IMMISSIONSSCHUTZTECHNISCHER BERICHT NR. LGS /02

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1 IMMISSIONSSCHUTZTECHNISCHER BERICHT NR. LGS /2 über die Geruchsimmissionssituation und die Ermittlung der Staubimmissionen, hervorgerufen durch den Betrieb des Mischfutterwerkes der Friedrich Diekgerdes Landhandels GmbH in Hemmelte Auftraggeber: Friedrich Diekgerdes Landhandels GmbH Bahnhofstraße Hemmelte Bearbeiter: Dipl.-Ing. Anke Hessler Datum: ZECH Ingenieurgesellschaft mbh Lingen Hessenweg Lingen Tel +49 () Fax +49 () IMMISSIONSSCHUTZ BAUPHYSIK PRÜFLABORE

2 Seite 2 zum Bericht Nr. LGS /2 1.) Zusammenfassung Die Friedrich Diekgerdes Landhandels GmbH beantragt die Genehmigung zur Erhöhung ihrer derzeit genehmigten Produktionskapazität von 299 t Mischfutter pro Tag auf 65 t Mischfutter pro Tag. Das Betriebsgelände der Friedrich Diekgerdes Landhandels GmbH liegt innerhalb des Geltungsbereiches eines als Mischgebiet ausgewiesenen Bereiches in Hemmelte (Anlage 1). Der Bebauungsplan mit einer geplanten Ausweisung als Gewerbegebiet befindet sich derzeit in Aufstellung. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die geplante Erweiterung sollte eine immissionsschutztechnische Untersuchung zur Ermittlung der Zusatzbelastung an Geruchsimmissionen und Staubimmissionen durchgeführt werden. Die Ermittlung und Beurteilung der Geruchsimmissionen sollten gemäß der Geruchsimmissions- Richtlinie (GIRL) durchgeführt werden. Die Ermittlung und Beurteilung der Zusatzbelastung an Staubimmissionen sollten auf der Grundlage der TA Luft und 39. BImSchV erfolgen. Weiterhin sollte für die Staubquellen des Betriebes eine Schornsteinhöhenberechnung gemäß den Vorgaben der TA Luft und der GIRL durchgeführt und der Stand der Geruchs- und Staubminderungstechnik beurteilt werden. Aus den ermittelten Emissionen des Mischfutterwerkes wurde mit Hilfe der Ausbreitungsberechnung die Zusatzbelastung an Geruchsimmissionen ermittelt und in der Anlage 5 dargestellt. Im Bereich der Immissionspunkte wird die Kenngröße für die irrelevante Zusatzbelastung von,2 - entsprechend einer relativen flächenbezogenen Häufigkeit der Geruchsstunden von 2 % der hresstunden - eingehalten. Eine Ermittlung der Gesamtbelastung an Geruchsimmissionen unter Berücksichtigung der Vorbelastung an Geruchsimmissionen ist somit nicht erforderlich. Durch die Einhaltung des Irrelevanzkriteriums nach GIRL ist gleichzeitig sichergestellt, dass die Ableitbedingungen die Anforderungen der Kapitel 2 der GIRL (Kenngröße IZ,6) erfüllen. Auf eine Darstellung mit Beurteilungsflächen von 25 m x 25 m wird daher verzichtet.

3 Seite 3 zum Bericht Nr. LGS /2 Aus geruchstechnischer Sicht sind somit keine unzulässigen Beeinträchtigungen der Nachbarschaft durch die beantragte Erweiterung des Mischfutterwerkes der Friedrich Diekgerdes Landhandels GmbH zu erwarten, wenn die Ableitbedingungen nach Kapitel 6.3 hergestellt werden. Mit Hilfe der Ausbreitungsberechnung wurde die Zusatzbelastung an Staubimmissionen (Feinstaub PM 1 und PM 2,5) sowie die Zusatzbelastung an Staubniederschlag (Deposition) für den geplanten Zustand berechnet und in der Anlage 6 dargestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass die ermittelten Zusatzbelastungen an Feinstaub PM 1 und PM 2,5 am Analysepunkt ANP 2 geringfügig oberhalb der als nicht relevant zu betrachtenden Zusatzbelastung an Staubkonzentration an Feinstaub PM 1 von 1,2 µg/m³ bzw. von,8 µg/m³ liegen. An den übrigen Immissionspunkten wird die als nicht relevant zu betrachtende Zusatzbelastung an Staubkonzentration an Feinstaub PM 1 von 1,2 µg/m³ eingehalten. Die Zusatzbelastung an Staubniederschlag liegt unterhalb der als irrelevant zu betrachtenden Zusatzbelastung von,15 g/(m² d), sodass eine Ermittlung der Gesamtbelastung an Staubimmissionen nicht erforderlich ist. Somit ist für die Feinstaubfraktionen PM 1 und PM 2,5 am Analysepunkt 2 (ANP 2) die Vorbelastung an Staubimmissionen bei der Ermittlung der Gesamtbelastung an Staubimmissionen zu berücksichtigen. Entsprechend den Ausführungen im Kapitel werden die nach TA Luft zulässigen Grenzwerte für die Gesamtbelastung an Staubkonzentrationen Feinstaub PM 1 und PM 2,5 auch am Analysepunkt ANP 2 eingehalten. Aus staubtechnischer Sicht sind somit keine unzulässigen Beeinträchtigungen der Nachbarschaft durch die beantragte Erweiterung des Mischfutterwerkes der Friedrich Diekgerdes Landhandels GmbH zu erwarten, wenn die Ableitbedingungen nach Kapitel 6.3 hergestellt werden.

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5 Seite 5 zum Bericht Nr. LGS /2 INHALT Seite 1.) Zusammenfassung ) Aufgabenstellung ) Beurteilungsgrundlagen und Richtwerte Gerüche Staub ) Anlagenbeschreibung ) Ermittlung der Emissionen Geruchsemissionen Probenahme Olfaktometer Ort der Probenauswertung Probandenkollektiv inkl. Probandenhistorie Anzahl der Messreihen Darbietungszeiten Pausenzeiten des Probandenkollektivs Ergebnisse der Geruchsemissionsmessungen Staubemissionen Emissionszeiten ) Schornsteinhöhenberechnungen Anforderungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) Schornsteinhöhenberechnungen Erforderliche Schornsteinhöhen Schornsteinhöhenberechnung nach GIRL ) Ausbreitungsberechnung ) Beurteilung der Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen Geruchsimmissionen... 4

6 Seite 6 zum Bericht Nr. LGS /2 8.2 Staubimmissionen Ermittlung der Gesamtbelastung an Feinstaubimmissionen PM 1 und PM 2, Vorbelastung an Feinstaubimmissionen PM 1 und PM 2, Zusatzbelastung an Feinstaubimmissionen PM 1 und PM 2, Gesamtbelastung an Feinstaubimmissionen PM ) Beurteilung der Maßnahmen nach dem Stand der Technik ) Literatur ) Anlagen... 5

7 Seite 7 zum Bericht Nr. LGS /2 2.) Aufgabenstellung Die Friedrich Diekgerdes Landhandels GmbH beantragt die Genehmigung zur Erhöhung ihrer derzeit genehmigten Produktionskapazität von 299 t Mischfutter pro Tag auf 65 t Mischfutter pro Tag. Das Betriebsgelände der Friedrich Diekgerdes Landhandels GmbH liegt innerhalb des Geltungsbereiches eines als Mischgebiet ausgewiesenen Bereiches in Hemmelte (Anlage 1). Der Bebauungsplan mit einer geplanten Ausweisung als Gewerbegebiet befindet sich derzeit in Aufstellung. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die geplante Erweiterung soll eine immissionsschutztechnische Untersuchung zur Ermittlung der Zusatzbelastung an Geruchsimmissionen und Staubimmissionen durchgeführt werden. Die Ermittlung und Beurteilung der Geruchsimmissionen sollen gemäß der Geruchsimmissions- Richtlinie (GIRL) [1] durchgeführt werden. Die Ermittlung und Beurteilung der Zusatzbelastung an Staubimmissionen sollen auf der Grundlage der TA Luft [2] und 39. BImSchV [3] erfolgen. Weiterhin soll für die Staubquellen des Betriebes eine Schornsteinhöhenberechnung gemäß den Vorgaben der TA Luft [2] und der GIRL [1] durchgeführt und der Stand der Geruchs- und Staubminderungstechnik beurteilt werden. Dieser Untersuchungsbericht beschreibt die Vorgehensweise bei der Ermittlung der Emissionen und Immissionen. Die Anforderungen an Immissionsprognosen gemäß VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13 [4] werden berücksichtigt (Anlage 8).

8 Seite 8 zum Bericht Nr. LGS /2 3.) Beurteilungsgrundlagen und Richtwerte 3.1 Gerüche Geruchswahrnehmungen in der Umgebung eines Geruchsstoffemittenten sind in der Regel großen Schwankungen unterworfen. Dies sind einmal Schwankungen im Laufe eines hres, im Wesentlichen auf Grund der Änderungen der allgemeinen Windrichtung. Dabei ist zu beachten, dass in Luv eines Emittenten grundsätzlich kein Geruch wahrgenommen wird, die Möglichkeit der Geruchswahrnehmung dagegen in Lee der Quelle zu suchen ist. Zusätzlich treten aber noch Kurzzeitschwankungen der Geruchswahrnehmung auf, die auf Turbulenzen der Luftströmung zurückgehen und die zu einer schwadenartigen Ausbreitung von geruchsbeladener Luft führen. Dies hat zur Folge, dass auch in Lee einer Quelle, insbesondere bei geringen bis mittleren Emissionen, nur zeitweise Geruch mit unterschiedlicher Intensität, zeitweise aber auch kein Geruch wahrgenommen werden kann. Im Juli 29 wurde durch die Gremien der Umweltministerkonferenz die Verwaltungsvorschrift zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen verabschiedet (GIRL) [1], wonach eine Geruchsimmission zu beurteilen ist, wenn sie "nach ihrer Herkunft aus Anlagen erkennbar, d. h. abgrenzbar ist" gegenüber anderen Geruchsquellen. Sie ist in der Regel als erhebliche Belästigung zu werten, wenn die relative Häufigkeit der Geruchsstunden die in der Richtlinie vorgegebenen Immissionswerte überschreitet. Hierbei beziehen sich die Immissionswerte auf die Gesamtbelastung durch Gerüche gemäß der angegebenen Gleichung: IV + IZ = IG Hierbei ist: IV = vorhandene Belastung IZ = Zusatzbelastung durch Gerüche der zu untersuchenden Anlage IG = Gesamtbelastung durch Gerüche im Beurteilungsgebiet

9 Seite 9 zum Bericht Nr. LGS /2 Weiterhin wird bezüglich der kurzfristigen Schwankungen der Geruchswahrnehmung ausgeführt, dass, wenn die Geruchsschwelle innerhalb einer Stunde an mindestens 1 % der Zeit überschritten wird, diese Stunde bei der Ermittlung des Prozentsatzes der hresstunden als "Geruchsstunde" voll anzurechnen ist. Die GIRL [1] legt folgende Immissionswerte für die verschiedenen Baugebietstypen fest: Tabelle 1 Immissionswerte der GIRL [1] Wohn-/Mischgebiete Gewerbe-/Industriegebiete Dorfgebiete,1,15,15 Die Immissionswerte,1 bzw.,15 entsprechen einer relativen flächenbezogenen Häufigkeit der Geruchsstunden von 1 % bzw. 15 % der hresstunden. Sonstige Gebiete, in denen sich Personen nicht nur vorübergehend aufhalten, sind den Baugebietstypen entsprechend zuzuordnen. Weiter ist unter Punkt 3.3 der GIRL [1] festgelegt, dass "... die Genehmigung für eine Anlage auch bei Überschreitung der Immissionswerte nicht wegen der Geruchsimmissionen versagt werden soll, wenn der von der zu beurteilenden Anlage zu erwartende Immissionsbeitrag den Wert,2 - entsprechend einer relativen flächenbezogenen Häufigkeit der Geruchsstunden in 2 % der hresstunden - nicht überschreitet (Irrelevanzgrenze). Bei Einhaltung dieses Wertes ist davon auszugehen, dass die Anlage die belästigende Wirkung der vorhandenen Belastung nicht relevant erhöht." Die nächstgelegenen Wohnhäuser liegen nördlich bzw. südlich des Mischfutterwerkes in einem Misch- bzw. Wohngebiet. Der Bereich östlich des Mischfutterwerkes ist als Gewerbegebiet ausgewiesen (Anlage 1).

10 Seite 1 zum Bericht Nr. LGS /2 3.2 Staub Die Grundlagen zur Beurteilung und Bestimmung der Immissionen bilden die TA Luft [2] und die 39. BImSchV [3]. Zum Schutz des Menschen vor Luftschadstoffimmissionen sind auf nationaler Ebene Immissionswerte in der 39. BImSchV [3] festgelegt. Die 39. BImSchV [3] dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Mit der Einhaltung der in der 39. BImSchV [3] festgelegten Immissionswerte ist der vorgenannte Schutz sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung an Luftschadstoffimmissionen die festgelegten Immissionswerte an keinem Immissionsort überschreitet. Die Gesamtbelastung wird aus der Vorbelastung an Luftschadstoffen natürlicher und urbaner Herkunft und der Zusatzbelastung - hervorgerufen durch zukünftige Betriebe, Anlagenerweiterungen oder Verkehrsemissionen - bestimmt. Als luftverunreinigender Stoff, der eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt, ist der Feinstaubanteil PM 1 am Gesamtstaub und PM 2,5 als Bestandteil des PM 1 zu nennen. Bei PM 1 handelt es sich um den Feinstaubanteil mit Teilchen, die einen aerodynamischen Durchmesser kleiner 1 µm aufweisen und damit einatembar bzw. je nach Größe sogar lungengängig sind. Angegeben wird die Konzentration an PM 1 als Immissions-hresmittelwert und als Immissions-Tageswert, der an nicht mehr als an 35 Tagen im hr überschritten werden darf. Die als Feinstaub PM 2,5 bezeichnete Staubfraktion enthält zu 5 % Teilchen mit einem Durchmesser von 2,5 µm ( Bakteriengröße). Der restliche Anteil ist kleiner oder geringfügig größer. PM 2,5 ist eine Teilmenge der PM 1-Fraktion. Partikel dieser geringen Größe können bis in die Alveolen (Lungenbläschen) gelangen. Aus der geringen Größe der Feinstaub-Partikel resultiert eine lange Verweilzeit in der Atmosphäre (Tage bis Wochen) und daraus folgend eine sehr große atmosphärische Transportdistanz bis zu 1. km.

11 Seite 11 zum Bericht Nr. LGS /2 Gemäß den Vorgaben der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes [3] gilt der Immissionsgrenzwert für PM 2,5 von 25 µg/m³. Ab 215 muss die Bundesrepublik einen Indikator für die durchschnittliche Exposition an PM 2,5 (AEI = Average Expose Indikator) gegenüber der EU nachweisen. Dieser Wert ist ein Mittelwert aus 3 hren, berechnet aus den hresmittelwerten, gemessen an vorher festgelegten Messstationen der Länder. Dieser Mittelwert darf ab dem den Wert von 2 µg/m³ nicht überschreiten. In einzelnen Bereichen im Lande dürfte dann trotzdem ein Immissionsgrenzwert von 25 µg/m³ als Gesamtbelastung an PM 2,5-Immissionen ausgeschöpft werden. In den nachfolgenden Tabellen sind die Immissionswerte für Feinstaub PM 1 und Feinstaub PM 2,5 zum Schutz vor Gesundheitsgefahren - gemäß 4 und 5 der 39. BImSchV [3] bzw. Punkt der TA Luft [2] - und der Immissionswert für Staubniederschlag zum Schutz vor erheblichen Nachteilen und Belästigungen - gemäß Punkt der TA Luft [2] - aufgeführt. Tabelle 2 Immissionswerte für Feinstaub PM 1 und PM 2,5 Immissionswerte für Feinstaub PM 1 und PM 2,5 zum Schutz vor Gesundheitsgefahren; Gesamtbelastung Komponente Konzentration Mittelungszeitraum zulässige Überschreitungshäufigkeit im [µg/m 3 ] hr Feinstaub PM hr 24 Stunden - 35 Tage Feinstaub PM 2,5 25 hr -

12 Seite 12 zum Bericht Nr. LGS /2 Tabelle 3 Immissionswert für Staubniederschlag Immissionswert für Staubniederschlag zum Schutz vor erheblichen Nachteilen und Belästigungen; Gesamtbelastung Komponente Deposition [g/(m² d)] Mittelungszeitraum Staubniederschlag (nicht gefährdender Staub),35 hr Staubemissionen Bei der Bewertung von anlagenbezogenen Staubemissionen wird zur Voreinschätzung die Gesamtstaubfracht einer Anlage mit so genannten Bagatellmassenströmen verglichen. Diese Bagatellmassenströme dienen dazu, um in Genehmigungs- und Überwachungsverfahren die Untersuchungsumfänge für kleine Quellen bzw. Anlagen zu reduzieren. In der TA Luft [2] ist ein so genannter Bagatellmassenstrom festgelegt. Dieser Massenstrom liegt für gerichtete Staubemissionen (z. B. Schornsteine) bei 1 kg/h und für diffuse Staubemissionen (z. B. offener Umschlag) bei,1 kg/h (ohne Berücksichtigung der Staubinhaltsstoffe). Wird dieser Bagatellmassenstrom unterschritten, kann gemäß TA Luft [2] davon ausgegangen werden, dass die zu erwartenden Staubimmissionen unerheblich sind und zu keinen negativen Auswirkungen für den Menschen und die Umwelt führen. Die Ermittlung der Zusatz- und Gesamtbelastung an Staub ist bei Unterschreitung des Bagatellmassenstroms nicht erforderlich.

13 Seite 13 zum Bericht Nr. LGS / Staubimmissionen Zur Bewertung von Staubimmissionen ist in der TA Luft [2] ebenfalls eine Vereinfachung zur Bewertung kleiner Immissionsbeiträge, die von einer einzelnen Anlage hervorgerufen werden, enthalten. Diese so genannte irrelevante Zusatzbelastung beträgt für Luftschadstoffe einschließlich Stäuben 3 % des Immissions-hreswertes. Das heißt, sofern die Zusatzbelastung an Staubimmissionen Feinstaub PM 1 an einem Immissionsort nicht mehr als 3 % des Immissions-hreswertes von 4 µg/m³ - also entsprechend 1,2 µg/m³ - erreicht, gilt der Beitrag einer Anlage an diesem Immissionsort als irrelevant. Entsprechend sind die Feinstaubimmissionen für PM 2,5 irrelevant, sofern die Zusatzbelastung an einem Immissionsort nicht mehr als 3 % des Immissions-hreswertes von 25 µg/m³ - also entsprechend,8 µg/m³ - erreicht. Gleiches wird auch für den Staubniederschlag (Deposition) angewendet. Der Beitrag einer Anlage an einem Immissionsort ist irrelevant, wenn die Zusatzbelastung an Staubniederschlag, hervorgerufen durch die Anlage entsprechend 3 % von,35 g/(m² d) - also,15 g/(m² d) - nicht überschreitet. Sofern die Zusatzbelastung an Luftschadstoffimmissionen, hervorgerufen durch eine Anlage an einem Immissionsort irrelevant ist, ist gleichzeitig festgelegt, dass keine Ermittlung der Gesamtbelastung erforderlich ist. Gemäß den Vorgaben aus Nr der TA Luft [2] darf, sofern die ermittelte Gesamtbelastung an Feinstaub PM 1 an einem Beurteilungspunkt einen Immissionswert überschreitet, die Genehmigung wegen dieser Überschreitung nicht versagt werden, wenn hinsichtlich des jeweiligen Schadstoffes (hier Feinstaub PM 1) die Kenngröße für die Zusatzbelastung durch die Emissionen der Anlage an diesem Beurteilungspunkt 3 % des Immissions-hreswertes (entsprechend 1,2 µg/m³ für PM 1 bzw.,8 µg/m³ für PM 2,5) nicht überschreitet und durch eine Auflage sichergestellt ist, dass weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung, insbesondere Maßnahmen, die über den Stand der Technik hinausgehen, durchgeführt werden. Die Kenngrößen für die Zusatzbelastung sind durch eine rechnerische Immissionsprognose auf der Basis einer mittleren jährlichen Häufigkeitsverteilung oder einer repräsentativen hreszeitreihe von Windrichtung, Windgeschwindigkeit und Ausbreitungsklasse zu bilden.

14 Seite 14 zum Bericht Nr. LGS /2 Zusammenfassend ergeben sich die nachfolgenden Immissionswerte für die maximale Zusatzbelastung an PM 1- und PM 2,5-Staubimmission und Staubniederschlag bei bereits vorliegender Überschreitung der geltenden Immissionsgrenzwerte. Tabelle 4 Komponente Immissionswerte für die maximale Zusatzbelastung an Staubimmissionen bei Überschreitung der Immissionswerte 3 % des Immissionswertes Feinstaub PM 1 1,2 µg/m 3 Feinstaub PM 2,5 als Bestandteil im PM 1,8 µg/m³ Staubniederschlag (nicht gefährdender Staub),15 g/(m 2 d) Die nächstgelegenen Wohnhäuser liegen nördlich bzw. südlich des Mischfutterwerkes in einem Misch- bzw. Wohngebiet. Der Bereich östlich des Mischfutterwerkes ist als Gewerbegebiet ausgewiesen (Anlage 1).

15 Seite 15 zum Bericht Nr. LGS /2 4.) Anlagenbeschreibung Beim Mischfutterwerk der Friedrich Diekgerdes Landhandels GmbH soll ausschließlich Schweinefutter hergestellt werden. Der grundsätzliche Betriebsablauf ist nachfolgend angegeben. Der Regelbetrieb des Mischfutterwerkes erfolgt von montags : Uhr bis samstags 18: Uhr. Jedoch soll zukünftig auch an Sonn- und/oder Feiertagen im hr in der Produktion gearbeitet werden können. Der Betrieb an Sonn- und/oder Feiertagen hat dabei keinen Einfluss auf die Immissionssituation, sofern die berücksichtigte Gesamtbetriebszeit von Stunden pro hr nicht überschritten wird. Annahme der Rohware Die für die Mischfutterproduktion benötigten Rohwaren werden mit LKW angeliefert. Bei der LKW- Anlieferung werden die Rohwaren in eine der Schüttgossen entleert und in die einzelnen Silos gefördert. Die festen Kleinkomponenten werden über Silofahrzeuge pneumatisch angenommen. Flüssige Komponenten wie Fett und Melasse werden über Tankwagen angeliefert und in Lagertanks eingelagert. Dosieren Ein Mischfuttermittel besteht aus mehreren Mineral- und Wirkstoffen, die in der Regel in Silos gelagert werden. Die einzelnen Bestandteile des Mischfutters bezeichnet man als Komponenten. Das Zusammenstellen der erforderlichen Komponenten einer Charge wird von Dosierwaagen anhand der in den Prozessrechnern gespeicherten Rezepturen übernommen. Vermahlen Der Vermahlungsvorgang der Rohprodukte findet in der Hammermühle statt. Hier werden die groben Bestandteile einer Charge gemahlen, um eine einheitliche Futterstruktur zu gewährleisten.

16 Seite 16 zum Bericht Nr. LGS /2 Mischen Nach dem Vermahlen gelangen alle Komponenten, auch solche, die nicht gemahlen werden müssen, in den Hauptmischer, in dem die gesamte Charge homogenisiert wird. Anschließend durchläuft die Mehlmischung ein Melassiergerät, wo flüssige Komponenten, wie Melasse und Fett, zugegeben werden. Das Futter ist jetzt als Fertigfutter (Mehlfutter) zu bezeichnen und kann in die Verladezellen für Mehlfutter eingelagert werden. Pelletieren Soll ein pelletiertes Futter hergestellt werden, wird die Mehlmischung den Pressen zugeführt. Auf den Pressen findet zunächst eine Vorbehandlung mit Dampf (Wärme und Feuchtigkeit) und anschließend der Verdichtungsvorgang statt. Dazu wird das Mehlfutter mittels Kollerrollen durch Ringmatrizen gepresst. Nach dem Verlassen der Ringmatrizen werden die Pellets an der Außenseite der Matrizen mit einem Messer abgebrochen und erhalten so ihre endgültige Form. Kühler Nach dem Verlassen der Pressen werden die Pellets in Kühlern mit Außenluft auf Umgebungstemperatur abgekühlt. Lose Verladung Nach dem Pressen und Kühlen wird das Futter in die Verladezellen für Pressfutter eingelagert. Mehl- und Pressfutter werden von Silofahrzeugen abgeholt. Während der Produktionsprozesse treten geruchs- und staubbeladene Abluftströme auf, die über Schornsteine in die Umgebung abgeführt werden. Trocknungsanlage Im westlichen Bereich des Mischfutterwerkes wird eine Trocknungsanlage zur Trocknung von Getreide betrieben.

17 Seite 17 zum Bericht Nr. LGS /2 5.) Ermittlung der Emissionen 5.1 Geruchsemissionen Während der Produktionsprozesse im Mischfutterwerk der Friedrich Diekgerdes Landhandels GmbH treten geruchsbeladene Abluftströme im Bereich der Kühler der beiden Pressenlinien, an der Hammermühle und - während der Getreidetrocknung innerhalb der Erntesaison - in geringem Umfang aus dem nordwestlichen Trockner ("Neuer Trockner") auf. Ein weiterer, im östlichen Betriebsbereich befindlicher Trockner ("Alter Trockner") wird nicht mehr betrieben und stellt daher keine Emissionsquelle mehr dar. Die Geruchsemissionen der Kühler der beiden Pressen wurden durch olfaktometrische Messungen ermittelt Probenahme Die Probenluft wird bei der statischen Probenahme in einen Folienbeutel gezogen. Als Probenbeutel werden handelsübliche Folienschläuche verwendet, die aus geruchsfreiem Material (Nalophan) bestehen, welches einerseits ausreichend gasdicht ist und andererseits keine Geruchsstoffe absorbiert. Die Probenahme erfolgt ausschließlich nach dem Lungenprinzip, sodass die Probenluft in den Probenbeutel strömt, ohne in Kontakt mit einem evtl. geruchsbeladenen Medium wie z. B. dem Probenahmegerät oder dem Gebläse zu treten. In der Abluft der Kühler der Pressen 1 und 2 wurden am jeweils 3 Proben à 3 Minuten gezogen.

18 Seite 18 zum Bericht Nr. LGS /2 Die Probenahmezeiten der Einzelproben sowie die exakten Verdünnungsverhältnisse der Einzelproben werden protokolliert und in Anlage 2 angegeben. Die Proben werden an der Messstelle in lichtdichten, isolierten Probenkoffern zwischengelagert und nach der Probenahme mit diesen Koffern in klimatisierten Fahrzeugen in das Geruchslabor transportiert. Während der Lagerung und des Transportes werden die Probenbeutel somit keiner direkten Sonneneinstrahlung und keinen hohen oder niedrigen Temperaturen bzw. relevanten Temperaturschwankungen ausgesetzt Olfaktometer Tabelle 5 Olfaktometer TO8 Verwendetes Olfaktometer Fabrikat Typ Baujahr Verdünnungsprinzip Überschussauslass für Probenluft Anzahl der Ausgänge für Riechproben Anzahl Prüfer gleichzeitig am Gerät Gestaltung des Olfaktometerausganges Volumenstrom der Riechprobe größte einstellbare Verdünnungszahl kleinste einstellbare Verdünnungszahl Abstand zwischen den Verdünnungsstufen Olfaktometer System Odournet TO8 214 Gasstrahlpumpe über Aktiv-Kohle-Filter 4 4 nicht abdichtende Maske (Material: Glas) ca.,8 m 3 /h je Prüfer (48,2 db) 5 (7 db) ca. 3 db Genauigkeit A od < 2 % Instabilität I d < 5 % letzte Kalibrierung 2/216 Befeuchtungseinrichtung für Neutralluft Befeuchtungseinrichtung für Riechprobe Ansprechzeit Einstellzeit nein nein < 1 s < 1,5 s

19 Seite 19 zum Bericht Nr. LGS / Ort der Probenauswertung Die Olfaktometrie erfolgte maximal 5 Stunden nach der jeweiligen Probenahme. Die Anforderungen der VDI-Richtlinie 388 [5] wurden erfüllt Probandenkollektiv inkl. Probandenhistorie Die Olfaktometrie stellt eine kontrollierte Darbietung von mit Geruchsstoffen beladener Luft sowie eine Erfassung der dadurch beim Menschen auftretenden Sinnesempfindungen dar. Mit dem Olfaktometer wird eine Gasprobe (Geruchsstoffprobe) mit Neutralluft verdünnt und Testpersonen (Prüfer) als Riechprobe dargeboten. Ein Prüferkollektiv besteht aus vier Riechern sowie einem Versuchsleiter, der für die Bedienung des Olfaktometers während eines Messvorgangs zuständig ist. Zur Beurteilung der dargebotenen Verdünnung einer Geruchsstoffprobe wurden am Messtag vier eingewiesene geschulte Prüfer in einem Kollektiv eingesetzt. Vor jeder olfaktometrischen Untersuchung werden die Prüfer mit den Standardgeruchsstoffen n-butanol und Schwefelwasserstoff überprüft. Anforderungen an die Prüfer: - Numerus der Standardabweichung = 2,3 (für n-butanol und H 2 S) - Numerus des Mittelwertes aller berücksichtigten Schwellenschätzungen muss zwischen,2 µmol/mol und,8 µmol/mol (entsprechend 2 ppb und 8 ppb) liegen (gilt nur für n-butanol). Die Angaben zu den eingesetzten Prüfern für n-butanol sowie Schwefelwasserstoff sind in Anlage 3 angegeben. Bei dem Olfaktometer TO8 wird bauartbedingt zwischen den Verdünnungsstufen Neutralluft als Referenzluft angeboten. Zusätzlich zu diesen zyklisch auftretenden Nullproben (Referenzluft) werden den Prüfern 2 % zufällige Nullproben angeboten. Wenn mehr als 2 % der Antworten auf Nullproben bei einem Prüfer positiv beantwortet werden, so ist die Messung mit dem bereitstehenden Ersatzprüfer zu wiederholen.

20 Seite 2 zum Bericht Nr. LGS / Anzahl der Messreihen Tabelle 6 Messreihen Datum Kalibrierungsmessung mit n-butanol (Anzahl der Messblöcke) Kalibrierungsmessung mit Schwefelwasserstoff (Anzahl der Messblöcke) Geruchsstoffkonzentrationsmessungen (Anzahl der Messblöcke) Die Anzahl der Messblöcke entspricht der Anzahl der Proben. Je Probe wurden drei Messreihen durchgeführt Darbietungszeiten Die Darbietungszeit jeder Verdünnungsstufe je Durchgang beträgt am Olfaktometer 2,2 s Pausenzeiten des Probandenkollektivs Nach jeder Messreihe 1 Minute; nach jedem Messblock ca. 5 Minuten Ergebnisse der Geruchsemissionsmessungen In den nachfolgenden Tabellen sind die Ergebnisse der olfaktometrischen Messungen aufgeführt. Die Angabe der Geruchsstoffkonzentrationen erfolgt auf zwei signifikante Stellen gerundet. Wegen der Genauigkeit des Messverfahrens ist eine genauere Angabe der Geruchseinheiten nicht sinnvoll.

21 Seite 21 zum Bericht Nr. LGS /2 Die Abweichung der Einzelergebnisse vom Mittelwert wurde für jede Messung gemäß Anhang F der europäischen DIN EN [6] anhand des Parameters Z ermittelt. Def.: Z Z Z ITE ITE Z ITE = Individualschwelle eines Prüfers bei einer Einzelmessung Z ITE = geometrischer Mittelwert des Kollektivs für eine Messung Z muss folgende Bedingung erfüllen:,2 Z 5, Die Ergebnisse der olfaktometrischen Messungen werden als Geruchsstoffpegel in db (auf ganze db gerundet) bzw. als Geruchsstoffkonzentrationen in GE/m³ angegeben. Zur Beurteilung der Messgenauigkeit ist der 95 %-Vertrauensbereich für den Mittelwert aus der Anzahl der Einzelmessungen im Abgas jeder Anlage angegeben, welcher auf Basis der tagesaktuellen Wiederholpräzision der n-butanol-messwerte berechnet wurde. Tabelle 7 Geruchsstoffkonzentration in der Kühlerabluft der Presse 1 am Geruchsstoffkonzentration in der Kühlerabluft der Presse 1 am Einzelmessung Nr. Geruchsstoffpegel [db] Geruchsstoffkonzentration [GE/m 3 ] 1 36, , ,2 2.6 Angabe des 95 %-Vertrauensbereiches (bezogen auf den Mittelwert) mittlerer Geruchsstoffpegel untere Grenze Mittelwert* obere Grenze [db] [GE/m 3 ] [GE/m 3 ] [GE/m 3 ] 34,6 ± 1, * geometrischer Mittelwert der Einzelwerte

22 Seite 22 zum Bericht Nr. LGS /2 Tabelle 8 Geruchsstoffkonzentration in der Kühlerabluft der Presse 2 am Geruchsstoffkonzentration in der Kühlerabluft der Presse 2 am Einzelmessung Nr. Geruchsstoffpegel [db] Geruchsstoffkonzentration [GE/m 3 ] 1 33, , ,2 1.7 Angabe des 95 %-Vertrauensbereiches (bezogen auf den Mittelwert) mittlerer Geruchsstoffpegel untere Grenze Mittelwert* obere Grenze [db] [GE/m 3 ] [GE/m 3 ] [GE/m 3 ] 32,4 ± 1, * geometrischer Mittelwert der Einzelwerte Während der olfaktometrischen Messungen wurden repräsentative Schweinefuttermittelsorten mit üblicher Pressenleistung produziert. Die gemessenen Volumenströme sind in der Tabelle 9 angegeben. Die aktuell betriebene Hammermühle soll im Rahmen der Produktionsanhebung durch eine andere Mühle ersetzt werden. Da zu dieser zukünftigen Mühle noch keine Betriebsdaten vorliegen, wird für die Abluft der geplanten Mühle die Geruchsstoffkonzentrationen vergleichbarer Anlagen angesetzt. Beim Trocknen von Getreide entstehen nur geringe Geruchsemissionen. Für die Abluft aus dem Getreidetrockner wurde eine Geruchsstoffkonzentration von 1 GE/m 3 berücksichtigt. In der nachfolgenden Tabelle sind die in dieser Untersuchung berücksichtigten Geruchsstoffströme der Produktionsanlagen angegeben.

23 Seite 23 zum Bericht Nr. LGS /2 Tabelle 9 berücksichtigte Geruchsemissionen der Kühler der beiden Pressen, der Hammermühle und des Trockners Quelle Volumen- Geruchsstoff- Geruchsstoffstrom strom, feucht, konzentration 2 C Bezeichnung [m³/h] [GE/m³] [GE/s] [MGE/h] Kühler der Presse 1 9.6* ,3 Kühler der Presse * ,5 Hammermühle 6.** 5**** 833 3, Trockner 7.*** , * Messwert ** Annahmewert *** Betreiberangabe Die übrigen Abluftquellen sind den Geruchsquellen deutlich untergeordnet und werden daher nicht weiter betrachtet. 5.2 Staubemissionen Während der Produktionsprozesse im Mischfutterwerke der Friedrich Diekgerdes Landhandels GmbH treten staubbeladene Abluftströme auf, die über Schornsteine in die Atmosphäre abgeleitet werden. In der nachfolgenden Tabelle sind die vom Betreiber angegebenen Staubquellen des Mischfutterwerkes angegeben.

24 Seite 24 zum Bericht Nr. LGS /2 Tabelle 1 Staubquellen beim Mischfutterwerk Bezeichnung Volumenstrom [m 3 /h] Kühler der Presse * Kühler der Presse * Hammermühle 6. Trockner 7. Premixzellen 1.5 Annahmehalle 45. * Norm, feucht, C Des Weiteren sind diffuse Staubemissionen aus der Befüllung der Rohwarensilos zu erwarten. Der bisherige offene Getreideumschlag entfällt zukünftig Ermittlung der Staubemissionen Gerichtete Staubquellen Nach Betreiberangaben sind sämtliche Staubquellen mit Staubabscheideanlagen ausgerüstet werden. Gemäß der TA Luft [2] ist eine Staubkonzentration (Gesamtstaub) in der Abluft der Abscheideanlagen von maximal 2 mg/m 3 zulässig. Die Staubemissionen der gerichteten Staubquellen wurden auf der Grundlage dieser Staubkonzentrationen sowie der angegebenen Abluftvolumenströme berechnet und sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.

25 Seite 25 zum Bericht Nr. LGS /2 Tabelle 11 Staubemissionen (Massenströme) Bezeichnung Abluft- Volumen- Staubkon- Staubmassenstrom reinigung strom zentration [m 3 /h] [mg/m 3 ] [g/s] [kg/h] Kühler der Presse 1 Zyklon ,444,1598 Kühler der Presse 2 Zyklon ,491,1767 Hammermühle Filter 6. 2,333,12 Trockner Filter 7. 2,3889 1,4 Premixzellen Filter 1.5 2,83,3 Annahmehalle Filter 4. 2,2222, Diffuse Staubquellen Staubemissionen aus den Rohwarensilos 1 bis 3 (große Rundsilos) und 4 bis 6 (kleine Rundsilos) können beim Befüllen der Silos (Verdrängung der Siloluft aus dem Behälter) freigesetzt werden. Die Staubfracht aus dem Befüllen der Rohwarensilos errechnet sich aus der jährlichen Einlagerungsmenge von jeweils max. 7. t. Unter Berücksichtigung einer mittleren Dichte von,6 t/m 3 resultiert ein verdrängtes Luftvolumen von ca m 3 /a, welches während der Betriebszeit (7.176 Stunden/hr) emittiert wird. Während dieser Emissionszeit beträgt der theoretische stündliche Abluftvolumenstrom ca. 16 m 3 /h. Die Abluft entweicht über die Siloköpfe in die Umgebung. Da es sich um gereinigtes Getreide handelt, kann davon ausgegangen werden, dass die Staubkonzentration in den Abluftströmen der Silos maximal 2 mg/m³ beträgt. Die Staubmassenströme aus den Rohwarensilos 1 bis 3 und 4 bis 6 betragen somit jeweils 3,2 x 1-4 kg/h.

26 Seite 26 zum Bericht Nr. LGS / Korngrößenverteilung Bei der Ermittlung von Staubimmissionen werden für Schwebstaub und Staubniederschlag gemäß der TA Luft [2] die Korngrößenklassen 1 bis 4 unterschieden. Zu den PM 2,5-Anteilen an der PM 1-Fraktion unterschiedlicher Staubquellen liegen keine gesicherten Datengrundlagen vor. Um dennoch eine Aussage zur Verteilung der beiden Korngrößenfraktionen im Feinstaub vornehmen zu können, wurden Feinstaub-Messdaten verschiedener Luftschadstoff-Immissionsmessstationen ausgewertet. Der mittlere Anteil an PM 2,5 in der PM 1-Fraktion beträgt in der Umgebungsluft ca. 7 %. Da die kleineren Partikel der PM 2,5-Fraktion einer geringeren Sinkgeschwindigkeit unterliegen und daher anteilig weiter transportiert werden, kann davon ausgegangen werden, dass der PM 2,5-Anteil an den Staubquellen geringer ist, als er an den quellfernen Immissionsmessstationen gemessen wurde. Daher wurde für die Feinstaubemissionen aus den Rohwarensilos der PM 2,5- Anteil mit 5 % der PM 1-Staubemissionen berücksichtigt. Im Rahmen einer konservativen Betrachtung wurden die Staubemissionen aus den gerichteten Quellen mit Gewebefiltern (Hammermühle, Trockner, Premixzellen, Annahmehalle) auf Grund der Korngrößenverteilung komplett als Feinstaub berücksichtigt. Bei der über Zyklone gereinigten Abluft der Kühler der beiden Pressen wurde ein Anteil von 5 % des Gesamtstaubs als Feinstaub PM 1 berücksichtigt. Filteranlagen weisen für kleinere Partikelgrößen abnehmende Abscheidegrade auf, sodass im Sinne einer konservativen Betrachtung in dieser Untersuchung bei den Staubemissionen im Reingas nach den Entstaubungsanlagen ein PM 2,5-Anteil in der PM 1-Staubfraktion von 5 % berücksichtigt wurde.

27 Seite 27 zum Bericht Nr. LGS /2 5.3 Emissionszeiten Die Emissionszeiten aller emissionsrelevanten Quellen sind in der nachfolgenden Tabelle wiedergegeben. Tabelle 12 Emissionszeiten Bezeichnung Emissionszeit Kühler der Presse 1 Kühler der Presse 2 Hammermühle Trockner Premixzellen Annahmehalle Rohwarensilos montags : Uhr bis samstags 18: Uhr montags : Uhr bis samstags 18: Uhr montags : Uhr bis samstags 18: Uhr wenige Tage/Stunden in der Erntezeit (Juli/August und Oktober/November) an 4 Tagen pro Woche jeweils 1 Stunde montags : Uhr bis samstags 18: Uhr montags : Uhr bis samstags 18: Uhr [h/a] <

28 Seite 28 zum Bericht Nr. LGS /2 6.) Schornsteinhöhenberechnungen Es sollten Schornsteinhöhenberechnungen gemäß TA Luft [2] und GIRL [1] für alle gerichteten Quellen des Mischfutterwerkes der Friedrich Diekgerdes Landhandels GmbH durchgeführt werden. Gemäß Kapitel 2.5 des Merkblattes "Schornsteinhöhenberechnung" des Arbeitskreises "Fachgespräch Ausbreitungsberechnung" [7] und des Kapitels der TA Luft [2] sind mehrere etwa gleich hohe Schornsteine mit gleichartigen Emissionen zu Ersatzquellen zusammenzufassen. Dies gilt insbesondere, wenn der horizontale Abstand zwischen den einzelnen Schornsteinen nicht mehr als das 1,4-fache der Schornsteinhöhe beträgt. Bei dem Mischfutterwerk trifft dies zum einen auf die Schornsteine der beiden Kühler der Pressen, der Mühle und der Premix-Zellen und zum anderen auf die Schornsteine der Annahmehalle zu. In der Tabelle 13 sind alle bei den Schornsteinhöhenberechnungen zu berücksichtigenden Quellen aufgeführt. Tabelle 13 Emissionsquellen Quelle Nr. Bezeichnung zusammengefasst zu 1 Kühler der Presse 1 2 Kühler der Presse 2 3 Hammermühle Pressen/Mühle/Premix 4 Premix-Zellen 5 Annahmehalle (5 Schornsteine) Annahmehalle

29 Seite 29 zum Bericht Nr. LGS /2 Für alle in Tabelle 13 genannten Emissionsquellen sollen Schornsteinhöhenberechnungen gemäß der TA Luft [2] durchgeführt werden. Die Emissionsmassenströme an Luftschadstoffen werden für die verschiedenen Quellen über die gemäß Nr der TA Luft [2] allgemeine maximal zulässige Staubkonzentration von 2 mg/m³ und die quellenspezifischen Abgasvolumenströme berechnet. 6.1 Anforderungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) Gemäß der TA Luft [2] sind Abgase so abzuleiten, dass ein ungestörter Abtransport mit der freien Luftströmung ermöglicht wird. In der Regel ist eine Ableitung über einen Schornstein erforderlich, dessen Höhe nach Nr bis der TA Luft [2] zu bestimmen ist. "Der Schornstein soll mindestens eine Höhe von 1 m über der Flur und eine den Dachfirst um 3 m überragende Höhe haben. Bei einer Dachneigung von weniger als 2 ist die Höhe des Dachfirstes unter Zugrundelegen einer Neigung von 2 zu berechnen; die Schornsteinhöhe soll jedoch das 2-fache der Gebäudehöhe nicht übersteigen." In vielen Fällen kann wegen geringer Emissionsmassenströme das Nomogramm zur Ermittlung der Schornsteinhöhe nach Nr der TA Luft [2] nicht angewendet werden. Für diese Ableitungen ist im Hinblick auf die erforderlichen Ableitbedingungen eine ausreichende Verdünnung und ein ungestörter Abtransport der Abgase mit der freien Luftströmung sicherzustellen [7]. Hinweise auf die Mindestbedingungen sind in den in Nr der TA Luft [2] zitierten VDI-Richtlinien 3781, Blatt 4 [8] und 228 [9] enthalten. Von geringen Emissionsmassenströmen ist auszugehen, wenn der Q/S-Wert nicht größer als 1 kg/h ist [7].

30 Seite 3 zum Bericht Nr. LGS /2 6.2 Schornsteinhöhenberechnungen Stoffspezifische S-Werte und resultierende Q/S-Werte In der nachfolgenden Tabelle ist der S-Wert für Gesamtstaub gemäß der Tabelle 22 in Anhang 7 der TA Luft [2] angegeben. Tabelle 14 S-Wert Komponente S-Wert Gesamtstaub,8 Nachfolgend sind die - mit den anlagenbezogenen Emissionsmassenströmen - berechneten spezifischen Q/S-Werte für die Berechnungen der Schornsteinhöhen der Emissionsquellen angegeben. Generell ist zur Berechnung eines Massenstromes an Luftschadstoffen der Volumenstrom unter Normbedingung (273,15 K, 1.13 hpa) nach Abzug des Feuchtegehaltes (trocken) heranzuziehen. Die Volumenströme der beiden Kühler der Pressen wurden messtechnisch ermittelt. Da die Mühle im Zuge der Kapazitätserweiterung ausgetauscht werden soll, liegen hier noch keine Angaben vor. Es wird daher ein gerundeter Wert vergleichbarer Anlagen angesetzt. Tabelle 15 Q/S-Werte Quelle Volumenstrom Konzentration Massenstrom Q/S-Wert des Luftinhaltsstoffs [m³/h] [mg/m³] [kg/h] [kg/h] Gesamtstaub 1 Kühler der Presse ,16 2, <wird fortgesetzt>

31 Seite 31 zum Bericht Nr. LGS /2 Tabelle 15 Q/S-Werte <Fortsetzung> Quelle Volumenstrom Konzentration Massenstrom Q/S-Wert des Luftinhaltsstoffs [m³/h] [mg/m³] [kg/h] [kg/h] Gesamtstaub 2 Kühler der Presse ,18 2,2 3 Hammermühle 6. 2,12 1,5 4 Premix-Zellen 1.5 2,3,4 1-4 Pressen/Mühle/Premix 6,1 5 Annahmehalle 4. 2,8 1 Berechnungen der Schornsteinhöhen nach VDI-Richtlinien 3781, Blatt 4 und 228 Q/S-Werte, die nicht mehr als 1 betragen, sind gemäß der TA Luft [2] und dem Merkblatt Schornsteinhöhenberechnung [7] als gering anzusehen. Eine Anwendung des Nomogramms nach Nr der TA Luft [2] ist in diesen Fällen nicht möglich [7]. Für solche Ableitungen sind im Hinblick auf die erforderlichen Ableitbedingungen eine ausreichende Verdünnung und ein ungestörter Abtransport der Abgase mit der freien Luftströmung sicherzustellen. Hinweise auf die Mindestbedingungen sind in den in Nr der TA Luft [2] zitierten VDI- Richtlinien 3781, Blatt 4 [8] und 228 [9] enthalten. Dabei ist zwischen Anlagen mit einem Q/S- Verhältnis von 1 bis 1 sowie einem Verhältnis von weniger als 1 zu differenzieren. Für ein Q/S- Verhältnis kleiner als 1 wird dabei auf die VDI-Richtlinie 3781, Blatt 4 [8], für ein Q/S-Verhältnis von größer als 1 auf die Anforderungen der VDI-Richtlinie 228 [9] verwiesen.

32 Seite 32 zum Bericht Nr. LGS /2 Tabelle 16 Ableitungsbedingungen bei geringen Massenströmen VDI-Richtlinie 3781, Blatt 4 [8] VDI-Richtlinie 228 [9] Q/S 1 1 < Q/S < 1 Giebeldach - 3 m über First Flach- und Shed-Dach - 5 m über Dach Wohngebäude im 5 m-umkreis - 5 m über Firsthöhe Dachneigungswinkel 2 1, m über First - Dachneigungswinkel < 2 1,5 m über First - Die Schornsteinhöhe soll mindestens 1 m über Grund betragen. Dabei ist eine Austrittsgeschwindigkeit von mindestens 7 m/s senkrecht nach oben anzustreben. 6.3 Erforderliche Schornsteinhöhen Im Kapitel 5.4 der TA Luft [2] werden Anlagen, die nicht mehr als 3 Stunden/hr betrieben werden von der Einhaltung von Emissionsbegrenzungen ausgenommen. Der Trockner soll nicht mehr als 3 Stunden/hr betrieben werden. Daraus wird abgeleitet, dass für den Trockner keine Schornsteinhöhenberechnung erforderlich ist. Die Ableitung des Abluftstroms des Trockners soll jedoch nach Betreiberangaben von einer seitlichen Ableitung in 5 m Höhe auf eine gerichtete Ableitung in 15 m über Gelände verbessert werden. Die erforderlichen Schornsteinhöhen sind nachfolgend zusammengefasst.

33 Seite 33 zum Bericht Nr. LGS /2 Tabelle 17 Erforderliche Schornsteinhöhen Quelle Gebäudehöhe aktuelle Ableit- Bewertungs- resultierende Nr. Bezeichnung höhe über grundlage Ableithöhe über Grund TA Luft Nr. Grund 5.5.1, [m] [m] zzgl. [m] 1 2 Kühler der Presse 1 Kühler der Presse 2 21, 23, , 23, Hammermühle 21, 23, Premix-Zellen 21, 23, - - Pressen/Mühle/Premix 5 Annahmehalle 1, 12, VDI-Richtlinie 228 VDI-Richtlinie , 15, 8 Trockner , Es ist geplant, die Quellen der Kühler der Pressen 1 und 2 und der Hammermühle über einen mehrzügigen Sammelschornstein zentral im Bereich der Verladehalle in einer Ableithöhe von 37 m über Gelände abzuleiten. Dabei soll dauerhaft eine Abluftgeschwindigkeit von 1 m/s in den einzelnen Schornsteinzügen sichergestellt werden. Die geplanten Ableithöhen erfüllen die Anforderungen an die Ableitbedingungen der TA Luft [2] und sind nachfolgend zusammengefasst:

34 Seite 34 zum Bericht Nr. LGS /2 Tabelle 18 aktuelle und geplante Schornsteinhöhen Quelle Nr. Bezeichnung aktuelle Ableithöhe über Grund [m] geplante Ableithöhe über Grund [m] 1 Kühler der Presse 1 23, 37,* 2 Kühler der Presse 2 23, 37,* 3 Hammermühle 23, 37,* 4 Premix-Zellen 23, 26, 5 Annahmehalle 12, 15, 8 Trockner 5, 15, * zentrale Ableitung im Bereich der Verladehalle 6.4 Schornsteinhöhenberechnung nach GIRL Im Kapitel 2 der GIRL [1] wird ausgeführt, dass die Schornsteinmindesthöhe i. d. R. so zu bemessen ist, dass die Kenngröße der zu erwartenden Zusatzbelastung IZ auf keiner Beurteilungsfläche den Wert,6 überschreitet. Für die Schornsteinhöhenberechnung sind Beurteilungsflächen von i. d. R. 25 m x 25 m zu berücksichtigen. Die Beurteilungsfläche, in der sich die Emissionsquelle befindet, kann i. d. R. unberücksichtigt bleiben. Die Ermittlung der Schornsteinmindesthöhe nach GIRL [1] erfolgt iterativ mittels Ausbreitungsberechnung. Aus den Anforderungen der GIRL [1] resultieren keine höheren Schornsteinhöhen als gemäß den Anforderungen der TA Luft [2] bzw. VDI-Richtlinie 228 [8] (Tabelle 18) erforderlich (Kapitel 8.1).

35 Seite 35 zum Bericht Nr. LGS /2 7.) Ausbreitungsberechnung Die Berechnung der Geruchs- und Staubausbreitung wurde mit dem Modell Austal2 [1], die Berechnung der flächenbezogenen Häufigkeiten der Geruchsstunden mit dem Programm A2KArea (Programm Austal View, Version 8.6..TG, I) durchgeführt, bei welchem es sich um die programmtechnische Umsetzung des in der TA Luft [2] festgelegten Partikelmodells der VDI-Richtlinie 3945, Blatt 3 [11] handelt. Bei der Ermittlung von Staubimmissionen werden für Schwebstaub und Staubniederschlag gemäß der TA Luft [2] die Korngrößenklassen 1 bis 4 unterschieden. Gemäß den Vorgaben der TA Luft [2] wurde bei der Ermittlung der PM 1-Immissionen der Feinstaubanteil den Korngrößenklassen pm- 1 und pm-2 (2,5 bis 1 µm) zugeordnet. Dabei wurde der Korngrößenklasse pm-1 (< 2,5 µm) der Feinstaubanteil PM 2,5 zugeordnet. Die Emissionen der Korngrößenklasse pm-2 wurden aus der Differenz der PM 1-Emission und der PM 2,5-Emission berechnet. Entsprechend den Vorgaben des Ausbreitungsprogramms wurde für die Berechnung des Staubniederschlags (Deposition) die Klassenbezeichnung pm- u verwendet, da die Aufteilung auf die Korngrößenklassen 3 und 4 nicht bekannt ist. Die berücksichtigten Emissionen je Korngrößenklasse sind in der Anlage 5 angegeben. Das Modell Austal2 ermöglicht keine separate Berechnung und Darstellung der Feinstaubimmissionen PM 2,5. Um die Feinstaubimmissionen an PM 2,5 berechnen und darstellen zu können, wurden die PM 2,5-Emissionen dem Stoff xx-1 zugeordnet. Da die Immissionen für den Stoff xx-1 programmbedingt in der Einheit g/m³ berechnet werden, ist zu beachten, dass die Ergebnisse für den Stoff PM 2,5 ebenfalls in der Einheit g/m³ angegeben sind.

36 Seite 36 zum Bericht Nr. LGS /2 Bei der Berechnung wurden die folgenden Parameter verwendet: Rauhigkeitslänge z : Meteorologische Daten: Kantenlänge des A2KArea Rechengitters: Kantenlänge des Austal2 Rechengitters:,5 m meteorologische Zeitreihe 1) der Station Oldenburg (21) 5 m 4 m, 8 m, 16 m, 32 m, (geschachtelt), an die Immissionspunkte angepasst In der Anlage 4 sind Auszüge der Quell- und Eingabedatei der Ausbreitungsberechnung mit allen relevanten Quellparametern enthalten (Austal2.log). Statistische Unsicherheit Durch die Wahl einer ausreichenden Partikelzahl (Qualitätsstufe qs = 1, dies entspricht einer Partikelzahl von 4 s -1 ) bei der Ausbreitungsberechnung wurde sichergestellt, dass die modellbedingte statistische Unsicherheit des Berechnungsverfahrens, berechnet als statistische Streuung des berechneten Wertes, weniger als 3 % des Immissionswertes (siehe Kapitel 3) beträgt. Zum Nachweis wurden im Bereich der umliegenden Immissionspunkte Analysepunkte festgelegt, für die die statistische Unsicherheit in der Anlage 4 angegeben ist. Die für die Beurteilung relevante relative flächenbezogene Häufigkeit der Geruchsstunden in Prozent der hresstunden ist im Lageplan der Anlage 5 dargestellt. Geländemodell Das Beurteilungsgebiet ist eben. Die Verwendung eines digitalen Geländemodells ist aus gutachtlicher Sicht nicht erforderlich. 1) Eine meteorologische Zeitreihe ist durch Windgeschwindigkeit, Windrichtungssektor und Ausbreitungsklasse gekennzeichnet. Die meteorologische Zeitreihe gibt die Verteilung der stündlichen Ausbreitungssituationen im hres- und Tagesverlauf wieder.

37 Seite 37 zum Bericht Nr. LGS /2 Rauhigkeitslänge Die Bodenrauhigkeit des Geländes wird durch die mittlere Rauhigkeitslänge z beschrieben. Sie ist nach Tabelle 14 im Anhang 3 der TA Luft [2] aus den Landnutzungsklassen des CORINE-Katasters zu bestimmen. Die Rauhigkeitslänge wurde gemäß TA Luft [2] für ein kreisförmiges Gebiet um den Schornstein festgelegt, dessen Radius das 1-fache der Bauhöhe des Schornsteins beträgt. Die automatische Bestimmung der Rauhigkeitslänge über das im Rechenprogramm integrierte CORINE-Kataster ergab eine Rauhigkeitslänge z von,1 für die derzeitige Nutzung. Mittels Inaugenscheinnahme der Örtlichkeiten, Luftbildvergleich und unter Berücksichtigung der vorhandenen Nutzung wurden die tatsächlichen Rauhigkeiten (Gebäude, Bewuchs etc.) verifiziert. Abweichend von der automatischen Bestimmung der Rauhigkeitslänge über das Rechenprogramm wird eine Rauhigkeitslänge z von,5 bei der Ausbreitungsberechnung berücksichtigt. Meteorologische Daten Die Ausbreitungsberechnung wurde als Zeitreihenberechnung über ein hr durchgeführt. In Ziffer der TA Luft [2] ist festgelegt, dass die Berechnung auf der Basis einer repräsentativen hreszeitreihe durchzuführen ist. Für den Standort Hemmelte-Lastrup liegen keine meteorologischen Daten vor. Daher muss auf Daten einer Messstation zurückgegriffen werden, die hinsichtlich der meteorologischen Bedingungen vergleichbar ist. Die Messstation Oldenburg ist ca. 47 km vom Anlagenstandort entfernt. An beiden Standorten liegen keine topografischen Besonderheiten vor, die einen erheblichen Einfluss sowohl auf die Windrichtung infolge Ablenkung oder Kanalisierung als auch auf die Windgeschwindigkeit durch Effekte der Windabschattung oder Düsenwirkung haben könnten. Somit sind die meteorologischen Daten der Messstation Oldenburg für den Standort Hemmelte-Lastrup anwendbar. Es liegt zudem eine qualifizierte Prüfungen der Übertragbarkeit einer Ausbreitungszeitreihe (QPR) für die Standort Garrel vor, der 19 km nördlich von Hemmelte-Lastrup liegt. Die QPR kommt ebenfalls zu dem Schluss, dass die meteorologischen Daten der Station Oldenburg repräsentativ für den Standort Garrel sind. Da keine relevanten topografischen Einflüsse zwischen Garrel und Hemmelte-Lastrup vorhanden sind, ist davon auszugehen, dass die meteorologischen Daten der Messstation Oldenburg für den Standort Hemmelte- Lastrup anwendbar sind.

38 Seite 38 zum Bericht Nr. LGS /2 Für die Station Oldenburg wurde durch den Deutschen Wetterdienst aus einer mehrjährigen Reihe (Bezugszeitraum ) ein "für Ausbreitungszwecke repräsentatives hr" ermittelt. Bei der Prüfung wird das hr ausgewählt, das in der Windrichtungsverteilung der langjährigen Bezugsperiode am nächsten liegt. Dabei werden sowohl primäre als auch sekundäre Maxima der Windrichtung verglichen. Alle weiteren Windrichtungen werden in der Reihenfolge ihrer Häufigkeiten mit abnehmender Gewichtung ebenso verglichen und bewertet. Anschließend werden die jährlichen mittleren Windgeschwindigkeiten auf ihre Ähnlichkeit im Einzeljahr mit der langjährigen Bezugsperiode verglichen. Das hr mit der niedrigsten Abweichung wird als repräsentatives hr ermittelt. Aus den Messdaten der Station Oldenburg wurde durch den Deutschen Wetterdienst aus der oben genannten Bezugsperiode nach den aufgeführten Kriterien das hr 21 als repräsentativ ermittelt. Eine grafische Darstellung der Häufigkeitsverteilung der Windrichtungen ist in Anlage 4 dargestellt. Quellparameter Die geplanten Schornsteinhöhen der Quellen des Mischfutterwerks entsprechen den Vorgaben der des Kapitels 5.5 der TA Luft [2]. Damit ist ein ungestörter Abtransport der Abluftströme mit der freien Luftströmung gewährleistet. Die Ausbreitungsberechnung wurde daher unter Berücksichtigung der Abgasfahnenüberhöhung durchgeführt. Für den Schornstein des Trockners wurde keine Abgasfahnenüberhöhung berücksichtigt. Die Abluftquellen der Silos wurden als Flächenquellen ohne Berücksichtigung der Abluftfahnenüberhöhung modelliert. Zur Berücksichtigung der Gebäudeeinflüsse auf die Ausbreitung der Emissionen wurde die Gebäudeumströmung mit dem Windfeldmodell TALdia berechnet. Die Lage und Höhe der berücksichtigten Gebäude sind in der Anlage 4 grafisch dargestellt. Geruchsstoffauswertung Die Beurteilungsflächen der Geruchsstoffauswertung (A2KArea Rechengitter) wurden auf eine Kantenlänge von 5 m reduziert, um eine homogenere Belastung auf Teilen der Beurteilungsflächen im Sinne der GIRL [1], Kapitel zu erzielen.

39 Seite 39 zum Bericht Nr. LGS /2 Deposition Bei der Berechnung der Staubimmissionen wurden die Depositionsgeschwindigkeiten gemäß dem Anhang 3 der TA Luft [2] verwendet. Im Rahmen der geruchstechnischen Untersuchung wurde keine Deposition berücksichtigt.

40 Seite 4 zum Bericht Nr. LGS /2 8.) Beurteilung der Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen 8.1 Geruchsimmissionen Aus den ermittelten Emissionen des Mischfutterwerkes wurde mit Hilfe der Ausbreitungsberechnung die Zusatzbelastung an Geruchsimmissionen ermittelt und in der Anlage 5 dargestellt. Im Bereich der Immissionspunkte wird die Kenngröße für die irrelevante Zusatzbelastung von,2 - entsprechend einer relativen flächenbezogenen Häufigkeit der Geruchsstunden von 2 % der hresstunden - eingehalten. Eine Ermittlung der Gesamtbelastung an Geruchsimmissionen unter Berücksichtigung der Vorbelastung an Geruchsimmissionen ist somit nicht erforderlich. Durch die Einhaltung des Irrelevanzkriteriums nach GIRL [1] ist gleichzeitig sichergestellt, dass die Ableitbedingungen die Anforderungen der Kapitel 2 der GIRL [1] (Kenngröße IZ,6) erfüllen. Auf eine Darstellung mit Beurteilungsflächen von 25 m x 25 m wird daher verzichtet. Aus geruchstechnischer Sicht sind somit keine unzulässigen Beeinträchtigungen der Nachbarschaft durch die beantragte Erweiterung des Mischfutterwerkes der Friedrich Diekgerdes Landhandels GmbH zu erwarten, wenn die Ableitbedingungen nach Kapitel 6.3 hergestellt werden.

41 Seite 41 zum Bericht Nr. LGS /2 8.2 Staubimmissionen Mit Hilfe der Ausbreitungsberechnung wurde die Zusatzbelastung an Staubimmissionen (Feinstaub PM 1 und PM 2,5) sowie die Zusatzbelastung an Staubniederschlag (Deposition) für den geplanten Zustand berechnet und in der Anlage 6 dargestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass die ermittelten Zusatzbelastungen an Feinstaub PM 1 und PM 2,5 am Analysepunkt ANP 2 geringfügig oberhalb der als nicht relevant zu betrachtenden Zusatzbelastung an Staubkonzentration an Feinstaub PM 1 von 1,2 µg/m³ bzw. von,8 µg/m³ liegen. Anden übrigen Immissionspunkten wird die als nicht relevant zu betrachtenden Zusatzbelastung an Staubkonzentration an Feinstaub PM 1 von 1,2 µg/m³ eingehalten. Die Zusatzbelastung an Staubniederschlag liegt unterhalb der als irrelevant zu betrachtenden Zusatzbelastung von,15 g/(m² d), sodass eine Ermittlung der Gesamtbelastung an Staubimmissionen nicht erforderlich ist. Somit ist für die Feinstaubfraktionen PM 1 und PM 2,5 am Analysepunkt 2 (ANP 2) die Vorbelastung an Staubimmissionen bei der Ermittlung der Gesamtbelastung an Staubimmissionen zu berücksichtigen Ermittlung der Gesamtbelastung an Feinstaubimmissionen PM 1 und PM 2,5 Die Immissionswerte beziehen sich grundsätzlich auf die Gesamtbelastung am Immissionsort. Die Gesamtbelastung setzt sich aus der Vorbelastung natürlicher und urbaner Herkunft und aus der Zusatzbelastung, hervorgerufen durch den zu beurteilenden Emissionen verursachenden Prozess, zusammen. Da die Zusatzbelastung an Feinstaubimmissionen im Nahbereich des Betriebes die irrelevante Zusatzbelastung zum Teil überschreitet, wird zur Beurteilung der Immissionssituation in diesem Nahbereich die Gesamtbelastung ermittelt. Zu der Einhaltung der Immissionswerte ist in der TA Luft [2] weiter ausgeführt:

42 Seite 42 zum Bericht Nr. LGS /2 Immissions-hreswert (IJG) Der für den jeweiligen Schadstoff angegebene Immissions-hreswert ist eingehalten, wenn - die Summe aus Vorbelastung (IJV) und Zusatzbelastung (IJZ) an den jeweiligen Analysepunkten kleiner oder gleich dem Immissions-hreswert ist (IJV + IJZ IJG). Immissions-Tageswert (ITG) a) Der Immissions-Tageswert ist auf jeden Fall eingehalten, wenn - die Kenngröße für die Vorbelastung IJV nicht höher ist als 9 % des Immissions-hreswertes, - die Kenngröße ITV die zulässige Überschreitungshäufigkeit des Immissions-Tageswertes zu maximal 8 % erreicht und - sämtliche für alle Aufpunkte berechneten Tageswerte ITZ nicht größer sind als es der Differenz zwischen dem Immissions-Tageswert (Konzentration) und dem Immissions-hreswert entspricht. b) Im Übrigen ist der Immissions-Tageswert eingehalten, wenn - die Gesamtbelastung - ermittelt durch die Addition der Zusatzbelastung für das hr zu den Vorbelastungskonzentrationswerten für den Tag - an den jeweiligen Analysepunkten kleiner oder gleich dem Immissionskonzentrationswert für 24 Stunden ist oder eine Auswertung ergibt, dass die zulässige Überschreitungshäufigkeit eingehalten ist, es sei denn, dass durch besondere Umstände des Einzelfalls, z. B. selten auftretende hohe Emissionen, eine abweichende Beurteilung geboten ist. Aus diesen Festlegungen der TA Luft [2] resultieren die nachfolgenden Anforderungen:

43 Seite 43 zum Bericht Nr. LGS /2 Tabelle 19 Immissionswerte und Kriterien der TA Luft [2] für die Einhaltung der Immissionswerte Immissionswerte Feinstaub PM 1 Feinstaub PM 2,5 IJG 4 µg/m³ 25 µg/m³ IJV 36 µg/m³ - ITV 28 (Überschreitung von 5 µg/m³) - ITZ 1 µg/m³ - I = Immission, J = hreswert, T = Tageswert, G = Gesamtbelastung, V = Vorbelastung, Z = Zusatzbelastung Vorbelastung an Feinstaubimmissionen PM 1 und PM 2,5 Die Vorbelastung an Staubimmissionen am Standort in Hemmelte wird zum einen durch die regionale Hintergrundbelastung natürlicher und urbaner Herkunft bestimmt, die in dieser Untersuchung anhand der vom Lufthygienischen Überwachungssystem Niedersachsen (LÜN) ermittelten Messwerte für das hr 214 und 215 für den Standort Bösel (Industriestation Südoldenburg) berücksichtigt wird. Da Schwebstäube auch über lange Wege transportiert werden, stellen diese Messwerte die beste Basis zur Beurteilung der Vorbelastung dar. In der nachfolgenden Tabelle sind zusammenfassend die hresmittelwerte an Staubimmissionen (Feinstaub PM 1 und PM 2,5) und die Überschreitungshäufigkeiten der Tageswerte angegeben, die an der Messstation Bösel gemessen wurden (Anlage 7). Tabelle 2 Vorbelastungswerte Feinstaub PM 1 Messzeitraum PM 1 PM 2,5 Messstationen JMW Anzahl der Über- JMW [µg/m³] schreitungen der Ta- [µg/m³] geswerte* 214 Bösel/Südoldenburg Bösel/Südoldenburg * 5 µg/m 3 ; JMW: Immissions-hresmittelwert

44 Seite 44 zum Bericht Nr. LGS / Zusatzbelastung an Feinstaubimmissionen PM 1 und PM 2,5 In der nachfolgenden Tabelle ist die Zusatzbelastung an Feinstaubimmissionen PM 1 und PM 2,5 am Analysepunkt 2 angegeben (siehe Anlage 4.7). Tabelle 21 Zusatzbelastung an Feinstaubimmissionen PM 1 und PM 2,5 Zusatzbelastung an Feinstaubimmissionen ANP 2 PM 1 PM 2,5 JMW = IJZ [µg/m³] 1,7 8,6 ITZ [µg/m³] 54,6 - JMW: Immissions-hresmittelwert in µg/m³ (PM 1) bzw. g/m³ (PM 2,5); ITZ: Immissions-Tageswert in µg/m³ = T in Anlage Gesamtbelastung an Feinstaubimmissionen PM 1 Zur Bewertung der berechneten Staubimmissionen im Bereich des Analysepunkt 2 sind in der nachfolgenden Tabelle die Vor- und Gesamtbelastung an Feinstaubimmissionen aufgeführt und den Anforderungen der TA Luft [2] gegenübergestellt. Als Vorbelastung wurde der Mittelwert der angegebenen hresmittelwerte von (für Feinstaub PM 1: 23 µg/m³ und für Feinstaub PM 2,5: 14 µg/m³) berücksichtigt. Tabelle 22 Immissionswerte (Gesamtbelastung) Schadstoffkomponente Anforderung Immissionssituation IJV 36 µg/m³ 23 Feinstaub PM 1 IJZ µg/m³ 1 IJG 4 µg/m³ 25 (23 + 2) Feinstaub PM 2,5 IJG 25 µg/m³ 23 (14 + 9) I = Immission, J = hreswert, G = Gesamtbelastung, V = Vorbelastung

45 Seite 45 zum Bericht Nr. LGS /2 Aus der vorstehenden Tabelle ist zu ersehen, dass die zulässige Gesamtbelastung an Feinstaubimmissionen PM 1 und PM 2,5 im Bereich des Analysepunktes ANP 2 sicher eingehalten wird. Im Bereich des Analysepunktes sind keine detaillierten Angaben zur Anzahl der Tage mit Überschreitungen des Tageswertes von 5 µg/m³ für Feinstaub PM 1 verfügbar, da hier immer eine zeitliche Korrelation aus Vorbelastung und Zusatzbelastung hergestellt werden muss. Dies ist bei diskontinuierlichen Staubemissionen, wie im vorliegenden Fall nicht möglich. Aus diesem Grund können die weiteren Prüfkriterien zur Einhaltung der Gesamtbelastung nicht abschließend bewertet werden und es ist eine zusätzliche Betrachtung der Tagesmittelwerte (Kapitel 8.2.5) erforderlich. Korrelationsbetrachtungen auf der Basis langjähriger Messungen [12; 13] haben ergeben, dass die Einhaltung der zulässigen Überschreitungshäufigkeit des Tagesmittelwertes von 5 µg/m³ für Feinstaub PM 1 anhand des hresmittelwertes für die Gesamtbelastung abgeschätzt werden kann. Im Allgemeinen kann demnach [12; 13] davon ausgegangen werden, dass dieser Wert eingehalten wird, wenn der hresmittelwert nicht mehr als 27-3 µg/m³ beträgt. Für den Bereich um den am stärksten beaufschlagten Analysepunkt ANP 2 wurde in dieser Untersuchung ein hresmittelwert von 25 µg/m³ ermittelt. Im Umfeld der Anlage befindet sich ein weiterer örtlicher Staubemittent (Landhandel der Friedrich Diekgerdes Landhandels GmbH). Nach Betreiberangaben findet dort der Umschlag von Saatgut, Pflanzenschutzmittel und Düngemitteln statt. Saatgut und Pflanzenschutzmitteln werden ausschließlich verpackt umgeschlagen, sodass keine Staubeimissionen auftreten. In geringem Umfang findet der offene Umschlag von Düngemitteln statt. Dabei werden die Düngemittel lose in eine Annahmegosse abgekippt und mit einer Bandanlage in Boxen innerhalb der Halle eingelagert. Die Auslagerung der Düngemittel findet über Radlader statt, die die Düngemittel in der Halle aufnehmen und auf landwirtschaftliche Fahrzeuge verladen. Es werden ca. 2. t Düngemittel pro hr umgeschlagen, wobei ein Anteil von 1-15 % in dem Düngemischer gemischt wird.

46 Seite 46 zum Bericht Nr. LGS /2 Die regionale Zusatzbelastung durch den benachbarten Landhandel wird wegen der nur geringen Umschlagmengen offener Düngemittel als wenig relevant eingeschätzt. Eine durch diese Anlage hervorgerufene Zusatzbelastung von mehr als 2-5 µg/m³ im hresmittel, woraus insgesamt ein hresmittelwert von größer 27-3 µg/m³ am ANP 2 resultieren könnte, ist nicht zu erwarten. Aus staubtechnischer Sicht sind somit keine unzulässigen Beeinträchtigungen der Nachbarschaft durch die beantragte Erweiterung des Mischfutterwerkes der Friedrich Diekgerdes Landhandels GmbH zu erwarten, wenn die Ableitbedingungen nach Kapitel 6.3 hergestellt werden.

47 Seite 47 zum Bericht Nr. LGS /2 9.) Beurteilung der Maßnahmen nach dem Stand der Technik Staub Der Stand der Technik bei Mischfutterwerken ist, dass Staubabscheideeinrichtungen installiert werden, die die Anforderungen der TA Luft [2] an die Massenkonzentration von 2 mg/m 3 einhalten. Die gerichteten Staubquellen des Betriebes der Friedrich Diekgerdes Landhandels GmbH sind mit Staubabscheideanlagen ausgerüstet, die die o. g. Anforderung erfüllen. Somit gilt der Stand der Staubminderungstechnik als eingehalten. Geruch Der Stand der Geruchsminderungstechnik ist bei Mischfutterwerken nicht definiert. Abluftreinigungsanlagen erreichen bei Mischfutterwerken Geruchsminderungsgrade in der Größenordnung von 5 %. Eine Geruchsminderung von ca. 5 % bedeutet jedoch - je nach Intensitätsverlauf - ggf. nicht mal eine Verringerung der Geruchsintensitätsstufe. Dies bedeutet, dass - mit und ohne Minderung - die Gerüche vom Menschen als Beurteiler als gleich intensiv empfunden werden. Somit würde - auch unter Berücksichtigung des hohen finanziellen und energetischen Aufwands durch die Installation von Abluftreinigungsanlagen - keine relevante wirkungsbezogene Minderung für die Nachbarschaft hervorgerufen werden können. Bei der zentralen Ableitung der relevanten Geruchsemissionen in großer Ableithöhe (37 m über Gelände) wird eine wirkungsbezogene Minderung der Geruchsimmissionen für die Nachbarschaft erreicht. Die Ableitung der Abluft der relevanten Geruchsquellen (Pressenkühler und Mühle) über Schornsteine, deren Ableithöhen höher sind als entsprechend den Vorgaben der TA Luft [2] und der GIRL [1], geht somit über den Stand der Geruchsminderungstechnik hinaus.

48 Seite 48 zum Bericht Nr. LGS /2 1.) Literatur [1] Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) Verwaltungsvorschrift zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen; Gem. RdErl. d. MU, d. MS, d. ML u. d. MW vom [2] TA Luft Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft) vom [3] 39. BImSchV Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen vom ; Deutscher Bundestag [4] VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13 Umweltmeteorologie, Qualitätssicherung in der Immissionsprognose; Verein Deutscher Ingenieure, Düsseldorf, nuar 21 [5] VDI-Richtlinie 388 Olfaktometrie, Statische Probenahme, Düsseldorf, Verein Deutscher Ingenieure, Oktober 211 [6] DIN EN Bestimmung der Geruchsstoffkonzentration mit dynamischer Olfaktometrie; Deutsche Fassung EN 13725: Juli 23 [7] Merkblatt Schornsteinhöhenberechnung Fachgespräch Ausbreitungsberechnung; herausgegeben vom HLUG, [8] VDI-Richtlinie 3781, Blatt 4 Ausbreitung luftfremder Stoffe in der Atmosphäre, Bestimmung der Schornsteinhöhe für kleinere Feuerungsanlagen; Verein Deutscher Ingenieure, November 198

49 Seite 49 zum Bericht Nr. LGS /2 [9] VDI-Richtlinie 228 "Ableitbedingungen für organische Lösemittel"; Düsseldorf, Verein Deutscher Ingenieure, August 25 [1] Austal2 Version WI-x Ingenieurbüro nicke GbR, Dunum [11] VDI-Richtlinie 3945, Blatt 3 Umweltmeteorologie - Atmosphärische Ausbreitungsmodelle - Partikelmodell; Düsseldorf, Verein Deutscher Ingenieure, September 2 [12] Rabl. P. 23 Ermittlung der Vorbelastung bei der Anwendung der TA Luft, Bayrisches Landesamt für Umweltschutz, Veranstaltung "TA Luft 22 - Ausbreitungsrechnung, Allgemeine Anforderungen"; Augsburg 23 [13] IVU Umwelt GmbH, Freiburg Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Forschungsbericht Nr UBA-FB Maßnahmen zur Reduzierung von Schwebstaub und Stickstoffdioxid, Dessau Juni 27

50 Seite 5 zum Bericht Nr. LGS /2 11.) Anlagen Anlage 1: Übersichtslageplan, Maßstab ca. 1 : 1. Anlage 2: Ergebnisprotokolle der olfaktometrisch ermittelten Geruchsstoffkonzentrationen Anlage 3: Angaben zur Labor- und Prüfereignung mit den Referenzgasen Anlage 4: Lageplan mit Kennzeichnung der Quellen Quellen-Parameter Emissionen Variable Emissionen Windrichtungs- und -geschwindigkeitsverteilung Auszüge der Quell- und Eingabedatei der Ausbreitungsberechnung mit allen relevanten Quellparametern (austal.log) Auswertung Analyse-Punkte Anlage 5: Zusatzbelastung an Geruchsimmissionen - angegeben als relative flächenbezogene Häufigkeiten der Geruchsstunden in Prozent der hresstunden, Maßstab ca. 1 : 1. Anlage 6: Lagepläne mit Darstellung der Zusatzbelastung an Staubkonzentration (PM 1 und PM 2,5) und Staubniederschlag, hervorgerufen durch das Mischfutterwerk, Maßstab ca. 1 : 1. Anlage 7: Auszüge aus den hresberichten der Luftqualitätsüberwachung in Niedersachsen der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe - ZUS LLG des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim - LÜN-hresbericht LÜN-hresbericht 215

51 Seite 51 zum Bericht Nr. LGS /2 Anlage 8: Prüfliste für die Immissionsprognose gemäß VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13 [4]

52 Anlage 1: Übersichtslageplan, Maßstab ca. 1 : 1.

53 PROJEKT-TITEL: Friedrich Diekgerdes Landhandel GmbH, Hemmelte Firmenname: Übersichtslageplan ZECH Ingenieurgesellschaft mbh Bearbeiter: AH MAßSTAB: 1:1.,3 km DATUM: PROJEKT-NR.: LGS AUSTAL View - Lakes Environmental Software & ArguSoft C:\Projekte\Diekgerdes_LGS7687\Diekgerdes_IZ6_37m\Diekgerdes_IZ6_37m.aus

54 Anlage 2: Ergebnisprotokolle der olfaktometrisch ermittelten Geruchsstoffkonzentrationen

55 TO8 by Odournet GmbH Geruchsstoffkonzentration - /Nein Software by SPS Productions Version: Messprotokoll nach DIN EN 13725:23 (D) und AS Labor Zech Ingenieursgesellschaft mbh Hessenweg Lingen Prüfprobe P1-1_Start_1-42 Projekt Name LG7687 Versuchsleiter 94 Probenahme Zeit :12: Ort Hemmelte Vorverdünnung 2 Messung Ort Lingen Messzeitraum :23: :28:11 Riechraumtemperatur 23 Olfaktometer TO8 Letzte Kalibrierung Vorverdünnung 1 Darbietungsverfahren Limit Darbietungszeit 2,2s Abfragemodus / Nein Durchgänge / verworfene 3 / Messergebnis Z ite,pan 2187 c od 2187 GE E /m 3 (33,4 db) (*1) Inkl. Vorverd. (gesamt 2) 4375 GE E /m 3 (36,4 db) Prüfer Durchg. 1 Z Durchg. 2 Z Durchg. 3 Z , , , , , , , , , , , ,3 Prüfer Ref.-Fehler Null.-Fehler/-Anzahl 7 / 7 35 / 7 59 / / 7 (*1) Angabe in GEE/m³ nur gültig, wenn die Rückführung auf die Europäische Referenzgeruchsmasse (EROM) nachgewiesen ist. 1 / 2

56 TO8 by Odournet GmbH Labor Geruchsstoffkonzentration - /Nein Zech Ingenieursgesellschaft mbh Hessenweg Lingen Software by SPS Productions Version: Prüfprobe P1-1_Start_1-42 Projekt Name LG7687 Versuchsleiter 94 Matrix: Panel 1 Durchgang :23:5 Stufen Matrix: Panel 1 Durchgang :25:47 Stufen Matrix: Panel 1 Durchgang :28:11 Stufen / 2

57 TO8 by Odournet GmbH Geruchsstoffkonzentration - /Nein Software by SPS Productions Version: Messprotokoll nach DIN EN 13725:23 (D) und AS Labor Zech Ingenieursgesellschaft mbh Hessenweg Lingen Prüfprobe P1-2_Start_11-14 Projekt Name LG7687 Versuchsleiter 94 Probenahme Zeit :44: Ort Hemmelte Vorverdünnung 2 Messung Ort Lingen Messzeitraum :32: :4:49 Riechraumtemperatur 23 Olfaktometer TO8 Letzte Kalibrierung Vorverdünnung 1 Darbietungsverfahren Limit Darbietungszeit 2,2s Abfragemodus / Nein Durchgänge / verworfene 3 / Messergebnis Z ite,pan 16 c od 16 GE E /m 3 (3,3 db) (*1) Inkl. Vorverd. (gesamt 2) 2119 GE E /m 3 (33,3 db) Prüfer Durchg. 1 Z Durchg. 2 Z Durchg. 3 Z , , , , , , , , , , , ,4 Prüfer Ref.-Fehler Null.-Fehler/-Anzahl 7 / 6 35 / 6 59 / 6 38 / 6 (*1) Angabe in GEE/m³ nur gültig, wenn die Rückführung auf die Europäische Referenzgeruchsmasse (EROM) nachgewiesen ist. 1 / 2

58 TO8 by Odournet GmbH Labor Geruchsstoffkonzentration - /Nein Zech Ingenieursgesellschaft mbh Hessenweg Lingen Software by SPS Productions Version: Prüfprobe P1-2_Start_11-14 Projekt Name LG7687 Versuchsleiter 94 Matrix: Panel 1 Durchgang :32:49 Stufen Matrix: Panel 1 Durchgang :36:12 Stufen Matrix: Panel 1 Durchgang :4:49 Stufen / 2

59 TO8 by Odournet GmbH Geruchsstoffkonzentration - /Nein Software by SPS Productions Version: Messprotokoll nach DIN EN 13725:23 (D) und AS Labor Zech Ingenieursgesellschaft mbh Hessenweg Lingen Prüfprobe P1-3_Start_11-46 Projekt Name LG7687 Versuchsleiter 94 Probenahme Zeit :16: Ort Hemmelte Vorverdünnung 2 Messung Ort Lingen Messzeitraum :47: :51:57 Riechraumtemperatur 23 Olfaktometer TO8 Letzte Kalibrierung Vorverdünnung 1 Darbietungsverfahren Limit Darbietungszeit 2,2s Abfragemodus / Nein Durchgänge / verworfene 3 / Messergebnis Z ite,pan 1323 c od 1323 GE E /m 3 (31,2 db) (*1) Inkl. Vorverd. (gesamt 2) 2646 GE E /m 3 (34,2 db) Prüfer Durchg. 1 Z Durchg. 2 Z Durchg. 3 Z , , , , , , , , , , , ,8 Prüfer Ref.-Fehler Null.-Fehler/-Anzahl 7 / 6 35 / 6 59 / 6 38 / 6 (*1) Angabe in GEE/m³ nur gültig, wenn die Rückführung auf die Europäische Referenzgeruchsmasse (EROM) nachgewiesen ist. 1 / 2

60 TO8 by Odournet GmbH Labor Geruchsstoffkonzentration - /Nein Zech Ingenieursgesellschaft mbh Hessenweg Lingen Software by SPS Productions Version: Prüfprobe P1-3_Start_11-46 Projekt Name LG7687 Versuchsleiter 94 Matrix: Panel 1 Durchgang :47:33 Stufen Matrix: Panel 1 Durchgang :49:51 Stufen Matrix: Panel 1 Durchgang :51:57 Stufen / 2

61 TO8 by Odournet GmbH Geruchsstoffkonzentration - /Nein Software by SPS Productions Version: Messprotokoll nach DIN EN 13725:23 (D) und AS Labor Zech Ingenieursgesellschaft mbh Hessenweg Lingen Prüfprobe P2-1_Start-1-37 Projekt Name LG7687 Versuchsleiter 94 Probenahme Zeit :7: Ort Hemmelte Vorverdünnung 2,4 Messung Ort Lingen Messzeitraum :56: :1:26 Riechraumtemperatur 24 Olfaktometer TO8 Letzte Kalibrierung Vorverdünnung 1 Darbietungsverfahren Limit Darbietungszeit 2,2s Abfragemodus / Nein Durchgänge / verworfene 3 / Messergebnis Z ite,pan 831 c od 831 GE E /m 3 (29,2 db) (*1) Inkl. Vorverd. (gesamt 2,4) 1995 GE E /m 3 (33, db) Prüfer Durchg. 1 Z Durchg. 2 Z Durchg. 3 Z , , , , , , , , , , , ,8 Prüfer Ref.-Fehler Null.-Fehler/-Anzahl 7 / 6 35 / 6 59 / 6 38 / 6 (*1) Angabe in GEE/m³ nur gültig, wenn die Rückführung auf die Europäische Referenzgeruchsmasse (EROM) nachgewiesen ist. 1 / 2

62 TO8 by Odournet GmbH Labor Geruchsstoffkonzentration - /Nein Zech Ingenieursgesellschaft mbh Hessenweg Lingen Software by SPS Productions Version: Prüfprobe P2-1_Start-1-37 Projekt Name LG7687 Versuchsleiter 94 Matrix: Panel 1 Durchgang :56:2 Stufen Matrix: Panel 1 Durchgang :58:5 Stufen , Matrix: Panel 1 Durchgang :1:26 Stufen / 2

63 TO8 by Odournet GmbH Geruchsstoffkonzentration - /Nein Software by SPS Productions Version: Messprotokoll nach DIN EN 13725:23 (D) und AS Labor Zech Ingenieursgesellschaft mbh Hessenweg Lingen Prüfprobe p2-2_start_11-1 Projekt Name LG7687 Versuchsleiter 94 Probenahme Zeit :45: Ort Hemmelte Vorverdünnung 2,5 Messung Ort Lingen Messzeitraum :8: :12:56 Riechraumtemperatur 24 Olfaktometer TO8 Letzte Kalibrierung Vorverdünnung 1 Darbietungsverfahren Limit Darbietungszeit 2,2s Abfragemodus / Nein Durchgänge / verworfene 3 / Messergebnis Z ite,pan 617 c od 617 GE E /m 3 (27,9 db) (*1) Inkl. Vorverd. (gesamt 2,5) 1543 GE E /m 3 (31,9 db) Prüfer Durchg. 1 Z Durchg. 2 Z Durchg. 3 Z , , , , , , , , , , , ,2 Prüfer Ref.-Fehler Null.-Fehler/-Anzahl 7 / 6 35 / 6 59 / 6 38 / 6 (*1) Angabe in GEE/m³ nur gültig, wenn die Rückführung auf die Europäische Referenzgeruchsmasse (EROM) nachgewiesen ist. 1 / 2

64 TO8 by Odournet GmbH Labor Geruchsstoffkonzentration - /Nein Zech Ingenieursgesellschaft mbh Hessenweg Lingen Software by SPS Productions Version: Prüfprobe p2-2_start_11-1 Projekt Name LG7687 Versuchsleiter 94 Matrix: Panel 1 Durchgang :8:5 Stufen Matrix: Panel 1 Durchgang :1:32 Stufen Matrix: Panel 1 Durchgang :12:56 Stufen / 2

65 TO8 by Odournet GmbH Geruchsstoffkonzentration - /Nein Software by SPS Productions Version: Messprotokoll nach DIN EN 13725:23 (D) und AS Labor Zech Ingenieursgesellschaft mbh Hessenweg Lingen Prüfprobe P2-3_Start_11-47 Projekt Name LG7687 Versuchsleiter 94 Probenahme Zeit :17: Ort Hemmelte Vorverdünnung 2,4 Messung Ort Lingen Messzeitraum :17: :22:8 Riechraumtemperatur 24 Olfaktometer TO8 Letzte Kalibrierung Vorverdünnung 1 Darbietungsverfahren Limit Darbietungszeit 2,2s Abfragemodus / Nein Durchgänge / verworfene 3 / Messergebnis Z ite,pan 695 c od 695 GE E /m 3 (28,4 db) (*1) Inkl. Vorverd. (gesamt 2,4) 1669 GE E /m 3 (32,2 db) Prüfer Durchg. 1 Z Durchg. 2 Z Durchg. 3 Z , , , , , , , , , , , ,1 Prüfer Ref.-Fehler Null.-Fehler/-Anzahl 7 / 6 35 / 6 59 / 6 38 / 6 (*1) Angabe in GEE/m³ nur gültig, wenn die Rückführung auf die Europäische Referenzgeruchsmasse (EROM) nachgewiesen ist. 1 / 2

66 TO8 by Odournet GmbH Labor Geruchsstoffkonzentration - /Nein Zech Ingenieursgesellschaft mbh Hessenweg Lingen Software by SPS Productions Version: Prüfprobe P2-3_Start_11-47 Projekt Name LG7687 Versuchsleiter 94 Matrix: Panel 1 Durchgang :17:9 Stufen Matrix: Panel 1 Durchgang :19:18 Stufen Matrix: Panel 1 Durchgang :22:8 Stufen / 2

67 Anlage 3: Angaben zur Labor- und Prüfereignung mit den Referenzgasen

68 Laboreignung (sensorische Gesamtqualität) nach VDI 3884, Blatt 1 Geruchsstoff: n-butanol (mindestens 1, maximal 2 Prüfergebnisse aus den letzten 12 Monaten) Nr. Datum/Zeit Prüferinnen/Prüfer n-butanol Z ITE, pan y i log 1 y i [µmol/mol] [GE/m³] [nmol/mol] , ,116-1, , ,59-1, , ,642-1, , ,144-1, , ,796-1, , ,642-1, , ,761-1, , ,822-1, , ,676-1, , ,59-1, , ,642-1, , ,237-1, , ,7-1, , ,629-1, , ,781-1, , ,86-1, , ,342-1, , ,258-1, , ,74-1, , ,582-1,271 y w = -1,342 s r =,96 Auswahlkriterien r,477 r =,282 A od,217 A od =,1 Geruchsstoff: H 2 S (1 Prüfergebnisse aus den letzten 12 Monaten) Nr. Datum/Zeit Prüferinnen/Prüfer H 2 S Z ITE, pan y i log 1 y i [µmol/mol] [GE/m³] [nmol/mol] , ,742-3, , ,785-3, ,2 5.9,838-3, , ,842-3, , ,655-3, , ,335-2, , ,524-2, , ,189-2, , ,414-2, ,2 6.4,7-3,155 yw = -3,19 sr =,138 Auswahlkriterium r,477 r =,441

69 Prüfereignung nach DIN EN und VDI Blatt 1 Prüfer-ID: 35 Geb.-Datum: Geschlecht: weiblich Prüfer seit: Geruchsstoff: n-butanol (mindestens 1, maximal 2 Prüfergebnisse aus den letzten 12 Monaten) Anforderung Standardabweichnung: 1 site 2,3 Anforderung Empfindlichkeit:,2 1 ȳite,8 Eignungsprüfung Datum ITE n-butanol Nullprobenfehler Standardabweichung Mittelwert Kriterium Standard- Kriterium Empfind- Nr. [µmol/mol] 1 site 1 ȳite abweichung lichkeit [GE/m³] bzw. [ppm] [%] [µmol/mol] ,2 1,5,44 erfüllt erfüllt Geruchsstoff: H 2 S (Schwefelwasserstoff) (1 Prüfergebnisse aus den letzten 12 Monaten) Anforderung Standardabweichnung: 1 site 2,3 Eignungsprüfung Datum ITE H 2 S Nullprobenfehler Standardabweichung Kriterium Standard- Nr. [µmol/mol] 1 site abweichung [GE/m³] bzw. [ppm] [%] ,2 1,1 erfüllt

70 Prüfereignung nach DIN EN und VDI Blatt 1 Prüfer-ID: 38 Geb.-Datum: Geschlecht: weiblich Prüfer seit: Geruchsstoff: n-butanol (mindestens 1, maximal 2 Prüfergebnisse aus den letzten 12 Monaten) Anforderung Standardabweichnung: 1 site 2,3 Anforderung Empfindlichkeit:,2 1 ȳite,8 Eignungsprüfung Datum ITE n-butanol Nullprobenfehler Standardabweichung Mittelwert Kriterium Standard- Kriterium Empfind- Nr. [µmol/mol] 1 site 1 ȳite abweichung lichkeit [GE/m³] bzw. [ppm] [%] [µmol/mol] ,2 1,7,47 erfüllt erfüllt Geruchsstoff: H 2 S (Schwefelwasserstoff) (1 Prüfergebnisse aus den letzten 12 Monaten) Anforderung Standardabweichnung: 1 site 2,3 Eignungsprüfung Datum ITE H 2 S Nullprobenfehler Standardabweichung Kriterium Standard- Nr. [µmol/mol] 1 site abweichung [GE/m³] bzw. [ppm] [%] ,2 1,4 erfüllt

71 Prüfereignung nach DIN EN und VDI Blatt 1 Prüfer-ID: 59 Geb.-Datum: Geschlecht: weiblich Prüfer seit: Geruchsstoff: n-butanol (mindestens 1, maximal 2 Prüfergebnisse aus den letzten 12 Monaten) Anforderung Standardabweichnung: 1 site 2,3 Anforderung Empfindlichkeit:,2 1 ȳite,8 Eignungsprüfung Datum ITE n-butanol Nullprobenfehler Standardabweichung Mittelwert Kriterium Standard- Kriterium Empfind- Nr. [µmol/mol] 1 site 1 ȳite abweichung lichkeit [GE/m³] bzw. [ppm] [%] [µmol/mol] ,2 1,4,47 erfüllt erfüllt Geruchsstoff: H 2 S (Schwefelwasserstoff) (1 Prüfergebnisse aus den letzten 12 Monaten) Anforderung Standardabweichnung: 1 site 2,3 Eignungsprüfung Datum ITE H 2 S Nullprobenfehler Standardabweichung Kriterium Standard- Nr. [µmol/mol] 1 site abweichung [GE/m³] bzw. [ppm] [%] ,2 1,4 erfüllt

72 Prüfereignung nach DIN EN und VDI Blatt 1 Prüfer-ID: 7 Geb.-Datum: Geschlecht: weiblich Prüfer seit: Geruchsstoff: n-butanol (mindestens 1, maximal 2 Prüfergebnisse aus den letzten 12 Monaten) Anforderung Standardabweichnung: 1 site 2,3 Anforderung Empfindlichkeit:,2 1 ȳite,8 Eignungsprüfung Datum ITE n-butanol Nullprobenfehler Standardabweichung Mittelwert Kriterium Standard- Kriterium Empfind- Nr. [µmol/mol] 1 site 1 ȳite abweichung lichkeit [GE/m³] bzw. [ppm] [%] [µmol/mol] ,2 1,4,33 erfüllt erfüllt Geruchsstoff: H 2 S (Schwefelwasserstoff) (1 Prüfergebnisse aus den letzten 12 Monaten) Anforderung Standardabweichnung: 1 site 2,3 Eignungsprüfung Datum ITE H 2 S Nullprobenfehler Standardabweichung Kriterium Standard- Nr. [µmol/mol] 1 site abweichung [GE/m³] bzw. [ppm] [%] ,2 1,2 erfüllt

73 Anlage 4: Lageplan mit Kennzeichnung der Quellen Quellen-Parameter Emissionen Variable Emissionen Windrichtungs- und -geschwindigkeitsverteilung Auszüge der Quell- und Eingabedatei der Ausbreitungsberechnung mit allen relevanten Quellparametern (austal.log) Auswertung Analyse-Punkte

74 PROJEKT-TITEL: Friedrich Diekgerdes Landhandel GmbH, Hemmelte Lage der Quellen und Lage und Höhe der Gebäude QUELLEN: 9 Firmenname: ZECH Ingenieurgesellschaft mbh Bearbeiter: AH DATUM: MAßSTAB: 1:1.5,4 km PROJEKT-NR.: LGS AUSTAL View - Lakes Environmental Software & ArguSoft C:\Projekte\Diekgerdes_LGS7687\Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h\Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h.aus

75 Quellen-Parameter Projekt: Friedrich Diekgerdes Landhandel GmbH, Hemmelte Punkt-Quellen Quelle ID X-Koord. [m] Y-Koord. [m] Emissionshoehe [m] Schornsteindurchmesser [m] Waermefluss [MW] Volumenstrom [m3/h] Schwadentemperatur [ C] ANNAHME 43282, ,87 15,,78, 4, 1, 24,1, Annahmehalle TROCKNEN 43259, ,3 15,,, 7,,,, neuer Trockner PREMIX 43272, ,67 26,,28, 15, 1, 7,27, Premixzellen ZENTRAL 43253, ,33 37,,98, , 42, 1,9, Zentralschornstein für P1, P2 und HM Austrittsgeschw. [m/s] Zeitskala [s] nur therm. Anteil Flaechen-Quellen Quelle ID X-Koord. [m] Y-Koord. [m] Laenge X-Richtung [m] Laenge Y-Richtung [m] Laenge Z-Richtung [m] Drehwinkel [Grad] Emissionshoehe [m] Waermefluss [MW] Austrittsgeschw. [m/s] Zeitskala [s] SILOS , ,95 29,22 1,9-12,9 21,,,, Silos 1-3 groß SILOS , ,81 18,85 1,68-31,2 13,,,, Silos 4-6 klein Projektdatei: C:\Projekte\Diekgerdes_LGS7687\Diekgerdes_IZ9_37 m_trockner_15m_3h\diekgerdes_iz9_37m_trockner_15m_3h.aus AUSTAL View - Lakes Environmental Software & ArguSoft Seite 1 von 1

76 Emissionen Projekt: Friedrich Diekgerdes Landhandel GmbH, Hemmelte Quelle: ANNAHME - Annahmehalle Quelle: PREMIX - Premixzellen Quelle: SILOS1-3 - Silos 1-3 groß Quelle: SILOS4-6 - Silos 4-6 klein Quelle: TROCKNEN - neuer Trockner ODOR_5 ODOR_75 ODOR_1 PM XX Emissionszeit [h]: Emissions-Rate [kg/h oder MGE/h]:,E+,E+,E+,E+,E+? pm-1? xx-1? pm-2,% pm-u Emission der Quelle [kg oder MGE]:,E+,E+,E+ 5,76E+3 2,88E+3 ODOR_5 ODOR_75 ODOR_1 PM XX Emissionszeit [h]: Emissions-Rate [kg/h oder MGE/h]:,E+,E+,E+,E+,E+? pm-1? xx-1? pm-2,% pm-u Emission der Quelle [kg oder MGE]:,E+,E+,E+ 6,27E+ 3,135E+ ODOR_5 ODOR_75 ODOR_1 PM XX Emissionszeit [h]: Emissions-Rate [kg/h oder MGE/h]:,E+,E+,E+,E+,E+? pm-1? xx-1? pm-2,% pm-u Emission der Quelle [kg oder MGE]:,E+,E+,E+ 2,34E+ 1,152E+ ODOR_5 ODOR_75 ODOR_1 PM XX Emissionszeit [h]: Emissions-Rate [kg/h oder MGE/h]:,E+,E+,E+,E+,E+? pm-1? xx-1? pm-2,% pm-u Emission der Quelle [kg oder MGE]:,E+,E+,E+ 2,34E+ 1,152E+ ODOR_5 ODOR_75 ODOR_1 PM XX Emissionszeit [h]: Emissions-Rate [kg/h oder MGE/h]:,E+,E+?,E+,E+? pm-1? xx-1? pm-2,% pm-u Emission der Quelle [kg oder MGE]:,E+,E+ 2,184E+3 4,368E+2 2,184E+2 Projektdatei: C:\Projekte\Diekgerdes_LGS7687\Diekgerdes_IZ9_37 m_trockner_15m_3h\diekgerdes_iz9_37m_trockner_15m_3h.aus AUSTAL View - Lakes Environmental Software & ArguSoft Seite 1 von 2

77 Emissionen Projekt: Friedrich Diekgerdes Landhandel GmbH, Hemmelte Quelle: ZENTRAL - Zentralschornstein für P1, P2 und HM ODOR_5 ODOR_75 ODOR_1 PM XX Emissionszeit [h]: Emissions-Rate [kg/h oder MGE/h]:,E+,E+?,E+,E+? pm-1? xx-1? pm-2? pm-u Emission der Quelle [kg oder MGE]:,E+,E+ 3,298E+5 3,288E+3 1,38E+3 Gesamt-Emission [kg oder MGE]:,E+,E+ 3,319E+5 9,495E+3 4,142E+3 Gesamtzeit [h]: 876 Projektdatei: C:\Projekte\Diekgerdes_LGS7687\Diekgerdes_IZ9_37 m_trockner_15m_3h\diekgerdes_iz9_37m_trockner_15m_3h.aus AUSTAL View - Lakes Environmental Software & ArguSoft Seite 2 von 2

78 Variable Emissionen Projekt: Friedrich Diekgerdes Landhandel GmbH, Hemmelte Quellen: ANNAHME (Annahmehalle) Szenario Stoff Emission Dauer [h] Emissionsrate [kg/h oder MGE/h] Quellen-Emission [kg oder MGE] Mo -Fr pm ,4 255,6 Mo -Fr pm ,4 255,6 Mo -Fr xx ,4 255,6 Sa pm-1 936,4 374,4 Sa pm-2 936,4 374,4 Sa xx-1 936,4 374,4 Quellen: TROCKNEN (neuer Trockner) Szenario Stoff Emission Dauer [h] Emissionsrate [kg/h oder MGE/h] Quellen-Emission [kg oder MGE] Trockner 3h odor_ Trockner 3h pm-1 312,7 218,4 Trockner 3h pm-2 312,7 218,4 Trockner 3h xx-1 312,7 218,4 Projektdatei: C:\Projekte\Diekgerdes_LGS7687\Diekgerdes_IZ9_37 m_trockner_15m_3h\diekgerdes_iz9_37m_trockner_15m_3h.aus AUSTAL View - Lakes Environmental Software & ArguSoft Seite 1 von 3

79 Variable Emissionen Projekt: Friedrich Diekgerdes Landhandel GmbH, Hemmelte Quellen: SILOS1-3 (Silos 1-3 groß) Szenario Stoff Emission Dauer [h] Emissionsrate [kg/h oder MGE/h] Quellen-Emission [kg oder MGE] Mo -Fr pm ,16 1,224 Mo -Fr pm ,16 1,224 Mo -Fr xx ,16 1,224 Sa pm-1 936,16,14976 Sa pm-2 936,16,14976 Sa xx-1 936,16,14976 Quellen: SILOS4-6 (Silos 4-6 klein) Szenario Stoff Emission Dauer [h] Emissionsrate [kg/h oder MGE/h] Quellen-Emission [kg oder MGE] Mo -Fr pm ,16 1,224 Mo -Fr pm ,16 1,224 Mo -Fr xx ,16 1,224 Sa pm-1 936,16,14976 Sa pm-2 936,16,14976 Sa xx-1 936,16,14976 Quellen: PREMIX (Premixzellen) Szenario Stoff Emission Dauer [h] Emissionsrate [kg/h oder MGE/h] Quellen-Emission [kg oder MGE] Premix pm-1 29,15 3,135 Premix pm-2 29,15 3,135 Premix xx-1 29,15 3,135 Projektdatei: C:\Projekte\Diekgerdes_LGS7687\Diekgerdes_IZ9_37 m_trockner_15m_3h\diekgerdes_iz9_37m_trockner_15m_3h.aus AUSTAL View - Lakes Environmental Software & ArguSoft Seite 2 von 3

80 Variable Emissionen Projekt: Friedrich Diekgerdes Landhandel GmbH, Hemmelte Quellen: ZENTRAL (Zentralschornstein für P1, P2 und HM) Szenario Stoff Emission Dauer [h] Emissionsrate [kg/h oder MGE/h] Quellen-Emission [kg oder MGE] Mo -Fr odor_ , ,2 Mo -Fr pm , ,2688 Mo -Fr pm , ,2688 Mo -Fr pm-u 6.264, ,648 Mo -Fr xx , ,2688 Sa odor_ , ,8 Sa pm-1 936, ,9712 Sa pm-2 936, ,9712 Sa pm-u 936, ,4352 Sa xx-1 936, ,9712 Projektdatei: C:\Projekte\Diekgerdes_LGS7687\Diekgerdes_IZ9_37 m_trockner_15m_3h\diekgerdes_iz9_37m_trockner_15m_3h.aus AUSTAL View - Lakes Environmental Software & ArguSoft Seite 3 von 3

81 WINDROSEN-PLOT: Stations-Nr.1497-Oldenburg ANZEIGE: Windgeschwindigkeit Windrichtung (aus Richtung) BEMERKUNGEN: Stationsdaten Oldenburg Koordinaten: NORD RW HW Windgeberhöhe: 9,6 m ü. Grund 1% DATEN-ZEITRAUM: 8% Start-Datum: : End-Datum: : 6% GESAMTANZAHL: WINDSTILLE: 4% 876 Std.,3% MITTLERE WINDGESCHWINDIGKEIT: WEST 2% OST 3,49 m/s Firmenname: ZECH Ingenieurgesellschaft mbh Windgeschw. [m/s] > 1 Bearbeiter: DATUM: SÜD < 1.4 Windstille:,3% PROJEKT-NR.: Meteo View - Lakes Environmental Software & ArguSoft

82 :29: TalServer:C:\Projekte\Diekgerdes_LGS7687\Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_ 3h\ Ausbreitungsmodell AUSTAL2, Version WI-x Copyright (c) Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, Copyright (c) Ing.-Büro nicke, Überlingen, Arbeitsverzeichnis: C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h Erstellungsdatum des Programms: :8:52 Das Programm läuft auf dem Rechner "PC-AH-O91". ============================= Beginn der Eingabe ============================ > ti "Friedrich Diekgerdes Landhandel GmbH, Hemmelte" 'Projekt-Titel > ux 'x-koordinate des Bezugspunktes > uy 'y-koordinate des Bezugspunktes > z.5 'Rauigkeitslänge > qs 1 'Qualitätsstufe > az "C:\Projekte\Zeitreihen_fuer_Austal\Oldenburg_1.akterm" 'AKT-Datei > xa 'x-koordinate des Anemometers > ya 774. 'y-koordinate des Anemometers > dd 'Zellengröße (m) > x 'x-koordinate der l.u. Ecke des Gitters > nx 'Anzahl Gitterzellen in X-Richtung > y 'y-koordinate der l.u. Ecke des Gitters > ny 'Anzahl Gitterzellen in Y-Richtung > nz 'Anzahl Gitterzellen in Z-Richtung > os +NOSTANDARD > hh > xq > yq > hq > aq > bq > cq > wq > vq > dq > qq > sq > lq > rq > tq > odor_5 > odor_75

83 > odor_1?? > pm-1?????? > pm-2?????? > pm-u? > xx-1?????? > rb "poly_raster.dmna" 'Gebäude-Rasterdatei ============================== Ende der Eingabe ============================= Existierende Windfeldbibliothek wird verwendet. >>> Abweichung vom Standard (Option NOSTANDARD)! Die maximale Gebäudehöhe beträgt 3. m. >>> Die Höhe der Quelle 1 liegt unter dem 1.2-fachen der Gebäudehöhe für i=16, j=17. >>> Dazu noch 257 weitere Fälle. Die Zeitreihen-Datei "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/zeit reihe.dmna" wird verwendet. Es wird die Anemometerhöhe ha=12.3 m verwendet. Die Angabe "az C:\Projekte\Zeitreihen_fuer_Austal\Oldenburg_1.akterm" wird ignoriert. Prüfsumme AUSTAL 524c519f Prüfsumme TALDIA 6a5af8 Prüfsumme VDISP 3d55c8b9 Prüfsumme SETTINGS fdd2774f Prüfsumme SERIES dfffb6 Bibliotheksfelder "zusätzliches K" werden verwendet (Netze 1,2). Bibliotheksfelder "zusätzliche Sigmas" werden verwendet (Netze 1,2). ========================================================================= ==== TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "pm" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: ) "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmjz1" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmjs1" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmt35z1" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmt35s1" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmt35i1" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmtz1" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmts1"

84 "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmti1" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmdepz1" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmdeps1" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmjz2" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmjs2" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmt35z2" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmt35s2" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmt35i2" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmtz2" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmts2" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmti2" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmdepz2" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmdeps2" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmjz3" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmjs3" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmt35z3" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmt35s3" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmt35i3" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmtz3" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmts3"

85 "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmti3" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmdepz3" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmdeps3" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmjz4" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmjs4" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmt35z4" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmt35s4" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmt35i4" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmtz4" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmts4" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmti4" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmdepz4" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/pmdeps4" TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "xx" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: ) "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/xxjz1" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/xxjs1" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/xxdepz1" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/xxdeps1" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/xxjz2" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/xxjs2"

86 "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/xxdepz2" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/xxdeps2" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/xxjz3" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/xxjs3" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/xxdepz3" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/xxdeps3" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/xxjz4" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/xxjs4" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/xxdepz4" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/xxdeps4" TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: ) "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor -jz1" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor -js1" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor -jz2" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor -js2" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor -jz3" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor -js3" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor -jz4" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor -js4" TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_5" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: )

87 "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor _5-jz1" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor _5-js1" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor _5-jz2" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor _5-js2" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor _5-jz3" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor _5-js3" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor _5-jz4" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor _5-js4" TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_75" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: ) "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor _75-jz1" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor _75-js1" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor _75-jz2" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor _75-js2" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor _75-jz3" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor _75-js3" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor _75-jz4" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor _75-js4" TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_1" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: ) "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor _1-jz1" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor _1-js1"

88 "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor _1-jz2" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor _1-js2" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor _1-jz3" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor _1-js3" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor _1-jz4" "C:/Projekte/Diekgerdes_LGS7687/Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h/odor _1-js4" en erstellt von AUSTAL2_ WI-x. ========================================================================= ==== Auswertung der Ergebnisse: ========================== DEP: hresmittel der Deposition J: hresmittel der Konzentration/Geruchsstundenhäufigkeit Tnn: Höchstes Tagesmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Snn: Höchstes Stundenmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Maximalwerte, Deposition ======================== PM DEP :.3 g/(m²*d) (+/- 2.4%) bei x= 1 m, y= 46 m (1: 23, 3) XX DEP : 2.815e-4 g/(m²*d) (+/- 2.7%) bei x= 1 m, y= 46 m (1: 23, 3) ========================================================================= ==== Maximalwerte, Konzentration bei z=1.5 m ======================================= PM J : 6.4 µg/m³ (+/- 1.6%) bei x= 1 m, y= 46 m (1: 23, 3) PM T35 : 7.8 µg/m³ (+/- 8.7%) bei x= 58 m, y= -26 m (1: 35, 12) PM T : µg/m³ (+/- 3.4%) bei x= -18 m, y= 3 m (1: 16, 26) XX J : 3.31e-6 g/m³ (+/- 1.7%) bei x= 1 m, y= 46 m (1: 23, 3) Maximalwert der Geruchsstundenhäufigkeit bei z=1.5 m ===================================================== ODOR J : 3.6 % (+/-.1 ) bei x= 136 m, y= 8 m (3: 63, 29) ODOR_5 J :. % (+/-. ) ODOR_75 J :. % (+/-. ) ODOR_1 J : 3.6 % (+/-.1 ) bei x= 136 m, y= 8 m (3: 63, 29)

89 ODOR_MOD J : 3.6 % (+/-? ) bei x= 136 m, y= 8 m (3: 63, 29) ========================================================================= ==== :41:16 AUSTAL2 beendet.

90 Auswertung Analyse-Punkte Projekt: Friedrich Diekgerdes Landhandel GmbH, Hemmelte 1 Analyse-Punkte: ANP_1: nördlich X [m]: ,27 Y [m]: ,5 Vertikale Schichten [m]: - 3 Stoff ODOR: Geruchsstoff (unbewertet) ODOR: Geruchsstoff (unbewertet) ODOR_5: Geruchsstoff (Bewertungsfaktor.5) ODOR_5: Geruchsstoff (Bewertungsfaktor.5) ODOR_75: Geruchsstoff (Bewertungsfaktor.75) ODOR_75: Geruchsstoff (Bewertungsfaktor.75) ODOR_1: Geruchsstoff (Bewertungsfaktor 1.) ODOR_1: Geruchsstoff (Bewertungsfaktor 1.) ODOR_MOD ODOR_MOD PM: Partikel PM: Partikel PM: Partikel PM: Partikel XX: Unbekannt XX: Unbekannt Kenngroesse Wert Einheit statistischer Fehler ASW 1,1 %,1 % J 1,4 %,1 % ASW, % % J, % % ASW, % % J, % % ASW 1,1 %,1 % J 1,4 %,1 % ASW 1,1 % J 1,4 % J,9 µg/m³ 1,3 % DEP,8 g/(m²*d) 1,3 % T 57,9 µg/m³ 3,9 % T35,6 µg/m³ 1,6 % J 4,715E-7 g/m³ 1,4 % DEP 4,112E-5 g/(m²*d) 2,3 % 2 Analyse-Punkte: ANP_2: östlich X [m]: 43222,51 Y [m]: ,88 Vertikale Schichten [m]: - 3 Stoff ODOR: Geruchsstoff (unbewertet) Kenngroesse Wert Einheit statistischer Fehler ASW 2,5 %,1 % Projektdatei: C:\Projekte\Diekgerdes_LGS7687\Diekgerdes_IZ9_37 m_trockner_15m_3h\diekgerdes_iz9_37m_trockner_15m_3h.aus AUSTAL View - Lakes Environmental Software & ArguSoft Seite 1 von 3

91 Auswertung Analyse-Punkte Projekt: Friedrich Diekgerdes Landhandel GmbH, Hemmelte 2 Analyse-Punkte: ANP_2: östlich X [m]: 43222,51 Y [m]: ,88 Vertikale Schichten [m]: - 3 Stoff ODOR: Geruchsstoff (unbewertet) ODOR_5: Geruchsstoff (Bewertungsfaktor.5) ODOR_5: Geruchsstoff (Bewertungsfaktor.5) ODOR_75: Geruchsstoff (Bewertungsfaktor.75) ODOR_75: Geruchsstoff (Bewertungsfaktor.75) ODOR_1: Geruchsstoff (Bewertungsfaktor 1.) ODOR_1: Geruchsstoff (Bewertungsfaktor 1.) ODOR_MOD ODOR_MOD PM: Partikel PM: Partikel PM: Partikel PM: Partikel XX: Unbekannt XX: Unbekannt Kenngroesse Wert Einheit statistischer Fehler J 2,8 %,1 % ASW, % % J, % % ASW, % % J, % % ASW 2,5 %,1 % J 2,8 %,1 % ASW 2,5 % J 2,8 % J 1,7 µg/m³,5 % DEP,13 g/(m²*d),6 % T 54,6 µg/m³ 2,9 % T35 5,5 µg/m³ 9,2 % J 8,628E-7 g/m³,6 % DEP 7,737E-5 g/(m²*d),8 % 3 Analyse-Punkte: ANP_3: südlich X [m]: 43226,46 Y [m]: ,59 Vertikale Schichten [m]: - 3 Stoff ODOR: Geruchsstoff (unbewertet) ODOR: Geruchsstoff (unbewertet) Kenngroesse Wert Einheit statistischer Fehler ASW,4 % % J,3 % % Projektdatei: C:\Projekte\Diekgerdes_LGS7687\Diekgerdes_IZ9_37 m_trockner_15m_3h\diekgerdes_iz9_37m_trockner_15m_3h.aus AUSTAL View - Lakes Environmental Software & ArguSoft Seite 2 von 3

92 Auswertung Analyse-Punkte Projekt: Friedrich Diekgerdes Landhandel GmbH, Hemmelte 3 Analyse-Punkte: ANP_3: südlich X [m]: 43226,46 Y [m]: ,59 Vertikale Schichten [m]: - 3 Stoff Kenngroesse Wert Einheit statistischer Fehler ODOR_5: Geruchsstoff (Bewertungsfaktor.5) ODOR_5: Geruchsstoff (Bewertungsfaktor.5) ODOR_75: Geruchsstoff (Bewertungsfaktor.75) ODOR_75: Geruchsstoff (Bewertungsfaktor.75) ODOR_1: Geruchsstoff (Bewertungsfaktor 1.) ODOR_1: Geruchsstoff (Bewertungsfaktor 1.) ODOR_MOD ODOR_MOD PM: Partikel PM: Partikel PM: Partikel PM: Partikel XX: Unbekannt XX: Unbekannt ASW, % % J, % % ASW, % % J, % % ASW,4 % % J,3 % % ASW,4 % J,3 % J,5 µg/m³ 1,2 % DEP,4 g/(m²*d) 1,3 % T 39,1 µg/m³ 3,6 % T35 1,3 µg/m³ 6,6 % J 2,585E-7 g/m³ 1,2 % DEP 2,332E-5 g/(m²*d) 1,9 % Auswertung der Ergebnisse: J/Y: Tnn/Dnn: Snn/Hnn: DEP: hresmittel der Konzentration Höchstes Tagesmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Höchstes Stundenmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen hresmittel der Deposition Projektdatei: C:\Projekte\Diekgerdes_LGS7687\Diekgerdes_IZ9_37 m_trockner_15m_3h\diekgerdes_iz9_37m_trockner_15m_3h.aus AUSTAL View - Lakes Environmental Software & ArguSoft Seite 3 von 3

93 Anlage 5: Zusatzbelastung an Geruchsimmissionen - angegeben als relative flächenbezogene Häufigkeiten der Geruchsstunden in Prozent der hresstunden, Maßstab ca. 1 : 1.

94 PROJEKT-TITEL: Friedrich Diekgerdes Landhandel GmbH, Hemmelte STOFF: Firmenname: ZECH Ingenieurgesellschaft mbh ODOR_1 Zusatzbelastung an Geruchsimmissionen EINHEITEN: Abluft der Kühler der Pressen und der Hammermühle über Zentralschornstein (H = 37 m) Abluftgeschwindigkeit 1 m/s % QUELLEN: AH MAßSTAB: 9 AUSGABE-TYP: DATUM: ODOR_1 ASW AUSTAL View - Lakes Environmental Software & ArguSoft Bearbeiter: :1.,3 km PROJEKT-NR.: LGS C:\Projekte\Diekgerdes_LGS7687\Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h\Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h.aus Anlage 5

95 Anlage 6: Lagepläne mit Darstellung der Zusatzbelastung an Staubkonzentration (PM 1 und PM 2,5) und Staubniederschlag, hervorgerufen durch das Mischfutterwerk, Maßstab ca. 1 : 1.

96 PROJEKT-TITEL: Friedrich Diekgerdes Landhandel GmbH, Hemmelte STOFF: Firmenname: Zusatzbelastung an Staubkonzentration (PM 1) PM EINHEITEN: ZECH Ingenieurgesellschaft mbh Bearbeiter: Abluft der Kühler der Pressen und der Hammermühle über Zentralschornstein (H = 38 m) QUELLEN: AUSGABE-TYP: 9 µg/m³ AH MAßSTAB: 1:1.,3 km DATUM: PROJEKT-NR.: PM J LGS AUSTAL View - Lakes Environmental Software & ArguSoft C:\Projekte\Diekgerdes_LGS7687\Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h\Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h.aus

97 PROJEKT-TITEL: Friedrich Diekgerdes Landhandel GmbH, Hemmelte STOFF: Firmenname: Zusatzbelastung an Staubkonzentration (PM 2,5) XX EINHEITEN: ZECH Ingenieurgesellschaft mbh Bearbeiter: Abluft der Kühler der Pressen und der Hammermühle über Zentralschornstein (H = 38 m) QUELLEN: AUSGABE-TYP: 9 g/m³ AH MAßSTAB: 1:1.,3 km DATUM: PROJEKT-NR.: XX J LGS AUSTAL View - Lakes Environmental Software & ArguSoft C:\Projekte\Diekgerdes_LGS7687\Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h\Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h.aus

98 PROJEKT-TITEL: Friedrich Diekgerdes Landhandel GmbH, Hemmelte STOFF: Firmenname: Zusatzbelastung an Staubniederschlag PM EINHEITEN: ZECH Ingenieurgesellschaft mbh Bearbeiter: Abluft der Kühler der Pressen und der Hammermühle über Zentralschornstein (H = 38 m) QUELLEN: 9 g/(m²*d) AH MAßSTAB: 1:1.,3 km AUSGABE-TYP: DATUM: PROJEKT-NR.: PM DEP LGS AUSTAL View - Lakes Environmental Software & ArguSoft C:\Projekte\Diekgerdes_LGS7687\Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h\Diekgerdes_IZ9_37m_Trockner_15m_3h.aus

99 Anlage 7: Auszüge aus den hresberichten der Luftqualitätsüberwachung in Niedersachsen der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe - ZUS LLG des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim - LÜN-hresbericht LÜN-hresbericht 215

100 LÜN-hresbericht 214 Anhang B Tab. B4: Partikel (PM 1 ) Stationscode hresmittelwert Anzahl Überschreitungen des Tages-Mittelwertes von 5 µg/m³ Maximaler Tagesmittelwert V Einheit µg/m³ Tage/hr µg/m³ % Grenzwert Verkehrsstationen Barbis DENI ) 1 1) 65 1) 1 2) Braunschweig DENI Göttingen DENI ) 24 1) 78 1) 1 2) Hannover DENI ) 2 1) 78 1) 1 2) Oldenburg DENI Osnabrück DENI ) 21 1) 74 1) 1 2) Wolfsburg DENI Industriestationen Salzgitter-Drütte DENI Südoldenburg DENI Stationen im ländlichen, vorstädtischen oder städtischen Hintergrund Allertal DENI Altes Land DENI Braunschweig DENI Eichsfeld DENI Elbmündung DENI Emsland DENI Göttingen DENI Hannover DENI debusen DENI Lüneburger Heide DENI Oker/Harlingerode DENI ) 11 1) 73 1) 96 2) Osnabrück DENI Ostfries. Inseln DENI Ostfriesland DENI Solling-Süd DENI Wendland DENI Weserbergland DENI Wesermündung * DEHB Wolfsburg DENI Wurmberg DENI * Messstation wird nicht vom Lufthygienischen Überwachungssystem Niedersachsen betrieben. 1) Werte des gravimetrischen Messverfahrens. 2) Verfügbarkeit des gravimetrischen Messverfahrens bezogen auf die Anzahl Tagesmittelwerte. Abkürzungen: V: Verfügbarkeit (bezogen auf Stundenmittelwerte; Datenqualitätsziel gemäß 39. BImSchV mindestens 9 %) 51

101 LÜN Tabellarische Zusammenstellung der Messergebnisse Partikel (PM 1 ) Stationscode hresmittelwert Anzahl Überschreitungen des Tages-Mittelwertes von 5 µg/m³ Maximaler Tagesmittelwert V Einheit µg/m³ Tage/hr µg/m³ % Grenzwert Verkehrsstationen Barbis DENI ) 6 1) 71 1) 95 2) Braunschweig DENI Göttingen DENI ) 11 1) 76 1) 99 2) Hannover DENI ) 14 1) 79 1) 99 2) Oldenburg DENI ) 16 1) 87 1) 1 2) Osnabrück DENI ) 17 1) 81 1) 1 2) Wolfsburg DENI Industriestationen Salzgitter-Drütte DENI Südoldenburg DENI Stationen im ländlichen, vorstädtischen oder städtischen Hintergrund Allertal DENI Altes Land DENI Braunschweig DENI Eichsfeld DENI Elbmündung DENI Emsland DENI Göttingen DENI Hannover DENI debusen DENI Lüneburger Heide DENI Oker/Harlingerode DENI ) 3 1) 61 1) 97 2) Osnabrück DENI Ostfries. Inseln DENI Ostfriesland DENI Solling-Süd DENI Wendland DENI Weserbergland DENI Wesermündung * DEHB Wolfsburg DENI Wurmberg DENI * Messstation wird nicht vom Lufthygienischen Überwachungssystem Niedersachsen betrieben. 1) Werte des gravimetrischen Messverfahrens. 2) Verfügbarkeit des gravimetrischen Messverfahrens bezogen auf die Anzahl Tagesmittelwerte. Abkürzungen: V: Verfügbarkeit (bezogen auf Stundenmittelwerte; Datenqualitätsziel gemäß 39. BImSchV mindestens 9 %) 11

102 LÜN-hresbericht 214 Anhang B Tab. B5: Partikel (PM 2,5 ) Stationscode hresmittelwert V Einheit µg/m³ % Grenzwert Verkehrsstation 26 (GW + TM für 214) 25 (Zielwert, ab 215 als Grenzwert) Barbis DENI Göttingen DENI Hannover DENI Oldenburg DENI Osnabrück DENI Industriestation Salzgitter-Drütte DENI Südoldenburg DENI Stationen im städtischen Hintergrund Emsland DENI Göttingen DENI Hannover DENI debusen DENI Osnabrück DENI Wendland DENI Weserbergland DENI Abkürzungen: GW: Grenzwert TM: Toleranzmarge V: Verfügbarkeit (bezogen auf Stundenmittelwerte; Datenqualitätsziel gemäß 39. BImSchV mindestens 9 %)

103 LÜN Tabellarische Zusammenstellung der Messergebnisse Partikel (PM 2,5 ) Stationscode hresmittelwert V Einheit µg/m³ % Grenzwert Verkehrsstation Barbis DENI Braunschweig DENI Göttingen DENI Hannover DENI Oldenburg DENI Osnabrück DENI Industriestation Salzgitter-Drütte DENI Südoldenburg DENI Stationen im städtischen Hintergrund99 Emsland DENI Göttingen DENI Hannover DENI debusen DENI Osnabrück DENI Wendland DENI Weserbergland DENI Abkürzungen: V: Verfügbarkeit (bezogen auf Stundenmittelwerte; Datenqualitätsziel gemäß 39. BImSchV mindestens 9 %) 12

104 Anlage 8: Prüfliste für die Immissionsprognose gemäß VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13 [4]

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GERUCHSTECHNISCHER BERICHT NR. LG8681.2/01

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