednehmen von der verstorbenen Person ermöglicht.» Eine Arbeitsgruppe aus Kanton, Leistungserbringern und Fachexperten, in der auch der VTG vertreten war, hat ein 2. Eine zentrale stationäre Einheit (Palliativstation) für die effiziente und professionelle Versorgung von Patienten in palliativen Situationen. 3. Ein interprofessionelles mobiles Spezialistenteam («Palliative Plus»), gebildet aus Mitarbeitenden der Palliativstation und weiteren Fachleuten zur Beratung und Unterstützung des Betreuungsteams. 4. Ärzte und Pflegfachpersonen verfügen über eine ihrer Funktion entsprechende Ausbildung in Palliative Care. Eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung aller mit Palliative Care betrauten Fachpersonen ist sichergestellt. 5. Die Zusammenarbeit und Koordination zwischen den verschiedenen Partnern, sowie Abläufe und Verantwortlichkeiten an den Schnittstellen sind durch allgemeinverbindliche Regelungen geklärt. 4
5 gesundheit Über gezielte Öffentlichkeitsarbeit und direkte Beratung und Information werden die Angebote der Palliative Care den Betroffenen und ihnen nahestehenden Personen zugänglich gemacht. Finanzierung durch Gemeinden und Kanton Im Bereich der dezentralen Grundversorgung sind auch die Gemeinden tangiert und gefordert. Zwei der wesentlichen wohnortsnahen Leistungserbringer, die Spitex und die Pflegeheime, werden von den Gemeinden mitfinanziert. Mehraufwand für die Umsetzung der Palliative Care entsteht in zweierlei Hinsicht. Zum einen ist das Personal in entsprechenden Kursen zusätzlich zu schulen, zum andern erfordert die Pflege von Palliativpatienten häufig zusätzlichen Koordinationsaufwand, der durch die Leistungen der Krankenversicherer nicht gedeckt wird und deshalb schliesslich von der öffentlichen Hand zu tragen ist. Der Kanton übernimmt seinerseits ebenfalls erhebliche Kosten, zum einen für die Palliativstation und das Spezialistenteam «Palliative Plus», zum andern leistet er in der Einführungsphase während vier Jahren Beiträge an die Kosten der erforderlichen Weiterbildung in der dezentralen Grundversorgung, namentlich in der Spitex und in Pflegeheimen. Richtlinien (Zugang, Abläufe, Verantwortlichkeiten, etc.) Dezentrale Grundversicherung - Ärzte - Spitex - Pflegeheime - Krebsliga/L liga - Hospitaldienst - Seelsorge «Palliative Plus» (Spezialistenteam) - Support / Beratung - 24h Hotline - Koordination - Qualitätssicherung Palliativstation - Spital Thurgau (KSM) - 8 Betten - proffesionelle stationäre Behandlung Gemeinden Kanton TG Kanton TG Bedürfnis- und bedarfsgerechte Aus- und Weiterbildung Dr. Christoph Tobler Projektleiter Umsetzungskonzept Palliative Care Thurgau ct@christophtobler.ch inserat_vtg_180x128.5:layout :38 Uhr Seite 1 ERSTKLASSIGER SERVICE Professionelle IT-Lösungen, egovernment-kompetenz, umfassender Support: Die VRSG bietet mehr. Wie Spitzenkoch Christian Kuchler. Über 170 Gemeinden und Kantone profitieren schon heute von diesen Mehrwerten. VRSG Verwaltungsrechenzentrum AG St.Gallen 5
6 gemeindemanagement Einzelfallhilfe und Projekthilfe in Notsituationen Pro Juventute Thurgau Engagement für Kinder, Jugendliche, Familien Seit einem Jahr agiert Pro Juventute im Thurgau noch näher bei der Bevölkerung. Die unter Gemeinden geschätzte Einzelfallhilfe wird durch den neu gegründeten Verein Pro Juventute Thurgau fortgesetzt. Hinzu kommen neue Projekte, die zum Beispiel zu einer besseren Finanzkompetenz unter Kindern und Jugendlichen beitragen. Der Verein finanziert diese Aktivitäten über einen Online-Shop und den traditionellen Dezemberverkauf. Pro Juventute Thurgau hat sich im Zuge der Reorganisation der Stiftung vor einem Jahr eine neue Struktur gegeben und agiert jetzt als eigenständiger Verein mit momentan sechs Sektionen und einer Kantonalstelle. Damit funktioniert die Organisation im Thurgau rechtlich losgelöst von der Stiftung in Zürich noch schneller, hilft noch effizienter und ist näher bei den Menschen, die Pro Juventute Dienstleistungen brauchen. Jede Sektion stellt ein Vorstandsmitglied, Präsident des Vereins ist Anders Stokholm aus Eschenz. Über fünfzig ehrenamtlich arbeitenden Pro Juventute Thurgau Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen sich stark für Kinder und Jugendliche im Kanton. Einzelfallhilfe konkreter Zustupf jenseits der Fürsorge Pro Juventute Thurgau leistet zum Beispiel mit einem finanziellen Beitrag Hilfe zur Selbsthilfe, wenn anstehende Ausgaben das Familienbudget sprengen, und ermöglicht so Kindern und Jugendlichen Integration und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Die Einzelfallhilfen und Projekthilfen werden per Gesuch beantragt und von der zuständigen Sektion geprüft und bewilligt, sofern alle Voraussetzungen für eine Berechtigung gegeben sind. Jede Woche erreichen uns von Familien und Alleinerziehenden in Notsituationen mindestens ein bis drei Hilfegesuche. Es treffen auch Anfragen über Sozialdienste ein und die Pro Juventute kann durch einen Beitrag, zum Beispiel an Musikstunden oder an einen Babymassagekurs, Kindern und Erziehungsberechtigten etwas Besonderes, ohne die Schranken des sozialhilferechtlichen Existenzminimums, ermöglichen. Auch gewährt Pro Juventute Thurgau Organisationen oder Institutionen, die für Kinder / Jugendliche arbeiten oder ein Projekt realisieren möchten, auf Anfrage finanzielle Unterstützung. Manch ein Spielplatz, eine Skateranlage aber auch einige Projekte von Jugendlichen selber, konnten so schon einen Batzen verbuchen. Erfolgreich vorgesorgt. Mehr Infos finden Sie unter Projekte rund um Armut und Finanzen Aktuell hat die Pro Juventute Thurgau im September im Rahmen der SKOS Ausstellung «Im Fall», die in Frauenfeld gastierte, mit einem Spielplatznachmittag auf fünf Plätzen in Frauenfeld, darauf aufmerksam gemacht, dass auch ohne Geld ein paar spannende oder entspannende 6
7 gemeindemanagement Stunden ganz in der Nähe verbracht werden können. Als kleine Überraschung wartete ein feines Z Vieri-Brötchen und etwas zu trinken auf die Kinder. Zudem bietet Pro Juventute Thurgau momentan vier spezielle Produkte für Schulen an: Mit dem schweizweit ersten Finanzkompetenz-Lehrangebot, Potz Tuusig und Kinder Cash, wird gezielt der Schwerpunkt auf die Prävention von Jugendverschuldung gesetzt. Das Angebot Handyprofis fördert am Beispiel des Handys die Medienkompetenz bei Kindern, Jugendlichen und auch Eltern. In Workshops an Schulen werden Kinder ab zehn Jahren in die relevanten Themen rund ums Handy eingeführt. Das Lehrmittel «Pro Juventute What s up» unterstützt die Sozialkompetenz bei Primarschulkindern der fünften und sechsten Klasse. Das Schulangebot lehrt Kinder ihre Gefühle wahrzunehmen, zu benennen und auf konstruktive Weise mit ihnen umzugehen. Mittelbeschaffung, die Freude bereitet Damit diese und die vielen anderen wichtigen Dienstleistung im Kanton Thurgau erhalten werden können, ist die Pro Juventute ihrerseits auf Finanzen angewiesen. Zur Mittelbeschaffung hat sie in Fortsetzung ihres Briefmarkenverkaufs weitere Produkte entwickelt, mit denen man sich und anderen eine Freude machen und gleichzeitig die Pro Juventute Aktivitäten unterstützen kann. Mit einem Willkommens-, Abschieds- oder Geburtstagsgeschenk aus dem Pro Juventute Thurgau online-shop ( beschenkt man so immer ein Kind in der Region mit. Zusammen mit der URh, Schweizerische Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein sowie mit den beiden Pro Juventute Vereinen Schaffhausen und St. Gallen bietet der Thurgauer Verein dieses Jahr auch erstmals einen auf den Kanton abgestimmten Artikel an: Erlebnis-Gutscheine für einen Tag lang freie Fahrt an Bord eines Kursschiffes auf einer der schönsten Stromfahrten Europas ein ideales Weihnachtsgeschenk. Die Erträge aus dem ganzjährigen Marken- und Artikelverkauf kann jede regionale Sektion im Thurgau im eigenen Gebiet einsetzen. So kommen die gesammelten Mittel dort zum Tragen, wo sie gesammelt worden sind und wofür sie gesammelt wurden: für die Hilfe an Einzelnen und für Projekte in der Region. Natürlich gilt auch beim Verein Pro Juventute Thurgau das gleiche wie bei anderen Vereinen: Er lebt von Personen, die die Teams in den Sektionen unterstützen, sei es durch aktive Mitarbeit, sei es einfach durch Mitgliedschaft. Noch sind die Sektionen Münchwilen und Arbon verwaist Interessenten sind immer willkommen. Weitere Informationen bei: Pro Juventute Thurgau, Kantonalstelle Petra Hotz Langenegger, Riethaldenstrasse 23, 8266 Steckborn, Telefon , kantonalstelle@projuventute-tg.ch, Ihr Kompetenter GemeIndeberater sg@bdo.ch Unsere aktuelle Veranstaltung in St. Gallen: Mehrwertsteuer in der Gemeinde Donnerstag, 18. November 2010 Möchten Sie mehr erfahren? Wir sind gerne für Sie da! BDO AG St. Gallen Herisau Frauenfeld Prüfung Treuhand Beratung oder bei einer der sechs Sektionen Frauenfeld, Bischofszell, Kreuzlingen, Weinfelden, Romanshorn oder Steckborn. 7
8 gemeindemanagement VTG Ressort Informatik Informatikveranstaltung am 25. August 2010 egovernment Outsourcing «Outsourcing ja, Outsourcing nein, Outsourcing ja, Outsourcing nein,» Mit diesen Worten wurde anlässlich der Informatikveranstaltung des VTG Ressorts Informatik am 25. August 2010 im Rathaus Weinfelden eine Podiumsdiskussion eingeleitet, die der Frage nachging, ob eine Auslagerung der Informatik den Gemeinden etwas bringt und welches die Vor- und Nachteile sind. Eine abschliessende Antwort konnte nicht gefunden werden. Nebenbei wurde über den Stand von egovernment im Thurgau und über VoIP informiert. Nach den Begrüssungsworten von Gemeindeammann Max Vögeli und einer thematischen Einführung von Silvano Castioni, Präsident VTG Ressort Informatik, eröffnete Peter Bruggmann die Vortragsreihe. Er leitet seit 1. Juni 2010 die kantonale Koordinationsstelle egovernment, die alle Belange rund um die Umsetzung der egovernment- Strategie Thurgau koordiniert. Er gab den Stand der Aktivitäten wieder und betonte, dass die Einführung von egovernment- Dienstleistungen nur in enger Zusammenarbeit von Gemeinden und Kanton möglich ist. Er forderte die Gemeindevertreter auf, ihre Stellungnahme zu den geplanten Vorhaben abzugeben, so dass eine sogenannte Roadmap erstellt werden kann. Hans Häni vom Amt für Informatik (AfI), fasste anschliessend in einem kurzen Statement den Stand der Arbeiten auf Bundesebene zusammen. Hier gilt es hervorzuheben, dass der Bundesrat für verschiedene egovernment-vorhaben die Budgets freigegeben hat. Karin Kobler, Urs Stäheli und Erwin Wagner debattieren über Vor- und Nachteile der IT-Auslagerung. VoIP funktioniert! Seit über einem Jahr stellt das AfI Infrastruktur und Dienstleistungen für Sprachdienste via Internet zur Verfügung. Othmar Schmid, Gemeindeammann Amlikon-Bissegg, war als Vertreter des VTG bei der Realisierung dieses Projektes dabei. Seine Gemeinde betreibt nebst weiteren Gemeinden schon seit einem Jahr VoIP (Voice over Internet Protocol). Seine Erfah- Treuhand Wirtschaftsprüfung Gemeindeberatung Unternehmensberatung Steuer- und Rechtsberatung Informatik - Gesamtlösungen Echte Meisterklasse Die Unterschiede zählen: Trauen Sie sich zu, von Auge die richtige Wahl zu treffen? Erst wenn Sie den Klang dieser beiden Instrumente hören, bemerken Sie die charakteristischen Feinheiten. OBT eine Meisterklasse für sich. Nicola Amati (Cremona, 17. Jahrhundert) Elfi Rautmann (Braunschweig, 20. Jahrhundert) Berikon Brugg Heerbrugg Lachen SZ Rapperswil Schaffhausen Schwyz St.Gallen Weinfelden Zürich 8
9 gemeindemanagement rungen sind durchwegs positiv: Die Kosten konnten gesenkt, der Komfort für die Benutzer merklich verbessert werden. Mittels Integration von Telefonie und Computer können über Outlook ein- und ausgehende Anrufe bequem und einfach verwaltet werden. Ein Zurück auf das alte System käme für ihn nicht mehr in Frage, so Schmid. Outsourcing, ein heisses Thema Zum ersten Mal wurde in einer Informatikveranstaltung ein Thema an einer Podiumsdiskussion erörtert. Karin Kobler, Redaktorin beim Schweizer Radio DRS Regionaljournal, wusste gekonnt das Thema Outsourcing zusammen mit ihren Geprächspartnern erlebbar zu machen. Symbolisch mit einer Margerite stellte sie die immer noch ambivalente Frage: Soll man outsourcen oder soll man nicht outsourcen? Urs Stäheli, Informatikleiter der Stadt Frauenfeld, und Erwin Wagner, Finanzchef der Gemeinde Weinfelden, verteidigten mit Herzblut, weshalb ein Outsourcing nicht in Frage kommt respektive weshalb man outsourcen soll. Stäheli verglich die Auslagerung der Informatik mit einer Menükarte. Solange man selbstständig ist, kann man auswählen und sich das Menü zusammenstellen, währenddem man bei einem Outsourcing nur noch ein Einheitsgericht geboten bekommt. Dem widersprach Wagner vehement: Man sei nach wie vor in der Position sowohl Vorspeise als auch Dessert weiter zu konsumieren. Weinfelden spart mit ihrer Entscheidung, die In formatik im Verwaltungsrechenzentrum AG St.Gallen (VRSG) anzusiedeln, jährlich mehrere Zehntausend Franken und dies ohne Qualitätseinbussen. Um den Komfort trotzdem zu gewährleisten, kümmert sich ein Mitarbeiter mit einer 50 %-Anstellung um den Support vor Ort. Outsourcing ja, Outsourcing nein Im zweiten Teil der Podiumsdiskussion ging Kobler der Frage nach, welche Erfahrungen man mit Outsourcing-Firmen hat. Erwin Wagner konnte durchwegs nur Gutes von der VRSG berichten. Bei der Umstellung gab es keine nennenswerten Probleme. Walter Marty, Gemeindeammann von Kemmental, äusserte sich ebenfalls lobend über das AfI. Auch bei ihnen ging die Umstellung problemlos über die Bühne. Zwischen den beiden Podiumsteilen referierte Michael Reck, BDO, zum Thema Outsourcing. Er gab einen objektiven Überblick und zeigte einige Fallstricke auf, die es bei einer Auslagerung der Informatik unbedingt zu vermeiden gilt. Das Resümee von Recks Vortrag: «Drum prüfe, wer sich ewig bindet,!» Wie dem auch sei, auch nach diesem Nachmittag kann die Margeritenfrage von Karin Kobler nicht abschliessend beantwortet werden. Während des von der Gemeinde Weinfelden offerierten Apéros konnten die rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den Referenten ins Gespräch kommen und sich mit dem Gehörten weiter auseinander setzen. An dieser Stelle herzlichen Dank an die Gastgebergemeinde für den grosszügigen Umtrunk. Ebenso geht ein Dankeschön an all jene, die mitgeholfen haben, diesen Anlass zu organisieren. Das Ressort freut sich schon heute, die Gemeinden an der Informatikveranstaltung 2011 willkommen zu heissen. Die Folien zu den Vorträgen finden sich auf der Homepage des VTG unter / Ressort Informatik / Veranstaltungen. Silvano Castioni, Stadtschreiber Kreuzlingen, silvano.castioni@kreuzlingen.ch Weiterbildung für Gemeinden Seminarangebote 2011 Im Oktober 2010 wurde das umfassende Weiterbildungsprogramm der Interessengemeinschaft Weiterbildung an alle Gemeinden versandt. Neu nicht mehr in Buchform, sondern im kompakten und praktischen Flyerformat. Im Jahr 2011 werden in den Bereichen Fachkompetenz, Persönlichkeitskompetenz, Sozialkompetenz, Gesundheitsförderung, Führungskompetenz und Lehrlingswesen diverse Kurse, Seminare und auch Lehrgänge angeboten, an denen neue Kompetenzen erworben oder auch der Horizont erweitert werden können. Nutzen Sie die Gelegenheit und bilden Sie sich weiter. Empfehlen Sie Ihren Mitarbeitern Weiterbildungsangebote zu besuchen, denn Weiterbildung schafft Vorsprung. Behördenseminare ist wieder Wahljahr. Wie in den vergangenen Wahljahren bietet der VTG auch im Jahr 2011 umfassende Behördenseminare für neue Mitglieder der Gemeindeexekutiven an. Vor und nach dem Amtsantritt im Juni 2011 bietet sich den Behördenmitgliedern die Gelegenheit, kompakte Abendseminaren zu den Themen Gestalten oder Verwalten, Verwaltungsrecht, Bauwesen, Sozialwesen, Finanzen, Kommunikation etc. zu besuchen und sich mit anderen Behördenmitgliedern zu vernetzen. Die detaillierte Ausschreibung des Kursangebotes erfolgt Anfang Informieren Sie sich über Lehrgang Verwaltungsökonom 2011/2012 Am 28. April 2011 startet der dreisemestrige Lehrgang Verwaltungsökonom/in Thurgau. Die Ausbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung von Kantonen und Gemeinden, die anspruchsvolle Sachaufgaben und Führungsfunktionen übernommen haben oder sich dafür qualifizieren wollen. Für Behördenmitglieder oder Leitungspersonen von Non-Profit-Organisationen an der Schnittstelle zum öffentlichen Dienst bietet der Lehrgang die Möglichkeit, Sichtweisen, Wissen und Handlungskompetenzen zu erweitern. Der Lehrgang vermittelt den Absolventinnen und Absolventen umfassende Kenntnisse moderner Verwaltungsführung. Er qualifiziert sie zur Übernahme und Ausführung von Führungsfunktionen und zur gestaltenden Mitwirkung an einem nach modernen Grundsätzen kundenorientiert ausgerichteten Verwaltungsmodell. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen werden mit dem Diplom Verwaltungsökonom / Verwaltungsökonomin Thurgau ausgezeichnet. Bestellen Sie die ausführliche Seminarausschreibung bei der VTG-Geschäftsstelle und informieren Sie sich direkt bei Lehrgangsleiter Reto Marty, Tel oder per Mail an info@vtg.ch. 9
10 gemeindemanagement Erfolgreicher Start von VRSG eportal und VRSG ekonto VRSG: Vorreiterin im egovernment Als eine der ersten Anbieterinnen betreibt die VRSG seit Mitte Mai 2010 eine voll inte grierte egovernment-plattform, über die direkte Transaktionen zwischen ihren Fachapplikationen und der Bevölkerung möglich sind. Über das eportal sind alle eservices der VRSG zentral zugänglich. Die Registrierung kann mittels SuisseID erfolgen. Damit leistet die VRSG schweizweite Pionierarbeit. Bereits haben sich in den Kantonen Thurgau und St.Gallen über Personen registriert. Auf dem eportal stellt die VRSG der Bevölkerung seit Mitte Mai 2010 alle verfügbaren und künftigen eservices rund um die Uhr zentral bereit. Wer die ebenfalls im Mai neu lancierte SuisseID nutzt, kann sich mit dieser registrieren. Damit leistet die VRSG schweizweite Pionierarbeit. Das VRSG eportal ist in die bewährte VRSG-Infrastruktur eingebettet. Die darin angebotenen eservices bringen nicht nur der Bevölkerung mehr Komfort, sondern auch den Verwaltungen eine Entlastung: Manuelle Prüfungen und Routine-Eingaben in den Fachapplikationen fallen weg. Erfolgreicher Start über Registrierte Bis Ende September 2010 registrierten sich bereits über Personen in den neun Thurgauer Gemeinden und im Kanton St.Gallen auf dem VRSG eportal davon knapp 150 mit der neuen SuisseID. VRSG-Direktor Peter App freut sich über den erfolgreichen Start des eportals, das einen weiteren Meilenstein in der Entwicklung des egovernments bildet: «Dass nur vier Monate nach der Aufschaltung bereits über Pionierinnen und Pioniere unser eportal nutzen, ist ein toller Erfolg. Er bestätigt, dass wir mit unserer Strategie, als innovative Vorreiterin in den Bereich des egovernments zu investieren, ein Bedürfnis abdecken und auf dem richtigen Weg sind.» Abfragen über VRSG ekonto Über das VRSG eportal bieten die neun Thurgauer VRSG- Gemeinden und der Kanton St.Gallen ihren Steuerpflichtigen u. a. die Möglichkeit, direkt via Internet auf ihr Steuerkonto zuzugreifen. Möglich macht dies das VRSG ekonto. Der neue eservice ist in die Fachapplikation VRSG SN neue Steuern integriert. Dank der einfachen, zeit- und ortsunabhängigen, medienbruchfreien Abwicklung der Dienstleistungen bringt er einerseits einen Mehrwert für die Bevölkerung und entlastet anderseits die Steuerämter. Seit der Einführung von VRSG ekonto zusammen mit dem eportal erfolgten rund Abfragen, und Transaktionen wurden online von den Steuerpflichtigen getätigt und automatisch in der Fachapplikation nachgeführt: Einzahlungsscheine generiert, Abonnementsangaben für künftige Steuerrechnungen erfasst, Rückzahlungsverbindungen mutiert, Zahlungsvereinbarungen erstellt. Kontinuierlicher Ausbau Im Kanton St.Gallen profitieren bereits alle Einwohnerinnen und Einwohner der 85 Gemeinden von VRSG ekonto. Im Kanton Thurgau ist der eservice bei neun Gemeinden mit rund Einwohnerinnen und Einwohnern im Einsatz, und ab 2011 soll der Service auch den Steuerpflichtigen der VRSG-Gemeinden im Kanton Zürich zur Verfügung stehen. Im Dezember 2010 führt die VRSG zudem im Finanz- und im Werksbereich VRSG erechnung ein. Der integrierte eservice ermöglicht die elektronische Lieferung von erechnungen in die ebanking-applikationen der PostFinance und der Banken. VRSG Verwaltungsrechenzentrum AG St.Gallen St.Leonhard-Strasse St.Gallen Telefon Bevölkerung Bürger Beschaffung prüfen Registrierung Aktivierung ebanking empfangen bezahlen VRSG eportal VRSG eservices Plausibilisierung VRSG-Infrastruktur/ Fachapplikationen Gemeinde / Kanton Aktivierungscode Rechnungsempfänger Rechnungssteller 10
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