Beratungsfolge. Finanzausschuss Hauptausschuss Stadtrat

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1 Stadt Dinslaken Der Bürgermeister Beschlussvorlage Nr Beratungsfolge TOP Finanzausschuss Hauptausschuss Stadtrat für öffentliche Sitzung Datum: bearbeitet von: Jutta Hinnemann Geschäftsbereich Finanzen Betreff: Erlass der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen zur Verfügung: Beschlussvorschlag Der FA/ HA/ Rat empfiehlt/ beschließt 1. zum den Hebesatz für die Grundsteuer A von 233 v.h. auf 258 v.h. und - den Hebesatz für die Grundsteuer B von 417 v.h. auf 460 v.h. und - den Hebesatz für die Gewerbesteuer von 434 v.h. auf 460 v.h. zu erhöhen. 2. den Erlass der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Dinslaken, in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung. Die als Anlage 1 beigefügte Satzung ist Bestandteil des Ratsbeschlusses. Die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer vom wird aufgehoben. 3. zum den Hebesatz für die Grundsteuer A von 258 v.h. auf 280 v.h. und - den Hebesatz für die Grundsteuer B von 460 v.h. auf 480 v.h. zu erhöhen.

2 Seite 2 4. zum den Hebesatz für die Grundsteuer B von 480 v.h. auf 498 v.h. zu erhöhen. In Vertretung Dr. Michael Heidinger Dr. Thomas Palotz Beigeordneter

3 Seite 3 I. Sachliche Darstellung Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Hebesatz der Gewerbesteuer wurden zuletzt zum erhöht. Angesichts ihrer finanziellen Situation hat die Stadt Dinslaken ein Haushaltskonsolidierungskonzept erarbeitet, welches neben Einsparungspotentialen auch mögliche Einnahmeverbesserungen vorsieht. Der Rat der Stadt Dinslaken hat in seiner Sitzung am das Haushaltskonsolidierungsprogramm beschlossen. Bestandteil des Beschlusses sind unter anderem die Maßnahmen Erhöhung der Grundsteuer A und B, Erhöhung der Gewerbesteuer, Einführung einer Winterdienstgebühr und Einführung einer Gewässerunterhaltungsgebühr. Maßnahme Nr. 18 Erhöhung der Grundsteuer A: Die Maßnahme sieht die Steuererhöhung ab dem Jahr 2014 von 233 v.h. auf 258 v.h. vor. (erwartete Einnahmeverbesserung von ) Maßnahme Nr. 19 Erhöhung der Grundsteuer B: Die Maßnahme sieht die Steuererhöhung ab dem Jahr 2014 von 417 v.h. auf 460 v.h. vor. (erwartete Einnahmeverbesserung von ) Maßnahme Nr. 21 Erhöhung der Gewerbesteuer: Die Maßnahme sieht die Steuererhöhung ab dem Jahr 2014 von 434 v.h. auf 460 v.h. vor. (erwartete Einnahmeverbesserung von ) Maßnahme Nr. 70 Einführung einer Winterdienstgebühr Der Stadtrat hat sich gegen die Einführung einer Winterdienstgebühr entschieden. Die Kosten (ca ) sollen gleichmäßig auf alle Bürger über eine zusätzliche Grundsteuererhöhung (ca. 20 v. H.) verteilt werden. Maßnahme Nr. 47 Gewässerunterhaltungsgebühr Es war angedacht eine Gewässerunterhaltungsgebühr einzuführen, um so die wesentlichen Kosten für die Gewässerunterhaltung (ca ) decken zu können. Hierbei handelt es sich neben den Unterhaltungskosten für den Rotbach um weitere ca. 40 Leitgräben und den Biotop an der Claudiastraße. Es handelt sich außerdem um Umlagen an den Lippeverband, die Emschergenossenschaft sowie um weitere Kosten, die beim DIN-Service entstehen. Bereits am hat der Rat im Rahmen der Beschlussfassung des ersten Haushaltssicherungskonzeptes die Einführung einer Gewässerunterhaltungsgebühr beschlossen. Da der StGB NRW nach Eröterungen mit dem Umwelt- und Innenministerium NRW aufgrund einer Vielzahl von Problemständen und Prozessrisiken die angekündigte Mustersatzung nicht veröffentlichte, hat der Rat am die Verwaltung beauftragt, lediglich die erforderlichen Vorbereitungen zur Einführung einer solchen Gebühr zu treffen. Hintergrund war auch die zu diesem Zeitpunkt begonne-

4 Seite 4 ne Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr, wodurch Doppelerhebungen vermieden werden sollten. Der StGB NRW vertritt nach wie vor die Auffassung, dass die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsgebühr nach 92 Abs. 1 Satz 9 Landeswassergesetz (LWG NRW) Prozessrisiken ausgesetzt ist, so dass mit Blick auf 77 Abs. 3 GO NW durchaus vertreten werden kann, dass die Erhebung einer solchen Gebühr nicht vertretbar und auch nicht geboten ist. Darüber hinaus würde die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsgebühr zu erheblichen Aufwendungen in der Verwaltung führen. Unabhängig davon kann nur darauf hingewiesen werden, dass grundsätzlich auch die Möglichkeit besteht, über die Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer die Kosten der Gewässerunterhaltung zu finanzieren und damit den allgemeinen Haushalt von diesen Kosten zu entlasten. Diese Verfahrensweise beinhaltet zudem den Vorteil, dass zu Lasten des allgemeinen Haushaltes die Verwaltungskosten nicht anfallen, die bei der Erhebung einer Gewässerunterhaltungsgebühr nicht auf die Gebührenschuldner übertragen werden können. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass der Konsolidierungsbetrag wie auch bei der Winterdienstgebühr - über die Grundsteuer (A und B) erzielt werden soll. Aus den o.g. Maßnahmen ergibt sich ein Konsolidierungsvolumen insgesamt von , welches für den bis 2017 angestrebten Haushaltsausgleich unverzichtbar ist. Durch die Erhöhung der Grundsteuer B erfolgt eine gleichmäßige Belastung aller Bürgerinnen und Bürger, da die Grundsteuer von den Eigentümern auch auf die Mieter umgelegt werden kann. So tragen alle Bürger der Stadt Dinslaken dazu bei, die gemeinsamen Aufgaben wie z.b. Bildung und Soziales zu finanzieren. Die Steuererhöhungen sollten bis 2017 stufenweise erfolgen, um einen großen Sprung des Steuersatzes von 2013 nach 2014 zu vermeiden. Durch den Beschluss eines Stufenplanes über die Steuererhöhungen bis 2017 können sich die Bürgerinnen und Bürger besser auf die Veränderungen in den kommenden Jahren einstellen. Die folgende stufenweise Erhöhung der Grundsteuer wird vorgeschlagen: Grundsteuer A: Bisher 233 v.h v.h Umsetzung Maßnahme Nr. 18 Erhöhung Grundsteuer A v.h Umsetzung Maßnahme Nr. 47 Gewässerunterhaltung Mehrerträge in Höhe von ca Grundsteuer B: Bisher 417 v.h.

5 Seite v.h Umsetzung Maßnahme Nr. 19 Erhöhung Grundsteuer B v.h Umsetzung Maßnahme Nr. 70 Winterdienstgebühr v.h Umsetzung Maßnahme Nr. 47 Gewässerunterhaltung Mehrerträge in Höhe von ca Die Auswirkungen der Steuererhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger kann den in der Anlage 2 aufgeführten Beispielen entnommen werden. II. Finanzielle Auswirkungen Durch die Umsetzung der verschiedenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ergeben sich in den kommenden Jahren folgende Mehrerträge im Vergleich zum Haushalt 2013: 2014: : : Die Steuererträge werden im Haushalt bei dem Produkt Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen veranschlagt (Teilergebnisplan Zeile 1 Steuern und ähnliche Abgaben ).

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