Beratungsfolge. Planungs-, Umweltschutz-, Grünflächen- und Stadtentwicklungsausschuss Finanzausschuss

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1 Stadt Dinslaken Der Bürgermeister Beschlussvorlage Nr Beratungsfolge TOP Planungs-, Umweltschutz-, Grünflächen- und Stadtentwicklungsausschuss Finanzausschuss Hauptausschuss Stadtrat für öffentliche Sitzung Datum: bearbeitet von: Ludger Veen Fachdienst Tiefbau Betreff: Straßen- und Wegegesetz NRW hier: Straßenbaulast bei Ortsdurchfahrten der klassifizierten Straßen Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen zur Verfügung: Beschlussvorschlag Der PUGStA / FA / HA / Rat empfiehlt / beschließt, die Straßenbaulast der Ortsdurchfahrten der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen an den Bund / das Land bzw. den Kreis gemäß der sachlichen Darstellung zu überführen. In Vertretung Dr. Michael Heidinger Dr. Thomas Palotz Beigeordneter

2 Seite 2 I. Sachliche Darstellung 1. Rechtliche Grundlagen Nach 5 Fernstraßengesetz (FStrG) und 44 Straßen- und Wegesetz NRW (StrWG NRW) haben Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von mehr als und weniger als Einwohner (Volkszählung 2011) die Wahlmöglichkeit, Träger der Straßenbaulast der Ortsdurchfahrten der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen unter der Voraussetzung der Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde zu werden oder zu bleiben. Dies gilt auch für Gemeinden, die bereits früher wie Dinslaken eine entsprechende Erklärung abgegeben haben. Es werden die Ergebnisse der Volkszählung 2011 zu Grunde gelegt. Aufgrund der in 44 Abs. 3 StrWG NRW verankerten Wahlmöglichkeit für Gemeinden zwischen und Einwohner hat der Rat in seiner Sitzung am beschlossen, dass die Stadt Dinslaken Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen bleibt. Für die Ortsdurchfahrt der B 8 blieb der Landesbetrieb Straßenbau Straßenbaulastträger. Die in 1989 abgegebene Erklärung erlischt zum automatisch. Wenn die Stadt Dinslaken weiterhin Träger der Straßenbaulast der Ortsdurchfahrten bleiben will, muss sie zum eine erneute Erklärung abgeben. Nach 10 Abs. 4 StrWG hat der bisherige Straßenbaulastträger dem neuen Träger der Straßenbaulast für einen der Straßengruppe entsprechenden Unterhaltungszustand einzustehen, d. h., dass bei einem Übergang der Straßenbaulast von der Stadt Dinslaken auf den Landesbetrieb Straßenbau bzw. Kreis Wesel unterlassene Unterhaltungsarbeiten zu Lasten der Stadt Dinslaken auszuführen sind. Die Erklärung über den Behalt bzw. Übernahme der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten kann für Landes- und Kreisstraßen nur einheitlich abgegeben werden.

3 Seite 3 2. Ortsdurchfahrten in Dinslaken 2.1 Bundesstraßen B 8 (Willy-Brandt-Straße, Weseler Straße) Von km 117, 592 (Stadtgrenze Duisburg) bis km 118, 257 (Abzweigung Duisburger Straße) = 0,665 km Von km 118, 932 (Konrad-Adenauer-Straße) bis km 122, 365 (ca. 700 m nördlich der Augustastraße) = 3,433 km Summe Bundesstraßen: 4,098 km 2.2 Landesstraßen L 1 (Hans-Böckler-Straße / Hünxer Straße) Von km 1,522 (Douvermannstraße) bis km 5,226 (Lohberger Entwässerungsgraben) = 3,674 km L 462 Von km 5,531 (Hochbehälter) bis km 5,976 (Kirchstraße) = 0,445 km Summe Landesstraßen (OD): 4,119 km 2.3 Kreisstraßen K 8 (Hügelstraße / Kirchstraße) Von km 2,906 (Bahnübergang) bis km 5,680 (Kalthoffweg) = 2,674 km K 17 (Voerder Straße) Von km 0,0 (B 8) bis km 1,101 (Am Wohnungsbusch) = 1,101 km Summe Kreisstraßen (OD): 3,775 km

4 Seite 4 3. Fachliche Auswirkungen Dem Träger der Straßenbaulast in der Ortsdurchfahrt obliegen alle im Zusammenhang mit Fahrbahn und Radweg entstehenden Kosten. Grünstreifen zwischen Fahrbahnen (z. B. Hans-Böckler-Straße) sowie zwischen Fahrbahn und Radweg (z. B. Hünxer Straße) gehören zur Fahrbahn. Für die übrigen Straßenbestandteile, wie z. B. Gehweg, Parkstreifen, Beleuchtung, sind die Kosten von der Gemeinde als Straßenbaulastträger zu tragen. Falls die Stadt die Erklärung der Beibehaltung der Straßenbaulast der Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen nicht wiederholt, muss sie die Straßen in einem ordnungsgemäßen Unterhaltungszustand übergeben. In einer gemeinsamen Begehung mit dem Landesbetrieb Straßenbau und dem Kreis Wesel wurde der Umfang der noch durchzuführenden Unterhaltungsmaßnahmen für einen ordnungsgemäßen Erhaltungszustand protokolliert. Nennenswert sind hier insbesondere die Unterhaltungsmaßnahmen in dem Teilstück der Hünxer Straße zwischen Knappenstraße und Stadtgrenze sowie das Teilstück der Ortsdurchfahrt der Bergerstraße, wo neben der Verpressung von Rissen die flächenhafte Erneuerung der Deckschicht und des Binders aufgrund der vorhandenen Netzrisse und Spurrinnen in Teilflächen zu nennen ist. Neben der finanziellen Folgewirkung sind auch die Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung / Planungshoheit zu sehen. Wenn die Baulast nicht mehr bei der Stadt liegt, bedürfen bisher in eigener Zuständigkeit entwickelte Zielvorstellungen, wie z. B. zu generellen Verkehrskonzeptionen, Bebauungsplaninhalten, der Straßennetzgestaltung, der Straßengestaltung, verkehrstechnische Einrichtungen und der wegweisenden Beschilderung, enger und einvernehmlicher Abstimmungsverfahren mit den neuen Baulastträgern Kreis und Landesbetrieb Straßenbau. Auch private Bauvorhaben (entlang der Ortsdurchfahrten), Straßenaufbrüche und sonstige Vorhaben, wie auch die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen, wären hiervon betroffen. Zuständig für die Landestraßen in Dinslaken ist die Niederlassung Niederrhein in Mönchengladbach, die zurzeit noch eine Außenstelle in Wesel betreibt. Als Beispiel für den Eingriff in die Planungshoheit sei hier nur genannt, dass die bisherigen Planungen zur verkehrlichen Anbindung der Neutorgalerie an die Hans-Böckler-Straße und die daraus resultierenden notwendigen baulichen Maßnahmen der Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau als Träger der Straßenbaulast bedürften. Zum Netz der Kreisstraßen ist noch auszuführen, dass durch die Beseitigung des Bahnübergangs Holtener Straße und der Ersatzlösung einer Fuß- und Radwegeunterführung eine Neuordnung erforderlich ist, da zumindest das Teilstück der K 8 zwischen Oberhausener Straße und Brinkstraße die Verbindungsfunktion nicht mehr erfüllt und eine Abstufung zur

5 Seite 5 Gemeindestraße gemäß dem StrWG erforderlich ist. In diesem Zusammenhang müsste die Klassifizierung aller Kreisstraßen im Dinslakener Straßennetz aufgearbeitet werden. Der Pflegestandard des Landesbetriebes Straßenbau für die Grünflächen entspricht nicht dem Standard des DIN-Service, wobei eine Übernahme der Grünflächenpflege weiterhin durch die Stadt Dinslaken zu deren Lasten eine Option ist. In einem vom StGB NRW organisierten Termin zur Absprache der Vorgehensweise der betroffenen Städte wurde deutlich, dass bei fast allen der teilnehmenden 8 Städten der Trend zur Abgabe der Straßenbaulast (u. a. Wesel) besteht. II. Finanzielle Auswirkungen Nennenswert sind die finanziellen Auswirkungen für die Bereiche Unterhaltung der Straßen und Radwege einschließlich der Lichtsignalanlagen, der Unterhaltung der Grünflächen und der Niederschlagswassergebühr. Auf der Grundlage von Erfahrungswerten für den durchschnittlichen jährlichen Aufwand für die Unterhaltung ergibt sich ein Gesamtaufwand von rd /Jahr für die bauliche Unterhaltung einschließlich Lichtsignalanlagen und von rd /Jahr für die Niederschlagswassergebühr. Für die baulichen Maßnahmen zur Erzielung eines ordnungsgemäßen Unterhaltungszustandes ist nach einer Kostenschätzung für die Landesstraßen und für die Kreisstraßen ein Betrag von ca einmalig aufzubringen. Eine Entscheidung, ob die Stadt selbst die Unterhaltungsmaßnahmen oder einen Betrag als Ablösezahlung an den Landesbetrieb zahlen würde, ist abschließend nach der grundsätzlichen Entscheidung mit den betroffenen Baulastträgern abzustimmen. Berücksichtigt werden müssten die anstehenden Baumaßnahmen in der Hünxer Straße zur Erschließung des Zechengeländes Lohberg und in der Bergerstraße zur Sanierung der vorhandenen Kanalisation. Bei der Zahlung eines Ablösungsbetrages ist nicht sichergestellt, dass dieser zweckgebunden in Dinslaken eingesetzt wird. Auswirkungen auf die städtische Bilanz Für die Bilanz der Stadt Dinslaken würde dies konkret bedeuten, dass der bisher im Anlagevermögen bilanzierte Wert der Straße als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebucht wird. Darüber hinaus wird der auf der Passivseite der Bilanz gebildete Sonderposten für Zuwendungen als passiver Rechnungsabgrenzungsposten umgebucht. Es handelt sich dabei lediglich um Wechsel der Bilanzpositionen (Aktiv- bzw. Passivtausch). Wertmäßig ergeben sich hierdurch weder Auswirkungen auf die Bilanz noch auf die Ergebnisrechnung. Es handelt sich um einen erfolgsneutralen Vorgang, der keine finanziellen Auswirkungen hat.

6 Seite 6 Die Verwaltung schlägt vor, insbesondere unter Wertung der finanziellen Rahmenbedingungen, die Ortsduchfahrten der Landes- und Kreisstraßen nicht zu übernehmen und an den Landesbetrieb bzw. Kreis Wesel zurückzugeben. Die Ortsdurchfahrt der weitgehend anbaufreien B 8 sollte weiterhin in der Baulast des Landesbetrieb Straßenbau verbleiben.

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