Arbeitsassistenz 2017 Jahresbericht

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1 Bundesweite Koordinierungsstelle AusBildung bis 18 Arbeitsassistenz 2017 Jahresbericht Wien, März 2018 Gefördert von:

2 Impressum Verfasser/Verfasserinnen & Medieninhaberin: Bundesweite Koordinierungsstelle AusBildung bis 18 (BundesKOST), Erdbergstraße 52-60/Stg.3/2.Stock/Top 12, 1030 Wien, im Auftrag des Sozialministeriumservice. Layout: BundesKOST Kontakt sowie weitere Informationen zur BundesKOST: Erscheinungsdatum: Wien, März 2018 Alle Rechte vorbehalten, Nachdruck - auch auszugsweise - nur mit Quellenangabe gestattet. 1

3 Inhaltsverzeichnis 1 Abstract Einleitung Menschen mit Behinderungen Ausgrenzungsgefährdete und ausgegrenzte Jugendliche AusBildung bis 18 und die NEBA-Unterstützungsangebote Arbeitsassistenz Umsetzung der Arbeitsassistenz Arbeitsassistenz in Zahlen Verteilung der Teilnahmen Beeinträchtigungen Zugang zum Angebot der Arbeitsassistenz Schwerpunkt: Sicherung oder Erlangung Gefährdung des Arbeitsplatzes Beendigungen in der Arbeitsassistenz Dauer Zusammenfassung Literatur Anhang Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis

4 1 Abstract Der Jahresbericht Arbeitsassistenz 2017 gibt einen detaillierten Überblick über die Umsetzung dieses Programms in diesem Jahr. Österreichweit wurde die Arbeitsassistenz (AASS) 2017 in 55 Projekten angeboten und mit einem Fördervolumen von ca. 28 Mio. Euro vom Sozialministeriumservice finanziert. Im vorliegenden Bericht wird der Fokus auf zentrale Auswertungsergebnisse der nicht-personenbezogenen Teilnahmedaten im MBI (Monitoring Berufliche Integration des Sozialministeriumservice) gelegt. Betrachtet wurden die Projektteilnahmen vorwiegend anhand der Kategorien Geschlecht, Bundesland, Alter, Erstsprache, Beeinträchtigungen, Zugang zur AASS, Bildungsabschlüsse sowie Dauer und Beendigungen in der Arbeitsassistenz. Differenziert wurde auch in beide möglichen Betreuungsschwerpunkte der AASS, die Erlangung und die Sicherung eines Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzes gab es basierend auf den nicht-personenbezogenen MBI-Daten in der Arbeitsassistenz Teilnahmen ( Eintritte; Beendigungen), davon 38 % Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 14 und 24 Jahren. 80% der Teilnahmen versuchten einen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz zu erlangen, 20% diesen zu sichern. Die durchschnittliche Dauer der Teilnahmen in diesem Programm betrug 6 Monate. 3

5 2 Einleitung Bezahlte Erwerbsarbeit bedeutet für den Menschen weit mehr als materielle Existenzsicherung. Neben dem ökonomischen Aspekt ist Arbeit auch auf der individuellen/ persönlichen Ebene ein wesentlicher Bestandteil eines selbstbestimmten und unabhängigen Lebens. In sozialer Hinsicht bedeutet Arbeit wiederum dazu zu gehören, an der Gesellschaft aktiv teilzuhaben und einen Beitrag zu leisten. Ist man von Arbeitslosigkeit betroffen, so kann sich diese negativ auf die Gesundheit auswirken und das Risiko körperlicher und psychischer Gesundheitsbeeinträchtigungen erhöhen (Busch, Ducki, Dettmers, & Witt, 2017). Die aktuelle EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) zeigt z.b. für das Jahr 2016, dass 20% der arbeitslosen Befragten angaben, unter einem schlechten bis sehr schlechten Gesundheitszustand zu leiden. Bei erwerbstätigen Befragten waren dies nur 3% (Statistik Austria, 2017b, S. 65). 1 In weiterer Folge sind auch die volkswirtschaftlichen Kosten beträchtlich: Laut einem Bericht der OECD kosten etwa psychische Probleme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zu verringerter Produktivität führen, das österreichische BIP 3,6% (OECD, 2015). Besonders Menschen mit verstärktem Unterstützungsbedarf, z.b. Jugendliche, die aufgrund diverser Problemlagen als ausgrenzungsgefährdet gelten bzw. Jugendliche mit maximal Pflichtschulabschluss sowie Menschen mit Behinderungen sind auf die Bereitstellung konkreter Angebote angewiesen, um den Einstieg und Verbleib in die Berufsausbildung bzw. den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Ziel muss es dabei auch sein, eine Kumulation von Risikofaktoren für Arbeitslosigkeit (niedriges Bildungsniveau, psychische und physische Beeinträchtigung, familiäre Problemlagen etc.) und deren wechselseitige Beeinflussung und Verstärkung möglichst aufzubrechen. Durch das Anbieten von bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Unterstützungsangeboten im Sinne von Ressourcen für die Betroffenen können diese Risikofaktoren abgemildert und ein inklusives Leben auf all den oben erwähnten Ebenen ermöglicht werden (Bacher u. a., 2016). Ein genauerer Blick auf aktuelle Daten aus der Sozial- und Arbeitsmarktstatistik soll im Folgenden darlegen, vor welchem Hintergrund bildungs- und arbeitsmarktpolitische Angebote für ausgegrenzte bzw. ausgrenzungsgefährdete Jugendliche sowie Menschen mit Behinderungen als maßgebliche Zielgruppen des Sozialministeriumservice angeboten werden und mit welchen Herausforderungen sie konfrontiert sind. 2.1 Menschen mit Behinderungen Wie viele Menschen sind in Österreich von Behinderungen betroffen? Genaue Zahlen gibt es in Österreich aufgrund der unterschiedlichen Arten, Definitionen und 1 Gemessen wurde der subjektive Gesundheitszustand nach Erwerbstatus (20-64 Jahre). 4

6 Intensitäten von Behinderungen kaum. Eine Möglichkeit einer zahlenmäßigen Annäherung ist die Zahl der Personen, die über einen Behindertenpass 2 verfügen. Im Jahr 2016 besaßen in Österreich Menschen einen Behindertenpass. Das sind rund Behindertenpässe mehr als im Vorjahr (Sozialministeriumservice, 2017b, S. 25). Fast Personen hatten den Status eines bzw. einer begünstigt Behinderten. 3 Davon waren knapp also fast 60% erwerbstätig, ca waren nicht erwerbstätig (ebd. 2017b, S. 18). Das Arbeitsmarktservice spricht in seinen Analysen wiederum von Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen. Bei dieser Definition wird der Begriff der Behinderung weiter gefasst und auch Menschen mit physischen, psychischen oder geistigen Einschränkungen miteinbezogen, wenn ein ärztliches Gutachten vorliegt (AMS, 2017b). Aus den Arbeitslosenzahlen des AMS für 2017 geht hervor, dass im Jahresdurchschnitt Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen arbeitslos gemeldet waren 17% davon waren begünstigt Behinderte oder Personen, die über einen Behindertenpass verfügen. Der Anteil der Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen an allen Arbeitslosen lag 2017 bei 22,2%. Jeder fünfter bzw. jede fünfte Arbeitslose weist also eine gesundheitliche Einschränkung auf. 4 Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg um 4,5%, während die Arbeitslosenzahlen für Personen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen um 7,2% gesunken sind (AMS, 2017a). Gerade im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise und der darauf folgenden konjunkturschwachen Jahre bis 2016 hat sich die Situation von Arbeitsuchenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsmarkt massiv verschlechtert. In den letzten zehn Jahren haben sich die Zahlen der arbeitslos vorgemerkten Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen sogar verdoppelt (AMS, 2017b). Menschen mit Behinderungen bzw. mit gesundheitlichen Einschränkungen sind dabei nicht nur häufiger und länger von Arbeitslosigkeit betroffen, sondern ihnen gelingt auch die Rückkehr in den Arbeitsmarkt erheblich seltener. Im ersten Halbjahr 2017 lag die durchschnittliche Verweildauer in Arbeitslosigkeit bei Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen bei 198 Tagen das sind 86 Tage 2 Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis fṳr Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%, die in Österreich leben (siehe Behindertenpass). 3 Begünstigt Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEINSTG) und/oder Opferfürsorgegesetzes (OFG) bzw. nach den Landesbehindertengesetzen sind österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%, die über einen positiven Feststellungsbescheid und damit über besondere Förderungen und Vorteile am Arbeitsmarkt verfügen (z.b. erhöhter Kündigungsschutz) (siehe chaeftigung/). 4 Dieser hohe Wert ist zum größten Teil auf die nach wie vor steigende Arbeitslosigkeit von Personen, die über 55 Jahre alt sind, zurückzuführen. 5

7 mehr als bei Personen ohne Einschränkungen dieser Art. Die Abgangsrate in Beschäftigung lag bei Menschen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung bei 6,4%, während die allgemeine Abgangsrate 15,5% betrug (Leidl-Krapfenbauer, 2017, S. 7ff.) Für die meisten anderen Bevölkerungsgruppen zeigen sich aber dank der in den österreichischen Medien vielfach besprochenen Trendwende hinsichtlich sinkender Arbeitslosenzahlen und boomender Wirtschaft durchaus markante Verbesserungen in der Arbeitslosenstatistik. Nach fünf Jahren steigender Arbeitslosigkeit ist die allgemeine Arbeitslosenquote 2017 erstmals rückläufig. Die Zahl der arbeitslos vorgemerkten Personen in Österreich beträgt für das Jahr (8,5%) und ist um 4,9% niedriger als im Vorjahr (AMS, 2017c). Gemäß der internationalen Erhebungsmethode EUROSTAT liegt die Arbeitslosenquote für Österreich bei 5,3%, während der EU-Schnitt deutlich höher bei 7,3% liegt. Österreich positioniert sich im EU-28-Vergleich damit an 9. Stelle (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz & APF-Team Sektion Arbeitsmarkt, 2018a). 6 Ein maßgeblicher Faktor für die sinkenden Arbeitslosenzahlen ist die boomende internationale und nationale Wirtschaft. Im Jahr 2017 ist die österreichische Wirtschaft um 3,1% gewachsen der höchste Wert seit dem Jahr Auch für die folgenden beiden Jahre gehen IHS und WIFO in ihrer Studie von einem weiteren Wirtschaftswachstum von 2,7% für 2018 bzw. 1,9% für 2019 aus (IHS, 2017). Dass Menschen mit Behinderungen nicht vom wirtschaftlichen Aufschwung profitieren können und es noch immer eine Schere am Arbeitsmarkt gibt, die zulasten dieser Personengruppe geht, macht die Bedeutung und Notwendigkeit der intensiven Umsetzung spezieller arbeitsmarktpolitischer Programme umso deutlicher. Im von der Bundesregierung 2012 beschlossenen Nationalen Aktionsplan (NAP) Behinderung nimmt etwa das Thema Beschäftigung eine zentrale Stellung ein (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 2016b). Die Umsetzung der darin enthaltenen Leitlinien und Maßnahmenkataloge wurde im arbeitsmarktpolitischen Behindertenprogramm BABE Österreich : Behinderung Ausbildung Beschäftigung festgelegt (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 2013). Um ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in Europa zu sichern, ist auch die Europäische Union intensiv bemüht, Beschäftigungsquoten hoch zu halten, Bildungsabbrüche zu reduzieren und Armut sowie soziale Ausgrenzung zu verringern. Dazu wurde die Europa 2020 Strategie ausgerufen, welche gleichermaßen in Österreich umgesetzt wird. Ein zentraler Punkt dieser Strategie ist unter anderen die Unterstützung von Menschen mit Behinderung (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 2015a). 5 Nach nationaler Definition und ohne Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer 6 Stand Dezember

8 2.2 Ausgrenzungsgefährdete und ausgegrenzte Jugendliche Im Gegensatz zur Gruppe der Arbeitslosen jeglichen Alters mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen sind bei jugendlichen Arbeitslosen im Jahr 2017 starke Rückgänge zu verzeichnen: (11,1%) der österreichischen Arbeitslosen sind Jugendliche unter 25 Jahre ein Rückgang um 14,5% im Vergleich zum Vorjahr. Schlüsselt man die Gruppe der Jugendlichen von 15 bis 24 in zwei Gruppen auf, 15- bis 19-Jährige und 20- bis 24-Jährige, so wird ein besonders starker Rückgang in der ersten Gruppe deutlich. Hier finden sich mit Arbeitslosen sogar ein Fünftel weniger Arbeitslose als im Vorjahr (AMS, 2017a). Es ist anzunehmen, dass, neben anderen, etwa demografischen Gründen, auch der verstärkte bildungs- und arbeitsmarktpolitische Fokus der letzten Jahre auf Jugendliche und deren Verbleib im AusBildungssystem bereits einen positiven Beitrag zu diesen Zahlen geleistet hat. Die Zahl der älteren Arbeitssuchenden (55+) hat sich 2017 im Vergleich dazu um 9% erhöht (AMS, 2017a). Im EU-28-Vergleich liegen die österreichischen Arbeitslosenzahlen von Jugendlichen mit einem EUROSTAT-Wert von 9,3% hinter der Tschechischen Republik (4,9%), Deutschland (6,6%), Estland (6,8%) und den Niederlanden (8,0%) an 5. Stelle und damit weit unter dem EU-Durchschnitt von 16,1%. Der Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit ist jedoch sowohl in Österreich mit -1,2% und im EU-28- Vergleich mit -1,9% ähnlich stark (Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz & APF-Team Sektion Arbeitsmarkt, 2018b). 7 Die aktuelle und prognostizierte Konjunktur und damit auch Arbeitsmarktsituation sind damit als durchaus positiv zu bewerten. Dies zeigt auch die Zahl der offenen sofort verfügbaren Lehrstellen. Diese hat im Jahr 2017 um 25% zugenommen, während die Zahl der Lehrstellensuchenden um 3,4% gesunken ist. Dennoch stehen immerhin noch Lehrstellensuchende lediglich offenen Lehrstellen gegenüber, während besonders in den westlichen Bundesländern und in einer steigenden Zahl von Lehrberufen die Nachfrage nach Fachkräften das Angebot übersteigt. All diese positiven Entwicklungen dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Anteil jener Personen, die maximal über einen Pflichtschulabschluss verfügen, an der Gesamtzahl der Arbeitslosen nach wie vor sehr hoch ist Personen mit maximal Pflichtschulabschluss waren im Jahr 2017 in Österreich arbeitslos. Dies entspricht fast der Hälfte (44,5%) aller Arbeitslosen (AMS, 2017c). Immer wieder wird in unterschiedlichen Studien darauf hingewiesen, dass niedrige Qualifikationen (Pflichtschulabschluss oder darunter) das Risiko arbeitslos zu werden, armutsgefährdet zu sein und damit von gesellschaftlicher Teilhabe ausgegrenzt zu werden, stark erhöhen (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und 7 Stand Dezember

9 Konsumentenschutz, 2017a; Bundesministerium für Bildung, 2016; Koblbauer, Bacher, Tamesberger, & Leitgöb, 2015; Landauer, 2017; Lindinger, Hackl, & Moser, 2015; Moser, Lindinger, & Hannes, 2016; Steiner, Pessl, & Karaszek, 2015). Die EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) für das Jahr 2016 präsentiert in diesem Zusammenhang folgende Zahlen: Das Risiko von Ausgrenzungs- und Armutsgefährdung betroffen zu sein ist für Personen, die maximal über einen Pflichtschulabschluss verfügen, rund doppelt so hoch (28%) wie für Akademikerinnen bzw. Akademiker (13%) (Statistik Austria, 2017b, S. 81). Diese frühzeitigen AusBildungsAbbrecherinnen und -Abbrecher haben außerdem ein dreifaches Risiko von Arbeitslosigkeit, ein vierfaches Risiko Hilfsarbeiterinnen bzw. Hilfsarbeiter zu werden und ein siebenfaches Risiko von erwerbsfernen Positionen (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 2016a, S. 18). Die neuere Forschung auf diesem Gebiet in Österreich beschäftigt sich verstärkt mit den frühen AusBildungsAbbrecherinnen und -Abbrechern (FABA). 8 Damit sind Personen gemeint, die sich in keiner formalen Ausbildung und nicht in AMS- Schulung befinden, keinen Abschluss über die Pflichtschule hinaus vorweisen können, also nach der Pflichtschule keine weiterführende Ausbildung machen oder ihre Ausbildung auf der Sekundarstufe II abbrechen, und keine Pension beziehen (Statistik Austria, 2015). Eine für das Programm AusBildung bis 18 (siehe unten) besonders interessierende Altersgruppe sind hierbei die 15- bis 17-Jährigen. Die Statistik Austria geht im Jahr 2015 von FABA aus und schätzt deren Zahl für 2016 auf Das entspricht für das Jahr % aller Jugendlichen dieser Altersgruppe bzw. für das Jahr ,8% (Statistik Austria, 2017a). 9 Die Zahlen für 2017 und die folgenden Jahre werden schließlich Auskunft über die erfolgreiche Implementierung der AusBildung bis 18 geben können. Ein weiterer relevanter arbeitsmarktpolitischer Indikator ist der NEET 10 -Status von Jugendlichen. Damit sind Jugendliche zwischen 15 und 24 Jahren gemeint, die weder in Ausbildung, Beschäftigung oder einer Schulungsmaßnahme sind, unabhängig davon, ob sie in ihrem bisherigen Leben einen über die Pflichtschule hinausgehenden Bildungsabschluss erzielt haben. 11 Im EU-28-Vergleich liegt Österreich im Jahr mit einer durchschnittlichen NEET-Rate von 7,7 im vorderen Feld (7. Stelle) (Eurostat, 2017). Eine der Hauptursachen für einen NEET- 8 Um frühen Schulabgang zu beschreiben, gehen wir im Folgenden vom Fachbegriff FABA aus. Im Vergleich zum international gebräuchlichen Fachbegriff ESL (Early School Leavers) ist die Datenlage, auf der FABA beruht, genauer und detaillierter. Zur Verwendung kommen das Bildungsstandregister, das Berufsbezogene Erwerbskarrieremonitoring der Statistik Austria sowie Daten aus der Schul- und Lehrlingsstatistik (Arbeiterkammer Oberösterreich, 2016). 9 Letztstand der Erhebung 10 NEET Not in Education, Employment or Training 11 Während beim Fachbegriff FABA das niedrige Bildungsniveau konstitutiv ist, steht beim Begriff NEET die Nichtteilnahme am Erwerbsleben im Fokus (vgl. Steiner et al. 2016:2). 12 Die Daten für das Jahr 2017 lagen zum Berichtszeitpunkt noch nicht vor. 8

10 Status ist ein früher Schulabgang, fast jede/r zweite frühe Schulabgängerin bzw. Schulabgänger befindet sich in einer NEET Situation. Trotz allgemein positiver Entwicklungen verdeutlichen die obigen Zahlen, dass sich das mit Abstand höchste Arbeitslosigkeitsrisiko für Personen ergibt, die keinen über die Pflichtschule hinausgehenden Abschluss vorweisen können und die Zahl der FABA und NEET mit jeweils rund 8% der Altersgruppe nach wie vor hoch ist. 2.3 AusBildung bis 18 und die NEBA-Unterstützungsangebote Die europäische und österreichische Arbeitsmarktpolitik erkennen diese Problematik und setzen entsprechende Aktivitäten, um die Bildungs- und Ausbildungschancen junger Menschen zu erhöhen und ihnen damit bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verschaffen. In diesem Zusammenhang verabschiedete der Europäische Rat im Jahr 2013 die Empfehlung zur Einführung einer Jugendgarantie (EU-2020-Strategie) mit dem Ziel, die NEET-Rate zu senken und die Rate der frühzeitigen AusBildungsAbbrecherinnen und -Abbrecher bis 2020 auf höchstens 10% zu reduzieren (Europäischer Rechnungshof, 2017). Im Zuge der EU-2020-Strategie ist mit 1. August 2016 in Österreich das Ausbildungspflichtgesetz ( AusBildung bis 18 ) in Kraft getreten und gilt seit Juli 2017 für jenen Jahrgang an Jugendlichen, der seine Schulpflicht mit dem Schuljahr 2016/2017 abgeschlossen hat. Seit Juli 2017 gilt außerdem die Meldepflicht 13 für Erziehungsberechtigte, für Schulen (ausgenommen Pflichtschulen), sowie für Lehrlingsstellen, das Arbeitsmarktservice, das Sozialministeriumservice etc. 14 Dieses unter der Federführung des Sozialministeriums laufende Programm wird unter Beteiligung des Bildungs-, Familien- und Wirtschaftsministeriums sowie zahlreicher Stakeholder wie dem Sozialministeriumservice, der Sozialpartner, des AMS etc. durchgeführt. Das vorrangige Ziel besteht darin, dass alle Jugendlichen, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten, nach Beendigung der allgemeinen Schulpflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einer Ausbildung nachgehen. Im europäischen Vergleich bewegt sich Österreich mit neun Jahren Schulpflicht am unteren Ende der Skala. Nun schließt man zur europäischen Spitze auf, lediglich übertroffen von den Niederlanden mit einer 13-jährigen Schulpflicht (Steiner u. a., 2015). Eine am Institut für Höhere Studien durchgeführte Grundlagenanalyse zur Ausbildungspflicht geht davon aus, dass damit ein wichtiger Schritt im Umgang mit vorzeitigem Schulabbruch gesetzt werden kann (ebd. 2015). Das Sozialministeriumservice (SMS) als zentrale Anlaufstelle in den Bereichen Arbeit und Gleichstellung nimmt im Rahmen der AusBildung bis 18 eine 13 Die Meldepflichtigen müssen die zuständige Landes-Koordinierungsstelle verständigen, wenn der/die betreffende Jugendliche nicht binnen vier Monaten nach Abschluss der Pflichtschule bzw. nach einem Schul- oder Ausbildungsabbruch eine weitere (Aus)Bildung begonnen hat. 14 siehe 9

11 wesentliche Rolle ein. Zu den primären Aufgaben des SMS zählt die Umsetzung von Angeboten zur Schaffung von Zugängen zu Ausbildung und Erwerbsarbeit für besonders benachteiligte Personengruppen mit ungünstigen Erwerbs- und Ausbildungschancen und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 2013, 2017b). Ein wesentliches Programm des SMS ist das Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA). 15 Unter dieser Dachmarke sind folgende projektgeförderte Programme vereint: Jugendcoaching, Produktionsschule, Berufsausbildungsassistenz, Arbeitsassistenz und Jobcoaching. Die NEBA Angebote sind ein wichtiger Bestandteil der österreichischen Arbeitsmarktpolitik. Damit erhalten Betroffene und Unternehmen im Arbeits- und Berufsleben bzw. beim Nachholen von für eine Berufsausbildung notwendigen Basiskompetenzen Unterstützung. Dies betrifft Frauen und Männer mit Behinderung bzw. jene, die von Behinderung bedroht sind sowie ausgrenzungsgefährdete und ausgegrenzte Jugendliche. Der Fokus der Angebote wurde auf die Übergänge von Lebensabschnitten gelegt, bei denen häufig ein erhöhter Unterstützungsbedarf entsteht (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 2015b). 2.4 Arbeitsassistenz Der Kernauftrag der Arbeitsassistenz ist die Beratung und Begleitung mit dem Ziel der Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzerlangung oder -sicherung, wobei sich die Art der Hilfestellung stark an die individuellen Bedürfnisse orientiert. 16 Zielgruppe sind Menschen mit befundeten Behinderungen, die erwerbstätig sind oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, im Sinne des 6 Abs. 2 lit d BEinstG, wenn sie begünstigte Behinderte mit dem Grad einer Behinderung von mindestens 50 v.h. (gemäß 2 BEinstG) bzw. 30 v.h. (gemäß 10a Abs. 2 bzw. Abs.3a BEinstG) sind. Ebenso sollen Jugendliche bis zum 24. Geburtstag mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Lernbehinderung oder mit sozialen und/ oder emotionalen Beeinträchtigungen gezielt unterstützt werden. Auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Produktionsschulen und Jugendliche, die ein Jugendcoaching in einer Justizstrafanstalt absolvieren bzw. absolviert haben, können die Unterstützung der Arbeitsassistenz in Anspruch nehmen. Bestehen Zweifel an der Arbeitsmarktreife 15 siehe 16 Die Regelungen zur Arbeitsassistenz für Jugendliche oder Erwachsene (Förderzweck, Zielgruppe, Erfolgsdefinition usw.) sind in der Richtlinie NEBA Angebote des Sozialministeriums festgehalten. Siehe dazu: (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 2015c), siehe außerdem (Sozialministeriumservice, 2017a), Abfrage

12 wird vorweg eine Abklärung durch das Jugendcoaching empfohlen (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 2015c). Weiters sieht sich die Arbeitsassistenz auch als Anlaufstelle für Betriebe, die Menschen mit Behinderung beschäftigen oder ausbilden (möchten). Die Erlangung eines Dienstverhältnisses, als eines der Wirkungsziele der Arbeitsassistenz, wird als erfolgreich gewertet, wenn es innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Begleitung durch die Arbeitsassistenz für mindestens drei Monate aufrecht ist. Grundsätzlich gilt es als empfehlenswert, die Arbeitsassistenz auch nach der neu erlangten Beschäftigung für die erste Zeit (Probezeit) weiterzuführen. Eine Sicherung ist gegeben, wenn der Arbeits- oder Ausbildungsplatz sechs Monate nach Beginn der Betreuung durch die Arbeitsassistenz noch aufrecht ist. Abgesehen von den Wirkungszielen Erlangung und Sicherung, soll die Arbeitsassistenz darüber hinaus eine große Bandbreite an Unterstützungsleistungen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer anbieten. So wird u.a. eine Anamnese über die persönliche Situation der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers aufgenommen, Informationen über berufliche Fähigkeiten und Perspektiven eruiert, Bewältigungsstrategien entwickelt, Sozialkompetenz gestärkt und gefördert und Dolmetschleistungen organisiert. Die individuellen Bedürfnisse stehen immer im Vordergrund und leiten die integrative, präventive und kommunikative Funktion der Arbeitsassistenz als deren Grundprinzipien. Die integrative Funktion umfasst die Hilfestellung bei der Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche, die präventive Funktion steht für die Unterstützung bei der Sicherung des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes und die kommunikative Funktion umfasst die Weitergabe und Vernetzung von Information, Beratung, Problemlösung und Krisenmanagement zwischen benachteiligten Arbeitsuchenden, Arbeitnehmenden, Dienstgebenden, Vorgesetzten, Kollegen und Kolleginnen usw. News aus der Arbeitsassistenz 2017 Dem Sozialministeriumservice ist die Einhaltung von Qualitätsstandards bei ihren Angeboten ein großes Anliegen. In diesem Kontext nimmt auch der Erfahrungsaustausch innerhalb bzw. zwischen den NEBA Angeboten eine wichtige Rolle ein. Dies wird bspw. durch die Förderung der Vernetzungstätigkeit im Rahmen von regelmäßigen österreichweiten Treffen der Projektleitungen des jeweiligen NEBA Angebots gewährleistet. So fand am 9. Oktober 2017 in den Räumlichkeiten der WKO in Wien die Jubiläumsveranstaltung 25 Jahre Arbeitsassistenz Eine zündende Idee statt, die vom dachverband berufliche integration austria (DABEI Austria) 11

13 organisiert wurde. In diesem Rahmen wurden Fachvorträge und -dialoge über vergangene Erfolge und zukünftige Entwicklungschancen der Arbeitsassistenz von nationalen und internationalen Experten und Expertinnen gehalten. Weiters wurden im Jahr 2017 die Abschlussberichte in allen NEBA Angeboten überarbeitet. Anlass dazu war die Implementierung der AusBildung bis 18, im Rahmen derer für Jugendliche, die die Ausbildungspflicht nicht erfüllen, ein individueller Betreuungs- und Perspektivenplan durch das SMS (bzw. AMS) zu erstellen ist. Entsprechend wurden auch die bestehenden Abschlussberichte aus der Arbeitsassistenz zu Ergebnisberichten überarbeitet. Inhaltliche Details zu den neuen Ergebnisberichten finden sich in den zeitnah erschienenen Manuals für die Dateneingabe in das MBI (Monitoring Berufliche Integration des Sozialministeriumservice). 17 Neben der inhaltlichen Überarbeitung wurden auch technische Änderungen im MBI umgesetzt. Die Berichte werden nun direkt im MBI integriert erstellt. Dazu wurden zusätzliche Textfelder bei den personenbezogenen Daten programmiert, die im Rahmen der Begleitung von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des jeweiligen NEBA Angebots ausgefüllt werden. Inhalte bereits erstellter Endberichte sind für Folgeteilnahmen in Folgeangeboten (z.b. nach dem Jugendcoaching in der Arbeitsassistenz etc.) sichtbar. Voran gegangene Erhebungen wie beispielsweise zur Schulbildung müssen somit nicht erneut recherchiert und eingegeben werden. Veränderungen oder auch Entwicklungen bei den Teilnahmen kann durch entsprechende neue Eingaben im Folgeangebot ebenfalls Rechnung getragen werden. Ende Oktober gab das SMS im Kardinal König Haus in Wien für jedes Angebot eine Einschulung zu den NEBA Berichten. 17 downloadbar unter 12

14 Im Rahmen der Teilnahme an der Arbeitsassistenz werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der umsetzenden Trägereinrichtungen wöchentlich zentrale Informationen erhoben und im MBI eingegeben, die sich auf die Begleitung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AASS beziehen. Die Angaben resultieren entweder aus anonymisierten Stammdatenangaben (Bundesland, Eintrittsjahr etc.) oder beruhen auf den jeweiligen Einschätzungen der Arbeitsassistentinnen und - assistenten über die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Neben nichtpersonenbezogenen Daten, welche keinen Rückschluss auf die jeweilige Person zulassen, werden auch personenbezogene Daten erfasst. Die Berechnungen in diesem Bericht beziehen sich ausschließlich auf die nicht-personenbezogenen Daten. Auf den folgenden Seiten werden einige Stamm- und Teilnahmedaten des Jahres 2017 zum Angebot der Arbeitsassistenz präsentiert. Die Berechnungsgrundlage bildet ein Datenabzug der Stabstelle des Sozialministeriumservice aus dem MBI für das Jahr Ziel ist es, einer breiteren Fachöffentlichkeit interessante Facetten und Erkenntnisse des Programms näher zu bringen sowie einen Beitrag im Rahmen der Wirkungsorientierung und Qualitätskontrolle für die Angebote des Sozialministeriumservice zu leisten. Zunächst werden die Teilnahmezahlen und Umsetzungsquoten verteilt nach Bundesländern sowie Bezirken dargestellt. Im Anschluss daran erfolgt die Analyse und Darstellung ausgewählter nicht-personenbezogener MBI-Daten. In diesem Zusammenhang wurden die Projektteilnahmen primär entlang der Kategorien Geschlecht, Bundesland, Alter, Erstsprache, Beeinträchtigungen, Beendigungen, etc. betrachtet. Immer wieder werden auch Vergleiche zu den Vorjahren angestellt, um Entwicklungen und Unterschiede sichtbar zu machen. Die Berechnungen wurden von der BundesKOST durchgeführt. 13

15 3 Umsetzung der Arbeitsassistenz Im Jahr 2017 waren österreichweit 186 Projekte unter dem Programm NEBA zusammengefasst. Durch das Netzwerk bzw. die Anbieter und Anbieterinnen wurden rund Förderfälle betreut, die mit ca. 116 Mio. Euro vom Sozialministeriumservice finanziert wurden. Einen detaillierten Daten-Überblick zu sämtlichen NEBA Angeboten im Jahr 2017 bietet das von der BundesKOST erstellte Datasheet NEBA Angebote 2017 (siehe Abbildung 11). Das NEBA-Programm Arbeitsassistenz wurde im Jahr 2017 in 55 Projekten in allen Bundesländern angeboten. Es wurden ca. 28 Mio. Euro an Fördermittel bei erfolgten Teilnahmen eingesetzt. 525 Arbeitsassistentinnen und -assistenten, davon 373 weiblich und 152 männlich, waren 2017 österreichweit tätig. Die Umsetzungsquote der Arbeitsassistenz in Österreich betrug für das Jahr ,25%, das heißt, dass 0,25% der österreichischen Bevölkerung zwischen 14 Jahren und dem 65. Lebensjahr die AASS in Anspruch genommen haben (siehe Tabelle 1). Die Umsetzung ergibt sich aus den Teilnahmen an der Arbeitsassistenz pro politischem Bezirk (Wohnort), in Relation zur Bevölkerung zwischen 14 Jahren und dem 65. Lebensjahr (mit Stichtag ) in dem Bezirk. Dabei ist zu beachten, dass der Wohnort der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers als Variable herangezogen wurde und nicht der Standort des Projektes bzw. des Trägers. Hierfür wurden für das Jahr 2017 Daten aus dem MBI und von der Statistik Austria herangezogen. Die Ergebnisse auf Bezirksebene wurden anschließend in Bundesländer gruppiert. Da nur bei Teilnahmen (von den insgesamt Teilnahmen) eine Information zum Wohnort des jeweiligen Teilnehmers bzw. der jeweiligen Teilnehmerin vorliegt, weicht die Summe von der Gesamtteilnahmezahl geringfügig ab. 18 Die nachstehende Tabelle stellt die Umsetzung nach Bundesland dar. Sie reicht von 0,11% in Tirol bis zu 0,44% in Vorarlberg. 18 Im Jahr 2017 gab es insgesamt Teilnahmen in dem Programm Arbeitsassistenz. Aufgrund von fehlenden Werten bei manchen Variablen kann es in Tabellen und Grafiken im vorliegenden Bericht vereinzelt zu Abweichungen von dieser Gesamtzahl an Teilnahmen kommen. 14

16 Tabelle 1: Bevölkerung von Jahren und Wohnort der Teilnahme gruppiert nach Bundesländern 2017 Bundesland Personen AASS Prozent (Statistik Austria) 2017 (MBI) Burgenland ,33% Kärnten ,24% Niederösterreich ,26% Oberösterreich ,25% Salzburg ,21% Steiermark ,29% Tirol ,11% Vorarlberg ,44% Wien ,21% Gesamt ,25% Q: Statistik Austria (Bevölkerungsstand ), MBI-Daten SMS 2017; Berechnung: BundesKOST Die Umsetzungsquoten erlauben auch eine Darstellung auf Bezirksebene. Die Österreichlandkarten Arbeitsassistenz (AASS) (siehe Abbildung 1 bis Abbildung 3) bilden die Umsetzung des Angebots pro Bezirk für drei verschiedene Altersgruppen ab: Jahre, Jahre und Jahre. Für das Jahr 2017 wurde die Referenzgruppe auf Basis der Daten der Statistik Austria für die Altersgruppe der 14- bis 24-Jährigen bzw. der 25- bis 64-Jährigen adaptiert, um aus den Daten des MBI resultierende Schwankungsbreiten zu minimieren. Diese Schwankungsbreiten ergeben sich daraus, dass im MBI nur das Geburtsjahr, nicht aber das exakte Geburtsdatum und somit auch nicht das genaue Alter bei Eintritt bekannt ist. Die adaptierte Referenzgruppe der Statistik Austria für alle NEBA-Teilnahmen bis 24 Jahre umfasst nunmehr Jugendliche von 14 bis 23 Jahren (i.e. bis zum laufenden 24. Lebensjahr) mit Stichtag Bisher wurden Jugendliche bis zum Alter von 24 Jahren als Referenzgruppe herangezogen. Vice versa umfasst die Referenzgruppe der Statistik Austria für die Altersgruppe der 25- bis 64-Jährigen des MBI alle in Österreich lebenden 24- bis 64-Jährigen statt wie bisher der 25- bis 65- Jährigen mit Stichtag Eine direkte Vergleichbarkeit mit den Umsetzungslandkarten der Vorjahre ist somit nicht mehr gegeben. Die Umsetzungslandkarte der Altersgruppe der 14- bis 64-Jährigen nach Bezirk zeigt, dass die Arbeitsassistenz in Österreich 2017 flächendeckend umgesetzt wurde (siehe Abbildung 3): Personen aus allen politischen Bezirken haben das Programm genützt (0,04-0,84%). In weiten Teilen Österreichs wurde die Arbeitsassistenz anteilsmäßig zwischen 0,20-0,39% in Anspruch genommen. In einigen Regionen lag der Anteil sogar über 0,40%, nämlich in Scheibbs (NÖ), Kirchdorf an der Krems (OÖ), Feldkirch (VBG), Leibnitz (STMK), Ried im Innkreis (OÖ), Dornbirn (VBG), 15

17 Bludenz (VBG) und Güssing (BGL). Den höchsten Wert weist Jennersdorf (BGL) mit 0,84% auf. Beim Vergleich der drei Umsetzungslandkarten wird deutlich, dass die Abdeckungsraten für die jüngere Altersgruppe (zwischen 14 und 24 Jahre) durchwegs in allen Bundesländern höher liegen als für die ältere Altersgruppe (zwischen 25 und 64 Jahre). Dies zeigt auch Tabelle 2, in der alle Umsetzungsquoten der einzelnen Bezirke auf Bundeslandebene nach Alter zusammengefasst wurden: Tabelle 2: Umsetzungsquoten nach Altersgruppen 2017 Bundesland 14- bis 24- Jährige 25- bis 64- Jährige 14- bis 64- Jährige Burgenland 0,96% 0,22% 0,33% Kärnten 0,72% 0,16% 0,24% Niederösterreich 0,40% 0,24% 0,26% Oberösterreich 0,56% 0,19% 0,25% Salzburg 0,69% 0,11% 0,21% Steiermark 0,68% 0,22% 0,29% Tirol 0,28% 0,08% 0,11% Vorarlberg 0,95% 0,33% 0,44% Wien 0,55% 0,15% 0,21% Gesamt 0,57% 0,18% 0,25% Q: Statistik Austria (Bevölkerungsstand ), MBI-Daten SMS 2017; Berechnung: BundesKOST 16

18 Abbildung 1: Österreichlandkarte AASS Jahre

19 Abbildung 2: Österreichlandkarte AASS Jahre

20 Abbildung 3: Österreichlandkarte AASS Jahre

21 4 Arbeitsassistenz in Zahlen 4.1 Verteilung der Teilnahmen Im MBI wurden im Jahr Teilnahmen 19, Eintritte und Beendigungen registriert. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung der Teilnahmen um 5,7% (2016: ), der Eintritte um 10,1% (2016: ) und der Austritte um 8,1% (2016: ). Eine Betrachtung nach Bundesland zeigt, dass in Wien mit 20% aller Teilnahmen 2017 anteilsmäßig die meisten Begleitungen registriert wurden, gefolgt von Niederösterreich mit 19% sowie Oberösterreich und der Steiermark mit jeweils 17%. Vorarlberg (8%), Kärnten (6%), Salzburg, (5%), Tirol (4%) und das Burgenland (4%) verzeichnen die übrigen Teilnahmen. Im Vergleich zum Vorjahr sind 2017 in allen Bundesländern außer in Tirol und Vorarlberg Zunahmen der Teilnahmen zu verzeichnen. Die größte Zunahme erfolgte in Wien (+ 19,1%). Im Anhang befindet sich des Weiteren eine Tabelle mit der Verteilung der Teilnahmen nach Bundesland ab dem Jahr 2014, also seit Beginn der Erhebung der AASS-Daten im MBI. Tabelle 3: Teilnahmen nach Bundesland Bundesland Anzahl 2015 Anzahl 2016 Anzahl 2017 Prozent 2017 Burgenland % Kärnten % Niederösterreich % Oberösterreich % Salzburg % Steiermark % Tirol % Vorarlberg % Wien % Gesamt % 21 Q: MBI-Daten SMS , Berechnung: BundesKOST 19 Die Arbeitsassistenz kann bei Bedarf auch mehrmals innerhalb eines Kalenderjahres gestartet werden. Daher muss die Teilnahmezahl nicht mit der Teilnehmerinnenzahl bzw. Teilnehmerzahl übereinstimmen. Alle Berechnungen basieren auf den Teilnahmen. 20 Es handelt sich hier um das Bundesland, in dem die Betreuung stattgefunden hat, nicht um den Wohnort der Teilnehmerin oder des Teilnehmers. 21 Aufgrund von Rundungsfehlern in Excel kann die Gesamtprozentsumme hier und in den folgenden Tabellen gegebenenfalls geringfügig von 100% abweichen. 20

22 Die Verteilung nach Geschlecht zeigt, dass Männer etwas häufiger die Arbeitsassistenz in Anspruch genommen haben als Frauen. 52% (7.711 Teilnahmen) der im Jahr 2017 verzeichneten Teilnahmen waren männlich und 48% (7.086 Teilnahmen) weiblich. Die geschlechtsspezifischen Anteile haben sich im Vergleich zu den Vorjahren im Jahr 2017 etwas mehr angenähert. Tabelle 4: Teilnahmen nach Geschlecht Geschlecht Prozent 2015 Prozent 2016 Prozent 2017 Anzahl 2017 Männlich 55% 54% 52% Weiblich 45% 46% 48% Gesamt 100% 100% 100% Q: MBI-Daten SMS , Berechnung: BundesKOST, N= (2015), N= (2016), N= (2017) Im Bundesländervergleich sind die Unterschiede der Teilnahmen nach Geschlecht zum Teil ausgeprägter. Bei den männlichen Teilnahmen lassen sich in den Bundesländern Anteile zwischen 48% und 59% beobachten, bei den weiblichen Teilnahmen zwischen 41% und 52%. Die geschlechtsspezifischen Unterschiede sind in Kärnten am deutlichsten: Hier stehen 59% männlichen 41% weibliche Teilnahmen gegenüber. Lediglich in Niederösterreich und in Wien sind mit 52% bzw. 51% geringfügig mehr weibliche als männliche Teilnahmen zu beobachten. 21

23 Abbildung 4: Teilnahmen nach Bundesland und Geschlecht % 100% 80% 48% 41% 52% 49% 47% 44% 43% 44% 51% 48% 60% 40% 20% 52% 59% 48% 51% 53% 56% 57% 56% 49% 52% Weiblich Männlich 0% Q: MBI-Daten SMS 2017, Berechnung: BundesKOST; N=612 (Burgenland), N=914 (Kärnten), N=2.832 (NÖ), N=2.512 (OÖ), N=799 (Salzburg), N=2.468 (Steiermark), N=585 (Tirol), N=1.179 (Vorarlberg), N=2.896 (Wien), N= (Gesamt) Wie ist die Altersstruktur bei Eintritt in die Arbeitsassistenz beschaffen? Eine Teilnahme in der Arbeitsassistenz war im Jahr 2017 durchschnittlich 33,2 Jahre alt. Höhere Anteile von Teilnahmen sind bei der jüngeren Altersgruppe der 14- bis 24- Jährigen mit 38% und bei der Altersgruppe der 45- bis 54-Jährigen mit 23% zu beobachten. Die Teilnahmen der beiden mittleren Altersgruppen (25 bis 34 Jahre und 35 bis 44 Jahre) sind mit 16% bzw. 17% weniger stark ausgeprägt. Das Schlusslicht bildet die Altersgruppe der über 55-Jährigen mit nur 6%. Besonderen Unterstützungsbedarf gibt es also einerseits bei jüngeren Personen, die sich in den ersten Erwerbs- und Ausbildungsjahren befinden, und andererseits bei Personen im fortgeschrittenen Erwerbsalter, die noch eine relativ hohe Anzahl an aktiven Erwerbsjahren vor sich haben. Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Altersverteilung annähernd konstant geblieben. 22

24 Tabelle 5: Teilnahmen nach Alter in fünf Gruppen 2017 Alter Anzahl Prozent Jahre % Jahre % Jahre % Jahre % % Gesamt % Q: MBI-Daten SMS 2017, Berechnung: BundesKOST Auffällige Ergebnisse gibt es bei den Teilnahmen nach Alter und Bundesland (Abbildung 5). Besonders die Teilnahmen der 14- bis 24-Jährigen weisen hierbei deutliche Unterschiede auf: Während in Salzburg 56% aller Teilnahmen zwischen 14 und 24 Jahre alt sind, sind es in Niederösterreich nur 25%. Bei den 45- bis 54- Jährigen verhält es sich umgekehrt: Hier weist Niederösterreich mit 28% die höchsten Teilnahmeanteile pro Bundesland auf, während Salzburg in dieser Altersgruppe bei nur 15% liegt. Abbildung 5: Teilnahmen nach Alter und Bundesland % 50% 40% 30% 20% 10% 0% Bgl Ktn NÖ OÖ Sbg Stmk Tirol Vbg Wien % 46% 25% 37% 56% 39% 42% 38% 42% % 17% 19% 12% 15% 17% 16% 14% 16% % 16% 20% 16% 11% 18% 19% 15% 17% % 19% 28% 26% 15% 21% 19% 24% 20% 55+ 7% 3% 8% 8% 3% 5% 3% 9% 5% Q: MBI-Daten SMS 2017, Berechnung: BundesKOST; N=612 (Burgenland), N=914 (Kärnten), N=2.832 (NÖ), N=2.512 (OÖ), N=799 (Salzburg), N=2.468 (Steiermark), N=585 (Tirol), N=1.179 (Vorarlberg), N=2.896 (Wien); spaltenweise Prozentuierung 23

25 Der Großteil der Teilnahmen in der Arbeitsassistenz (76%) spricht Deutsch als Erstsprache. Jeweils 6% sprechen Bosnisch/Kroatisch/Serbisch bzw. Türkisch/Kurdisch. Rund jede zehnte Teilnahme (12%) hat eine andere Sprache als Erstsprache. Im Jahresvergleich zeigt sich (Tabelle 6), dass der Anteil derer, die Deutsch als Erstsprache haben, minimal zu Gunsten von Teilnahmen zurückgegangen ist, die eine andere Sprache (d.h. auch nicht Bosnisch/Kroatisch/Serbisch oder Türkisch/Kurdisch) sprechen. Tabelle 6: Teilnahmen nach Erstsprache Erstsprache Prozent 2015 Prozent 2016 Prozent 2017 Deutsch 78% 77% 76% Bosnisch, Kroatisch, Serbisch 6% 6% 6% Türkisch, Kurdisch 6% 6% 6% Andere Sprache 10% 11% 12% Gesamt 100% 100% 100% Q: MBI-Daten SMS , Berechnung: BundesKOST, N= (2015), N= (2016), N= (2017) Die Anteile der Teilnahmen nach Erstsprache variieren in den Bundesländern (siehe Abbildung 6). Folgende Ergebnisse lassen sich hier besonders hervorheben: Zum einen verzeichnet Wien, wie auch in den Jahren davor, einen vergleichsweise hohen Anteil an Teilnahmen, die nicht Deutsch als Erstsprache haben (46%), während im Burgenland (89%), in Kärnten (89%) und in Niederösterreich (87%) der Anteil der Teilnahmen mit Deutsch als Erstsprache im Bundesländervergleich am höchsten ist. Im Vergleich zum Vorjahr sind in sechs Bundesländern außerdem leichte Rückgänge (-1% bis -2%) bei den Teilnahmen mit Deutsch als Erstsprache zu beobachten. Weiters zeigt sich, wie bereits in den Vorjahren, dass in Vorarlberg der Anteil Türkisch bzw. Kurdisch sprechender Teilnahmen mit 15% besonders hoch ist. In Wien und in Tirol liegt dieser Anteil vergleichsweise bei jeweils 11%, in den anderen Bundesländern reicht der Wert von 1% (Kärnten) bis 8% (Salzburg). Der Wert jener Teilnahmen, die Bosnisch/ Kroatisch/ Serbisch als Erstsprache aufweisen, ist in Wien mit 13% am höchsten und im Burgenland mit 2% am niedrigsten. Der Anteil der Teilnahmen mit anderer Sprache liegt in Wien (22%) aber auch in Oberösterreich (13%) ebenfalls überdurchschnittlich hoch. 24

26 Abbildung 6: Teilnahmen nach Erstsprache und Bundesland % 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 7% 6% 2% 1% 8% 3% 2% 5% 3% 89% 89% 87% 13% 9% 10% 6% 7% 5% 8% 3% 11% 5% 15% 7% 9% 5% 5% 82% 75% 74% 78% 74% 22% 11% 13% 54% Deutsch Bosnisch, Kroatisch, Serbisch Türkisch, Kurdisch Andere Sprache Q: MBI-Daten SMS 2017, Berechnung: BundesKOST; N=612 (Burgenland), N=914 (Kärnten), N=2.832 (NÖ), N=2.512 (OÖ), N=799 (Salzburg), N=2.468 (Steiermark), N=585 (Tirol), N=1.179 (Vorarlberg), N=2.896 (Wien) Betrachtet man den Zusammenhang zwischen Erstsprache und Staatsbürgerschaft (siehe Tabelle 7), zeigt sich, dass innerhalb jener Teilnahmen mit einer anderen Erstsprache als Deutsch die türkisch/ kurdisch sprechenden Teilnahmen mit 64% die größte Gruppe mit österreichischer Staatsbürgerschaft darstellen. Die bosnisch/ kroatisch/ serbisch sprechenden Teilnahmen besitzen zu 46% die österreichische Staatsbürgerschaft. Dieser Wert hat sich im Vergleich zum Vorjahr um fünf Prozentpunkte reduziert, während alle anderen Werte annähernd gleich geblieben sind. Jene Teilnahmen mit einer anderen Sprache" sind zu 37% österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. 25

27 Tabelle 7: Teilnahmen nach Erstsprache und Staatsbürgerschaft 2017 Staatsbürgerschaft Deutsch BKS Türkisch, Kurdisch Andere Sprache Gesamt Österreichische Staatsbürgerschaft 97% 46% 64% 37% 84% Andere EU- Staatsbürgerschaft 2% 16% 1% 29% 6% Drittstaatenangehörigkeit /Staatenlosigkeit, gesicherter Aufenthaltstitel 1% 37% 34% 31% 9% Drittstaatenangehörigkeit /Staatenlosigkeit, ungesicherter Aufenthaltstitel 0% 1% 1% 3% 1% Gesamt 100% 100% 100% 100% 100% Q: MBI-Daten SMS 2017, Berechnung: BundesKOST; N= (Deutsch), N=956 (BKS), N=940 (Türkisch, Kurdisch), N=1.723 (andere Sprache), N= (Gesamt) Welche Bildungsabschlüsse haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer? (88%) der Teilnahmen haben bereits eine Schule abgeschlossen. Im MBI wird die abgeschlossene Schulbildung auf Grund der Heterogenität der Teilnehmerinnen und Teilnehmer differenziert erhoben, wodurch sich eine Vielzahl an Schulabschlüssen zeigt. Diese wurden in der nachfolgenden Tabelle zusätzlich in die ISCED Klassifikation eingeordnet, um die Lesbarkeit der Tabelle zu erhöhen. So ist deutlich zu sehen, dass jede zweite Teilnahme (54%) in der Arbeitsassistenz einen Abschluss auf der Sekundarstufe II besitzt und 31% auf Sekundarstufe I. Nur 2% der Teilnahmen weisen einen höchsten Abschluss im Primarbereich auf. 6% der Teilnahmen verfügen über einen maximalen Bildungsabschluss im postsekundaren Bereich, 5% im tertiären Bereich. Da die Ausbildungen innerhalb der ISCED Klassifikation dennoch höchst divers sind (z.b.: sind eine AHS Matura und Abschluss der Polytechnischen Schule beides Abschlüsse im Sekundarbereich II), werden in unten stehender Tabelle auch die einzelnen Abschlüsse im Detail dargestellt. 26

28 Tabelle 8: Teilnahmen nach höchster abgeschlossener Ausbildung Bildungsniveau Anzahl Prozent ISCED Primarbereich (ISCED) 2% Keine positiv abgeschl. 8. Schulstufe (vorzeitiger Austritt aus VS / ASO / SSO / HS / KMS / NMS / WMS / AHS ) 286 2% Sekundarbereich I (ISCED) 31% 2 SSO-Abschluss der 8. Schulstufe 97 1% 2 ASO-Abschluss der 8. Schulstufe 715 5% 2 Positiver Abschluss der 8. Schulstufe der HS /KMS /NMS / WMS mit SPF 638 5% 2 Positiver Abschluss der 8. Schulstufe der HS / KMS / NMS / WMS / AHS ohne SPF 983 8% 2 Positiver Abschluss der 9. Schulstufe (1. Klasse BMS, BHS, ORG oder 5. Klasse AHS, SSO, ASO) % Sekundarbereich II (ISCED) 54% 3C Positiver Abschluss Polytechnische Schule % 3C Berufsvorbereitender Lehrgang für ASO-Abgängerinnen und Abgänger (max. 3 Jahre) abgeschlossen 152 1% 3C Letztes Berufsjahr einer Lehrausbildung positiv abgeschlossen, LAP fehlt 393 3% 3B (Verlängerte) Berufsausbildung abgeschlossen (Lehrausbildung inkl. regulärer Lehre) % 3B Teilqualifizierung abgeschlossen 596 5% Berufsbildende Mittlere Schule abgeschlossen (z.b. 3B HASCH, Hauswirtschaftsschule ohne Matura, etc.) 671 5% 3A AHS-Matura 379 3% 4B Postsekundar, nicht tertiärer Bereich (ISCED) 6% Gesundheits- und Krankenpflegeschule / Ausbildung für Gesundheitsberufe 286 2% 4A BHS-Matura (z.b. HTL, HAK) oder Berufsreifeprüfung 514 4% Kurzes Tertiäres Bildungsprogramm (ISCED) 5% 5B Meisterinnenprüfung/ Meisterprüfung 73 1% 5B 5A Universität/Fachhochschule/Kolleg 660 5% Sonstiges 2% Feststellung des Ausbildungsniveaus nicht möglich 224 2% Gesamt % 100% Q: MBI-Daten SMS 2017, Berechnung: BundesKOST 27

29 Bei 12% der Teilnahmen (1.775) handelt es sich um schulische Teilnahmen, d.h. die jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer befinden sich noch in einer laufenden Schulausbildung und sind in oben stehender Tabelle 8 nicht enthalten. Die schulischen Teilnahmen werden überwiegend nach folgenden drei Lehrplantypen unterrichtet: 34% nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schule, 22 31% nach dem Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule und 29% der Teilnahmen nach dem Lehrplan einer HS/KMS/NMS/WMS. Tabelle 9: Teilnahmen nach laufender Schulausbildung 2017 Laufende Schulausbildung Anzahl Prozent ASO-Lehrplan (Allgemeine Sonderschule) % SSO-Lehrplan (Sonderschule für Schwerstbehinderte) 8 0,5% HS / KMS / NMS /WMS-Lehrplan (Hauptschule / Neue Mittelschule / Kooperative Mittelschule / Wiener Mittelschule) % PTS (Polytechnische Schule) % BMS (Berufsbildende mittlere Schule) 65 4% AHS / ORG (Allgemeinbildende höhere Schule) 8 0,5% BHS (Berufsbildende höhere Schule) 16 1% Universität/Kolleg/Fachhochschule 14 1% Gesamt % Q: MBI-Daten SMS 2017, Berechnung: BundesKOST 4.2 Beeinträchtigungen Die Arbeitsassistentinnen und -assistenten können im MBI auch Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen eintragen, sofern Befunde, Gutachten oder Bescheide für diese vorliegen. Diese Eingabe erfolgt zu Beginn der Teilnahme bei den Stammdaten. Werden keine Befunde vorgelegt, dann scheint diese Teilnahme als Person ohne Einschränkungen auf. Im MBI wird auf unterschiedliche Arten erhoben, ob bei einer Person eine Beeinträchtigung vorliegt. So wird einerseits der Grad einer möglichen Behinderung erfasst, was bei fast der Hälfte aller Teilnahmen der Fall ist (siehe Tabelle 10). Im Jahresvergleich ist zu beobachten, dass Teilnahmen mit einem befundeten Grad der Behinderung seit 2015 stetig, wenn auch von Jahr zu Jahr nur minimal, sinken. Bei diesen Teilnahmen wird am häufigsten ein Grad der Behinderung von 50% ausgewiesen (Modalwert). Dies ist bei 42% aller Teilnahmen mit einem Behinderungsgrad der Fall (nicht abgebildet). Andererseits wird erhoben, ob der Teilnehmer oder die Teilnehmerin einen Behindertenpass besitzt, was auf 26% der 22 Gemeint ist, dass dieser und die folgenden Lehrpläne jeweils im überwiegendem Ausmaß unterrichtet wurden. 28

30 Teilnahmen zutrifft. 21% der Teilnahmen verfügen über den Status einer bzw. eines begünstigt Behinderten (vgl. 2.1). Tabelle 10: Teilnahmen nach Beeinträchtigungen Beeinträchtigungen Prozent Prozent Prozent Grad der Behinderung 51% 50% 47% Behindertenpass 27% 28% 26% Begünstigt 22% 23% 21% Q: MBI-Daten SMS , Berechnung: BundesKOST; N= (2015), N= (2016), N= (2017) Eine Aufschlüsselung nach Beeinträchtigungsarten (siehe Tabelle 11) zeigt, dass - sofern eine befundete Beeinträchtigung vorliegt - es sich hier insbesondere um das Vorliegen einer psychischen Beeinträchtigung handelt (34%). Dieser Wert ist im Vergleich zu den Vorjahren leicht angestiegen. Dieser Anstieg lässt sich vorerst jedoch nur als Tendenz interpretieren. Auch körperliche Beeinträchtigungen sind mit 30% stark vertreten, gefolgt von Teilnahmen mit Sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) (22%) und intellektuellen Beeinträchtigungen (15%). Sinnesbeeinträchtigungen (10%) und soziale Beeinträchtigungen (8%) bilden die Schlusslichter. Alles in allem zeigt der Jahresvergleich, dass die Veränderungen in Bezug auf Beeinträchtigungen nicht stark ausgeprägt sind. In den meisten erhobenen Variablen zeigen sich lediglich leichte Schwankungen (plus/minus 1-2%) über die letzten drei Jahre. Tabelle 11: Teilnahmen nach Beeinträchtigungsarten (Mehrfachnennungen möglich) Beeinträchtigungsarten Prozent Prozent Prozent Körperlich 32% 31% 30% Sinnes 10% 10% 10% Intellektuell 16% 16% 15% Psychisch 32% 33% 34% Soziale 8% 7% 8% SPF 24% 21% 22% Q: MBI-Daten SMS , Berechnung: BundesKOST, N= (2015), N= (2016), N= (2017) Es ist zu beachten, dass es sich bei den angegebenen Beeinträchtigungen zum Teil um Mehrfachbeeinträchtigungen handelt. Wie in Tabelle 12 zu sehen, hat ein Fünftel der Teilnahmen (20%) in der Arbeitsassistenz Mehrfachbeeinträchtigungen. Lediglich 29

31 6% verfügen über keine Beeinträchtigung. Hier handelt es sich jedoch überwiegend um jüngere Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter 24 Jahren (nicht abgebildet). Insgesamt haben 94% aller Teilnahmen in der Arbeitsassistenz zumindest eine Beeinträchtigung. Tabelle 12: Teilnahmen nach Mehrfachbeeinträchtigung Mehrfachbeeinträchtigung Anzahl Prozent Keine Beeinträchtigung 919 6% Eine Beeinträchtigung % Zwei oder mehr Beeinträchtigungen % Gesamt % Q: MBI-Daten SMS 2017, Berechnung: BundesKOST 4.3 Zugang zum Angebot der Arbeitsassistenz Woher kommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Arbeitsassistenz, d.h. wer hat die Arbeitsassistenz angefordert? Allgemein lassen sich drei Schwerpunktakteure bzw. -akteurinnen feststellen, die in Österreich gemeinsam 85% aller Teilnahmen anfordern: Jede 4. Teilnahme (25%) in der Arbeitsassistenz wird von der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer selbst kontaktiert, 22% der Anforderungen erfolgen über das AMS und 38% über eine andere Betreuungsorganisation. Im Vergleich zu den Vorjahreswerten lassen sich nur geringfügige Unterschiede zwischen den jeweiligen Anteilen ausmachen. Tabelle 13: Angefordert von Angefordert von Anzahl Prozent Anderer Betreuungsorganisation % Teilnehmer / Teilnehmerin % AMS % Betrieb 840 6% Familie / Verwandten / Bezugspersonen des /der TN 694 5% Schule 353 2% Sozialministeriumservice 236 2% Q: MBI-Daten SMS 2017, Berechnung: BundesKOST, N= (2017) 23 Zur Feststellung von Einfach- bzw. Mehrfachbeeinträchtigungen wurden folgende Indikatoren herangezogen: Das Vorliegen einer körperlichen Behinderung, Sinnesbehinderung, intellektuellen Behinderung, psychischen Behinderung, sozialen Behinderung und/oder eines sonderpädagogischen Förderbedarfs. 30

32 Beachtenswert sind dabei die zum Teil erheblichen Unterschiede zwischen den Bundesländern. In Oberösterreich fordern etwa Vertreter und Vertreterinnen des Systems Schule mit 10% überdurchschnittlich oft die Arbeitsassistenz an. Auch der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin selbst kann die Arbeitsassistenz anfordern. In diesem Punkt sticht Tirol mit einem Wert von 38% und damit mit 11 Prozentpunkten über dem österreichischen Durchschnitt besonders hervor. Bei den Betrieben ist es wiederum Vorarlberg, das mit 17% einen auffällig hohen Anforderungsanteil aufweist. In Wien stehen mit 48% andere Betreuungsorganisationen an erster Stelle. Ein letzter besonders auffälliger Wert lässt sich in der Steiermark erkennen: 44% aller Anforderungen kommen hier vom AMS ein Wert, der fast doppelt so hoch ist wie der österreichische Durchschnitt mit 23%. Tabelle 14: Teilnahmen nach Angefordert von und Bundesland 2017 Bundesland Schule SMS Teilnehmer/ Teilnehmerin Betrieb Anderer Betreuungsor ganisation Familie / Verwandten / Bezugspersonen des /der TN AMS Gesamt Anzahl Burgenland 0% 1% 29% 10% 32% 5% 21% 100% 612 Kärnten 4% 1% 28% 9% 26% 6% 26% 100% 914 Niederösterreich 0% 0% 27% 4% 44% 5% 19% 100% Oberösterreich 10% 3% 25% 4% 37% 5% 17% 100% Salzburg 1% 1% 29% 7% 35% 8% 20% 100% 799 Steiermark 1% 1% 18% 3% 30% 3% 44% 100% Tirol 0% 2% 38% 5% 39% 4% 12% 100% 585 Vorarlberg 3% 1% 33% 17% 34% 3% 10% 100% Wien 0% 3% 21% 4% 48% 5% 19% 100% Gesamt 2% 2% 25% 6% 38% 5% 22% 100% Q: MBI-Daten SMS 2017, Berechnung: BundesKOST 4.4 Schwerpunkt: Sicherung oder Erlangung Das Ziel der Arbeitsassistenz ist die erfolgreiche und nachhaltige berufliche Integration am Arbeitsmarkt. Diese kann sich auf zwei Schwerpunkte beziehen, i.e. entweder auf die Erlangung oder auf die Sicherung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes. Wie bereits im Vorjahr unterstützte die Arbeitsassistenz 80% der Teilnahmen bei der Erlangung und 20% bei der Sicherung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes. 31

33 Betrachtet man die Verteilung nach Alter (Abbildung 7), zeigt sich, dass bei den Jüngeren insbesondere die Erlangung (90% bei den 14- bis 24-Jährigen) im Fokus steht, während bei den Älteren auch der Sicherung ein guter Teil zukommt. Selbst wenn die älteren Teilnahmen ebenso hauptsächlich bei der Erlangung unterstützt werden (62% bei den über 55-Jährigen), so ist deutlich zu sehen, dass bei zunehmendem Alter auch der Anteil derer steigt, die in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehen und dabei von der Arbeitsassistenz unterstützt werden (Sicherung). Abbildung 7: Teilnahmen nach Schwerpunkt Sicherung/ Erlangung und Alter in fünf Gruppen % 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 90% 81% 77% 69% 62% 38% 31% 19% 23% 10% Erlangung Sicherung Q: MBI-Daten SMS 2017; Berechnung: BundesKOST; N= (Gesamt), N=5.632 (14-24-Jährige), N=2.342 (25-34-Jährige), N=2.529 (35-44-Jährige), N=3.378 (45-54-Jährige), N=916 (>55-Jährige) In Bezug auf das Geschlecht (Abbildung 8) zeigen sich leichte Unterschiede. Während 82% der Männer bei der Erlangung und 18% bei der Sicherung unterstützt werden, sind es bei den Frauen 77% bzw. 23%. 32

34 Abbildung 8: Teilnahmen nach Schwerpunkt Sicherung/ Erlangung nach Geschlecht % 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 82% 18% Männlich Erlangung 77% 23% Weiblich Sicherung Q: MBI-Daten SMS 2017; Berechnung: BundesKOST; N=7.711 (männlich), N=7.086 (weiblich) Auch in Bezug auf die Erstsprache (Abbildung 9) lassen sich Unterschiede erkennen. Insbesondere fällt auf, dass die Teilnahmen mit Deutsch als Erstsprache im Vergleich zu den Teilnahmen mit anderen Erstsprachen häufiger bei der Sicherung (21% versus 15%-17%)) unterstützt werden, während bei den übrigen Teilnahmen ein etwas größerer Fokus auf der Erlangung liegt (83%-85%). Abbildung 9: Teilnahmen nach Schwerpunkt Sicherung/ Erlangung und Erstsprache % 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 79% 21% Deutsch 83% 85% 83% Serbisch, Kroatisch, Bosnisch 17% 15% 17% Türkisch, Kurdisch Andere Sprache Erlangung Sicherung Q: MBI-Daten SMS 2017; Berechnung: BundesKOST; N= (Deutsch), N=953 (BKS), N=940 (Türkisch, Kurdisch), N=1.723 (Andere Sprache) 33

35 4.5 Gefährdung des Arbeitsplatzes Arbeitsassistentinnen und Arbeitsassistenten, welche Personen bei der Arbeitsplatzsicherung unterstützen, schätzen im MBI ein, welche Herausforderungen am Arbeitsplatz der jeweiligen Teilnehmerin oder des jeweiligen Teilnehmers eine Involvierung der Arbeitsassistenz überhaupt notwendig gemacht haben. Diese Unterstützungsmotive beziehen sich hauptsächlich auf gesundheitliche Probleme (33%) ein Wert, der im Vergleich zum Vorjahr um acht Prozentpunkte gestiegen ist. An zweiter Stelle liegen nicht näher definierbare sonstige Gründe (21%), gefolgt von Überforderung durch Veränderung (18%) und zwischenmenschliche Probleme (16%). Tabelle 15: Teilnahmen nach Gefährdung des Arbeitsplatzes 2017 Gefährdung des Arbeitsplatzes Anzahl Prozent Überforderung durch Veränderung % Zwischenmenschliche Probleme % Ausstattung 56 2% Ökonomische Probleme des Betriebs 42 1% Auslaufen der Förderung 269 9% Gesundheitliche Probleme/Einschränkungen % Sonstiger Grund % Gesamt % Q: MBI-Daten SMS 2017; Berechnung: BundesKOST 4.6 Beendigungen in der Arbeitsassistenz Als Beendigungen gelten alle Teilnahmen, die im jeweiligen Zeitraum (in diesem Fall im gesamten Jahr 2017) aus der Arbeitsassistenz ausgetreten sind. Die Beendigung einer Teilnahme in der Arbeitsassistenz wird statistisch in drei verschiedenen Kategorien erfasst: (1) Abschlüsse: Dabei handelt es sich um Teilnahmen, in denen ein Arbeits- oder Lehrverhältnis gesichert bzw. erlangt werden konnte. (2) Abbrüche: Ein Abbruch liegt dann vor, wenn aus unterschiedlichen Gründen die Unterstützung durch die Arbeitsassistenz beendet wurde, z.b. aus gesundheitlichen Gründen, weil eine weitere Betreuung durch den Träger oder auch den Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin abgelehnt wurde etc. (3) Alternative Beendigungen: Hier erfolgt eine Beendigung aufgrund eines anschließenden Schulbesuchs/ Studiums, auf Grund der Übergabe an ein anderes geeignetes arbeitsmarktpolitisches, berufsintegratives Angebot des AMS oder des 34

36 Landes (ohne sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis) oder aufgrund von Präsenz-/ Zivildienst/ Mutterschutz bzw. Karenz. In den Daten ist zu sehen, dass von allen Teilnahmen, die im Jahr 2017 beendet wurden, Teilnahmen dem Ziel der Arbeitsassistenz entsprechend abgeschlossen haben (Tabelle 16). Insgesamt wurden Teilnahmen im MBI abgebrochen. Da es im Jahr 2017 jedoch bei 503 Teilnahmen zu einem Trägerwechsel 24 gekommen ist, welche in den Abbrüchen enthalten sind, müssen die Abbruchszahlen um diese - rein fiktiven - Abbrüche reduziert werden. Ohne die Trägerwechsel ist also von Abbrüchen (26% aller bereinigten Beendigungen) auszugehen. Weitere Teilnahmen (13% der bereinigten Beendigungen) haben die Arbeitsassistenz mit einer Alternative beendet. Diese Zahlen haben sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert. Tabelle 16: Beendigungen AASS 2017 Originaldaten Anzahl Prozent Beendigungen gesamt (Originaldaten) % davon Abschlüsse % davon Abbrüche % davon fiktive Abbrüche (Trägerwechsel) davon Alternative % Bereinigt Beendigungen gesamt (bereinigt) % davon Abschlüsse % davon Abbrüche (ohne fiktive Abbrüche) % davon Alternative % Q: MBI-Daten SMS 2017, Berechnung: BundesKOST Im weiteren Verlauf wird nun auf die einzelnen Austrittsarten (Abschlüsse, Abbrüche und Alternative) im Detail eingegangen: 25 Insgesamt haben Teilnahmen die Arbeitsassistenz richtliniengemäß beendet (Tabelle 17). Das sind 61% aller Austritte. Der Großteil dieser Abschlüsse - nämlich 71% (4.543) - entsprach einer Beschäftigungsaufnahme. Im Fall von Bei einem Trägerwechsel wird die Teilnahme abgebrochen und eine neue Teilnahme unter dem neuen Träger gestartet bzw. fortgeführt. Es handelt sich also um einen fiktiven Abbruch. Trägerwechsel wurden über die offenen Antworten der Arbeitsassistentinnen und -assistenten in der Kategorie Sonstiges unter Abbrüche identifiziert. Zur Kennzeichnung eines Trägerwechsels wurde der Zahlencode 9999 verwendet. 25 Im Folgenden werden ausschließlich die bereinigten Daten (ohne fiktive Abbrüche) ausgewiesen. Es gilt zu beachten, dass die Anzahl der Abbrüche durch die Bereinigung von den automatisch generierten Standardauswertungen des MBI abweicht. 35

37 Teilnahmen (29%) konnte das bestehende Beschäftigungsverhältnis gesichert werden. Tabelle 17: Abschlüsse AASS 2017 Abschlüsse Anzahl Prozent Beschäftigungsaufnahme (Arbeits- /Lehrverhältnis) % Bestehende Beschäftigung gesichert (Arbeits-/Lehrverhältnis) % Gesamt % Q: MBI-Daten SMS 2017, Berechnung: BundesKOST Was sind die Gründe für einen Abbruch der Arbeitsassistenz? Bei 24% der Abbrüche (657 Teilnahmen) erfolgte ein Wechsel in die Arbeitslosigkeit (Tabelle 18). Etwa jede fünfte abgebrochene Teilnahme (22%) wurde auf Grund von gesundheitlichen Gründen beendet, das entsprach im Jahr Teilnahmen. 20% der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die die Arbeitsassistenz abbrachen, lehnten von sich aus eine weitere Betreuung ab bzw. waren nicht mehr erreichbar. Bei 1% der Abbrüche (29 Teilnahmen) war es wiederum der Träger, der eine weitere Betreuung ablehnte. 8% der abgebrochenen Teilnahmen wurden beendet, weil eine Alternative zur Beschäftigung gewählt wurde, die nicht auf eine Arbeitsmarktintegration abzielt, wie das beispielsweise bei einer Tagesstruktur der Fall ist oder bei der Pensionsantragsstellung. Ein großer Anteil der Abbrüche (25%) ist auf sonstige Gründe zurückzuführen. Darunter fallen z.b. Abbrüche wegen Umzugs des Teilnehmers oder der Teilnehmerin oder wegen der Übergabe an andere vom SMS geförderte Programme (z.b.: Jugendcoaching, Produktionsschule). Tabelle 18: Abbrüche (bereinigt) AASS 2017 Abbrüche (bereinigt) Anzahl Prozent Aus gesundheitlichen Gründen % Weil der/die TN eine weitere Betreuung ablehnt. Er/Sie ist nicht mehr erreichbar % Weil der Träger eine weitere Betreuung ablehnt 29 1% Wegen Aufnahme einer Alternative zur Beschäftigung (Angebot, bei dem Arbeitsmarktintegration nicht im Mittelpunkt steht. Z.B. Tagesstruktur, bei welcher eine Teilnahme mit einem Taschengeldbezug einhergeht, Pensionsantragstellung) 233 8% Weil kein Ergebnis erzielt werden konnte (Wechsel in Arbeitslosigkeit) % Sonstiges % Gesamt % Q: MBI-Daten SMS 2017, Berechnung: BundesKOST 36

38 Im Jahr 2017 haben Teilnahmen die Arbeitsassistenz mit einer Alternative beendet (Tabelle 19). Der Großteil dieser Teilnahmen (77%) wurde an ein anderes geeignetes arbeitsmarktpolitisches, berufsintegratives Angebot des AMS oder Landes ohne sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis übergeben. Gut jede fünfte Teilnahme (21%) nahm die Schullaufbahn wieder auf oder hat ein Studium begonnen. Nur 2% beendeten die Arbeitsassistenz auf Grund von Präsenz- oder Zivildienst bzw. auf Grund von Mutterschaft oder Karenz. Tabelle 19: Alternative Beendigung AASS 2017 Alternativen Anzahl Prozent Präsenz-/ Zivildienst / Mutterschaft / Karenz 30 2% Schulbesuch/Studium % Übergabe an anderes geeignetes AM-politisches, berufsintegratives Angebot des AMS oder des Landes ohne sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis % Gesamt % Q: MBI-Daten SMS 2017, Berechnung: BundesKOST Betrachtet man die Beendigungen nach den beiden Schwerpunkten in der Arbeitsassistenz - Sicherung und Erlangung - so lassen sich deutliche Unterschiede erkennen. Bei jeder zweiten Beendigung im Bereich Erlangung handelt es sich um eine richtliniengemäße Beendigung, also um einen Abschluss. In der Sicherung sind es sogar 87%, die die Arbeitsassistenz abgeschlossen haben. In Bezug auf Abbrüche lässt sich sagen, dass die Wahrscheinlichkeit eines Abbruchs im Bereich der Sicherung mit 13% niedriger liegt als in der Erlangung mit 30%. Auch die alternativen Beendigungen sind mit 16% im Bereich Erlangung deutlich höher als im Bereich Sicherung mit nur 1%. Tabelle 20: Beendigungen nach Schwerpunkt Erlangung oder Sicherung 2017 Beendigungen Erlangung Anzahl Erlangung Prozent Sicherung Anzahl Sicherung Prozent Abschlüsse % % Abbrüche (ohne fiktive Abbrüche) % % Alternative % 11 1% Beendigungen gesamt (bereinigt) % % Q: MBI-Daten SMS 2017, Berechnung: BundesKOST 37

39 4.7 Dauer Bei der Berechnung der Dauer wird auf alle Beendigungen Bezug genommen. Alle fiktiven Abbrüche (Trägerwechsel) sind in dieser Berechnung nicht enthalten. Eine Teilnahme in der Arbeitsassistenz dauerte im Jahr 2017 ebenso wie im Vorjahr im Durchschnitt 6 Monate. Das gilt durchwegs für alle Gruppen, unabhängig davon ob es sich um männliche oder weibliche Teilnahmen handelte, welche Erstsprache eine Person hatte, ob sie mehrfach beeinträchtigt war oder ob sie mit Schwerpunkt Sicherung oder Erlangung unterstützt wurde (nicht abgebildet). Auffällig jedoch sind die starken Unterschiede in der Streuung (siehe Standardabweichungen 26 ) innerhalb der Gruppen Erlangung und Sicherung (Tabelle 21). Diese Unterschiede sind bei den anderen Gruppen nicht zu finden. Tabelle 21: Durchschnittliche Dauer der Teilnahme in Monaten nach Betreuungsanlass 2017 Dauer in Monaten nach Betreuungsanlass Mittelwert Standardabweichung Erlangung 6,0 3,7 Sicherung 5,8 2,2 Q: MBI-Daten SMS 2017, Berechnung: BundesKOST, N= Beim Schwerpunkt Erlangung verteilen sich die Teilnahmen in Bezug auf die Dauer tendenziell rechtsschief, das bedeutet, dass die Verteilung links einen Gipfel hat und nach rechts hin flach abfällt (auch wenn es bei 12 Monaten wieder einen Anstieg gibt). Das zeigt sich auch daran, dass bei der Hälfte der Teilnahmen eine unterdurchschnittliche Dauer zu beobachten ist: Rund 52% der Teilnahmen werden 5 Monate oder kürzer von der Arbeitsassistenz bei der Erlangung unterstützt. Die Anteile von Teilnahmen mit längerer Dauer sinken mit jedem Monat kontinuierlich. Lediglich bei einer Dauer von 12 Monaten lassen sich wieder etwas höhere Anteile bei der Erlangung erkennen (10% bleiben 12 Monate bzw. weitere 3% länger als ein Jahr in der AASS mit dem Schwerpunkt Erlangung). Bei der Sicherung hingegen zeigt sich ein deutlicher Peak bei einer Dauer von 6 und 7 Monaten, was auf mehr als die Hälfte (57%) dieser Gruppe zutrifft. Das bedeutet, dass trotz ähnlicher Durchschnittsdauern in beiden Schwerpunkten davon ausgegangen werden kann, dass sich die Dauer mitunter deutlich voneinander unterscheidet. Während in der Erlangung die Dauer der Unterstützung höchst heterogen ist, gibt es bei der Sicherung eine starke Tendenz zu einer Dauer von 6 bzw. 7 Monaten. 26 Zirka zwei Drittel aller Fälle liegen (+/-) um den Wert der Standardabweichung vom Mittelwert entfernt. 38

40 Prozent Abbildung 10: Dauer in Monaten nach Schwerpunkt Sicherung oder Erlangung Gesamt Erlangung Sicherung Dauer in Monaten Q: MBI-Daten SMS 2017, Berechnung: BundesKOST, N= (gesamt), N=8.395 (Erlangung), N=2.151 (Sicherung), Beendigungen ohne fiktive Abbrüche Wie bereits oben in Tabelle 20 ersichtlich, liegen die Abbruchsquoten in der Erlangung deutlich höher als in der Sicherung. Bevor in der Erlangung abgebrochen wird, erfolgt jedoch eine sehr lange Dauer, was nahelegt, dass die Arbeitsassistentinnen und Arbeitsassistenten gerade bei diesen Teilnahmen vor dem Abbruch besonders lange versucht haben, eine zielgerechte Beendigung zu erreichen. Das zeigt sich an der überdurchschnittlich langen Dauer (Tabelle 22) von Teilnahmen (durchschnittlich 8 Monate; der Modus 27 liegt hier sogar bei 12 Monaten), die letztlich abgebrochen werden. Im Gegensatz dazu werden Teilnahmen in der Sicherung durchschnittlich nach 4,2 Monaten abgebrochen (der Modus liegt hier sogar bei 3 Monaten). Auch jene Teilnahmen, die mit einer Alternative enden, verweilen im Schwerpunkt Erlangung durchschnittlich 1,5 Monate länger in der Arbeitsassistenz als im Schwerpunkt Sicherung. Tabelle 22: Durchschnittliche Dauer der Teilnahme nach Schwerpunkt Erlangung oder Sicherung in Monaten 2017 Dauer in Monaten nach Beendigungsarten Erlangung Sicherung Abschlüsse 5,0 6,1 Abbrüche (ohne fiktive Abbrüche) 7,8 4,2 Alternative 6,2 4,7 Austritte gesamt (bereinigt) 6,0 5,8 Q: MBI-Daten SMS 2017, Berechnung: BundesKOST, N= (Gesamt), N=8.395 (Erlangung), N=2.151 (Sicherung), ohne fiktive Abbrüche 27 Der Modus ist der häufigste Wert. In der Tabelle ist er nicht abgebildet. 39

41 5 Zusammenfassung Die Inklusion in den Arbeitsmarkt stellt für Menschen mit Behinderung eine besondere Herausforderung dar. Das Angebot der Arbeitsassistenz (AASS) in Österreich unterstützt Menschen dabei. Sie begleitet sowohl Personen, welche einen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz erlangen möchten, als auch Menschen, bei denen die Gefahr besteht, diesen zu verlieren. Die Arbeitsassistenz ist ein Angebot des Sozialministeriumservice und zählt zu den so genannten NEBA Leistungen (Netzwerk Berufliche Assistenz). Das Angebot wurde 2017 mit ca. 28 Mio. Euro gefördert. 55 Projekte boten österreichweit das Angebot AASS an. 525 Arbeitsassistentinnen und -assistenten, davon 373 weiblich und 152 männlich, waren bundesweit tätig gab es, basierend auf den nicht-personenbezogenen Daten des MBI, insgesamt Teilnahmen, Eintritte und Beendigungen. Die von Seiten der BundesKOST erstellten Umsetzungslandkarten (siehe Abbildung 1 bis Abbildung 3) zeigen, dass die Betreuung der AASS österreichweit in jedem Bezirk in Anspruch genommen wurde. Die Umsetzungsquote der Arbeitsassistenz in Österreich betrug für das Jahr ,25%. Das heißt, dass 0,25% der österreichischen Bevölkerung zwischen 14 Jahren und dem 65. Lebensjahr die AASS in Anspruch genommen haben. Anteilsmäßig gab es in Wien mit 20% und in Niederösterreich mit 19% die meisten Teilnahmen. Geschlechtsspezifisch gab es einen leichten Hang zu mehr männlichen Teilnahmen (52% zu 48%). Das Alter der Teilnahmen betreffend waren die beiden größten Teilnahmegruppen in der AASS zum einen jüngere Personen in den ersten Erwerbs- und Ausbildungsjahren: 38% der Teilnahmen waren Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 14 und 24 Jahren. Die zweitgrößte Teilnahmegruppe waren Personen im fortgeschrittenen Erwerbsalter (45 bis 54 Jahre) mit 23%. Das Durchschnittsalter einer Teilnahme betrug 33,2 Jahre. Der Großteil der Teilnahmen in der Arbeitsassistenz (76%) spricht Deutsch als Erstsprache. Jeweils 6% sprechen Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (BKS) sowie Türkisch/Kurdisch, der Rest von 12% wird in andere Sprache zusammengefasst. Diese Zahlen sind im Vergleich zu Vorjahren nahezu konstant geblieben. Mit Blick auf die einzelnen Bundesländer ist die Verteilung in Wien erwähnenswert. Hier sprechen nur 54% der Teilnahmen Deutsch als Erstsprache. 22% fallen in die Kategorie andere Sprache, 13% sprechen BKS und 11% Türkisch/Kurdisch. Das Burgenland und Kärnten (jeweils 89%) sowie Niederösterreich (87%) haben die höchsten Anteile an Teilnahmen mit Deutsch als Erstsprache. Im MBI werden auch Daten bezüglich des Schulabschlusses erhoben. Demnach haben 88% aller an der AASS teilnehmenden Personen einen Schulabschluss. Die 40

42 Ergebnisse betreffend die Bildungsabschlüsse wurden in die ISCED Klassifikation eingeordnet. Dadurch wurde deutlich, dass etwa jede zweite Teilnahme (54%) einen Abschluss auf der Sekundarstufe II besitzt und 31% auf Sekundarstufe I. Bezüglich der befundeten Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen von teilnehmenden Personen zeigt sich, dass 47% der Teilnahmen einen Grad der Behinderung, 26% einen Behindertenpass sowie 21% den Status begünstigt aufwiesen. Circa ein Fünftel aller Teilnahmen (22%) wies außerdem einen Sonderpädagogischen Förderbedarf auf. Bei der Unterscheidung der Beeinträchtigungen sind psychische (34%) sowie körperliche Beeinträchtigungen (30%) die am häufigsten auftretenden. 20% der Teilnahmen sind mehrfach beeinträchtigt. Der Zugang zum Angebot der AASS fand am häufigsten (38%) durch eine Betreuungsorganisation statt. Die Hälfte kommt zu etwa gleichen Teilen durch persönlichen Zugang oder durch das AMS in das Programm der AASS. Vor allem in Vorarlberg wird die Unterstützung der AASS aber auch von Betrieben angefordert. Die Arbeitsassistenz hat die erfolgreiche und nachhaltige berufliche Integration am Arbeitsmarkt zum Ziel. Dies kann entweder durch die Erlangung eines Ausbildungsbzw. Arbeitsplatzes realisiert werden oder durch die Sicherung eines solchen. Wie bereits im Vorjahr unterstützte die AASS 80% der Teilnahmen bei der Erlangung und 20% bei der Sicherung eines Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzes. Dabei ist hervorzuheben, dass mit zunehmendem Alter der Teilnehmenden der Anteil der Sicherung steigt, während der Anteil der Erlangung sinkt. Personen, welche sich in einem Dienstverhältnis befinden, geben vor allem gesundheitliche Aspekte oder Überforderung als Gründe für die Gefährdung des Arbeitsplatzes an. Eine Teilnahme in der Arbeitsassistenz kann im MBI auf drei verschiedenen Arten beendet werden: Richtliniengemäß beenden die teilnehmenden Personen die AASS dadurch, dass ein Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnis gesichert oder erlangt wird. Für das Jahr 2017 trifft das auf 61% aller beendeten Teilnahmen zu. Bei 26% wurde die Teilnahme abgebrochen, das heißt die Begleitung durch die Arbeitsassistenz wurde aus unterschiedlichen Gründen beendet. Die häufigsten Gründe für einen Abbruch der Betreuung sind neben sonstigen Gründen (25%), dass kein Ergebnis erzielt werden konnte (24%), gesundheitliche Gründe (22%), sowie dass die teilnehmende Person eine weitere Betreuung ablehnt (20%). 13% aller Beendigungen waren alternative Beendigungen. Die Teilnahmen werden im Durchschnitt sechs Monate lang betreut. Diese Beobachtung trifft für alle Gruppen zu und unterscheidet sich nicht nach Geschlecht, Erstsprache, Beeinträchtigungen oder Schwerpunktsetzung des Programms (Schwerpunkt Sicherung oder Erlangung). Hinsichtlich der Verteilung der Dauer der jeweiligen Teilnahmen wurden jedoch deutliche Unterschiede zwischen den Bereichen Erlangung und Sicherung deutlich. Während in der Erlangung die Dauer 41

43 der Unterstützung höchst heterogen ist, gibt es bei der Sicherung eine starke Tendenz zu einer Dauer von 6 bzw. 7 Monaten. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Arbeitsassistenz ein wichtiges und wertvolles Angebot in Österreich für behinderte und/oder benachteiligte Jugendliche und Erwachsene darstellt. Die stetig wachsenden Teilnahmezahlen sowie die erreichten Erfolge unterstützen diese Aussage. 42

44 6 Literatur AMS. (2017a). Arbeitslose nach Personenmerkmalen Wien. Abgerufen von AMS. (2017b). Spezialthema. Zum Arbeitsmarkt. Gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen. August Wien. AMS. (2017c). Spezialthema zum Arbeitsmarkt. Jahr Wien. Arbeiterkammer Oberösterreich. (2016). AK-Bildungsmonitor Zeugnis- und Kompetenzarmut bei Jugendlichen in Oberösterreich. Linz. Bacher, J., Koblbauer, C., Lankmayer, T., Pruckner, G., Rigler, S., Schober, T., & Tamesberger, D. (2016). Psychische und physische Gesundheitsbeeinträchtigungen im Jugendalter. Linz: IBE, JKU. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, & APF-Team Sektion Arbeitsmarkt. (2018a). Gesamtarbeitslosenquoten im internationalen Vergleich. Letztverfügbare Monatswerte (Dezember 2017). Wien. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, & APF-Team Sektion Arbeitsmarkt. (2018b). Jugendarbeitslosenquote (15-24 Jahre) im internationalen Vergleich. Letztverfügbare Monatswerte (Dezember 2017). Wien. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. (2013). BABE - Österreich Behinderung-Ausbildung-Beschäftigung. Bundesweites Arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm. Wien: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. (2015a). Beschäftigung Österreich Operationelles Programm. Wien. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. (2015b). Richtlinie NEBA - Angebote. Wien. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. (2015c). Richtlinie NEBA - Angebote. Wien. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. (2016a). Ausbildung bis 18. Fragen und Antworten. Wien. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. (2016b). Nationaler Aktionsplan Behinderung Strategie der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Wien. 43

45 Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. (2017a). Jugend und Arbeit in Österreich. Berichtsjahr 2016/2017. Wien. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. (2017b). Sozialbericht. Sozialpolitische Entwicklungen und Maßnahmen Sozialpolitische Analysen. Wien. Bundesministerium für Bildung. (2016). Nationale Strategie zur Verhinderung frühzeitigen (Aus-)Bildungsabbruchs. Wien. Busch, C., Ducki, A., Dettmers, J., & Witt, H. (2017). Der Wert der Arbeit. Festschrift zur Verabschiedung von Eva Bamberg. Augsburg, München: Rainer Hampp Verlag. Europäischer Rechnungshof. (2017). Sonderbericht Nr. 5/2017. Jugendarbeitslosigkeit - Haben die Maßnahmen der EU Wirkung gezeigt? Eine Bewertung der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen. Luxemburg. Eurostat. (2017). Young people neither in employment nor in education and training (15-24 years - % of the total population in the same age group. Abgerufen von pslm90&language=en IHS. (2017). Prognose der österreichischen Wirtschaft Wien. Koblbauer, C., Bacher, J., Tamesberger, D., & Leitgöb, H. (2015). Jugendliche weder in Beschäftigung, Ausbildung noch in Training: Ein Bundesländervergleich in Österreich. Linz: Johannes Kepler Universität Linz. Landauer, D. (2017). Bildungsarmut und ihre Folgen. In Berufsbildung, eine Renaissance? Motor für Innovation, Beschäftigung, Teilhabe, Aufstieg, Wohlstand,... Bielefeld. Leidl-Krapfenbauer. (2017). Arbeitsmarkt im Fokus. Arbeitsmarktanalyse des 1. Halbjahres Wien: Arbeiterkammer Wien. Lindinger, K., Hackl, M., & Moser, W. (2015). Zurück in die Zukunft. Die Durchlässigkeit des Österreichischen Bildungssystems als Erklärungsfaktor für erfolgreiche Nachbildungswege von frühen SchulabgängerInnen. Wien: Österreichisches Institut für Kinderrechte und Elternbildung. Moser, W., Lindinger, K., & Hannes, C. (2016). Früher Schulabgang in Österreich: Zur Rolle der Ausbildungsstruktur und des Migrationshintergrundes. Wien: Arbeitsmarktservice Österreich. 44

46 OECD. (2015). Mental Health and Work: Austria. Paris. Abgerufen von Sozialministeriumservice. (2017a). Arbeitsassistenz. Umsetzungsregelungen Version Wien. Sozialministeriumservice. (2017b). Geschäftsbericht Neue Herausforderungen - Bewährte Leistungen - Informative Angebote. Wien. Statistik Austria. (2015). Ergebnisse aus dem Bildungsbezogenen Erwerbskarrierenmonitoring (BibEr) im Auftrag von BMASK und AMS für die Schuljahre 2008/09 bis 2010/11. Wien. Statistik Austria. (2017a) jährige frühe AusBildungsAbbrecherInnen (FABA) und FABA-Quote im Zeitverlauf nach Personenmerkmalen. Wien. Statistik Austria. (2017b). Tabellenband EU-SILC Einkommen, Armut und Lebensbedingungen. Wien. Steiner, M., Pessl, G., & Karaszek, J. (2015). Ausbildung bis 18. Grundlagenanalysen zum Bedarf von und Angebot für die Zielgruppe. Wien: IHS. Abgerufen von grundlagenanalysen-zum-bedarf-von-und-angebot-fuer-die-zielgruppe.html 45

47 7 Anhang Tabelle 23: Teilnahmen nach Bundesland Bundesland Anzahl Anzahl 2015 Anzahl 2016 Anzahl 2017 Prozent 2017 Burgenland % Kärnten % Niederösterreich % Oberösterreich % Salzburg % Steiermark % Tirol % Vorarlberg % Wien % Gesamt % Q: MBI-Daten SMS , Berechnung: BundesKOST 28 Es handelt sich hier um das Bundesland, in dem die Betreuung stattgefunden hat, nicht um den Wohnort der Teilnehmerin oder des Teilnehmers. 29 Im Jahr 2014 wurden noch nicht alle Teilnahmen im MBI erfasst, sondern wurden zum Teil noch im alten System der Beruflichen Integration (BI) eingetragen. Daher fallen die Teilnahmezahlen im Jahr 2014 deutlich niedriger aus. 46

48 Abbildung 11: Datasheet NEBA Angebote 2017 und barrierefreie Textbeschreibung 47

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