Bericht der Landesregierung zu einem Beschluß des Landtags; hier: Denkschrift 1996 des Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bericht der Landesregierung zu einem Beschluß des Landtags; hier: Denkschrift 1996 des Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung"

Transkript

1 Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / Mitteilung der Landesregierung Bericht der Landesregierung zu einem Beschluß des Landtags; hier: Denkschrift 1996 des Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 1994 (Nr. 9); Zuschüsse zur institutionellen Förderung von Einrichtungen für politische Bildung Landtagsbeschluß Der Landtag hat am 20. März 1997 folgenden Beschluß gefaßt (Drucksache 12/900 lfd. Nr. V): Die Landesregierung zu ersuchen, dem Landtag bis 30. Juni 1997 darüber zu berichten, ob der Bund und die anderen Länder bei ihrer Förderung parteinaher Stiftungen ein Sponsoring von Drittveranstaltungen ausschließen oder die politische Bildungsarbeit von den Stiftungen auf die Parteien verlagern wollen. Bericht Mit Schreiben vom 26. Juni 1997 Az.: I 0451 berichtet das Staatsministerium wie folgt: Der Rechnungshof hat in seinem Denkschriftsbeitrag vor allem die Praxis einer Stiftung aufgegriffen, die ihre Bildungsarbeit in den Jahren 1992 bis 1994 überwiegend in Form von Kooperationsprojekten durchgeführt hat. Seines Erachtens handelte es sich dabei um ein Sponsoring von Veranstaltungen Dritter, bei denen die eigene Bildungsarbeit hinter dem mit der finanziellen Förderung verbundenen Werbeeffekt zurücktritt. Dadurch würden zwar nicht organisatorisch aber inhaltlich die Grenze zur Parteiarbeit verwischt, indem das politische Vorfeld mit Mitteln unterstützt wird. Die Landesförderung war bislang darauf angelegt, daß Bildungsmaßnahmen von den Stiftungen als eigene Veranstaltungen oder zumindest unter ihrer maßgeblichen organisatorischen, inhaltlichen und konzeptionellen Beteiligung stattfinden. Eingegangen: / Ausgegeben:

2 Die Verfahrensweise dieser Stiftung, ihre eigene Bildungsarbeit in erheblichem Umfang durch Sponsorenaktivitäten zu ersetzen, ist aus der Sicht des Rechnungshofs bedenklich. Er hält es für erforderlich, über die Voraussetzungen der Landesförderung politisch neu zu entscheiden und dabei auch zu überlegen, ob die politische Bildungsarbeit von den Stiftungen auf die Parteien verlagert werden kann. Verfahrensweise beim Bund und anderen Ländern Aufgrund des Landtagsbeschlusses vom 20. März 1997 wurde beim Bund und den anderen Ländern eine Umfrage durchgeführt, ob die Rechnungsprüfung bei Gewährung von Zuschüssen an sog. Parteistiftungen die Problematik der Förderung von Kooperationsveranstaltungen und die Frage der Abgrenzung zum Sponsoring aufgegriffen hat, ob bei der Förderung parteinaher Stiftungen ein Sponsoring von Drittveranstaltungen in den Bewilligungsbescheiden ausgeschlossen wurde, ob Überlegungen bestehen, die politische Bildungsarbeit von den geförderten Stiftungen auf die Parteien zu verlagern. Die Umfrage hat folgendes Ergebnis: Bund: Nach der Mitteilung des Bundesministeriums des Innern hat die vom Rechnungshof aufgezeigte Problematik bei der Gewährung der sog. Globalzuschüsse an die vom Deutschen Bundestag genannten parteinahen Stiftungen bisher keine Rolle gespielt. Es hat demgemäß wie folgt Stellung genommen: 1. Der Bundesrechnungshof hat bei der Finanzierung der parteinahen Stiftungen einen Komplex Förderung von Kooperationsveranstaltungen und die Frage der Abgrenzung zum Sponsoring nicht erwähnt und somit auch nicht aufgegriffen. 2. Bei der vom Bund gewährten Förderung der parteinahen Stiftungen wird in den Bewilligungsbescheiden ein Sponsoring von Drittveranstaltungen nicht erwähnt und somit auch nicht ausgeschlossen. 3. Überlegungen, die politische Bildungsarbeit von den (vom Bundesministerium des Innern) geförderten Stiftungen auf die Parteien zu verlagern, bestehen nicht. Andere Bundesländer: Bayern: Die Problematik der Förderung von Kooperationsveranstaltungen und die Frage der Abgrenzung zum Sponsoring wurde von der Rechnungsprüfung bisher nicht aufgegriffen. Ein Sponsoring wurde bisher nicht ausgeschlossen. Überlegungen, die politische Bildungsarbeit von parteinahen Stiftungen auf die Parteien zu verlagern, bestehen in Bayern derzeit nicht. Berlin: Bisher hat sich die in der Denkschrift 1996 des Rechnungshofs Baden-Württemberg beschriebene Problematik in Berlin nicht gestellt. Es bestehen keine Überlegungen, die politische Bildungsarbeit von den geförderten Stiftungen auf die Parteien zu übertragen. 2

3 Brandenburg: Die Rechnungsprüfung hat bei der Gewährung von Zuschüssen die Problematik der Förderung von Kooperationsveranstaltungen und die Frage der Abgrenzung zum Sponsoring noch nicht aufgegriffen. Aufgrund des Denkschriftsbeitrags des Rechnungshofs Baden-Württemberg hat das Finanzministerium des Landes Brandenburg eine Prüfung angeregt, ob die an die Stiftungen gewährten Zuwendungen künftig zweckgebunden den Parteien übertragen werden sollen. Ein Ergebnis ist kurzfristig nicht zu erwarten, zumal einer solchen Maßnahme zur Zeit mit erheblichen Bedenken seitens der Stiftungen begegnet wird. Bremen: Hat keine Stellungnahme abgegeben. Hamburg: Die Senatskanzlei hat Fehlanzeige erstattet. Hessen: Die Hessische Landeszentrale für politische Bildung hat Fehlanzeige erstattet. Mecklenburg-Vorpommern: Zuwendungen für Maßnahmen zur politischen Bildung werden ausschließlich im Wege der Projektförderung gewährt. Die vom Rechnungshof Baden-Württemberg aufgegriffenen Fragen der Förderung von Kooperationsveranstaltungen und der Abgrenzung zum Sponsoring stellen sich daher nicht. Es bestehen keine Überlegungen, die politischen Stiftungen institutionell zu fördern oder die Förderung der politischen Bildungsarbeit auf die Parteien zu verlagern. Niedersachsen: Nach Mitteilung des Niedersächsischen Kultusministeriums hat der Niedersächsische Rechnungshof bei Gewährung von Zuschüssen an sog. Parteistiftungen die Problematik der Förderung von Kooperationsveranstaltungen und die Frage der Abgrenzung zum Sponsoring nicht aufgegriffen. Die Zuwendungen werden zur Durchführung eigener Veranstaltungen bewilligt und die Weitergabe der Zuwendungen durch die Zuwendungsempfänger nicht zugelassen. Es bestehen zur Zeit keine Überlegungen, die politische Bildungsarbeit von den geförderten Stiftungen auf die Parteien zu verlagern. Nordrhein-Westfalen: Nach Mitteilung der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten die sog. Parteistiftungen Zuschüsse nach dem Weiterbildungsgesetz im Wege der Projektförderung. Die Fragen von Kooperationsveranstaltungen oder Sponsoring sind von der Rechnungsprüfung bisher nicht behandelt worden. Aus Sicht der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen bestehen keine Bedenken, daß die Stiftungen bei der Durchführung ihrer politischen Bildungsarbeit mit Kooperationspartnern zusammenarbeiten. In Nordrhein-Westfalen bestehen keine Überlegungen hinsichtlich einer Verlagerung der politischen Bildungsarbeit von den parteinahen Stiftungen auf die Parteien. Rheinland-Pfalz: Nach Mitteilung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz werden Zuschüsse zur Förderung der politischen Bildungsarbeit nur im Wege der Projektförderung gewährt. Eine Beteiligung an Fremdveranstaltungen wird daher nicht gefördert. Zur Umfrage des Staatsministeriums hat die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz demgemäß keine weitere Stellungnahme abgegeben. 3

4 Saarland: Nach Mitteilung der Staatskanzlei des Saarlandes werden zur Förderung der sog. parteinahen Stiftungen keine Haushaltsmitteln eingesetzt. Überlegungen, die politische Bildungsarbeit von den Stiftungen auf die Parteien zu verlagern sind hier nicht bekanntgeworden. Sachsen: Hat keine Stellungnahme abgegeben. Sachsen-Anhalt: Der Landesrechnungshof hat bislang weder die Problematik der Förderung von Kooperationsveranstaltungen noch die Frage der Abgrenzung zum Sponsoring bei der Gewährung von Zuschüssen an die sog. Parteistiftungen aufgegriffen. Bei der bisherigen Förderpraxis für die parteinahe Stiftungen ist in den Bewilligungsbescheiden ein Sponsoring von Drittveranstaltungen nicht ausgeschlossen. Überlegungen, die politische Bildungsarbeit von den Stiftungen auf die Parteien zu verlagern sind nach Mitteilung der Staatskanzlei nicht bekannt. Schleswig-Holstein: Nach Mitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein kam der Landesrechnungshof Schleswig- Holstein anläßlich einer Prüfung der beiden größten Einrichtungen im Bereich parteinaher Bildungseinrichtungen im Jahr 1993 nicht zu negativen Feststellungen über die Durchführung von Kooperationsveranstaltungen. Er betonte allerdings, die vom Land Schleswig-Holstein gewährte institutionelle Förderung müsse dem Eigenangebot der Einrichtungen zugute kommen. Die Bewilligungsbescheide enthalten zwar keine Sponsoringverbote, doch verbieten die verbindlichen haushaltsrechtlichen Auflagen eine bloße Weitergabe von Landesmitteln. Eine Verlagerung der von den parteinahen Einrichtungen erbrachten politischen Bildungsarbeit auf die Parteien selbst ist nicht beabsichtigt und auch nicht erwünscht. Thüringen: Nach Mitteilung des Finanzministeriums des Freistaats Thüringen hatte die vom Rechnungshof Baden-Württemberg aufgezeigte Problematik bisher für Thüringen keine Relevanz. Eine Verlagerung der politischen Bildungsarbeit auf die Parteien im Freistaat Thüringen ist bisher nicht angedacht. Äußerungen von parteinahen Stiftungen Eine der bundesweit arbeitenden Stiftungen, die mit ihren Landesgliederungen in Baden-Württemberg gefördert wird, hat betont, daß die vom Rechnungshof beschriebene Sponsorenaktivität für sie nicht zutrifft. Gleichwohl hält sie Kooperationsveranstaltungen, die die zuwendungsrechtlichen Rahmenbedingungen sicherstellen, im Bildungsangebot einer Stiftung nicht für verzichtbar. Diese trage nach ihrer Auffassung wesentlich zu Effizienz der Bildungsarbeit bei. Damit könnten Teilnehmerkreise erreicht werden, zu denen sonst nur in eingeschränktem Umfang ein Zugang bestehe. Zum anderen würden Bildungsmaßnahmen finanzierbar, die die finanzielle Leistungsfähigkeit eines einzelnen Trägers überschreiten. Die Stiftung halte es für unangebracht, wegen der vom Rechnungshof dargestellten Einzelfälle das Gesamtsystem der Finanzierung politischer Bildungsarbeit in Frage zu stellen und nimmt zum Verständnis des Bildungsauftrags der politischen Stiftungen in Abgrenzung zu den Parteien unter anderem wie folgt Stellung: 4

5 Die politischen Stiftungen sind privatrechtlich konstituierte Organisationen, die unabhängig, eigenverantwortlich und in geistiger Offenheit Leistungen erbringen, die im öffentlichen Interesse liegen, aber vom Staat selbst nicht wahrgenommen werden können. Die Tätigkeit der politischen Stiftungen hat ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Artikel 9 Absatz 1 GG, soweit es ihre vereinsrechtliche Organisation betrifft und in Artikel 12 Absatz 1 bezogen auf ihre Funktion, die professionelle, auf Dauer angelegte gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit. Die Tätigkeit der politischen Stiftungen hat ihre verfassungsrechtliche Grundlagen n i c h t in Artikel 21 GG. Die politischen Parteien nehmen an der politischen Willensbildung vornehmlich durch und im Hinblick auf die Beteiligung an den Wahlen teil. Sie sammeln die auf die politische Macht und ihre Ausübung gerichteten Meinungen, Interessen und Bestrebungen, gleichen sie in sich aus und formen sie zu Alternativen, unter denen die Bürger wählen können. Sie beeinflussen die Bildung des Staatswillens, in dem sie in das System der staatlichen Institutionen und Ämter hineinwirken, und zwar insbesondere durch Einflußnahme auf die Beschlüsse und Maßnahmen von Parlament und Regierung. Vor diesem auf Erringung politischer Macht und deren Ausübung gerichteten Wettbewerb der Parteien heben sich Zielsetzung und Tätigkeiten der politischen Stiftungen deutlich ab. Ihre politische Bildungsarbeit soll die Beschäftigung der Bürger mit politischen Sachverhalten anregen und den Rahmen bieten für eine allen Bürgern zugängliche Diskussion politischer Fragen. Damit ist die Förderung der Gesellschaft politischen und demokratischen Bildungsarbeit der politischen Stiftungen Bildungsförderung auf der Ebene des gesellschaftlichen Pluralismus. Diese Bildungsarbeit dient der Integration zwischen Individualität und Allgemeinheit. Die Förderung der politischen Stiftungen hat folglich einen doppelten gesellschaftspolitischen Effekt: Sie dient der Vielfalt des politisch-kulturellen Lebens als auch der freiheitlichen pluralistischen Integration des Gemeinwesens. Eine andere bundesweit arbeitende Stiftung wendet sich u. a. mit folgender Stellungnahme gegen den Gedanken der Verlagerung der öffentlichen Förderung der politischen Bildungsarbeit von den Stiftungen auf die Parteien: Damit im parlamentarischen und gesellschaftspolitischen Raum nicht der Eindruck entstehe, staatlich geförderte Bildungsarbeit könne mit gleichen Ergebnissen und Wirkungen beliebig zwischen Stiftungen und Parteien ausgetauscht werden, bedarf es hier einer Klarstellung der unterschiedlichen Aufgaben und Möglichkeiten von Parteien und Stiftungen. Die Bildungsarbeit von politischen Parteien konzentriert sich auf Mitarbeiterfortbildung, Funktionärsträgerschulung sowie Kampagnearbeit im Sinne von Loyalitätsmanagement. Politische Stiftungen arbeiten nach dem vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1986 festgelegten Grundsätzen. Beide bundesweit arbeitende Stiftungen haben auf eine gemeinsame Erklärung der Konrad-Adenauer-Stiftung e.v., Friedrich-Ebert-Stiftung e.v., Friedrich-Naumann-Stiftung, Hans-Seidel-Stiftung e.v. und der Heinrich-Böll-Stiftung e.v. zur staatlichen Finanzierung der politischen Stiftungen vom 12. Dezember 1996 Bezug genommen, in der das Selbstverständnis, die Ziele und die Prinzipien ihrer Arbeit für die Demokratie erläutert werden. Diese Erklärung liegt dem Bundesministerium des Innern sowie dem Bundesverfassungsgericht in einem von der PDS angestrebten Verfahren vor (hier nicht abgedruckt). Die von dem Denkschriftsbeitrag betroffene landesweit arbeitende Stiftung hat zur Frage der Abgrenzung des Sponsoring von Kooperationsveranstaltungen insbesondere folgendes mitgeteilt: Der Rechnungshof macht unter Ziff der Denkschrift deutlich, daß er nicht lediglich Sponsoring sondern jede Kooperation der Stiftungen mit anderen Bil- 5

6 dungseinrichtungen unterbinden will. Demgegenüber hält die Stiftung die Durchführung von Bildungsmaßnahmen in Kooperation mit anderen Bildungseinrichtungen für eine lebendige politische Bildungsarbeit für unverzichtbar. Außerhalb der Aktivitäten der parteinahen Stiftungen kooperieren die Anbieter politischer Bildungsmaßnahmen ständig in ausgesprochen vielfältiger Weise. So führen beispielsweise die Landeszentrale für politische Bildung, die großen Bildungseinrichtungen der Kirchen sowie viele örtliche Volkshochschulen einen großen Teil ihrer politischen Bildungsangebote in Kooperation mit anderen Trägern durch. Diese Kooperationen sind zum einen geeignet, die unterschiedlichen inhaltlichen Kompetenzen der Träger politischer Bildungsarbeit und ihre speziellen Kontakte zu Referenten und Diskutanten zu nutzen. Zum anderen können durch solche Kooperationen mehr unterschiedliche Bevölkerungsgruppen erreicht und zusammengeführt werden. Es mag sein, daß sich eine solche kooperative parteiunabhängige Form der Bildungsarbeit, wie der Rechnungshof meint, von der Arbeitsweise der Stiftungen entfernt hat, wie sie der Deutsche Bundestag 1986 gegenüber dem Bundesverfassungsgericht dargestellt hat. Dafür wird diese Arbeitsweise dem voll gerecht, was das Bundesverfassungsgericht das die vom Deutschen Bundestag dargestellte Praxis der Stiftungen nicht in vollem Umfang für billigenswert hielt in seinem Urteil vom 14. Juli 1986 als Aufgabe der politischen Stiftungen postulierte:,die Stiftungen sollen die Beschäftigung der Bürger mit politischen Sachverhalten anregen und den Rahmen bieten für eine allen interessierten Bürgern zugängliche offene Diskussion politischer Fragen. Dadurch wird das Interesse an einer aktiven Mitgestaltung des gesellschaftlichen und politischen Lebens geweckt und das dazu notwendige Rüstzeug vermittelt. Die Aufgabe der politischen Stiftungen geht demnach weit über die vom Rechnungshof hervorgehobene Vermittlung von Grundlagenwissen und Förderung des Verständnisses politischer Grundwerte hinaus. Für eine an den aktuellen politischen Sachverhalten orientierte Bildungsarbeit, die eine offene Diskussion zwischen Bürgern unterschiedlicher politischer Ausrichtung anstrebt, würde es eine Verarmung darstellen, wenn ihr die Möglichkeit der Kooperation genommen würde, mit der dieses Ziel besonders gut realisiert werden kann. Eine Verlagerung der öffentlichen Förderung der politischen Bildungsarbeit auf die Parteien hält die Stiftung ebenfalls nicht für wünschenswert und hat hierzu wie folgt Stellung genommen: Die seit 1967 gewonnenen Erfahrungen mit der Bildungsarbeit der politischen Stiftungen belegen, daß durch die Förderung der Stiftungen eine gesellschaftlich offene Bildungsarbeit erreicht wurde. Mißstände aufgrund einer zu großen Parteinähe von Stiftungen wurden soweit ersichtlich durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 14. Juli 1986 abgestellt. Im Gegensatz zu den Bildungsangeboten der Parteien erreichen die Bildungsmaßnahmen der politischen Stiftungen erheblich breitere Bevölkerungsdichten. Insgesamt werden auch solche Bürger angesprochen, die gegenüber den Parteien eine große innerliche Distanz eingenommen haben und daher für die Parteien selbst nicht erreichbar sind. Für die Konsensbildung innerhalb unseres Gemeinwesens ist aber gerade eine Bildungsarbeit, die über den Kreis der parteipolitisch aktiven Bevölkerung hinausgeht, von entscheidender Bedeutung. Nach Auffassung der Stiftung hat die öffentliche Hand bei der Vergabe entsprechender Fördermittel zudem das Interesse sicherzustellen, daß diese auch tatsächlich für Bildungsarbeit und nicht beispielsweise für Wahlkampfwerbung verwendet werden. Dieses Ziel kann aber nur durch die institutionelle Trennung der staatlich geförderten Bildungsarbeit der Stiftungen von denen ihnen nahe stehenden Parteien erreicht werden. Das Bundesverfassungsgericht hat zur politischen Bildungsarbeit durch die Parteien in seinem Urteil vom 14. Juli 1986 ausgeführt:,soweit sie sich dieser Aufgabe annehmen, geschieht dies vor allem, um Mitglie- 6

7 der zu informieren, neue Anhänger zu gewinnen sowie Funktionsträger heranzubilden und fügt sich mehr oder minder in den Wettstreit der Parteien um die Billigung und der aktiven Unterstützung der von ihnen verfolgten politischen Ziele durch die Bürger ein. Sie läßt sich von der übrigen Werbetätigkeit der politischen Parteien nicht abgrenzen. Diese Erkenntnis hat das Bundesverfassungsgericht auch in seiner Entscheidung vom 9. April 1992 wiederholt. Es sah sich nicht in der Lage, umgekehrt die ersatzfähigen Kosten des Wahlkampfes von Ausgaben für sonstige Tätigkeiten der Parteien abzugrenzen. Eine Rückverlagerung der Förderung auf die Parteien würde daher, ungeachtet der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit, dem grundlegenden Interesse der öffentlichen Hand, eine größtmögliche Offenheit der Bildungsmaßnahmen und eine sachgerechte Verwendung der Mittel sicherzustellen, widersprechen. Stellungnahme Das Staatsministerium vertritt die Auffassung, daß die Landesmittel grundsätzlich zur Durchführung eigener Veranstaltungen der geförderten Einrichtungen eingesetzt werden sollen. Sofern die Zuschußempfänger Kooperationsveranstaltungen unter ihrer maßgeblichen organisatorischen, inhaltlichen und konzeptionellen Beteiligung durchführen, sollten entsprechend der Praxis des Bundes und der Länder die Aufwendungen hierfür ebenfalls als zuschußfähig anerkannt werden. Einem etwaige Mißbrauch der Mittel kann wie bisher durch entsprechende Gestaltung der Bewilligungsbescheide entgegengewirkt werden. Das Staatsministerium hält es nicht für sinnvoll, in Baden-Württemberg die Förderung der politischen Bildungsarbeit von den parteinahen Stiftungen auf die Parteien ganz oder teilweise zu verlagern. Das Land würde mit einer solchen Maßnahme nach den eindeutigen Stellungnahmen des Bundesministeriums des Innern und der anderen Länder bundesweit allein dastehen. Im übrigen ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß der Haushaltsansatz bei Kapitel 0202 Titel (Zuschüsse zur institutionellen Förderung von Einrichtungen für politische Bildung) von DM im Jahr 1995 im Zuge der Sparmaßnahmen im Staatshaushaltsplan 1997 auf DM reduziert werden mußte und diese Mittel weiteren Kürzungen aufgrund von Globalen Minderausgaben unterliegen. 7

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern 1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen

Mehr

Anordnung einer bundesweiten Trauerbeflaggung am Freitag, dem 18. August 2017

Anordnung einer bundesweiten Trauerbeflaggung am Freitag, dem 18. August 2017 Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin NUR PER E-MAIL Verteiler 1 nachrichtlich Verteiler 2 Verteiler 3 Protokoll Inland HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 140 10557 Berlin POSTANSCHRIFT 11014 Berlin TEL +49(0)30

Mehr

Aus diesem Anlass ordne ich auf Grundlage von Abschnitt III. Abs. 1 des Beflaggungserlasses

Aus diesem Anlass ordne ich auf Grundlage von Abschnitt III. Abs. 1 des Beflaggungserlasses Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin NUR PER E-MAIL Verteiler 1 nachrichtlich Verteiler 2 Verteiler 3 Protokoll Inland HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 140 10557 Berlin POSTANSCHRIFT 11014 Berlin TEL +49(0)30

Mehr

Bemerkungen mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2015 und Stellungnahme 2016 zum Abbau des strukturellen Finanzierungsdefizits bis 2020

Bemerkungen mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2015 und Stellungnahme 2016 zum Abbau des strukturellen Finanzierungsdefizits bis 2020 Bemerkungen 2017 mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2015 und Stellungnahme 2016 zum Abbau des strukturellen Finanzierungsdefizits bis 2020 Kiel, 6. April 2017 Bemerkungen 2017 des Landesrechnungshofs

Mehr

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern 1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen

Mehr

Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern

Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern Gewerbliche Unternehmensgründungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Unternehmensgründungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 52.169

Mehr

Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern

Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern Gewerbeanmeldungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Gewerbeanmeldungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 111.044 109.218 106.566 105.476 109.124

Mehr

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN BADEN- WÜRTTEMBERG HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT THÜ RINGEN

Mehr

Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung

Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung Das Programm in einem Satz: Mit dem Programm Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung fördert das BMBF außerschulische kulturelle Bildungsmaßnahmen für (bildungs)benachteiligte

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/2219 15. Wahlperiode 02-10-29 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Haushaltsansatz für Polizeibeamtinnen

Mehr

Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025

Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerung insgesamt in Tausend 5.000 4.800 4.600 4.400 4.200 4.000 3.800 3.600 3.400 3.200 Bevölkerungsfortschreibung - Ist-Zahlen Variante

Mehr

1.493 Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen

1.493 Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen Neue Bundesländer 255 von 255 Kommunen Stand: 01.01.2012 1.493 Spielhallenkonzessionen 1.108 Spielhallenstandorte 14.850 Geldspielgeräte in Spielhallen Einwohner pro Spielhallenstandort 2012 Schleswig-

Mehr

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN THÜ RINGEN SACHSEN- ANHALT MECKLENBURG-

Mehr

Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht

Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht 46 SGB II Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bundesrecht Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung

Mehr

DEUTSCHES SPORTABZEICHEN

DEUTSCHES SPORTABZEICHEN 2009 Veränderung zum Anteil DSA zur 2008 Jugend Erwachsene Gesamt Vorjahr Bevölkerung des BL* Baden-Württemberg** 73.189 33.054 106.243 103.451 2.792 2,70% 0,99% Bayern 134.890 23.690 158.580 160.681-2.101-1,31%

Mehr

Nutzung pro Jahr [1000 m³/a; Efm o.r.] nach Land und Bestandesschicht

Nutzung pro Jahr [1000 m³/a; Efm o.r.] nach Land und Bestandesschicht 1.10.13 Nutzung pro Jahr [1000 m³/a; Efm o.r.] nach Land und Bestandesschicht Periode bzw. Jahr=2002-2012 ; Land Einheit Hauptbestand (auch Plenterwald) Unterstand Oberstand alle Bestandesschichten Baden-Württemberg

Mehr

Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen

Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen Alte Bundesländer 1.377 von 1.385 Kommunen Stand: 01.01.2012 13.442 Spielhallenkonzessionen 8.205 Spielhallenstandorte 139.351 Geldspielgeräte in Spielhallen Einwohner pro Spielhallenstandort 2012 Schleswig-

Mehr

Bautätigkeitsstatistik

Bautätigkeitsstatistik ZNWB Zentralstelle für Normungsfragen und Wirtschaftlichkeit im Bildungswesen Bautätigkeitsstatistik Baufertigstellungen Schulgebäude 1991-2000 Allgemein- und berufsbildende Schulen Datenquelle Statistische

Mehr

JÄHRLICHE STATISTISCHE GESAMTAUFSTELLUNG nach 30a Nr. 2 VOL/A

JÄHRLICHE STATISTISCHE GESAMTAUFSTELLUNG nach 30a Nr. 2 VOL/A Die nachfolgenden Übersichten beruhen auf den dem BMWA von den öffentlichen Auftraggebern zur Verfügung gestellten Daten. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. JÄHRLICHE STATISTISCHE

Mehr

Grafikanhang zur Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen

Grafikanhang zur Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - IV C - Berlin, den 11.7.212 Grafikanhang zur Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen 212-225 Verzeichnis

Mehr

Namen, Fakten, Bilanzen

Namen, Fakten, Bilanzen Namen, Fakten, Bilanzen Namen, Fakten, Bilanzen 37 Vermögensrechnung Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 Aktiva 31.12.2016 Tsd. A. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände, geleistete Anzahlungen

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3611 6. Wahlperiode 09.02.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Zuwendungen an politische Stiftungen und politische Jugendverbände

Mehr

Politische Stiftungen in Deutschland

Politische Stiftungen in Deutschland Politische Stiftungen in Deutschland Rechtliche Grundlagen, Finanzierung, Arbeitsformen Dr. Tobias Mörschel Friedrich-Ebert-Stiftung / Berlin Friedrich-Ebert-Stiftung 1 Politische Stiftung in Deutschland

Mehr

Auswertung. Fachabteilung Entwicklung 1991 bis 2003 Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00%

Auswertung. Fachabteilung Entwicklung 1991 bis 2003 Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00% Bundesrepublik gesamt Anzahl der Kinderabteilungen Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00% Anzahl der Kinderbetten Kinderheilkunde -32,43% - davon

Mehr

Kommunale Klagen gegen den Zensus 2011 in Nordrhein-Westfalen

Kommunale Klagen gegen den Zensus 2011 in Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14969 28.04.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5809 vom 30. März 2017 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/14726

Mehr

Marktüberwachung der Bundesländer in 2014 [Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign] *

Marktüberwachung der Bundesländer in 2014 [Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign] * - 1/5 - verhängt. verhängt. Bremen Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 51 75 5 Netzteile s. o. PKW 10 10 Betriebe 5 Netzteile 9 Betriebe, 29 9 6,6 1,67 s. o. Reifen 47 47 Betriebe 2 Betriebe 2 Hessen Hessisches

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 17. Wahlperiode Drucksache 17/0991 15.05.2013 Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Einführung einer Verwaltungsgebühr für den Kirchenaustritt Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache

Mehr

Kündigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Elternzeit

Kündigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Elternzeit Deutscher Bundestag Drucksache 16/7280 16. Wahlperiode 27. 11. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer Abgeordneter

Mehr

2 10 26 28 34 40 42 46 6:0 (5:0) 0:12 (0:4) 7:0 (4:0) 0:2 (0:0) 4:0 (1:0) 2:3 0:1 0:4 14:3 9 7:9 3 3:5 3 3:10 3 2:0 2:3 4:1 25:0 9 7:9 6 4:10 3 1:18 0 8:3 (6:1) 0:2 (0:2) 2:3 (1:2) 2:0 (1:0) 1:1 (1:1)

Mehr

Thüringer Landesamt für Statistik

Thüringer Landesamt für Statistik Thüringer Landesamt für Statistik Pressemitteilung 035/2011 Erfurt, 31. Januar 2011 Arbeitnehmerentgelt 2009: Steigerung der Lohnkosten kompensiert Beschäftigungsabbau Das in Thüringen geleistete Arbeitnehmerentgelt

Mehr

Mit 16 wählen geht das?

Mit 16 wählen geht das? Mit 16 wählen geht das? Ich bin Dirk Adams, seit 2009 Mitglied des Thüringer Landtags und über die Landesliste von BÜNDINS 90/DIE GRÜNEN gewählt worden. Als Abgeordneter eines Landesparlaments befasse

Mehr

Meinungen zur Kernenergie

Meinungen zur Kernenergie Meinungen zur Kernenergie Datenbasis: 1.002 Befragte Erhebungszeitraum: 27. bis 29. August 2013 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: DAtF e.v. 1. Einfluss der Energiepolitik auf

Mehr

Deutscher Hochschulverband KURZINFORMATION. Jubiläumszuwendungen in Bund und Ländern

Deutscher Hochschulverband KURZINFORMATION. Jubiläumszuwendungen in Bund und Ländern Deutscher Hochschulverband KURZINFORMATION en in Bund und Ländern Anlässlich von Dienstjubiläen honorieren Bund und Länder langjährige Dienstzeiten ihrer Beamtinnen und Beamten häufig neben einer Dankurkunde

Mehr

Rechnungshof: Kostenexplosion bei der rechtlichen Betreuung dämpfen

Rechnungshof: Kostenexplosion bei der rechtlichen Betreuung dämpfen Pressemitteilung Rechnungshof Baden-Württemberg 7661 Karlsruhe, 25.5.29 Postfach 11 11 52 Dienstgebäude: Stabelstr. 12, 76133 Karlsruhe Ihr Ansprechpartner: Dr. Stoermer Telefon: (721) 926-238 Telefax:

Mehr

Gründungsstatistik des IfM Bonn im gewerblichen Bereich

Gründungsstatistik des IfM Bonn im gewerblichen Bereich Gründungsstatistik des IfM Bonn im gewerblichen Bereich Gewerbliche Existenzgründungen 2015 und 2016 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Gewerbliche Existenzgründungen Übernahmen Unternehmensgründungen

Mehr

Aktuelle Bürgel Statistik: Unternehmen mit Führungskräften über 65 Jahre in Deutschland

Aktuelle Bürgel Statistik: Unternehmen mit Führungskräften über 65 Jahre in Deutschland Aktuelle Bürgel Statistik: Unternehmen mit Führungskräften über 65 Jahre in Deutschland 1 Hintergrund und Zielsetzung Führungskräftemangel, Frauenquoten und demografischer Wandel diese drei Begriffe werden

Mehr

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern SCHLESWIG- HOLSTEIN MECKLENBURG- VORPOMMERN NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN BADEN- WÜRTTEMBERG Ku rhesse n- HAMBURG NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT THÜRINGEN

Mehr

Minderheitsregierungen in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949

Minderheitsregierungen in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 Minderheitsregierungen in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Minderheitsregierungen in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit:

Mehr

Wahlsystem und Oligarchisierung in Deutschland"

Wahlsystem und Oligarchisierung in Deutschland Wahlsystem und Oligarchisierung in Deutschland" Eine empirische Studie zur Frage der Auswirkungen des bundesdeutschen Wahlsystems im Hinblick auf die Bildung und Erhaltung von parteiinternen Oligarchien

Mehr

Der Bayerische. Land-Tag. in leichter Sprache

Der Bayerische. Land-Tag. in leichter Sprache Der Bayerische Land-Tag in leichter Sprache Seite Inhalt 2 Begrüßung 1. 4 Der Bayerische Land-Tag 2. 6 Die Land-Tags-Wahl 3. 8 Parteien im Land-Tag 4. 10 Die Arbeit der Abgeordneten im Land-Tag 5. 12 Abgeordnete

Mehr

Prüfung von deutschen Verteidigungs-, Stationierungs-, sonstigen öffentlichen Aufträgen und Zuwendungen in den Monaten Januar - Dezember 2016

Prüfung von deutschen Verteidigungs-, Stationierungs-, sonstigen öffentlichen Aufträgen und Zuwendungen in den Monaten Januar - Dezember 2016 BMWi - I B 6 - AZ: 2062/009#00 Anlage Prüfung von deutschen Verteidigungs-, Stationierungs-, sonstigen öffentlichen Aufträgen und Zuwendungen in den Monaten Januar - Dezember 206 Verordnung PR Nr. 0/5

Mehr

An die Vorsitzende des Bildungsausschusses Frau Anke Erdmann, MdL. - im Hause - Anbindung der Landeszentrale für politische Bildung in den Ländern

An die Vorsitzende des Bildungsausschusses Frau Anke Erdmann, MdL. - im Hause - Anbindung der Landeszentrale für politische Bildung in den Ländern Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages Wissenschaftlicher Dienst Schleswig-Holsteinischer Landtag Postfach 7121 24171 Kiel An die Vorsitzende des sausschusses Frau Anke Erdmann, MdL - im

Mehr

Bericht der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung 2016

Bericht der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung 2016 1 Bericht der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung 2016 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung... 2 II. Zentrale Ergebnisse... 3 Anlage Länderbericht

Mehr

3. Quartalsbericht 2001 für den stationären Bereich

3. Quartalsbericht 2001 für den stationären Bereich Vereinbarung über die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gemäß Artikel 8 Abs. 2 GKV-SolG i.v.m. Artikel 10 Nr. 1 GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 3. Quartalsbericht 2001 für den stationären

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode der Abgeordneten Dr. Marret Bohn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode der Abgeordneten Dr. Marret Bohn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ 183 17. Wahlperiode 25.01.2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marret Bohn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung Minister für Arbeit,

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1.

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1. Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1. März 2009 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten

Mehr

Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin 1999/2000: Anzahl registrierter Stellen und Maßnahmen im stationären Bereich - Stand:

Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin 1999/2000: Anzahl registrierter Stellen und Maßnahmen im stationären Bereich - Stand: Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin 1999/2000: Anzahl registrierter und im stationären Bereich - Stand: 31.03.2002 - Jahr 1999 1999 1999 2000 2000 2000 Bundesland Baden-Württemberg 203

Mehr

STATISTISCHE BUNDESAMT (2017): STATISTIK DER KINDER- UND JUGENDHILFE

STATISTISCHE BUNDESAMT (2017): STATISTIK DER KINDER- UND JUGENDHILFE STATISTISCHE BUNDESAMT (2017): STATISTIK DER KINDER- UND JUGENDHILFE VORLÄUFIGE SCHUTZMAßNAHMEN 2016 Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh (ism) Flachsmarktstr. 9 55116 Mainz Eigene Darstellungen

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 18/13054

Deutscher Bundestag Drucksache 18/13054 Deutscher Bundestag Drucksache 18/13054 18. Wahlperiode 29.06.2017 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/3686 5. Wahlperiode 23.08.2010 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Beratungshilfe in den Jahren 2002 bis 2010

Mehr

hiermit übersenden wir Ihnen den Formulierungs-Vorschlag des SSW für eine Präambel der schleswig-holsteinischen Landesverfassung:

hiermit übersenden wir Ihnen den Formulierungs-Vorschlag des SSW für eine Präambel der schleswig-holsteinischen Landesverfassung: An den Vorsitzenden des Sonderausschusses Verfassungsreform des Schleswig-Holsteinischen Landtages Herrn Landtagspräsidenten Klaus Schlie im Hause Kiel, den 20. Juli 2013 Sehr geehrter Herr Schlie, sehr

Mehr

Der Bundesrat. Der Plenarsaal des Bundesrates. 1. Woran lässt sich erkennen, dass es sich beim obigen Bild um den Plenarsaal des Bundesrates handelt?

Der Bundesrat. Der Plenarsaal des Bundesrates. 1. Woran lässt sich erkennen, dass es sich beim obigen Bild um den Plenarsaal des Bundesrates handelt? Der Bundesrat Bild: D.Claus Der Plenarsaal des Bundesrates 1. Woran lässt sich erkennen, dass es sich beim obigen Bild um den Plenarsaal des Bundesrates handelt? 2. Wie viele Stimmen gibt es insgesamt

Mehr

4. Quartalsbericht 2001 für den stationären Bereich

4. Quartalsbericht 2001 für den stationären Bereich Vereinbarung über die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gemäß Artikel 8 Abs. 2 GKV-SolG i.v.m. Artikel 10 Nr. 1 GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 4. Quartalsbericht 2001 für den stationären

Mehr

Änderungsantrag. Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode. Drucksache 12/6312. der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P.

Änderungsantrag. Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode. Drucksache 12/6312. der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Drucksache 12/6312 01.12. 93 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz

Mehr

Schüler*innen in Förderschulen der Bundesländer

Schüler*innen in Förderschulen der Bundesländer Programm Integration und Bildung September 2018 Schüler*innen in Förderschulen der Bundesländer Kinder und Jugendliche, die Förderschulen besuchen, werden noch nicht inklusiv beschult. Der zentrale Indikator

Mehr

Der Bundesrat. Der Plenarsaal des Bundesrates. 1. Woran lässt sich erkennen, dass es sich beim obigen Bild um den Plenarsaal des Bundesrates handelt?

Der Bundesrat. Der Plenarsaal des Bundesrates. 1. Woran lässt sich erkennen, dass es sich beim obigen Bild um den Plenarsaal des Bundesrates handelt? Der Bundesrat Bild: D.Claus Der Plenarsaal des Bundesrates 1. Woran lässt sich erkennen, dass es sich beim obigen Bild um den Plenarsaal des Bundesrates handelt? 2. Wie viele Stimmen gibt es insgesamt

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode Entwurf eines Gesetzes zum Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode Entwurf eines Gesetzes zum Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/795 17. Wahlperiode 10-08-24 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag Federführend ist das Ministerium

Mehr

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. betr.: Drittes Gesetz zur Änderung des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. betr.: Drittes Gesetz zur Änderung des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl. LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/60 23.08.2017 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Drittes Gesetz zur Änderung des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl. BAkadG)

Mehr

12. Wahlperiode

12. Wahlperiode 12. Wahlperiode 09. 05. 2000 Mitteilung der Landesregierung Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 1998 des Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung von Baden-Württemberg

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L)

Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 10.3.2011 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertretendurchdenvorsitzendendesvorstandes,...

Mehr

Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen darunter Kinderbetreuung, -erziehung - Fachkraft. Region. Aggregat Kinderpfleger.

Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen darunter Kinderbetreuung, -erziehung - Fachkraft. Region. Aggregat Kinderpfleger. Tabelle zu Frage Nr. 1 Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen in ausgewählten Berufen der KldB 2010 Berichtsjahr 2017 (Jahresdurchschnitt) Hinweis: Daten einschließlich gemeldeter Arbeitsstellen mit Arbeitsort

Mehr

Antwort. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Antwort. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13579 24.11.2016 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5279 vom 25. Oktober 2016 der Abgeordneten Angela Freimuth und Marcel Hafke

Mehr

Die staatliche Deputation für Inneres hat dem Gesetzentwurf am zugestimmt.

Die staatliche Deputation für Inneres hat dem Gesetzentwurf am zugestimmt. BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 16/902 Landtag 31.01.06 16. Wahlperiode Mitteilung des Senats vom 31. Januar 2006 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitlichen

Mehr

Siegelungspflicht bei der Prüfung von Stiftungen?

Siegelungspflicht bei der Prüfung von Stiftungen? Siegelungspflicht bei der Prüfung von Stiftungen? I. Einführung und allgemeine Grundsätze zur Siegelungspflicht Das Recht der Stiftungen ist nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern ergibt sich aus den

Mehr

Mit Behinderung selbstbestimmt leben.

Mit Behinderung selbstbestimmt leben. Mit Behinderung selbstbestimmt leben. Leichte Sprache Das Trägerübergreifende Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen deutscher paritätischer wohlfahrtsverband gesamtverband e. V. www.paritaet.org

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/5429 18. Wahlperiode 17-05-09 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr

Mehr

Selbstbestimmtes Leben ohne Religion und Glaube an Gott? Bevölkerung ab 18 Jahre / Bundesländer Dezember 2007

Selbstbestimmtes Leben ohne Religion und Glaube an Gott? Bevölkerung ab 18 Jahre / Bundesländer Dezember 2007 Selbstbestimmtes Leben ohne Religion... Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-Anhalt Sachsen Niedersachsen 86 81 72 69 Brandenburg Berlin Hamburg 68 67 57 Insgesamt Thüringen Hessen Nordrhein-Westfalen Schleswig-Holstein

Mehr

10 Schulzeit und Hausaufgaben

10 Schulzeit und Hausaufgaben 10 Schulzeit und Hausaufgaben Das Thema Schule wurde im diesjährigen Kinderbarometer unter verschiedenen Aspekten betrachtet. Die im folgenden Kapitel umschriebenen Aussagen der Kinder beziehen sich auf

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Bildungsurlaub - Rechtsgrundlagen Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Bildungsurlaub - Rechtsgrundlagen Deutscher Bundestag WD /17 Bildungsurlaub - Rechtsgrundlagen 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Bildungsurlaub - Rechtsgrundlagen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 19. Juni 2017 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Die Wissenschaftlichen

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28.

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28. Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28. März 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten

Mehr

Wahlen Referat: Tobias Botzum, Thomas Koch

Wahlen Referat: Tobias Botzum, Thomas Koch Wahlen - Referat: Tobias Botzum, Thomas Koch Hypothesen zum Wahlverhalten der Ostdeutschen Umkehrung: Normalisierung: Differenzierung: Umkehrung der für die alten Länder relevanten Muster des Wahlverhaltens;

Mehr

Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren

Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren Zum 10.11.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Das Land Baden-Württemberg, der Freistaat

Mehr

Roman Jaich Überblick zur Finanzierung der Erwachsenenbildung in den Bundesländern

Roman Jaich Überblick zur Finanzierung der Erwachsenenbildung in den Bundesländern Tagung: Erwachsenenbildung als Teil der Berliner Bidlungslandschaft Workshop Finanzierung; Volumen und Aufgaben öffentlicher Förderung der EB/WB Roman Jaich Überblick zur Finanzierung der Erwachsenenbildung

Mehr

Bekanntmachung Nr. 6 über die Durchführung der allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung im Jahre 2005

Bekanntmachung Nr. 6 über die Durchführung der allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung im Jahre 2005 Bekanntmachung Nr. 6 über die Durchführung der allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung im Jahre 2005 Anschriften der Beschwerdewahlausschüsse und der Wahlbeauftragten Vom18. März 2004 Zur Durchführung

Mehr

ZA5679. Umfrage Bildungspolitik. - Fragebogen -

ZA5679. Umfrage Bildungspolitik. - Fragebogen - ZA5679 Umfrage Bildungspolitik - Fragebogen - lfd Interview-Nummer datum Datum der Befragung bik BIK-Ortsgröße 1 bis unter 2.000 2 2.000 bis unter 5.000 3 5.000 bis unter 20.000 4 20.000 bis unter 50.000

Mehr

- IV A /16/ DOK 2017/ (BStBl I S. 487)

- IV A /16/ DOK 2017/ (BStBl I S. 487) Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt

Mehr

a) 8,56 b) 13,12 c) 25,84 d) 37,06 e) 67,01 f) 111,50 g) 99,04 h) 87,49

a) 8,56 b) 13,12 c) 25,84 d) 37,06 e) 67,01 f) 111,50 g) 99,04 h) 87,49 Runden von Zahlen 1. Runde auf Zehner. a) 44 91 32 23 22 354 1 212 413 551 b) 49 57 68 77 125 559 3 666 215 8 418 c) 64 55 97 391 599 455 2 316 8 112 9 999 d) 59 58 98 207 505 624 808 2 114 442 2. Runde

Mehr

Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS)

Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/19 01.06.2012 Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Abkommen zur Änderung

Mehr

Die Umfrageergebnisse im Überblick

Die Umfrageergebnisse im Überblick Die Umfrageergebnisse im Überblick 1.1 Welche erwarten Sie für das Jahr 2019 in? (Antworten nach Besländern) / gesamt Baden- Württemberg 266 35% 29% 41% 3% 34% 10% 57% 17% 12% 11% Bayern 318 33% 36% 42%

Mehr

Beschlussempfehlung. Deutscher Bundestag Drucksache 17/3506. des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

Beschlussempfehlung. Deutscher Bundestag Drucksache 17/3506. des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) Deutscher Bundestag Drucksache 17/3506 17. Wahlperiode 15. 11. 2010 Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für

Mehr

Umfang abgerufener Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) durch einzelne Bundesländer

Umfang abgerufener Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) durch einzelne Bundesländer Umfang abgerufener Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) durch einzelne Bundesländer 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Umfang abgerufener

Mehr

Kurarztverträge - Kurärztliche Behandlung

Kurarztverträge - Kurärztliche Behandlung GB Abrechnung - Plausibilitätsprüfung Spitzenverband Bund der Krankenkassen Kassenärztliche Bundesvereinigung Seite: 2 1 Die (KÄV) Die (KÄV) betreute im Jahr 2008 bundesweit 1.100 Kurärzte * 373 Kurorte

Mehr

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 5. November 2013

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 5. November 2013 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 /1244 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 5. November 2013 Benchmark der Besoldungseingruppierung der Präsidenten und Vizepräsidenten der

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/2136 15. Wahlperiode 02-09-12 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag aller Länder über die Bereitstellung von Mitteln

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9910 21. Wahlperiode 01.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 24.07.17 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Übersicht der Grunddaten zu den Indikatoren C8-C11 (alle Daten mit dem Bezugsjahr 2004) C08 C09* C10 C11. Untersuchte. Proben pro 1.

Übersicht der Grunddaten zu den Indikatoren C8-C11 (alle Daten mit dem Bezugsjahr 2004) C08 C09* C10 C11. Untersuchte. Proben pro 1. 1 Übersicht der Grunddaten zu den en C8-C11 (alle Daten mit dem Bezugsjahr 2004) C08 C09* C10 C11 Einwohner (Statistisches Jahrbuch 2004) in 1.000 kontrollierte absolut kontrollierte prozentual Untersuchte

Mehr

UN-Behindertenrechtskonvention: Deutschland wird inklusiv Gilching ist dabei!

UN-Behindertenrechtskonvention: Deutschland wird inklusiv Gilching ist dabei! im Gemeinderat Gilching Gemeinderat Gilching Peter Unger z. Hd. Herrn Bürgermeister Haidwiesenweg 2 Manfred Walter 82205 Gilching 82205 Gilching Telefon: 08105-773 937 Handy: 0170 229 1985 Fax: 08105-773

Mehr

KENO-SONDERAUSLOSUNG. 14 Tage vom bis x MINI Countryman / 7 x BMW 2er Cabrio. Geldgewinn à 100 Euro

KENO-SONDERAUSLOSUNG. 14 Tage vom bis x MINI Countryman / 7 x BMW 2er Cabrio. Geldgewinn à 100 Euro KENO-SONDERAUSLOSUNG 14 Tage vom 04.06. bis 17.06.2018 Gewinnliste für die bundesweit veranstaltete KENO-Sonderauslosung vom 04.06. bis zum 17.06.2018. In Baden-Württemberg entfielen Gewinne auf folgende

Mehr

Endgültige Festsetzung der Mittel für das Jahr 2003

Endgültige Festsetzung der Mittel für das Jahr 2003 Stand: Juni 2004 Endgültige Festsetzung der Mittel für das Jahr 2003 1. Anspruchsberechtigte Parteien Im Jahr 2003 haben folgende 17 Parteien gemäß 18 Abs. 4 PartG grundsätzlich Anspruch auf staatliche

Mehr

GVS-Befragung zur Kooperation von Suchtberatung und Jobcenter 2010

GVS-Befragung zur Kooperation von Suchtberatung und Jobcenter 2010 GVS-Befragung zur Kooperation von Suchtberatung und Jobcenter 2010 15. 03. 2010 30. 04. 2010 Datenauswertung Beteiligung der Beratungsstellen nach Bundesländern (N=172) Bundesland Rückmeldungen Baden-Württemberg

Mehr

Landtag Rheinland Pfalz :03. Tgb.-Nr.

Landtag Rheinland Pfalz :03. Tgb.-Nr. Rheinlandpfalz MINISTERIUM FÜR FAMILIE, Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Kaiser-Friedrich-Straße 5a I 55116 Mainz An den Präsidenten des Landtags Rheinland-Pfalz

Mehr

KENO-Ziehung Mo., : KENO-Ziehung Di., : Geldgewinn à 100 Euro

KENO-Ziehung Mo., : KENO-Ziehung Di., : Geldgewinn à 100 Euro KENO-SONDERAUSLOSUNG 14 Tage vom 01.05. bis 14.05.2017 Gewinnliste für die bundesweit veranstaltete KENO-Sonderauslosung vom 01.05. bis zum 14.05.2017. In Baden-Württemberg entfielen Gewinne auf folgende

Mehr

KENO-SONDERAUSLOSUNG. 14 Tage vom bis x MINI Countryman / 7 x BMW 2er Cabrio. Geldgewinn à 100 Euro

KENO-SONDERAUSLOSUNG. 14 Tage vom bis x MINI Countryman / 7 x BMW 2er Cabrio. Geldgewinn à 100 Euro KENO-SONDERAUSLOSUNG 14 Tage vom 04.06. bis 17.06.2018 Gewinnliste für die bundesweit veranstaltete KENO-Sonderauslosung vom 04.06. bis zum 17.06.2018. In Baden-Württemberg entfielen Gewinne auf folgende

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4514 02.11.2015 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ursachen des

Mehr

Bundesministerium für Gesundheit Stand: 7. September 2009

Bundesministerium für Gesundheit Stand: 7. September 2009 Bundesministerium für Gesundheit Stand: 7. September 2009 Bericht zum Stand der Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung nach einer Erhebung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen

Mehr

Sicherung einer besseren und transparenteren Hochschulzulassung für Studieninteressierte

Sicherung einer besseren und transparenteren Hochschulzulassung für Studieninteressierte Deutscher Bundestag Drucksache 17/708 17. Wahlperiode 11. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Hagemann, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels,

Mehr

Einmal Freunde, immer Freunde.

Einmal Freunde, immer Freunde. Einmal Freunde, immer Freunde. Internet-Teamwettbewerb Französisch 2013 Auch für Schüler ohne Französischkenntnisse Willkommen in der Welt des Lernens Liebe Lehrerinnen und Lehrer, am 22. Januar feiern

Mehr

KENO-Ziehung So., : Geldgewinn à 100 Euro

KENO-Ziehung So., : Geldgewinn à 100 Euro KENO-SONDERAUSLOSUNG 14 Tage vom 06.05. bis 19.05.2019 Gewinnliste für die bundesweit veranstaltete KENO-Sonderauslosung vom 06.05. bis zum 19.05.2019. In Baden-Württemberg entfielen Gewinne auf folgende

Mehr