Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich

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1 Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich vom 22. März Tiefbauamt, Wallisellenstrasse, Abschnitt Saatlenstrasse bis Haus Nr. 485 (Autobahnzufahrt), und Am Glattbogen, Abschnitt Wallisellenstrasse bis Aubruggweg, Radstreifen, Objektkredit; Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbau, behindertengerechter Ausbau Bushaltestellen, Schallschutzfenster, gebundene Ausgaben; Projektfestsetzung; Festsetzung Strassenbau- und Strassenlärmsanierungsprojekt IDG-Status: öffentlich Ausgangslage Die Wallisellenstrasse, Abschnitt Saatlenstrasse bis Haus Nr. 485 (best. Autobahnzufahrt), und Am Glattbogen, Abschnitt Wallisellenstrasse bis Aubruggweg, sind kommunal klassiert. Der Strassenoberbau, die Randabschlüsse und die Strassenentwässerung befinden sich im gesamten Projektperimeter in einem schlechten baulichen Zustand. Der Mischwasserkanal in der Wallisellenstrasse verläuft zum Teil auf Privatgrund und ist schadhaft. Im Bereich Saatlenstrasse bis Haus Nr. 395 sowie zwischen Am Glattbogen bis Haus Nr. 485 muss die bestehende alte, bruchgefährdete Wasserverteilleitung mit einem Durchmesser von 250 mm (Baujahr 1933) erneuert werden. Am Glattbogen wurde 2016 die bestehende öffentliche Kanalisation, die auf dem privaten Areal der Baugenossenschaft ASIG lag, bereits in die Strasse Am Glattbogen verlegt, damit die ASIG ihren Neubau erstellen kann. Die Strasse wurde mit einem provisorischen Belag instand gestellt. Auf der Wallisellenstrasse verläuft eine geplante regionale Radroute, die derzeit noch nicht vollständig mit Radstreifen markiert ist. Die vorhandene regionale Radroute entspricht mit einer Breite von 1,25 m der Qualitätsstufe B; zwischen Am Glattbogen und der Autobahnauffahrt gibt es zurzeit kein Angebot für Radfahrende. Die Fussgängerbereiche sind punktuell zu schmal. Die bestehende Baumallee in der Wallisellenstrasse hat zu kleine Baumgruben. Im Projektperimeter gibt es zurzeit 14 blau markierte Parkplätze, die sich alle im Bereich «Am Glattbogen» befinden. Die Bushaltestellen «Dreispitz» beidseits der Strasse und «Saatlenstrasse» stadtauswärts sind nicht behindertengerecht ausgebaut; die Haltestelle «Saatlenstrasse» stadteinwärts befindet sich nicht im Projektperimeter. Die Wallisellenstrasse zählt zu denjenigen Strassen, die von Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte (IGW) i.s.v. Anhang 3 der Lärmschutzverordnung (LSV, SR ) betroffen sind. Als kommunale Strasse auf Stadtgebiet muss sie daher im Rahmen des vorliegenden Strassenbauprojekts von der Stadt lärmsaniert werden (Art. 18 Abs. 1 des Umweltschutzgesetzes, USG, SR ). Die geplanten baulichen Massnahmen stellen aufgrund der umfangreichen Erneuerung des gesamten Strassenoberbaus (Kofferersatz) eine wesentliche Änderung i.s.v. Art. 8 Abs. 2 LSV dar, da die Bausubstanz stark verändert wird: Die Fundations-, Trag-, Binder- und Deckschicht mit einer Mächtigkeit von insgesamt rund 65 cm oder mehr werden vollständig ersetzt. Die Kosten für diese Massnahmen sind zudem erheblich, da sie 200/

2 jenen für einen Neubau nahe kommen. Die Lärmsanierung für diesen Projektperimeter hat ergeben, dass Massnahmen gegen die Lärmentstehung und -ausbreitung hier nicht möglich sind oder nicht genügen, weshalb auch nach Abschluss der Bauarbeiten an diversen Gebäuden entlang der Wallisellenstrasse die Lärmgrenzwerte überschritten sein werden. Für die verbleibenden IGW-Überschreitungen müssen deshalb Sanierungserleichterungen gemäss Art. 14 LSV gewährt werden. Weil es sich vorliegend um eine wesentliche Änderung i.s.v. Art. 8 Abs. 2 LSV handelt, ist die Stadt Zürich verpflichtet, an Gebäuden, die von Lärmimmissionen über dem IGW betroffen sind, den Einbau von Schallschutzfenstern zu finanzieren (Art. 10 und 11 LSV). Projekt Kanalbau Die bestehenden Reinwasser- und Mischabwasserkanäle in der Wallisellenstrasse und im Bereich des ASIG-Areals werden auf einer Länge von etwa 470 m gemäss den heutigen hydraulischen Erfordernissen dimensioniert und in offener Bauweise durch neue PEHD-Rohre mit einem Durchmesser von 315 bis 500 mm ersetzt. Die Sanierung des Reinwasserkanals auf privatem Grund (Haus Nrn. 473 und 477) erfolgt auf einer Länge von rund 92 m im Rohreinzug. Schadhafte Strassenabläufe und deren Ableitungen werden zulasten des Strassenbaus repariert oder ersetzt und an die neue Kanalisation angeschlossen. Die Grundstücksanschlussleitungen werden ebenfalls an die neuen Mischabwasserkanäle umgehängt und, wo durch schlechten baulichen Zustand bedingt, koordiniert mit den Arbeiten am Hauptkanal zulasten der jeweiligen privaten Eigentümerinnen und Eigentümer repariert oder erneuert. Werkleitungsbau Das Projekt der Wasserversorgung (WVZ) sieht den Ersatz der bestehenden Verteilleitung durch den Einzug einer neuen Leitung mit einem Durchmesser von 150 mm aus Polyethylen auf einer Länge von rund 365 m vor. Gleichzeitig werden verschiedene Hausanschlussleitungen erneuert oder an die neuen Verhältnisse angepasst. Für eine Verbesserung des Brandschutzes der umliegenden Gebäude werden die vorhandenen Unterflurhydranten durch zwei neue Überflurhydranten ersetzt. Das Elektrizitätswerk (ewz Netz) nimmt infolge der Neuanordnung der Bushaltestellen «Dreispitz» diverse Anpassungen an seinen Anlagen vor. Im Abschnitt Wallisellenstrasse Haus Nrn verlegt es zudem einen neuen Rohrblock im Gehweg einschliesslich neuer Leitungsquerung bei Haus Nr. 95. Weiter passt es die öffentliche Beleuchtung den neuen Gegebenheiten an. Die Energie 360 AG nimmt auf eigene Kosten Anpassungen an ihrem Erdgasnetz vor. Strassenbau Nach Abschluss der Kanalisations- und Werkleitungsbauten werden der Strassenoberbau sowie die Gehwegbeläge in der Wallisellenstrasse unter Berücksichtigung der normgerechten Tragfähigkeitswerte erneuert. Am Glattbogen wird der provisorische Belag im Strassen- und Trottoirbereich durch den endgültigen Belag ersetzt und das westliche Trottoir neu erstellt. Die Tempo-30-Zonen-Einmündung Am Glattbogen wird im Zuge der Bauarbeiten als Trottoirüberfahrt umgestaltet. 200/

3 Die Bushaltestellen «Dreispitz» werden im Zusammenhang mit dem Neubau der ASIG Baugenossenschaft auf beiden Seiten leicht verschoben und den neuen Gegebenheiten angepasst sowie behindertengerecht ausgestaltet. Die Haltestelle «Saatlenstrasse» stadtauswärts wird behindertengerecht ausgebaut. Die Haltestellenkanten müssen daher angehoben werden. Damit werden die Anforderungen des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung (BehiG, SR ) und der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV, SR ) umgesetzt. Die regionale Radroute in der Wallisellenstrasse wird im Rahmen der ohnehin erforderlichen Erneuerung des gesamten Strassenoberbaus zwischen Am Glattbogen und der Autobahneinfahrt verlängert und alle bestehenden Strecken auf 1,5 m verbreitert. Damit wird auf dem gesamten Abschnitt die Qualitätsstufe A erreicht. Das Tiefbauamt vergrössert die bestehenden Baumgruben gemäss heutigem Standard auf 6 m 2. Es ergänzt die bestehende Baumallee örtlich mit zusätzlichen Baumgruben. Anschliessend vervollständigt Grün Stadt Zürich (GSZ) die Baumallee in der Wallisellenstrasse; die Baumbilanz beträgt plus einen Baum. Die Dienstabteilung Verkehr (DAV) wird Rohranlagen ergänzen und erweitern. Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten werden provisorische Anpassungen an den Verkehrsregelungsanlagen KN 128 Wallisellenstrasse / Einfahrt A1 und KN 129 Aubrugg-/Ueberlandstrasse notwendig. Nach den Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten bringt die DAV die entsprechenden Markierungen und Signalisationen wieder an. Der Radstreifen wird neu markiert und am östlichen Ende verlängert. Die bestehenden 14 blau markierten Parkplätze in der Strasse Am Glattbogen werden auf zwölf Stück reduziert, um beim ASIG-Neubau drei neue Besucherparkplätze einrichten zu können. Die Verkehrsbetriebe (VBZ) ersetzen die bestehenden Wartehäuschen an den Haltestellen «Dreispitz» und «Saatlenstrasse» (stadtauswärts) und passen die Infrastruktur den neuen Gegebenheiten an. Bauausführung Der Baubeginn ist für Sommer 2017 geplant. Die Arbeiten sollen bis Sommer 2018 abgeschlossen sein, da danach die Einhausung Schwamendingen gebaut wird und die Wallisellenstrasse als Ausweichroute dienen soll. Begehrensäusserung des Kantons Mit Schreiben vom 26. Oktober 2015 wurde das Strassenbauprojekt dem Amt für Verkehr (AFV) der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich zur Begehrensäusserung i.s.v. 45 Abs. 1 Strassengesetz vom 27. September 1981 (StrG, LS 722.1) zugestellt. Den Begehren des Amts wurde vollumfänglich entsprochen. Mitwirkung der Bevölkerung und Planauflage Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens gemäss 13 StrG wurde das Strassenbauprojekt mitsamt dem akustischen Projekt und den beantragten Sanierungserleichterungen vom 9. Mai bis 7. Juni 2016 öffentlich aufgelegt ( 16 f. StrG). Innerhalb der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Projektfestsetzung Das Strassenbau- und Strassenlärmsanierungsprojekt Wallisellenstrasse, Saatlenstrasse bis Haus Nr. 485, ist gemäss den Projektauflageplänen (Situation Mst. 1:200, Nr. 12' und 200/

4 Nr. 12' , sowie Normalprofil Mst. 1:50, Nr. 15' , alle datiert vom 26. März 2016) sowie dem akustischen Projekt festzusetzen ( 15 Abs. 2 StrG). Kosten Die auf der Lohn- und Preisbasis vom 1. April 2016 errechneten Kosten für das Projekt belaufen sich auf und setzen sich wie folgt zusammen: 1. Objektkredit Für die Verlängerung des Radstreifens auf der Wallisellenstrasse, Abschnitt Am Glattbogen bis Autobahnzufahrt, und die Neupflanzung eines Baums: TAZ IR267 GSZ Gesamtkosten Strassenbau MWST 8 % Verwaltungskosten 7,5 % Zwischensumme Unvorhergesehenes / Rundung (einschl. MWST und Verwaltungskosten) Total Gebundene Ausgaben Für den Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbau, den behindertengerechten Ausbau der Bushaltestellen «Dreispitz» beidseits der Strasse und der Bushaltestelle «Saatlenstrasse» stadtauswärts, die Vergrösserung von Baumgruben sowie die Installation von Schallschutzfenstern: GSZ WVZ ewz ewz DAV Gesamtkosten * * * Die Gesamtleistungen des Elektrizitätswerks ( ) bestehen aus Eigenleistungen von (nicht der MWST unterstehend) und Fremdleistungen von /

5 Strassenbau Lärmschutzfenster Kanalbau Div. Anl. GSZ Div. Anl. WVZ Div. Anl. ewz Netz Div. Anl. ewz Öffent. Beleuchtung Div. Anl. DAV Total ausschl. MWST und Unvorhergesehenes MWST 8 % Verwaltungskosten 7,5 % Zwischensumme Unvorhergesehenes einschl. MWST Total TAZ IF TAZ IR TAZ IS TAZ IE ERZ K Folgekosten Kapitalfolgekosten: Betriebliche Folgekosten: 3. Gebundene Ausgaben VBZ Da es sich um die Erneuerung bestehender Anlagen handelt, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Für die Anpassung der Infrastruktur an die heutigen Standards bei den Bushaltestellen «Dreispitz» beidseits der Strasse sowie der Haltestelle «Saatlenstrasse» stadtauswärts: Zulasten VBZ / Total Hochbau (HB) MWST 8 % Zwischensumme Unvorhergesehenes / Rundungen Total einschl. MWST Abzüglich davon MWST 8 % Total ausschl. MWST Die Sanierungsarbeiten einschliesslich der Anpassungsmassnahmen gemäss Ziff. 2 und 3 vorstehend dienen der Erneuerung vorhandener Anlagen bzw. der Anpassung an die heutigen Gegebenheiten. Mit der behindertengerechten Ausgestaltung werden die Bushaltestellen an die heutigen Anforderungen und Bedürfnisse gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz und der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs angepasst. 200/

6 Gemäss den Vorgaben des Umweltschutzgesetzes und der Lärmschutzverordnung muss die Strasseneigentümerin bei einer wesentlichen Änderung einer ortsfesten bestehenden Anlage die Lärmemissionen so weit begrenzen, dass die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Da dieses Ziel vorliegend weder durch Massnahmen an der Quelle noch durch Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg erreicht werden kann, sind gestützt auf Art. 14 LSV Sanierungserleichterungen zu gewähren und müssen als Ersatzmassnahme Schallschutzfenster auf Kosten der Stadt Zürich eingebaut werden (Art. 8 Abs. 2 i.v.m. Art. 10 und 11 LSV). Die genannten Bestimmungen des Bundesrechts belassen weder in Bezug auf den Gegenstand der zu treffenden Massnahmen (Einbau von Schallschutzfenstern) noch in Bezug auf den Ort (Gebäude im Projektperimeter mit Lärmimmissionen über dem IGW) oder den Zeitpunkt ihrer Vornahme (anlässlich des Sanierungsprojekts) einen erheblichen Entscheidungsspielraum. Die durch das Projekt verursachten Kosten sind deshalb gebundene Ausgaben i.s.v. Art. 10 bis Abs. 1 der Gemeindeordnung (AS ) i.v.m. 28 des Kreisschreibens der Direktion der Justiz und des Innern über den Gemeindehaushalt i.v.m. 121 des Gemeindegesetzes (LS 131.1). Die Aufwendungen gemäss Ziff. 3 vorstehend dienen zudem der Erfüllung des Leistungsauftrags des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV). Die Ausgaben sind deshalb nach 25 des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (LS 740.1) der Betriebsrechnung der VBZ zu belasten. Die Erneuerungsmassnahmen können ohne das neue Stück Radstreifen auf der Wallisellenstrasse zwischen Am Glattbogen bis zur Autobahn durchgeführt werden. Ein Splitting der gebundenen Ausgaben (vorstehend Ziff. 2 und 3) und neuen Ausgaben (vorstehend Ziff. 1) ist vorliegend somit zulässig. Zuständigkeit Für die Bewilligung der gebundenen Ausgaben von insgesamt über einer Million Franken und des Objektkredits von unter zwei Millionen Franken ist der Stadtrat zuständig (Art. 39 lit. b und c der Geschäftsordnung des Stadtrats [AS ]). Budgetnachweis Die Ausgaben sind im Budget 2017 eingestellt und im Aufgaben- und Finanzplan vorgemerkt. Auf den im Einvernehmen mit den Vorstehern des Sicherheitsdepartements sowie des Departements der Industriellen Betriebe gestellten Antrag des Vorstehers des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements beschliesst der Stadtrat: 1. Für die Verlängerung des Radstreifens auf der Wallisellenstrasse, Abschnitt Am Glattbogen bis zur Autobahnzufahrt, und die Neupflanzung eines Baums, wird ein Objektkredit von bewilligt (Preisbasis 1. April 2016). 2. Für den Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbau, den behindertengerechten Ausbau der Bushaltestellen «Dreispitz» beidseits der Strasse und der Bushaltestelle «Saatlenstrasse» stadtauswärts, die Vergrösserung von Baumgruben sowie die spätere Installation von Schallschutzfenstern in der Wallisellenstrasse, Abschnitt Saatlenstrasse bis Haus Nr. 485, werden gebundene Ausgaben von bewilligt (Preisbasis 1. April 2016). 200/

7 3. Für die Anpassung der Infrastruktur an die heutigen Standards bei den Bushaltestellen «Dreispitz» beidseits der Strasse sowie der Haltestelle «Saatlenstrasse» stadtauswärts in der Wallisellenstrasse, Abschnitt Saatlenstrasse bis Haus Nr. 485, werden gebundene Ausgaben von bewilligt (VBZ-Massnahmen). 4. Die Gesamtausgaben von sind wie folgt zu belasten: Tiefbauamt, Bau-Nr Auftrags-Nr. 3515B K.01IF302 Konto-Nr. (3515) Erneuerungsunterhalt von Fussgängeranlagen (3515/ ) Auftrags-Nr. 3515B K.01IR267 Konto-Nr. (3515) Bau von Radfahranlagen (3515/ ) Auftrags-Nr. 3515B K.01IR300 Konto-Nr. (3515) Erneuerungsunterhalt von Radfahranlagen (3515/ ) Auftrags-Nr. 3515B K.01IS302 Konto-Nr. (3515) Erneuerungsunterhalt von Strassen: Sammelkonto (3515/ ) Auftrags-Nr. 3515B K.01IE314 Konto-Nr. (3515) Lärmschutzmassnahmen bei Strassen: Sammelkonto (3515/ ) Pro Konto Total ERZ Entsorgung + Recycling Zürich Auftrags-Nr. 3515B K Konto-Nr. (3535) Entwässerungsnetz Kanalbauten (3515 / ) Grün Stadt Zürich Konto-Nr. (3570) Strassenbäume im Rahmen von Strassenbauten: Sammelkonto ( ) Elektrizitätswerk Konto-Nr. (4530) Verteilanlagen Netzbau (Produktegruppe 3) Konto-Nr. (4530) Verteilanlagen Öffentliche Beleuchtung (Produktegruppe 4) Wasserversorgung PSP-Nr Konto-Nr. (4525) Leitungsnetz ( ) /

8 Dienstabteilung Verkehr PSP-Element 2555B Konto-Nr. (2555) Bau von Verkehrseinrichtungen: Sammelkonto Verkehrsbetriebe PSP-Nr. 4540B K.03LHB Konto-Nr. (4540) Unterhalt und Reinigung der Liegenschaften der VV Total Das Strassenbau- und Strassenlärmsanierungsprojekt Wallisellenstrasse, Saatlenstrasse bis Haus Nr. 485, wird gemäss den Projektauflageplänen Situation Mst. 1:200, Nr. 12' und Nr. 12' , sowie Normalprofil Mst. 1:50, Nr. 15' , alle datiert vom 26. März 2016, sowie dem aufgelegten akustischen Projekt Wallisellenstrasse, wesentliche Änderungen der Strassenanlage, Bericht mit Erleichterungsanträgen, festgesetzt. 6. Das Tiefbauamt wird beauftragt, nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Entscheids für die von den Sanierungserleichterungen betroffenen Gebäude die Verfahren betreffend den Einbau von Schallschutzfenstern auszulösen. 7. Das Tiefbauamt wird mit der Bauausführung beauftragt. 8. Die Ziff. 1 4 vorstehend stehen unter dem Vorbehalt der rechtskräftigen Projektfestsetzung durch den Stadtrat. 9. Mitteilung an die Vorsteher des Sicherheits-, des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements sowie des Departements der Industriellen Betriebe, die Stadtschreiberin, den Rechtskonsulenten, die Dienstabteilung Verkehr, das Tiefbauamt, ERZ Entsorgung + Recycling Zürich/Entwässerung, Grün Stadt Zürich, die Wasserversorgung, das Elektrizitätswerk und die Verkehrsbetriebe. Für getreuen Auszug die Stadtschreiberin Dr. Claudia Cuche-Curti 200/

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