Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich

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1 Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich vom 2. Dezember Tiefbauamt, Kornhausstrasse, Erneuerung des Strassenoberbaus, behindertengerechter Ausbau und Anpassungen der Haltestellen «Nordstrasse», gebundene Ausgaben IDG-Status: öffentlich Ausgangslage Der Projektperimeter besteht aus dem Kreuzungsbereich Kornhaus-(überkommunale Strasse)/Nordstrasse (kommunale Strasse) einschliesslich der Einmündung Schindlerstrasse. Der Strassenoberbau befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Die drei Bushaltestellen der Haltestelle «Nordstrasse» sind nicht behindertengerecht ausgebaut. Zudem können die Haltestellen nicht von Doppelgelenkbussen bedient werden. Projekt Im gesamten Projektperimeter wird der Strassenoberbau erneuert. Darüber hinaus sieht das Projekt folgende Massnahmen vor: Die drei Bushaltestellen der Haltestelle «Nordstrasse» müssen behindertengerecht ausgebaut werden. Dazu werden alle drei Haltestellen für den behindertengerechten Einstieg mit einer Haltekante von 16 cm ausgestattet. Im Rahmen der behindertengerechten Ausgestaltung sollen die Haltestellen zudem verlängert werden, damit sie den heutigen Bedürfnissen entsprechend von Doppelgelenkbussen bedient werden können. Dazu werden 25 m lange Betonplatten eingebaut. Der Einmündungsradius von der Schindlerstrasse in die Nordstrasse muss wegen der längeren Haltestelle im Einmündungsbereich der Schindlerstrasse leicht angepasst werden. Bei allen drei Haltestellen werden die bestehenden Wartehallen ersetzt. Diejenige in der Nordstrasse Nord-West wird vergrössert und auf privatem Grund zu stehen kommen. Die dazu notwendigen Rechte wurden durch die Verkehrsbetriebe (VBZ) bereits erworben bzw. gesichert (Vertrag vom 10. Februar 2014). Die Haltestelle im Bereich der Kornhausstrasse 21 wird in Richtung Süden verschoben. Diese Verschiebung ist aufgrund der ohnehin auszuführenden Strassenbauarbeiten kostenneutral. Durch die Verschiebung kann dort ein neuer Fussgängerstreifen erstellt werden. Dieser Fussgängerstreifen ist ein Bedürfnis der Bevölkerung; er wird normgemäss mit einer Mittelinsel ausgestaltet. Die Lage der Fussgängerstreifen in der Nordstrasse wird den neuen Gegebenheiten angepasst bzw. optimiert. Diese Massnahmen können im Rahmen der Strassenbauarbeiten kostenneutral ausgeführt werden. 1019/

2 Die Einmündung in die Schindlerstrasse wird normgemäss als Trottoirüberfahrt ausgestaltet. Im Projektperimeter wird die Markierung der Veloführung optimiert und wo notwendig aufgrund der Massnahmen an den Bushaltestellen den neuen Verhältnissen angepasst. Auf der Nordstrasse südlich der Kreuzung wird ein neuer Velostreifen markiert. Die Anpassungen und Optimierungsarbeiten an der Markierung der Veloführung können im Rahmen der Strassenbauarbeiten kostenneutral durchgeführt werden. Die Gehwege werden ebenfalls den neuen Verhältnissen angepasst und teilweise auf Kosten der Fahrbahnfläche breiter gestaltet. Weil die ganze Strassenoberfläche ohnehin erneuert werden muss, können die Anpassungen kostenneutral durchgeführt werden. Im Bereich Nordstrasse werden neu ein Güterumschlagplatz und drei weisse Parkplätze, davon zwei anstelle von zwei blauen Parkplätzen, markiert. Im Übrigen werden die Parkplätze, die wegen der baulichen Massnahmen aufgehoben werden müssen, in unmittelbarer Nähe ersetzt. Das Elektrizitätswerk (ewz) führt Anpassungsarbeiten an der öffentlichen Beleuchtung durch. Die Dienstabteilung Verkehr (DAV) ergänzt im Projektperimeter ihre Verkehrsregelungsund Rohranlagen. Nach den Strassenbauarbeiten werden die Markierungen und Signalisationen angebracht. Bauausführung Der Baubeginn ist für Mai 2016 geplant. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis im Herbst Begehrensäusserung des Kantons Die Kornhausstrasse ist überkommunal klassiert. Daher wurde das vorliegende Strassenbauprojekt mit Schreiben vom 7. Mai 2013 dem Amt für Verkehr (AFV) der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich zur Begehrensäusserung i.s.v. 45 Abs. 1 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) zugestellt. Die Begehren des Kantons konnten berücksichtigt werden. Mit Schreiben vom 19. Mai 2015 teilte das AFV mit, dass das Projekt weiterbearbeitet werden kann. Mitwirkung der Bevölkerung und Planauflage Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens gemäss 13 StrG wurde das vorliegende Strassenbauprojekt vom 14. März 2014 bis 14. April 2014 öffentlich aufgelegt ( 16 f. StrG). Einsprachen und separate Projektfestsetzung Innerhalb der Auflagefrist sind zwei Einsprachen eingegangen. Die Projektfestsetzung sowie der Entscheid über die Einsprachen sind mit STRB Nr. 619/2015 erfolgt. 1019/

3 Kosten Die auf der Lohn- und Preisbasis vom 1. April 2015 errechneten Kosten für das Strassenbauprojekt in der Kornhausstrasse, Kreuzungsbereich Kornhaus-/Nordstrasse einschliesslich der Einmündung Schindlerstrasse, belaufen sich auf und setzen sich wie folgt zusammen: 1. Gebundene Ausgaben Für die Sanierung des Strassenoberbaus einschliesslich der Anpassungen an Gehwegen, Velowegen und Fussgängerstreifen, den neuen Fussgängerstreifen und die Mittelinsel, den behindertengerechten Ausbau der Haltestellen «Nordstrasse» einschliesslich der Anpassungen für die Doppelgelenkbusse, die Ergänzung der DAV-Verkehrsregelungs- und Rohranlagen, die Arbeiten an der öffentlichen Beleuchtung sowie die Markierungen und Signalisationen: Strassenbau einschl. Anpassungen Haltestelle, Geh-, Velowege, neuer Fussgängerstreifen mit Mittelinsel* TAZ ewz ** DAV Gesamtkosten Öff. Beleuchtung Rohranlage, Markierungen, Signalisationen MWST Verwaltungskosten Zwischensumme Unvorhergesehenes einschl. MWST Total *Die Kosten für die Einrichtung des neuen Fussgängerstreifens mit Mittelinsel betragen weniger als Deshalb gelten diese Ausgaben gemäss der Zuschrift des Finanzvorstands vom 22. Juli 1999 als untergeordnet und können den gebundenen Ausgaben zugeordnet werden. **Von den Gesamtleistungen des Elektrizitätswerks sind Eigenleistungen und mehrwertsteuerpflichtig. Folgekosten Kapitalfolgekosten: Betriebliche Folgekosten: Es handelt sich um die Erneuerung bestehender Anlagen, es entstehen daher keine zusätzlichen Kosten. 2. Gebundene Ausgaben VBZ Für die Anpassung der Bushaltestellen «Nordstrasse» und der Fahrleitungen: Zulasten VBZ / Hochbau (HB) Elektrische Anlagen (EA) MWST 8 % Zwischensumme Unvorhergesehenes (Rundungen einschl. MWST) Total einschl. MWST Abzüglich davon MWST 8 % Total ohne MWST Die Sanierungsarbeiten einschliesslich der Anpassungsmassnahmen gemäss den Ziff. 1 und 2 vorstehend dienen der Erneuerung vorhandener Anlagen oder der Anpassung der Anlagen an die heutigen Anforderungen. Mit der behindertengerechten Ausgestaltung werden die Haltestellen den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen gemäss dem Bundesgesetz über 1019/

4 die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (SR 151.3) sowie der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (SR ) umgesetzt. Es besteht daher weder sachlich, zeitlich noch örtlich ein erheblicher Entscheidungsspielraum. Die dadurch verursachten Kosten sind deshalb gebundene Ausgaben i.s.v. Art. 10 bis Abs. 1 der Gemeindeordnung (AS ) i.v.m. 28 des Kreisschreibens der Direktion der Justiz und des Innern über den Gemeindehaushalt i.v.m. 121 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1). Die Aufwendungen gemäss Ziff. 2 vorstehend dienen zudem der Erfüllung des Leistungsauftrags des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV). Die Ausgaben werden deshalb gemäss 25 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (PVG, LS 740.1) vom ZVV im Rahmen einer wirtschaftlichen Betriebsführung vollumfänglich anerkannt und den VBZ ersetzt. Zuständigkeit Gestützt auf Art. 39 lit. c der Geschäftsordnung des Stadtrates ist der Stadtrat zuständig für die Bewilligung gebundener Ausgaben von über 1 Million Franken. Budgetnachweis Die Ausgaben sind im Budget 2015 eingestellt und im Aufgaben- und Finanzplan vorgemerkt. Auf den im Einvernehmen mit den Vorstehern des Polizeidepartements sowie des Departements der Industriellen Betriebe gestellten Antrag des Vorstehers des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements beschliesst der Stadtrat: 1. Für die Sanierung des Strassenoberbaus einschliesslich der Anpassungen an Gehwegen, Velowegen und Fussgängerstreifen, den neuen Fussgängerstreifen und die Mittelinsel, den behindertengerechten Ausbau der Haltestellen «Nordstrasse» einschliesslich der Anpassungen für die Doppelgelenkbusse, die Ergänzung der DAV-Verkehrsregelungs- und Rohranlagen, die Arbeiten an der öffentlichen Beleuchtung sowie die Markierungen und Signalisationen in der Kornhausstrasse, Kreuzungsbereich Kornhaus-/ Nordstrasse einschliesslich der Einmündung Schindlerstrasse, werden gebundene Ausgaben von bewilligt (Preisbasis 1. April 2015). 2. Für die Anpassung der Bushaltestellen «Nordstrasse» und der Fahrleitungen in der Kornhausstrasse, Kreuzungsbereich Kornhaus-/Nordstrasse einschliesslich der Einmündung Schindlerstrasse, werden gebundene Ausgaben von bewilligt (Preisbasis 1. April 2015). 3. Von der mit separatem STRB Nr. 619/2015 erfolgten Projektfestsetzung und dem Entscheid über die Einsprachen wird Vormerk genommen. 4. Das Tiefbauamt wird mit der Bauausführung beauftragt. 1019/

5 5. Die Gesamtausgaben von sind wie folgt zu belasten: Tiefbauamt, Bau-Nr Auftrags-Nr. 3515B K.01IR300 Konto-Nr. (3515) Erneuerungsunterhalt von Fussgängeranlagen: Sammelkonto (3515/ ) Auftrags-Nr. 3515B K.01IR302 Konto-Nr. (3515) Erneuerungsunterhalt von Fussgängeranlagen: Sammelkonto (3515/ ) Auftrags-Nr. 3515B K.01IS300 Konto-Nr. (3515) Erneuerungsunterhalt von Strassen: Sammelkonto (3515/ ) Auftrags-Nr. 3515B K.01IS302 Konto-Nr. (3515) Erneuerungsunterhalt von Strassen: Sammelkonto (3515/ ) Dienstabteilung Verkehr PSP-Nr. 2555B Konto-Nr. (2555) Bau von Verkehrseinrichtungen: Sammelkonto ( ) Elektrizitätswerk Konto-Nr. (4530) Verteilanlagen Öffentliche Beleuchtung (Produktegruppe 4) Verkehrsbetriebe PSP-Nr. 4540B K.03L Konto-Nr. (4540) Unterhalt und Reinigung der Liegenschaften des VV Konto-Nr. (4540) Unterhalt Maschinen und Geräte Total Mitteilung an die Vorsteher des Polizei-, des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements sowie des Departements der Industriellen Betriebe, die Stadtschreiberin, den Rechtskonsulenten, die Dienstabteilung Verkehr, das Tiefbauamt, das Elektrizitätswerk und die Verkehrsbetriebe. Für getreuen Auszug die Stadtschreiberin 1019/

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