Gebührentatbestand
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- Joachim Busso Neumann
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1 Gebührensatzung der Stadt Eisenhüttenstadt für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen ab dem 2017 in kommunalen Kindertagesstätten (Kita-Gebührensatzung) (Neufassung vom 16. Dezember 2016, in Kraft zum 01. Januar 2017, Amtsblatt 25/2016) A: Einvernehmen Die Stadtverordnetenversammlung hat am 07. Dezember 2016 die Gebührensatzung der Stadt Eisenhüttenstadt für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen ab dem 2017 in kommunalen Kindertagesstätten (Kita-Gebührensatzung) beschlossen. Gemäß 17 Abs. 1 und 2, 16 Abs. 1 Satz 1 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches Kinder- und Jugendhilfe (Kindertagesstättengesetz - KitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2004 (GVBl. I S. 384), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juli 2015 (GVBl.I/15, Nr. 21) wurde das Einvernehmen über die Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit Schreiben des Jugendamtes des Landkreis Oder-Spree, Breitscheidstraße 7, Beeskow vom 15. Dezember 2016 hergestellt. B: Satzungstext Auf Grund der 3 Absatz 1, 28 Absatz 2 Ziffer 9 und 64 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, Nr. 32) in Verbindung mit 90 und 97a des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (Kinder- und Jugendhilfe) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 04. November 2016 (BGBl. I S. 2460) und 17 Abs. 3 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzes Kinder- und Jugendhilfe (Kindertagesstättengesetz - KitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2004 (GVBl. I S. 384), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juli 2015 (GVBl.I/15, Nr. 21) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eisenhüttenstadt in ihrer Sitzung am 07. Dezember 2016 folgende Satzung (Variante 2) beschlossen: 1 Gebührentatbestand (1) Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte wird eine Gebühr nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. (2) Kommunale Kindertagesstätten im Sinne dieser Satzung sind Kinderbetreuungseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Eisenhüttenstadt (Kindertagesstätten und Horteinrichtungen an den Grundschulen). (3) Zum Zwecke der Erhebung der Gebühr nach Maßgabe dieser Satzung werden die Namen, Anschriften, Geburtsdaten sowie die Aufnahme- und Abmeldedaten der Kinder und die entsprechenden Daten der Personensorgeberechtigten erhoben
2 2 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Personensorgeberechtigten, auf deren Veranlassung das Kind eine kommunale Kindertagesstätte in Anspruch nimmt. (2) Personensorgeberechtigt ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht. (3) Personensorgeberechtigt sind die natürlichen Eltern, die Adoptiveltern oder der Vormund. (4) Erfüllen mehrere Personen nebeneinander die Voraussetzungen von Absatz 1, so haften sie als Gesamtschuldner. (5) Erhalten Personensorgeberechtigte Hilfe nach 33, 34 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches, übernimmt der für diese Leistungen zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Elternbeiträge. 3 Entstehung der Gebührenschuld (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Aufnahme des Kindes in eine kommunale Kindertagesstätte im Sinne dieser Satzung. (2) Die Aufnahme des Kindes in eine kommunale Kindertagesstätte nach Absatz 1 erfolgt grundsätzlich zum ersten des Monats. Etwas anderes gilt nur, wenn der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgestellt wird. In diesem Fall erfolgt die Aufnahme des Kindes zum festgelegten Datum im Feststellungsbescheid. (3) Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes in eine kommunale Kindertagesstätte ist der Abschluss eines Betreuungsvertrages mit der Festlegung des Betreuungsumfanges entsprechend Anlage 1. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Kita-Gebührensatzung. 4 Beendigung der Gebührenschuld (1) Die Gebührenschuld endet mit Ablauf des Monats, in dem das Betreuungsverhältnis endet. (2) Das Betreuungsverhältnis endet durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende oder in besonders begründeten Fällen durch Aufhebung des Betreuungsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. (3) Der Träger kann den Betreuungsvertrag fristlos kündigen und das Kind vom Besuch der kommunalen Kindertagesstätte ausschließen, wenn der/die Gebührenschuldner/in trotz schriftlicher Mahnung seinen/ihren Zahlungsverpflichtungen drei Monate nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist/sind. Die Kündigung bedarf der Schriftform
3 5 Fälligkeit der Gebühr (1) Die Gebühr wird als esgebühr festgesetzt. Sie ist in monatlichen Abschlagszahlungen zu entrichten. (2) Die Abschlagszahlungen werden am 15. Kalendertag des laufenden Monats fällig. Bei einer tageweisen Betreuung wird die Zahlung am 15. Kalendertag des Folgemonats fällig. 6 Zahlungsverfahren (1) Die Gebührenzahlung erfolgt grundsätzlich bargeldlos. Die Zahlungsart wird durch die Gebührenschuldner bestimmt. Es besteht die Möglichkeit, zwischen a) Überweisungsverfahren (Selbsteinzahlung) unter Angabe der Personen, Kassenzeichen und Name des Kindes/der Kinder oder b) Abbuchungsverfahren (Einzugsermächtigung) zu wählen. (2) Nicht gezahlte Gebühren unterliegen der Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren. 7 Gebührenmaßstab (1) Die Gebühren sind sozialverträglich zu gestalten und nach dem Elterneinkommen, der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder sowie dem vereinbarten Betreuungsumfang zu staffeln. Die Gebühren der Gebührentarife werden so gestaffelt, dass die Gebühren in den niedrigsten Einkommensgruppen (sog. Mindestbeiträge) im Rahmen der häuslichen Ersparnis zugemutet werden können. (2) Die Gebühren werden nach folgenden Altersgruppen differenziert erhoben: a) Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, unabhängig davon, ob sie bereits in einer altersgemischten Kindergruppe betreut werden, b) Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung und c) Kinder im Grundschulalter. (3) Maßgeblich für das der Gebührenermittlung zu Grunde zu legende Elterneinkommen ist die rechtliche Stellung zum Kind. Bei Lebensgemeinschaften wird das Einkommen beider Partner zu Grunde gelegt, sofern sie Eltern des Kindes sind. Steht ein Partner der Lebensgemeinschaft in keiner kindschaftsrechtlichen Beziehung zum Kind, so bleibt sein Einkommen bei der Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unberücksichtigt. Besteht nur mit einem Elternteil eine häusliche Gemeinschaft mit dem Kind, so bleibt das Einkommen des in räumlicher Trennung lebenden Elternteils unberücksichtigt. Hier wird der tatsächlich gezahlte Unterhalt des in räumlicher Trennung lebenden Elternteils für das Kind zum Einkommen des Gebührenschuldners hinzugerechnet
4 (4) Das Elterneinkommen ergibt sich: a) bei nichtselbständiger Tätigkeit aus dem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, mindestens in Höhe des jeweils gültigen steuerlichen Pauschalbetrages, b) bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, aus Gewerbebetrieb sowie aus Land- und Forstwirtschaft aus dem Gewinn, zuzüglich c) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen, soweit sie bei der Einkünfteermittlung steuerfrei geblieben sind, d) sonstige Einkünfte im Sinne von 22 Einkommensteuergesetz und e) sonstige Einnahmen. Zu den sonstigen Einnahmen gehören alle Geldbezüge, unabhängig davon, ob sie steuerpflichtig oder steuerfrei sind, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen, z. B.: - Leistungen nach 10 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) oberhalb des Sockelbetrages von 300,00, - Unterhaltsleistungen für die Gebührenschuldner, - Renten, - wegen Geringfügigkeit vom Arbeitgeber pauschal versteuerte Einkommen, - Einkommen nach dem SGB III (z. B. Unterhaltsgeld, Überbrückungsgeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I, Konkursausfallgeld), - sonstige Leistungen nach anderen Sozialgesetzen (z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Wohngeld, Leistungen nach dem Beamtenversorgungsgesetz, dem Unterhaltssicherungsgesetz). (5) Folgende Leistungen gehören nicht zum Elterneinkommen: - Leistungen nach 10 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bis in Höhe des Sockelbetrages von 300,00, - Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, - Berufsausbildungsbeihilfen, - Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz, - Kindergeld, - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II und nach dem SGB XII. (6) Nachgewiesene Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen für nicht im Haushalt lebende Personen werden vom Elterneinkommen abgesetzt. (7) Ein Ausgleich von positiven Einkünften mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig
5 (8) Von den Einkünften im Sinne von Absatz 4 a 4 d wird ein pauschaler Abschlag von 30 v. H. vorgenommen. (9) Für jedes unterhaltsberechtigte Kind kommt vom maßgebenden Einkommen ein monatlicher Festbetrag, der sich an die durchschnittlichen jeweils gültigen kindbezogenen Regelsätze nach dem SGB II anlehnt, in Abzug. 8 Gebührensatz (1) Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Gebührentarifen, die der Anlage 2 zu entnehmen sind. Die Anlage 2 ist Bestandteil dieser Satzung. (2) Besuchen mehrere Kinder einer Familie Kindertagesstätten oder die Kindertagespflege, so ermäßigen sich die Gebühren entsprechend der in der Anlage 2 aufgeführten Staffelung. Als erstes Kind gilt das älteste Kind, das in Kindertagesstätten oder Kindertagespflege betreut wird. Als Zählkinder werden die Kinder angerechnet, für die in Kindertagesstätten oder Kindertagespflege Elternbeiträge gezahlt werden. Für das vierte und jedes weitere Kind einer Familie, die in Kindertagesstätten oder Kindertagespflege betreut werden, sind keine Elternbeiträge zu entrichten. (3) Um in den Genuss der Gebührenermäßigung zu kommen, haben die Gebührenschuldner mitzuteilen, wie viele Kinder der Familie sich in Kindertagesstätten oder Kindertagespflege befinden. Sie sind insoweit auch verpflichtet, jede Veränderung anzuzeigen. 9 Ferienbetreuung für Kinder im Grundschulalter (1) Für Kinder im Grundschulalter kann vereinbart werden, dass in den Ferien höhere Kinderbetreuungsleistungen in Anspruch genommen werden. (2) Für diese Inanspruchnahme von höheren Kinderbetreuungsleistungen ist eine zusätzliche Pauschale zu entrichten. 10 Nachweis des Einkommens (1) Die Gebührenschuldner haben vor Aufnahme des Kindes in eine kommunale Kindertagesstätte geeignete Unterlagen zum Nachweis des Elterneinkommens bei der Stadt Eisenhüttenstadt, Fachbereich Familie und Schule, vorzulegen. In der Folgezeit ist das Einkommen jährlich bis spätestens nachzuweisen. Geeignete Einkommensnachweise sind z. B.: - Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, - Einkommensteuerbescheid, - esverdienstbescheinigungen, - Wohngeldbescheid, - Bescheid über Unterhaltsvorschuss, - Bewilligungsbescheid zur Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
6 (2) Bei Selbständigen, die noch keinen Einkommensteuerbescheid erhalten haben, wird von einer eidesstattlichen Einkommenselbsteinschätzung ausgegangen. (3) Kommen die Gebührenschuldner ihrer Nachweispflicht nicht oder nur unvollständig nach, hat der Träger der kommunalen Kindertagestätten das Recht, die Gebühr auf der Grundlage des Höchstbetrages festzusetzen. 11 Gebührenfestsetzung (1) Auf der Grundlage des zu erwartenden eselterneinkommens wird die vorläufige esgebühr in einem vorläufigen esgebührenbescheid festgesetzt. (2) Verändert sich das zu erwartende eseinkommen oder die Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder im laufenden Kalenderjahr, wird auf Antrag der Gebührenschuldner eine Anpassung der vorläufigen esgebühr vorgenommen. Die Anpassung der vorläufigen esgebühr erfolgt ab dem Folgemonat nach Antragstellung. (3) Für den Fall der Vereinbarung der Änderung der Betreuungszeit bzw. Betreuungsform erfolgt die Anpassung der vorläufigen esgebühr ab dem laufenden Monat. Es ist bereits für den laufenden Monat die entsprechend höhere bzw. niedrigere Abschlagszahlung zu leisten. (4) Beginnt oder endet das Betreuungsverhältnis im laufenden Monat, ist eine anteilige Abschlagszahlung entsprechend der Gebührentarife nach Anlage 2 als Teilbetrag zu entrichten. Bei der Berechnung werden im Monat 20 Öffnungstage zu Grunde gelegt. (5) Die Gebühr für ein Kind in der Altersgruppe i. S. d. 7 Abs.2 a) wird bei der Gebührenberechnung bis einschließlich des Monats zu Grunde gelegt, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, auch wenn es vorzeitig in einer altersgemischten Gruppe betreut wird. (6) Bei Inanspruchnahme der tageweisen Betreuung, die nur für Kinder im Grundschulalter gewährt wird, wird die esgebühr entsprechend der Gebührentarife nach Anlage 2 auf einen Tagessatz umgerechnet. Hierbei werden im Monat 20 Öffnungstage zu Grunde gelegt. Unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit des Kindes werden mindestens 3 Tage im Monat gebührenwirksam berechnet. Die Anwesenheit des Kindes bei der tageweisen Betreuung kann höchstens 10 Tage im Monat betragen. (7) Für die Abgeltung von Ausfallzeiten in der Betreuung des Kindes, z.b. bei Krankheit, stationärer Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, Urlaub u. ä. sowie bei betriebsreduzierten Betreuungszeiten der kommunalen Kindertagesstätte wird ein Freimonat im Kalenderjahr in der Kalkulation der esgebühr berücksichtigt. Als familienfreundliche Maßnahme wird ein weiterer Freimonat im Kalenderjahr in der Kalkulation der esgebühr berücksichtigt. (8) Auf der Basis des nachgewiesenen eseinkommens für das abgelaufene Kalenderjahr wird die endgültige esgebühr in einem endgültigen esgebührenbescheid festgesetzt. Bei Abweichungen zwischen dem vorläufigen und dem endgültigem esgebührenbescheid erfolgt die Berichtigung im endgültigen esgebührenbescheid
7 Gleichzeitig sind die Gebührenschuldner verpflichtet, das zu erwartende Elterneinkommen für das laufende Kalenderjahr einzureichen. Auf der Basis dieses eseinkommens wird die vorläufige esgebühr in einem vorläufigen esgebührenbescheid für das laufende Kalenderjahr festgesetzt. Kommt es dabei zu Abweichungen zu bis dahin festgesetzten Abschlagszahlungen erfolgt eine Berichtigung für das laufende Kalenderjahr. 12 Unterhaltsberechtigte Kinder (1) Bei Abschluss des Betreuungsvertrages haben die Gebührenschuldner alle unterhaltsberechtigten Kinder der Familie anzugeben. (2) Unterhaltsberechtigt sind alle Kinder der Familie, für die Kindergeld bezogen wird oder für die ein Kinderfreibetrag nach dem Einkommensteuergesetz in Anspruch genommen wird oder die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. (3) Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Kind als unterhaltsberechtigt berücksichtigt. Danach haben die Gebührenschuldner nachzuweisen, dass für dieses Kind weiterhin Kindergeld bezogen wird oder ein Freibetrag nach dem Einkommensteuergesetz gewährt wird oder das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, findet eine Berücksichtigung in Form der Kürzung im Sinne des 7 Abs. 9 dieser Satzung nicht statt. (4) Werden unterhaltsberechtigte Kinder erst später angegeben oder verändert sich die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder (z. B. Geburt eines weiteren Kindes), so wird die Kürzung des Elterneinkommens im Sinne des 7 Abs. 9 dieser Satzung erst ab dem Monat der Bekanntgabe vorgenommen. 13 Übernahme von Elternbeiträgen Elternbeiträge sollen auf Antrag der Gebührenschuldner gemäß 90 Abs. 3 SGB VIII vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden. 14 Verpflegungskosten Für die Versorgung der Kinder mit Mittagessen ist ein gesondertes Entgelt i. S. d. 17 Abs. 1 Satz 1 KitaG (Essengeld) zu entrichten. 15 In-Kraft-Treten Die Kita-Gebührensatzung tritt für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen ab dem 2017 zum 01. Januar 2017 in Kraft. Die Kita-Gebührensatzung vom 13. Oktober 2014 bleibt für die bis 31. Dezember 2016 in Anspruch genommenen Kinderbetreuungsleistungen in Kraft. Anlagen - 7 -
8 Anlage 1 Betreuungszeiten in den kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Eisenhüttenstadt 1. Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs Verkürzte Betreuungszeit Betreuungszeit gem. Kita-Gesetz Verlängerte Betreuungszeit gem. 1 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 Kita- Gesetz bis 4 Std. täglich bzw. bis 20 Wochenstunden bis 6 Std. täglich bzw. 30 Wochenstunden bis 7 Std. täglich bzw. 35 Wochenstunden oder bis 8 Std. täglich bzw. 40 Wochenstunden oder ab 8 Std. täglich bzw. ab 40 Wochenstunden Bei Anerkennung des Rechtsanspruchs durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe stehen für die Betreuung eines Kindes bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres die unter Pkt. 1 dieser Anlage genannten Betreuungszeiten zur Verfügung. 2. Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung Verkürzte Betreuungszeit Betreuungszeit gem. Kita-Gesetz Verlängerte Betreuungszeit gem. 1 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 Kita- Gesetz bis 4 Std. täglich bzw. bis 20 Wochenstunden bis 6 Std. täglich bzw. 30 Wochenstunden bis 7 Std. täglich bzw. 35 Wochenstunden oder bis 8 Std. täglich bzw. 40 Wochenstunden oder ab 8 Std. täglich bzw. ab 40 Wochenstunden 3. Kinder im Grundschulalter bis zur Versetzung in die 5. Schuljahrgangsstufe Verkürzte Betreuungszeit Verkürzte Betreuungszeit Verkürzte Betreuungszeit Betreuungszeit gem. Kita-Gesetz Verlängerte Betreuungszeit gem.1 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 Kita-Gesetz Tageweise Betreuung bis 1 Std. täglich für Fahrschüler der Verlässlichen Halbtagsgrundschulen bis 2 Std. täglich bzw. 10 Wochenstunden bis 3 Std. täglich bzw. 15 Wochenstunden bis 4 Std. täglich bzw. 20 Wochenstunden bis 6 Std. täglich bzw. 30 Wochenstunden oder ab 6 Std. täglich bzw. ab 30 Wochenstunden mindestens 3 Tage und höchstens 10 Tage im Monat 4. Kinder der 5. und 6. Schuljahrgangsstufe Bei Anerkennung des Rechtsanspruchs durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe stehen für die Betreuung eines Kindes der 5. und 6. Schuljahrgangsstufe die unter Pkt. 3 dieser Anlage genannten Betreuungszeiten zur Verfügung
9 Gebührentarife - Betreuung 1. Kind bis zum vollendeten dritten Lebensjahr Anlage 2 Elterneinkommen in Euro (eswert)* bis 4 Std/Tag bis 6 Std/Tag bis 7 Std/Tag bis 8 Std/Tag ab 8 Std/Tag bis ,00 144,00 12,00 216,00 18,00 264,00 22,00 288,00 24,00 360,00 30,00 bis ,00 1,28% 204,00 17,00 1,88% 300,00 25,00 2,25% 360,00 30,00 2,63% 420,00 35,00 3,00% 480,00 40,00 bis ,00 1,53% 276,00 23,00 2,13% 384,00 32,00 2,60% 468,00 39,00 2,93% 528,00 44,00 3,33% 600,00 50,00 bis ,00 1,68% 336,00 28,00 2,40% 480,00 40,00 2,82% 564,00 47,00 3,18% 636,00 53,00 3,60% 720,00 60,00 bis ,00 1,80% 396,00 33,00 2,56% 564,00 47,00 3,00% 660,00 55,00 3,38% 744,00 62,00 3,87% 852,00 71,00 bis ,00 1,95% 468,00 39,00 2,75% 660,00 55,00 3,20% 768,00 64,00 3,60% 864,00 72,00 4,15% 996,00 83,00 bis ,00 2,08% 540,00 45,00 2,91% 756,00 63,00 3,37% 876,00 73,00 3,78% 984,00 82,00 4,38% 1.140,00 95,00 bis ,00 2,23% 624,00 52,00 3,09% 864,00 72,00 3,56% 996,00 83,00 3,99% 1.116,00 93,00 4,67% 1.308,00 109,00 bis ,00 2,36% 708,00 59,00 3,24% 972,00 81,00 3,76% 1.128,00 94,00 4,20% 1.260,00 105,00 4,92% 1.476,00 123,00 bis ,00 2,48% 792,00 66,00 3,41% 1.092,00 91,00 3,94% 1.260,00 105,00 4,43% 1.416,00 118,00 5,18% 1.656,00 138,00 bis ,00 2,61% 888,00 74,00 3,56% 1.212,00 101,00 4,13% 1.404,00 117,00 4,62% 1.572,00 131,00 5,44% 1.848,00 154,00 bis ,00 2,73% 984,00 82,00 3,73% 1.344,00 112,00 4,33% 1.560,00 130,00 4,83% 1.740,00 145,00 5,70% 2.052,00 171,00 bis ,00 2,87% 1.092,00 91,00 3,88% 1.476,00 123,00 4,52% 1.716,00 143,00 5,05% 1.920,00 160,00 5,97% 2.268,00 189,00 bis ,00 3,00% 1.200,00 100,00 4,05% 1.620,00 135,00 4,71% 1.884,00 157,00 5,25% 2.100,00 175,00 6,24% 2.496,00 208,00 bis ,00 3,14% 1.320,00 110,00 4,23% 1.776,00 148,00 4,91% 2.064,00 172,00 5,46% 2.292,00 191,00 6,49% 2.724,00 227,00 bis ,00 3,27% 1.440,00 120,00 4,39% 1.932,00 161,00 5,10% 2.244,00 187,00 5,67% 2.496,00 208,00 6,74% 2.964,00 247,00 bis ,00 3,39% 1.560,00 130,00 4,54% 2.088,00 174,00 5,30% 2.436,00 203,00 5,90% 2.712,00 226,00 7,02% 3.228,00 269,00 bis ,00 3,53% 1.764,00 147,00 4,70% 2.352,00 196,00 5,47% 2.736,00 228,00 6,10% 3.048,00 254,00 7,27% 3.636,00 303,00 bis ,00 3,67% 1.980,00 165,00 4,89% 2.640,00 220,00 5,67% 3.060,00 255,00 6,31% 3.408,00 284,00 7,53% 8,00 339,00 bis ,00 3,81% 2.208,00 184,00 5,05% 2.928,00 244,00 5,86% 3.396,00 283,00 6,52% 3.780,00 315,00 7,80% 4.524,00 377, ,00 190,00 beitrag 3.024,00 252,00 beitrag 3.516,00 293,00 beitrag 3.900,00 325,00 beitrag 4.668,00 389,00 von ,01 * bereinigtes Einkommen gemäß 7 der Kita-Gebührensatzung Seite 9
10 Gebührentarife - Betreuung 2. Kind bis zum vollendeten dritten Lebensjahr (Geschwisterbonus - Gebührenhöhe 50%) Elterneinkommen in Euro (eswert)* bis 4 Std/Tag bis 6 Std/Tag bis 7 Std/Tag bis 8 Std/Tag ab 8 Std/Tag bis ,00 M indest- M indest- 72,00 6,00 beitrag 108,00 9,00 beitrag 132,00 11,00 M indest- 144,00 12,00 180,00 15,00 bis ,00 0,68% 108,00 9,00 0,90% 144,00 12,00 1,13% 180,00 15,00 1,28% 204,00 17,00 1,50% 240,00 20,00 bis ,00 0,80% 144,00 12,00 1,07% 192,00 16,00 1,33% 240,00 20,00 1,47% 264,00 22,00 1,67% 300,00 25,00 bis ,00 0,84% 168,00 14,00 1,20% 240,00 20,00 1,38% 276,00 23,00 1,56% 312,00 26,00 1,80% 360,00 30,00 bis ,00 0,93% 204,00 17,00 1,31% 288,00 24,00 1,47% 324,00 27,00 1,69% 372,00 31,00 1,91% 420,00 35,00 bis ,00 0,95% 228,00 19,00 1,35% 324,00 27,00 1,60% 384,00 32,00 1,80% 432,00 36,00 2,05% 492,00 41,00 bis ,00 1,06% 276,00 23,00 1,43% 372,00 31,00 1,71% 444,00 37,00 1,89% 492,00 41,00 2,22% 576,00 48,00 bis ,00 1,11% 312,00 26,00 1,54% 432,00 36,00 1,80% 504,00 42,00 2,01% 564,00 47,00 2,31% 648,00 54,00 bis ,00 1,16% 348,00 29,00 1,60% 480,00 40,00 1,88% 564,00 47,00 2,12% 636,00 53,00 2,44% 732,00 61,00 bis ,00 1,24% 396,00 33,00 1,69% 540,00 45,00 1,99% 636,00 53,00 2,21% 708,00 59,00 2,59% 828,00 69,00 bis ,00 1,31% 444,00 37,00 1,76% 600,00 50,00 2,08% 708,00 59,00 2,33% 792,00 66,00 2,72% 924,00 77,00 bis ,00 1,37% 492,00 41,00 1,87% 672,00 56,00 2,17% 780,00 65,00 2,43% 876,00 73,00 2,87% 1.032,00 86,00 bis ,00 1,42% 540,00 45,00 1,96% 744,00 62,00 2,27% 864,00 72,00 2,53% 960,00 80,00 2,97% 1.128,00 94,00 bis ,00 1,50% 600,00 50,00 2,04% 816,00 68,00 2,37% 948,00 79,00 2,64% 1.056,00 88,00 3,12% 1.248,00 104,00 bis ,00 1,57% 660,00 55,00 2,11% 888,00 74,00 2,46% 1.032,00 86,00 2,74% 1.152,00 96,00 3,26% 1.368,00 114,00 bis ,00 1,64% 720,00 60,00 2,18% 960,00 80,00 2,54% 1.116,00 93,00 2,84% 1.248,00 104,00 3,38% 1.488,00 124,00 bis ,00 1,70% 780,00 65,00 2,27% 1.044,00 87,00 2,63% 1.212,00 101,00 2,95% 1.356,00 113,00 3,50% 1.608,00 134,00 bis ,00 1,78% 888,00 74,00 2,35% 1.176,00 98,00 2,74% 1.368,00 114,00 3,05% 1.524,00 127,00 3,65% 1.824,00 152,00 bis ,00 1,82% 984,00 82,00 2,44% 1.320,00 110,00 2,84% 1.536,00 128,00 3,16% 1.704,00 142,00 3,78% 2.040,00 170,00 bis ,00 1,90% 1.104,00 92,00 2,52% 1.464,00 122,00 2,94% 1.704,00 142,00 3,25% 1.884,00 157,00 3,89% 2.256,00 188, ,00 95,00 beitrag 1.512,00 126,00 beitrag 1.752,00 146,00 beitrag 1.944,00 162,00 beitrag 2.340,00 195,00 von ,01 * bereinigtes Einkommen gemäß 7 der Kita-Gebührensatzung Seite 10
11 Gebührentarife - Betreuung 3. Kind bis zum vollendeten dritten Lebensjahr (Geschwisterbonus - Gebührenhöhe 25%) Elterneinkommen in Euro (eswert)* bis 4 Std/Tag bis 6 Std/Tag bis 7 Std/Tag bis 8 Std/Tag ab 8 Std/Tag bis ,00 M indest- M indest- 36,00 3,00 beitrag 60,00 5,00 beitrag 60,00 5,00 M indest- 72,00 6,00 96,00 8,00 bis ,00 0,38% 60,00 5,00 0,53% 84,00 7,00 0,60% 96,00 8,00 0,60% 96,00 8,00 0,75% 120,00 10,00 bis ,00 0,40% 72,00 6,00 0,53% 96,00 8,00 0,67% 120,00 10,00 0,73% 132,00 11,00 0,87% 156,00 13,00 bis ,00 0,42% 84,00 7,00 0,60% 120,00 10,00 0,72% 144,00 12,00 0,78% 156,00 13,00 0,90% 180,00 15,00 bis ,00 0,44% 96,00 8,00 0,65% 144,00 12,00 0,76% 168,00 14,00 0,82% 180,00 15,00 0,98% 216,00 18,00 bis ,00 0,50% 120,00 10,00 0,70% 168,00 14,00 0,80% 192,00 16,00 0,90% 216,00 18,00 1,05% 252,00 21,00 bis ,00 0,51% 132,00 11,00 0,74% 192,00 16,00 0,83% 216,00 18,00 0,97% 252,00 21,00 1,11% 288,00 24,00 bis ,00 0,56% 156,00 13,00 0,77% 216,00 18,00 0,90% 252,00 21,00 0,99% 276,00 23,00 1,16% 324,00 27,00 bis ,00 0,60% 180,00 15,00 0,80% 240,00 20,00 0,92% 276,00 23,00 1,04% 312,00 26,00 1,24% 372,00 31,00 bis ,00 0,64% 204,00 17,00 0,86% 276,00 23,00 0,98% 312,00 26,00 1,09% 348,00 29,00 1,31% 420,00 35,00 bis ,00 0,64% 216,00 18,00 0,88% 300,00 25,00 1,02% 348,00 29,00 1,16% 396,00 33,00 1,38% 468,00 39,00 bis ,00 0,70% 252,00 21,00 0,93% 336,00 28,00 1,07% 384,00 32,00 1,20% 432,00 36,00 1,43% 516,00 43,00 bis ,00 0,73% 276,00 23,00 0,98% 372,00 31,00 1,14% 432,00 36,00 1,26% 480,00 40,00 1,48% 564,00 47,00 bis ,00 0,75% 300,00 25,00 1,02% 408,00 34,00 1,17% 468,00 39,00 1,32% 528,00 44,00 1,56% 624,00 52,00 bis ,00 0,77% 324,00 27,00 1,06% 444,00 37,00 1,23% 516,00 43,00 1,37% 576,00 48,00 1,63% 684,00 57,00 bis ,00 0,82% 360,00 30,00 1,09% 480,00 40,00 1,28% 564,00 47,00 1,42% 624,00 52,00 1,69% 744,00 62,00 bis ,00 0,86% 396,00 33,00 1,15% 528,00 44,00 1,33% 612,00 51,00 1,46% 672,00 56,00 1,75% 804,00 67,00 bis ,00 0,89% 444,00 37,00 1,18% 588,00 49,00 1,37% 684,00 57,00 1,51% 756,00 63,00 1,82% 912,00 76,00 bis ,00 0,91% 492,00 41,00 1,22% 660,00 55,00 1,42% 768,00 64,00 1,58% 852,00 71,00 1,89% 1.020,00 85,00 bis ,00 0,95% 552,00 46,00 1,26% 732,00 61,00 1,47% 852,00 71,00 1,63% 948,00 79,00 1,94% 1.128,00 94,00 564,00 47,00 beitrag 756,00 63,00 beitrag 876,00 73,00 beitrag 972,00 81,00 beitrag 1.164,00 97,00 von ,01 * bereinigtes Einkommen gemäß 7 der Kita-Gebührensatzung Seite 11
12 Gebührentarife - Betreuung 1. Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung Elterneinkommen in Euro (eswert)* bis 4 Std/Tag bis 6 Std/Tag bis 7 Std/Tag bis 8 Std/Tag ab 8 Std/Tag bis ,00 144,00 12,00 216,00 18,00 264,00 22,00 288,00 24,00 360,00 30,00 bis ,00 1,20% 192,00 16,00 1,65% 264,00 22,00 2,10% 336,00 28,00 2,33% 372,00 31,00 2,78% 444,00 37,00 bis ,00 1,33% 240,00 20,00 1,93% 348,00 29,00 2,27% 408,00 34,00 2,60% 468,00 39,00 3,00% 540,00 45,00 bis ,00 1,44% 288,00 24,00 2,04% 408,00 34,00 2,40% 480,00 40,00 2,70% 540,00 45,00 3,12% 624,00 52,00 bis ,00 1,53% 336,00 28,00 2,18% 480,00 40,00 2,51% 552,00 46,00 2,84% 624,00 52,00 3,22% 708,00 59,00 bis ,00 1,65% 396,00 33,00 2,30% 552,00 46,00 2,60% 624,00 52,00 2,95% 708,00 59,00 3,40% 816,00 68,00 bis ,00 1,75% 456,00 38,00 2,40% 624,00 52,00 2,72% 708,00 59,00 3,05% 792,00 66,00 3,51% 912,00 76,00 bis ,00 1,84% 516,00 43,00 2,53% 708,00 59,00 2,83% 792,00 66,00 3,17% 888,00 74,00 3,64% 1.020,00 85,00 bis ,00 1,92% 576,00 48,00 2,60% 780,00 65,00 2,92% 876,00 73,00 3,28% 984,00 82,00 3,80% 1.140,00 95,00 bis ,00 2,03% 648,00 54,00 2,74% 876,00 73,00 3,04% 972,00 81,00 3,38% 1.080,00 90,00 3,94% 1.260,00 105,00 bis ,00 2,12% 720,00 60,00 2,86% 972,00 81,00 3,14% 1.068,00 89,00 3,49% 1.188,00 99,00 4,06% 1.380,00 115,00 bis ,00 2,23% 804,00 67,00 2,97% 1.068,00 89,00 3,23% 1.164,00 97,00 3,63% 1.308,00 109,00 4,20% 1.512,00 126,00 bis ,00 2,34% 888,00 74,00 3,06% 1.164,00 97,00 3,35% 1.272,00 106,00 3,73% 1.416,00 118,00 4,33% 1.644,00 137,00 bis ,00 2,43% 972,00 81,00 3,18% 1.272,00 106,00 3,45% 1.380,00 115,00 3,84% 1.536,00 128,00 4,47% 1.788,00 149,00 bis ,00 2,51% 1.056,00 88,00 3,29% 1.380,00 115,00 3,57% 1.500,00 125,00 3,94% 1.656,00 138,00 4,60% 1.932,00 161,00 bis ,00 2,62% 1.152,00 96,00 3,41% 1.500,00 125,00 3,68% 1.620,00 135,00 4,06% 1.788,00 149,00 4,75% 2.088,00 174,00 bis ,00 2,71% 1.248,00 104,00 3,52% 1.620,00 135,00 3,78% 1.740,00 145,00 4,17% 1.920,00 160,00 4,88% 2.244,00 187,00 bis ,00 2,81% 1.404,00 117,00 3,62% 1.812,00 151,00 3,89% 1.944,00 162,00 4,30% 2.148,00 179,00 5,02% 2.508,00 209,00 bis ,00 2,91% 1.572,00 131,00 3,73% 2.016,00 168,00 4,00% 2.160,00 180,00 4,40% 2.376,00 198,00 5,16% 2.784,00 232,00 bis ,00 3,00% 1.740,00 145,00 3,85% 2.232,00 186,00 4,12% 2.388,00 199,00 4,51% 2.616,00 218,00 5,30% 3.072,00 256,00 von , ,00 150, ,00 192, ,00 204, ,00 223, ,00 263,00 * bereinigtes Einkommen gemäß 7 der Kita-Gebührensatzung Seite 12
13 Gebührentarife - Betreuung 2. Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung (Geschwisterbonus - Gebührenhöhe 50%) Elterneinkommen in Euro (eswert)* bis 4 Std/Tag bis 6 Std/Tag bis 7 Std/Tag bis 8 Std/Tag ab 8 Std/Tag bis ,00 72,00 6,00 108,00 9,00 132,00 11,00 144,00 12,00 180,00 15,00 bis ,00 0,60% 96,00 8,00 0,90% 144,00 12,00 1,05% 168,00 14,00 1,20% 192,00 16,00 1,35% 216,00 18,00 bis ,00 0,67% 120,00 10,00 1,00% 180,00 15,00 1,13% 204,00 17,00 1,33% 240,00 20,00 1,47% 264,00 22,00 bis ,00 0,72% 144,00 12,00 1,02% 204,00 17,00 1,20% 240,00 20,00 1,38% 276,00 23,00 1,56% 312,00 26,00 bis ,00 0,76% 168,00 14,00 1,09% 240,00 20,00 1,25% 276,00 23,00 1,42% 312,00 26,00 1,64% 360,00 30,00 bis ,00 0,80% 192,00 16,00 1,15% 276,00 23,00 1,30% 312,00 26,00 1,45% 348,00 29,00 1,70% 408,00 34,00 bis ,00 0,88% 228,00 19,00 1,20% 312,00 26,00 1,34% 348,00 29,00 1,52% 396,00 33,00 1,75% 456,00 38,00 bis ,00 0,90% 252,00 21,00 1,24% 348,00 29,00 1,41% 396,00 33,00 1,59% 444,00 37,00 1,84% 516,00 43,00 bis ,00 0,96% 288,00 24,00 1,32% 396,00 33,00 1,48% 444,00 37,00 1,64% 492,00 41,00 1,88% 564,00 47,00 bis ,00 1,01% 324,00 27,00 1,35% 432,00 36,00 1,50% 480,00 40,00 1,69% 540,00 45,00 1,95% 624,00 52,00 bis ,00 1,06% 360,00 30,00 1,41% 480,00 40,00 1,55% 528,00 44,00 1,76% 600,00 50,00 2,05% 696,00 58,00 bis ,00 1,10% 396,00 33,00 1,47% 528,00 44,00 1,63% 588,00 49,00 1,80% 648,00 54,00 2,10% 756,00 63,00 bis ,00 1,17% 444,00 37,00 1,55% 588,00 49,00 1,67% 636,00 53,00 1,86% 708,00 59,00 2,18% 828,00 69,00 bis ,00 1,20% 480,00 40,00 1,59% 636,00 53,00 1,74% 696,00 58,00 1,92% 768,00 64,00 2,25% 900,00 75,00 bis ,00 1,26% 528,00 44,00 1,66% 696,00 58,00 1,77% 744,00 62,00 1,97% 828,00 69,00 2,31% 972,00 81,00 bis ,00 1,31% 576,00 48,00 1,69% 744,00 62,00 1,83% 804,00 67,00 2,02% 888,00 74,00 2,37% 1.044,00 87,00 bis ,00 1,36% 624,00 52,00 1,75% 804,00 67,00 1,90% 876,00 73,00 2,09% 960,00 80,00 2,45% 1.128,00 94,00 bis ,00 1,42% 708,00 59,00 1,82% 912,00 76,00 1,94% 972,00 81,00 2,14% 1.068,00 89,00 2,52% 1.260,00 105,00 bis ,00 1,44% 780,00 65,00 1,87% 1.008,00 84,00 2,00% 1.080,00 90,00 2,20% 1.188,00 99,00 2,58% 1.392,00 116,00 bis ,00 1,51% 876,00 73,00 1,92% 1.116,00 93,00 2,05% 1.188,00 99,00 2,26% 1.308,00 109,00 2,65% 1.536,00 128,00 von ,01 900,00 75, ,00 96, ,00 102, ,00 112, ,00 131,00 * bereinigtes Einkommen gemäß 7 der Kita-Gebührensatzung Seite 13
14 Gebührentarife - Betreuung 3. Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung (Geschwisterbonus - Gebührenhöhe 25%) Elterneinkommen in Euro (eswert)* bis 4 Std/Tag bis 6 Std/Tag bis 7 Std/Tag bis 8 Std/Tag ab 8 Std/Tag bis ,00 36,00 3,00 60,00 5,00 60,00 5,00 72,00 6,00 96,00 8,00 bis ,00 0,30% 48,00 4,00 0,45% 72,00 6,00 0,53% 84,00 7,00 0,60% 96,00 8,00 0,68% 108,00 9,00 bis ,00 0,33% 60,00 5,00 0,47% 84,00 7,00 0,60% 108,00 9,00 0,67% 120,00 10,00 0,73% 132,00 11,00 bis ,00 0,36% 72,00 6,00 0,54% 108,00 9,00 0,60% 120,00 10,00 0,66% 132,00 11,00 0,78% 156,00 13,00 bis ,00 0,38% 84,00 7,00 0,55% 120,00 10,00 0,60% 132,00 11,00 0,71% 156,00 13,00 0,82% 180,00 15,00 bis ,00 0,40% 96,00 8,00 0,55% 132,00 11,00 0,65% 156,00 13,00 0,75% 180,00 15,00 0,85% 204,00 17,00 bis ,00 0,42% 108,00 9,00 0,60% 156,00 13,00 0,69% 180,00 15,00 0,78% 204,00 17,00 0,88% 228,00 19,00 bis ,00 0,47% 132,00 11,00 0,64% 180,00 15,00 0,69% 192,00 16,00 0,77% 216,00 18,00 0,90% 252,00 21,00 bis ,00 0,48% 144,00 12,00 0,64% 192,00 16,00 0,72% 216,00 18,00 0,84% 252,00 21,00 0,96% 288,00 24,00 bis ,00 0,53% 168,00 14,00 0,68% 216,00 18,00 0,75% 240,00 20,00 0,86% 276,00 23,00 0,98% 312,00 26,00 bis ,00 0,53% 180,00 15,00 0,71% 240,00 20,00 0,78% 264,00 22,00 0,88% 300,00 25,00 1,02% 348,00 29,00 bis ,00 0,57% 204,00 17,00 0,73% 264,00 22,00 0,80% 288,00 24,00 0,90% 324,00 27,00 1,07% 384,00 32,00 bis ,00 0,57% 216,00 18,00 0,76% 288,00 24,00 0,85% 324,00 27,00 0,95% 360,00 30,00 1,07% 408,00 34,00 bis ,00 0,60% 240,00 20,00 0,81% 324,00 27,00 0,87% 348,00 29,00 0,96% 384,00 32,00 1,11% 444,00 37,00 bis ,00 0,63% 264,00 22,00 0,83% 348,00 29,00 0,89% 372,00 31,00 1,00% 420,00 35,00 1,14% 480,00 40,00 bis ,00 0,65% 288,00 24,00 0,85% 372,00 31,00 0,93% 408,00 34,00 1,01% 444,00 37,00 1,20% 528,00 44,00 bis ,00 0,68% 312,00 26,00 0,89% 408,00 34,00 0,94% 432,00 36,00 1,04% 480,00 40,00 1,23% 564,00 47,00 bis ,00 0,70% 348,00 29,00 0,91% 456,00 38,00 0,98% 492,00 41,00 1,08% 540,00 45,00 1,25% 624,00 52,00 bis ,00 0,73% 396,00 33,00 0,93% 504,00 42,00 1,00% 540,00 45,00 1,09% 588,00 49,00 1,29% 696,00 58,00 bis ,00 0,74% 432,00 36,00 0,97% 564,00 47,00 1,03% 600,00 50,00 1,12% 648,00 54,00 1,32% 768,00 64,00 von ,01 456,00 38,00 576,00 48,00 612,00 51,00 672,00 56,00 792,00 66,00 * bereinigtes Einkommen gemäß 7 der Kita-Gebührensatzung Seite 14
15 Gebührentarife - Betreuung 1. Kind im Grundschulalter Elterneinkommen in Euro (eswert)* bis 1 Std/Tag bis 2 Std/Tag bis 3 Std/Tag bis 4 Std/Tag bis 6 Std/Tag ab 6 Std/Tag bis ,00 36,00 3,00 84,00 7,00 132,00 11,00 168,00 14,00 252,00 21,00 336,00 28,00 bis ,00 0,38% 60,00 5,00 0,68% 108,00 9,00 1,05% 168,00 14,00 1,35% 216,00 18,00 1,88% 300,00 25,00 2,48% 396,00 33,00 bis ,00 0,47% 84,00 7,00 0,80% 144,00 12,00 1,13% 204,00 17,00 1,47% 264,00 22,00 1,93% 348,00 29,00 2,53% 456,00 38,00 bis ,00 0,48% 96,00 8,00 0,84% 168,00 14,00 1,14% 228,00 19,00 1,50% 300,00 25,00 2,04% 408,00 34,00 2,64% 528,00 44,00 bis ,00 0,49% 108,00 9,00 0,87% 192,00 16,00 1,20% 264,00 22,00 1,53% 336,00 28,00 2,07% 456,00 38,00 2,67% 588,00 49,00 bis ,00 0,55% 132,00 11,00 0,90% 216,00 18,00 1,25% 300,00 25,00 1,60% 384,00 32,00 2,10% 504,00 42,00 2,70% 648,00 54,00 bis ,00 0,60% 156,00 13,00 0,92% 240,00 20,00 1,29% 336,00 28,00 1,62% 420,00 35,00 2,17% 564,00 47,00 2,72% 708,00 59,00 bis ,00 0,60% 168,00 14,00 0,94% 264,00 22,00 1,33% 372,00 31,00 1,67% 468,00 39,00 2,19% 612,00 51,00 2,79% 780,00 65,00 bis ,00 0,64% 192,00 16,00 1,00% 300,00 25,00 1,36% 408,00 34,00 1,72% 516,00 43,00 2,20% 660,00 55,00 2,80% 840,00 70,00 bis ,00 0,68% 216,00 18,00 1,05% 336,00 28,00 1,39% 444,00 37,00 1,73% 552,00 46,00 2,25% 720,00 60,00 2,85% 912,00 76,00 bis ,00 0,71% 240,00 20,00 1,06% 360,00 30,00 1,41% 480,00 40,00 1,76% 600,00 50,00 2,26% 768,00 64,00 2,86% 972,00 81,00 bis ,00 0,73% 264,00 22,00 1,10% 396,00 33,00 1,47% 528,00 44,00 1,83% 660,00 55,00 2,30% 828,00 69,00 2,90% 1.044,00 87,00 bis ,00 0,79% 300,00 25,00 1,14% 432,00 36,00 1,52% 576,00 48,00 1,86% 708,00 59,00 2,34% 888,00 74,00 2,94% 1.116,00 93,00 bis ,00 0,81% 324,00 27,00 1,17% 468,00 39,00 1,53% 612,00 51,00 1,89% 756,00 63,00 2,37% 948,00 79,00 2,97% 1.188,00 99,00 bis ,00 0,86% 360,00 30,00 1,20% 504,00 42,00 1,57% 660,00 55,00 1,94% 816,00 68,00 2,40% 1.008,00 84,00 3,00% 1.260,00 105,00 bis ,00 0,87% 384,00 32,00 1,25% 552,00 46,00 1,61% 708,00 59,00 1,99% 876,00 73,00 2,43% 1.068,00 89,00 3,03% 1.332,00 111,00 bis ,00 0,91% 420,00 35,00 1,28% 588,00 49,00 1,64% 756,00 63,00 2,03% 936,00 78,00 2,45% 1.128,00 94,00 3,08% 1.416,00 118,00 bis ,00 0,94% 468,00 39,00 1,32% 660,00 55,00 1,68% 840,00 70,00 2,06% 1.032,00 86,00 2,47% 1.236,00 103,00 3,10% 1.548,00 129,00 bis ,00 0,98% 528,00 44,00 1,36% 732,00 61,00 1,73% 936,00 78,00 2,11% 1.140,00 95,00 2,51% 1.356,00 113,00 3,13% 1.692,00 141,00 bis ,00 1,01% 588,00 49,00 1,39% 804,00 67,00 1,76% 1.020,00 85,00 2,15% 1.248,00 104,00 2,54% 1.476,00 123,00 3,17% 1.836,00 153,00 von ,01 600,00 50,00 828,00 69, ,00 87, ,00 106, ,00 124, ,00 155,00 * bereinigtes Einkommen gemäß 7 der Kita-Gebührensatzung Seite 15
16 Gebührentarife - Betreuung 2. Kind im Grundschulalter (Geschwisterbonus - Gebührenhöhe 50%) Elterneinkommen in Euro (eswert)* bis 1 Std/Tag bis 2 Std/Tag bis 3 Std/Tag bis 4 Std/Tag bis 6 Std/Tag ab 6 Std/Tag bis ,00 24,00 2,00 48,00 4,00 60,00 5,00 84,00 7,00 120,00 10,00 168,00 14,00 bis ,00 0,19% 30,00 3,00 0,38% 60,00 5,00 0,53% 84,00 7,00 0,68% 108,00 9,00 0,90% 144,00 12,00 1,28% 204,00 17,00 bis ,00 0,20% 36,00 3,00 0,40% 72,00 6,00 0,53% 96,00 8,00 0,73% 132,00 11,00 1,00% 180,00 15,00 1,33% 240,00 20,00 bis ,00 0,24% 48,00 4,00 0,42% 84,00 7,00 0,60% 120,00 10,00 0,72% 144,00 12,00 1,02% 204,00 17,00 1,32% 264,00 22,00 bis ,00 0,27% 60,00 5,00 0,44% 96,00 8,00 0,60% 132,00 11,00 0,76% 168,00 14,00 1,04% 228,00 19,00 1,36% 300,00 25,00 bis ,00 0,28% 66,00 6,00 0,45% 108,00 9,00 0,60% 144,00 12,00 0,80% 192,00 16,00 1,05% 252,00 21,00 1,35% 324,00 27,00 bis ,00 0,28% 72,00 6,00 0,46% 120,00 10,00 0,65% 168,00 14,00 0,83% 216,00 18,00 1,06% 276,00 23,00 1,38% 360,00 30,00 bis ,00 0,30% 84,00 7,00 0,47% 132,00 11,00 0,64% 180,00 15,00 0,81% 228,00 19,00 1,07% 300,00 25,00 1,37% 384,00 32,00 bis ,00 0,32% 96,00 8,00 0,48% 144,00 12,00 0,68% 204,00 17,00 0,84% 252,00 21,00 1,12% 336,00 28,00 1,40% 420,00 35,00 bis ,00 0,34% 108,00 9,00 0,53% 168,00 14,00 0,71% 228,00 19,00 0,86% 276,00 23,00 1,13% 360,00 30,00 1,43% 456,00 38,00 bis ,00 0,35% 120,00 10,00 0,53% 180,00 15,00 0,71% 240,00 20,00 0,88% 300,00 25,00 1,13% 384,00 32,00 1,45% 492,00 41,00 bis ,00 0,37% 132,00 11,00 0,57% 204,00 17,00 0,73% 264,00 22,00 0,90% 324,00 27,00 1,13% 408,00 34,00 1,47% 528,00 44,00 bis ,00 0,38% 144,00 12,00 0,57% 216,00 18,00 0,76% 288,00 24,00 0,95% 360,00 30,00 1,17% 444,00 37,00 1,48% 564,00 47,00 bis ,00 0,42% 168,00 14,00 0,60% 240,00 20,00 0,78% 312,00 26,00 0,96% 384,00 32,00 1,17% 468,00 39,00 1,50% 600,00 50,00 bis ,00 0,43% 180,00 15,00 0,60% 252,00 21,00 0,80% 336,00 28,00 0,97% 408,00 34,00 1,20% 504,00 42,00 1,51% 636,00 53,00 bis ,00 0,44% 192,00 16,00 0,63% 276,00 23,00 0,82% 360,00 30,00 0,98% 432,00 36,00 1,20% 528,00 44,00 1,53% 672,00 56,00 bis ,00 0,47% 216,00 18,00 0,65% 300,00 25,00 0,83% 384,00 32,00 1,02% 468,00 39,00 1,23% 564,00 47,00 1,54% 708,00 59,00 bis ,00 0,48% 240,00 20,00 0,65% 324,00 27,00 0,84% 420,00 35,00 1,03% 516,00 43,00 1,25% 624,00 52,00 1,56% 780,00 65,00 bis ,00 0,49% 264,00 22,00 0,67% 360,00 30,00 0,87% 468,00 39,00 1,04% 564,00 47,00 1,24% 672,00 56,00 1,58% 852,00 71,00 bis ,00 0,50% 288,00 24,00 0,70% 408,00 34,00 0,89% 516,00 43,00 1,08% 624,00 52,00 1,26% 732,00 61,00 1,59% 924,00 77,00 von ,01 300,00 25,00 420,00 35,00 528,00 44,00 636,00 53,00 744,00 62,00 936,00 78,00 * bereinigtes Einkommen gemäß 7 der Kita-Gebührensatzung Seite 16
17 Gebührentarife - Betreuung 3. Kind im Grundschulalter (Geschwisterbonus - Gebührenhöhe 25%) Elterneinkommen in Euro (eswert)* bis 1 Std/Tag bis 2 Std/Tag bis 3 Std/Tag bis 4 Std/Tag bis 6 Std/Tag ab 6 Std/Tag bis ,00 12,00 1,00 24,00 2,00 36,00 3,00 48,00 4,00 60,00 5,00 84,00 7,00 bis ,00 0,08% 12,00 1,00 0,23% 36,00 3,00 0,30% 48,00 4,00 0,38% 60,00 5,00 0,45% 72,00 6,00 0,68% 108,00 9,00 bis ,00 0,13% 24,00 2,00 0,20% 36,00 3,00 0,27% 48,00 4,00 0,33% 60,00 5,00 0,53% 96,00 8,00 0,67% 120,00 10,00 bis ,00 0,12% 24,00 2,00 0,18% 36,00 3,00 0,30% 60,00 5,00 0,36% 72,00 6,00 0,54% 108,00 9,00 0,66% 132,00 11,00 bis ,00 0,11% 24,00 2,00 0,22% 48,00 4,00 0,27% 60,00 5,00 0,38% 84,00 7,00 0,55% 120,00 10,00 0,65% 144,00 12,00 bis ,00 0,15% 36,00 3,00 0,20% 48,00 4,00 0,30% 72,00 6,00 0,40% 96,00 8,00 0,55% 132,00 11,00 0,70% 168,00 14,00 bis ,00 0,14% 36,00 3,00 0,23% 60,00 5,00 0,32% 84,00 7,00 0,42% 108,00 9,00 0,55% 144,00 12,00 0,69% 180,00 15,00 bis ,00 0,17% 48,00 4,00 0,26% 72,00 6,00 0,34% 96,00 8,00 0,43% 120,00 10,00 0,56% 156,00 13,00 0,69% 192,00 16,00 bis ,00 0,16% 48,00 4,00 0,24% 72,00 6,00 0,32% 96,00 8,00 0,44% 132,00 11,00 0,56% 168,00 14,00 0,72% 216,00 18,00 bis ,00 0,19% 60,00 5,00 0,26% 84,00 7,00 0,34% 108,00 9,00 0,45% 144,00 12,00 0,56% 180,00 15,00 0,71% 228,00 19,00 bis ,00 0,18% 60,00 5,00 0,28% 96,00 8,00 0,35% 120,00 10,00 0,46% 156,00 13,00 0,56% 192,00 16,00 0,71% 240,00 20,00 bis ,00 0,20% 72,00 6,00 0,27% 96,00 8,00 0,37% 132,00 11,00 0,47% 168,00 14,00 0,57% 204,00 17,00 0,73% 264,00 22,00 bis ,00 0,19% 72,00 6,00 0,28% 108,00 9,00 0,38% 144,00 12,00 0,47% 180,00 15,00 0,57% 216,00 18,00 0,73% 276,00 23,00 bis ,00 0,21% 84,00 7,00 0,30% 120,00 10,00 0,39% 156,00 13,00 0,48% 192,00 16,00 0,60% 240,00 20,00 0,75% 300,00 25,00 bis ,00 0,20% 84,00 7,00 0,31% 132,00 11,00 0,40% 168,00 14,00 0,49% 204,00 17,00 0,60% 252,00 21,00 0,74% 312,00 26,00 bis ,00 0,22% 96,00 8,00 0,30% 132,00 11,00 0,41% 180,00 15,00 0,49% 216,00 18,00 0,60% 264,00 22,00 0,76% 336,00 28,00 bis ,00 0,23% 108,00 9,00 0,31% 144,00 12,00 0,42% 192,00 16,00 0,50% 228,00 19,00 0,60% 276,00 23,00 0,76% 348,00 29,00 bis ,00 0,24% 120,00 10,00 0,34% 168,00 14,00 0,43% 216,00 18,00 0,53% 264,00 22,00 0,62% 312,00 26,00 0,77% 384,00 32,00 bis ,00 0,24% 132,00 11,00 0,33% 180,00 15,00 0,42% 228,00 19,00 0,53% 288,00 24,00 0,62% 336,00 28,00 0,78% 420,00 35,00 bis ,00 0,25% 144,00 12,00 0,35% 204,00 17,00 0,43% 252,00 21,00 0,54% 312,00 26,00 0,62% 360,00 30,00 0,79% 456,00 38,00 von ,01 156,00 13,00 216,00 18,00 264,00 22,00 324,00 27,00 372,00 31,00 468,00 39,00 * bereinigtes Einkommen gemäß 7 der Kita-Gebührensatzung Seite 17
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Satzung. der Stadt Ludwigsfelde zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesstätten und Tagespflegestellen
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