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- Gitta Viktoria Kruse
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4 Gartenmann Engineering AG Energie Nordring 4A St. Jakobs-Strasse 54 Nordstrasse 194 Avenue d Ouchy 4 Umwelt 3000 Bern Basel 8037 Zürich 1006 Lausanne Akustik T T T T Bauphysik F F F F mailbox@gae.ch Im Zuge der Planung wird auf die zu erwartenden baubedingten Emissionen eingegangen. Sämtliche Emissionen benötigen schon bei der Planung eine grosse Aufmerksamkeit da bereits beim Planungsprozess Massnahmen definiert werden müssen. Im folgenden wird auf die zu erwartenden Emissionen eingegangen. Für die Beurteilung des Lärms ist die Grundlagen die Baulärmrichtlinie. Diese Richtlinien basiert auf der der LSV (Lärmschutzverordnung 1 ) die im USG (Umweltschutzgesetz 2 ) verankert ist. Generell gibt es für die Baulärmbeurteilung keine Grenzwerte. In der Lärmschutzverordnung wird hierbei speziell im Art. 6 Baulärm-Richtlinien Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft erlässt Richtlinien über bauliche und betriebliche Massnahmen zur Begrenzung des Baulärms. verwiesen. Um diese Begrifflichkeit fassbar zu machen empfehlen wir beim Limmattalspital den Planungswert der Empfindlichkeitsstufe 2 am Tag von 55 db(a) zu erreichen. Dies entspricht einer sendeseitig maximalen Lärmexpositionspegel von 85 db(a). Der Lärm wird bei sämtlichen Messpunkten während der Bauarbeitszeit zwischen 7:00 Uhr und 19:00 Uhr gemessen. Dies entspricht gem. Lärmschutzverordnung der Tagesperiode. Bei sämtlichen Messpunkten muss gem. Lärmschutzverordnung in der Mitte des Lüftungsfensters aussen gemessen werden. Akustische Grenz- und Richtwerte gem. SUVA Erreicht oder überschreitet der auf einen Arbeitstag von 8 Stunden berechnete Lärmexpositionspegel LEX 85 db(a), so ist eine Beurteilung der Gehörgefährdung vorzunehmen, und es sind die notwendigen Massnahmen zu treffen. Massnahmen zur Reduzierung des Baustellenlärm sind in der Baulärmrichtlinie aufgeführt. Die Lärmmessung erfolgt an 4 festgelegten Positionen ausserhalb des Gebäudes. Die Lärmmessung erfolgt als Aufzeichnung des Dauerschallpegels Leq Pegelverlauf wird über die gesamte Bauzeit dargestellt. Pegelspitzen oder Ruhezeiten werden nachträglich überprüft. Alarmierung bei Pegelüberschreitung an 3 aufeinanderfolgenden Werktagen. Alarmierung erfolgt über ein GSM Signal direkt an die Bauleitung _Emissionsmanagement während der Bauphase.docx 1
5 Gartenmann Engineering AG Energie Umwelt Akustik Stäube lassen sich in zwei Gruppen aufteilen. In einatembare Stäube und alveolengängige Stäube. Unter einatembaren Stäube versteht man die Gesamtheit der Partikel in der Atemluft, welche durch Mund und Nase eingeatmet werden können. Unter alveolengängigem Staub versteht man die Gesamtheit der Partikel in der Atemluft, welche bis in die Lungenalveolen gelangen können. Bei Einhaltung der allgemeinen Staubgrenzwerte ist mit einer Gesundheitsgefährdung nur dann nicht zu rechnen, wenn sicher gestellt ist, dass genotoxische, krebserzeugende, fibrogene, allergisierende oder sonstige toxische Wirkungen des Staubes nicht zu erwarten sind. Für die Beurteilung der Luftqualität ist die Grundlage die Richtlinie zur Luftreinhaltung auf Baustellen. Diese Richtlinie basiert auf der LRV (Luftreinhalteverordnung 3 ) die im USG (Umweltschutzgesetz 2 ) verankert ist. Generell gibt es auch für die bei einer Baustelle auftretenden Emissionen keine Grenzwerte. Die Emissionen von Baustellen sind insbesondere durch Emissionsbegrenzungen bei den eingesetzten Maschinen und Geräten sowie durch geeignete Betriebsabläufe so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Dabei müssen die Art, Grösse und Lage der Baustelle sowie die Dauer der Bauarbeiten berücksichtigt werden. Das BAFU erlässt Richtlinien. Die Emissionsgrenzwerte nach Anhang 1 gelten nicht für Baumaschinen und Baustellen. Um diese Begrifflichkeit fassbar zu machen empfehlen wir beim Limmattalspital den Grenzwert für Gesamtstaub von 20 mg/m³ innerhalb des Spitals zu erreichen. gem. LRV Ziffer 41 Grenzwert für den Gesamtstaub Beträgt der Massenstrom an Staub 0,20 kg/h oder mehr, so dürfen die staubförmigen Emissionen gesamthaft 20 mg/m 3 nicht überschreiten Die Immissionsbegrenzung für die Inhaltsstoffe des Staubes sind im Anhang beschrieben. Dies entspricht in etwa einer aussenräumlich maximaler Emissionskonzentration von 120 mg/m³ gem. LRV Ziffer 71. Dieser Wert versteht sich als Maximalwerte vor der Aussenluftfassung ohne Berücksichtigung der vorhandenen Filter der Lüftungsanlage. Die Gesundheitsgefährdung durch Stäube resultiert Die Luftmessung erfolgt an 4 festgelegten Positionen ausserhalb des Gebäudes. Die Luftmessung erfolgt gem. Messsystem 2 mal pro Woche _Emissionsmanagement während der Bauphase.docx 2
6 Gartenmann Engineering AG Energie Umwelt Akustik Es wird die Gesamtstaubmenge, sowie die im Anhang aufgeführten Stäube gemessen. Beurteilt werden die Messwerte nach den im Anhang aufgeführten Immissionsgrenzwerten Staubkonzentration wird in einem zeitlichen Raster aufgezeichnet. Die Messergebnisse werden ausgewertet und beurteilt und bei Überschreitung die Bauleitung informiert. Die Erschütterungsgrenzwerte stammen aus der DIN 4150 Teil 2 Tabelle 1, da es in der Schweiz keine Grenzwerte in dem Bereich gibt. Für die Beurteilung wird auch auf die VDI 2057 berücksichtigt. Die Erschütterungsüberwachung erfolgt an 3-4 festgelegten Positionen innerhalb des Gebäudes. Erschütterungsüberwachung während der gesamten Bauzeit innerhalb des Gebäudes (Bestand beim Terrainvorbereitung, Bestand beim Bau Neubau, Neubau bei Rückbau Bestand) Die Alarmierung erfolgt über ein GSM Signal direkt zum Bauleiter _Emissionsmanagement während der Bauphase.docx 3
7 Gartenmann Engineering AG Energie Umwelt Akustik 1 Luftreinhaltungsverordnung (LRV) Bundesverordnung 2 Umweltschutzgesetz (USG) Bundesgesetz 3 Lärmschutzverordnung (LSV) Bundesverordnung _Emissionsmanagement während der Bauphase.docx 4
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9 Beilage: Gartenmann Engineering AG Schadstoff Schwebestaub (PM10) 1) Blei (Pb) im Schwebestaub (PM10) Cadmium (Cd) im Schwebestaub (PM10) Staubniederschlag insgesamt Blei (Pb) im Staubniederschlag Cadmium (Cd) im Staubniederschlag Zink (Zn) im Staubniederschlag Thallium (Tl) im Staubniederschlag! 20 )g/m³ Jahresmittelwert 50 )g/m³ 24.h Mittelwert; darf höchstens einmal pro Jahr überschritten werden 500 ng/m³ Jahresmittelwert 1.5 ng/m³ Jahresmittelwert 200 mg/(m² x Tag) Jahresmittelwert 100 )g/(m² x Tag) Jahresmittelwert 2 )g/(m² x Tag) Jahresmittelwert 400 )g/(m² x Tag) Jahresmittelwert 2 )g/(m² x Tag) Jahresmittelwert Gartenmann Engineering AG Energie Umwelt Akustik Bauphysik
10 Gartenmann Engineering AG Energie Umwelt Akustik 1 Luftreinhaltungsverordnung (LRV) Bundesverordnung 2 Umweltschutzgesetz (USG) Bundesgesetz 3 Lärmschutzverordnung (LSV) Bundesverordnung _Emissionsmanagement während der Bauphase.docx 4
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Information zum Inverkehrbringen von Kohle- und Holzfeuerungen nach Artikel 20 der Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
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